Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2015/2016

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1 Amundi Mündel Rent Kurz Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 ISIN AT (A) ISIN AT (T) Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2015/2016 Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2015/2016 seit Fondsbeginn laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 3 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 5 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 10 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank 0,20% 4,34% p.a. 0,29% p.a. 0,87% p.a. 2,22% p.a. Ausschüttung in EUR 0,25 Besondere Hinweise: Mit kam es zu einem Wechsel der Depotbank von BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG zu State Street Bank GmbH, Filiale Wien. Mit wurde die BAWAG P.S.K. INVEST GmbH in Amundi Austria GmbH umfirmiert. Mit wurde die State Street Bank GmbH in State Street Bank International GmbH umfirmiert. Der BAWAG P.S.K. Mündel Rent Kurz wurde in Amundi Mündel Rent Kurz umbenannt. Die Namensänderung trat mit in Kraft. Prospektkundmachung: Der veröffentlichte Prospekt und das Kundeninformationsdokument (Wesentliche Anlegerinformationen) des genannten Fonds stehen in deutscher Sprache kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft Amundi Austria GmbH, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien, unter der Homepage sowie bei der State Street Bank International GmbH, Filiale Wien, Schottengasse 4, 1010 Wien (Depotbank) zur Verfügung. Weitere Informationen über das Fondsvermögen (Full Holdings) können auf Anfrage von der VWG für jene Anleger zur Verfügung gestellt werden, die gesetzlichen Pflichten unterliegen, deren Erfüllung erst durch den Zugang zu Full Holdings ermöglicht oder deren Erfüllung durch diesen Zugang unterstützt wird. Wir arbeiten nach dem Code of Conduct der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Amundi Mündel Rent Kurz

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft... 1 Angaben zur Vergütung bezogen auf das Kalenderjahr Bericht an die Anteilsinhaber/innen... 4 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR... 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Fondsergebnis in EUR Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 8 Vermögensaufstellung... 9 Zusammensetzung des Fondsvermögens Bestätigungsvermerk Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Grundlagen der Besteuerung des Amundi Mündel Rent Kurz Fondsbestimmungen Anhang Amundi Mündel Rent Kurz

3 Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft Amundi Austria GmbH Georg-Coch-Platz Wien Tel.: Fax: Web: office.austria@amundi.com Stammkapital: EUR ,-- Gesellschafter: Amundi Asset Management S.A. (Anteile: 100 %) Angaben über die Geschäftsführung Geschäftsführung: Prokuristen: Eric BRAMOULLÉ Robert KOVAR Isabelle PIERRY Alois STEINBÖCK Mag. Martin BOHN Mag. Hannes SCHODERITZ Angaben über den Aufsichtsrat Vorsitzender: Vorsitzender Stellvertreter: Mitglieder: Christophe LEMARIÉ Jean-Philippe BIANQUIS Christianus PELLIS David O LEARY (ab ) Arno WOHLFAHRTER (bis ) BR Mag. Christian STARITZBICHLER BR Bernhard GREIFENEDER Staatskommissäre: Mag. Dr. Philip SCHWEIZER Amtsdirektorin Christine STICH Wirtschaftsprüfer: Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Depotbank: State Street Bank International GmbH, Filiale Wien Amundi Mündel Rent Kurz Seite 1

4 Angaben zur Vergütung bezogen auf das Kalenderjahr 2015 Sämtliche Angaben zur Vergütung sind der VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis)-Meldung an die OeNB, VERA A3e, entnommen. Die Vergütungspolitik der Amundi Austria GmbH wird auf der Homepage der Gesellschaft unter veröffentlicht. Gesamtsumme der Vergütungen an die Mitarbeiter der VWG (inkl. Geschäftsführung): Fixe Vergütung: EUR ,52 Variable Vergütung: EUR ,63 Anzahl der Mitarbeiter: 51 davon Begünstigte gemäß 20 Abs. 2 Z 5 AIFMG: 31 Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte: EUR ,58 Gesamtsumme der Vergütungen an die sonstigen Risikoträger (inkl. Geschäftsführung): EUR ,11 Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen: EUR ,33 Angaben zur Vergütungspolitik gemäß 17a Abs. 1 InvFG 2011 Beschreibung der Berechnung der Vergütung Grundsätzlich stehen bei der Gesamtvergütung fixe und variable Bestandteile in einem angemessenen Verhältnis, wobei der fixe Vergütungsanteil so hoch ist, dass die Aufrechterhaltung eines adäquaten Lebensstandards auch ohne Gewährung einer variablen Vergütung möglich ist und daher auch zur Gänze auf die Gewährung einer variablen Vergütung verzichtet werden kann. Fixe Vergütung Für die Höhe des Basisbezuges werden die einschlägige Erfahrung sowie die konkret ausgeführte Tätigkeit unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung berücksichtigt. Im Falle der Geschäftsführung werden Konflikte zwischen den Interessen der Geschäftsleiter, einen höheren Bonus zu erreichen und Kundeninteressen berücksichtigt. Darüber hinaus müssen die vereinbarten Ziele die Kriterien der Nachhaltigkeit und Risikoadäquanz erfüllen. Variable Vergütung Das Gesamtausmaß der variablen Vergütung der Mitarbeiter schränkt die Fähigkeit der Amundi Austria GmbH zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung nicht ein. Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig von der Erreichung von individuellen Zielen, die in einem strukturierten und nachvollziehbaren Prozess (Management by Objectives [MbO] Prozess) jährlich zwischen Mitarbeiter und direkter Führungskraft vereinbart werden und deren Erreichung nach Ablauf des Kalenderjahres evaluiert wird. Die Ziele sind für jeden Mitarbeiter abhängig von der ausgeübten Tätigkeit sowohl qualitativer, als auch quantitativer Natur und berücksichtigen sowohl die Leistung des Mitarbeiters selbst, als auch jene seiner Organisationseinheit bzw. des verwalteten Fonds. Die Ziele sind weiters so gestaltet, dass die Übernahme von unangemessenen Risiken im Hinblick auf die Amundi Mündel Rent Kurz Seite 2

5 Risikoprofile der verwalteten Fonds nicht belohnt wird, die Interessen der Anleger sowie die Geschäftsstrategie, Ziele und Werte des Unternehmens gewahrt werden, Interessenskonflikten hintan gehalten werden und dass insbesondere die Leistung von Mitarbeitern mit Kontrollfunktionen nicht an der Leistung der kontrollierten Bereiche gemessen wird. Die Höhe des Bonus eines Geschäftsleiters basiert auf dem Gesamterfolg des Unternehmens, seiner zuständigen Bereiche sowie seiner individuellen Zielerreichung (quantitativ und qualitativ). Den Geschäftsleitern wird nur dann eine variable Vergütung gewährt, sofern dies gerechtfertigt und angemessen ist. Die Auszahlung der konkreten Bonuszahlung erfolgt erst nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Amundi Austria GmbH basierend auf der Marktsituation und der Marktentwicklung generell und der Angemessenheit der Bonuszahlung im Speziellen sowie basierend auf dem Verhältnis zu der Entwicklung der eingegangen Risiken. Die variable Vergütung darf den Betrag des Basisbezuges nicht überschreiten. Soll ein Bonus über 100 % des Basisbezuges gewährt werden, so ist der Prozess gemäß Punkt 8b der Anlage zu 39b BWG einzuhalten. Ergebnis von Überprüfungen der Vergütungspolitik Der Aufsichtsrat der Amundi Austria GmbH genehmigt die generellen Grundsätze der Vergütungspolitik und überprüft sie anhand der internen Risikoeinschätzung zumindest jährlich. Die Festlegung der speziellen Regelung erfolgt auf Basis der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes. Im Rahmen einer zentralen und unabhängigen internen Überprüfung wird einmal jährlich festgestellt, ob die Vergütungspraxis der festgelegten Vergütungspolitik entspricht. Die Genehmigung der variablen Vergütung für das Jahr 2015 erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 23. März Wesentliche Änderungen der Vergütungspolitik keine Amundi Mündel Rent Kurz Seite 3

6 Bericht an die Anteilsinhaber/innen Sehr geehrte Anteilsinhaber/innen! Die Amundi Austria GmbH legt den Rechenschaftsbericht für den Amundi Mündel Rent Kurz, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011, über das Rechnungsjahr 2015/2016 vom 16. Oktober 2015 bis 15. Oktober 2016 vor. Entwicklung der Anleihenmärkte Aufgrund der gestiegenen Konjunkturrisiken und des extrem niedrigen Inflationsdrucks hat die EZB im Dezember 2015 angekündigt, die Geldpolitik weiter zu lockern und das QE-Programm (Quantitativ Easing-Programm) auszudehnen. Gleichzeitig wurde der Einlagensatz für Banken bei der Zentralbank auf -0,30 % gesenkt. Die internationalen Kapitalmärkte starteten dann sehr volatil ins Jahr Schwache Konjunkturdaten aus den USA, anhaltend enttäuschende Wirtschaftsdaten in China, die Turbulenzen am Ölmarkt, der Stress im US-Markt für hochverzinsliche Unternehmensanleihen sowie die Unsicherheit im italienischen Bankensektor führten zu teilweise heftigen Marktbewegungen. Für europäische Staatsanleihen führte diese risikoaverse Stimmung zu kräftigen Kursgewinnen, infolge fallender Renditen. Die Rendite für 5- jährige deutsche Staatsanleihen fiel bereits Mitte Februar auf minus 0,41 %. Die zweite Februarhälfte brachte dann Entspannung. Signale der EZB für weitere expansive Schritte im März, die Einführung negativer Zinsen durch die Bank von Japan, weltweit robuste Autoverkäufe und Spekulationen über eine Einigung zwischen Russland und der OECD über Ölförderkürzungen stützten die Märkte. High Yield Anleihen und Unternehmensanleihen konnten von dieser Beruhigung besonders profitieren. Anfang März hat die Europäische Notenbank, EZB, weitere Maßnahmen zur Deflationsbekämpfung und Konjunkturbelebung beschlossen. Der Einlagenzinssatz wurde von 0,05 % auf 0,0 % gesenkt und der Refinanzierungssatz von -0,30 % auf - 0,40 %. D.h. Banken können sich gratis Geld ausborgen, müssen aber für überschüssige Liquidität bei der EZB eine negative Verzinsung in Kauf nehmen. Weiters erhöhte die EZB ihr monatliches Anleihenkaufvolumen von 60 Mrd. auf 80 Mrd. Euro. Wenig verwunderlich also, dass die Anleihenrenditen im März auf breiter Front fielen. Im Mai und Juni waren zwei Themen marktbeherrschend, das Anleihekaufprogramm der EZB und das Referendum der Briten über einen Austritt aus der Europäischen Union. Anfang Juni hat die EZB wie angekündigt mit dem Kauf von Unternehmensanleihen begonnen, setzte aber den Kauf von Staatsanleihen und Covered Bonds weiter fort. Mittlerweile rentierten mehr als 50 % aller ausstehenden Staatsanleihen im Euroraum negativ, in Deutschland sogar mehr als 75 %. Erstmals notierten auch 10-jährige deutsche Staatsanleihen im negativen Bereich. Eine 10 jährige österreichische Staatsanleihe brachte eine Rendite von nur noch 0,20 % p.a.. Die Renditen für österreichische Staatsanleihen mit Laufzeiten kleiner als acht Jahren waren negativ. Das drängte die EZB zunehmend zu Käufen in langen Laufzeiten was zu einer Verflachung der Renditestruktur führte. Die Brexit -Sorgen waren nicht Auslöser sondern nur Verstärker für den Trend zu fallenden Renditen. Auf die unsichere Stimmung folgte der Schock über die Entscheidung der Briten Europa den Rücken zu kehren. Entsprechend heftig war die Reaktion an den Kreditmärkten und die Flucht in Staatsanleihen. Mit der Entscheidung zum Brexit haben auch die Unsicherheiten und die Sorge um eine ohnehin angeschlagene Weltwirtschaft zugenommen. Nach dem Schock begannen die Märkte sich in Hoffnung auf eine nochmals lockerere Geldpolitik der Notenbanken bereits ab Anfang Juli zu erholen. Im August und September gab es wenig Bewegung bei Staatsanleihen. Die Rendite der 10-jährigen österreichischen Staatsanleihe blieb gerade noch im positiven Terrain. Für alle kürzeren Laufzeiten war das nicht mehr der Fall. Die Risikoaufschläge, vor allem für risikoreichere Anlagen, gingen getrieben von den Käufen durch die Europäische Zentralbank EZB weiter deutlich zurück. Die Rendite der 10-jährigen österreichischen Staatsanleihe sank im Rechnungsjahr 2015/2016 von 0,83 % auf zuletzt 0,24 % p.a. Die Rendite der 2-jährigen Staatsanleihe sank von minus 0,20 % auf zuletzt minus 0,58 % p.a. Letztendlich war der Jahresverlauf für Anleihen in allen Bereichen sehr positiv. Anlagepolitik Der Amundi Mündel Rent Kurz war im Berichtszeitraum vorwiegend in Anleihen mit einer kurzen Laufzeit investiert. Das Zinsänderungsrisiko wurde dadurch neutral gehalten. Derivate wurden ausschließlich zur Absicherung verwendet. Neben österreichischen Staatsanleihen wurden auch staatsgarantierte Emittenten und österreichische Pfandbriefe beigemischt, wodurch Mehrerträge erzielt wurden. Strategische Positionen in Anleihen im mittleren Laufzeitenbereich brachten einen hohen Zins- und Rolldownertrag. Amundi Mündel Rent Kurz Seite 4

7 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR Rechnungsjahresende Fondsvermögen in Ausschüttende Tranche (ISIN AT ) Rechenwert je Anteil 69,71 70,07 71,18 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 0,25 0,50 1,00 Wertentwicklung in % +0,20-0,15 +0,86 Thesaurierende Tranche (ISIN AT ) Rechenwert je Anteil 106,70 106,59 107,15 Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 0, Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 0,0000 0,1103 0,3868 Wertentwicklung in % +0,21-0,15 +0,86 Ausschüttende Tranche: Die Ausschüttung beinhaltet ordentliche Erträge, KESt und gegebenenfalls Kursgewinne und erfolgt ab dem von der jeweiligen depotführenden Bank. Die depotführende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragssteuer einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttungsrendite wird folgendermaßen ermittelt: Ausschüttung / (letzter Rechenwert des vorangegangenen RJ abzüglich Ausschüttung für das vorangegangene RJ) Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse - mit Ausnahme der Auszahlung gem. 58 Abs. 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) - im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. 58 Abs. 2 InvFG wird ab dem von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragssteuerpflicht einbehalten und abgeführt. Sämtliche in den vorliegenden Unterlagen enthaltenen Daten und Informationen wurden aus Quellen erhoben, die von der Amundi Austria GmbH als verlässlich eingestuft werden. Auch wenn diese Informationen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wurden, kann für deren Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung oder Garantie übernommen werden. Amundi Mündel Rent Kurz Seite 5

8 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Ausschüttende Tranche (ISIN AT ) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 70,07 Ausschüttung am (Rechenwert: 69,67) von 0,50 entspricht 0,0072 Anteilen 0,50 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 69,71 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0072 * 69,71) 70,21 Nettoertrag pro Anteil (70,21-70,07) 0,14 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +0,20 Thesaurierende Tranche (ISIN AT ) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 106,59 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 106,63) von 0,1103 entspricht 0,0010 Anteilen 0,1103 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 106,70 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0010 * 106,70) 106,81 Nettoertrag pro Anteil (106,81-106,59) 0,22 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +0,21 Bei der Performance-Berechnung der österreichischen Investmentfonds durch die OeKB kann es bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällig Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. Amundi Mündel Rent Kurz Seite 6

9 2. Fondsergebnis in EUR REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,68 Dividendenerträge 0,00 Erträge aus Subfonds 0,00 sonstige Erträge 2) 0,00 Zinsenaufwendungen (inkl. negativer Habenzinsen) , ,82 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) ,05 Abzügl. Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0,00 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ,98 Publizitätskosten ,94 Garantiegebühren 0,00 Kosten für die Depotbank ,38 Kosten für Dienste externer Berater 0,00 Sonstige Kosten 0, ,35 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,47 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren 0,00 Gewinne aus derivativen Instrumenten 0,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,63 Verluste aus derivativen Instrumenten , ,88 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,41 NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 8) 0, ,30 Ergebnis des Rechnungsjahres 7) ,89 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres ,60 Ertragsausgleich auf den Gewinnvortrag aus Vorjahren 0, ,60 FONDSERGEBNIS GESAMT 3) 4) 3) 4) ,29 Amundi Mündel Rent Kurz Seite 7

10 3. Entwicklung des Fondsvermögens in EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES 5) ,28 Ausschüttende Tranche (ISIN AT ) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,50 Thesaurierende Tranche (ISIN AT ) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,12 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,05 Rücknahme von Anteilen ,28 Anteiliger Ertragsausgleich , ,63 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) ,29 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES 6) ,32 Fußnoten: 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von EUR 0,00 enthalten. 2) - 3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,58 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile 6) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile 7) 8) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,08 Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses: davon Veränderung unrealisierte Gewinne: EUR ,77 und unrealisierte Verluste: EUR ,53 Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste Summen GJ 2014/ , , ,18 GJ 2015/ , , ,88 Veränderungen im GJ 2015/ , , ,30 Amundi Mündel Rent Kurz Seite 8

11 Vermögensaufstellung ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend XS ASFINAG 09/19 MTN 4, , ,50 11,80 XS ASFINAG 13/20 MTN 1, , ,00 3,70 AT AUSTRIA 03/18 MTN 4, , ,00 5,48 XS AUSTRIA 05/20 FLR MTN 0, , ,00 3,92 AT0000A06P24 AUSTRIA 2017 MTN 144A 4, , ,00 7,16 AT0000A08968 AUSTRIA 2019 MTN 144A 4, , ,00 7,67 AT0000A001X2 AUSTRIA 2021 MTN 144A 3, , ,50 3,07 XS BAWAG P.S.K. 12/19 MTN 1, , ,00 2,36 XS BAWAG P.S.K. 15/20 MTN 0, , ,00 2,62 XS ERSTE GP BNK 11/18 MTN 3, , ,50 1,91 XS ERSTE GP BNK 15/20 MTN 0, , ,00 2,45 AT0000A04918 HYPO NOE GRUPP.BK7-17 FLR 0, , ,00 1,03 AT0000A19Y02 HYPO TIROL MTN 0, , ,50 0,52 AT0000A1JY21 HYPO TIROL 16/21 MTN 0, , ,00 0,70 XS KA FINANZ AG 13/18 MTN 1, , ,00 1,77 XS KA FINANZ AG 15/20 MTN 0, , ,00 3,33 AT0000A0GMG9 KRANKENANST.IMMOBIL , , ,00 6,23 XS OEBB INFRAST 05/20 MTN 3, , ,50 8,87 XS OEBB INFRAST 09/19 MTN 4, , ,00 1,75 XS OEBB INFRAST 11/21 MTN 3, , ,50 3,84 AT0000A12B06 OESTERR. 13/18 1, , ,00 3,55 AT000B UNICR.BK AUS MTN 2, , ,00 2,58 AT000B UNICR.BK AUS MTN 1, , ,00 1,41 DE000A0LPYW7 VORARLBG L.H. 07/17 MTN 4, , ,00 1,22 XS VORARLBG L.H. 13/20 MTN 1, , ,00 0,90 Summe ,00 89,84 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,00 89,84 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,00 89,84 Amundi Mündel Rent Kurz Seite 9

12 FINANZTERMINKONTRAKTE Bezeichnung / Fälligkeit Whg. Anzahl / Kontrakt- unrealisiertes %-Anteil Underlying Betrag kurs Ergebnis am in EUR Fondsvermögen ZINSTERMINKONTRAKTE EURO-SCHATZ FUT DEC EUR ,0750 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 SUMME FINANZTERMINKONTRAKTE 0,00 0,00 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN BETRAG WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG EURO EUR ,18 FESTGELDER EUR ,00 INITIAL MARGIN / VARIATION MARGIN EUR 6.611,22 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN ,40 Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Amundi Mündel Rent Kurz Seite 10

13 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IM BERICHT VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Lots / Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE DE OESTERREICH 86/2016 0,000 DEM XS ASFINAG 07/17 MTN 4,500 EUR AT0000A011T9 AUSTRIA 2016 MTN 144A 4,000 EUR XS BAWAG P.S.K. 10/15 MTN 2,625 EUR XS HYPO TIROL 06/16 MTN 3,625 EUR AT0000A0GLY4 OESTERR. 10/17 144A MTN 3,200 EUR XS OESTERR. K.BK 06/16 MTN 3,875 EUR AT RAIF.LABA NO ,250 EUR FINANZTERMINKONTRAKTE --- BOBL 12/2015 EUR 25 0 Amundi Mündel Rent Kurz Seite 11

14 Zusammensetzung des Fondsvermögens Gesamtwert EUR % Anleihen ,00 89,84 Wertpapiervermögen ,00 89,84 Zinsenaufwendungen (inkl. negativer Habenzinsen) ,87 1,23 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten ,40 8,95 Gebührenverbindlichkeiten ,95-0,02 FONDSVERMÖGEN ,32 100,00 Wien, am 6. Dezember 2016 Amundi Austria GmbH Eric Bramoullé CEO Alois Steinböck Robert Kovar Isabelle Pierry CIO CSMO COO Amundi Mündel Rent Kurz Seite 12

15 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. Oktober 2016 der Amundi Austria GmbH (früher: BAWAG P.S.K. INVEST GmbH) über den von ihr verwalteten Amundi Mündel Rent Kurz, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 über das Rechnungsjahr vom 16. Oktober 2015 bis 15. Oktober 2016 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 15. Oktober 2016 über den Amundi Mündel Rent Kurz, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Gesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres, wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 6. Dezember 2016 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Wolfgang FRITSCH Mag. Nora ENGEL-KAZEMI TABRIZI Wirtschaftsprüfer Amundi Mündel Rent Kurz Seite 13

16 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Das neue, mit 1. September 2011 in Kraft getretene Investmentfondsgesetz (InvFG 2011) sieht u. a. die Darstellung der Berechnungsmethode des Gesamtrisikos vor. Folgende Inhalte sind dem Anteilsinhaber zur Kenntnis zu bringen: - verwendete Berechnungsmethode des Gesamtrisikos - falls anwendbar, Informationen über das verwendete Referenzvermögen - falls anwendbar, die niedrigste, die höchste und die durchschnittliche Höhe des Value-at-Risk im vergangenen Jahr - falls anwendbar, das verwendete Modell und die Inputs, die für die Berechnung des Value-at-Risk verwendet wurden (Kalkulationsmodell, Konfidenzintervall, Halteperiode, Länge der Datenhistorie) - bei Verwendung des Value-at-Risk, Höhe des Leverage während der vergangenen Periode, berechnet aus der Summe der Nominalwerte der Derivate. Für den Amundi Mündel Rent Kurz gestaltet sich die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos wie folgt: Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Verwendetes Referenzvermögen: Betrachtungszeitraum: Commitment-Ansatz Value at Risk: Niedrigster Wert des Betrachtungszeitraums in %: ø Wert des Betrachtungszeitraums in %: Höchster Wert des Betrachtungszeitraums in %: Verwendetes Modell: Konfidenzintervall in %: Halteperiode: Länge der Datenhistorie: Höhe des Leverage in %: (für die Ermittlung des Leverage gilt eine Nominalwertbetrachtung) - Derivate In Total Return Swaps, Derivate mit ähnlichen Eigenschaften und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die den Ausweispflichten gemäß ESMA-Leitlinien 2015/2365 unterliegen, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht investiert. Amundi Mündel Rent Kurz Seite 14

17 Grundlagen der Besteuerung des Amundi Mündel Rent Kurz Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil (ISIN AT ) Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -1,0572-1,0572-1,0572-1,0572-1,0572-1, Zuzüglich Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 1,0572 1,0572 1,0572 1,0572 1,0572 1, Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 3.2 Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 0, Steuerfreie Dividendenerträge Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des Immobilienfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 3) 4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0, Nicht endbesteuerte Einkünfte Amundi Mündel Rent Kurz Seite 15

18 Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 0, In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres 5. Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0, In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0, In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -1,0572-1,0572-1,0572-1,0572-1,0572-1,0572 Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der 5.6 Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 14) 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0, Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBAbefreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten Ausländische Erträge, DBA Anrechnung (Länderdetails zu den Ertragsarten und den im Ausland entrichteten Steuern sind der Homepage der OeKB zu entnehmen) 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0, Dividenden 7.2 Zinsen 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 7.4 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Amundi Mündel Rent Kurz Seite 16

19 Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen- /Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 5) 6) 7) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 4) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 7) 8) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0, Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 9) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) 9) 0,0000 0, Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0, Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 10) 11) 12) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 10.3 Ausländische Dividenden 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 3) 11) Amundi Mündel Rent Kurz Seite 17

20 Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung 11. Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 9) 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 10) 11) KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 9) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG ) 10) 11) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr , EU-QuSt 0,6400 Amundi Mündel Rent Kurz Seite 18

21 Fußnoten: Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Irland), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 4) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 9) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 10) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG>). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 12) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. Amundi Mündel Rent Kurz Seite 19

22 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil (ISIN AT ) Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -1,6207-1,6207-1,6207-1,6207-1,6207-1, Zuzüglich Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 1,6207 1,6207 1,6207 1,6207 1,6207 1, Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 3.2 Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 0, Steuerfreie Dividendenerträge Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des Immobilienfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 3) 4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0, Nicht endbesteuerte Einkünfte Amundi Mündel Rent Kurz Seite 20

23 Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 0, In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen 5.1 In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -1,6207-1,6207-1,6207-1,6207-1,6207-1,6207 Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der 5.6 Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 14) 6.1 Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBAbefreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten Ausländische Erträge, DBA Anrechnung (Länderdetails zu den Ertragsarten und den im Ausland entrichteten Steuern sind der Homepage der OeKB zu entnehmen) 7.1 Dividenden 7.2 Zinsen 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 7.4 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Amundi Mündel Rent Kurz Seite 21

24 Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen- /Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 5) 6) 7) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 4) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 7) 8) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0, Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 9) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) 9) 0,0000 0, Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0, Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 10) 11) 12) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 10.3 Ausländische Dividenden 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 3) 11) Amundi Mündel Rent Kurz Seite 22

25 Pos. Beschreibung PA mit PA ohne BV mit BV ohne BV jur. Person Stiftung 11. Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 9) 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 10) 11) KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 9) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG ) 10) 11) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr , EU-QuSt 0,9800 Amundi Mündel Rent Kurz Seite 23

26 Fußnoten: Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Irland), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 4) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 9) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 10) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG>). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 12) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. Amundi Mündel Rent Kurz Seite 24

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