EZB-Maßnahmen: Karlsruhe scheut den Konflikt
|
|
- Maximilian Wetzel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EZB-Maßnahmen: Karlsruhe scheut den Konflikt 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen die Stellung und Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) erfassen. 2. sich die von ihr im Rahmen der Euro-Rettung eingeleiteten Maßnahmen erschließen. 3. den diesbezüglichen juristischen Konflikt vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVG) sowie dessen Urteil analysieren. 2. Aufgaben 1. Ermitteln Sie die Stellung und Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) im europäischen Wirtschafts- und Währungsraum. 2. Erschließen Sie sich die von ihr im Rahmen der Euro-Rettung eingeleiteten Maßnahmen. Überprüfen Sie, inwieweit diese über die herkömmlichen geldpolitischen Maßnahmen hinausgehen. 3. Geben Sie den Inhalt der diesbezüglichen Klage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVG) wieder. Arbeiten Sie die wesentlichen Kritikpunkte der Ankläger heraus. 4. Fassen Sie das Urteil des BVG zusammen. Erläutern Sie dessen Auswirkungen für die EZB und die deutsche sowie europäische Politik. 5. Analysieren Sie in diesem Zusammenhang die angehängte Grafik. 6. Erörtern Sie die Beziehungen zwischen den Handlungen und Entscheidungen von EZB, Bundestag, BVG und Europäischem Gerichtshof (EuGH). Erklären Sie u. a., inwieweit und aufgrund welcher Rahmenbedingungen das BVG im Hinblick auf europäische Entscheidungen Mitspracherecht hat. 1
2 EZB-Maßnahmen: Karlsruhe scheut den Konflikt Das Verfassungsgericht billigt die Rettungspolitik der EZB. Die Richter folgen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Bis das langersehnte Urteil am Dienstagmorgen gesprochen wird, müssen sich die Zuhörer gedulden. Aber es geht um viel. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) rechtens ist. Zehn Minuten braucht Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, bis er Kläger und die verschiedenen Verfahren aufgezählt hat. Das zeigt, wie komplex der Prozess ist. Vier Jahre hat sich das oberste Gericht in Karlsruhe mit den Klagen beschäftigt. Um Uhr ist es so weit. Die acht Richter in ihren roten Roben setzen ihre Baretts zur Urteilsverkündung auf. Die Karlsruher Richter billigen die Euro-Rettungspolitik der EZB. Sie sei mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit beim Aufkauf von Staatsanleihen die Bedingungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt würden, lautet das Urteil. Die Richter segnen damit einen Beschluss der EZB ab, den sie auf dem Höhepunkt der Staatsschuldenkrise im September 2012 traf: Notfalls darf die Notenbank Staatsanleihen von einzelnen Euro-Ländern kaufen. Bisher wurde das Outright- Monetary-Transactions-Programm (OMT) nicht eingesetzt. Die Kläger hatten in dem Beschluss einen Verstoß gegen das Verbot einer monetären Staatsfinanzierung gesehen. Das wurde am Dienstag verneint. Nicht jede Aussage in einem so komplexen Urteil wird auf Zustimmung stoßen. Und auch der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht sind sich nicht in allen Punkten einig, erklärte Voßkuhle, als er das 103 Seiten lange Urteil verlas. Aber es sei nun klargestellt, dass die EZB der gerichtlichen Kontrolle unterliege, wie jede europäische Institution. Die Europäische Rechtsgemeinschaft sei aus diesem Verfahren gestärkt hervorgegangen, sagte er. EZB-Chef Mario Draghi begrüßte die Entscheidung. Sie bestätige die Rechtsprechung des EuGH, wonach die EZB-Maßnahmen mit EU-Recht vereinbar seien, sagte er vor dem Europaparlament. Das OMT-Programm gilt als Wende in der Euro-Krise. Seit dem Beschluss sind die Zinsunterschiede zwischen den Euro-Ländern stark zurückgegangen. So ist der Zinsabstand zwischen deutschen und spanischen Staatsanleihen binnen vier Jahren von fünf auf einen Prozentpunkt geschrumpft. Kritiker werfen der Notenbank vor, sie habe den Markt für Staatsanleihen in der Euro-Zone außer Kraft gesetzt. In einem vorläufigen Beschluss Anfang 2014 hatten die Verfassungsrichter noch Bedenken geäußert. Vor dem abschließenden Urteil legten sie jedoch einige Fragen dem EuGH zur Klärung vor. Die Luxemburger Richter kamen zum Schluss, dass die Maßnahme der Währungshüter mit Unionsrecht vereinbar sei. Mit seinem abschließenden Urteil vermeidet das Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß einen Konflikt mit dem EuGH. 2
3 Gleichzeitig formulierten die Karlsruher Richter Kriterien, die bei Anleihekäufen erfüllt werden müssen. So dürfen die Käufe vorher nicht angekündigt werden, und ihr Volumen muss vorab begrenzt werden. Zudem muss zwischen der Emission der Papiere und dem Ankauf durch die Notenbank eine Mindestfrist liegen. Diese Bedingungen hatte der EuGH bereits 2015 in seiner Entscheidung formuliert, mit der er den EZB-Beschluss als europarechtskonform beurteilte. Das Bundesverfassungsgericht folgte nun dem Urteil der Luxemburger Richter. Unter diesen Voraussetzungen liege keine Kompetenzüberschreitung der EZB vor, und die Bundesbank sei berechtigt, sich an Käufen zu beteiligen. Selbst harte Kritiker wie der Kläger und frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, konnten dem Urteil etwas Gutes abgewinnen. Er sei nicht ganz unzufrieden, sagte er. Damit sei festgestellt worden, dass die EZB einer gerichtlichen Kontrolle durch den EuGH unterliege. Enttäuscht zeigte sich dagegen der Chef des Münchner Ifo-Instituts Clemens Fuest. Die Richter haben gegenüber ihrem Vorlagebeschluss von 2014 eine Kehrtwende vollzogen und es nicht gewagt, die Europäische Zentralbank beim Kauf von Staatsanleihen stärker in die Schranken zu weisen als der Europäische Gerichtshof, betonte er. Bundesregierung und EU reagierten erleichtert auf das Urteil. Damit sei klargestellt, dass in erster Linie der EuGH die Grenzen des Mandats der EZB überprüfe, sagte Bundesfinanzstaatssekretär Jens Spahn. Auch die EU-Kommission wertete den Richterspruch positiv. Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2015 in der Substanz bestätigt hat, erklärte sie. Quelle: Mallien, J./Berschens, R./Hildebrand, J., Handelsblatt, Nr. 118, , 36 3
4 4
5 5
Geldpolitik: Mario Draghis schwierige Wahl
Geldpolitik: Mario Draghis schwierige Wahl 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. sich die Aufgaben der Europäischen Zentralbank hinsichtlich der Bekämpfung von Inflation und Deflation
MehrDas OMT- Urteil des BVerfG - Ein Schlusspunkt?- BVerfG, Urt. v BvR 2728/ 13, 2 BvE 13/ 13
Öffentliches Recht Verf/ EuR Seite 1 von 5 Das OMT- Urteil des BVerfG - Ein Schlusspunkt?- BVerfG, Urt. v. 21.06.2016 2 BvR 2728/ 13, 2 BvE 13/ 13 Zur Erinnerung: Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerden
MehrBegrüßungsrede. Akademiegespräch: Der Einfluss der EZB zur Lösung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Seminar SO /
Begrüßungsrede (-es gilt das gesprochene Wort-) Akademiegespräch: Der Einfluss der EZB zur Lösung der Finanz- und Wirtschaftskrise Seminar SO 100.01/14 30.01.2014 BPA Berlin Dr. Alexander Eisvogel Bundesakademie
MehrDeutschland kann damit leben
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln ESM und Fiskalpakt 20.09.2012 Lesezeit 3 Min. Deutschland kann damit leben Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Europäischen Stabilitätsmechanismus
MehrGriechenland und EU: Spiel mit dem Feuer
Griechenland und EU: Spiel mit dem Feuer 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. die derzeit von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur in den
MehrProf. Dr. rer. pol. Norbert Konegen. downloads:
Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: www.p8-management.de/universität konegen@uni-muenster.de SS 2014 Die Europäische Zentralbank (EZB) in der Grauzone zwischen Geld- und Fiskalpolitik (monetärer
MehrGriechenland: Versprochen, gebrochen
Griechenland: Versprochen, gebrochen 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. den Status der volkswirtschaftlichen Entwicklung in Griechenland ermitteln. 2. sich die Vereinbarungen der
MehrJustizkonflikt oder Normalisierung?
Justizkonflikt oder Normalisierung? N 1 März 2014 Isabell Hoffmann Bertelsmann Stiftung, isabell.hoffmann@bertelsmann-stiftung.de Das Bundesverfassungsgericht hat vergangenen Freitag bekannt gegeben, dass
MehrEPREUVE ECRITE D ALLEMAND. Durée de l'épreuve : 01h30. Master 1 «Animateurs de Cluster et Réseaux Territoriaux»
EXAMENS D'ADMISSION EN SECTION DE RELATIONS INTERNATIONALES SESSION Juin 2013 EPREUVE ECRITE D ALLEMAND Durée de l'épreuve : 01h30 Master 1 «Relations Internationales» Master 1 «Animateurs de Cluster et
MehrWas ist das Problem am OMT-Programm? Wogegen klagen wir?
Presse-Information Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof zu Kompetenzen der EZB (OMT- Programm) 14. Oktober 2014 Mehr Demokratie e.v Bundesverband Anne Dänner Pressesprecherin Haus der Demokratie
MehrBankentest: Countdown des großen Geldes
Bankentest: Countdown des großen Geldes 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. sich Form und Umfang des auf europäischer Ebene geplanten Bankentestsystems erschließen. 2. die mit der
MehrFACTSHEET #1 FINANZEN/WWU MAI 2017 EZB-OMT
FACTSHEET #1 FINANZEN/WWU MAI 2017 EZB-OMT = falsch = teilweise richtig = richtig Selbstverständlich hat die EZB mit dem illegalen OMTProgramm nicht nur seine (sic!) Kompetenzen überschritten, sondern
MehrWas ist das Problem am OMT-Programm? Wogegen haben wir geklagt?
Presse-Information Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof zu Kompetenzen der EZB (OMT- Programm) 15. Juni 2015 Mehr Demokratie e.v Bundesverband Anne Dänner Pressesprecherin Haus der Demokratie und
MehrEZB-Geldpolitik: Schädliche Medizin
EZB-Geldpolitik: Schädliche Medizin 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. die Stellung und Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) ermitteln. 2. sich Umfang und Zielsetzungen der
MehrIm Namen des Volkes. In den Verfahren
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1390/12 - - 2 BVR 1421/12 - - 2 BVR 1438/12 - - 2 BVR 1439/12 - - 2 BVR 1440/12 - - 2 BVR 1824/12 - - 2 BVE 6/12 - I. über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. G, Im
MehrPresseerklärung. 22. Januar 2015. Klage der Bundesregierung gegen das heute verkündete Anleihenkaufprogramm der EZB ist unvermeidlich
Dr. Peter Gauweiler Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretender Parteivorsitzender der CSU Vorsitzender des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Bayerischer Staatsminister
MehrPresse-Information Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Kompetenzen der EZB 11. Februar 2016
Presse-Information Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Kompetenzen der EZB 11. Februar 2016 Mehr Demokratie e.v Bundesverband Anne Dänner Pressesprecherin Haus der Demokratie und Menschenrechte
MehrDAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM ESM-VERTRAG UND ZUM FISKALVERTRAG VOM 12. SEPTEMBER 2012 HINTERGRÜNDE UND INFORMATIONEN
DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM ESM-VERTRAG UND ZUM FISKALVERTRAG VOM 12. SEPTEMBER 2012 HINTERGRÜNDE UND INFORMATIONEN Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag
MehrDie EU startet in eine neue Ära
Die EU startet in eine neue Ära 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. die aktuellen Reformvorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU) erfassen sowie deren wesentliche Zielsetzungen
MehrHandel mit Staatsanleihen: Der Tabubruch
Handel mit Staatsanleihen: Der Tabubruch 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. die derzeitigen Entwicklungen im Markt für Staatsanleihen, die hierfür verantwortlichen Ursachen sowie
MehrDer EuGH, die EZB und Italien
KOMMENTAR ZU WIRTSCHAFT UND POLITIK 18/8/2017 Der EuGH, die EZB und Italien von NORBERT F. TOFALL Für das Bundesverfassungsgericht sprechen gewichtige Gründe dafür, daß das noch laufende Anleihekaufprogramm
MehrDer Weg in die Zinsfalle
Der Weg in die Zinsfalle ernannt wurde, erhöhte die US-Notenbank die Leitzinsen auf bis zu 20 Prozent, um die Inflation einzudämmen. Die Verzinsung 10-jährger US-Staatsanleihen erreichte in diesem Umfeld
MehrBargeld auf dem Rückzug
Bargeld auf dem Rückzug 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. die Formen und Funktionen von Geld in unserer Volkswirtschaft ermitteln. 2. die aktuelle Diskussion um die Zukunft des Bargeldes
MehrWorkshop 3 Rechtliche Fragen der Eurokrise am Beispiel Griechenlands
Workshop 3 Rechtliche Fragen der Eurokrise am Beispiel Griechenlands 36. Wirtschaftsphilologentagung Menschen und Märkte 01. und 02. Oktober 2015 Universität Passau RECHTLICHE FRAGEN DER EUROKRISE AM BEISPIEL
MehrAnmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon
EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die
MehrVoßkuhle mangelt es an Charakter
Voßkuhle mangelt es an Charakter Gastbeitrag von Prof. Gunnar Beck* Ohne Vorankündigung gab das Verfassungsgericht bekannt, die Frage, ob unbeschränkte Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB)
MehrDas Spiel EU-Rallye Inhalt
Das Spiel EU-Rallye Inhalt 1. Anleitung..2 2. Zusätzliche Materialen..3 3. Lösungen..10 1 Das Rallye-Spiel ist sehr beliebt bei unterschiedlichen Alterskategorien. Für dieses Spiel braucht man ein Zahlenfeld,
MehrVorlesung Staatsrecht III. Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung -
Universität Potsdam / Juristische Fakultät WS 2016/2017 Priv.-Doz. Dr. Norbert Janz (janz@uni-potsdam.de) Vorlesung Staatsrecht III Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung
MehrSS 2014 Die Europäische Zentralbank (EZB) in der Grauzone zwischen Geld- und Fiskalpolitik (monetärer Staatsfinanzierung).
Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: www.p8-management.de/universität konegen@uni-muenster.de SS 2014 Die Europäische Zentralbank (EZB) in der Grauzone zwischen Geld- und Fiskalpolitik (monetärer
MehrUmverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Gewinner und Verlierer der europäischen Transfers
cepstudie Umverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten Gewinner und Verlierer der europäischen Transfers Zusammenfassung der Ergebnisse Matthias Kullas, Matthias Dauner, Urs Pötzsch und Iris Hohmann September
MehrEuropäisches Verfassungsrecht. Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit
Europäisches Verfassungsrecht Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit Von der Rechtsgemeinschaft zur Grundrechtsgemeinschaft? Materielle Gehalte der rule of law: die besondere Bedeutung des institutionellen
MehrDie Rolle der EZB in der Euro-Krise Gastvortrag im Rahmen des Master-Seminars Wirtschaft in der Schule, Universität Essen, 19.
Die Rolle der EZB in der Euro-Krise Gastvortrag im Rahmen des Master-Seminars Wirtschaft in der Schule, Universität Essen,, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in NRW Die Rolle der EZB in der Euro-Krise
MehrDie Frage, ob Griechenland im Euroraum verbleibt, mit oder ohne Schuldenschnitt, beherrscht die Schlagzeilen.
Grexit spielt keine Rolle: Woran der Euro scheitern wird Das Schicksal des Euro hängt nicht, wie man aktuell meinen könnte, an Griechenland, sondern an der Politik der Europäischen Zentralbank, meint Degussa-Chef
MehrLockern ist problematisch
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Geldpolitik 21.08.2014 Lesezeit 3 Min. Lockern ist problematisch Die Inflation in den Euroländern blieb im Juni 2014 mit 0,4 Prozent auf sehr
MehrHandbuch Europarecht. Wirkungen und Rechtsschutz
Walter Frenz Handbuch Europarecht Band 5 Wirkungen und Rechtsschutz ^J Springer Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV LXXXI Teil I Rechtswirkungen 1 Kapitel 1 Wirkungsweise und Stellung
MehrDie Europäische Zentralbank: Kritische Betrachtung ihrer Geldpolitik und demokratischen Stellung
Politik Robert Rädel Die Europäische Zentralbank: Kritische Betrachtung ihrer Geldpolitik und demokratischen Stellung Studienarbeit Freie Universität Berlin Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Mehrzu Punkt der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016
Bundesrat Drucksache 576/16 20.10.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R zu Punkt der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Der Rechtsausschuss
MehrEuGH-Urteil zum Ankauf von Staatsanleihen
Press release 14.01.2015 EuGH-Urteil zum Ankauf von Staatsanleihen EZB darf Euro retten, muss aber Troika verlassen Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat an diesem Mittwoch seine Rechtsauffassung
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand. Fragen zum System der Europäischen Zentralbanken. Wissenschaftliche Dienste WD /12
Deutscher Bundestag Fragen zum System der Europäischen Zentralbanken Seite 2 Verfasser: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 30. August 2012 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Ausarbeitungen
MehrAufgabe 1 [Markt] 2 Punkte
Aufgabe 1 [Markt] Ein Marktforschungsinstitut hat im Auftrag einer Handelskette den Markt für ein Gut untersucht und nachfolgende Werte ermittelt. Dabei liegen die Angaben für den Preis in /Stück und für
MehrInstitutionelles Gefüge und Rechtssetzung der EU - Wege der Einflussnahme
Institutionelles Gefüge und Rechtssetzung der EU - Wege der Einflussnahme Europa-Seminar der gemeinsamen Brüsseler Vertretung von BAK, BIngK, BAIK und ECEC RA Joachim Jobi Berlin, 11. September 2008 1
MehrSHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft
SHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft Überleitungsvertrag Erster Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Artikel 2 (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten
MehrARD-DeutschlandTREND: August 2012 Untersuchungsanlage
Untersuchungsanlage Grundgesamtheit: Stichprobe: Autor: Redaktion WDR: Wissenschaftliche Betreuung und Durchführung: Erhebungsverfahren: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren Repräsentative
MehrA. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT
A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT
MehrMasterplan zur Sanierung der europäischen Staatsfinanzen Wege zum Schutz des deutschen Volksvermögens
Ernst Munk Nicole Essiger Masterplan zur Sanierung der europäischen Staatsfinanzen Wege zum Schutz des deutschen Volksvermögens Schluss mit der unbezahlbaren»eurorettung«macht unsere Renten sicher 4 Billionen
MehrDie Europäische Union
Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist
MehrKompetenzorientiertes Curriculum Sek. II Sozialwissenschaft Q2
Kompetenzorientiertes Curriculum Sek. II Sozialwissenschaft Q2 Im nachfolgenden Curriculum sind die Kompetenzerwartungen an die Schüler am Ende der Jahrgangsstufe Q2 in Bezug auf konkrete Inhaltsfelder
MehrStudienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern
Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Kartellrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU Prof. Dr. Rainer Bechtold in Bern am 1. Juli 2010 Übersicht I. Rechtslage in Deutschland
MehrWie funktioniert Europa Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens. der Beteiligungsmöglichkeiten* Christian Röhle, Frankfurt am Main. I.
Christian Röhle, Frankfurt am Main Wie funktioniert Europa Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens und der Beteiligungsmöglichkeiten* I. Einleitung Nach einem Zitat unseres ehemaligen Bundeskanzlers Dr.
MehrAktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zum EZB-Anleihekaufprogramm
Rede zu ZP - Plenum am 28.01.2015 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zum EZB-Anleihekaufprogramm (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
MehrProf. Dr. rer. pol. Norbert Konegen. downloads:
Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: www.p8-management.de/universität konegen@uni-muenster.de Europäische Geldpolitik auf dem Prüfstand: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden. das Unterlassen von Bundestag und Bundesregierung, darauf hinzuwirken,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 859/15 - - 2 BvR 1651/15 - - 2 BvR 2006/15 - - 2 BvR 980/16 - IM NAMEN DES VOLKES I. 1. des Herrn Dr. W, 2. des Herrn Dr. H, 3. des Herrn Dr. A, In den Verfahren über die
MehrIII. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV)
Prof. Dr. Norbert Konegen III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV) Quelle: Konegen, WWU/IfP 1 III. Der Vertrag von Lissabon - Grundlagen 1. Entstehungsphase:
MehrBundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für ESM und Fiskalpakt
September 2012 Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für ESM und Fiskalpakt Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 kann Deutschland dem Europäischen Stabilitätsmechanismus
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
4 Ob 94/12w Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere
MehrDas Demokratiedefizit in der Euro-Rettungspolitik Martin Brandl SE Aktuelle Themen der Wirtschaftspolitik, SS 2017
Das Demokratiedefizit in der Euro-Rettungspolitik Martin Brandl 0946164 SE Aktuelle Themen der Wirtschaftspolitik, SS 2017 Inhalt 1. Einleitung die Eurokrise 2. Der Euro-Rettungsschirm 3. Weitere Maßnahmen
MehrOESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. KURZFILME DER OeNB. Die Aufgaben der OeNB DIDAKTIK
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM KURZFILME DER OeNB Die Aufgaben der OeNB DIDAKTIK DIDAKTIK-INFO Das Didaktik Material besteht aus drei Teilen: Allgemeine Fragen Gruppenarbeit/Recherchearbeit Denke
MehrEuroparecht 56 L E R N Z I E L
Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Europarecht 56 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die Europäische Union und die Europäischen Gemeinschaften
MehrWo ist die Inflation geblieben?
Wo ist die Inflation geblieben? 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. erklären, warum die derzeitige Inflationsrate in den USA, Großbritannien und Deutschland für die Experten ein Rätsel
MehrEine Währung sucht ihren Weg
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Wechselkurse 05.02.2015 Lesezeit 4 Min Eine Währung sucht ihren Weg Der Euro fällt und fällt das macht kaum jemanden so nervös wie die jahrzehntelang
MehrDie Safe Harbor Entscheidung des EuGH
Webinar@Weblaw Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH Die Urteilsbegründung in der Analyse Dr. Nicolas Passadelis, LL.M. Ausgangsverfahren Verfahren vor Data Protection Commissioner Schrems klagt im Juni
MehrDrohende Geldentwertung
Donnerstag, 27.9.2012 Ausgabe 03/2012 Drohende Geldentwertung Liebe Leserin, lieber Leser, im September 2012 gab es drei wichtige Entscheidungen, die große Auswirkungen auf die Geldwert-Stabilität haben
Mehr2. Deutscher Bundestag
a) Organstreitverfahren über den Antrag festzustellen, dass die Antragsgegner die Rechte des Deutschen Bundestages aus Artikel 24 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG durch die Beteiligung
MehrUnternehmensmitbestimmung und Zurechnung von Arbeitnehmern von Tochtergesellschaften im EU-Ausland: Inland bleibt Inland?!
Mandanten-Informationen Arbeitsrecht Mai 2017 Unternehmensmitbestimmung und Zurechnung von Arbeitnehmern von Tochtergesellschaften im EU-Ausland: Inland bleibt Inland?! Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrDraghische Entscheidungen
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Geldpolitik 26.09.2016 Lesezeit 5 Min Draghische Entscheidungen Seit 2008 zieht die Europäische Zentralbank (EZB) ein geldpolitisches Instrument
MehrDer Rettungsschirm funktioniert
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Eurokrise 04.06.2015 Lesezeit 4 Min Der Rettungsschirm funktioniert Die Medizin hilft, aber der Patient muss sie auch schlucken, so lautet das
MehrQuantitative Easing der EZB Fluch und Segen zugleich?
Quantitative Easing der EZB Fluch und Segen zugleich? Agenda Mandat der EZB Definitionen Inflation Klassische Instrumente der Geldpolitik der EZB Quantitative Easing Diskussion Mandat der EZB Artikel 127
MehrDie Europäische Finanz- und Staatsschuldenkrise Ökonomischer Kommentar
Die Europäische Finanz- und Staatsschuldenkrise Ökonomischer Kommentar Prof. Dr. Lars P. Feld Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Walter Eucken Institut Das Urteil des BVerfG vom 12.9.2012 Der Fiskalpakt
MehrPresseinformation. Jahresauftaktveranstaltung Arbeitskreis SchuleWirtschaft Augsburg Land Die Nullzinspolitik Herausforderung für die Gesellschaft
Jahresauftaktveranstaltung Arbeitskreis SchuleWirtschaft Augsburg Land Die Nullzinspolitik Herausforderung für die Gesellschaft Augsburg Die Nullzinspolitik und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft
MehrSorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Stand: 13. Januar 2011 Wer bekam bisher das Sorgerecht für ein Kind, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren? Waren die
MehrSchriften zum Finanzrecht und Währungsrecht. Zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion nach der Krise
Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht 3 Benjamin Herbert Grimm Zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion nach der Krise Eine rechtliche Analyse von ESM, sixpack und Fiskalvertrag Nomos Schriften
MehrEuroparecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats
gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand
Deutscher Bundestag Transaktionen der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte Rechtsschutzmöglichkeiten der Bundesregierung Seite 2 Transaktionen der Europäischen Zentralbank
MehrDie Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz
Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz Dr. Andreas Güngerich, Rechtsanwalt LL.M HAVE-Tagung vom 19. Juni 2007 19. Juni 2007 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Rechtsmittelsystem
Mehrzu Punkt... der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016
Bundesrat Drucksache 443/16 09.09.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R zu Punkt der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Der Rechtsausschuss
MehrArt. 20 Abs. 1, Abs. 2, 23, 38 Abs. 1 S. 1, 79 Abs. 3 GG; Art. 119, 123, 127 AEUV; OMT-Beschluss
Art. 20 Abs. 1, Abs. 2, 23, 38 Abs. 1 S. 1, 79 Abs. 3 GG; Art. 119, 123, 127 AEUV; OMT-Beschluss OMT-Programm der EZB BVerfG, Urt. v. 21.06.2016, 2 BvR 2728/13 u.a. Fall Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise
MehrGrundlagen der Geldpolitik Lehrerfortbildung in Zusammenarbeit mit dem IQSH in Kiel
Grundlagen der Geldpolitik Lehrerfortbildung in Zusammenarbeit mit dem IQSH in Kiel, Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ESZB und Eurosystem Europäisches System der
MehrDas EuGH-Urteil zum OMT-Programm der EZB
MAKROANALYSE 19/6/2015 Das EuGH-Urteil zum OMT-Programm der EZB Norbert F. Tofall Das Bundesverfassungsgericht kommt in seiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vom März 2014 zu diametral
MehrReformen in der Eurokrise: Wohin steuert die EU? Frank Schimmelfennig ETH Zurich
Reformen in der Eurokrise: Wohin steuert die EU? Frank Schimmelfennig ETH Zurich Herausforderungen Testfall für Integration grösste Krise mögliche Desintegration umstrittene, kostspielige Reform und Integrationstheorie
MehrVon Frankfurt nach Karlsruhe über Luxemburg und zurück: Die Europäische Zentralbank im Dialog der Gerichte
Sven Simon* Gießener Universitätsblätter 49 2016 Von Frankfurt nach Karlsruhe über Luxemburg und zurück: Die Europäische Zentralbank im Dialog der Gerichte In keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union
MehrDr.WernerHoyerhatteschonimApril2011derPresseSorgenderBundesregierungmitgeteilt:DieneueVerfassungbestärkeBefürchtungen,wonachdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8709 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Manuel Sarrazin, Marieluise Beck (Bremen), weiterer
MehrEmissionshandel Aktuelles aus Widerspruchs- und Gerichtsverfahren. Dr. Stefan Altenschmidt Düsseldorf, 20. Juni 2016
Emissionshandel Aktuelles aus Widerspruchs- und Gerichtsverfahren Dr. Stefan Altenschmidt Düsseldorf, 20. Juni 2016 Inhalt Kostenlose Zuteilung, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren EuGH: Sektorübergreifender
MehrWalter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht Humboldt-Universität zu Berlin WHI - PAPER 03/2014
Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht Humboldt-Universität zu Berlin WHI - PAPER 03/2014 Karlsruhe wagt den Schritt nach Luxemburg Ingolf Pernice, Berlin* * Professor Dr. jur., Dr.
MehrTolperison, Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der EU gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission aus dem Art. 31-Verfahren nach RL 2001/83/EG
Tolperison, Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der EU gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission aus dem Art. 31-Verfahren nach RL 2001/83/EG 72. Routinesitzung 29. Mai 2012 Tolperison, Verfahren nach
MehrECM - RENTEN Oktober 2015
ECM - RENTEN 2011: + 2,2 % 2012: + 11,1 % 2013: + 2,0 % 2014: + 9,2 % 2015: + 2,0 % Veränd. z. Vormonat: + 1,5 % Jährlicher Ertrag (seit 01/1996): + 4,7 % Die Anleihenmärkte konnten sich im Oktober über
MehrDas entgrenzte Mandat der EZB Das OMT-Urteil des EuGH und seine Folgen. IMFS Working Lunch
Das entgrenzte Mandat der EZB Das OMT-Urteil des EuGH und seine Folgen IMFS Working Lunch 14.03.2016 Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M. (Yale) Freie Universität Berlin Einleitung - Verfassungsbeschwerden
MehrDie Schüler und Schülerinnen der Klassen
Die Fragen Was schätzt die richtige Demokratie? Wie funktioniert die europäische Demokratie? Wie wird das Staatssystem aufgebaut, wo die Beamten für die Menschen arbeiten? Wie kann man die Balance zwischen
MehrKritische Anmerkungen zum Urteil des EuGH über den OTM-Beschluss der EZB
Kritische Anmerkungen zum Urteil des EuGH über den OTM-Beschluss der EZB Prof. Dr. Ralph Hirdina, Hochschule Aschaffenburg Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über den OMT-Beschluss der EZB gerichtet.
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die Stabilität der Preise. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Die Stabilität der Preise Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Die Stabilität der Preise 3 Arbeitsblätter: 1) Inflation,
MehrVeranstaltungsunterlagen. Akademiegespräch: Der Einfluss der EZB zur Lösung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Seminar SO 100.01/14 30.01.
Veranstaltungsunterlagen Akademiegespräch: Der Einfluss der EZB zur Lösung der Finanz- und Wirtschaftskrise Seminar SO 100.01/14 30.01.2014 BPA Berlin PD Dr. Friedrich Heinemann Bundesakademie für öffentliche
MehrKönnte solch ein Urteil in Deutschland auch gefällt werden?
Teheran - (4. Dezember 2008) Wie bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof Irans die Todesstrafe durch Steinigung gegen eine junge Frau namens Samina R. bestätigt. Gegen die Iranerin wurde das Todesurteil
MehrForum 10 Aktuelle Herausforderungen für die europäische Geldpolitik
Forum 10 Aktuelle Herausforderungen für die europäische Geldpolitik 36. Wirtschaftsphilologentagung Menschen und Märkte 01. und 0 Universität Passau Aktuelle Herausforderungen für die europäische Geldpolitik
MehrKinder- Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Name(n): Vorname(n): Straße: PLZ, Ort: (Verfasser, Antragsteller, Beschwerdeführer) An das Jugendamt der Stadt Abteilung Straße, Hausnummer Tel.: / Fax.: / Datum Kinder- Jugendhilfe nach dem SGB VIII für
MehrGrundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS
Grundzüge des Europarechts Prof. Dr. H. Goerlich WS 2006-2007 Verwendete Illustrationen und Schaubilder: Europäische Gemeinschaften, 1995-2006 Grundzüge des Europarechts III. Politisches System der EU:
MehrMecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern Zentralabitur 2006 Wirtschaftslehre Grundkurs Aufgaben Abitur 2006 Wirtschaftslehre GK Seite 2 Hinweise für Schüler Überprüfen Sie die Ihnen vorgelegte Aufgabenstellung auf Vollständigkeit
MehrAltersdiskriminierung im öffentlichen Dienst? Altersstufen im BAT und in der Beamtenbesoldung
Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann Dr. F.-W. Lehmann Rauhkopfstraße 2 83727 Schlierse Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann fon: 08026-92 99 10 Fax: 08026-92 99 25 dr.lehmann@arbeitsrecht.com in Kooperation: Professor
MehrHandlungsgrundlagen der Europäischen Zentralbank für den Ankauf von Asset-Backed Securities (ABS)
Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Handlungsgrundlagen der Europäischen Zentralbank für den Ankauf von Asset-Backed Securities (ABS) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Handlungsgrundlagen der Europäischen
MehrGesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)
Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet
Mehr