EZB-Maßnahmen: Karlsruhe scheut den Konflikt

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1 EZB-Maßnahmen: Karlsruhe scheut den Konflikt 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen die Stellung und Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) erfassen. 2. sich die von ihr im Rahmen der Euro-Rettung eingeleiteten Maßnahmen erschließen. 3. den diesbezüglichen juristischen Konflikt vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVG) sowie dessen Urteil analysieren. 2. Aufgaben 1. Ermitteln Sie die Stellung und Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) im europäischen Wirtschafts- und Währungsraum. 2. Erschließen Sie sich die von ihr im Rahmen der Euro-Rettung eingeleiteten Maßnahmen. Überprüfen Sie, inwieweit diese über die herkömmlichen geldpolitischen Maßnahmen hinausgehen. 3. Geben Sie den Inhalt der diesbezüglichen Klage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVG) wieder. Arbeiten Sie die wesentlichen Kritikpunkte der Ankläger heraus. 4. Fassen Sie das Urteil des BVG zusammen. Erläutern Sie dessen Auswirkungen für die EZB und die deutsche sowie europäische Politik. 5. Analysieren Sie in diesem Zusammenhang die angehängte Grafik. 6. Erörtern Sie die Beziehungen zwischen den Handlungen und Entscheidungen von EZB, Bundestag, BVG und Europäischem Gerichtshof (EuGH). Erklären Sie u. a., inwieweit und aufgrund welcher Rahmenbedingungen das BVG im Hinblick auf europäische Entscheidungen Mitspracherecht hat. 1

2 EZB-Maßnahmen: Karlsruhe scheut den Konflikt Das Verfassungsgericht billigt die Rettungspolitik der EZB. Die Richter folgen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Bis das langersehnte Urteil am Dienstagmorgen gesprochen wird, müssen sich die Zuhörer gedulden. Aber es geht um viel. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) rechtens ist. Zehn Minuten braucht Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, bis er Kläger und die verschiedenen Verfahren aufgezählt hat. Das zeigt, wie komplex der Prozess ist. Vier Jahre hat sich das oberste Gericht in Karlsruhe mit den Klagen beschäftigt. Um Uhr ist es so weit. Die acht Richter in ihren roten Roben setzen ihre Baretts zur Urteilsverkündung auf. Die Karlsruher Richter billigen die Euro-Rettungspolitik der EZB. Sie sei mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit beim Aufkauf von Staatsanleihen die Bedingungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt würden, lautet das Urteil. Die Richter segnen damit einen Beschluss der EZB ab, den sie auf dem Höhepunkt der Staatsschuldenkrise im September 2012 traf: Notfalls darf die Notenbank Staatsanleihen von einzelnen Euro-Ländern kaufen. Bisher wurde das Outright- Monetary-Transactions-Programm (OMT) nicht eingesetzt. Die Kläger hatten in dem Beschluss einen Verstoß gegen das Verbot einer monetären Staatsfinanzierung gesehen. Das wurde am Dienstag verneint. Nicht jede Aussage in einem so komplexen Urteil wird auf Zustimmung stoßen. Und auch der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht sind sich nicht in allen Punkten einig, erklärte Voßkuhle, als er das 103 Seiten lange Urteil verlas. Aber es sei nun klargestellt, dass die EZB der gerichtlichen Kontrolle unterliege, wie jede europäische Institution. Die Europäische Rechtsgemeinschaft sei aus diesem Verfahren gestärkt hervorgegangen, sagte er. EZB-Chef Mario Draghi begrüßte die Entscheidung. Sie bestätige die Rechtsprechung des EuGH, wonach die EZB-Maßnahmen mit EU-Recht vereinbar seien, sagte er vor dem Europaparlament. Das OMT-Programm gilt als Wende in der Euro-Krise. Seit dem Beschluss sind die Zinsunterschiede zwischen den Euro-Ländern stark zurückgegangen. So ist der Zinsabstand zwischen deutschen und spanischen Staatsanleihen binnen vier Jahren von fünf auf einen Prozentpunkt geschrumpft. Kritiker werfen der Notenbank vor, sie habe den Markt für Staatsanleihen in der Euro-Zone außer Kraft gesetzt. In einem vorläufigen Beschluss Anfang 2014 hatten die Verfassungsrichter noch Bedenken geäußert. Vor dem abschließenden Urteil legten sie jedoch einige Fragen dem EuGH zur Klärung vor. Die Luxemburger Richter kamen zum Schluss, dass die Maßnahme der Währungshüter mit Unionsrecht vereinbar sei. Mit seinem abschließenden Urteil vermeidet das Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß einen Konflikt mit dem EuGH. 2

3 Gleichzeitig formulierten die Karlsruher Richter Kriterien, die bei Anleihekäufen erfüllt werden müssen. So dürfen die Käufe vorher nicht angekündigt werden, und ihr Volumen muss vorab begrenzt werden. Zudem muss zwischen der Emission der Papiere und dem Ankauf durch die Notenbank eine Mindestfrist liegen. Diese Bedingungen hatte der EuGH bereits 2015 in seiner Entscheidung formuliert, mit der er den EZB-Beschluss als europarechtskonform beurteilte. Das Bundesverfassungsgericht folgte nun dem Urteil der Luxemburger Richter. Unter diesen Voraussetzungen liege keine Kompetenzüberschreitung der EZB vor, und die Bundesbank sei berechtigt, sich an Käufen zu beteiligen. Selbst harte Kritiker wie der Kläger und frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, konnten dem Urteil etwas Gutes abgewinnen. Er sei nicht ganz unzufrieden, sagte er. Damit sei festgestellt worden, dass die EZB einer gerichtlichen Kontrolle durch den EuGH unterliege. Enttäuscht zeigte sich dagegen der Chef des Münchner Ifo-Instituts Clemens Fuest. Die Richter haben gegenüber ihrem Vorlagebeschluss von 2014 eine Kehrtwende vollzogen und es nicht gewagt, die Europäische Zentralbank beim Kauf von Staatsanleihen stärker in die Schranken zu weisen als der Europäische Gerichtshof, betonte er. Bundesregierung und EU reagierten erleichtert auf das Urteil. Damit sei klargestellt, dass in erster Linie der EuGH die Grenzen des Mandats der EZB überprüfe, sagte Bundesfinanzstaatssekretär Jens Spahn. Auch die EU-Kommission wertete den Richterspruch positiv. Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2015 in der Substanz bestätigt hat, erklärte sie. Quelle: Mallien, J./Berschens, R./Hildebrand, J., Handelsblatt, Nr. 118, , 36 3

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