Gründungsmonitor Hessen 2015

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1 Hessisches Statistisches Landesamt Gründungsmonitor Hessen 215 Kzenon - fotolia.com industrieblick - fotolia.com Photographee.eu - fotolia.com

2 Gründungsmonitor Hessen 215 Gründungsmonitor 215 1

3 Impressum Preis: Print: 5, Euro PDF-Datei als kostenloser Download im Internet. Copyright: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 216 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Herausgeber: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, Rheinstraße 35/37 Telefon: , Telefax: Internet: Haus-/Lieferanschrift: Hessisches Statistisches Landesamt, Rheinstraße 35/37, Wiesbaden Postanschrift: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden [Gesundes unternehmen ] Gesamtherstellung: Hessisches Statistisches Landesamt Ansprechpartner: Tamara Müller, Katharina Muno Telefon: katharina.muno@statistik.hessen.de Dr. Bianka Dettmer Telefon: bianka.dettmer@statistik.hessen.de 2 Gündungsmonitor 215

4 Editorial Unternehmensgründungen gelten als bedeutender Stimulus für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum von Volkswirtschaften. Sie halten existierende Unternehmen zu einer Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen an. Neugründungen fördern die Technologiediffusion in bestehenden Märkten und können zur Erschließung neuer Märkte führen. Insbesondere gehen von Gründungen Impulse für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit auch für die Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme aus. Entrepreneurship ist ein dynamischer Prozess. Geleitet wird er von der Entrepreneurial Choice, also der Entscheidung von Personen, entweder abhängig Beschäftigter oder selbstständiger Unternehmer zu sein. Gewählt wird in der Regel diejenige Alternative, die den größten individuellen Vorteil verspricht. Entsprechend finden vielfach Übergänge von abhängiger Beschäftigung in unternehmerische Selbstständigkeit und vice versa statt. So kann etwa drohende oder tatsächlich eingetretene Arbeitslosigkeit einen wesentlichen Anlass für die Gründung eines eigenen Unternehmens darstellen; umgekehrt führen die Risiken unternehmerischer Selbstständigkeit und nicht selten auch unzureichende Erträge oder gar Insolvenz wieder zurück in die abhängige Beschäftigung. An Gründer werden hohe volkswirtschaftliche Erwartungen gestellt. Sie sollen Arbeitsplätze schaffen, das Innovationsgeschehen beleben und Bestandsunternehmen im Wettbewerb herausfordern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich hinreichend viele Personen für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden. Die Gründungsförderung steht daher fest im Fokus der Hessischen Wirtschaftspolitik. Als Fundament politischer Entscheidungen und effizienter Mittelallokation ist es unerlässlich, auf eine solide Datenbasis zugreifen und das Gründungsgeschehen auch statistisch verfolgen zu können. Dabei müssen auch kleine und kleinste Gründungen, wie etwa Nebenerwerbsgründungen, aufmerksam beobachtet werden, da diese im deutschen Gründungsgeschehen quantitativ eine bedeutende Rolle spielen. Ebenso substanziell sind Erkenntnisse, die sich aus einer regionalisierten Betrachtung, aus der Nationalität oder dem Geschlechterverhältnis der Gründerinnen und Gründer gewinnen lassen. Der hessische Gründungsmonitor ist der Auftakt, auf amtlicher Datenbasis aufbereitete Informationen zu gewerblichen Gründungen in Hessen für Politik und Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Dr. Christel Figgener Präsidentin des Hessischen Statistischen Landesamts Gründungsmonitor 215 1

5 Inhalt 1 Einleitung 5 2 Das Gründungsgeschehen in Hessen Gewerbeanmeldungen und Formen von Neugründungen Saldo aus Gewerbean- und -abmeldungen Rechtsformen von Gewerbeanmeldungen JENS Fotolia.com 2.4 Gewerbeanmeldungen und Formen von Betriebsschließungen Konjunkturelle Einflüsse auf das Gründungsgeschehen Gewerbeanmeldungen in Hessens Landkreisen und kreisfreien Städten Gewerbeanmeldungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen Der Faktor Geschlecht überholt oder aktuell? Haupt- oder Nebenerwerb: eine Grundsatzfrage RVNW Fotolia.com 3.3 Die Nationalität von Gewerbetreibenden: Welchen Unterschied macht der Pass? Zusammenfassung 42 5 Methodik 44 Dreaming Andy Fotolia.com 5.1 Daten und methodisches Vorgehen Definitionen und Abgrenzungen Literatur 48 4 Gündungsmonitor 215

6 1 Einleitung Hessen ist einer der Top-Wirtschaftsstandorte in Europa. Zugleich ist Hessen für das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungssektor ein attraktiver Standort. Besonders die Metropole Frankfurt am Main trägt als eines der großen Finanzzentren der Welt im internationalen Wettbewerb zur Attraktivität Hessens für Unternehmen bei. Dabei kommt dem Frankfurter Flughafen in Bezug auf die infrastrukturellen Vorteile eine besondere Bedeutung zu. Forschung und Entwicklung spielen in Hessen eine große Rolle: Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen sind gut vernetzt und profitieren voneinander. Auch die Lage inmitten Europas ist für Unternehmen vorteilhaft und zieht kreative Branchen und innovative Unternehmen an. Vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs um Unternehmen steigt auch die Bedeutung gewerblicher Gründungen als Beschäftigungs- und Innovationsfaktor Hessens sowie als Spiegel konjunktureller Entwicklungen. Schon für Joseph Schumpeter waren Innovationen ein Ausdruck wirtschaftlicher Dynamik (Schumpeter 1987). Innovationen ermöglichen die Verbesserung von Prozessen und fördern das gesamtwirtschaftliche Wachstum. Sie schaffen eine Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen, die es vorher nicht gegeben hat. Neu gegründete Unternehmen verwenden oft neue Prozesse und Produkte und treiben damit den technischen Fortschritt voran. Sie verbessern die Arbeitsbedingungen oder erschließen neue Märkte. Dadurch erhöhen sie auch die Wettbewerbsintensität im Markt. Bestehende Unternehmen werden durch neu in den Markt eintretende Wettbewerber zur Verbesserung ihrer Produkte und Prozesse angehalten. Nicht zuletzt führt der entstehende Wettbewerb zu einer besseren Allokation von Ressourcen in der Wirtschaft und schafft Vorteile für Verbraucher in Form von niedrigeren Preisen und Qualitätsverbesserungen von Produkten und Dienstleistungen. Hessen profitiert von einem regen Gründungsgeschehen, denn Gründer fordern bereits etablierte Unternehmen heraus und setzen diese unter Effizienz- und Innovationsdruck. Zudem schaffen Neugründungen Arbeitsplätze für sich und ggf. für andere Unternehmen, z. B. Zuliefererbetriebe. Das Gründungsgeschehen kann durch konjunkturellen Auf- und Abschwung beeinflusst werden. Den Verlauf des Gründungsgeschehens nachzuvollziehen und Trends zu erkennen, kann dazu beitragen, Einflussfaktoren auf das Gründungsgeschehen besser zu verstehen und die Möglichkeit wirtschaftspolitischer Eingriffsmöglichkeiten abzuleiten. Den Schwerpunkt der vorliegenden Publikation bilden gewerbliche Gründungen. Mit der Änderung der Gewerbeordnung 23 wurden die Auswertungsmöglichkeiten des Gründungsgeschehens auf Basis amtlicher Daten detaillierter. Im Folgenden wird das Gründungsgeschehen in Hessen im Zeitraum zwischen 23 und 214 untersucht. Neben der langfristigen Entwicklung werden auch regionale und branchenspezifische Besonderheiten sowie geschlechts- und nationalitätsspezifische Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden in Hessen dargestellt. Insgesamt besteht in Hessen ein Süd-Nord-Gefälle in Bezug auf die Gewerbeanmeldungen. Im Süden, und zwar insbesondere im Regional- fotomek Fotolia.com Gründungsmonitor 215 5

7 archerix Fotolia.com verband FrankfurtRheinMain, mit der Metropole Frankfurt am Main, fanden im Jahr 214 gut 45 % der gewerblichen Gründungen statt. Dabei konzentrierten sich die gewerblichen Gründungen in ganz Hessen vorrangig auf den Handel, das Baugewerbe und den Dienstleistungssektor. Im Allgemeinen gründeten Männer häufiger als Frauen vorrangig im Haupterwerb. Unter den nicht deutschen Staatsangehörigen gründeten Frauen hingegen fast genauso häufig im Haupterwerb wie Männer. Im Gegensatz zur sinkenden Zahl an Einzelunternehmensgründungen durch deutsche Gewerbetreibende stieg die Zahl der ausländischen Gewerbetreibenden seit 23, vor allem im Baugewerbe. Die Zahl der ausländischen Gewerbetreibenden stieg besonders unter in Hessen lebenden polnischen, rumänischen und bulgarischen sowie weiteren Staatsbürgern der im Zuge der EU-Osterweiterung 24 und 27 der Europäischen Union beigetretenen Länder. Zuletzt konnte auch bei in Hessen lebenden Kroaten (Kroatien ist seit 213 Mitglied der Europäischen Union) seit 214 ein deutlicher Anstieg der Gewerbeanmeldungen beobachtet werden. Seit dem 1. Mai 211 gilt für polnische Staatsbürger, und seit dem 1. Januar 214 für rumänische und bulgarische Staatsbürger, die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die ursprünglichen Mitgliedstaaten konnten zum Schutz ihres Arbeitsmarktes die Personenfreizügigkeit der Bürger der beigetretenen Staaten begrenzen. In Deutschland wurde dabei der größtmögliche Zeitraum von sieben Jahren gewählt. Mit Aufhebung dieser Einschränkung zur Freizügigkeit sank die Zahl der Gewerbeanmeldungen durch Gewerbetreibende dieser Nationalitäten wieder, denn nun können Bürger dieser EU-Mitgliedstaaten ohne Beschränkungen eine abhängige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen sank 214 stark, weshalb der Saldo der Gewerbean- und -abmeldungen in Hessen im Jahr 214 erstmals negativ war. Der rückläufige Trend der Gewerbeanmeldungen könnte mit der stärkeren Kontrolle von Scheinselbstständigkeiten durch die Gewerbeämter in Hessen in Zusammenhang stehen. 6 Gündungsmonitor 215

8 2 Das Gründungsgeschehen in Hessen 2.1 Gewerbeanmeldungen und Formen von Neugründungen Im Beobachtungszeitraum 23 bis 214 schwankte die Zahl der Gewerbeanmeldungen in Hessen zwischen 63 und 8 Meldungen pro Jahr. Den bisher niedrigsten Stand erreichte die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Jahr 214 mit Meldungen. Sie blieb damit noch hinter dem im Zehnjahreszeitraum niedrigsten Wert im Jahr 23 (67 ) zurück. In der Entwicklung der Gewerbeanmeldungen in Hessen wurden zwei Spitzen in den Jahren 24 und 21 sichtbar. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen stieg deutlich vom Jahr 23 zum Jahr 24 auf ; danach sank sie bis zum Jahr 26 sukzessive auf Im Jahr 21 erreichte die Zahl der Gewerbeanmeldungen mit ihren höchsten Stand im Beobachtungszeitraum; seit 21 sank sie kontinuierlich. 1. Gewerbean- und -abmeldungen in Hessen 23 bis 214 Tsd. 8 Der sprunghafte Anstieg der Gewerbeanmeldungen im Jahr 24 könnte im Zusammenhang mit der Einführung des Existenzgründungszuschusses zum 1. Januar 23 ( 421l SGB III i. d. F. bis ) stehen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus, indem Gründer in der Anlaufphase eine finanzielle Förderung erhalten. Im Rechtskreis SGB III erfolgte die Förderung bis August 26 mit dem Überbrückungsgeld, zu dem im Jahr 23 der neu eingeführte Existenzgründungszuschuss hinzukam. Im Rechtskreis SGB II war eine begleitende finanzielle Förderung von Gründungen auf Basis des Einstiegsgeldes, Unterstützung durch begrenzte Darlehen und Zuschüsse für den Erwerb von Sachgütern möglich. Mit Anmeldung Abmeldung Gründungsmonitor 215 7

9 2. Veränderung der Gewerbeanmeldungen gegenüber dem Vorjahr in Hessen und Deutschland 24 bis 214 % Hessen Deutschland Quellen: Hessisches Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt. dem Zuschuss wurden Existenzgründungen (sogenannte Ich-AGs) sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus über maximal drei Jahre gefördert, wenn ein Jahresgewinn von unter 25 Euro erwartet werden konnte. Im August 26 wurden die beiden Instrumente durch den Gründungszuschuss abgelöst (siehe Bernhard und Wolff 211). Die Zahl der Gewerbeanmeldungen blieb weiterhin auf relativ hohem Niveau. Im Dezember 211 wurde der Gründungszuschuss novelliert und in der ersten Förderphase von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt, um Mitnahmeeffekte zu reduzieren. Aufgrund der veränderten Rechtslage gingen die Fördereintritte seit Anfang des Jahres 212 deutlich zurück (siehe hierzu Evers und Schleinkofer 215). Im Jahr 213 dehnte die Bundesagentur für Arbeit den Ermessensspielraum etwas weiter aus, sodass die Zahl der Förderungen wieder leicht anstieg. Der Rückgang der Gewerbeanmeldungen wurde dadurch 213 abgebremst. Die in Hessen langfristig zu beobachtende Entwicklung der Gewerbeanmeldungen entsprach dem bundesweiten Durchschnitt, wie am Beispiel der Veränderungsquote der Gewerbeanmeldungen gegenüber dem Vorjahr zu sehen ist. Einzig im Zeitraum 25 bis 28 sind Abweichungen zu beobachten. In Hessen ging die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Jahr 25 ( 1,4 %) weniger stark zurück als im bundesweiten Durchschnitt ( 6,8 %); 26 war es umgekehrt (Hessen: 2,3 %; Deutschland: 1,5 %). 27 stieg die Zahl der Gewerbeanmeldungen in Hessen wieder, und zwar um 1,4 %. Demgegenüber gab es in Deutschland zwischen 25 und 28 jährliche Rückgänge. Im Jahr 214 sank in Hessen die Zahl der Gewerbeanmeldungen um 11,3 % gegenüber dem Vorjahr und damit stärker als im bundesweiten Durchschnitt ( 4,3 %). Die Gewerbeanmeldungen in Hessen beinhalten neben den Neugründungen von Betrieben auch Veränderungen bei bereits bestehenden Betrieben. Diese ergeben sich durch Änderungen der Rechtsform, etwa der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder durch den Eintritt weiterer Gesellschafter. Auch eine Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Meldebehörde außerhalb Hessens zählt als Gewerbeanmeldung im Landesgebiet. Ein wesentlicher Bestandteil von Gewerbeanmeldungen sind Neugründungen, die differenziert werden können in Betriebsgründungen und sonstige Neugründungen. Betriebsgründungen werden unterschieden in Gründungen von Hauptniederlassungen und Zweigniederlassungen bzw. unselbstständigen Zweigstellen. Die sonstigen Neugründungen teilen sich auf in Gründungen durch Kleingewerbetreibende 8 Gündungsmonitor 215

10 3. Saldo der Gewerbean- und -abmeldungen in Hessen 23 bis und Gründungen im Nebenerwerb. Vor allem Gründungen von Hauptniederlassungen, im Gegensatz zu Gründungen durch Kleingewerbetreibende, wird eine große wirtschaftliche Bedeutung zugeschrieben, da sie Arbeitsplätze schaffen und so zur ökonomischen Wertschöpfung beitragen. Von den Gewerbeanmeldungen in Hessen im Jahr 214 waren Anmeldungen (8,5 %) auf Neugründungen zurückzuführen. Darunter befanden sich 9433 Betriebsgründungen (Haupt- und Zweigniederlassungen mit 653 bzw. 293 Betrieben) und sonstige Neugründungen (81,6 %). Die sonstigen Neugründungen waren Gründungen von Kleinunternehmen (2 455) und Gründungen im Nebenerwerb (21 314). Die Struktur zwischen Betriebs- und sonstigen Neugründungen veränderte sich gegenüber dem Jahr 24 nicht wesentlich. Jedoch nahm die Bedeutung von Gründungen mit dem Ziel des Nebenerwerbs relativ zu. Während im Jahr 24 noch weniger als ein Drittel der Neugründungen dem Nebenerwerb diente, waren dies 214 bereits 41,6 %. Der relative Anstieg der Nebenerwerbsgründungen ging einher mit einem Rückgang der Neugründungen von Kleinunternehmen. 4. Gewerbeanmeldungen in Hessen 23 bis 214 nach Art der Neugründung Tsd Neugründung: Kleinunternehmen Neugründung: Nebenerwerbsbetriebe Übrige Gewerbeanmeldungen Neugründung: Hauptniederlassung Neugründung: Zweigniederlassung/ unselbstständige Zweigstelle Gründungsmonitor 215 9

11 5. Neugründungen in Hessen 24 und ,3 % 13,8 % 41,6 % 12,8 % 5,7 % 6,1 % ,8 % 39,9 % Neugründung: Hauptniederlassung Neugründung: Zweigniederlassung/unselbstständige Zweigstelle Neugründung: Kleinunternehmen Neugründung: Nebenerwerbsbetriebe Im Gegensatz zur allgemeinen Entwicklung der Gewerbeanmeldungen in Hessen war die Zahl der Gründungen von Hauptniederlassungen seit 23 rückläufig. Im Jahr 214 wurden 653 Hauptniederlassungen in Hessen gegründet; das waren etwa zwei Drittel der Gründungen von Hauptniederlassungen im Jahr 23 (und etwa 71 % des Jahreswertes von 24). Zwischen 23 und 25 stieg hingegen die Zahl der Gründungen von Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen von 3513 auf ihren Höchstwert von Danach sank sie kontinuierlich bis zum Jahr 214 mit 29 Neugründungen. Die Entwicklung der Gründungen durch Kleingewerbetreibende in Hessen ähnelte der Ent- wicklung der gesamten Gewerbeanmeldungen. Sie erreichten 24 mit und 211 mit Anmeldungen jeweils einen Höhepunkt und trugen so, im Gegensatz zu den beinahe stetig sinkenden Gründungen von Hauptniederlassungen, zum Anstieg der Zahl der Gewerbeanmeldungen bei. Von 211 bis 214 sank die Zahl der Gründungen durch Kleingewerbetreibende auf Gegenüber dem Jahr 24 ging die Zahl der Neugründungen von Kleinunternehmen um insgesamt 36,9 % zurück. Die Gründungen im Nebenerwerb stiegen sprunghaft von im Jahr 23 auf im Jahr 24 und verharrten auf dem Niveau von etwa 21 Gründungen pro Jahr über den restlichen Beobachtungszeitraum. 1 Gündungsmonitor 215

12 2.2 Saldo aus Gewerbean- und -abmeldungen Seit dem Jahr 23 verringerte sich der Saldo aus Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen kontinuierlich. Von gut 943 im Jahr 23 stieg der Saldo auf einen Höchststand von knapp 2 18 Netto-Gewerbeanmeldungen im Jahr 24. Im Jahr 211 betrug der Saldo rund Die Netto-Anmeldungen sanken im Jahr 212 deutlich auf 1859 bzw. auf 17,4 % des Vorjahreswertes. Nachdem der Saldo 213 auf 3525 anstieg, fiel er 214 sogar auf einen negativen Wert von 288. Damit war zwischen 23 und 213 der Saldo von Gewerbean- und -abmeldungen durchweg positiv. Nur im Jahr 214 überstieg die Zahl der Gewerbeabmeldungen erstmals im Untersuchungszeitraum die Zahl der Gewerbeanmeldungen. Der zuletzt deutliche Rückgang der Gewerbeanmeldungen könnte durch die stärkere Kontrolle von Scheinselbstständigkeit 1) durch die Gewerbeämter befördert sein. 2.3 Rechtsformen von Gewerbeanmeldungen Gewerbeanmeldungen können für ganz unterschiedliche Rechtsformen erfolgen. Für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland kann neben dem Einzelunternehmen die Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft gewählt werden. Zentrale Aspekte bei der Wahl der Rechtsform sind insbesondere die Haftung des Unternehmers und die Höhe des Startkapitals. Auch formale Aspekte bei der Rechnungslegung und Buchführung spielen eine Rolle. Die am häufigsten gewählte Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, GbR) kann durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Für die Gründung eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft ist kein Mindestkapital notwendig, jedoch haften für die Schulden des Unternehmens neben dem Vermögen des Unternehmens oder der Gesellschaft auch der Einzelunternehmer und die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen. Die Haftungsbeschränkung ist daher ein wesentlicher Grund für die Rechtsformwahl der Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG). Die Gesellschafter bzw. Aktionäre haften bei geschäftlichen Aktivitäten nur in Höhe ihrer Einlage. Neben der Haftungsbeschränkung spielt bei größeren Projekten und Geschäftsideen auch die Kapitalbeschaffung eine Rolle, die durch Aufnahme von Krediten oder Einbringen von Eigenkapital durch Gesellschafter oder Teilhaber erfolgen kann. Im Jahr 29 wurde die Rechtsform der Unternehmergesellschaft als Alternative zur britischen Rechtsform Private Company Limited by Shares in Deutschland eingeführt. Eine Unternehmergesellschaft setzt im Gegensatz zur GmbH kein Eigenkapital von 25 Euro voraus, sondern kann schon mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Sie wird daher auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die Verteilung der Gewerbeanmeldungen hinsichtlich der Rechtsformen spiegelt die Struktur 1) Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn selbstständige Tätigkeiten im Rahmen eines Vertrages für ein Unternehmen erbracht werden, tatsächlich aber die Kriterien eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt werden. Demnach müssten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer gezahlt werden. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zeichnet sich dadurch aus, dass die Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber erbracht wird, dabei ist die Person weisungsgebunden, zu festen Arbeitszeiten verpflichtet, besitzt keine eigenen Angestellten und hat die Tätigkeit unter Umständen zuvor beim Auftraggeber als abhängig Beschäftigter ausgeübt. Gründungsmonitor

13 6. Gewerbeanmeldungen in Hessen 214 nach Rechtsform des Unternehmens 4,6 %,2 %,2 % 1,1 % 1,8 % 8,1 % ,2 %,3 % 1,9 %,3 %,5 % Einzelunternehmen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Gmbh (ohne Unternehmergesellschaft) Andere OHG KG GmbH & Co. KG AG Unternehmergesellschaft Private Company Limited by Shares (Ltd) Sonstige Rechtsformen % ,2 11,1 39,1 4,2 4,4 Einzelunternehmen der Neugründungen sehr gut wider. Insgesamt veränderte sich die Struktur der gewählten Rechtsformen im Zeitverlauf nur unwesentlich. Zwischen 28 und 214 wurden durchschnittlich 8,8 % der Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet, 9,6 % als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und weitere 4,5 % als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die verbleibenden 5,1 % der Gewerbeanmeldungen entfielen 7. Gewerbeanmeldungen in Hessen 214 nach Rechtsform des Unternehmens und Art der Gründung Übernahme Zuzug Umwandlung 24,3 6,5 3,6 38,5 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Nebenerwerbsbetriebe 7, 23,1 3,4 3,8 62,7 GmbH (ohne Unternehmergesellschaft) Kleinunternehmen Betriebsgründung auf die Rechtsformen der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG), Aktiengesellschaft (AG), Unternehmergesellschaft, Private Company Limited by Shares (Ltd) sowie sonstige Rechtsformen. Zwischen 28 und 214 wurden durchschnittlich mehr als 8 % der Einzelunternehmen als Kleingewerbe (47,3 %) und Nebenerwerbsbetrieb (33,3 %) angemeldet. Weitere 1,1 % der Einzelunternehmen entfielen auf die Kategorie Zuzug. Lediglich 4,4 % der Einzelunternehmen gehen auf Betriebsgründungen (Haupt- und/oder Zweigniederlassung) zurück. Zwischen 28 und 214 wurde die GbR am häufigsten bei Betriebsgründungen angemeldet (43,4 %). Bei der Gründung eines Nebenerwerbsbetriebs wurde diese Gesellschaftsform ebenfalls sehr stark bevorzugt: 28,7 % der Gesellschaften des bürgerlichen Rechts wurden als Nebenerwerbsbetriebe angemeldet; mehr als ein Fünftel (22, %) entstanden aus der Übernahme eines bestehenden Unternehmens infolge eines Kaufs oder infolge von Pacht, des Eintritts der Erbfolge sowie von Gesellschaftereintritten. Die Rechtsform der GmbH (ohne Unternehmergesellschaft) wurde zwischen 28 und 214 zu durchschnittlich 64,4 % bei der Betriebsgründung gewählt. 12 Gündungsmonitor 215

14 2.4 Gewerbeabmeldungen und Formen von Betriebsschließungen Die vollständigen Geschäftsaufgaben können differenziert werden in die Betriebsaufgaben und die sonstigen Stilllegungen. Betriebsaufgaben werden dabei wiederum unterschieden nach der Aufgabe einer Hauptniederlassung und der Aufgabe von Zweigniederlassungen bzw. unselbstständigen Zweigstellen. Zu den sonstigen Stilllegungen gehören analog die Stilllegungen von Geschäftstätigkeiten der Kleingewerbetreibenden sowie die Aufgabe von Gründern mit Nebenerwerbsbetrieben. Im Jahr 214 gab es in Hessen Gewerbeabmeldungen, von denen (rund 8 %) auf eine vollständige Geschäftsaufgabe zurückgehen. Darunter waren 9226 Betriebsschließungen und sonstige Stilllegungen. Die sonstigen Stilllegungen (82,9 %) waren Stilllegungen der Tätigkeiten von Kleinunternehmen (29 142) und Aufgabe von Tätigkeiten im Nebenerwerb (15 43). Etwa 17 % der Betriebsschließungen waren Stilllegungen von Haupt- und Zweigniederlassungen (6598 bzw. 2628). Gegenüber dem Jahr 24 veränderte sich die Struktur der 8. Vollständige Aufgaben in Hessen 24 und 214 Betriebs- und sonstigen Stilllegungen nur unwesentlich. Der Anteil der Stilllegungen von Nebenerwerbsbetrieben an den vollständigen Aufgaben stieg von 18,8 % im Jahr 24 auf 28,7 % im Jahr 214 (8517 bzw Betriebe). 23 gab es lediglich 5574 Stilllegungen von Nebenerwerbsbetrieben; das waren 65 % des Jahreswertes von 24. Die Zahl der Betriebsaufgaben von Hauptniederlassungen schwankte konjunkturbedingt im Beobachtungszeitraum um einen Wert von durchschnittlich 7 Geschäftsaufgaben pro Jahr. Im langfristigen Trend nahm die Zahl der Stilllegungen von Hauptniederlassungen von 7916 im Jahr 23 auf 6598 im Jahr 214 (83 %) ab. Zwischen 25 und 27 war ein Rückgang der Geschäftsaufgaben von 7816 auf 6949 zu beobachten. Bis zum Jahr 29 stieg die Zahl der Aufgaben von Hauptniederlassungen wieder auf 7261 Abmeldungen. Auch im Jahr 212 war die Zahl der Betriebsaufgaben mit 7178 wieder höher als in den Vorjahren. Ein ähnliches Muster % 17 % 29 % 12 % 5% 6% % 54 % Betriebsaufgabe: Hauptniederlassung Betriebsaufgabe: Zweigniederlassung/unselbstständige Zweigstelle Stilllegung: Kleinunternehmen Stilllegung: Nebenerwerbsbetriebe Gründungsmonitor

15 9. Gewerbeabmeldungen in Hessen 23 bis 214 nach Art der Abmeldung Tsd Stillegung: Kleinunternehmen Stillegung: Nebenerwerbsbetriebe Übrige Gewerbeabmeldungen Betriebsaufgabe: Hauptniederlassungen Betriebsaufgabe: Zweigniederlassung/ unselbstständige Zweigstellen zeigte sich bei der Zahl der Aufgaben von Zweigniederlassungen: In den Jahren 25, 29 und 212 war die durchschnittliche Anzahl der Stilllegungen mit gut 33 höher als in den anderen Jahren zwischen 23 (2949) und 214 (2628). Die Zahl der Stilllegungen von Kleinunternehmen war ebenfalls im Jahr 29 mit höher als in den Jahren zwischen 23 (28 578) und 28 (3 358) und erreichte im Jahr 212 mit einen erneuten Höhepunkt, bevor sie bis zum Jahr 214 auf Abmeldungen zurückging. Die Entwicklung der Abmeldungen von Nebenerwerbsbetrieben folgte dem Trend der Anmeldungen im Nebenerwerb. Von 23 (5574) bis 21 (13 949) stieg die Zahl der Abmeldungen, sank im Jahr 211 und stieg bis 214 (15 43) auf den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum. 14 Gündungsmonitor 215

16 2.5 Konjunkturelle Einflüsse auf das Gründungsgeschehen Werden Gründungen in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs, der Prosperität und des Optimismus bevorzugt oder fördern hingegen hohe Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Rezession Gründungen? Das Gründungsgeschehen wird durch konjunkturelle Faktoren beeinflusst, über die Faktoren und die Richtung des Zusammenhangs herrscht jedoch nicht immer Einigkeit. Nach der Push-Hypothese kann Arbeitslosigkeit Gründungen befördern, nach der Pull-Hypothese wirkt sich eine Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und der hohen Nachfrage positiv auf die Zahl der Gründungen aus 2). Im Wesentlichen werden zwei Motive für die Gründung eines Unternehmens unterschieden: die Gründung eines Unternehmens mit der Absicht, Gewinne zu erzielen und die arbeitsplatzschaffende Gründung. So kann etwa eine drohende oder tatsächlich eintretende Arbeitslosigkeit einen Anlass für die Gründung von Unternehmen darstellen. Vielfach finden dabei Übergänge von abhängiger Beschäftigung in die Selbstständigkeit und vice versa statt. Die Risiken unternehmerischer Selbstständigkeit und unzureichende Erträge führen nicht selten wieder zurück in die abhängige Beschäftigung. Bei Gründungen (auch Stilllegungen) von Geschäftstätigkeiten spielen dabei die allgemeine konjunkturelle Entwicklung und damit der Zugang zum Arbeitsmarkt eine große Rolle. Eine hohe Arbeitslosenquote, so die Argumentation, geht mit einer hohen Zahl von Gründungen einher, da die Zahl der Arbeitsplätze nicht ausreicht. Daher gehen Personen, die ihre Aussichten auf eine abhängige Beschäftigung negativ bewerten, eher das Risiko einer Gründung ein. In Zeiten niedriger Arbeitslosigkeit hingegen ist die Chance des Erlangens einer abhängigen Beschäftigung höher und somit die Zahl der Gründungen rückläufig. Eine im Vergleich zum langfristigen Trend hohe Arbeitslosenquote kann vermehrt zu Gründungen führen, eine im Vergleich zum langfristigen Trend niedrigere Arbeitslosenquote kann die Zahl der Gründungen verringern. Daneben steht die Hypothese zum positiven Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Prosperität und dem Gründungsgeschehen. In Zeiten einer florierenden Wirtschaft würden mehr Gründungen stattfinden, da die Nachfrage nach Produkten höher sei und die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung positiv bewertet wird. Häufig wird dabei das Bruttoinlandsprodukt als Konjunkturindikator genutzt. Nach dieser These fallen Gründungen vor allem in Zeiten einer anziehenden Konjunktur; in Perioden der Rezession geht die Zahl der Gründungen eher zurück. Für die Wirtschaftspolitik ist von Interesse, ob Gründungen eher prozyklisch, d. h. bei guter wirtschaftlicher Lage, oder antizyklisch, in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, stattfinden, denn antizyklische Effekte können unter Umständen das Wirtschaftsgeschehen stabilisieren. Studien belegen einen antizyklischen Verlauf des Gründungsgeschehens. Für Hessen kann für die Entwicklung der Gewerbeanmeldungen dieser Effekt z. T. bestätigt werden. So fiel der XtravaganT Fotolia.com Anstieg der Gewerbeanmeldungen im Jahr 2) Fritsch et al Gründungsmonitor

17 1) 1. Arbeitslosenquoten in Hessen und Deutschland 23 bis 214 % Arbeitslosenquote Deutschland Arbeitslosenquote Hessen 1) Arbeitslose in % aller zivilen Erwerbspersonen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 215 a, b. 3) Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II im Jahr 25 ergab sich eine Zäsur hinsichtlich der Messung der Arbeitslosen. Ab diesem Zeitpunkt wurden auch arbeitsfähige ehemalige Sozialhilfeempfänger vollständig als arbeitslos erfasst, was die Arbeitslosenzahl aus rein statistischen Gründen nach oben trieb. Jürgen Priewe Fotolia.com 24 zusammen mit einer Phase relativ hoher Arbeitslosigkeit, die in den folgenden Jahren, genau wie zunächst die Zahl der Gewerbeanmeldungen, zunahm. So stieg die Arbeitslosenquote in Hessen von 8,8 % im Jahr 23 auf ihren Höchststand von 1,9 % im Jahr 25 3). Bis zum Jahr 28 sank die Arbeitslosenquote auf 7,4 % und lag im Jahr 214 bei 6,5 % (Bundesagentur für Arbeit, 215 a). Während in den Jahren 25 bis 28 angesichts der günstigen konjunkturellen Entwicklung auch die nicht realisierte Arbeitsnachfrage hier gemessen als jahresdurchschnittliche Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Arbeitsstellen über den Werten der Vorjahre lag, befand sich die Zahl der offenen Arbeitsstellen im Jahr 29 mit rund 24 5 am unteren Rand des letzten 1-Jahres-Zeitraums (Bundesagentur für Arbeit, 215 b). Ab 21 stieg sie erneut an. Im Jahr 211 gab es mit offenen Arbeitsstellen so viele offene Stellen wie noch nie seit dem Jahr lag der Bestand an offenen Stellen mit geringfügig darunter. Im Verhältnis der Arbeitslosenzahlen zu den gemeldeten offenen Arbeitsstellen zeigte sich seit 29 eine Verbesserung der Beschäftigungschancen von Arbeitslosen. Während im Jahr 29 rein rechnerisch auf eine in Hessen gemeldete offene Stelle noch etwa 12 Arbeitslose kamen, waren es 214 nur noch rund 6 Arbeitslose. Im Jahr 21, in dem die Zahl der Gewerbeanmeldungen ebenfalls besonders hoch war, befand sich die Arbeitslosenquote auf einem wesentlich niedrigeren Niveau als 24 und die allgemeine wirtschaftliche Lage war im Aufschwung. Nachdem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 29 gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % abnahm, stieg es im Jahr 21 um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die einsetzende wirtschaftliche Erholung könnte sich positiv auf das Gründungsgeschehen ausgewirkt haben, sodass sich das Gründungsgeschehen prozyklisch zur Konjunktur entwickelte. 16 Gündungsmonitor 215

18 In den Jahren 25, 29 und 212, in denen im Vergleich häufiger Aufgaben von Hauptniederlassungen und Zweigniederlassungen sowie unselbstständigen Zweigstellen stattfanden, nahm das BIP im Vergleich zum Vorjahr ab bzw. wuchs unterdurchschnittlich. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage könnte damit zur Zunahme der Gewerbeabmeldungen beigetragen haben. Insgesamt kann das Gründungsgeschehen in Hessen nicht ausschließlich mit einem konjunkturellen Einfluss erklärt werden. Sowohl Arbeitslosigkeit, als auch eine positive Wirtschaftsentwicklung bieten eher punktuelle Erklärungsansätze. Hier bietet sich eine tiefere Analyse der Zusammenhänge zwischen konjunktureller Entwicklung und Gründungsgeschehen an. Ein mögliches Problem für die Untersuchung der Wechselwirkungen von Konjunktur und Gründungsgeschehen sind weitere Einflussfaktoren, wie z. B. die Veränderung von rechtlichen Anforderungen an Gründer, die Gründungen verzögern oder beschleunigen können. 11. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Hessen 23 bis 214 (preisbereinigt, verkettet) Veränderung gegenüber dem Vorjahr % Quellen: Berechnungen nach ESVG 1995; A rbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder", 21 bis 212: Originärberechnung; 213 und 214: Fortschreibung (Berechnungsstand: August 214). Gründungsmonitor

19 2.6 Gewerbeanmeldungen in Hessens Landkreisen und kreisfreien Städten Es lässt sich regional ein deutliches Süd-Nord-Gefälle hinsichtlich der Häufigkeit von Gewerbeanmeldungen in Hessen feststellen. Insbesondere im Süden Hessens und in der Region um Frankfurt am Main konzentrieren sich die Gewerbeanmeldungen. Im Vergleich der Bundesländer bzgl. der Zahl der Gewerbeanmeldungen lag Hessen im Jahr 214 auf Platz 4, nach den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Gemeinden und Städte, die im Regionalverband FrankfurtRhein- Main 4) zusammengeschlossen sind, vereinten mehr Gewerbeanmeldungen auf sich, als jeweils die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Bremen. Bezogen auf die Einwohnerzahl waren im Regionalverband mit 12,8 auf 1 Einwohner die Gewerbeanmeldungen um 2,3 Prozentpunkte höher als im hessischen Durchschnitt mit 1,5 Anmeldungen je 1 Einwohner. Im Bundesdurchschnitt wurden im Jahr 214 etwa 9 Gewerbe angemeldet. Nur Berlin hatte mit 13,1 Gewerbeanmeldungen je 1 Einwohner eine höhere Quote. Werden ausschließlich die Neugründungen betrachtet, liegt die Gründungsquote in Hessen bei 8,5 Gründungen je 1 Einwohner und damit 1,2 Prozentpunkte 12. Gewerbeanmeldungen 214 nach Ländern Nordrhein-Westfalen 154,5 Bayern 125,7 Baden-Württemberg 92, Hessen Niedersachsen 63,6 61,7 Berlin 44,9 Rheinland-Pfalz Sachsen Regionalverband FRM Schleswig-Holstein 35,2 3,1 28,7 27,4 Hamburg Brandenburg Thüringen Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Saarland 2,3 18, 12,8 12,5 1,8 7,1 4) Mitglieder des Regionalverbands FrankfurtRheinMain: Region-in-Zahlen/ Bremen 5, Tsd. Quellen: Hessisches Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt. 18 Gündungsmonitor 215

20 13. Gewerbeanmeldungen und Neugründungen je 1 Einwohner 214 nach Ländern in Rangfolge Gewerbeanmeldungen Berlin Regionalverband FRM Hamburg Hessen Bayern Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Bremen Baden-Württemberg Deutschland Niedersachsen Sachsen Brandenburg Saarland Mecklenburg-Vorpommern Thüringen Sachsen-Anhalt Gewerbeanmeldungen Neugründungen Quellen: Hessisches Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt. über dem Bundesdurchschnitt von 7,3. Im Regionalverband FrankfurtRheinMain liegt die Gründungsquote mit 11,5 Neugründungen je 1 Einwohner wiederum etwas über dem hessischen Durchschnitt. Im Regionalverband FrankfurtRheinMain wurden zwischen 28 und 214 durchschnittlich rund 35 5 Gewerbe jährlich angemeldet, davon waren im Mittel 11,4 % der Anmeldungen Gründungen von Hauptniederlassungen. Damit wurden 53,6 % aller in Hessen gegründeten Hauptniederlassungen im Regionalverband FrankfurtRheinMain angemeldet. Bei den Nebenerwerbsgründungen vereinte der Regionalverband FrankfurtRheinMain zwischen 28 und 214 durchschnittlich 38,6 % aller hessischen Anmeldungen von Nebenerwerbsgründungen auf sich. Ebenso wurden jährlich durchschnittlich 58,5 % der in Hessen gegründeten Aktiengesellschaften im Regionalverband FrankfurtRheinMain angemeldet. Ein Vergleich nach Verwaltungsbezirken zeigt, dass ein Großteil der Gewerbe in der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main angemeldet wurde. Zwischen 28 und 214 wurden dort im Durchschnitt jährlich 16,5 % aller hessischen Gewerbe gemeldet. Im Jahr 214 verzeichnete Frankfurt am Main 8447 Gewerbeanmeldungen. Dies entsprach in etwa der Zahl der Gewerbeanmeldungen im Jahr 23. Sie stieg in Hessen seit 23 um insgesamt 16,3 % auf ihren Höchststand von im Jahr 211. In Frankfurt am Main wuchs sie in diesem Zeitraum um fast 7 %, sodass im Jahr 211 nahezu 18,4 % aller hessischen Neuanmeldungen in Frankfurt am Main verbucht wurden. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere der nachfolgende Einbruch der hessischen Gewerbeanmeldungen ( 18,4 % in Gründungsmonitor

21 1. Gewerbeanmeldungen und Neugründungen in Hessen nach Art der Betriebsgründung und Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt (St.) Landkreis Neugründungen Mittelwert 28 bis Zu- bzw. Abnahme ( ) 214 gegenüber 211 in % darunter Betriebsgründungen von Anteil Nebener- Nebenerwerb werbsgründungen Gewerbeanmeldungen Gewerbeanmeldungen Neugründungen darunter Betriebsgründungen von Anteil Nebener- Nebenerwerb werbsgründungen Neugründungen darunter Betriebsgründungen von Gewerbeanmeldungen Hauptniederlassungen Kleinunternehmen Hauptniederlassungen Kleinunternehmen Hauptniederlassungen Kleinunternehmen Nebenerwerb L a n d H e s s e n , ,6 18,4 2,6 15,9 37,1 2,6 Anteile in % Darmstadt, Wissenschaftsst. 2,3 2,3 2,3 1,9 2,7 41,2 2,4 2,4 2,5 2, 2,8 48, 11,9 13,7 11,8 33, 5,7 Frankfurt am Main, St. 16,5 17,8 24,2 19,8 12,3 24,1 13,3 14,2 21,9 11,8 13, 38,1 41,2 43,3 27,7 67,8 5,7 Offenbach am Main, St. 4,6 4,8 2,7 8,2 1,5 1,6 3,7 3,6 2,9 6,1 1,7 19,1 41,7 46,4 21,3 55,7 6, Wiesbaden, Landeshauptst. 5,4 5,3 5,3 5,3 5,3 34,9 5,7 5,6 5,5 6, 5,3 39,2 12,8 13,8 9,1 24,6,7 Bergstraße 4, 4, 3,2 4, 4,3 38, 4,2 4, 3,2 4,5 3,9 4,2 14,4 18,3 12,8 26,2 9,1 Darmstadt-Dieburg 4,5 4,3 3,9 4, 4,9 4,1 4,7 4,6 3,6 4,7 4,8 43,7 7, 8,5 2,3 18,5 6,7 Groß-Gerau 4,4 4,3 3,7 4,6 4,4 35,1 4,7 4,7 3,4 5,3 4,6 41,1 13,8 14,2 26,4 24,5 1,2 Hochtaunuskreis 4, 3,8 4,8 3,5 3,9 36, 4,2 4,1 4,8 4,4 3,7 37,2 13,4 1,8 15,5 15,3 6,6 Main-Kinzig-Kreis 6,9 6,8 6,4 7,1 6,8 34,9 7,3 7,3 6,4 7,9 7, 4,3 14,5 16, 16,4 29,7 6,8 Main-Taunus-Kreis 4,1 3,9 4,9 3,7 3,7 32,8 4,6 4,4 5,8 4,5 3,6 34,7 5, 8,9 5,6 15,5 3,9 Odenwaldkreis 1,5 1,5 1,1 1,6 1,5 35,6 1,6 1,6,9 1,9 1,5 39,9 12,3 11,4 31,8 17,5 1,2 Offenbach 6,7 6,5 6,7 6,5 6,4 34,8 7,3 7,1 6,8 8,4 6,3 36,5 7,7 9, 17,7 15, 4,5 Rheingau-Taunus-Kreis 2,8 2,8 2,1 2,4 3,6 46,3 2,9 2,9 2,2 2,9 3,3 47,3 12,9 11,8 2,1 13,5 1,4 Wetteraukreis 4,9 4,8 4,2 4,3 5,8 42,3 5,2 5,2 4,3 4,7 6, 48,1 8,7 11,7 9,4 28,3 4,2 R e g. - B e z. D a r m s t a d t 72,7 72,9 75,6 76,9 67, 32,2 71,8 71,7 74,3 75,2 67,4 39,2 2,8 23,2 17,9 39,5 2,1 Gießen 3,6 3,4 2,9 2,6 4,8 48,4 4, 4, 3,2 3,3 5, 51,8 7,3 4,4 6,6 17,5 4,5 Lahn-Dill-Kreis 3, 2,8 2,7 2,3 3,5 43,9 3,2 3, 3,1 2,6 3,5 47,2 11,5 12,3,5 19,4 6,7 Limburg-Weilburg 2,6 2,6 2,6 2,2 3, 41,7 2,8 2,7 3,3 2,2 3,1 46,9 7,6 8,7 53,9 35,3 1,3 Marburg-Biedenkopf 3,6 3,9 2,3 4,9 3,5 3,9 3,8 4,2 2,7 5,4 3,7 37,1 18,9 2,5 16,3 35,6 16,1 Vogelsbergkreis 1,1 1,1 1,,8 1,5 48,7 1,1 1,,8,8 1,3 52,1 14,5 2,4 3,4 35,6 6,4 R e g. - B e z. G i e ß e n 13,9 13,8 11,4 12,7 16,3 41,3 14,8 15, 13,2 14,3 16,6 45,9 12, 12,9 3,6 29,3 4,3 Kassel, documenta-st. 3, 3, 3,6 2,8 2,6 31,2 3, 3, 3,5 2,9 2,7 37,7 16,1 15,9 21,7 26,5 2,1 Fulda 2,4 2,3 2,3 1,8 3,1 46,4 2,4 2,3 2,3 1,6 3, 54,7 14,4 18,4 19,3 4,7 2,7 Hersfeld-Rotenburg 1,1 1,1 1,1,9 1,3 41,3 1,2 1,2,9 1,1 1,4 47,5 14,8 11,9 39, 22,5 11,9 Kassel 2,5 2,4 1,9 1,9 3,2 46,9 2,4 2,3 1,7 1,8 3,1 55,1 11,3 15,2 19,4 32,,6 Schwalm-Eder-Kreis 1,8 1,9 1,7 1,3 2,7 5,7 1,8 1,9 1,7 1,4 2,4 53,5 5,1 5,3 14,1 12,5 2,8 Waldeck-Frankenberg 1,6 1,6 1,6 1, 2,4 51,6 1,6 1,6 1,7,9 2,2 56,8 11,7 13,1 16,3 36,4 2,9 Werra-Meißner-Kreis,9,9,8,7 1,4 5,1 1, 1,,7,8 1,3 51,4 3, 2,8 13, 3,6 6,3 R e g. - B e z. K a s s e l 13,4 13,2 13, 1,4 16,7 44,2 13,4 13,3 12,5 1,5 16, 5,1 11,7 13, 2,5 27,5 3, 2 Gündungsmonitor 215

22 14. Gewerbeanmeldungen in Hessen 23 bis 214 nach ausgewählten Verwaltungsbezirken Tsd Frankfurt am Main, St. Offenbach am Main, St. Wiesbaden, Landeshauptst. Darmstadt-Dieburg Main-Kinzig-Kreis Offenbach Wetteraukreis 214 gegenüber 211) zu einem überwiegenden Teil auf einen überproportionalen Rückgang der Anmeldungen in Frankfurt am Main von über 4 % zurückzuführen. Die nach Frankfurt am Main folgenden Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten Zahlen an Gewerbeanmeldungen dies waren der Main-Kinzig-Kreis mit durchschnittlich 6,9 % der Anmeldungen im Zeitraum 28 bis 214, der Landkreis Offenbach (6,7 %), die Landeshauptstadt Wiesbaden (5,4 %), der Wetteraukreis (4,9 %), der Landkreis Darmstadt-Dieburg (4,5 %) und Offenbach am Main (4,6 %) konnten einen weniger starken Rückgang von unter 15 % der Gewerbeanmeldungen verbuchen. Eine Ausnahme bildete Offenbach am Main mit einem ähnlich hohen Rückgang bei den Gewerbeanmeldungen wie Frankfurt am Main. Die Verteilung der Gründungen von Hauptniederlassungen nach Regierungsbezirken in Hessen zeigt, dass der Regierungsbezirk Darmstadt zwischen 28 und 214 mit durchschnittlich 75,6 % den größten Anteil an den Hauptniederlassungsgründungen hatte. Die Regierungsbezirke Gießen und Kassel spielten bei der Gründung von Hauptniederlassungen mit 11,4 bzw. 13 % eine eher untergeordnete Rolle. Während im Jahr 211 in Hessen noch 7769 Hauptniederlassungen angemeldet wurden, so waren es 214 nur noch 653. Der Rückgang der Neugründungen von Hauptniederlassungen fand überwiegend im Regierungsbezirk Darmstadt statt (von 5912 Anmeldungen im Jahr 211 auf 4854 Anmeldungen im Jahr 214). In diesem Zeitraum gingen die Gründungen um 18 % zurück, während sie im Regierungsbezirken Gießen 214 gegenüber dem Jahr 211 sogar noch leicht um 3,6 % stiegen. Tendenziell verringerten sich die Anmeldungen von Hauptniederlassungen im Regierungsbezirk Kassel bereits seit 21, sie fielen jedoch mit einer Anzahl von 278 weniger stark ins Gewicht. Onypix Fotolia.com Gründungsmonitor

23 15. Gründungen von Hauptniederlassungen in Hessen 214 Kassel Kassel Waldeck- Frankenberg Werra-Meißner-Kreis Schwalm-Eder-Kreis Hersfeld-Rotenburg Marburg-Biedenkopf Lahn-Dill-Kreis Vogelsbergkreis Gießen Fulda Limburg-Weilburg Hochtaunuskreis Wetteraukreis Rheingau- Taunus-Kreis Wiesbaden Main-Taunus- Kreis Frankfurt am Main Offenbach am Main Main-Kinzig-Kreis Offenbach Groß- Gerau Darmstadt Darmstadt- Dieburg Gründungen von Hauptniederlassungen Unter 19,9 11 Bergstraße Odenwaldkreis 11187,9 bis unter ,9 bis unter ,9 bis unter oder mehr Minimalwert: 47 (Werra-Meißner-Kreis) Maximalwert: 1432 (Frankfurt am Main, St.) Land Hessen: 653 Innerhalb des Regierungsbezirks Darmstadt konzentrierten sich die Gründungen in Frankfurt am Main (29,5 %), im Landkreis Offenbach (9,2 %), im Main-Kinzig-Kreis (8,6 %), im Main-Taunus-Kreis (7,8 %) und in der Landeshauptstadt Wiesbaden (7,4 %). Innerhalb des Regierungsbezirks Gießen verteilten sich die Gründungen von Hauptniederlassungen etwa zu gleichen Anteilen auf die Landkreise Gießen (24,3 %), Lahn- Dill-Kreis (23,7 %), Limburg-Weilburg (25,2 %) und Marburg-Biedenkopf (2,3 %). Weniger als 7 % der Hauptniederlassungsgründungen im Regierungsbezirk Gießen entfielen auf den Vogelsbergkreis. Innerhalb des Regierungsbezirks Kassel wies die kreisfreie Stadt Kassel mit 28,3 % den größten Anteil an Gründungen von Hauptniederlassungen auf. Es folgten die Landkreise Fulda mit 18,5 % sowie zu fast gleichen Anteilen Kassel 22 Gündungsmonitor 215

24 (13,2 %), Schwalm-Eder-Kreis (13,5 %) und Waldeck-Frankenberg (13,2 %). Hauptniederlassungsgründungen fanden vor allem in den Regionen Hessens mit größerer Bevölkerungsdichte statt. Damit konzentrierten sich die Gründungen tendenziell auf den bevölkerungsreichen Süden Hessens. Grund hierfür bieten sogenannte Agglomerationseffekte: Die Vorteile von Ballungsräumen für Unternehmensgründungen liegen insbesondere in dem Zugang zu einem großen lokalen Markt mit einer hohen Konzentration sowohl von potenziellen Kunden als auch Arbeitskräften sowie in einer guten Infrastruktur. Der größte Anteil an Gründungen von Einzelunternehmen entfiel auf Frankfurt am Main. Im Zeitraum 28 bis 214 wurden im Durchschnitt 15,4 % aller hessischen Einzelunternehmen in Frankfurt am Main angemeldet; in den Jahren 213 und 214 gingen sie deutlich zurück. Insgesamt sanken die Anmeldungen von Einzelunternehmen in Hessen seit dem Jahr 21 von um 2 % auf Anmeldungen im Jahr 214. Frankfurt am Main musste dabei den stärksten Rückgang an Anmeldungen von nahezu 43 % verbuchen. Ein Grund könnte die stärkere Kontrolle von Scheinselbstständigkeit durch das Gewerbeamt sein. In Offenbach am Main mit durchschnittlich 5,1 % aller Einzelunternehmensanmeldungen im Zeitraum 28 bis 214 sanken die Anmeldungen ebenfalls überproportional ( 44 %). Der Main-Kinzig-Kreis (mit 7,1 % der Einzelunternehmensmeldungen), der Landkreis Offenbach (6,7 %), die Landeshauptstadt Wiesbaden (5,3 %) und der Landkreis Groß-Gerau (4,6 %) verzeichneten hingegen vergleichbar moderate Rückgänge von Neuanmeldungen von weniger als 15 %. 16. Anmeldungen von Einzelunternehmen in Hessen nach Verwaltungsbezirken und Staatsangehörigkeit des Gründers in Rangfolge der Anmeldungen von Einzelunternehmen (Mittelwert 28 bis 214) Frankfurt am Main, St. Main-Kinzig-Kreis Offenbach Wiesbaden, Landeshauptst. Offenbach am Main, St. Wetteraukreis Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Bergstraße Marburg-Biedenkopf Hochtaunuskreis Main-Taunus-Kreis Gießen Lahn-Dill-Kreis Rheingau-Taunus-Kreis Kassel, documenta-st. Limburg-Weilburg Kassel Fulda Darmstadt, Wissenschaftsst. Schwalm-Eder-Kreis Waldeck-Frankenberg Odenwaldkreis Vogelsbergkreis Hersfeld-Rotenburg Werra-Meißner-Kreis Anmeldung Einzelunternehmen Anmeldung Einzelunternehmen durch Nichtdeutsche Gründungsmonitor

25 Wolfilser Fotolia.com Bei den Kleingewerbeunternehmen gab es einen hohen Anteil von Anmeldungen durch ausländische Gewerbetreibende. An den Anmeldungen von Einzelunternehmen im Zeitraum 28 bis 214 hatten in Hessen nicht deutsche Gewerbetreibende einen Anteil von durchschnittlich 36,5 %. Besonders hoch war die Anmeldung von Einzelunternehmen durch nicht deutsche Gewerbetreibende in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen auch insgesamt viele Kleingewerbeunternehmen angemeldet wurden. Im Zeitraum von 28 bis 214 wurde etwa ein Viertel aller durch ausländische Gewerbetreibende angemeldeten Einzelunternehmen in Frankfurt am Main getätigt; das waren 56,8 % der Anmeldungen von Einzelunternehmen in Frankfurt am Main insgesamt. Auch die Stadt Offenbach am Main hatte, gemessen an den Einzelunternehmensanmeldungen, einen überdurchschnittlich hohen Anteil von nicht deutschen Gewerbetreibenden (75,5 % der Anmeldungen im Zeitraum 28 bis 214). Die Konzentration von nicht deutschen Gewerbetreibenden hängt dabei eng mit der regionalen Konzentration der nicht deutschen Bevölkerung zusammen. So war der Anteil der nicht deutschen Gründer an den Einzelunternehmensmeldungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten relativ hoch, in denen ein hoher Anteil der nicht deutschen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter lebt. Insgesamt war seit 21 ein Rückgang der Anmeldungen von Kleingewerbeunternehmen zu beobachten. Die Einzelunternehmensanmeldungen von ausländischen Gewerbetreibenden gingen prozentual stärker zurück als die Meldungen deutscher Gewerbetreibender, sodass der Anteil der ausländischen Gewerbetreibenden im Jahr 214 mit 34,6 % geringer war als noch im Jahr 211 mit 39,9 %. Der Rückgang der ausländischen Einzelunternehmensmeldungen seit 21 war dabei in den Kreisen und kreisfreien Städten prozentual besonders stark ausgeprägt, in denen nicht deutsche Gewerbetreibenden durchschnittlich einen hohen Anteil an Einzelunternehmensmeldungen hatten. Im Gegensatz dazu war der Rückgang der Einzelunternehmensmeldungen deutscher Gewerbetreibender regional weniger stark konzentriert. In nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten gingen die Anmeldungen deutscher Gewerbetreibender zwischen 14 und 25 % zurück. 24 Gündungsmonitor 215

26 2.7 Gewerbeanmeldungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen 5) In Hessen finden gewerbliche Gründungen vor allem im Tertiär- oder Dienstleistungssektor statt. Im Zeitraum 28 bis 214 entfielen jährlich durchschnittlich 79,3 % der Gewerbeanmeldungen auf diesen Bereich, ein Fünftel (2,2 %) auf das Produzierende Gewerbe und,5 % auf die Land- und Forstwirtschaft; Fischerei. In der sektoralen Struktur der Anmeldungen waren in den einzelnen Jahren kaum Veränderungen zu beobachten. Die wirtschaftliche Struktur der hessischen Gewerbeanmeldungen entsprach der auf Bundesebene. Im Betrachtungszeitraum wurden pro Jahr im Durchschnitt etwa 2 % der Gewerbe im Wirtschaftsabschnitt Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen angemeldet. Dahinter folgten die Bereiche Erbringung von 17. Gewerbeanmeldungen in Hessen nach Wirtschaftszweigen (Mittelwert 28 bis 214) 9,4 % 24,7 % 15, % F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen I Gastgewerbe; Beherbergung und Gastronomie ,9 % 14,7 % 2,1 % N Erbringung von sonstigen wirtschaftl. Dienstleistungen S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Sonstige 1) 6,2 % M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1) Hier sind alle Wirtschaftszweige zusammengefasst, deren Anteil unter 5 % liegt. sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen und Baugewerbe mit durchschnittlich jeweils rund 15 %. Die Abschnitte Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (9,9 %), und Erbringung von sonstigen, überwiegend persönlichen Dienstleistungen (9,4 %) waren ebenfalls durch hohe Gründungsintensitäten geprägt, obwohl eine Auswertung auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik die tatsächlichen Gründungen eher noch unterschätzen, da insbesondere in den freien Berufen eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist. Auch der Abschnitt Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie hatte mit durchschnittlich 6,2 % einen nennenswerten Anteil an den Gewerbeanmeldungen. Hinsichtlich der Anmeldungen eines Unternehmens in den jeweiligen Rechtsformen traten relativ große Unterschiede auf Wirtschaftszweigebene auf. Mit Anmeldungen im Jahr 214 waren die Einzelunternehmensgründungen die häufigste gewählte Rechtsform. Zu einem großen Teil konzentrierten sich die Anmeldungen von Einzelunternehmen auf die Wirtschaftsabschnitte Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Baugewerbe mit 19,3 bzw. 16,3 %. Auch in den Wirtschaftszweigen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen und Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden mit 12,7 bzw. 11, % relativ häufig Einzelunternehmen angemeldet. Eine ähnliche Wirtschaftsstruktur zeigte sich bei den Anmeldungen von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. 4,6 % der Gewerbeanmeldungen wurden im Jahr 214 in dieser Rechtsform getätigt. Jeweils etwa ein Viertel der Anmeldungen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entfiel auf die Abschnitte Baugewerbe (23,7 %) und Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (23,1 %). 5) In der Klassifikation der Wirtschaftszweige ist auch der Abschnitt T: Private Haushalte mit Personal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt definiert. Dieser Bereich gehört nicht zu den gewerblichen Gründungen und bleibt daher außen vor. Gründungsmonitor

27 Betrachtet man die Verteilung der Rechtsformen innerhalb der einzelnen Wirtschaftszweige, zeigt sich, dass Anmeldungen im Baugewerbe überwiegend als Einzelunternehmen (84,7 %) und als Unternehmergesellschaften (9,4 %) getätigt wurden. Bei etwa einem Zehntel der Gewerbeanmeldungen im Jahr 214 wurde die Rechtsform der GmbH (ohne Unternehmergesellschaft [UG]) gewählt. Für diese Gesellschaftsform ließ sich eine ähnliche Verteilung der Anmeldungen auf die Wirtschaftszweige erkennen wie bei den UGs. Den mit Abstand größten Anteil an den Anmeldungen einer GmbH hatte mit 26,7 % der Wirtschaftsbereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, gefolgt vom Abschnitt Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (16,4 %). Bei UGs dominierten diese Wirtschaftsbereiche mit 19,9 bzw. 17,5 %. Bei den Anmeldungen von GmbHs wurden etwa 8,5 % für das Baugewerbe registriert. Bei UGs gab es hingegen einen größeren Anteil von Anmeldungen im Bereich Information und Kommunikation (12, %). Unternehmensgesellschaften wurden auch im Wirtschaftsbereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 5,9 % der Anmeldungen und im Bereich Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie mit 5 % der Anmeldungen relativ häufig registriert. Seit der Einführung dieser Rechtsform im Jahr 29 erhöhte sich die Zahl der Anmeldungen von 836 auf gut 123 im Jahr 214, gleichzeitig gingen die Anmeldungen in der Rechtsform Private Company Limited by Shares (Ltd.) zurück. Dass die Einführung der UG als eine Alternative zur britischen Rechtsform Ltd. diente, spiegelte sich auch auf Wirtschaftszweigebene wider. Wie auch bei der UG hatte der Wirtschaftszweig Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 22,4 % den größten Anteil an den Anmeldungen in der Rechtsform Ltd. Daneben wurde diese Rechtsform häufig in den Wirtschaftszweigen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (2,8 %) und Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (14,6 %) gewählt. Jeweils rund 1 % der Anmeldungen in der Rechtsform Ltd. fielen auf das Baugewerbe und den Wirtschaftszweig Information und Kommunikation 6). 18. Gewerbeanmeldungen in Hessen 214 nach ausgewählten Rechtsformen und Wirtschaftszweigen 6) Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (Mo- MiG) wurde 28 die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, eingeführt, um eine Alternative zur zuvor immer beliebteren Rechtsform der britischen Limited anbieten zu können. Die UG stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25 Euro und mit einem besonderen Rechtsformzusatz. Die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich 1 Euro gegründet werden deshalb wird sie umgangssprachlich auch als Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH bezeichnet. Die britische Limited hat seither in Deutschland massiv an Bedeutung verloren. % Sonstige Gesellschaft bürgerlichen Rechts Q Gesundheits- und Sozialwesen N Erbringung von sonstigen wirtschaftl. Dienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne UG) M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Private Company Limited by Shares (Ltd) J Information und Kommunikation F Baugewerbe Einzelunternehmen Unternehmergesellschaft Aktiengesellschaft I Gastgewerbe; Beherbergung und Gastronomie G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 26 Gündungsmonitor 215

28 Klassifikation der Wirtschaftszweige 28 A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Verarbeitendes Gewerbe D Energieversorgung E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H Verkehr und Lagerei I Gastgewerbe J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung P Erziehung und Unterricht Q Gesundheits- und Sozialwesen R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Im Gegensatz zu den bereits genannten Rechtsformen hatte bei den Anmeldungen einer Aktiengesellschaft neben dem Wirtschaftszweig Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 19,8 % auch der Wirtschaftszweig Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 18,2 % einen hohen Anteil. Bei den Einzelunternehmensanmeldungen und den Gesellschaften mit beschränkter Haftung hatte der letztgenannte Wirtschaftszweig jeweils Anteile von unter 5 %. Im Wirtschaftszweig Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, der mit 2,4 % fast den größten Anteil an den gesamten Anmeldungen in Hessen im Jahr 214 hatte und in dem Gewerbe in allen Rechtsformen angemeldet wurden, hatten Anmeldungen einer Aktiengesellschaft nur einen Anteil von 13,4 %. In allen hessischen Landkreisen und den kreisfreien Städten verringerte sich die Zahl der Gewerbeanmeldungen in der Finanz- und Versicherungsdienstleistungsbranche kontinuierlich bis zum Jahr 214 auf 66,2 % des Niveaus von 28. Einzig Wiesbaden zeigte keinen deutlichen Rückgang der Gewerbeanmeldungen in der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Reduktion könnte mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 28, in Verbindung mit der Einführung der Informationspflichtenverordnung, verbunden sein, die den Versicherungsvertrieb anspruchsvoller und aufwändiger gestaltet. In der Energiebranche sank die Zahl der Anmeldungen der Nebenerwerbsbetriebe seit 21 rapide. Wurden 21 noch über 2 Nebengewerbe in der Energieversorgung in Hessen neu gegründet, sank diese Zahl 214 auf knapp 4. Gleichzeitig spiegelt sich dieser Rückgang nicht in den Nebenerwerbsabmeldungen wieder. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Rückgang der Anmeldungen mit dem Rückgang arahan Fotolia.com Gründungsmonitor

29 19. Gewerbeanmeldungen in der Finanz- und Versicherungsdienstleistungsbranche in Hessen 28 und 214 nach Verwaltungsbezirken in Rangfolge 214 Frankfurt am Main, St. 7) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (215). 8) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (215). Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Hochtaunuskreis Wiesbaden, Landeshauptst. Offenbach Bergstraße Wetteraukreis Gießen Kassel, documenta-st. Darmstadt-Dieburg Limburg-Weilburg Fulda Marburg-Biedenkopf Rheingau-Taunus-Kreis Kassel Lahn-Dill-Kreis Groß-Gerau Offenbach am Main, St. Waldeck-Frankenberg Schwalm-Eder-Kreis Darmstadt, Wissenschaftsst. Werra-Meißner-Kreis Odenwaldkreis Vogelsbergkreis Hersfeld-Rotenburg An- und Abmeldungen von Nebenerwerbsbetrieben in der Energieversorgung in Hessen 28 bis der Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verbunden ist. Der explosionsartige Anstieg des Zubaus in ganz Deutschland führte zu einem starken Anstieg der EEG-Umlage. Um diesen Anstieg zu dämpfen, wurden Änderungen in der Vergütungsstruktur beschlossen 7) Anmeldung Abmeldung So war der Ausbau der Fotovoltaik in Deutschland in den letzten Jahren sowohl für Freiflächen als auch für Dachanlagen rückläufig 8). Insbesondere die Installationen von Fotovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 4 kw, die von Privatpersonen, Landwirten, kleinen Betrieben und der öffentlichen Hand genutzt wurden, gingen stark zurück. Daneben verringerten sich auch die Installationen von Dachanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Stromeinspeisung ins Netz ist im Nebenerwerb nicht mehr attraktiv genug, um den Ausbau von mittelgroßen Fotovoltaik-Anlagen zu fördern. In 28 Gündungsmonitor 215

30 Hessen verringerte sich der Zuwachs der Stromleistung aus Fotovoltaik-Anlagen im Vergleich zum Vorjahr von 74,1 % im Jahr 21 auf 1,5 % im Jahr 213 9). Einen Höhepunkt erlebten die Nebenerwerbsanmeldungen in der Energieversorgung im Jahr 21 vor allem im Main-Kinzig- Kreis, im Schwalm-Eder-Kreis, im Wetteraukreis und im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Dieses Phänomen war auch in den anderen Landkreisen Hessens sichtbar, allerdings auf einem niedrigeren Niveau. Für die Annahme, es handle sich vor allem auch um ein ländliches Phänomen, spricht, dass der Anstieg der Anmeldungen im Nebenerwerb in der Energieversorgung und der darauffolgende Rückgang in den kreisfreien Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden kaum stattfand. Betrachtet man die Kleingewerbeanmeldungen auf Basis der Staatsangehörigkeit der jeweiligen Gründer, zeigt sich, dass die Zahl der Kleingewerbeanmeldungen durch deutsche Staatsbürger von gut im Jahr 28 auf knapp 873 im Jahr 214 sank. Die Zahl der Anmeldungen von Kleinunternehmen durch nicht deutsche Staatsangehörige hingegen stieg von gut im Jahr 28 auf ein Hoch von gut im Jahr 211 und fiel seitdem auf rund Anmeldungen im Jahr 214. Der Anteil von nicht deutschen und deutschen Kleingewerbetreibenden war in den Wirtschaftszweigen unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Baugewerbe wurden im Zeitraum 28 bis 214 im Durchschnitt 85,7 % der Kleingewerbeunternehmen von nicht deutschen Staatsbürgern angemeldet. 22. Kleingewerbeanmeldungen im Baugewerbe in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden % Deutsch Nicht deutsch Im Wirtschaftszweig Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen war eine gegenteilige Struktur zu beobachten: Zwischen 21. Kleingewerbeanmeldungen in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden Tsd Kleingewerbeanmeldungen im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden % Deutsch Nicht deutsch Deutsch Nicht deutsch 9) Hessisches Statistisches Landesamt (215). Gründungsmonitor

31 28 und 214 wurden im Mittel 69,7 % der Anmeldungen durch deutsche Staatsbürger getätigt. 24. Kleingewerbeanmeldungen im Bereich Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden % Deutsch Nicht deutsch Im Wirtschaftsabschnitt Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen insbesondere die Vermietung von beweglichen 25. Kleingewerbeanmeldungen im Bereich Gastgewerbe; Beherbergung und Gastronomie" in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden % Sachen, die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, die Tätigkeiten von Reisebüros und Reiseveranstaltern, Wach- und Sicherheitsdienste, Gebäudebetreuungen sowie der Garten- und Landschaftsbau zählen, wurden im Beobachtungszeitraum von 28 bis 214 überdurchschnittlich viele (67,8 %) Kleingewerbeanmeldungen von nicht deutschen Staatsbürgern getätigt. Im Abschnitt Gastgewebe, Beherbergung und Gastronomie war zwischen 28 und 214 der Anteil von Deutschen bzw. Nichtdeutschen an den Anmeldungen von Kleingewerbeunternehmen etwa gleich hoch. Im Gesundheits- und Sozialwesen wurden 28 63,7 % der Kleingewerbe durch deutsche Staatsbürger angemeldet. Bis 214 verringerte sich der Anteil der Anmeldungen durch deutsche Staatsangehörige auf 14,6 %, der Anteil der Kleingewerbeanmeldungen durch Nichtdeutsche erhöhte sich entsprechend. Die Zunahme der Zahl nicht deutscher Kleingewerbetreibender im Gesundheits- und Sozialwesen ließ sich vor allem auf den Zustrom von osteuropäischen Pflegekräften zurückführen. 26. Kleingewerbeanmeldungen im Gesundheits- und Sozialwesen in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden % Deutsch Nicht deutsch Deutsch Nicht deutsch 3 Gündungsmonitor 215

32 3 Neugründungen von Einzel- unternehmen in Hessen Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über die Entwicklung der Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende in Hessen. Unter Gewerbetreibenden versteht man alle anzeigepflichtigen Personen, die eine Neugründung vorgenommen haben. Im Jahr 214 wurden in Hessen Einzelunternehmen angemeldet; dies entsprach rund 8 % der hessischen Gewerbeanmeldungen. Jeweils etwa 4 % der in Hessen angemeldeten Einzelunternehmen im Jahr 214 wurden als Kleinunternehmen bzw. Nebenerwerbsbetriebe gegründet, weitere 4,4 % waren Betriebsgründungen (Haupt- bzw. Zweigniederlassungen). Die übrigen Anmeldungen resultierten aus dem Zuzug aus einer anderen Melderegion (11,1 %) oder erfolgten in 5,2 % der Fälle aufgrund von Übernahmen (Gesellschaftereintritten, Rechtsformwechsel, Erbfolge, Pacht und Kauf). Im Jahr 214 wurden Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende in Hessen neu gegründet. Dazu zählen Betriebsgründungen (5,2 %) sowie Gründungen von Kleinunternehmen (48 %) und Nebenerwerbsbetrieben (46,7 %). Im Beobachtungszeitraum 23 bis 214 war dies die 27. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen 23 bis 214 Tsd niedrigste Zahl an Neugründungen von Einzelunternehmen. Die Abnahme der Zahl der Anmeldungen seit dem Jahr 21 ging überwiegend auf die Verringerung der Zahl der Neugründungen von Kleinunternehmen zurück. Gründungsmonitor

33 3.1 Der Faktor Geschlecht überholt oder aktuell? Männer und Frauen unterschieden sich deutlich in ihrem Gründungsverhalten. Mit durchschnittlich gut 65 % im Zeitraum 23 bis 214 hatten Männer den wesentlich größeren Anteil an den Gewerbetreibenden. Frauen und Männer gründeten auch z. T. in unterschiedlichen Branchen. Insgesamt lag der Anteil von Frauen an allen Gewerbetreibenden, die im Beobachtungszeitraum ein Einzelunternehmen gründeten, durchschnittlich bei rund 35 %. In den Jahren 27 und 28 war der Anteil der weiblichen Gewerbetreibenden mit 36,3 bzw. 36,5 % etwas höher, in den 28. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen 23 bis 214 nach Geschlecht der Gewerbetreibenden Tsd Weiblich 1) Eigene Berechnung mit Daten des Statistischen Bundesamtes (215). Männlich Jahren 21 bis 213 mit jeweils rund 34 % etwas niedriger. Im Jahr 214 lag der Anteil der Neugründerinnen bei 35,1 %. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt (214: 34,5 %) war der Anteil von hessischen Neugründerinnen im Jahr 214 geringfügig höher (35,1 %) 1). Die Zahl der Neugründungen von Einzelunternehmen durch Frauen lag im Jahr 24 bei 19 83; 214 waren es nur noch knapp Die Zahl der Neugründungen durch Männer erreichte im Jahr 21 mit rund 36 3 einen Höchststand und verringerte sich bis 214 auf Neugründungen. Dies entsprach etwa 76 % des Wertes im Jahr 21. Neugründungen von Frauen gingen im Vergleichszeitraum um etwa 2 % zurück. Vergleicht man die Neugründungen von Einzelunternehmen nach Wirtschaftsabschnitten, so wird deutlich, dass Frauen im Zeitraum 28 bis 214 durchschnittlich 23,9 % der Einzelunternehmen im Bereich Erbringung von sonstigen Dienstleistungen gründeten und damit relativ häufiger als Männer mit durchschnittlich 4,8 %. Auch im Gesundheits- und Sozialwesen war der Anteil der von Frauen vorgenommenen Gründungen höher. Frauen gründeten zwischen 28 und 214 durchschnittlich zu 5,7 % in diesem Bereich Einzelunternehmen, während es bei den Männern durchschnittlich,6 % waren. Im Zeitraum von 28 bis 214 gründeten Männer am häufigsten ein Einzelunternehmen im Baugewerbe. Der Anteil dieser Neugründungen durch männliche Gründer betrug durchschnittlich 24,1 %, Gründungen von Frauen hatten in diesem Bereich einen Anteil von 1,5 %. Der Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen war mit durchschnittlich 17,6 % der Neugründungen ein bevorzugter Wirtschaftsabschnitt nicht nur bei Männern. Auch Frauen gründeten im Durchschnitt nahezu ein Fünftel (19,6 %) ihrer Einzelunternehmen in diesem Bereich. Die Branche Verkehr und Lagerei wählten Männer bei der Neugründung von Einzelunternehmen mit durchschnittlich 4,6 % häufiger als Frauen (1,8 %). In der Energieversorgung, in der Frauen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt 1,4 % an Neugründungen von Einzelunternehmen vornahmen, lag der Anteil der Männer bei 3,1 %. 32 Gündungsmonitor 215

34 29. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen nach Wirtschaftszweigen und Geschlecht der Gewerbetreibenden (Mittelwert 28 bis 214) D Energieversorgung F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H Verkehr und Lagerei M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Q Gesundheits- und Sozialwesen S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Sonstige % Weiblich Männlich Bei der Neugründung von Einzelunternehmen nach Wirtschaftsbereichen läßt sich somit eine geschlechtsspezifische Segregation feststellen, die sich trotz der kontinuierlich gestiegenen Erwerbstätigkeit von Frauen und des Wandels der Berufsstruktur kaum verändert hat 11). 11) Hausmann und Kleinert (214: 8). Gründungsmonitor

35 3.2 Haupt- oder Nebenerwerb: eine Grundsatzfrage Die Entscheidung zwischen Haupt- oder Nebenerwerb kann von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig sein. Für Gründer von Einzelunternehmen spielen auch private Faktoren eine Rolle. Muss mit der Gründung das einzige Familieneinkommen erwirtschaftet werden, geht es um die Pflege von Angehörigen oder Zeit für die Kinderbetreuung? Reicht gar das Haupteinkommen nicht aus, sodass eine Nebenerwerbsgründung einen willkommenen Zuverdienst darstellt? Das Gründungsverhalten zeigt sowohl eine geschlechts- als auch nationalitätsspezifische Differenzierung. Die Zahl der Neugründungen im Nebenerwerb blieb, nach einem Anstieg von im Jahr 23 auf im Jahr 24, über den restlichen Beobachtungszeitraum weitgehend stabil und entwickelte sich für Männer und Frauen gleichförmig. Im Jahr 23 gründeten Frauen rund 59 Einzelunternehmen zum Zweck des Nebenerwerbs; diese Zahl erhöhte sich im Jahr 24 auf gut 816. Im Zeitraum 23 bis 214 gab es durchschnittlich rund 823 Neugründungen zum Zweck des Nebenerwerbs durch Frauen. Männer meldeten im gleichen Zeitraum durchschnittlich knapp 11 2 Neugründungen im Nebenerwerb an; im Jahr 23 waren es nur Diese Zahl stieg auf gut im Jahr 24 und lag 214 mit Neugründungen nur geringfügig darunter. Im Durchschnitt der Jahre 23 bis 214 wurden jährlich gut Einzelunternehmen mit Haupterwerbszweck gegründet. Im Gegensatz zu den Gründungen im Nebenerwerb unterlag die Zahl der Gründungen im Haupterwerb stärkeren Schwankungen. Seit dem Jahr 21 gingen die Haupterwerbsgründungen kontinuierlich von auf im Jahr 214 zurück. Einzelunternehmen im Haupterwerb wurden im Beobachtungszeitraum 23 bis 214 mit durchschnittlich 7 % durch Männer gegründet. Während im Jahr 21 noch Haupterwerbsunternehmen von Männern angemeldet wurden, 3. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen 23 bis 214 nach Geschlecht der Gewerbetreibenden und Erwerbszweck Tsd Männlich, Nebenerwerb Männlich, Haupterwerb Weiblich, Nebenerwerb Weiblich, Haupterwerb 34 Gündungsmonitor 215

36 waren es im Jahr 214 nur etwas mehr als 16 3 Neugründungen. Die Zahl der Neugründungen durch Männer ging damit um etwa ein Drittel zurück. Im Zeitraum 23 bis 214 lag die Zahl der Gründungen zum Haupterwerbszweck durch Frauen durchschnittlich bei rund 998 pro Jahr. Die Zahl der Gründerinnen von Einzelunternehmen im Haupterwerb blieb zwischen 23 und 211 mit etwa 11 Neugründungen konstant. Ab 212 gab es deutliche Rückgänge; im Jahr 214 sank die Zahl der Haupterwerbsgründungen durch Frauen auf 636. Durch die rückläufige Entwicklung der Haupterwerbsgründungen bei Männern und Frauen nahm der Anteil der Nebenerwerbsgründungen an den gesamten Neugründungen von 36,5 % im Jahr 21 auf 46,7 % im Jahr 214 zu. An den Nebenerwerbsgründungen im Zeitraum 23 bis 214 hatten Frauen mit durchschnittlich 42,4 % einen etwas höheren Anteil als an den Haupterwerbsgründungen (23 214: 31, %). Frauen gründeten im Durchschnitt mit 45,2 % im Zeitraum 23 bis 214 relativ häufiger im Nebenerwerb als Männer. Nur etwa ein Drittel der männlichen Gründer meldete eine Nebenerwerbsgründung an. Ein differenziertes Bild ergibt sich, wenn man die Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende nicht nur nach Geschlecht und Erwerbsform, sondern auch nach Staatsangehörigkeit unterscheidet. Im Durchschnitt waren im Zeitraum 28 bis % der Neugründungen durch deutsche Frauen Haupterwerbsgründungen. Der Anteil der Nebenerwerbsgründungen lag durchschnittlich bei 62 % und stieg von 56,3 % im Jahr 28 auf 7,1 % im Jahr 214. Dabei bewegte sich die Zahl der Nebenerwerbsneugründungen deutscher Frauen zwischen 73 und 77 pro Jahr. Einzelunternehmensneugründungen durch Frauen mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft fanden im selben Betrachtungszeitraum zu durchschnittlich 82,8 % im Haupterwerb statt. Damit hatten Nebenerwerbsgründungen mit 17,2 % bei ausländischen Frauen nur eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 28 meldeten nicht deutsche Frauen 84,2 % ihrer Neugründungen im Haupterwerb an. Der Anteil der Haupterwerbsgründungen nahm bis zum Jahr 214 auf 75,6 % ab. Die Zahl der Nebenerwerbsgründungen bewegte sich zwischen 9 und 11 pro Jahr. Damit gründeten nicht deutsche Frauen nahezu doppelt so häufig im Haupterwerb wie deutsche Frauen. Für männliche Gründer ergab sich ein ähnliches Bild für Haupt- und Nebenerwerbsanmeldungen wie bei den Frauen. Im Zeitraum 28 bis Neugründungen von Einzelunternehmen durch weibliche Gewerbetreibende in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit und Erwerbsform % Weiblich, nicht deutsch, Nebenerwerb Weiblich, nicht deutsch, Haupterwerb Weiblich, deutsch, Nebenerwerb Weiblich, deutsch, Haupterwerb Gründungsmonitor

37 32. Neugründungen von Einzelunternehmen durch männliche Gewerbetreibende in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit und Erwerbsform % Männlich, nicht deutsch, Nebenerwerb Männlich, nicht deutsch, Haupterwerb Männlich, deutsch, Nebenerwerb Männlich, deutsch, Haupterwerb gründeten deutsche Männer zu durchschnittlich 49,1 % ein Einzelunternehmen im Haupterwerb und zu durchschnittlich 5,9 % im Nebenerwerb. Insgesamt sank die Zahl der Neugründungen im Haupterwerb durch deutsche Männer von gut im Jahr 28 auf knapp 76 im Jahr 214. Aufgrund des Rückgangs bei den Haupt- der Einzelunternehmensneugründungen durch deutsche Männer zum Zweck des Haupterwerbs im gesamten Zeitraum gut 1 Prozentpunkte über dem Anteil an Haupterwerbsneugründungen von Einzelunternehmen durch deutsche Frauen. Männer mit ausländischer Staatsbürgerschaft gründeten im Durchschnitt zu 89 % ein Einzelunternehmen im Haupterwerb und damit häufiger als deutsche Männer. Besonders hoch war der Anteil von Haupterwerbsgründungen durch nicht deutsche Männer im Jahr 211 mit 9,6 %. Der Anteil der Neugründungen zum Zweck des Haupterwerbs liegt bei Männern mit ausländischer Staatsbürgerschaft 6 Prozentpunkte über dem der ausländischen Frauen. yanlev Fotolia.com 12) Block et al. 29: 8. erwerbsgründungen stieg zwischen 28 und 214 der Anteil der Nebenerwerbsgründungen von 47,3 auf 57,7 %. Diese Entwicklung korrespondierte mit der relativen Zunahme der Nebenerwerbsgründungen durch deutsche Frauen. Dennoch lag der Anteil Nicht deutsche gründeten wesentlich häufiger im Haupterwerb als Deutsche. Gründe können in einer aufgrund des Herkunftslandes bestehenden Zugangsbeschränkung für den deutschen Arbeitsmarkt liegen, es kann aber auch die potenzielle Verbesserung des Einkommens Grund für eine gewerbliche Gründung sein. So wurde aufgezeigt, dass Ausländer in Deutschland mit einem Schritt in die Selbstständigkeit durchschnittlich höhere Einkommenszuwächse gegenüber einer abhängigen Beschäftigung erreichen können als deutsche Staatsbürger 12). 36 Gündungsmonitor 215

38 3.3 Die Nationalität von Gewerbetreibenden: Welchen Unterschied macht der Pass? Wie die Betrachtung von Haupt- und Nebenerwerb gezeigt hat, unterschied sich das Gründungsverhalten von deutschen und nicht deutschen Gewerbetreibenden: nicht deutsche Staatsbürger gründeten in Hessen relativ häufiger im Haupterwerb als deutsche. Im Zeitraum 23 bis 214 lag in Hessen der Anteil der Gründerinnen an den Neugründungen bei durchschnittlich 35 %. Der Anteil nicht deutscher Frauen an den nicht deutschen Gewerbetreibenden lag im Vergleichszeitraum bei durchschnittlich nur 29,6 %. Deutsche Frauen hatten mit durchschnittlich 38 % einen relativ höheren Anteil an den deutschen Gewerbetreibenden. Betrachtet man die Neugründungen durch Männer in Hessen, zeigt sich, dass der Anteil nicht deutscher Männern von 16,3 % im Jahr 23 auf 39,5 % im Jahr 214 stieg. Im Jahr 212 war er mit 46,7 % am höchsten. Unter den Gründerinnen von Einzelunternehmen erreichten die nicht deutschen Frauen im Betrachtungszeitraum durchschnittlich einen Anteil von 26,6 %. Im Jahr 23 lag er bei 12,6 %. Während die Zahl der deutschen Gründerinnen seit 24 zurückging, stieg diejenige der ausländischen bis zum Jahr 211 kontinuierlich an und erreichte einen Anteil von 34,9 % an allen Gründerinnen. Danach waren die Zahlen rückläufig und der Anteil sank auf 27,7 % im Jahr 214. Insgesamt erhöhte sich im Beobachtungszeitraum sowohl der Anteil männlicher als auch weiblicher nicht deutscher Gewerbetreibender. Die Entwicklung der Gewerbetreibenden nach Staatsangehörigkeit lässt sich auch in absoluten Zahlen darstellen. Die größte Gruppe der neugründenden Gewerbetreibenden waren männliche Deutsche. Im Zeitraum 23 bis 214 gründeten sie durchschnittlich Einzelunternehmen im Jahr. Die Zahl der Gründungen 33. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Gewerbetreibenden (Mittelwert 23 bis 214) Deutsche Nichtdeutsche 37,9 % 29,6 % ,1 % 7,4 % Weiblich Männlich Gründungsmonitor

39 34. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen 23 bis 214 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden Tsd Weiblich, deutsch Weiblich, nicht deutsch Männlich, deutsch Männlich, nicht deutsch von deutschen Männern nahm von 23 bis 214 nahezu kontinuierlich ab; im Jahr 214 lag sie bei Die Zahl der Neugründungen durch deutsche Frauen stieg von im Jahr 23 auf im Jahr 24 und nahm seitdem ebenfalls kontinuierlich auf gut 1 82 Gründungen im Jahr 214 ab. Durchschnittlich wurden zwischen 23 und 214 gut Einzelunternehmen im Jahr von deutschen Frauen neu gegründet. 35. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen 28 bis 214 nach Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden % ) Ab 213 einschl. Kroatien. Aus den Nicht-EU-Staaten Aus den EU-Staaten 1) Deutsch Die Zahl der Neugründungen durch männliche nicht deutsche Gewerbetreibende nahm von rund 48 im Jahr 23 auf knapp im Jahr 211 kontinuierlich zu. Anschießend sank sie bis zum Jahr 214 auf gut 1 9. Die Zahl weiblicher nicht deutscher Gewerbetreibender erreichte zwischen 23 und 214 ein Hoch im Jahr 211 mit gut 65 Anmeldungen. Seitdem ging die Zahl der Anmeldungen zurück. Im Durchschnitt gründeten nicht deutsche Frauen im Zeitraum 23 bis 214 jährlich 484 Einzelunternehmen. Der größte Teil neu gegründeter Einzelunternehmen wurde von deutschen Staatsbürgern angemeldet: 28 waren es 67,8 %; 214 nach einem Rückgang auf 58,1 % im Jahr 211 lag der Anteil bei 64,7 %. Der relative Anstieg seit dem Jahr 211 ging mit einem Rückgang der Zahl der Neugründungen durch Bürger anderer EU-Staaten einher. Wurden im Jahr 213 noch knapp 16 2 Neugründungen durch Staatsangehörige aus diesen Staaten angemeldet, so waren es 214 nur rund Im Zeitraum 28 bis 214 stellten Gewerbetreibende aus EU-Staaten durchschnittlich 28,8 % der Neugründungen; der Anteil von Gewerbetreibenden aus dem restlichen Ausland lag bei durchschnittlich 9,1 %. 38 Gündungsmonitor 215

40 Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt (28,1 %) wurden in Hessen im Jahr 214 prozentual mehr Einzelunternehmen durch nicht deutsche Staatsbürger gegründet (35,4 %). Dabei hatten polnische Staatsbürger den höchsten Anteil (Deutschland: 6,9 %; Hessen: 8,9 %). Es folgten rumänische (Deutschland: 4,1 %; Hessen: 5,2 %), türkische (Deutschland: 3,2 %; Hessen: 3,9 %) sowie bulgarische (Deutschland: 2,3 %; Hessen: 3,4 %) Gründer von Einzelunternehmen. EU-Bürger hatten den größten Anteil an den Neugründungen durch ausländische Gewerbetreibende in Hessen. Sie kamen überwiegend aus Staaten, die im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union in den Jahren 24 und 27 der EU beigetreten waren. Im Zeitraum 28 bis 214 wurden durchschnittlich 35,7 % der Einzelunternehmensneugründungen nicht deutscher EU-Bürger durch polnische Staatsbürger angemeldet; für Rumänen und Bulgaren lagen die Anteile bei durchschnittlich 21,5 bzw. 2,2 %. Die Zahl der Einzelunternehmensgründungen durch polnische Staatsbürger hatte sich von rund 2 Anmeldungen im Jahr 23 auf 2168 Gründungen im Jahr 24 mehr als ver- 36. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen und Deutschland 214 nach Nationalität der Gewerbetreibenden % Sonstige Bulgarisch 11,6 2,3 3,2 4,1 6,9 71,9 Deutschland Türkisch Rumänisch Polnisch Deutsch zehnfacht und im folgenden Jahr auf etwa 593 Neugründungen nochmals mehr als verdop- 13,9 3,4 3,9 5,2 8,9 64,7 Hessen Quelle n : Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen; StatistischesBundesamt. 37. Neugründungen von Einzelunternehmen in Hessen 28 bis 214 nach europäischem Herkunftsland 1) der Gewerbetreibenden % Sonstige EU-Staaten Rumänien Bulgarien Polen Italien Kroatien 1) Ab 213 einschl. Kroatien. Gründungsmonitor

41 38. Neugründungen von Einzelunternehmen nach ausgewählten Nationalitäten in Hessen 23 bis 214 Tsd Kroatisch Polnisch Bulgarisch 1) Rumänisch 1) Für bulgarische Gewerbetreibende sind vor 28 keine Daten verfügbar. pelt. Der starke Anstieg fiel mit dem Eintritt Polens in die Europäische Union im Jahr 24 zusammen. Seit dem Jahr 21 waren jedoch die Neugründungen polnischer Staatsbürger rückläufig: 21 gab es noch 5939 Anmeldungen; 214 waren es nur rund 379. Dies ist im Zusammenhang zu sehen mit dem Eintreten der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit für EU-Beitrittstaaten im Jahr 211. Für die Neumitglieder, die der EU im Jahr 24 beigetreten waren, verbesserte sich mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 211 der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt in Deutschland. Ein ähnliches Bild ergibt sich für die im Jahr 27 beigetretenen Mitgliedstaaten: Die Zahl der Neugründungen von Einzelunternehmen durch rumänische Staatsbürger stieg mit dem Beitritt Rumäniens zur EU von 85 Anmeldungen im Jahr 26 auf 1413 im Jahr 27 sprunghaft an. Die Zahl der Neugründungen blieb auch im Jahr 212 mit 4671 relativ hoch. Seit 212 sank die Zahl der Neugründungen; 214 wurden nur noch gut 22 Anmeldungen von rumänischen Staatsbürgern in Hessen registriert eine Verringerung um nahezu 5 % innerhalb eines Jahres. Auch die Anmeldungen von bulgarischen Staatsbürgern zeigten eine ähnliche Entwicklung. Im Jahr 28 wurden 2225 Einzelunternehmen durch bulgarische Staatsbürger angemeldet, 211 erreichten die Anmeldungen ihren Höchststand von Seitdem fielen sie kontinuierlich auf 1427 Anmeldungen im Jahr 214 und damit auf etwa die Hälfte der Gründungen des Jahres 213 (33). Für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien, die im Jahr 27 der EU beigetreten waren, wurde der Arbeitsmarkt in Deutschland ab dem 1. Januar 214 vollständig geöffnet. Seitdem gilt auch für diese beiden Staaten die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, sodass in der Folge die Neugründungen von rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern zurückgingen. Für kroatische Staatsbürger war ebenfalls mit dem Eintritt von Kroatien in die EU im Jahr 213 ein Anstieg der Einzelunternehmensneugründungen zu beobachten. Im Zeitraum 23 bis 212 wurden jährlich durchschnittlich gut 34 Einzelunternehmen von kroatischen Staatsangehörigen neu gegründet. Im Jahr 213 vervierfachten sich die Neugründungen gegenüber dem Vorjahr nahezu auf rund gab es knapp 119 Neugründungen durch kroatische Staatsbürger. Die Einzelunternehmen ausländischer EU-Bürger wurden im Zeitraum 28 bis 214 mit durchschnittlich 4,9 % überwiegend im Baugewerbe gegründet. An zweiter Stelle folgte der Wirtschaftsbereich Erbringung von sonstigen 4 Gündungsmonitor 215

42 39. Neugründungen von Einzelunternehmen durch nicht deutsche EU-Staatsbürger in Hessen 28 bis 214 nach Wirtschaftszweigen % Sonstige S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Q Gesundheits- und Sozialwesen N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen F Baugewerbe 4. Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende aus den Nicht-EU-Staaten in Hessen 214 nach Nationalität der Gewerbetreibenden 2,3 % 2,6 % 24,7 % ,9 % wirtschaftlichen Dienstleistungen mit durchschnittlich 23,9 %. Daneben wurden Neugründungen in den Wirtschaftsabschnitten Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (13,5 %) und Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (5,5 %) angemeldet. Seit dem Jahr 28 stieg der Anteil der Neugründungen im Gesundheits- und Sozialwesen von 1,4 auf 7,8 % im Jahr 214. Der Anteil der Neugründungen in der Branche Erbringung von sonstigen Dienstleistungen verringerte sich von 2,2 % im Jahr 28 auf 9 % im Jahr ,6 % 2,7 % 3, % 3, % 3,3 % 3,5 % Türkisch Serbisch Bosnisch-herzegowinisch Thailändisch Amerikanisch 4,5 % 4,1 % Russisch Vietnamesisch Iranisch Marokkanisch Afghanisch Im Jahr 214 wurden etwa 9,3 % der Einzelunternehmen in Hessen von Staatsbürgern der Nicht-EU-Staaten neu gegründet. Dazu zählen insbesondere die Neugründungen von Staatsbürgern aus der Türkei (41,9 %), Serbien (4,5 %), Bosnien-Herzegowina (4,1 %), Thailand (3,5 %), Amerika (3,3 %), Pakistan (3, %) und Russland (3, %). Mit jeweils unter 3 % fallen die Neugründungen von Staatsbürgern aus Vietnam, dem Iran, Marokko und Afghanistan etwas weniger ins Gewicht. Pakistanisch Sonstige Gründungsmonitor

43 4 Zusammenfassung Goss Vitalij Fotolia.com Das Gründungsgeschehen in Hessen wird von zahlreichen Faktoren, wie arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, europäischen Prozessen, geschlechterspezifischen Unterschieden und konjunkturellen Entwicklungen bestimmt. In Hessen wurden im Jahr 214 nach den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg die meisten Gewerbe angemeldet. Die Gründungsquote in Hessen lag mit 8,5 Gründungen je 1 Einwohner um 1,2 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Besonders viele Gewerbeanmeldungen konzentrierten sich auf den Regionalverband FrankfurtRheinMain. Zwischen 28 und 214 wurden im Regionalverband durchschnittlich rund 35 5 Gewerbe jährlich angemeldet. In diesem Zeitraum vereinte der Regionalverband FrankfurtRheinMain durchschnittlich 53,6 % der Hauptniederlassungsgründungen, 38,6 % der Nebenerwerbsgründungen, 59,9 % der Anmeldung von Einzelunternehmen durch nicht deutsche Gewerbetreibende sowie 58,8 % der Anmeldungen von Aktiengesellschaften auf sich. Bei der regionalen Verteilung der Gewerbeanmeldungen in Hessen zeigte sich ein deutliches Süd-Nord-Gefälle, d. h. ein Großteil der Anmeldungen entfiel auf den Regierungsbezirk Darmstadt. Unter den Landkreisen und kreisfreien Städten fanden im Zeitraum 23 bis 214 mit durchschnittlich 15,8 % die meisten Gewerbeanmeldungen in Frankfurt am Main statt, gefolgt vom Main-Kinzig-Kreis (6,8 %), dem Landkreis Offenbach (6,7 %), der Landeshauptstadt Wiesbaden (5,3 %), dem Wetteraukreis (5, %) und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (4,6 %). Die Gründungen von Hauptniederlassungen waren seit 23, die Gründungen von Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen seit 25 rückläufig. Dagegen war die Zahl der Anmeldungen von Nebenerwerbsbetrieben im Beobachtungszeitraum stabil. Die Anmeldungen durch Kleingewerbetreibende unterlagen stärkeren Schwankungen. Besonders hoch war die Zahl der Gewerbeanmeldungen in den Jahren 24 und 211. Dazu trugen vor allem Gründungen von Kleingewerbetreibenden bei. Die hohe Zahl der Gewerbeanmeldungen im Jahr 24 kann im Zusammenhang mit der Einführung des Existenzgründungszuschusses im Jahr 23 und der im Zeitvergleich höheren Arbeitslosenquote stehen. Im Jahr 21 könnte die einsetzende wirtschaftliche Erholung zum Anstieg der Gewerbeanmeldungen beigetragen haben. Deutsche Gewerbetreibende gründeten im Zeitraum 28 bis 214 durchschnittlich 62,1 % der Einzelunternehmen, während auf ausländische Gewerbetreibende aus anderen EU-Staaten im gleichen Zeitraum 28,8 % der Neugründungen von Einzelunternehmen entfielen. Der Anteil der Neugründungen von Gewerbetreibenden durch Staatsbürger aus dem Nicht-EU-Ausland lag in diesem Zeitraum bei 9,1 %. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt (28,1 %) wurden in Hessen im Jahr 214 mit 35,4 % prozentual mehr Einzelunternehmen durch nicht deutsche Staatsbürger gegründet. Den größten Anteil an den ausländischen Gewerbetreibenden in Hessen hatten EU-Bürger, deren Herkunftsländer im Zuge der Osterweiterung der EU beigetreten waren. Im Zeitraum 42 Gündungsmonitor 215

44 28 bis 214 hatten insbesondere polnische Gewerbetreibende mit durchschnittlich 35,7 % der Einzelunternehmensgründungen nicht deutscher EU-Bürger einen besonders hohen Anteil. Rumänische und bulgarische Gewerbetreibende hatten einen Anteil von 21,5 bzw. 2,2 % an den Einzelunternehmensgründungen. Darüber hinaus wurde seit dem Beitritt Kroatiens zur EU im Jahr 213 ein zunehmender Anteil an kroatischen Gewerbetreibenden in Hessen verzeichnet. Zu den nicht europäischen Neugründern von Einzelunternehmen zählten die türkischen Gewerbetreibenden mit 41,9 % im Jahr 214. Auf den Beitritt der osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union 24 und den Beitritt Bulgariens und Rumäniens 27 folgte die Zunahme der Gründungen durch bulgarische, polnische und rumänische Gewerbetreibende, die vor allem im Baugewerbe, in den Bereichen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen und Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen tätig wurden. Die Zahl der deutschen Neugründer von Einzelunternehmen war seit 24 rückläufig. Mit der Einführung der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit für polnische Staatsbürger 211 und für Rumänen und Bulgaren 214 gingen Neugründungen durch diese zurück. Es kann vermutet werden, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt verbesserte. Zwischen 23 und 214 wurden gut 65 % der Einzelunternehmen durch Männer neu gegründet. Frauen erreichten nur 35 %; dieser Anteil lag unter den deutschen Gewerbetreibenden etwas höher (38 %), unter nicht deutschen etwas niedriger (29,6 %). Die Zahl der Neugründerinnen von Einzelunternehmen war seit 24 (19 828) rückläufig und kam 214 nur noch auf knapp Im Durchschnitt gründeten deutsche männliche Gewerbetreibende zwischen 23 und 214 rund 21 94, weibliche deutsche Gewerbetreibende rund Einzelunternehmen jährlich. Bis zum Jahr 29 waren deutsche Frauen die zweitgrößte Gruppe unter den Gewerbetreibenden. Seitdem steigerten die männlichen nicht deutschen Gewerbetreibenden ihre Neugründungen von Einzelunternehmen. Im Jahr 214 näherte sich die Zahl der weiblichen deutschen Gewerbetreibenden (1 823) und der männlichen nicht deutschen Gewerbetreibenden (1 99) an. Deutsche Frauen gründeten häufiger im Nebenerwerb ein Einzelunternehmen als deutsche Männer. Im Zeitraum 28 bis 214 erfolgten im Durchschnitt 62 % der Neugründungen von deutschen Frauen im Nebenerwerb, bei deutschen Männern nur etwa die Hälfte (51 %). Im Gegensatz dazu gründeten nicht deutsche Frauen nahezu doppelt so häufig ein Einzelunternehmen im Haupterwerb wie deutsche Gründerinnen. Männer mit ausländischer Herkunft meldeten mit 89 % überwiegend Gründungen im Haupterwerb. Die Gründungsaktivität der Geschlechter unterschied sich nicht nur hinsichtlich der Häufigkeit und der Erwerbsform, sondern auch in der Wahl der Branche, in der die gewerbliche Gründung stattfand. Männer gründeten im Zeitraum 28 bis 214 mit durchschnittlich 24,1 % am häufigsten im Baugewerbe sowie im Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (17,6 %). Frauen gründeten Einzelunternehmen am häufigsten in den Bereichen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (19,1 %), und Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (18,1 %). Zwischen 28 und 214 fanden im Tertiär- oder Dienstleistungssektor durchschnittlich 79,3 % aller Gewerbeanmeldungen statt, im Produzierenden Gewerbe 2,2 %. Dies entspricht der Verteilung der Gewerbeanmeldungen im bundesdeutschen Durchschnitt. Sergey Nivens Fotolia.com Gründungsmonitor

45 Zwischen 28 und 214 wurden durchschnittlich die meisten Gewerbe im Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (2,1 %) angemeldet. Es folgten die Wirtschaftsabschnitte Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (15 %), Baugewerbe (14,7 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (9,9 %), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (9,4 %) sowie Gastgewerbe; Beherbergung und Gastronomie (6,2 %). In Bezug auf Gründungen durch Kleingewerbetreibende unterschieden sich die Anteile der ausländischen Gewerbetreibenden nach Branchen erheblich. Im Baugewerbe lag der Anteil ausländischer Kleingewerbetreibender zwischen 28 und 214 durchschnittlich bei 85,7 %. Ebenso hoch war ihr Anteil im Gesundheits- und Sozialwesen (85,4 %). Betrachtet man die Gewerbeanmeldungen nach Rechtsformen, wird deutlich, dass die überwiegende Zahl an Gründungen als Einzelunternehmen erfolgten. Im Jahr 214 waren insgesamt bzw. 8,1 % der angemeldeten Gewerbe Einzelunternehmen, die überwiegend von Kleingewerbetreibenden (4,2 %) oder im Nebenerwerb (3,6 %) angemeldet wurden. Mit 1,1 % der Gewerbeanmeldungen im Jahr 214 war die GmbH die zweithäufigste Rechtsform unter den Gewerbeanmeldungen. Dabei wurde der größte Anteil der GmbHs im Bereich der Betriebsgründungen (62,7 %) angemeldet. 5 Methodik 5.1 Daten und methodisches Vorgehen Datengrundlage der vorliegenden Publikation ist die Gewerbeanzeigenstatistik. Die Anzeigepflicht für Gewerbe besteht nach 14 der Gewerbeordnung. Dieser Pflicht ist bei den zuständigen Behörden mit den Meldeformularen zu Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung nachzukommen. Die Gewerbeanzeigenstatistik ist eine Totalerhebung; die elektronischen Kopien der An- und Abmeldungen dienen den statistischen Landesämtern zur Auswertung in Form einer Sekundärstatistik. Durch die gesetzliche Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften wird seit 1996 die Durchführung einer bundeseinheitlichen Statistik der Gewerbeanzeigen angeordnet. Damit wurde die zuvor landesinterne Statistik abgelöst und die Gewinnung zuverlässiger, aktueller und bundesweit vergleichbarer Daten über die Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen ermöglicht. Seit einer Änderung der Gewerbeordnung (GewO) im Jahr 23 bietet die Gewerbeanzeigenstatistik zudem detailliertere Auswertungsmöglichkeiten. Marco2811 Fotolia.com Der Betrieb eines Gewerbes und die selbstständige Tätigkeit als Gewerbetreibender sind anzeigepflichtig. Ausgenommen sind Urprodukti- 44 Gündungsmonitor 215

46 on (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (z. B. freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens (Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke) sowie verbotene bzw. sozial unwerte Tätigkeiten. Wird ein Gewerbe in Verbindung mit einer solchen Tätigkeit ausgeübt, werden die allgemeinen Bestimmungen der GewO angewendet. Die Anmeldung eines Gewerbes wird erforderlich bei der Aufnahme eines Gewerbes oder einer Übernahme in Form von Kauf, Erbfolge oder Pacht, sowie bei einem Gesellschaftereintritt, einer Rechtsformänderung oder der Verlegung des Unternehmens in einen neuen Meldebezirk. Die Anzeigepflicht gilt sowohl bei der Neuerrichtung eines Betriebes als auch bei einer Zweigniederlassung und einer unselbstständigen Zweigstelle. Entsprechend wird die Abmeldung des Gewerbes bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe, beim Verkauf, bei einem Gesellschafteraustritt, bei einer Rechtsformänderung sowie der Verlegung in einen anderen Meldebezirk notwendig. Ein detaillierter Überblick über die Gliederung der Gewerbeanzeigenstatistik findet sich in der Übersicht. Beginn und Beendigung eines Gewerbes sowie sonstige Änderungen in der Gewerbeausübung sind laut Gewerbeordnung den zuständigen Behörden anzuzeigen. Gründe für eine Anzeige sind detailliert anzugeben, es lässt sich statistisch jedoch nicht überprüfen, ob es sich nur um bloße Absichtserklärungen handelt. Die wirtschaftliche Substanz der meldenden Betriebe kann nur näherungsweise ermittelt werden. Gewerbeabmeldungen werden tendenziell eher untererfasst, da häufig die Abmeldung von Gewerbebetrieben versäumt wird. Im Allgemeinen wird der Neugründung von Betrieben eine größere wirtschaftliche Bedeutung zugeschrieben. Dabei handelt es sich um Gründungen von Betrieben (Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen, unselbstständige Zweigstellen) als Kapitalgesellschaften bzw. Personengesellschaften mit Eintrag ins Handelsregister, Eintrag in die Handwerksrolle oder die Arbeitnehmer beschäftigen. Die Nationalität der Gewerbetreibenden wird durch die Angaben der Gewerbetreibenden bei Gewerbeanmeldung und -abmeldung erfasst. Es bleibt den Gewerbetreibenden mit doppelter Staatsangehörigkeit freigestellt, welche Nationalität sie angeben. Nicht erfasst wird ein möglicher Migrationshintergrund der Gewerbetreibenden. Nicht zu verwechseln sind Unternehmensgründungen und Gewerbeanmeldungen, da nicht jede Gewerbeanmeldung eine Gründung i. w. S. darstellt. Für die Untersuchung der Entwicklung der Gewerbean- und -abmeldungen nach Wirtschaftszweigen wird die Klassifikation der Wirtschaftszweige von 28 (WZ28) zugrunde gelegt. Übersicht: Gliederung der Gewerbeanzeigenstatistik Gewerbeanmeldungen (Gewerbeabmeldungen) Neuerrichtungen (Aufgabe) Zuzug (Fortzug) Übernahme (Übergabe) Neugründung (vollständige Aufgabe) Umwandlung Rechtsformwechsel Gesellschaftereintritt Erbfolge, Kauf, Pacht Betriebsgründungen (Betriebsaufgaben) Sonstige Neugründung (Sonstige Stilllegung) Hauptniederlassung Zweigniederlassung/ unselbstständige Zweigstelle Gründung (Stilllegung) eines Kleingewerbetreibenden (KGT) Nebenerwerbsgründung (-aufgabe) Gründungsmonitor

47 5.2 Definitionen und Abgrenzungen vizafoto Fotolia.com Unternehmensgründung Als Unternehmensgründung wird eine selbstständig originäre Gründung bezeichnet, d. h. die Schaffung einer selbstständigen neuen Wirtschaftseinheit (Betriebsgründung einer Hauptniederlassung oder echte Gründung eines Kleingewerbebetriebs). Im Gegensatz zur Definition der Existenzgründung, also zum Wechsel einer Person aus z. B. abhängiger Beschäftigung in die unternehmerische Selbstständigkeit, zu der neben der Unternehmensgründung i. e. S. auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch Erbfolge, Kauf oder Pacht gezählt wird, werden Übernahmen bei den reinen Unternehmensgründungen nicht berücksichtigt. Zur Ermittlung der Unternehmensgründungen werden die Gewerbeanmeldungen in Hessen um die nicht gründungsrelevanten Komponenten (wie Unternehmensverlagerungen, Umwandlungen, Rechtsformwechsel und Nebenerwerbsgründungen) bereinigt. Von den Gewerbeanmeldungen werden zunächst die Übernahmen von Unternehmen (Rechtsformwechsel, Gesellschaftereintritt, Erbfolge, Pacht, Kauf) abgezogen. Ebenfalls werden die Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz herausgerechnet. Weiter sind die Gewerbeanmeldungen auch um die Zuzüge als Folge von Standortverlagerungen zu bereinigen, da diese Unternehmen bereits vor der Verlagerung bestanden. Aus den Neugründungen werden die Betriebsgründungen von Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen herausgerechnet. Diese sind zwar von ökonomischer Relevanz, vor allem für die regionale Wirtschaftskraft, spielen aber für das reine Gründungsgeschehen keine Rolle, da sie nicht die wesentlichen Merkmale einer Selbstständigkeit aufweisen. Abgezogen von den Neugründungen werden auch die Nebenerwerbsgründungen, da bei diesen die selbstständige Geschäftstätigkeit nicht den Mittelpunkt der ökonomischen Aktivität des Gründers bildet. Um die erwähnte Übererfassung der Gewerbeanmeldungen zu korrigieren, werden in einem letzten Berechnungsschritt aus den Kleingewerbegründungen die sogenannten unechten Gründungen herausgeschätzt. Als unechte Gründungen werden Scheingründungen bezeichnet, also Gewerbe, die angemeldet werden, ohne dass die Absicht besteht, das Gewerbe wirtschaftlich zu betreiben. Gründe für Scheingründungen können Vorteile durch den Besitz eines Gewerbescheins sein, wie z. B. die Berechtigung zum Besuch von Messen und Ausstellungen für Fachpublikum oder für den Fachgroßhandel. Als Ergebnis der Berechnungen erhält man die Zahl der Unternehmensgründungen im jeweiligen Jahr. Gewerbeanmeldung Ein Gewerbe ist anzumelden bei der Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie bei der Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes durch einen anderen Gewerbetreibenden oder bei Änderung der Rechtsform, etwa Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Auch die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Meldebehörde in den einer anderen zählt bei der Anmeldung als Neuerrichtung. 46 Gündungsmonitor 215

48 Gewerbeabmeldung Ein Gewerbe ist abzumelden bei der vollständigen Aufgabe eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, der Verlegung in einen anderen Meldebezirk oder bei der Aufgabe eines Teils der im Meldebezirk angemeldeten Tätigkeiten, wenn dabei zugleich eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle aufgegeben wird (teilweise Aufgabe). Zu den Gewerbeabmeldungen zählt auch die Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (Eigentümerwechsel). Unselbstständige Zweigstelle Feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dienen (z. B. Auslieferungslager). Umwandlung Als Umwandlungen zählen die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem Unternehmen (wobei der übertragende Rechtsträger erlischt), die Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere sowie die Abspaltung von Unternehmensteilen mit dem Ziel der Neugründung. Neuerrichtungen/Aufgabe Neuerrichtungen errechnen sich aus den Betriebsgründungen (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), den sonstigen Neugründungen sowie aus den Umwandlungen. Aufgaben errechnen sich aus den Betriebsaufgaben sowie den sonstigen Stilllegungen und Umwandlungen. Neugründungen/Vollständige Aufgabe Neugründungen errechnen sich aus den Betriebsgründungen (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) und den sonstigen Neugründungen. Vollständige Aufgaben errechnen sich aus den Betriebsaufgaben sowie den sonstigen Stilllegungen. Sonstige Neugründungen/sonstige Stilllegungen Zu den sonstigen Neugründungen/Stilllegungen gehören Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Beim Kleinunternehmen gründet ein(e) Nicht-Kaufmann/-frau eine Hauptniederlassung. Das Kleinunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer. Zweigniederlassung Betrieb mit selbstständiger Organisation, selbstständigen Betriebsmitteln und gesonderter Buchführung, dessen Leiter Geschäfte selbstständig abzuschließen und durchzuführen befugt ist. Zuzug/Fortzug Die Kategorie Zuzug/Fortzug erfasst die Verlegung eines Gewerbes in einen anderen Meldebezirk. Daher kann aus der Statistik nicht ermittelt werden, wie viele Unternehmen nach Hessen ziehen oder Hessen verlassen. Lediglich auf Gemeindeebene und für kreisfreie Städte können zuverlässige Aussagen über Zuzug und Fortzug gemacht werden. Übernahme/Übergabe Die Erfassung von Übernahmen erfasst drei verschiedene Phänomene: Rechtsformwechsel, Gesellschaftereintritt sowie Erbfolge, Kauf und Pacht. Dementsprechend besteht auch die Übergabe aus Rechtsformwechsel, Gesellschafteraustritt sowie Erbfolge, Kauf, Pacht. Wenn ein Gewerbe in einem Meldegebiet abgemeldet wird, weil es verkauft wurde (Übergabe; Kauf), wird das Gewerbe bei Weiterbetrieb auch in der Anmeldungsstatistik im entsprechenden Meldebezirk erfasst. stockpics Fotolia.com Gründungsmonitor

49 Kleingewerbetreibende umfassen nur natürliche Personen (Gründung eines Einzelunternehmens) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). stockwerk Fotolia.com Kleingewerbetreibende, Kleingewerbeunternehmen Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Kleingewerbe sind nicht handelsregisterpflichtig. Literatur Bernhard, Stefan und Joachim Wolff (211), Förderinstrument im SGBIII: Der Gründungszuschuss aus Sicht der Praxis, IAB-Kurzbericht 22/211, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Nürnberg. Block, Jörn; Sander, Philipp; Wagner, Marcus und Marc Weiglein (29), Unternehmensgründungen von Ausländern in Deutschland: Einkommenseffekte und Implikationen für die Gründungslehre. SOEP Papers on Multidisciplinary Panel Data Research Nr. 196, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin. Bundesagentur für Arbeit (215a), Arbeitsmarkt in Zahlen, Jahreszahlen, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Berichtsjahr 214, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (215b), Arbeitsmarkt in Zahlen, Monats-/ Jahreszahlen, Arbeitsstellen im Zeitverlauf, Berichtsjahr 214, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (215), Marktanalyse Photovoltaik-Dachanlagen. Stand : de/bmwi/redaktion/pdf/m-o/marktanalyse-photovoltaik-dachanlagen,property=pdf,bereich=bmwi212,sprache=de,rwb=true.pdf Evers, Katalin und Michael Schleinkofer (215), Der Gründungszuschuss vor und nach der Reform, Same same, but different: Ein Vergleich der Teilnehmerstrukturen, IAB-Forschungsbericht Nr. 5/215, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Nürnberg. Fritsch, Michael; Alexander Kritikos und Katharina Pijnenburg (213), Unternehmensgründungen nehmen zu, wenn die Konjunktur abflaut. DIW Wochenbericht Nr.12, 213. Fritsch, Michael; Elisabeth Bublitz und Alina Rusakova (212), Berufstätigkeit und Entrepreneurial Choice - Welchen Einfluss hat die Be- Personengesellschaften Bei den Personengesellschaften sind alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, weil diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu den Personengesellschaften gehören u. a. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG). Juristische Personen Dabei handelt es sich z. B. um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die eingetragene Genossenschaft oder den eingetragenen Verein. rufstätigkeit auf die Entscheidung zur unternehmerischen Selbständigkeit? In Köhler, Christoph und Alexandra Krause (Hrsg.): Arbeit als Ware? Zur Theorie flexibler Arbeitsmärkte, transcript Verlag, Bielefeld, 212. Hausmann, Ann-Christin und Corinna Kleinert (214), Berufliche Segregation auf dem Arbeitsmarkt. Männer- und Frauendomänen kaum verändert. IAB-Kurzbericht Nr. 9/214, Mai 214, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Nürnberg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (215): Energieland Hessen de/photovoltaik, [Zugriff ] Hessisches Statistisches Landesamt (215), de/themenauswahl/industrie-bau-handwerk-energie/landesdaten/ energieversorgung/stromerzeugung-aus-erneuerbaren-energietraegern/index.html Icks, Annette; Britta Levering; Eva May-Strobl und Kerstin Ettl (215), Wirtschaftspolitische Implikationen der Gründungsforschung, IfM-Materialien Nr. 237, Institut für Mittelstandsforschung Bonn, 215. Rippin, Franziska (212), Unternehmergesellschaft verdrängt die Limited vom Markt. Statistische Monatshefte Niedersachsen 3/212, Landesamt für Statistik Niedersachsen, Hannover. Statistisches Bundesamt (215), Unternehmen und Arbeitsstätten. Gewerbeanzeigen. Fachserie 2, Reihe 5, 12/214, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Schumpeter, Joseph (1987), Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung. Eine Untersuchung über Unternehmensgewinn, Kapital, Kredit, Zins und den Konjunkturzyklus, 5. Auflage, Duncker&Humblot, Berlin. 48 Gündungsmonitor 215

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