Semesterprüfung vom Direkte Steuern (3. Semester)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Semesterprüfung vom Direkte Steuern (3. Semester)"

Transkript

1 Semesterprüfung vom Direkte Steuern (3. Semester) Name:. Vorname: Allgemeine Bemerkungen Dauer der Prüfung: 45 Minuten Erreichbare Punktzahl: 30 Wo nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, sind die Antworten mittels genauer Angabe einer rechtlichen Grundlage (z.b. DBG Art. 13 Abs. 3 Bst. a ) zu begründen. Eine richtige Antwort ohne Begründung ergibt nicht die volle Punktzahl. Antworten Sie in Stichworten und schreiben Sie keine Romane (der vorhandene Platz reicht aus). Aufgabe 1: Auswahlfragen (9 Punkte) Für das richtige Ankreuzen erhalten Sie einen halben Punkt. Für eine Begründung (idealerweise die Angabe eines Gesetzes-/Verordnungsartikels oder eines Umkehrschlusses aus einem solchen) erhalten Sie einen weiteren halben Punkt. Es gibt keine Negativ-Punkte. Verrechnungssteuer Die in Bern wohnhafte HANNI BEER erhält von der AMTSERSPARNISKASSE THUN per eine Zinsgutschrift auf ihrem Lohnkonto im Betrag von CHF Diese Gutschrift ist verrechnungssteuerbelastet. Die KAPP AG in Romanshorn schüttet an ihre beiden in Österreich wohnhaften Aktionäre eine Naturaldividende in Form von Bijouterie aus. In solchen Fällen kann die Steuerpflicht bei Verrechnungssteuer mittels Meldeverfahren erfüllt werden. Die Verrechnungssteuer wird im Rahmen eines Selbstveranlagungsverfahrens erhoben. Die FLY AWAY AG kauft von ihren Aktionären 5% ihrer eigenen Aktien zurück und verkauft diese zwei Wochen später mit einem Gewinn von CHF 50'000.- weiter. Der Rückkauf durch die Aktionäre unterliegt nicht der Verrechnungssteuer. Seite 1

2 Direkte Bundessteuer Die Einkommenssteuer-Veranlagung der Steuerperiode n-3 von JOHANN HALTINER ist rechtskräftig. Allerdings hat HALTINER Zinsen aus kanadischen Obligationen, welche ihm im Jahr n-3 zugeflossen sind, im Rahmen dieser bereits rechtskräftigen Veranlagung nicht deklariert. Die Ex-Freundin von HALTINER weiss das und meldet dies dem Steueramt. Weil die Veranlagung rechtskräftig ist, kann das Steueramt nichts mehr unternehmen. Anlagefonds werden für Erträge aus direktem Grundbesitz besteuert wie juristische Personen, obwohl sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Der in Vaduz (FL) wohnhafte PAUL FROMMELT gewährt der in St. Gallen wohnhaften MO- NIKA NEF ein Darlehen im Betrag von CHF , verzinslich zu 3% pro Jahr. Als Sicherheit überlässt MONIKA NEF dem Darlehensgeber eine goldene Armbanduhr im Wert von CHF Die Zinszahlungen an PAUL FROMMELT unterliegen der Quellensteuer. Der in Lörrach (D) wohnhafte HANNES HEMPEL arbeitet als Grenzgänger bei der ROCHE AG in Basel. Er verdient pro Jahr CHF HEMPEL wird zwar an der Quelle besteuert, aufgrund der Höhe seines Verdienstes jedoch nachträglich ordentlich veranlagt. Der in Lörrach (D) wohnhafte HANNES HEMPEL arbeitet als Grenzgänger bei der ROCHE AG in Basel. Er verdient pro Jahr CHF Der in Frankreich wohnhafte JEAN MOLET besitzt sowohl im Kanton Neuenburg wie auch im Kanton Jura je eine Ferienwohnung. Jene im Kanton Neuenburg hat einen Wert von CHF , jene im Kanton Jura hat einen von CHF Zuständig für die Veranlagung der direkten Bundesteuer ist der Kanton Neuenburg der Kanton Jura die ESTV Seite 2

3 Fall 2 (8 Punkte) Die X AG in Luzern ist eine gemischte Gesellschaft. Der Jahresabschluss (vor Steuern) für das Jahr n präsentiert sich wie folgt: Bilanz n (TCHF) Umlaufvermögen 1'700 Fremdkapital 3'200 Betriebliches Anlagevermögen 2'000 Aktienkapital 2'500 Beteiligung A (15%) 500 Kapitaleinlagereserven (KER) 300 Beteiligung B (8%) 2'000 übrige Resereven/Gewinnvortrag 1'800 Beteiligung C (100%) 1'800 Jahresgewinn 200 8'000 8'000 Erfolgsrechnung n (TCHF) Personalaufwand 3'830 Dienstleistungsertrag 4'780 Zinskosten 150 Dividende aus Beteiligung A 40 Verwaltungsaufwand 350 Dividende aus Beteiligung B 60 Abschreibungen betr. Anlagevermögen 450 Dividende aus Beteiligung C 50 Abschr. Beteiligung B 1) 20 Dividende Beteiligung D (50%) 20 Jahresgewinn 200 Kapitalgewinn Beteiligung D (50%) 50 5'000 5'000 1) steht in Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung (teilweise Substanzdividende) Angaben zu den einzelnen Beteilungen: Beteiligung Erwerbszeitpunkt Erwerbspreis Verkaufszeitpunkt Buchwert beim Verkauf Verkaufspreis A Februar des Jahres n B Juni des Jahres n-3 2' C November des Jahres n 1' D Dezember des Jahres n-1 1'000 August des Jahres n 980 1'030 Die bilanzierten Werte der Beteiligungen entsprechen den Gewinnsteuerwerten. Alle Beteiligungen bestehen aus Inhaberaktien. Berechnen Sie den Beteiligungsabzug und die geschuldete Gewinnsteuer. Es ist von einer Gesamtsteuerbelastung von 31% (direkte Bundessteuer, kantonale und kommunale Gewinnsteuern) auszugehen. Argumentieren Sie nach DBG. Seite 3

4 Berechnungen zu Aufgabe 2: Seite 4

5 Fall 3 (5 Punkte) Die PRODUKTIONS AG in Winterthur verkauft im Jahr n eine ihrer bisherigen Werkhallen mit dem Ziel, an einem besseren Standort eine neue, modernere Werkhalle zu erstellen. Der Buchwert der veräusserten Halle beträgt CHF 3'800' Der Verkaufserlös beträgt CHF 4'600' Im Jahr n+1 wird eine neue Werkhalle in Effretikon für insgesamt CHF 4'800'000.- erstellt, für welche die PRODUKTIONS AG steuerlich Ersatzbeschaffung geltend machen will. Sie als BuchhalterIn der PRODUKTIONS AG haben den Auftrag diese Ersatzbeschaffung im Jahr n und im Jahr n+1 gesetzeskonform nach DBG zu verbuchen. Nehmen Sie die entsprechenden Buchungen vor und begründen Sie diese anhand des DBG (allfällige Hypotheken sind der Einfachheit halber ausser Acht zu lassen). Seite 5

6 Fall 4 (8 Punkte) HILDI BRUNSCHWILER ist Inhaberin der Einzelfirma STEUERBERATUNG BRUNSCHWI- LER mit Sitz in Biel (BE). BRUNSCHWILER wohnt in Nunningen (SO), wo sie eine Mietwohnung bewohnt. Die Vermögenssituation von HILDI BRUNSCHWILER ist die folgende: Geschäftsvermögen (steuerlich akzeptiert): Bilanz Einzelfirma Umlaufvermögen 70'000 Kurzfr. Fremdkapital 30'000 Bewegliches Anlagevermögen *) 50'000 Langfr. Fremdkapital 10'000 Kapital BRUNSCHWILER 80' ' '000 *) stille Reserven: 30'000 Privatvermögen: Wertschriften 12'000 Bankguthaben 8'000 Ferienwohnung Château d'oex (VD) 500'000 Hypothek Château d'oex (VD) Privatdarlehen -350'000-10' '000 Nehmen Sie die interkantonale Vermögensausscheidung vor. Repartitionsquoten sind der Einfachheit halber ausser Acht zu lassen. Seite 6

Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (4. Semester)

Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (4. Semester) Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (4. Semester) Name:. Vorname: Allgemeine Bemerkungen Dauer der Prüfung: 45 Minuten Erreichbare Punktzahl: 25 Wo nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird,

Mehr

Semesterprüfung vom Direkte Steuern (4. Semester)

Semesterprüfung vom Direkte Steuern (4. Semester) Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (4. Semester) Name:. Vorname: Allgemeine Bemerkungen Dauer der Prüfung: 45 Minuten Erreichbare Punktzahl: 25 Wo nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird,

Mehr

Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016

Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016 Diplomprüfung Name/Vorname Kandidatennummer Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016 DIREKTE STEUERN LÖSUNGSVORSCHLAG Dauer / Bewertung 45 Minuten / 45 Punkte Diese Prüfung umfasst

Mehr

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass gemäss Aufgabenstellung auch die Berechnungen Bestandteil der Lösung darstellen.

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass gemäss Aufgabenstellung auch die Berechnungen Bestandteil der Lösung darstellen. Modulprüfung für Steuerexperten 2014 Modul: Unternehmenssteuerrecht Diese Prüfung umfasst 23 Seiten. Richtzeit: Max. Punkte: 90 Minuten 45 Punkte 4 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1 Beteiligungen

Mehr

1 Direkte Steuern J. Zimmermann Serie 98

1 Direkte Steuern J. Zimmermann Serie 98 Repetition Seite 1 Einkommenssteuer (direkte Bundessteuer) 1. Herr HAGENBUCH erwirbt von seinem Sohn eine lebenslange Nutzniessung an dessen Liegenschaft und bezahlt dafür Fr 40'000.-. Er ist im Zeitpunkt

Mehr

59 Nr. 1 Beteiligungsabzug

59 Nr. 1 Beteiligungsabzug Beteiligungsabzug 1. Allgemeines Die gesetzlichen Grundlagen über die Besteuerung der Beteiligungsgesellschaften stimmen kantonal- und bundessteuerrechtlich weitgehend überein. Somit richtet sich die kantonale

Mehr

Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs

Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs PD Dr. Urs Schenker / Robert Desax Merger & Acquisition Seminar ZfU - International Business School 11. Mai 2017, Seedamm Plaza Pfäffikon SZ Übersicht Die steuerliche

Mehr

Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht

Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht (S. 1 von 6) Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Dienstag, 14. Februar 2006, 0800 1000 Uhr Prüfungsort: Hauptgebäude der Universität Bern, Hochschulstrasse 4, 3012 Bern, Hörsaal Nr. 110

Mehr

Unternehmensnachfolgeregelungen: Erleichterungen durch die gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation

Unternehmensnachfolgeregelungen: Erleichterungen durch die gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation Unternehmensnachfolgeregelungen: Erleichterungen durch die gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation Nadia Tarolli VISCHER Anwälte und Notare Aeschenvorstadt 4 4010 Basel ntarolli@vischer.com

Mehr

Umstrukturierungen Teil 2 (Umstrukturierungen Juristische Personen)

Umstrukturierungen Teil 2 (Umstrukturierungen Juristische Personen) Treuhandexpertenkurs Umstrukturierungen Teil 2 (Umstrukturierungen Juristische Personen) [ F usionen / Spaltu n gen / Au s g liede runge n / Vermögens ü bertra g unge n ] Fälle 6. Mai 2008 Christoph Nef,

Mehr

Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft

Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft Indirekte Teilliquidation Beteiligungsverkauf an unabhängige Käufergesellschaft Erörterung von Praxisfragen (ausführliches Skript

Mehr

VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL )

VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL ) VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL ) STEUERFREIER KAPITALGEWINN? JA, ABER! (Serie Nachfolgeplanung Teil 6) Bei Nachfolgeplanungen wird vom Verkäufer bevorzugt ein Share

Mehr

Abschlussbuchungen (Differenzen) Seite 1a

Abschlussbuchungen (Differenzen) Seite 1a Abschlussbuchungen (Differenzen) Seite 1a Berufs-Prüfung 2009 Aufgabe 1 / Seite 4 Kassabestand in der Saldobilanz vor Abschlussbuchungen 205.00 Kassabestand gemäss Inventar CHF 50.00 100.00 Kurs: 1.58

Mehr

32 Nr. 2 Ersatzbeschaffung in landwirtschaftliche Grundstücke des Geschäftsvermögens

32 Nr. 2 Ersatzbeschaffung in landwirtschaftliche Grundstücke des Geschäftsvermögens Ersatzbeschaffung in landwirtschaftliche Grundstücke des Geschäftsvermögens 1. Reinvestition von Gewinnen aus der Veräusserung von beweglichem Anlagevermögen in landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke

Mehr

4. Abschnitt Bewegliches Vermögen Grundsatz 1bis

4. Abschnitt Bewegliches Vermögen Grundsatz 1bis Solothurner Steuerbuch Teilbes teuerung der Einkünfte aus qualifizie r- ten Beteiligungen 26 Nr. 3 (Steuererklärung Ziff. 4/15.6) (Formular Wertschriftenund Guthabenverzeichnis) Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Übersicht über das Steuersystem

Übersicht über das Steuersystem Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Übersicht über das Steuersystem Besteuerung Landwirtschaftsland-Bauland 7. September 2012 Inhalt Vorstellung Zuordnung der Vermögenswerte (Präponderanzmethode) Kurze

Mehr

Unternehmenssteuerreform

Unternehmenssteuerreform B Aktualitäten und Unternehmensverschiedene Unternehmenssteuerreform II (Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009) Eidgenössische Steuerverwaltung Bern, 2009 B Aktualitäten und - 1 - Unternehmensverschiedene

Mehr

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom 9. März 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. August 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung wird wie folgt

Mehr

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften VOSER RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte Notare Steuerexperten Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften Herbstanlass der Schweizerischen Maklerkammer SMK vom 8. November 2007 VOSER RECHTSANWÄLTE Dr. Philip

Mehr

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Kanton Zürich Steueramt Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Gültig ab der im Kalenderjahr 2011 endenden Steuerperiode 72, 72a, 73, 75, 79 und 82 Steuergesetz (StG) Vergleiche auch Änderung

Mehr

Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz )

Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz ) Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz 16.10.2014) 1 Schenkung einer AG oder einer GmbH Wenn der Schenker die Aktien im Privatvermögen hält und die Schenkung in direkter

Mehr

Vorlesung Konzernrechnung Modul 7 - Lösungen

Vorlesung Konzernrechnung Modul 7 - Lösungen Vorlesung Konzernrechnung Modul 7 - Lösungen Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2008 Dienstag 08-10 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Aufgabe 1 Ausgangslage (Bilanzen) 31.12.2008 HB II Mutter HB

Mehr

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie B Fach Rechnungswesen II Mittelflussrechnung Zeit: 60 Minuten Erreichte Punktzahl:... Name, Vorname:... Bitte kontrollieren Sie, ob Sie das vollständige

Mehr

Anhang zum Kreisschreiben Nr. 7; Entwurf vom 14. Februar 2005

Anhang zum Kreisschreiben Nr. 7; Entwurf vom 14. Februar 2005 Anhang zum Kreisschreiben Nr. 7; Entwurf vom 14. Februar 2005 Beispiele 1 13 (wenn keine anderen Angaben: Zahlen in tausend CHF) Inhaltsverzeichnis Seite Nr. 1: Transponierung: Grundsachverhalt: Einbringung

Mehr

Ersatzbeschaffung. Grundsätze und Praxisbeispiele. Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Daniel Bättig 18. September 2013

Ersatzbeschaffung. Grundsätze und Praxisbeispiele. Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Daniel Bättig 18. September 2013 Grundsätze und Praxisbeispiele Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Daniel Bättig 18. September 2013 2 Bereiche von Ersatzbeschaffungen Selbstbewohntes Wohneigentum (Art. 12 Abs. 3 Bst. e StHG) Landwirtschaftliche

Mehr

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates

Mehr

Bilanz in CHF Verein Filme für die Erde Seite: 1 per / 09:00 Bezeichnung Bilanz % Vorjahr per

Bilanz in CHF Verein Filme für die Erde Seite: 1 per / 09:00 Bezeichnung Bilanz % Vorjahr per Bilanz in CHF Verein Filme für die Erde Seite: 1 per 31.12.2010 10.05.2011 / 09:00 Bezeichnung Bilanz % Vorjahr per 30.04.10 Aktiven Umlaufvermögen Fl. Mittel und Wertschriften 1000 Kasse 314.25 17.75

Mehr

Fach: Betriebswirtschaftslehre

Fach: Betriebswirtschaftslehre Fach: Betriebswirtschaftslehre Prüfungsdauer Max. Punkte 90 Minuten 90 Punkte Übersicht Richtzeit Maximal Aufgabe 1 Aktienrückkauf und Herabsetzung des Nominalwertes 30 Minuten 30 Punkte Aufgabe 2 Handelsbilanz

Mehr

Lösungshinweise zur schriftlichen Prüfung im Fach Steuerrecht II vom 11. Januar 2012, 14:00 bis 15:00 Uhr

Lösungshinweise zur schriftlichen Prüfung im Fach Steuerrecht II vom 11. Januar 2012, 14:00 bis 15:00 Uhr Prof. Markus Reich shinweise zur schriftlichen Prüfung im Fach Steuerrecht II vom 11. Januar 2012, 14:00 bis 15:00 Uhr Die Hinweise beziehen sich auf MARKUS REICH, Steuerrecht, Zürich 2009. Aufgabe 1 (18

Mehr

Mit Spenden Steuern sparen

Mit Spenden Steuern sparen Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können so wohl bei der direk- ten Bun des steuer, als auch bei den Kantons- und Gemeinde steu ern in Abzug gebracht werden. Zulässige

Mehr

Ersatzbeschaffungen von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. 36 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen 36 StG

Ersatzbeschaffungen von betriebsnotwendigem Anlagevermögen. 36 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen 36 StG Solothurner Steuerbuch Ersatzbeschaffungen von betriebsnotwendigem Anlagevermögen 36 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen 36 StG 1 Werden Gegenstände des betriebsnotwendigen Anlagevermögens

Mehr

M&A Transaktionen in der Schweiz. Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen

M&A Transaktionen in der Schweiz. Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen M&A Transaktionen in der Schweiz Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen Zürich, 27. August 2010 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Asset Deal - Share Deal 3. Ausgewählte Themen Zürich,

Mehr

Kreisschreiben Nr. 31

Kreisschreiben Nr. 31 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015

Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015 Prof. Dr. Julia von Ah Herbstsemester 2014 Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015 Aufgabe 1 (11 Punkte) 1. Wann ist eine Ausgabe aktivierungsfähig? Eine Ausgabe ist aktivierungsfähig,

Mehr

Bilanz per

Bilanz per Bilanz per 31.12.2011 Währung AKTIVEN Umlaufvermögen 1000 Kassa 774.90 1'894.90 1020 RB 43814.10 KK 0.00 62'677.98 1023 RB 43814.25 KK Buchprojekt Komturei 15'993.65 16'001.50 1025 Alternative Bank 310.630.100-01

Mehr

Arbeitsblätter. Berufsmaturaprüfungen Kandidatennummer. Name. Vorname. Datum der Prüfung. Bewertung

Arbeitsblätter. Berufsmaturaprüfungen Kandidatennummer. Name. Vorname. Datum der Prüfung. Bewertung Wirtschaftsschule KV Chur Rechnungswesen Berufsmaturaprüfungen 2007 Kandidatennummer Name Vorname Datum der Prüfung Arbeitsblätter Bewertung mögliche Punkte erteilte Punkte 1. Aufgabe Journalbuchungen

Mehr

Steuerrecht MLaw 13. Januar 2017 Musterlösung

Steuerrecht MLaw 13. Januar 2017 Musterlösung Prof. Dr. René Matteotti Herbstsemester 2016 Steuerrecht MLaw 13. Januar 2017 Musterlösung Dauer: 120 Minuten Kontrollieren Sie bitte sowohl bei Erhalt als auch bei Abgabe der Prüfung die Anzahl der Aufgabenblätter.

Mehr

Bruno Beer. Silvan Andermatt

Bruno Beer. Silvan Andermatt Aktuell Atypisch stille Beteiligung die neue (alte) Praxis der ESTV Bruno Beer Managing Partner, dipl. Steuerexperte Inhaber der profitax ag, Zug, www.profi-tax.ch bruno.beer@profi-tax.ch Bruno Beer Silvan

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020 Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die gemeinsame Besteuerung für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 (vom 24. Januar 2014)

Mehr

HIAG Immobilien Holding AG. Einzelabschluss 2013

HIAG Immobilien Holding AG. Einzelabschluss 2013 HIAG Immobilien Holding AG Einzelabschluss 2013 59 Bericht der Revisionsstelle mit Jahresrechnung per 31. Dezember 2013 Bericht der Revisionsstelle Bericht der Revisionsstelle Bilanz TCHF 31.12.2013 31.12.2012

Mehr

Umstrukturierungen Teil 4 (Umstrukturierungen Juristische Personen)

Umstrukturierungen Teil 4 (Umstrukturierungen Juristische Personen) Treuhandexpertenkurs Umstrukturierungen Teil 4 (Umstrukturierungen Juristische Personen) [ Vermöge ns übe r tr agunge n / Li q uidatione n] Fälle 3. Juni 2008 Christoph Nef, lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte

Mehr

Band 2, Weisungen StG: Unternehmenssteuerrecht, 37 / 78 Nr. 1

Band 2, Weisungen StG: Unternehmenssteuerrecht, 37 / 78 Nr. 1 Luzerner Steuerbuch Band 2, Weisungen StG: Unternehmenssteuerrecht, 37 / 78 Nr. 1 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg unternehmenssteuerrecht_ersatzbeschaffungen.html

Mehr

Recht Teil: Steuerrecht Schriftliche Prüfungsaufgaben

Recht Teil: Steuerrecht Schriftliche Prüfungsaufgaben Recht Teil: Steuerrecht Schriftliche Prüfungsaufgaben Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft, Vorname: Kandidaten-Nr.: Erlaubte

Mehr

Steuerermässigung auf Beteiligungserträgen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Steuerermässigung auf Beteiligungserträgen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 17. Dezember 2009 Kreisschreiben

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften)

Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften) Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften) 69 - Stand 1. August 2012 1 Inhalt 1. Domizilgesellschaften 3 1.1. Voraussetzungen

Mehr

Konsolidierte Erfolgsrechnung

Konsolidierte Erfolgsrechnung Konsolidierte Erfolgsrechnung in TCHF Referenz 1. Halbjahr 2017 1. Halbjahr 2016 Betriebsertrag Erlöse aus Vermietung von Liegenschaften 1 15 958 15 910 Erfolg aus Verkauf von Immobilien 83 Sonstige betriebliche

Mehr

Kontrollfragen: Quellensteuer

Kontrollfragen: Quellensteuer Kontrollfragen: Seite 1a 1. PETAR BATIC, kroatischer Staatsbürger, ist Kellner in der HARD ROCK-BAR GMBH in Zürich. Er wohnt in Dübendorf und ist unverheiratet. Kreuzen Sie an, wann er quellenbesteuert

Mehr

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSANWÄLTE Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Agenda und Einleitung Dr. Philip Funk Rechtsanwalt, Notar, eidg. dipl. Steuerexperte Seite 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Trend Handels AG Bahnhofstrasse Zürich. Musterbericht. erstellt durch. NRS Treuhand AG, Zürich

Trend Handels AG Bahnhofstrasse Zürich. Musterbericht. erstellt durch. NRS Treuhand AG, Zürich Trend Handels AG Bahnhofstrasse 1 8001 Zürich 2016 Musterbericht erstellt durch NRS Treuhand AG, Zürich INHALTSVERZEICHNIS Jahresrechnung Bilanz Erfolgsrechnung Anhang Gewinnverwendungsvorschlag Zürich,

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A Fach Zeit: Steuern 3 Stunden Aufgaben Gegenstand Zeit Max. Punkte Eff. Punkte Aufgabe 1 Verschiedene Steuern 20 10 Aufgabe 2 Begriffe 12 8 Aufgabe

Mehr

Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung. Dr. Daniel Suter

Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung. Dr. Daniel Suter www.pwc.com 30 Konzernrechnung Dr. Daniel Suter FER 30 Definition der Kontrolle Beherrschung = Tochterorganisation Direkt / indirekt mehr als 50% der Stimmen Weniger als 50% der Stimmen plus z.b. Aktionärsbindungsvertrag,

Mehr

AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT

AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT Dr. Hugo Wyssen Abteilungsleiter Juristische Personen Steuerverwaltung des Kantons Zug Werner A. Räber Dr. Thomas Fischer & Partner AG, Baar Ausgewählte Themen

Mehr

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011 Lösung zu Bsp. Nr. 33 (Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer) Standard Prüfungsprogramm GGSt StG 126: Steuerpflicht: Veräusserer eines Grundstücks im Kanton BE Sowohl bei PV als auch bei GV, deshalb monistisches

Mehr

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...

Mehr

zur Änderung verschiedener steuerrechtlicher Gesetzesbestimmungen

zur Änderung verschiedener steuerrechtlicher Gesetzesbestimmungen Gesetz vom 18. November 2004 Inkrafttreten:... zur Änderung verschiedener steuerrechtlicher Gesetzesbestimmungen Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 28.

Mehr

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern?

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern? Bundessteuerrecht Credit-Prüfungen Febr. 06 Lösungen Fall 1 Sachverhalt A. A hat seinen Wohnsitz in Konstanz (BRD) und ist Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz. B. A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz

Mehr

Bilanz. Sachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven. Leimgruber/Prochinig: Bilanz- und Erfolgsanalyse (9. Auflage 2016).

Bilanz. Sachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven. Leimgruber/Prochinig: Bilanz- und Erfolgsanalyse (9. Auflage 2016). 2.01 Bilanz Sachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven 2.02 Nr. Sachverhalte Umlaufvermögen Anlagevermögen Fremdkapital Eigenkapital Flüssige Mittel Forderungen Vorräte Materielles Finanzielles

Mehr

Flüssige Mittel Kreditoren Debitoren Hypothek Vorräte

Flüssige Mittel Kreditoren Debitoren Hypothek Vorräte 46.1 (1) Umlaufvermögen Fremdkapital Flüssige Mittel 40 000 Kreditoren 150 000 Debitoren 60 000 Hypothek 250 000 400 000 Vorräte 80 000 180 000 Anlagevermögen Eigenkapital Mobilien 40 000 Aktienkapital

Mehr

Verein Filme für die Erde Steinberggasse Winterthur J a h r e s a b s c h l u s s / 0 9

Verein Filme für die Erde Steinberggasse Winterthur J a h r e s a b s c h l u s s / 0 9 Verein Filme für die Erde Steinberggasse 54 8400 Winterthur J a h r e s a b s c h l u s s 2 0 0 8 / 0 9 - Eröffnungsbilanz per 1. Mai 2008 - Erfolgsrechnung vom 1. Mai 2008 bis 30. April 2009 - Schlussbilanz

Mehr

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 22. Dezember 2010 Kreisschreiben

Mehr

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II 090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 6. Dezember 2009 Kreisschreiben

Mehr

Überblick über die Entwicklungen im Steuerbereich mit einem besonderen Fokus auf die indirekte Teilliquidation

Überblick über die Entwicklungen im Steuerbereich mit einem besonderen Fokus auf die indirekte Teilliquidation S E C A Überblick über die Entwicklungen im Steuerbereich mit einem besonderen Fokus auf die indirekte Teilliquidation 10. Dezember 2007 Barbara Brauchli Rohrer, Partnerin, Zürich, SECA Board Member Inhalt

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht I. Einleitung... 1 II. Rechtsetzung... 5 A. Revision des Stempelabgabengesetzes... 7 B. Revision des Stiftungsrechts... 8 C. Änderungen in der beruflichen Vorsorge...

Mehr

JAHRESRECHNUNG 2012/2013

JAHRESRECHNUNG 2012/2013 1 JAHRESRECHNUNG 212/213 Bilanz per 3.4.213 Anlagevermögen CHF 4'38' (Vj CHF 4 489') Der Buchwert des Anlagevermögens nahm im Berichtsjahr um CHF 19' ab. Es wurden Investitionen in der Höhe von CHF 175

Mehr

Bilanz per 31. Dezember AKTIVEN CHF CHF. Liquide Mittel Kassa, Postcheck- und Bankguthaben 442' '247.71

Bilanz per 31. Dezember AKTIVEN CHF CHF. Liquide Mittel Kassa, Postcheck- und Bankguthaben 442' '247.71 Prävention Bilanz per 31. Dezember 2009 2008 AKTIVEN CHF CHF Umlaufvermögen Liquide Mittel Kassa, Postcheck- und Bankguthaben 442'551.58 372'247.71 Forderungen 5'887.95 4'438.30 Aktive Rechnungsabgrenzung

Mehr

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier. Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR Stand: Juni 2012 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und ihre Tätigkeit

Mehr

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Weisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen (Teilsatzverfahren)

Mehr

Touring Club Schweiz Thunstrasse 61 Postfach Bern 6

Touring Club Schweiz Thunstrasse 61 Postfach Bern 6 Bilanz 31.12.2014 31.12. Veränderung AKTIVEN Flüssige Mittel 232'739.72 123'815.05-108'924.67 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 99'324.80 152'143.95 +52'819.15 Übrige kurzfristige Forderungen

Mehr

Geschäftsbericht 2013

Geschäftsbericht 2013 Geschäftsbericht 213 Inhalt Vorwort des Verwaltungsrates 3 Jahresrechnung 213 4 5 Bericht der Revisionsstelle 6 Neubau 7 Wohn- und Gewerbeüberbauung Sevelen Adressen 8 Der Mensch ist nichts anderes, als

Mehr

Tamara Tormen, dipl. Steuerexpertin, Betriebsökonomin HWV

Tamara Tormen, dipl. Steuerexpertin, Betriebsökonomin HWV Tamara Tormen, dipl. Steuerexpertin, Betriebsökonomin HWV Geissmann und Partner Rechtsanwälte Mellingerstrasse 2a Postfach 2078 5402 Baden Tel. 056 203 00 15 tormen@geissmannlegal.ch Überblick Finanzierung

Mehr

Steuerliche Fussangeln bei der Unternehmensübernahme

Steuerliche Fussangeln bei der Unternehmensübernahme 27. September 2007 lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte, Partner Tax Advisors & Associates AG Gartenstrasse 25 CH-8002 Zürich Tel +41 (0)44 208 10 10 Fax +41 (0)44 208 10 20 matthias.vock@taxadvisors.ch

Mehr

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Kanton Zürich Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Gültig ab der im Kalenderjahr 2011 endenden Steuerperiode 72, 72a, 73, 75, 79 und 82 Steuergesetz (StG) Vergleiche auch Änderung gemäss

Mehr

Aufgabe 1 Steuerpflicht

Aufgabe 1 Steuerpflicht Aufgabe 1 Steuerpflicht Sachverhalt Karl Meier lebt zusammen mit seiner Familie im Staat Y. Er bewohnt hier ein Einfamilienhaus. Karl Meier arbeitet bei einer international tätigen Firma, die ihren Sitz

Mehr

Total Umlaufvermögen

Total Umlaufvermögen 01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 6 298 918.49 7 785 258.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 2 629 181.00 2 317 662.17 Gegenüber Aktionären 8 515 320.35 7 815 420.63

Mehr

Sachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven

Sachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven 22.01 Bilanz Sachanlagen (Materielles ) Kapitalreserven 22.02 22.03 22.04 22.05 Bilanz (Mindestgliederung gemäss Obligationenrecht) Umlaufvermögen Flüssige Mittel und kurzfristige mit Börsenkurs Forderungen

Mehr

Themenblock 1 Allgemeine Informationen

Themenblock 1 Allgemeine Informationen Themenblock 1 Allgemeine Informationen 1) Finanzen Rafael Lötscher, Chef Finanzen Bericht über die provisorische Rechnung 2015 von Swiss Sailing Bericht über die provisorische Rechnung 2015 der Swiss Sailing

Mehr

Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung

Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung Steuerseminar 2011 1 Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Renato Belchior 13. September 2011 Übersicht 2 Grundlagen

Mehr

Finanzielles und betriebliches Rechnungswesen Aufgabenstellung

Finanzielles und betriebliches Rechnungswesen Aufgabenstellung Modulprüfungen SVF-ASFC Ausgabe Herbst 2009 Finanzielles und betriebliches Rechnungswesen Aufgabenstellung Dauer der Prüfung: 60 Minuten Erlaubte Hilfsmittel: Netzunabhängiger, nicht programmierbarer Taschenrechner

Mehr

StB 33bis Nr. 1. Indirekte Teilliquidation und Transponierung. 1. Einleitende Bemerkungen

StB 33bis Nr. 1. Indirekte Teilliquidation und Transponierung. 1. Einleitende Bemerkungen Indirekte Teilliquidation und Transponierung 1. Einleitende Bemerkungen Die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 37 Abs. 1 Bst. b StG). Im Grundsatz

Mehr

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt. Bescheinigungen: Zuständigkeiten bei den Steuerbehörden Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Mehr

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand ) Weisung KSV /

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand ) Weisung KSV / Praxisanwendung KSV (Stand 20.12.2016) 1 Seit 1. Januar 2010 sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche eine erste Selbstanzeige einreichen, von jeder Busse befreit. Für die Kantons- und Gemeindesteuern

Mehr

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Zürcher Steuerbuch Nr. 45/430 Verrechnungssteuer Rückerstattung bei Wohnsitzwechsel Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Wohnsitzwechseln

Mehr

Bewertung und stille Reserven bewer- ten; Bewertung Schlussbilanz (richtige Bewertung) Gewinn Schlussbilanz (Überbewertung)

Bewertung und stille Reserven bewer- ten; Bewertung Schlussbilanz (richtige Bewertung) Gewinn Schlussbilanz (Überbewertung) 52.02 Schlussbilanz (Überbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat Übrige Aktienkapital Gesetzliche Gewinnreserve Gewinn Schlussbilanz (Unterbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat

Mehr

Buchungssatz Übersicht

Buchungssatz Übersicht Buchungssatz Übersicht Thema Fall Buchung / Konto Notiz Wertschriften Ankauf Wertschr.bestand /(Bank..) Verkauf (Bank..)/ Wertschr.bestand Kursschwankungen und Dividenden WS- Bestand / Wertschriftenerfolg

Mehr

Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer

Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Thema Dokumentart Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 4 Unternehmensbewertung

Mehr

GESELLSCHAFTSFORMEN in der SCHWEIZ

GESELLSCHAFTSFORMEN in der SCHWEIZ GESELLSCHAFTSFORMEN in der SCHWEIZ Rechtsanwalt Arthur Kiederle Fachanwalt f. Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Kanzlei Kiederle, Dr. Schulz @ Kollegen Maximilianstraße 41 D-86150 Augsburg Germany

Mehr

KANN EIN ASSET DEAL DIE LÖSUNG FÜR DIE NACHFOLGE- PLANUNG SEIN?

KANN EIN ASSET DEAL DIE LÖSUNG FÜR DIE NACHFOLGE- PLANUNG SEIN? KANN EIN ASSET DEAL DIE LÖSUNG FÜR DIE NACHFOLGE- PLANUNG SEIN? (Serie Nachflgeplanung Teil 5) Bei Nachflgeplanungen bzw. bei der Veräusserung eines Unternehmens werden häufig die Begriffe Asset Deal und

Mehr

1. Januar bis 31. Dezember, inchf

1. Januar bis 31. Dezember, inchf Jahresrechnung der Valora Holding AG Erfolgsrechnung 1. Januar bis 31. Dezember, inchf 000 2006 2005 Ertrag Beteiligungsertrag 31 600 29 950 Zinsertrag 1605 1532 Währungsgewinne 670 1 Wertschriftenertrag

Mehr

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage STEUERN IN DER SCHWEIZ 5., neubearbeitete Auflage Schweizerische Treuhandgesellschaft Basel 1987 Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweis Inhaltsverzeichnis Seite 5 6 7 1. Übersicht 1.1 Bedeutung der direkten

Mehr

Unternehmenssteuerreform III. Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG

Unternehmenssteuerreform III. Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG Unternehmenssteuerreform III Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG 1. 3 Thesen Elemente eines attraktiven Steuersystems: Einfachheit der Regelungen: Man soll die Regelungen

Mehr

Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail- Instrumenten

Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail- Instrumenten Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Eidgenössisches Finanzdepartement Herr Ueli Maurer Bundesrat 3003 Bern Frauenfeld, 5. September 2017 Bundesgesetz

Mehr

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Kanton Zürich Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Gültig ab Steuerperiode 2001-72, 72a, 73, 75, 79 und 82 Steuergesetz (StG) A. Grundlagen Im Steuergesetz vom 8. Juni 1997 in der Fassung

Mehr

Pflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen

Pflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen XI. Abschreibungen 1. Eine Maschine wird um 5.000,- angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Im ersten Jahr werden 2000,- im zweiten Jahr 1.000,- im dritten Jahr 1.000,- im vierten und fünften Jahr

Mehr

Kontenplan Standard MWST- Sub- Bezeichnung Shortcut ISO Inaktiv Code Fix total

Kontenplan Standard MWST- Sub- Bezeichnung Shortcut ISO Inaktiv Code Fix total 17.02.2004 Seite 1 AKTIVEN 10 Umlaufvermögen 100 Flüssige Mittel 1000 Kasse 1000 CHF 1010 Postcheck I 1010 CHF 1011 Postcheck II 1011 CHF 1020 Bank 1020 CHF 1021 Bank 1021 CHF 1022 Bank 1022 CHF 1023 Bank

Mehr

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSANWÄLTE

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSANWÄLTE Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSNWÄLTE lic. iur. Joachim Huber Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden j.huber@voser.ch 1. genda und Einleitung Seite

Mehr

B U C H H A L T U N G Grundlagen, Bilanz und Erfolgsrechnung L Ö S U N G

B U C H H A L T U N G Grundlagen, Bilanz und Erfolgsrechnung L Ö S U N G B U C H H A L T U N G Grundlagen, Bilanz und Erfolgsrechnung L Ö S U N G Bemerkungen: mögliche Punktzahl: Zeit: Der Lösungsweg muss nachvollziehbar dargelegt werden. Das reine Resultat wird nicht bewertet.

Mehr

Das Rechnungswesen der Unternehmung (Accounting 1) Ueberleitung Swiss Gaap OR, Swiss Gaap FER

Das Rechnungswesen der Unternehmung (Accounting 1) Ueberleitung Swiss Gaap OR, Swiss Gaap FER Das Rechnungswesen der Unternehmung (Accounting 1) Ueberleitung Swiss Gaap OR, Swiss Gaap FER Prof. Ernst Bruderer bde@zhwin.ch Building Competence. Crossing Borders. Überleitung eines Jahresabschlusses

Mehr

Unternehmenssteuerreform II. Urs Huser / Beat Ledermann. Einleitung. Einleitung. Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Urs Huser / Beat Ledermann

Unternehmenssteuerreform II. Urs Huser / Beat Ledermann. Einleitung. Einleitung. Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Urs Huser / Beat Ledermann Unternehmenssteuerreform II Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg 1 Einleitung 2 Einleitung 3 1 Unternehmenssteuerreform II Übersicht Unternehmenssteuerreform II Seit 01.01.2009 geltende

Mehr