Was verdient ein Berufsanfänger nach dem Studium?

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1 BROWN LINE: WO IST WAS WIE GEREGELT? V4.4 HOAI 2.TEIL Was verdient ein Berufsanfänger nach dem Studium? HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

2 V4.4 HOAI 2.TEIL GHHH I:HHH J:HHH K:HHH+!"#$%&'()%*+,"'-%'%*.'*%'/()%*+ 01'&2(3*%&4+/*5++6'(*-'15'%*.'*%'/(%*+ 7/(%$2)%*+ R(A"%2'&2)%*+ Quelle: WSI-Lohnspiegeldatenbank Dipl.-Ing. (FH) Architektin BDA 14. Oktober HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

3 V4.4 HOAI 2.TEIL HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN Dipl.-Ing. (FH) Architektin BDA 14. Oktober

4 V4.4 HOAI 2.TEIL Warum ist es notwendig sich so intensiv mit der HOAI zu befassen? Stichwort : wirtschaftliche Situation von Architekten / Architekturbüros Eine Analyse der Ertragssituation von Architekturbüros der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen aus dem Jahr 2008 zeigt, daß ca 3 % der Architekturbüros keine Überschüsse erwirtschaften bzw Verluste erwirtschaften. In 35 % der Büros beträgt der Überschuß höchstens bis zu ,- Euro. Dieser Überschuß ist geringer als das Gesamtbruttoeinkommen eines Hausmeister in einem öffentlichen Gebäude! Etwa 50 % der Ein-Personen-Büros erwirtschaftet lediglich ein solch geringes Ergebnis. >Ein großer Teil der Architekturbüros arbeitet nicht wirtschaftlich. HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

5 V4.4 HOAI 2.TEIL Warum ist es notwendig sich so intensiv mit der HOAI zu befassen? Stichwort : Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Architekturbüros - Controlling Viele Architekturbüros haben noch keine ausreichenden Werkzeuge zur besseren betriebswirtschaftlichen Steuerung des Büros entwickelt. So werden laut der vorgenannten Erhebung der Architektenkammer in Nordrhein-Westfalen nur in 22 % der Büros die Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfaßt, nur in 39 % der Büros wird ein Bürostundensatz kalkuliert. Auch hier sind, laut dieser Studie, die kleinen Büros wieder schlechter aufgestellt als die größeren Einheiten. > Ein betriebswirtschaftliches Controlling im Architekturbüro findet viel zu wenig statt. HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

6 V4.4 HOAI 2.TEIL Warum ist es notwendig sich so intensiv mit der HOAI zu befassen? Stichwort : Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Architekturbüros - Mittlerer Bürostundensatz Um die Kosten der Architekturbüros in der betriebswirtschaftlichen Planung angemessen berücksichtigen zu können, ist der mittlere Bürostundensatz von Bedeutung. Er gibt an, welcher durchschnittliche Stundensatz bei einzelnen Projekten erzielt werden muß, damit kostendeckend gearbeitet werden kann. Mittlerer Bürostundensatz = Gesamtkosten : Projektstunden des Büros > Ein Mittlerer Bürostundensatz muß ermittelt werden um die Wirtschaftlichkeit des Büros zu gewährleisten. HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

7 V4.4 HOAI 2.TEIL Warum ist es notwendig sich so intensiv mit der HOAI zu befassen? Stichwort : Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Architekturbüros - Mittlerer Bürostundensatz - Höhe Bei Ansatz von durchschnittlichen 40 bis 60 T EUR / anno pro angestelltem Architekt, einem Risikozuschlag von ca 10% und einem Inhabergehalt von ca 70 bis 100 T EUR / anno ergeben sich Mittlere Bürostundensätze zwischen 59,- EUR / h ( netto) in Ein-Personen- Büros und ca 84,- EUR / h in großen Büros mit zehn und mehr tätigen Personen ( alle Angaben aus vorzitiertem Artikel der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) > Der mindestens zu erzielende Bürostundensatz ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

8 V4.4 HOAI 2.TEIL Warum ist es notwendig sich so intensiv mit der HOAI zu befassen? Stichwort: Verbesserung der Ertragssituation von Architekturbüros Die jetzt vorliegende HOAI ( 2013) ist nur noch für einen Teil der Leistungen verbindlich. Es müssen vermehrt vertragliche Regelungen mit dem Auftraggeber getroffen werden. Dafür ist es wichtig, daß profunde Kenntnisse der HOAI vorhanden sind. So ist es beispielsweise notwendig daß Besondere Leistungen erkannt werden und entsprechend vereinbart werden. >Die Verbesserung der Ertragssituation durch eine aktive Verfolgung der Honorarsituation ist unabdingbar. HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

9 V4.4 HOAI 2.TEIL Merksatz: Baukosten Schwierigkeitsgrad- Leistungsumfang Das sind die drei wesentlichen Parameter aus denen das Honorar errechnet wird. Schwierigkeitsgrad und Leistungsumfang Kosten >siehe HOAI > siehe HOAI bzw DIN 276, Kosten im Bauwesen, ( siehe dazu auch Vorlesung V4.1. DIN 277 und V 4.3 Architektenvertrag 4.3. HOAI 1. Teil HOAI GRUNDLEGENDES HONORARPRINZIP

10 V4.4 HOAI 2.TEIL Merksatz: Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die HOAI ist keine Leistungsbeschreibung für Planungsleistungen! HOAI RECHTSNATUR

11 BROWN LINE: WO IST WAS WIE GEREGELT? V4.4 HOAI 2.TEIL Frage: Wie hoch ist das Honorar der Architekten? HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

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14 V4.4 HOAI 2.TEIL Merksatz: Überschlägige Honorarermittlung für das Haus 11x11 Parameter: Baukosten Ermittlung Bruttorauminhalt BRI BRI = 11m x 11m x 5,8m701,8 + (11m x 11m x 5,0m / 3)201,66 ( DG) + 11m x 11mx 2,40 m (UG) 290,4 = 1193,9 m3 > 1190 m3 Kostenkennwert: 500 Euro / m3 KG 300/400 (brutto) (Angabe laut BKI 2013 für Einfamilienhaus hoher Standard Reine Baukosten ( KG ) (brutto) 1.190,- m3 x 500,- Euro/m3 = ,- Euro (brutto) > ,- Euro (netto) HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

15 V4.4 HOAI 2.TEIL Merksatz: Überschlägige Honorarermittlung für das Haus 11x11 Parameter : Schwierigkeitsgrad Honorarzone : I / sehr geringe Planungsanforderungen II / geringe Planungsanforderungen III / durchschnittliche Planungsanforderungen IV / überdurchnittliche Planungsanforderungen V / sehr hohe Planungsanforderungen HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

16 V4.4 HOAI 2.TEIL Überschlägige Honorarermittlung für das Haus 11x11 Merksatz: Parameter: Leistungsumfang Annahme: Es sind die komplette Architektenleistungen zu erbringen. Frage: Welche Architektenleistungen kennen Sie? HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

17 Überschlägige Honorarermittlung für Merksatz: das Haus 11x11 Parameter 3: Leistungsumfang Angenommen: Die kompletten Architekten- Leistungen (Grundleistungen) = 100 % TTTTTTTTT+ TTTT AFTLICHE + SITUATION VON ARCHITEKTEN Dipl.-Ing. (FH) Architektin BDA 004

18 V4.4 HOAI 2.TEIL Auszug aus Tabelle 35, Honorartafel Gebäude HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN

19 V4.4 HOAI 2.TEIL Verbindlicher / geregelter Teil Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Flächenplanung Bauleitplanung Landschaftsplanung Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume Freianlagen Ingenieurbauwerke Verkehrsanlagen Teil 4 Fachplanung Tragwerksplanung (TWP) Technische Ausrüstung (TGA) Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften Unverbindlicher / nicht geregelter Teil Anl.1 Beratungsleistungen z.b. Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung Anl Anl.10 Grundleistungen im Leistungsbild, Gebäude und Innenräume Anl Besondere Leistungen, Objektlisten HOAI DIE GLIEDERUNG DER HOAI 004

20 Inhaltsübersicht Teil 1 HOAI 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI DIE GLIEDERUNG DER HOAI

21 Inhaltsübersicht Teil 1 HOAI 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI DIE GLIEDERUNG DER HOAI

22 1 Anwendungsbereich der HOAI Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden HOAI ANWENDUNGSBEREICH

23 Inhaltsübersicht Teil 1 HOAI 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI DIE GLIEDERUNG DER HOAI

24 Inhaltsübersicht Teil 1 HOAI Dipl.-Ing. (FH) Architektin BDA 004 HOAI BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

25 Dresdner Frauenkirche erbaut, Architekt George Bähr 1945 zerstört, wiederaufgebaut HOAI BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

26 Wiederaufbauten sind vormals zerstörte Objekte, die auf vorhandenen Bau- oder Anlagenteilen wiederhergestellt werden, sie gelten als Neubauten, sofern eine neue Planung erforderlich ist. Neubauten und Neuanlagen sind Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden. Inhaltsübersicht Teil 1 HOAI HOAI BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

27 Laut 2 HOAI : Objekte sind Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Objekte sind auch Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung. Innenräume Technisches Museum Wien TMW Neugestaltung der Eingangshalle querkraft architekten zt gmbh / Wien Dipl.-Ing. (FH) Architektin BDA 004 HOAI BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

28 Umbauten Umbau Willibaldsburg, Einbau Paläontologische Sammlung ins Jura Museum, Eichstätt, 1977 Architekt: Karl Josef Schattner HOAI BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

29 Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objektes mit Eingriffen in Konstruktion oder Bestand; Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes, soweit die Maßnahmen nicht Erweiterungsbauten, Umbauten oder Instandhaltungen sind. Instandhaltungen Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes ( Soll-Zustand) eines Objektes... HOAI BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

30 Erweiterungsbauten sind Ergänzungen eines vorhandenen Objektes Nennen Sie ein Beispiel HOAI BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

31 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI DIE GLIEDERUNG DER HOAI

32 3 Leistungen und Leistungsbilder Alle (Architekten-) Leistungen die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind, sind in Leistungsbildern erfaßt. Diese grundlegend notwendigen Leistungen nennt man Grundleistungen. Die Leistungsbilder sind einzelnen Leistungsphasen zugeordnet. Es gibt insgesamt 9 Leistungsphasen. ( siehe Schema übernächste Folie) Die Honorare für diese Grundleistungen sind in der HOAI geregelt. Darüber hinaus gibt es Zusätzliche und Besondere Leistungen, deren Vergütung NICHT in der HOAI verbindlich geregelt sind und die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind. Die einzelnen Leistungsphasen sind unterschiedlich bewertet. Das heißt auf jede Leistungsphase entfällt ein anderer Prozentsatz des Gesamthonorars. HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG

33 BROWN LINE: WO IST WAS WIE GEREGELT? V4.4 HOAI 2.TEIL _Teil 3,Objektplanung Gebäude 33 _Anlage 10, Leistungen, Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG

34 _Teil 3, Objektplanung Gebäude 34 Leistungsbild, Leistungsphasen TTTTTTTTT+ HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG

35 _Anlage 10, Leistungen Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung Grundleistungen: a)! Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b)! Ortsbesichtigung c)! Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d)! Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e)! Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG

36 _Anlage 10, Leistungen Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung Grundleistungen: a)! Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b)! Ortsbesichtigung c)! Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d)! Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e)! Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Besondere Leistungen ( Beispiele) Standortanalyse, Aufstellen eines Raumprogramms HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG

37 _Anlage 10, Leistungen Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Grundleistungen: a)! Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen, (...) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objektes im erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischer Anforderungen z.b. bei Gebäuden im Maßstab M1:100, z.b. bei Innenräumen im Maßstab M1:50 bis 1:20. HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG 004

38 _Anlage 10, Leistungen Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Grundleistungen: a)! Erarbeiten der Entwurfsplanung,... b)! Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen. c)! Objektbeschreibung d)! Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e)! Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung f)! Fortschreiben des Terminplans g)! Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG

39 _Anlage 10, Leistungen Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Grundleistungen: a)! Erarbeiten der Entwurfsplanung,... b)! Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen. c)! Objektbeschreibung d)! Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e)! Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung f)! Fortschreiben des Terminplans g)! Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Besondere Leistungen Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung einschl. Kostenuntersuchung (Optimierung) Aufstellen und Fortschreiben von vertieften Kostenberechnungen HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG

40 _Anlage 10, Leistungen Leistungsbild Gebäude, Leistungsphasen Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Z%'+"3A"+%$2+5@$+X3*3(@(+D[(+ 5%'$'+U'%$2/*.+\U9"I]++B'%-+ X@/$+^^_^^+`3*+M%2/$+ F'(*"@(5a+ Z%'`%'1'+O2/*5'*+&@**+-@*+ 5@(@*+@(B'%2'*a++ Grundleistungen: a)! Erarbeiten der Entwurfsplanung,... b)! Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen. c)! Objektbeschreibung d)! Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e)! Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung f)! Fortschreiben des Terminplans g)! Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Besondere Leistungen Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung einschl. Kostenuntersuchung (Optimierung) Aufstellen und Fortschreiben von vertieften Kostenberechnungen HOAI PARAMETER: LEISTUNGSUMFANG V'$@-2"3*3(@(b++ cg:dhh+0/(3)*'e3+_+h=^kf++ d:jik=4+0/(3)*'e3+\+f+ X3*3(@(+D[(+U9"I]++ + F'%+'%*'-+F[(3$2/*5'*$@2Q+ `3*+gH=4+0/(3)"+&@**+-@*+A@+ ^^g+o2/*5'*+\f++^+!'($3*+ F'*iN.2+-@*+D[(+5%'$'+ U'%$2/*.+1S*.'(=+<%(5+'$+ /*<%(2$A"@P1%A"+j+5@$+F[(3+ Q@"12+5(@/Dh++ +

41 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI PARAMETER: BAUKOSTEN

42 _Teil 3,Objektplanung Gebäude 33 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI PARAMETER: BAUKOSTEN

43 Teil 3, 33, Besondere Grundlagen der Honorars Anrechenbare Kosten Die für die Honorarberechnung als Grundlage dienenden Kosten werden anrechenbare Kosten genannt. genannt. Sie werden auf Basis der DIN 276 ermittelt. Angerechnet werden die Kosten der Baukonstruktion. Zusätzlich sind auch die Kosten für die Technischen Anlagen anrechenbar* Die Umsatzsteuer wird dabei nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten. *Vorsicht! Da gibt es Einschränkungen! HOAI PARAMETER: BAUKOSTEN

44 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI PARAMETER: SCHWIERIGKEITSGRAD

45 5 Honorarzonen Die Objekt-, Bauleit- und Tragwerksplanung wird den folgenden Honorarzonen zugeordnet: 1.! Honorarzone I : sehr geringe Planungsanforderungen 2.! Honorarzone II: geringe Planungsanforderungen 3.! Honorarzone III: durchschnittliche Planungsanforderungen 4.! Honorarzone IV : überdurchschnittliche Planungsanforderungen 5.! Honorazone V : sehr hohe Planungsanforderungen HOAI PARAMETER: SCHWIERIGKEITSGRAD

46 _Teil 3,Objektplanung Gebäude 35 ( 2-5) _Anlage 10.2 Objektlisten 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars 7 Honorarvereinbarung 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftraung von Einzelleistungen 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges 11 Auftrag für mehrere Objekte 12 Instandsetzung und Instandhaltung 13 Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer HOAI PARAMETER: SCHWIERIGKEITSGRAD

47 _Teil 3,Objektplanung Gebäude 35 ( 2-5 ) Die Zuordnung zu den Honorarzonen... wird anhand folgender Bewertungsmerkmale ermittelt: 1.! Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung 2.! Anzahl der Funktionsbereiche 3.! Gestalterische Anforderungen 4.! Konstruktive Anforderungen 5.! Technische Ausrüstung 6.! Ausbau Bestehen Zweifel welcher Honorarzone das Gebäude zugeordnet werden kann, so ist über eine Punktebewertung die Frage zu klären. Angaben zur Punktebewertung finden sich In 35 (2) (5). HOAI PARAMETER: SCHWIERIGKEITSGRAD

48 _Anlage 10.2 Objektlisten Gebäude Hier ist eine Auswahl der Gebäude die der Honorarzone III ( = durchschnittliche Planungsanforderungen) zugeteilt wird: Bitte beachten Sie: Die Objektlisten befinden sich im ungeregelten Teil der HOAI! Im Zweifelsfall geht die Bepunktelung vor! Wohnhäuser, Kindergärten, Bürgerhäuser, Altentagesstätten, Grundschulen Druckereien, Werkstätten, gechlossene Hallen, Bürobauten mit durchschnittlicher Ausstattung, Großmärkte, Messehallen Feuerwachen, Kantinen, Mensen. HOAI PARAMETER: SCHWIERIGKEITSGRAD

49 In diesem Abschnitt : + Wie errechnet sich nun das Honorar? HOAI ERRECHNUNG DES HONORARS

50 Vorgehensweise: Schritt 1: Ermittlung der anrechenbaren Kosten Schritt 2: Bestimmung des zutreffenden Leistungsbildes Schritt 3: Bestimmung der Honorarzone Schritt 4: Anwendung der entsprechenden Honorartafel Schritt 5: Ermittlung von eventuellen Zuschlägen (z.b. Umbauzuschlag 36) > Mathematische Berechnung HOAI ERRECHNUNG DES HONORARS

51 Vorgehensweise: Schritt 1: Ermittlung der anrechenbaren Kosten Schritt 2: Bestimmung des zutreffenden Leistungsbildes Schritt 3: Bestimmung der Honorarzone Schritt 4: Anwendung der entsprechenden Honorartafel Schritt 5: Ermittlung von eventuellen Zuschlägen (z.b. Umbauzuschlag 36) > Mathematische Berechnung HOAI ERRECHNUNG DES HONORARS

52 V4.4 HOAI 2.TEIL Auszug aus Tabelle 35, Honorartafel Gebäude Dipl.-Ing. (FH) Architektin BDA HOAI ERRECHNUNG DES HONORARS

53 7 Honorarvereinbarung Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen... der festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftliche vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. HOAI HONORARVEREINBARUNG

54 Vorgehensweise: Schritt 1: Ermittlung der anrechenbaren Kosten Schritt 2: Bestimmung des zutreffenden Leistungsbildes Schritt 3: Bestimmung der Honorarzone Schritt 4: Anwendung der entsprechenden Honorartafel Schritt 5: Ermittlung von eventuellen Zuschlägen (z.b. Umbauzuschlag 36) > Mathematische Berechnung HOAI ERRECHNUNG DES HONORARS

55 EXLURS: BEISPIEL FÜR EINEN UMBAU MEMORIUM NÜRNBERGER PROZESSE ARCHITEKT: STAATLICHES BAUAMT NÜRNBERG, HAUSHOCH ARCHITEKTEN, NÜRNBERG Dipl.-Ing. (FH) Architektin BDA AUSSTELLUNG: MONIKA MÜLLER-RIEGER

56 V4.5 HOAI 2.TEIL zu Schritt 5: Ermittlung von eventuellen Zuschlägen Für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen kann ein Zuschlag bis 33 % vereinbart werden! * Achtung! Es muß dazu eine schriftliche Vereinbarung vorliegen. siehe 36 HOAI *zusätzlich kann die mitverarbeitete Bausubstanz noch angerechnet werden. Siehe dazu 2 HOAI + HOAI ERRECHNUNG DES HONORARS

57 Vorgehensweise: Schritt 1: Ermittlung der anrechenbaren Kosten Schritt 2: Bestimmung des zutreffenden Leistungsbildes Schritt 3: Bestimmung der Honorarzone Schritt 4: Anwendung der entsprechenden Honorartafel Schritt 5: Ermittlung von eventuellen Zuschlägen (z.b. Umbauzuschlag 36) > Mathematische Berechnung > d.h Errechnung des Honorars! HOAI ERRECHNUNG DES HONORARS

II. Text der HOAI 2013

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