Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Vollzug BAT\TV-L-26\Info-8-26-FMS-4-8-Schulen-IIff_RS.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 8327 München An alle staatlichen Schulen und Schulämter ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Weigl_J Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, II.5 5 P Telefon: Name: Herr H. Weigl Reinschrift an Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ Länder); hier: Besitzstandszulage für Kinder Anlage: FMS vom Gz. 25 P /6 Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend übermitteln wir Ihnen das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom mit der Bitte um geeignete Information aller Beschäftigten (Beamte und Angestellte) Ihrer Dienststelle vom Inhalt dieses FMS, insbesondere von Nr. 2 ( Besitzstandszulage für Kinder ). Bestehen Zweifel, ob Einzelfall ein Wechsel in der Kindergeldberechtigung zur Vermeidung einer finanziellen Einbuße erforderlich ist, bitten wir die jeweiligen Beschäftigten, mit der für sie zuständigen Bezügestelle Kontakt aufzunehmen; dort ist ebenso ein evtl. Berechtigtenwechsel bis formlos zu erklären. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Eibert Leitender Ministerialrat Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach München Schnellbrief! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde Bayer. Staatsministerium des Innern Bayer. Staatsministerium der Justiz Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz nachrichtlich: Bayer. Oberster Rechnungshof Bayer. Landtag, Landtagsamt Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom 25 P /6 München, 4. August 26 Durchwahl: Telefax: Name: Frau Ewinger Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder); hier: 1. Zeitplan für die Überleitung 2. Besitzstandszulage für Kinder Anlagen: 1 Tarifvertragsentwurf mit 8 Anlagen Dienstgebäude Öffentliche Verkehrsmittel Telefon Odeonsplatz 4 U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz Vermittlung poststelle@stmf.bayern.de 8539 München Internet

3 - 2 - Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage übersende ich den Entwurf eines Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) nebst Anlagen. Der Entwurf ist auch Intranet abrufbar ( Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/TVÜ-Länder/ Entwurf eines Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder). Dieser Entwurf bedarf noch der endgültigen Abstmung mit den Gewerkschaften. Hierbei können sich noch kleinere redaktionelle Änderungen ergeben. Sobald die Abstmung abgeschlossen ist, wird der Tarifvertrag (mit Durchführungshinweisen) Staatsanzeiger und Amtsblatt des Staatsministeriums der Finanzen veröffentlicht. Texte zum TV-L stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Soweit TVÜ-Länder auf Regelungen des TV-L Bezug genommen wird, sind zum Verständnis die diesbezüglichen Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 25 heranzuziehen. Der TVöD ist in den einschlägigen Textausgaben und Kommentaren abgedruckt. Im Vorfeld wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Überleitung: Das weitere Vorgehen wird zurzeit mit dem Landesamt für Finanzen abgestmt. Hierzu ergeht bis spätestens am 14. August 26 ein gesondertes Rundschreiben. 2. Besitzstandszulage für Kinder Nach 11 dieses Tarifvertrages werden den Beschäftigten ab 1. November 26 die Oktober 26 zustehenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile (= Differenzbetrag zwischen dem Ortszuschlag der Stufe 3 bzw. höher und der Stufe 2, vgl. 29 Abschnitt B Abs. 6 BAT bzw. der Sozialzuschlag) in Form einer Besitzstandszulage fortgezahlt, solange ihnen für diese Kinder Kindergeld ununterbrochen gezahlt wird.

4 - 3 - Für die Höhe der Besitzstandszulage sind die Verhältnisse Monat Oktober 26 maßgebend. Wurden die Ortszuschlag bzw. der Sozialzuschlag an den Arbeitnehmer in voller Höhe gezahlt, weil der andere Anspruchsberechtigte (= Ehepartner, andere Elternteil) öffentlichen Dienst stand und ein Anspruchsberechtiger vollbeschäftigt oder beide Anspruchsberechtigte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit teilzeitbeschäftigt waren, wird auch die Besitzstandszulage in voller Höhe gezahlt. Insoweit ergeben sich für die Beschäftigten keine Änderungen gegenüber dem Status quo. Hier wirkt sich lediglich eine Veränderung des individuellen Arbeitszeitvolumens nach dem 31. Oktober 26 auf die Höhe der Besitzstandszulage aus. Erhält dagegen Oktober 26 der als Beamter öffentlichen Dienst stehende andere Anspruchsberechtigte des in den TV-L übergeleiteten Arbeitnehmers das Kindergeld (und damit auch die ), stellt sich die Situation wie folgt dar: Ist der Beamtenverhältnis stehende andere Anspruchsberechtigte vollbeschäftigt, tritt durch den Abschluss des TV-L in der Höhe der be keine Änderung ein. Ist der Beamtenverhältnis stehende andere Anspruchsberechtigte dagegen teilzeitbeschäftigt, werden die nur zeitanteilig gezahlt. Die Sonderregelung des 4 Abs. 5 Satz 3 BBesG, wonach die in voller Höhe gezahlt wurden, wenn ein Anspruchsberechtigter vollbeschäftigt oder der andere Anspruchsberechtigte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit teilzeitbeschäftigt waren, greifen mangels Vorliegen eines Konkurrenzfalles ab 1. November 26 nicht mehr. Dies kann für den betroffenen Beamten zu (nicht unerheblichen) finanziellen Einbußen führen. Die finanzielle Einbuße lässt sich aber durch einen Berechtigtenwechsel be Kindergeld vermeiden. Der Berechtigtenwechsel be Kindergeld muss allerdings bis spätestens 31. Dezember 26 vollzogen werden. In diesem Fall erhält dann der Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern stehende andere Anspruchsberechtigte ab dem ersten des Monats, in dem der Be-

5 - 4 - rechtigtenwechsel wirksam wird, die kinderbezogenen Entgeltbestandteile in Form der Besitzstandszulage. Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel: Übergeleiteter BAT-Angestellter: Teilzeitbeschäftigt mit 5%, 2 Kinder Ehegatte Beamter be Freistaat Bayern, ebenfalls teilzeitbeschäftigt mit 5%, Kindergeldbezieher Bisher: BAT-Angestellter Ortszuschlag Ehegatte Künftig: Besitzstandszulage 9,57 9,57 Bei dieser Konstellation hätte die Familie eine monatliche Einbuße von 9,57. Dies kann durch einen Wechsel der Kindergeldberechtigung umgangen werden. Die Situation würde sich dann wie folgt darstellen: Übergeleiteter BAT-Angestellter: Teilzeitbeschäftigt mit 5%, 2 Kinder, Kindergeldbezieher Ehegatte Beamter be Freistaat Bayern, ebenfalls teilzeitbeschäftigt mit 5% Bisher: BAT-Angestellter Ortszuschlag Ehegatte Künftig: Besitzstandszulage

6 - 5 - Ich bitte, alle Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter und Beamte) in geeigneter Form über die Rechtslage zu informieren. Sofern sich der Berechtigte zur Vermeidung finanzieller Nachteile für einen Wechsel in der Kindergeldberechtigung entscheiden sollte, muss der Berechtigtenwechsel bis 31. Dezember 26 erklärt werden. Ein Wechsel in der Kindergeldberechtigung kann allerdings zu einem Wegfall der ergänzenden Leistung für Kinder führen (vgl. hierzu Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern vom 9. Dezember 24). Sofern Zweifel bestehen sollten, ob Einzelfall ein Wechsel in der Kindergeldberechtigung zur Vermeidung einer finanziellen Einbuße erforderlich ist, bitte ich mit der zuständigen Bezügestelle Kontakt aufzunehmen. Das Schreiben ist auch Intranet abrufbar ( Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst/TVÜ-Länder/Rundschreiben/ Information der Beschäftigten zur Besitzstandszulage für Kinder). Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Hüllmantel Ministerialdirigent

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