Konsequenzen für den Mieter:
|
|
- Gabriel Richter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Weitere Härtegründe, die die Duldungspflicht des Mieters auf Dauer oder zeitweise ausschließen können, sind z. B. hohes Alter oder Krankheit. Auch Schwangerschaft im fortgesetzten Stadium gehört zu den Härtegründen. Macht der Mieter Härtegründe geltend, reicht natürlich eine bloße Behauptung nicht aus. Er muss sie auch beweisen. Auch dann reicht das bloße Vorhandensein der Härtegründe für die Verhinderung der Modernisierung noch nicht aus. Erst wenn eine Güterabwägung der Härten gegenüber dem Modernisierungsinteresse des Vermieters zu Gunsten des Mieters ausfällt, entfällt auch seine Verpflichtung, die Modernisierung zu dulden. Die konkrete Entscheidung solcher Konflikte muss im Streitfall das zuständige Gericht treffen. Konsequenzen für den Mieter: Hat der Eigentümer seine Ankündigungspflicht erfüllt und sind von Mieterseite auch keine Härtegründe gegeben, hat er nur noch 2 Möglichkeiten. Entweder er duldet die Modernisierungsmaßnahmen oder er kündigt das Mietverhältnis. Wenn der Mieter seiner Duldungspflicht nicht nachkommen will, gibt ihm das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht. Es heißt hierzu im 554 Abs. 3 Satz 2 BGB Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Die Fristen dieses Sonderkündigungsrechtes sind unabhängig von der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses und gelten auch bei Mietverhältnissen auf bestimmte Zeit. Macht der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, ist der Eigentümer verpflichtet, den Beginn der Modernisierungsarbeiten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aufzuschieben. Unsere Empfehlung: Modernisierungsmaßnahmen sind in der Regel zeit- und kostenintensiv für den Eigentümer. In jedem Fall sollte immer im Vorfeld versucht werden, die Mieter von der Notwendigkeit zu überzeugen. In Zweifelsfragen bzgl. der nicht ganz unkomplizierten gesetzlichen Bestimmungen greifen Sie lieber zum Telefon und lassen sich von Haus&Grund beraten.
2 In Zweifelsfragen wenden Sie sich an: Haus&Grund Schleswig-Holstein Eigentümerschutz-Gemeinschaft Sophienblatt 3, Kiel Tel / , Fax 04 31/ Internet: oder einen der 91 angeschlossenen Ortsvereine. Verlagsrecht: Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.v., Sophienblatt 3, Kiel. Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art sind verboten. Die Verwendung dieser Veröffentlichung oder ein - zelner Teile davon geschieht ausschließlich auf eigene Verantwortung des Verwenders. 7/06
3 Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht
4 Muss der Mieter jede Modernisierung dulden? Eine häufig von unseren Mitgliedern gestellte Frage. Darf der Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen? Wie ist hier die Rechtslage? Die Zeiten, als noch jede Bruchbude zu teilweise stolzen Preisen mühelos vermietet werden konnte, sind lange vorbei. Wer heute am Wohnungsmarkt als Eigentümer konkurrenzfähig sein will, muss seinen Mietern schon etwas bieten. Wohnungen mit nicht mehr zeitgemäßer Ausstattung sind bei dem heute gegebenen Mietermarkt kaum noch zu vermieten. Um so wichtiger ist es für Vermieter, seine Ware Wohnung immer dem jeweils vom Markt geforderten Standard anzu passen. Doch nicht jede beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme stößt bei bewohnten Wohnungen auf die Gegenliebe der Mieter. Es kann passieren, dass dieser die Modernisierung gar nicht will, weil er mit dem vorhandenen Zustand zufrieden ist oder weil er die oft mit Modernisierungsmaßnahmen verbundene Mieterhöhung nicht tragen will. Was kann der Vermieter nun durchsetzen? Grundsätzlich entscheidet der Eigentümer, ob und in welchem Umfang er die Mietsache modernisieren will. Die Rechtsgrundlage für die Duldungspflicht des Mieters ist 554 Abs. 2 BGB. Hier ist definiert, was unter dem Begriff Modernisierung zu verstehen ist. Aus dieser Vorschrift ergeben sich auch die sonstigen Voraussetzungen, die der Eigentümer erfüllen muss, damit der Mieter diese Maßnahmen zu dulden hat. Begriff der Modernisierung: Dies sind Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder zur Schaffung neuen Wohnraumes. Modernisierungen sind nicht mit Instandsetzungsmaßnahmen nach 554 Abs. 1 BGB zu verwechseln, die der Mieter in jedem Fall zu dulden hat. Der Eigentümer muss die Maßnahmen ankündigen. Der Eigentümer muss dem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Dies muss schriftlich geschehen. Der Eigentümer muss sich nicht auf einen konkreten Tag des Beginns der Arbeiten festlegen, was oft auch gar nicht möglich ist. Eine halbwegs genaue Angabe genügt, damit der Mieter disponieren kann.
5 Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom , Az. 62 S327/95, erstreckt sich die Pflicht des Vermieters, den Mieter rechtzeitig über den Beginn der Maßnahme in Kenntnis zu setzen, nicht auf Ausführungsarbeiten, die außerhalb der Mieterwohnung in einem Teil des Gebäudes stattfinden sollen, der nicht durch Nutzungsrechte des Mieters betroffen ist. An die Beschreibung von Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahme stellen die Gerichte teilweise sehr hohe Anforderungen. Es genügt nicht, dem Mieter nur mitzuteilen, dass eine Zentralheizung mit Heizkörpern in der Wohnung eingebaut wird. Wir empfehlen in jedem Fall, dem Ankündigungsschreiben eine genaue Beschreibung, detaillierte Pläne und Zeichnungen beizufügen. Der Mieter muss nach einem Urteil des Bundesgerichts - hofes vom , Az. VIII ZR 47/05, den Energieein - spareffekt beurteilen können. Dafür muss der Vermieter z. B. die Beschaffenheit der neuen und der alten Fenster angeben, damit der Mieter den Unterschied vergleichen kann. Wie genau die voraussichtliche Mieterhöhung mitgeteilt werden muss, ergibt sich aus den b BGB. 554 Abs. 3 Satz 1 BGB fordert nur, dass die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses... mitzuteilen sei. Um hier im Nachhinein unnötigen Ärger zu vermeiden, empfehlen wir, bereits im Ankündigungsschreiben die beabsichtigte Mieterhöhung möglichst genau darzustellen, damit sie auch vom Mieter nachvollzogen werden kann. Realistische Kostenvoranschläge sollten durchaus beigefügt werden. Das Ausmaß der Mieterhöhung beträgt für das Jahr 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten. Sind durch die Modernisierungen mehrere Wohnungen begünstigt, so sind die Kosten angemessen zu verteilen. Führen Modernisierungsmaßnahmen zu zusätzlichen Betriebskosten - z. B. Einbau einer Zentralheizung - so ist auch deren voraussichtliche Höhe anzukündigen. Wenn man als Eigentümer bei der Ankündigung nachlässig verfährt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen gerechnet werden. Vergisst der Vermieter die rechtzeitige Ankündigung oder ist diese nur oberflächlich, braucht der Mieter die Modernisierungsmaßnahmen nicht zu dulden oder sogar die Handwerker nicht in die Wohnung zu lassen. Die Mieterhöhung gemäß 559 b Abs. 2 Satz 2 BGB wird bei fehlender Ankündigung erst 9 Monate nach Durchführung der Arbeiten fällig. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Mieterhöhung um mehr als 10 % nach oben von der Ankündigung abweicht.
6 Es ist auch zulässig, zusammen mit der Ankündigung den Mieter aufzufordern, bis zu einem bestimmten Datum seine Duldungsbereitschaft schriftlich zu erklären. Erklärt der Mieter seine Duldungsbereitschaft nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann der Eigentümer bereits vor Ablauf der 3-Monatsfrist eine Duldungsklage einreichen. Die Ankündigungspflicht entfällt nur dann, wenn die Modernisierungsmaßnahme mit keiner oder nur unerheblicher Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden ist oder zu keiner oder nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führt. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom , Az. 61 S355/90, ist eine Mieterhöhung dann unerheblich, wenn sie weniger als 5 % der ursprünglichen Miete beträgt. Noch ist sogar umstritten, ob ein Mieter selbst durch Erklä - rung gegenüber dem Eigentümer auf eine korrekte Ankündigung verzichten kann. Die Fachliteratur geht überwiegend davon aus, dass der Mieter als mündiger Bürger durchaus gute Gründe haben kann, die zu seinen Gunsten bestehenden Schutzvorschriften nicht in Anspruch zu nehmen, um vielleicht so schneller in den Genuss einer attraktiven Modernisierung zu gelangen. Verweigerung aus Härtegründen: Auch nach korrekt erfolgter Vorankündigung kann ein Mieter die Modernisierungsmaßnahmen blockieren, wenn diese für ihn und seine Familie eine Härte bedeuten würden, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Eigentümers und anderer Mieter nicht zu rechtfertigen ist. Zur Frage der Härte sind insbesondere die angedachten Arbeiten, die baulichen Folgen und die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses zu berücksichtigen. Die Erhöhung des Mietzinses bleibt außer Betracht, wenn die gemieteten Räume lediglich in einen Zustand versetzt werden, wie er allgemein üblich ist. Und hier handelt es sich wieder um eine alte Streitfrage. Was ist der allgemein übliche Zustand? Nach herrschender Rechtsmeinung werden Mieträume in einen allgemein üblichen Zustand versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Wohnungen - mindestens zwei Drittel - in Gebäuden entsprechenden Alters innerhalb vergleichbarer Regionen angetroffen wird. Die nach Durchführung der Modernisierung zu erwartende Mieterhöhung kann durchaus ein Härtegrund sein. So bestehen zumindest Zweifel an der Duldungspflicht, wenn sich die bisherige Miete durch den Modernisierungszuschlag verdoppeln würde.
Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht
Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Muss der Mieter jede Modernisierung dulden? Eine häufig von unseren Mitgliedern gestellte Frage. Darf der Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen? Wie ist
MehrWelche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?
Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes
MehrUmlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar
Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar 19.11.2014 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrMieterhöhung nach energetischer Sanierung?
Mieterhöhung nach energetischer Sanierung? Referent: Rolf Janßen Geschäftsführer DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.v. Energiepunkt Frankfurt Vorträge im Sophienhof, 14.05.2013 Modernisierung:
MehrMODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG
MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG DAS WAHLRECHT DES VERMIETERS ZUR ERHÖHUNG DER MIETE NACH MODERNISIERUNG Vorsitzender Richter am Landgericht Hubert Fleindl, München GLIEDERUNG 1. Durchführung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 164/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
MehrSchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 11 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Mieterhöhung wegen Modernisierung
Mieterhöhung wegen Modernisierung von Franz Rustige, Eitorf/Sieg (Fortsetzung von 10/03, Seite 222) Härtefälle Ob ein Härtefall vorliegt, muss unter folgenden Gesichtspunkten geprüft werden: 1. Bauliche
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
Lernfeld 5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen Modul - Lernaufgaben Inhalte: Mieterhöhungen nach 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) Mieterhöhungen
MehrMieterhöhung nach Modernisierung
Mieterhöhung nach Modernisierung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover,
MehrModernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können
Modernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können Foto: Jürgen Fälchle - Fotolia.com Wer investiert, der muss auch schauen, dass unterm Strich die Rendite stimmt. Modernisieren Sie Ihr Mietshaus,
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrInhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...
Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer
Mehrim letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren:
Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2011 vom 29.12.2011 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren: Eine interessante Entscheidung
MehrIWD - Energetische Modernisierung im Gebäudebestand - Welche Anreize liefert das deutsche Mietrecht?
Seite 1 Dokument 8 von 11 wohnrechtliche blätter wobl 2016, 214 Heft 6 v. 01.06.2016 Aufsätze IWD - Energetische Modernisierung im Gebäudebestand - Welche Anreize liefert das deutsche Mietrecht? Matthias
Mehrinterna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum
Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study
MehrMietrechtänderungsgesetz 2013
Mietrechtänderungsgesetz 2013 Erleichterung energetischer Maßnahmen Bekämpfung Mietnomaden Mieterschutz bei Umwandlung in WEG Berliner Räumung Kappungsgrenze Mieterhöhung Minderungsauschluss Bisher nur,
MehrMitgliederversammlung Haus- und Grund Horb e.v
Möglichkeiten der Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung ( 559 ff BGB): Unterscheidung zwischen Erhaltungs- (Instandhaltung und Instandsetzungs-) maßnahmen und Modernisierung: 555a BGB ivm 559
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Änderungen der EnEV 2014 Pflichten für Immobilienbesitzer 15 1.1 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen 23 1.1.1 Energieausweis bei Neubauten 23 1.1.2 Energieausweis bei
MehrWohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!
Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrMalte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter
MehrEnergetische Sanierung Modernisierung und Mieterhöhung im Wohnraummietrecht. RA Gerhard Frieser
Energetische Sanierung Modernisierung und Mieterhöhung im Wohnraummietrecht RA Gerhard Frieser Überblick Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Maßnahme
MehrKündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten;
Kündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten; wichtige Aussagen zum Rechtsirrtum des Mieters hinsichtlich seiner Duldungspflicht BGH, Urteil vom 15. April
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
MehrSchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 03 Online-Archiv Seite 54a-57 Organ des BDS
Zusammenfassung der Änderungen nach der Mietrechtsreform von Franz Rustige, Eitorf/Sieg Ziel des neuen Mietrechts (01.09.2001) Der Gesetzgeber wollte eine Vereinfachung des Mietrechts im Sinne von Klarheit,
MehrSchönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen Ratgeber zum Wohnraummietrecht Was sind eigentlich Schönheitsreparaturen? Der Begriff der Schönheitsreparaturen ist im preisfreien Mietrecht gesetzlich nicht definiert. Auch das Mietrechtsreformgesetz,
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...
Mehr7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel
7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel Wenn dem Mieter eine Kündigung ins Haus flattert, ist er nicht schutzlos: Er kann unter bestimmten Umständen einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist
MehrMietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen
Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem
Mehr-Vhttp://d-nb.info/
Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche
MehrDr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO
Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit
MehrSchriftlicher Bericht
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2317 Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher
MehrBarrierefreiheit und Modernisierung in der vermieteten Eigentumswohnung der Verwalter zwischen den Stühlen!
22. Pantaenius-Immobilientagung made by VNWI 13. Juli 2017 in Düsseldorf Barrierefreiheit und Modernisierung in der vermieteten Eigentumswohnung der Verwalter zwischen den Stühlen! Ruth Breiholdt und Dr.
MehrVI. Ankündigungspflicht der Modernisierungsmaßnahme Grundsatz Ausnahme: Bagatellmaßnahmen... 61
Inhalt I. Vorwort... 1 II. Begriff der Modernisierung... 2 1. Energetische Modernisierung... 4 2. Sonstige energetische Baumaßnahmen... 6 3. Nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs... 6 4. Nachhaltige
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrMustervereinbarung einer Modernisierung durch den Mieter
Mustervereinbarung einer Modernisierung durch den Mieter Zwischen (Vornahme, Name)..., wohnhaft..., Vermieter, und (Vorname, Name)..., Mieter, wird zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert
MehrBlank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...
... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-
Mehr... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
MehrModernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft
Modernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Wer sein Haus modernisieren will oder sogar muss, hat schon allein mit der Organisation viel am Hut: Angebote einholen,
MehrMietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21
Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrDie Auswirkungen für Haus und Wohnungseigentümer-innen
Die Auswirkungen für Haus und Wohnungseigentümer-innen Diplom Betriebswirt ( ebsi ) Josef Eduard Huber Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR Das Wesentliche im Überblick
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrDas Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen
Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen Vorschläge der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft 23.06.2009 Geschäftsführender Verband:
MehrKündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen
Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung
MehrZeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt?
Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt? Foto: Eisenhans - Fotolia.com "Pacta sunt servanda" - das haben Sie sicherlich auch schon mal gehört oder - vielleicht in einem Asterix-Heft - gelesen.
Mehr3 Umfang der Pflicht zur Verbrauchserfassung
3 Umfang der Pflicht zur Verbrauchserfassung Zweck der HeizKV ist es, dem Nutzer oder Verbraucher vor Augen zu führen, wie hoch sein Energieverbrauch im Hinblick auf die Versorgung mit Wärme und Warmwasser
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung
MehrWohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen
Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen
MehrZur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern
Zur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Stralsund Wer ist zur Installation von Rauchwarnmeldern
MehrUmsetzung solarer Versorgungssysteme aus rechtlicher Sicht
Umsetzung solarer Versorgungssysteme aus rechtlicher Sicht von RA Frank-Georg Pfeifer, Landesverband Haus & Grund Wsetfalen 1) Einleitung Eine nennenswerte und zeitlich akzeptable Verbreitung von Solaranlagen
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
MehrMöglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum
Veranstaltung Haus & Grund Landsberg am 14.04.2011 Thema: Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum 1. Mieterhöhung nach Modernisierung 2. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete 3. Staffelmiete
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf
MehrMieterhöhung nach Modernisierung: zuletzt aktualisiert am ; Nachahmung, Nachdruck und Vervielfältigung nicht gestattet.
1 Hinweisblatt für Vermieter Eine Mieterhöhung nach Modernisierung kommt für Sie als Vermieter in Betracht, wenn: 1. eine Modernisierungsmaßnahme nach 555 b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB von Ihnen an der Mietsache
Mehr«Energiewende aus Mietersicht Eine Auslegeordnung» Energetische Sanierungen Mietrechtliche Vorgaben
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Fachtagung SES SMV «Energiewende aus Mietersicht Eine Auslegeordnung» Bern, 3. Juli 2015 Energetische
MehrDie Modernisierung des Mietobjektes durch den Vermieter
Carsten Wilke Die Modernisierung des Mietobjektes durch den Vermieter - Kurzskript 1 Impressum Autor Carsten Wilke Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Musterlösungen zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
558-1) Folgende Wohnungs-Angaben liegen vor: Mietvertrag vom 1. Okt. X1, Wohnfläche 90 qm, Grundmiete 585,-, BeKo-VZ 207,-, ortsübliche Vergleichsmiete 6,90 /qm/mo Zu welchem Datum kann frühestens eine
MehrModernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können
Modernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Sie stecken viel Geld in die Dämmung Ihrer Fassade, die neue Heizung oder die neuen Fenster. Mit
MehrRechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -
Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I
MehrDas gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters
Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters 39. Reutlinger Insolvenzforum am 28.04.2017 Mike Kirchner Rechtsanwalt www.voelker-gruppe.com 1. Das notleidende Mietverhältnis 2. Der Insolvenzeröffnungsantrag
MehrBeck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage
Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten
Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...
MehrAktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser! DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold
MehrEnergieeinsparung und Betriebskosten
32. Mietrechtstage des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Hubert Blank Energieeinsparung und Betriebskosten I. Das Energiekonzept der Bundesregierung und das
Mehr14. Pantaenius-Immobilientagung Sofitel in München
14. Pantaenius-Immobilientagung Sofitel in München Mietrechtsänderungsgesetz - die wichtigsten Änderungen für die Praxis Ruth Breiholdt, Rechtsanwältin Hamburg - und aus München. S. 1 Mietrechtsänderungsgesetz
MehrAlter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können
Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Foto: livestockimages - Fotolia.com Das kennen Sie vielleicht auch: Sie erben oder kaufen einen bestehenden Mietvertrag gleich
Mehrim 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten:
Mandantenrundschreiben vom 13.06.2006 Sehr geehrte Mandanten, im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Das 1. Urteil,
MehrZivilrechtliche Aspekte der,,mieter-modernisierung"
Zivilrechtliche Aspekte der,,mieter-modernisierung" Die Rechtsstellung des Mieters zwischen Verwendungsersatz und Wegnahmerecht Von Heike Damrau-Schròter Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung
MehrM o d e r n i s i e r u n g s m a ß n a h m e n n a c h d e m M i e t r e c h t s ä n d e r u n g s g e s e t z
M o d e r n i s i e r u n g s m a ß n a h m e n n a c h d e m M i e t r e c h t s ä n d e r u n g s g e s e t z A. Übersicht Die Mietrechtsreform 2013 hatte u. a. das Ziel die energetische Modernisierung
MehrWeitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit
Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten
MehrBrandschutz WEG-Recht / Mietrecht
Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht - zivilrechtliche Aspekte - Dr. Andreas Stangl Einleitung - Sensibilisierung für Thema Brandschutz - Brandschutz ist wichtig für Leben, Gesundheit und Eigentum - Konzentration
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. 4. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 110/08 Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit ja nein ja Verkündet am: 4. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin
MehrInhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33
Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 25
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 25 $1 Modernisierungsmaßnahmen ( 555 b BGB) 27 A. Einleitung/Grundsätze 27 I. Die Modernisierungsvarianten im Überblick 27 II. Generelle Voraussetzungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 213/12 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. April 2013 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrWohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz
MehrAbsender. Adressat. Datum des Schreibens:.. Mieterhöhung nach Modernisierung Konkrete Bezeichnung des Mietverhältnisses: Sehr geehrte/r,
Absender Adressat Datum des Schreibens:.. Mieterhöhung nach Modernisierung Konkrete Bezeichnung des Mietverhältnisses: Sehr geehrte/r, wir beziehen uns auf unsere Modernisierungsankündigung vom... In der
MehrBundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen
1 von 5 15.12.2016 13:58 [Seite drucken] Bundesgerichtshof [Fenster schließen] Mitteilung der Pressestelle Nr. 225/2016 Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 216/14 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. Juni 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrBesondere Informationen Mieter
Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage
MehrModernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter
Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 192/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. April 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL 573 Abs. 1 Satz 1 BGB 1. Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend,
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 50/16 BESCHLUSS vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende
MehrTitel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit
Manuskript Notizbuch Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten AutorIn: Christine Grigoleit Redaktion: Wirtschaft und Soziales Sendedatum: 13.02.2017 Sendezeit Programm:
MehrII. Bielefelder Verwalterforum
II. Bielefelder Verwalterforum Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln Rauchen im Mietverhältnis Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld 26. September 2009 1.Teil: Rechtsfolgen unwirksamer
MehrSonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:
Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 81 Die übrigen Mieterhöhungen RA Dr. Carsten Brückner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 82 Die übrigen
MehrZensus 2011 Vergütung des Verwalter?
Zensus 2011 Vergütung des Verwalter? Rechtsanwälte Dresden Die gesetzliche Regelung 18 Abs. 2 ZensusG Auskunftspflichtig für die Erhebung nach 6, 14 sind die Eigentümer, die Verwalter, die sonstigen Verfügungsberechtigten
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. Mai 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. Mai 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
Mehr