Dr. Monheim Dirk, Rechtsanwalt, Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds

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1 N IEDERSCHRIFT über die außerordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates Grünwald ( ) am Donnerstag, den 17. Oktober 2013 um Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Grünwald ANWESEND: 1. Bürgermeister Neusiedl Jan 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan 3. Bürgermeisterin Nöbel Renate GR Mitglieder NICHT ANWESEND: Altmann Christian Bechler Ulrich Brauner Tobias Dr. Bühler Thomas Dr. Knittel Wilhelm Kraus Helmut Lindbüchl Thomas Dr. Paeschke Christine Portenlänger-Braunisch Barbara Reinhart-Maier Ingrid Ritz Michael Sedlmair Gerhard Sedlmair Horst Splettstößer Reinhard Schmidt Oliver Staehle Katrina Steininger Alexander Dr. Victor-Becker Katja Wagner Antje Zettel Robert Kneidl Uschi Kuny Wolfgang (ab TOP 503, Uhr) VERWALTUNG: Hauptamtsleiter Personalamtsleiter Gantner Peter Pleithner Rudi GAST: Dr. Monheim Dirk, Rechtsanwalt, Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Gemeinderates beträgt Bürgermeister; davon sind die oben angeführten Mitglieder des Gemeinderates und der 1. Bürgermeister erschienen. Der Gemeinderat ist beschlussfähig. 1

2 503. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung; Vor Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 503 gibt 1. Bürgermeister Neusiedl den gemeinsamen Antrag vom der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen FDP PBG bekannt, wonach diese für Tagesordnungspunkt 504 einen nichtöffentlichen Teil beantragen, soweit Themenbereiche zu besprechen und zu beraten sind, die zwingend nichtöffentlich behandelt werden müssen. 1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass über den Tagesordnungspunkt 504 in öffentlicher Sitzung beraten werden kann, solange keine Namen von Mitarbeitern genannt werden und auch keine persönlichen Belange derer betroffen sind. Sollte dies im Laufe der Sitzung der Fall sein, werde sofort in einem nichtöffentlichen Teil weiterberaten. Im Zuge dessen wird die Tagesordnung einstimmig angenommen Personalangelegenheiten; Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit an einen Mitarbeiter; Antrag Bündnis 90/Die Grünen, FDP, PBG vom auf eine Sondersitzung nach 28 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald; Mit Schreiben vom stellen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen FDP PBG den gemeinsamen Antrag auf eine Sondersitzung nach 28 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald. Den Antragstellern ist zur Kenntnis gekommen, dass 1. Bürgermeister Neusiedl einem Mitarbeiter eine höhergruppierte Stelle ab zugewiesen hat, ohne dass der laut Geschäftsordnung zuständige Gemeinderat darüber beraten und beschlossen habe. Nach Ansicht der Antragsteller handelt es sich dabei entgegen der Behauptung des 1. Bürgermeisters Neusiedl nicht um eine Umsetzung, die in seinem Direktionsrecht liegt. Entscheidend für die Beurteilung der Maßnahme ist, dass ein höher bewerteter Dienstposten übertragen wurde. Nach 22 Abs. 2 BAT wir ein Arbeitnehmer ganz automatisch in diejenige Entgeltgruppe eingeordnet, die der Tätigkeit des Dienstpostens entspricht. Die neue höhere Eingruppierung vollzieht sich demnach automatisch mit der nicht nur vorübergehenden Zuweisung des neuen Tätigkeitsbereiches. Diese Stelle wurde bisher nach E11 eingruppiert. Laut Geschäftsordnung des Gemeinderates 3 Abs. 2 und 9 ist für die Beschlussfassung, dieser durch die Stellenbesetzung ausgelösten Höhergruppierung, der Gemeinderat, gegebenenfalls der Verwaltungsausschuss zuständig. Auch ist eine Beteiligung des Personalrates zwingend erforderlich. Die Antragsteller bitten um die Bekanntgabe der entsprechenden Beschlüsse der Personalvertretung der Gemeinde Grünwald zu diesem Vorgang. Weiter führen die Antragsteller aus, dass sich die Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an Gesetz, Rechtsverordnungen und autonome Satzungen halten muss. Maßnahmen, die eine der Bestimmungen verletzen sind daher zurückzunehmen. 2

3 Abschließend führen die Antragsteller aus, das auch bei der vom Gemeinderat beschlossenen Neubesetzung des Hauptamtsleiters eine Beschlussfassung und Zustimmung des Personalrates zwingend erforderlich ist. Mangelt es an dieser Zustimmung durch den Personalrat der Gemeinde Grünwald, ist auch diese Stellenbesetzung nicht wirksam. Rechtsanwalt Dr. Dirk Monheim führt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt aus: A) zur Neubesetzung der Stelle des Personalamtsleiter: Die Übertragung der frei gewordenen Position des Personalamtsleiters auf den bisherigen Stellvertreter ist keine Versetzung, sondern lediglich eine Umsetzung. Bei einer Umsetzung sind weder der Personalrat noch der Gemeinderat oder der Verwaltungsausschuss zu beteiligen. Dass es sich um keine Versetzung handelt, folgt daraus, dass die Tätigkeit ohne Wechsel der Dienststelle erfolgt. Dies wäre jedoch gemäß 4 Abs. 1 TVöD-AT zwingende Voraussetzung, um von einer Versetzung sprechen zu können. Hinsichtlich einer beteiligungspflichtigen Höhergruppierung oder beteiligungspflichtigen Übertragung einer höherwertigen Aufgabe für mehr als 6 Monate besteht alleine schon deshalb kein Mitbestimmungsrecht des Personalrates, weil es sich nach der vom 1. Bürgermeister kraft seines Organisationsrechts als Dienststellenleiter vorgenommenen Neuzuordnung der Aufgaben des Hauptamtsleiters und Personalamtsleiters bei der letztgenannten Stelle um eine Stelle handelt, die nach E 9 bewertet ist. Damit stellt die damit verbundene Tätigkeit keine höherwertigere Tätigkeit dar als die Tätigkeit, die bisher mit der Position des stellvertretenden Personalamtsleiters verbunden war. B) zur Neubesetzung der Stelle des Hauptamtsleiters: Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung für die Stelle des Hauptamtsleiters wurden diese durch den beauftragten Personaldienstleister sowie der Verwaltung ausgewertet und demensprechend bewertet. Nach den im Anschluss erfolgten Vorstellungsgesprächen wurden dem Gemeinderat die in die engere Wahl kommenden Bewerber vorgestellt. In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Gemeinderat, die Stelle des Hauptamtsleiters dem bisherigen Personalamtsleiter zu übertragen. Die Übertragung der Position des Hauptamtsleiters auf den bisherigen Leiter des Personalamts stellt aufgrund der Tatsache, dass die erstgenannte Tätigkeit einer anderen Vergütungsgruppe angehört, lediglich eine Umsetzung und keine Versetzung, aber im Ergebnis auch eine Höhergruppierung dar. Dies allerdings erst dann, wenn diese auch tatsächlich durchgeführt wird. Da die Gemeinde aber verpflichtet ist, den Stelleninhaber gemäß der von ihm überwiegend ausgeübten Tätigkeit zu vergüten, ist die Höhergruppierung zwingende Folge der Aufgabenübertragung. Der Personalrat ist daher nicht hinsichtlich der Übertragung der Aufgabe, jedoch bezüglich der Höhergruppierung gemäß Artikel 75 BayPVG zu beteiligen. Angesichts der in Artikel 75 Abs. 2 BayPVG abschließend genannten Verweigerungsgründe für eine Zustimmung kann der Personalrat im Ergebnis aber dann auch nur zustimmen. 3

4 C) allgemeine rechtlich Stellungnahme: Die Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald legt ausdrücklich fest, welche Kompetenzen dem Gemeinderat bzw. dem Verwaltungsausschuss vorbehalten sind. Umsetzungen sind hierbei nicht genannt, was für den Gemeinderat auch zwingend ist und nicht durch eine Geschäftsordnung abgeändert werden kann. Nach der Grundregel des öffentlichen Dienstrechts fällt die Umsetzung damit in die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters. Dieser hat als Dienststellenleiter auch die Organisationsgewalt. Ein Beschluss gegen die Höhergruppierung des Hauptamtsleiters nach EG 12 TVöD würde gegen die Verpflichtung, Bedienstete entsprechend der tariflichen Bezahlung für die mit einer Stelle verbundenen Aufgaben zu bezahlen, verstoßen. Bezüglich der Umsetzung der Position des Personalamtsleiters auf den bisherigen Stellvertreter liegt, da aufgrund des neuen Zuschnitts der Aufgaben keine Höhergruppierung erfolgt, ebenfalls keine Kompetenz beim Gemeinderat. Man könnte lediglich daran denken, die Kompetenz des Verwaltungsausschusses aus 9 a2) der Geschäftsordnung dahingehend auszulegen, dass auch die Aufgabenumverteilung von Teilen der Aufgaben des Personalamtsleiters auf den Leiter des Hauptamtes unter den Begriff Aufstellung des Stellenplanes fällt. Hier würde aber der Wortlaut überdehnt, zumal nach der Gemeindeordnung die Verteilungsbefugnis der Aufgaben der Gemeindebediensteten dem 1. Bürgermeister obliegt. Hierbei hat er nicht einmal eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Gemeinderat. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Stellen des Hauptamtsleiters und des Personalamtsleiters nicht intern oder gar extern hätten ausgeschrieben werden müssen. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine derartige Verpflichtung nicht zwingend vorgesehen, in der Literatur wird sie überwiegend abgelehnt. Auch im Bayerischen Personalvertretungsgesetzt existiert keine dementsprechende Verpflichtung. Zusammenfassend stellt Rechtsanwalt Dr. Monheim fest, dass lediglich bezüglich der Höhergruppierung des bisherigen Personalamtsleiters in seiner Position als Hauptamtsleiter eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme vorliegt, bei welcher der Gemeinderat und der Personalrat zu beteiligen sind. Der Personalrat wurde diesbezüglich mit dem entsprechenden Formblatt vom fristgerecht zur Mitbestimmung informiert, da der Beschluss zur Höhergruppierung erst in der ordentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am behandelt wird. Da der Übertragung der Aufgabe aber ein Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegt und die Widerspruchsgründe für den Personalrat im BayPVG im vorliegenden Fall mangels Vorliegen einer gesetzlichen Ausschreibungspflicht nicht einschlägig sind, sollte es sich bei der Anhörung des Personalrats lediglich um eine Formsache handeln. In der anschließend intensiv geführten Diskussion beantwortet Rechtsanwalt Dr. Monheim die Fragen der einzelnen Gemeinderatsmitglieder, die sich in der Fragestellung und Beantwortung inhaltlich am Sachvortrag orientieren. Gemeinderatsmitglied Dr. Knittel stellt den Antrag auf Ende der Debatte, der auf Vorschlag von 1. Bürgermeister Neusiedl im Einvernehmen mit Gemeinderatsmitglied Dr. Knittel auf Ende der Rednerliste umformuliert wird. 4

5 Der Gemeinderat beschließt mit 22 : 1 Stimmen das Ende der Rednerliste mit zwei abschließend folgenden Wortmeldungen. Abschließend erklärt 1. Bürgermeister Neusiedl, dass sämtlich diskutierte Personalangelegenheiten ordentlich und rechtssicher nach den entsprechenden Regularien vorgenommen wurden. Eine darüber hinaus gehende Beschlussfassung erfolgt nicht. Ende der Sitzung: Uhr Der Vorsitzende: Der Niederschriftsführer: Jan Neusiedl 1. Bürgermeister Peter Gantner 5

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