Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins"

Transkript

1 Berlin, Juni 2006 Stellungnahme Nr. 31/06 abrufbar unter Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Steuerrechtsausschuss zur zur geplanten Unternehmenssteuerreform Mitglieder des Ausschusses: Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Rechtsanwalt Dr. Stephan Eilers, (Berichterstatter) Rechtsanwalt Dr. Dietrich von Elsner, Rechtsanwalt Dr. Gerrit Frotscher, Rechtsanwalt Robert Hörtnagl, Rechtsanwalt Dr. Klaus Olbing, Rechtsanwalt Dr. Stephan Schauhoff, Rechtsanwalt Dr. Egon Schlütter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Söffing, Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim N. Stolterfoht Zuständiger DAV-Geschäftsführer: Rechtsanwalt Jens Wagener

2 Verteiler: Bundesministerium der Justiz Bundesministerium der Finanzen Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins Landesgruppen und -verbände des DAV Vorsitzende der Gesetzgebungsausschüsse des DAV Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften des DAV Steuerrechtsausschuss des DAV Bundesrechtsanwaltskammer Bundesnotarkammer Deutscher Notarverein Institut der Wirtschaftsprüfer Deutscher Richterbund Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Deutscher Steuerberaterverband Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Bundesverband der Freien Berufe ver.di Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Bundesverband Deutscher Banken Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v. (SdK) - Die Aktionärsvereinigung - Zeitschrift Die Aktiengesellschaft NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht WM Wertpapiermitteilungen ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Börsenzeitung Handelsblatt Frankfurter Allgemeine Zeitung NJW Financial Times Deutschland Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2

3 Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV mit derzeit ca Mitgliedern vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vom beschlossen, in Deutschland zum eine umfassende Unternehmenssteuerreform umzusetzen 1. Auch wenn bislang von der Bundesregierung noch kein konkreter Reformentwurf veröffentlicht worden ist, zeichnen sich doch schon jetzt in der politischen Diskussion die wesentlichen Problempunkte der geplanten Reform ab. Nachfolgend soll kurz zu diesen Punkten Stellung genommen werden DAV befürwortet einheitliche Unternehmensbesteuerung Der Steuerrechtsausschuss befürwortet die Einführung eines einheitlichen, rechtsformneutralen Unternehmenssteuersystems mit einem ermäßigten Steuersatz auf Unternehmensebene. Die steuerliche Gesamtbelastung der Unternehmen sollte dabei auf Unternehmensebene einen Prozentsatz von 25 % bis 30 % nicht übersteigen. 2. Ermäßigter Steuersatz für unternehmerische Tätigkeit, nicht für Kapitaleinsatz Die Anwendung des ermäßigten Unternehmenssteuersatzes sollte entgegen dem Vorschlag des Sachverständigenrates nicht von der Höhe des in ein Unternehmen investierten Kapitals abhängig gemacht werden. Da sich der volkswirtschaftliche Nutzen einer unternehmerischen Tätigkeit nicht nach der Höhe des investierten Kapitals bemisst und sich die Höhe des Kapitaleinsatzes zudem in einzelnen Branchen erheblich unterscheidet, scheint dem Steuerrechtsausschuss die Höhe des investierten Kapitals nicht als zuverlässiger Indikator zur Abgrenzung der förderungswürdigen Einkünfte geeignet zu sein. Gegen die privilegierte Besteuerung des Kapitaleinkommens, wie sie der Sachverständigenrat vorschlägt, spricht zudem, dass diese volkswirtschaftlich falsche Impulse setzt, indem die sicher zu erzielende Basisrendite aus einer unternehmerischen Betätigung niedrig, die 1 2 Gemeinsam für Deutschland mit Mut und Menschlichkeit, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom , S. 69. Da derzeit von Seiten des Bundesfinanzministeriums vor allem das Steuerreformmodell der Stiftung Marktwirtschaft (Steuerreformmodell der Stiftung Marktwirtschaft) sowie das Steuerreformmodell, welches aus der Zusammenarbeit zwischen dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht sowie dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH entstanden ist (Steuerreformmodell des Sachverständigenrates) auf ihre konkrete Umsetzung hin untersucht werden, soll vor allem auf die Vorschläge aus diesen beiden Modellen eingegangen werden. 3

4 darüber hinausgehende, in der Regel mit viel größeren Risiken behaftete Rendite hingegen hoch besteuert wird. Nach Meinung des Steuerrechtsausschusses ist es insgesamt sachgerechter, wenn zur Abgrenzung der förderungswürdigen Einkünfte entsprechend dem Modell der Stiftung Marktwirtschaft ausschließlich auf die unternehmerische Tätigkeit des Unternehmens abgestellt wird. 3. Einfachheit des Steuersystems vor überzogener Einzelfallgerechtigkeit Bei der Ausgestaltung des neuen Unternehmenssteuersystems sollte dem Ziel der Einfachheit des Steuersystems gegenüber einem überzogenen und in der Gesamtsicht eher schädlichen Streben nach Einzelfallgerechtigkeit der Vorrang eingeräumt werden. Die geplante Gesamtsteuerbelastung von 25 % - 30 % auf Unternehmensebne sollte dementsprechend für sämtliche Unternehmen gelten, unabhängig davon, ob der individuelle Einkommensteuer- Durchschnittssteuersatz der hinter den Unternehmen stehenden Individuen u.u. niedriger ausfällt. Auch eine Beschränkung der Verlustverrechnung auf die Unternehmensebene muss als zum Zwecke eines möglichst einfachen Unternehmenssteuersystems notwendige Konsequenz der Unternehmenssteuerreform akzeptiert werden. Soweit von Seiten der Politik gewünscht, sollte ein Ausgleich für die u.u. im Einzelfall aufgrund der einheitlichen Besteuerung zu hohe Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene bei dem jeweiligen Unternehmer auf Einkommensteuerebene geschaffen, die Unternehmenssteuer hiermit aber nicht belastet werden. 4. Keine Einbeziehung von Einzelunternehmern in das neue Unternehmenssteuersystem? Ca. 50 % - 60 % der derzeit bestehenden Einzelunternehmen würden im neuen Unternehmenssteuersystem bei einer steuerlichen Gesamtbelastung von 25 % - 30 % schlechter behandelt als nach geltendem Steuerrecht. Die meisten Einzelunternehmen würden damit zu Verlierern der Unternehmensteuerreform, soweit ihre leistungsfähigkeitsgerechte Einbeziehung in das neue System nicht über zahlreiche Ausnahmeregelungen gewährleistet wird. Angesichts dessen, dass Einzelunternehmen gegenüber Kapital- und Personengesellschaften wesentliche strukturelle Unterschiede aufweisen, ist der Steuerrechtsausschuss der Auffassung, dass Einzelunternehmer aufgrund der gerade geschilderten Belastungsfolgen nicht notwendigerweise in das neue System der Unternehmensbesteuerung einbezogen werden müssen. Er ist vielmehr der Ansicht, dass Einzelunternehmer ohne weiteres auch weiterhin wie bisher der Einkommensteuer unterworfen werden könnten, soweit eine leistungsfähigkeitsgerechte Einbeziehung in das neue Unternehmenssteuersystem zu 4

5 komplex wäre. Das Unternehmenssteuersystem kann auf diese Weise einfach gehalten werden, ohne die Einzelunternehmen schwerwiegend zu benachteiligen. Der Steuerrechtsausschuss lehnt dagegen eine Optionslösung für Einzelunternehmer aufgrund der sich daraus voraussichtlich ergebenden Komplikationen ab. 5. Einheitliches Gewinnermittlungsgesetz DAV befürwortet die Einführung eines einheitlichen Gewinnermittlungsgesetzes unter Aufgabe der Maßgeblichkeit. 6. Organschaft / Gruppenbesteuerung Der Steuerrechtsausschuss hält eine Neuorganisation des Organschaftsrechts für sinnvoll. Insbesondere sollte die Mehrmütterorganschaft wieder eingeführt werden. 7. Umwandlungssteuerrecht Eine erfolgreiche Reform des Unternehmenssteuerrechts bedingt die Einführung eines an das neue System der Unternehmensbesteuerung angepassten Umwandlungssteuerrechts. Die Grunderwerbsteuer, welche sich heute aufgrund ihrer Kompliziertheit und ihrer Belastungsfolgen im Rahmen der meisten Umwandlungsvorgänge als äußerst hinderlich erweist, sollte dabei nach Möglichkeit bei Umwandlungsvorgängen nicht entstehen. Das derzeit von Regierungsseite geplante Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) wirkt nach Auffassung des Steuerrechtsausschusses zu den Zielen der Unternehmenssteuerreform kontraproduktiv. Der Gesetzgeber will im Rahmen des SEStEG bereits jetzt eine wesentliche Änderung des Umwandlungssteuerrechts herbeiführen, ohne zu wissen, was er in 2008 für ein Unternehmenssteuerrecht einführen will. Es ist absehbar, dass dies bei Einführung des neuen Unternehmenssteuerrechts zu erheblichen Abstimmungsproblemen führen wird. Das SEStEG ist zudem in vielen Punkten (Realisationsgrundsatz, Untergang von Verlustvorträgen, etc.) für den Steuerpflichtigen sehr restriktiv und steht damit im Widerspruch zu dem Ziel der Unternehmenssteuerreform, ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuersystem zu schaffen. Nach Auffassung des Steuerrechtsausschusses sollte sich der Gesetzgeber im Moment alleine auf die schon vor 2008 zwingend erforderliche Umsetzung der Fusionsrichtlinie beschränken. Die weitere Neuregelung des UmwStG sollte dagegen bis zur Unternehmenssteuerreform 2008 ausgesetzt und dann von vornherein an das neue Unternehmenssteuersystem angepasst werden. 5

6 8. Reform der Kommunalfinanzen Die Gewerbesteuer ist in ihrer derzeitigen Form als Sondersteuer für Gewerbetreibende steuerrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie behindert eine Vereinfachung des Steuersystems und führt insbesondere mit ihren ertragsunabhängigen Komponenten zu volkswirtschaftlich schädlichen Belastungen. Will man die Unternehmenssteuerbelastung tatsächlich auf 25 % - 30 % absenken, ist eine Reform der Gewerbesteuer im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform unumgänglich. Das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft ist in diesem Zusammenhang geeignet, die Finanzierung der Kommunalfinanzen auf eine breite Grundlage zu stellen und die Belastungswirkungen gleichmäßig auf sämtliche gesellschaftliche Gruppen zu verteilen, ohne die Gesamtbelastung der Unternehmen über die angestrebte Belastungsgrenze zu treiben. Fatal, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der ursprünglich einmal angestrebten Steuervereinfachung, wäre es, wenn der Gesetzgeber, wie jetzt von der Politik diskutiert, als faulen Kompromiss neben einer abgesenkten Körperschaftsteuer die Gewerbesteuertatbestände mit erheblichen ertragsunabhängigen Elementen anreichern würde und zusätzlich eine Betriebslohnsteuer neu einführen würde. Die wechselseitige Anrechnung der verschiedenen Steuern könnte zwar die Gesamtbelastung reduzieren, würde aber den Steuerstandort Deutschland schon wegen der Vielzahl neuer Steuertatbestände weiter in Verruf bringen. 9. Beachtung der internationalen Besteuerungsvorgaben Das künftige Unternehmenssteuerrecht sollte so konzipiert sein, dass es sich in das bestehende internationale System der von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen einfügt. Dies wäre zumindest bei einer Umsetzung des Steuerreformmodells der Stiftung Marktwirtschaft nicht der Fall: Dadurch, dass Gewinnentnahmen in diesem Modell künftig nicht mehr den Unternehmensgewinnen in Art. 7 OECD-Musterabkommen, sondern den Dividendenzahlungen in Art. 10 OECD- Musterabkommen zugeordnet werden sollen, ohne dass es zu einer gleichzeitigen Anrechnung von im Ausland gezahlten Steuern kommt, kommt es im internationalen Kontext zu einer deutlich veränderten und für die betroffenen Gesellschaften nachteiligen steuerlichen Behandlung der Personengesellschaften, die mit den Vorgaben des OECD- Musterabkommens nicht zu vereinbaren ist. 6

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht als Ergänzung zur Stellungnahme 33/2015 des DAV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Insolvenzrecht und Steuerrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Insolvenzrecht und Steuerrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Insolvenzrecht und Steuerrecht zur Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 GrS 1/15 Steuererlass aus Billigkeitsgründen

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, November 2008 Stellungnahme Nr.69/08 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss für Geistiges Eigentum ZU ART. 28 (2) DES DRAFT AGREEMENT ON

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin. März 2007 Stellungnahme Nr.19/07 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Steuerrechtsausschuss zur anstehenden Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im April 2009 Stellungnahme Nr. 30/2009 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Juni 2007 Stellungnahme Nr. 31/07 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch seine Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht. zur

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch seine Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht. zur Berlin, im Mai 2008 Stellungnahme Nr. 28/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch seine Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht zur beabsichtigten Ausweitung der Verfolgungsverjährung

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zu den Änderungsanträgen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 2016/0152 (COD) vom 19.12.2016 zum Vorschlag

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Vorschlag KOM(2013) 554 final der Kommission vom 26. Juli 2013 (Änderung der Brüssel I-VO) Stellungnahme Nr.: 51/2013

Mehr

Gerecht, effizient, wettbewerbsfähig: Ein Steuerkonzept für Deutschland

Gerecht, effizient, wettbewerbsfähig: Ein Steuerkonzept für Deutschland Gerecht, effizient, wettbewerbsfähig: Ein Steuerkonzept für Deutschland Universität Regensburg und Sachverständigenrat Duale Einkommensteuer Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Februar 2012 Stellungnahme Nr. 12/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Anregung zur Änderung der 696 ff. ZPO zur Lösung

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im März 2006 Stellungnahme Nr. 11/2006 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Betreff: Gesetz über die Verwendung

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Februar 2011 Stellungnahme Nr. 9/2011 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Vorschlag für ein New Yorker Übereinkommen zur Vollstreckung von internationalen Mediations- und Schlichtungsvergleichen

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Referentenentwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Stellungnahme Nr.: 62/2014

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht zu den Vorschlägen des Bundesrats, die Rechtsmittel im Asylverfahren betreffend (BR-Drs. 179/17, Ziff. 7 bis 9) Stellungnahme

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Arbeitsrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Arbeitsrecht Berlin, im November 2006 Stellungnahme Nr. 60/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht zu der Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen BMJV-Aktenzeichen: I A 5/I A 1-3402/5-14 610/2016 Stellungnahme

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht und den Ausschuss Strafrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht und den Ausschuss Strafrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht und den Ausschuss Strafrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer Steuerlicher

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. Antwort zum Fragebogen der Europäischen Kommission vom 09. Januar 2006 zum Patentschutzsystem in Europa

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. Antwort zum Fragebogen der Europäischen Kommission vom 09. Januar 2006 zum Patentschutzsystem in Europa Berlin, im Februar 2006 Stellungnahme Nr. 7/2006 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss für Geistiges Eigentum Antwort zum Fragebogen der Europäischen

Mehr

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren vom 23.11.2016 für ein Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Januar 2005 Stellungnahme Nr. 11/2005 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zu dem Abschlussbericht der Kommission Strukturreform

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss Berlin, 15. März 2012 21/12 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein

Mehr

Diskussionsvorschlag des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum

Diskussionsvorschlag des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum Diskussionsvorschlag des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zur Ergänzung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Stellungnahme Nr.: 61/2014 Berlin, im November 2014

Mehr

Für eine Agenda Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen schaffen!

Für eine Agenda Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen schaffen! Für eine Agenda Mitarbeiterkapitalbeteiligung Bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen schaffen! Ein gemeinsamer Aufruf vom 28. Mai 2015 Für eine Agenda Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht zum vorläufigen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen AEAO zu 153 AO Abgrenzung einer Berichtigung

Mehr

Mitglieder des Strafrechtsausschusses:

Mitglieder des Strafrechtsausschusses: Berlin, 7. April 2008 Nr. 19/08 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Insolvenzrecht, Steuerrecht und Strafrecht zum Regierungsentwurf eines

Mehr

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zu den Öffnungsklauseln der Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 Stellungnahme Nr.: 39/2016 Berlin, im

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilrechtsausschuss zum Referenten-Entwurf zur Änderung des Vereinsrechts

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilrechtsausschuss zum Referenten-Entwurf zur Änderung des Vereinsrechts Berlin, im Oktober 2004 45/04 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilrechtsausschuss zum Referenten-Entwurf zur Änderung des Vereinsrechts (Schreiben des BMJ vom 31.08.2004 - Az. I B1-3411/I

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (KStR 2015) Stellungnahme

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Juli 2010 Stellungnahme Nr. 35/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zu den Anforderungen an eine neue EU-Datenschutzrichtlinie

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Bundeszentralregistergesetzes (Stand: 25.07.2014)

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Februar 2012 Stellungnahme Nr. 8/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss zum Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Mehr

K O M P A K T I N F O Planungsgruppe

K O M P A K T I N F O Planungsgruppe K O M P A K T I N F O Planungsgruppe 10 GUTE GRÜNDE FÜR DIE UNTERNEHMENSTEUERREFORM Es gibt gute Gründe, diese Unternehmensteuerreform voller Selbstbewusstsein und mit geradem Rücken offensiv zu vertreten.

Mehr

Angleichung der Unternehmensbesteuerung zwischen Deutschland und Frankreich

Angleichung der Unternehmensbesteuerung zwischen Deutschland und Frankreich Dr. Rolf Möhlenbrock Angleichung der Unternehmensbesteuerung zwischen Deutschland und Frankreich 43. Berliner Steuergespräche Ausgangslage g g Erklärungen Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Staatspräsident

Mehr

Berlin, den 27. September 2016 GG 33/2016

Berlin, den 27. September 2016 GG 33/2016 www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein (Gesetzentwurf

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Handelsrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Handelsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Handelsrecht zum Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) vom 27. März 2015 Stellungnahme Nr.: 29/2015 Berlin, im Juni

Mehr

Stellungnahme. Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011

Stellungnahme. Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer Mitglieder: RAuN Wolfgang

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer Bundesrat Drucksache 643/16 27.10.16 Antrag des Landes Brandenburg Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Potsdam, 27. Oktober 2016

Mehr

Berlin, 11. August 2010 Nr. 43/10 abrufbar unter

Berlin, 11. August 2010 Nr. 43/10 abrufbar unter Berlin, 11. August 2010 Nr. 43/10 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär

Mehr

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMWi eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMWi eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMWi eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts Berlin, den 26. Mai 2015 GG 22/2015 Ansprechpartner: RA Dr. Jan Precht / Ass.

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im September 2010 Stellungnahme Nr.: 58/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Außergerichtliche Konfliktbeilegung (unter Mitwirkung des Geschäftsführenden

Mehr

Berlin, 02. September 2011 Nr. 50/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de

Berlin, 02. September 2011 Nr. 50/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Berlin, 02. September 2011 Nr. 50/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss zu den Beschlüssen der so genannten Stephan-Kommission

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zur Kinderehe Stellungnahme Nr.: 7/2017 Berlin, im Februar 2017 Mitglieder des DAV Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg,

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 23.11.2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht zu dem BMJV-Eckpunktepapier für eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts Stellungnahme Nr.: 1/2015 Berlin, im Januar 2015

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss Berlin, 28. Juli 2006 29/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss zu Artikel 1 Nr. 5 des Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Oktober 2011 Stellungnahme Nr. 61 /11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Vergaberecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Vergaberecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Vergaberecht zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eines Gesetzes

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im April 2008 Stellungnahme Nr. 22/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht zu den strafrechtsrelevanten Änderungen im

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zum Referentenentwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Mehr

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im August 2005 Stellungnahme Nr. 43/2005 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zu dem Grünbuch der Kommission über das anzuwendende

Mehr

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD

Mehr

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (BT-Drs. 17/5713) erarbeitet durch den Ausschuss Gesellschaftsrecht Mitglieder: Rechtsanwalt

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss Berlin, März 2012 Stellungnahme Nr. 28/2012 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss zu der Verfassungsbeschwerde des Bernd H. -

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im März 2005 Stellungnahme Nr. 15/2005 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Vorschlag für eine

Mehr

Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS für KMU)

Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS für KMU) Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS für KMU) Empfehlung zur Bearbeitung des Fragebogens Vorbemerkung: Bei den nachfolgenden

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im November 2010 Stellungnahme Nr. 68/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

Mehr

Stellungnahme Nr. 22/2015 Juni 2015

Stellungnahme Nr. 22/2015 Juni 2015 Stellungnahme Nr. 22/2015 Juni 2015 zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Mitglieder des Ausschusses Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Dr. Fritz-Eckehard Kempter, Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Fritz

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie,

Mehr

Theorie und Politik der Unternehmensbesteuerung

Theorie und Politik der Unternehmensbesteuerung Theorie und Politik der Unternehmensbesteuerung Thushyanthan Baskaran thushyanthan.baskaran@awi.uni-heidelberg.de Abteilung für Finanzwissenschaft Alfred-Weber Institut Ruprecht Karls Universität Einleitung

Mehr

Berlin, den 30. Oktober 2012

Berlin, den 30. Oktober 2012 www.wpk.de/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zu dem Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und

Mehr

erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer

erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz) erarbeitet

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, 15. Januar 2008 Stellungnahme Nr. 2/2008 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

Berlin, den 16. August 2012

Berlin, den 16. August 2012 www.wpk.de/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz

Mehr

Unternehmensbesteuerung in EU-Staaten

Unternehmensbesteuerung in EU-Staaten Unternehmensbesteuerung in EU-Staaten Herausgegeben irti Auftrag der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.v von Prof. Dr. Joachim Lang Direktor des Instituts fiir Steuerrecht Universitat Kòln Verlag

Mehr

Anmerkungen zur tariflichen, effektiven und tatsächlichen steuerlichen Belastung deutscher Unternehmen im europäischen Vergleich

Anmerkungen zur tariflichen, effektiven und tatsächlichen steuerlichen Belastung deutscher Unternehmen im europäischen Vergleich Dr. Andreas Bovenschulte Juni 2006 Anmerkungen zur tariflichen, effektiven und tatsächlichen steuerlichen Belastung deutscher Unternehmen im europäischen Vergleich In der Diskussion über die Reform der

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz BT-Drs. 18/9237 (mit Stellungnahme der Bundesregierung)

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Juli 2010 Stellungnahme Nr. 40/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Handelsrechtsausschuss zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen

Mehr

Lebensmittelpunkt in Spanien

Lebensmittelpunkt in Spanien Lebensmittelpunkt in Spanien Fragen zur Steuerpflicht & Ansässigkeit Oktober 2009 www.europeanaccounting.net www.strunk-kolaschnik.de Nichts muss so sein, nur weil es immer so gewesen ist. Memorandum Seite

Mehr

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren (Ratsdokument 5208/09 COPEN 7 vom 20.1.2009)

Mehr

Ausschließlich per E-Mail. Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße 9-12 10117 Berlin. Bundessteuerberaterkammer Neue Promenade 4 10178 Berlin

Ausschließlich per E-Mail. Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße 9-12 10117 Berlin. Bundessteuerberaterkammer Neue Promenade 4 10178 Berlin stanschrift Berlin: Bundesministerium der F inanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße 9-12

Mehr

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuerumfeld Wettbewerbsfähiges Steuersystem In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme aus. Die durchschnittliche

Mehr

Reform der Unternehmensbesteuerung Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft

Reform der Unternehmensbesteuerung Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft Reform der Unternehmensbesteuerung Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft Prof. Dr. Norbert Herzig 1 Ausgangspunkt Brühler Kommission Steuersenkungsgesetz zum 01.01.2001 positiv: - Systemwechsel zum Halbeinkünfteverfahren

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, 15. Januar 2009 Stellungnahme Nr. 8/09 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session... Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Corporate Social Responsibility und Compliance

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Corporate Social Responsibility und Compliance Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Corporate Social Responsibility und Compliance zur Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung

Mehr

Verlustverrechnung bei der GmbH

Verlustverrechnung bei der GmbH Dr. Christopher Lieb/Dr. Stefan Haeder Verlustverrechnung bei der GmbH Voraussetzungen, Verfahren, Gestaltungsüberlegungen Kompaktwissen für GmbH-Berater Dr. Christopher Lieb/Dr. Stefan Haeder Verlustverrechnung

Mehr

Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen

Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen 13.10.06 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen Stellungnahme zu den Plänen der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform 2008 Die Bundesregierung verfolgt mit der für das Jahr

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht zu erforderlichen Änderungen der 1025 ff. ZPO Stellungnahme Nr.: 10/2015 Berlin, im März 2015 Mitglieder des Ausschusses

Mehr

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Bank und Kapitalmarktrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Bank und Kapitalmarktrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Bank und Kapitalmarktrecht zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im Juni 2011 Stellungnahme Nr. 34/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über

Mehr

Per E-Mail. Abschlussprüferaufsichtskommission Wirtschaftsprüferhaus Rauchstr. 26 10787 Berlin

Per E-Mail. Abschlussprüferaufsichtskommission Wirtschaftsprüferhaus Rauchstr. 26 10787 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 11019 Berlin Per E-Mail Abschlussprüferaufsichtskommission Wirtschaftsprüferhaus Rauchstr. 26 10787 Berlin Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen

Mehr

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Berlin, den 13. Mai 2015 GG 15/2015 Ansprechpartner: Ass. jur. Robert

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im August 2003 Stellungnahme Nr. 49/2003 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung

Mehr