Neues vom Batteriegesetz...und aus der Welt der Batterien. Tagung VERE e.v. Produktverantwortung Hamburg, den

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1 Neues vom Batteriegesetz...und aus der Welt der Batterien Tagung VERE e.v. Produktverantwortung Hamburg, den

2 Inhalt 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept 6 Kontakt 1

3 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 2011 wurden von Nutzern (Vorjahr: 2.394) t Batterien und Akkus in Verkehr gebracht (Vorjahr t) Das entspricht 1,471 Milliarden Stück (Vorjahr: 1,338 Milliarden) 2

4 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 3

5 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 4

6 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG Die gesammelte Menge von t entspricht einer Sammelquote von 44,7 % nach dem Berechnungsmodell des Batteriegesetzes ( 2 [19] BattG). Die Berechnung der Sammelquote basiert auf den in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Neubatterien. Diese Durchschnittsmenge beinhaltet auch Inverkehrbringungsmengen von Herstellern, die im Berichtsjahr nicht mehr Mitglied im Gemeinsamen Rücknahmesystem waren. Bezogen auf die im Berichtsjahr am System angeschlossenen Hersteller ergibt sich eine abweichende Sammelquote von 45,8 %. 5

7 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem Branchenlösung für Batterien aus Elektrofahrrädern: (Quelle: ZIV 2010) 6

8 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem Branchenlösung für Batterien aus Elektrofahrrädern: gemeinsame Erfassung im System für Gerätebatterien die meisten deutschen Hersteller von e-bikes haben sich dem Gemeinsamen Rücknahmesystem angeschlossen rund Fahrradhändler wurden bereits mit Sammelbehältern ausgestattet hohe gefahrgutrechtliche Anforderungen 7

9 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5 Ausblick 6 Kontakt 8

10 2 Neues vom Batteriegesetz 2 wird wie folgt geändert:... d) Absatz 14 wird wie folgt gefasst: Vertreiber ist, wer Batterien gewerblich für den Endnutzer anbietet. Anbieten von Batterien im Sinne des Satzes 1 ist das auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Präsentieren oder öffentliche Zugänglichmachen von Batterien; dies umfasst auch die Aufforderung, ein Angebot abzugeben. e) Absatz 15 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern anbieten, die sich nicht oder nicht ordnungsgemäß nach 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach 20 Nummer 1 angezeigt haben, gelten als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes. f) Dem Absatz 16 wird folgender Satz angefügt: Die Abgabe von unter der Marke oder nach den speziellen Anforderungen eines Auftraggebers gefertigten und zum Weitervertrieb bestimmten Batterien an den Auftraggeber gilt nicht als Inverkehrbringen im Sinne von Satz 1. 9

11 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Vertreiber dürfen Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes für den Endnutzer nur anbieten, wenn sie durch Erfüllung der ihnen nach 9 Absatz 1 Satz 1 obliegenden Rücknahmepflichten sicherstellen, dass der Endnutzer Altbatterien nach Maßgabe dieses Gesetzes zurückgeben kann; das Anbieten von Batterien, deren Hersteller sich entgegen 4 Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß angezeigt haben, ist untersagt. 10

12 2 Neues vom Batteriegesetz 16 wird wie folgt gefasst: 16 Sammelziele Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien folgende Sammelquoten erreichen und dauerhaft sicherstellen: 1. spätestens für das Kalenderjahr 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent, 2. spätestens für das Kalenderjahr 2014 eine Sammelquote von mindestens 40 Prozent und 3. spätestens für das Kalenderjahr 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent. 11

13 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem (?) 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko (?) 5 Ausblick 6 Kontakt 12

14 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? ElektroG Anhang III Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik- Altgeräten nach 11 Abs Mindestens folgende Stoffe, Gemische und Bauteile müssen aus getrennt gesammelten Altgeräten entfernt werden:... b) Batterien und Akkumulatoren Unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Tatsache, dass Wiederverwendung und stoffliche Verwertung wünschenswert sind, sind die Nummern 1 bis 3 so anzuwenden, dass die umweltgerechte Wiederverwendung und die umweltgerechte stoffliche Verwertung von Bauteilen oder ganzen Geräten nicht behindert wird. 13

15 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 14

16 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 15

17 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 16

18 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 17

19 1. Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2. Neues vom Batteriegesetz 3. Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4. Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5. Ausblick 6. Kontakt 18

20 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Fallbeispiel: Abholung von einem gewerblichen Sammler Verschiedene Lithium- Primärzellen Mono-Fraktion ohne Kurzschlusssicherung 19

21 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Fallbeispiel Entsorgungsfachbetrieb: Fehlende Informationen über Sicherheitsrisiken und ordnungsgemäße Handhabung Wir haben einfach alles reingeschmissen 20

22 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 21

23 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 22

24 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Hauptrisikofaktoren Unsachgemäßer Umgang Nicht definniertes Batteriegemisch Freiliegende Pole Restladung Fehlwürfe, sonstiger Abfall zerkleinerte / beschädigte Batterien 23

25 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Fazit: Lithiumbatterien sind sicher! wenn sie ordnungsgemäß, technisch geprüft in Verkehr gebracht werden und während der Nutzung und bei der Entsorgung sachgemäß behandelt werden. Die Altbatterieerfassung über das Gemeinsame Rücknahmesystem erfolgt ordnungsgemäß und stellt eine sichere Sammlung und Entsorgung auch in der Zukunft sicher!

26 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem (?) 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko (?) 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept 6 Kontakt 25

27 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Aufgabenstellung: Das zukünftige Rücknahmesystem von GRS Batterien muss in der Lage sein, Altbatterien in drei Sicherheitsklassen zu erfassen und zu verwerten: (i) Herkömmliche Gerätealtbatterien (ii) leistungsstarke, Hochenergie- Gerätealtbatterien (iii) Beschädigte leistungsstarke, Hochenergie- Gerätealtbatterien Unkritische Gemische und Monochargen ZnC, Zn-Luft, AlMn, Pb, NiCd, NiMH-Batt. Tolerierbarer Anteil Lithium-Systeme < 10% Mono-Fraktionen primärer und sekundärer Lithiumsysteme, ggf. auch NiMH und/oder zukünftige Alternativtechnologien Beschädigte Lithiumbatterien u. ä. Gewicht der Batterie oder Zelle > 500 g/ Stk. 26

28 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Kombiniertes Hol- und Bringsystem für herkömmliche Gerätealtbatterien Sammelstellen Gerätebatterie-Gemisch Abholung von etablierten Sammelstellen Handel öre Gewerbe 27

29 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Kombiniertes Hol- und Bringsystem für leistungsstarke Hochenergie-Gerätealtbatterien Qualifizierte Annahmestellen für alle Sicherheitsklassen (i), (ii), (iii) qualifizierte Sammelstellen beim Handel, im Handwerk, bei Logistik- und Entsorgungsunternehmen, bei öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern klassische Sammelstellen (Handel u. ä.) Qualifizierte Annahmestellen bei öre Qualifizierte Annahmestellen im Handel, Handwerk und sonst. 28

30 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Die 3 Säulen der sicheren Sammlung und des sicheren Transports von Altbatterien Klassifizierung der Altbatterien Kombiniertes Hol-Bring-System Sensible Verbraucherund Stakeholder- Kommunikation (i) (ii) (i) Gerätebatterie- Gemisch Mono-Fraktionen Gerätebatterien und Industriebatterien Beschädigte Lithium- Batterien und Lithium- Akkus qualifizierte Sammelstellen für alle Batterietypen GRS Batterien Sicherheitskonzept 29

31 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept 6 Kontakt 30

32 6 Kontakt Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Heidenkampsweg 44 D Hamburg Phone +49(0) Fax +49(0)

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