Neues vom Batteriegesetz...und aus der Welt der Batterien. Tagung VERE e.v. Produktverantwortung Hamburg, den
|
|
- Siegfried Wetzel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neues vom Batteriegesetz...und aus der Welt der Batterien Tagung VERE e.v. Produktverantwortung Hamburg, den
2 Inhalt 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept 6 Kontakt 1
3 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 2011 wurden von Nutzern (Vorjahr: 2.394) t Batterien und Akkus in Verkehr gebracht (Vorjahr t) Das entspricht 1,471 Milliarden Stück (Vorjahr: 1,338 Milliarden) 2
4 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 3
5 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 4
6 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG Die gesammelte Menge von t entspricht einer Sammelquote von 44,7 % nach dem Berechnungsmodell des Batteriegesetzes ( 2 [19] BattG). Die Berechnung der Sammelquote basiert auf den in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Neubatterien. Diese Durchschnittsmenge beinhaltet auch Inverkehrbringungsmengen von Herstellern, die im Berichtsjahr nicht mehr Mitglied im Gemeinsamen Rücknahmesystem waren. Bezogen auf die im Berichtsjahr am System angeschlossenen Hersteller ergibt sich eine abweichende Sammelquote von 45,8 %. 5
7 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem Branchenlösung für Batterien aus Elektrofahrrädern: (Quelle: ZIV 2010) 6
8 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem Branchenlösung für Batterien aus Elektrofahrrädern: gemeinsame Erfassung im System für Gerätebatterien die meisten deutschen Hersteller von e-bikes haben sich dem Gemeinsamen Rücknahmesystem angeschlossen rund Fahrradhändler wurden bereits mit Sammelbehältern ausgestattet hohe gefahrgutrechtliche Anforderungen 7
9 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5 Ausblick 6 Kontakt 8
10 2 Neues vom Batteriegesetz 2 wird wie folgt geändert:... d) Absatz 14 wird wie folgt gefasst: Vertreiber ist, wer Batterien gewerblich für den Endnutzer anbietet. Anbieten von Batterien im Sinne des Satzes 1 ist das auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Präsentieren oder öffentliche Zugänglichmachen von Batterien; dies umfasst auch die Aufforderung, ein Angebot abzugeben. e) Absatz 15 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern anbieten, die sich nicht oder nicht ordnungsgemäß nach 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach 20 Nummer 1 angezeigt haben, gelten als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes. f) Dem Absatz 16 wird folgender Satz angefügt: Die Abgabe von unter der Marke oder nach den speziellen Anforderungen eines Auftraggebers gefertigten und zum Weitervertrieb bestimmten Batterien an den Auftraggeber gilt nicht als Inverkehrbringen im Sinne von Satz 1. 9
11 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Vertreiber dürfen Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes für den Endnutzer nur anbieten, wenn sie durch Erfüllung der ihnen nach 9 Absatz 1 Satz 1 obliegenden Rücknahmepflichten sicherstellen, dass der Endnutzer Altbatterien nach Maßgabe dieses Gesetzes zurückgeben kann; das Anbieten von Batterien, deren Hersteller sich entgegen 4 Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß angezeigt haben, ist untersagt. 10
12 2 Neues vom Batteriegesetz 16 wird wie folgt gefasst: 16 Sammelziele Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien folgende Sammelquoten erreichen und dauerhaft sicherstellen: 1. spätestens für das Kalenderjahr 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent, 2. spätestens für das Kalenderjahr 2014 eine Sammelquote von mindestens 40 Prozent und 3. spätestens für das Kalenderjahr 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent. 11
13 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem (?) 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko (?) 5 Ausblick 6 Kontakt 12
14 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? ElektroG Anhang III Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik- Altgeräten nach 11 Abs Mindestens folgende Stoffe, Gemische und Bauteile müssen aus getrennt gesammelten Altgeräten entfernt werden:... b) Batterien und Akkumulatoren Unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Tatsache, dass Wiederverwendung und stoffliche Verwertung wünschenswert sind, sind die Nummern 1 bis 3 so anzuwenden, dass die umweltgerechte Wiederverwendung und die umweltgerechte stoffliche Verwertung von Bauteilen oder ganzen Geräten nicht behindert wird. 13
15 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 14
16 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 15
17 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 16
18 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 17
19 1. Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2. Neues vom Batteriegesetz 3. Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4. Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5. Ausblick 6. Kontakt 18
20 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Fallbeispiel: Abholung von einem gewerblichen Sammler Verschiedene Lithium- Primärzellen Mono-Fraktion ohne Kurzschlusssicherung 19
21 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Fallbeispiel Entsorgungsfachbetrieb: Fehlende Informationen über Sicherheitsrisiken und ordnungsgemäße Handhabung Wir haben einfach alles reingeschmissen 20
22 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 21
23 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 22
24 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Hauptrisikofaktoren Unsachgemäßer Umgang Nicht definniertes Batteriegemisch Freiliegende Pole Restladung Fehlwürfe, sonstiger Abfall zerkleinerte / beschädigte Batterien 23
25 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? Fazit: Lithiumbatterien sind sicher! wenn sie ordnungsgemäß, technisch geprüft in Verkehr gebracht werden und während der Nutzung und bei der Entsorgung sachgemäß behandelt werden. Die Altbatterieerfassung über das Gemeinsame Rücknahmesystem erfolgt ordnungsgemäß und stellt eine sichere Sammlung und Entsorgung auch in der Zukunft sicher!
26 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem (?) 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko (?) 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept 6 Kontakt 25
27 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Aufgabenstellung: Das zukünftige Rücknahmesystem von GRS Batterien muss in der Lage sein, Altbatterien in drei Sicherheitsklassen zu erfassen und zu verwerten: (i) Herkömmliche Gerätealtbatterien (ii) leistungsstarke, Hochenergie- Gerätealtbatterien (iii) Beschädigte leistungsstarke, Hochenergie- Gerätealtbatterien Unkritische Gemische und Monochargen ZnC, Zn-Luft, AlMn, Pb, NiCd, NiMH-Batt. Tolerierbarer Anteil Lithium-Systeme < 10% Mono-Fraktionen primärer und sekundärer Lithiumsysteme, ggf. auch NiMH und/oder zukünftige Alternativtechnologien Beschädigte Lithiumbatterien u. ä. Gewicht der Batterie oder Zelle > 500 g/ Stk. 26
28 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Kombiniertes Hol- und Bringsystem für herkömmliche Gerätealtbatterien Sammelstellen Gerätebatterie-Gemisch Abholung von etablierten Sammelstellen Handel öre Gewerbe 27
29 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Kombiniertes Hol- und Bringsystem für leistungsstarke Hochenergie-Gerätealtbatterien Qualifizierte Annahmestellen für alle Sicherheitsklassen (i), (ii), (iii) qualifizierte Sammelstellen beim Handel, im Handwerk, bei Logistik- und Entsorgungsunternehmen, bei öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern klassische Sammelstellen (Handel u. ä.) Qualifizierte Annahmestellen bei öre Qualifizierte Annahmestellen im Handel, Handwerk und sonst. 28
30 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept Die 3 Säulen der sicheren Sammlung und des sicheren Transports von Altbatterien Klassifizierung der Altbatterien Kombiniertes Hol-Bring-System Sensible Verbraucherund Stakeholder- Kommunikation (i) (ii) (i) Gerätebatterie- Gemisch Mono-Fraktionen Gerätebatterien und Industriebatterien Beschädigte Lithium- Batterien und Lithium- Akkus qualifizierte Sammelstellen für alle Batterietypen GRS Batterien Sicherheitskonzept 29
31 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien aus Elektroaltgeräten ein Qualitätsproblem? 4 Lithium-Batterien ein Sicherheitsrisiko? 5 Relaunch Sammelsystem das GRS Batterien-Konzept 6 Kontakt 30
32 6 Kontakt Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Heidenkampsweg 44 D Hamburg Phone +49(0) Fax +49(0)
Neuerungen im Rahmen der BattG-Novellierung und Schnittstellen zum ElektroG
Neuerungen im Rahmen der BattG-Novellierung und Schnittstellen zum ElektroG IHK Schleswig-Holstein, 09. September 2015 Inhalt 1 Wesentliche Neuerungen im Rahmen der BattG-Novellierung 2 BattG: von Inverkehrbringen
MehrOrdnungsgemäßer Umgang mit Altbatterien im Rahmen ElektroG, BattG und Gefahrgutrecht. Rendsburg, , Dipl.-Ing.
Ordnungsgemäßer Umgang mit Altbatterien im Rahmen ElektroG, BattG und Gefahrgutrecht Rendsburg, 24.11.2015, Dipl.-Ing. Georgios Chryssos Ordnungsgemäßer Umgang mit Altbatterien im Rahmen ElektroG, BattG
MehrSichere und ordnungsgemäße Rücknahme von Altbatterien.
GRS Batterien Sichere und ordnungsgemäße Rücknahme von Altbatterien. Mit Hochenergiebatterien in eine mobile Zukunft Unsere Welt wird immer mobiler. Ob Laptops, Smartphones oder Akkuschrauber kabellos
MehrErfolgsbericht 2013. Öffentlicher Bericht. Genehmigtes herstellereigenes Batterie-Rücknahmesystem in Deutschland seit 2010
Erfolgsbericht 2013 Öffentlicher Bericht Genehmigtes herstellereigenes Batterie-Rücknahmesystem in Deutschland seit 2010 EUROPEAN RECYCLING PLATFORM (ERP) Deutschland GmbH Agenda 2 3 6 1 Anforderungen
MehrERFOLGSKONTROLLBERICHT 2016 DER EUROPEAN RECYCLING PLATFORM (ERP) DEUTSCHLAND GMBH
ERFOLGSKONTROLLBERICHT 2016 DER EUROPEAN RECYCLING PLATFORM (ERP) DEUTSCHLAND GMBH ENGINEERING CIRCULAR ECONOMY www.landbell-group.com INHALT 1. 2. 3. 4. 5. 6. European Recycling Platform in Europa Anforderungen
MehrBeförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien
Beförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien und Batterien, gesetzliche Grundlagen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (vom 24.02.2012, zuletzt geändert am 20.07.2017) 23 Produktverantwortung
MehrErfolgskontrolle 2014
Erfolgskontrolle 2014 gemäß 15 (2) Batteriegesetz Genehmigtes herstellereigenes Rücknahmesystem für Batterien in Deutschland - Öffentlicher Bericht - Agenda 1 Anforderungen 2 European 3 Herstellereigenes
MehrDie rechtlichen Grundlagen der Batterieentsorgung
Die rechtlichen Grundlagen der Batterieentsorgung Matthias Jung Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.2 Produktverantwortung, Vollzug ElektroG und BattG Sachgebiet: Rechts- und Fachaufsicht ElektroG/Anzeige
MehrHersteller (gemeint sind hiermit alle Unternehmen, die Batterien in Deutschland gewerblich erstmals in Verkehr bringen),
Die IHK informiert: Neues Batteriegesetz Überblick über das deutsche Batteriegesetz Das deutsche Batteriegesetz, das die frühere Batterieverordnung ablöste, gilt seit 01.12.2009 bzw. 01.03.2010. Alle Unternehmen,
MehrDas Wertstoffkreislaufsystem für Batterien in Deutschland. Dokumentation 2016
Dokumentation 2016 I F A - I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t f ü r A b f a l l wi r t s c h a f t u n d U m we l t l o g i s t i k m b H Caspar-David-Friedrich-Str. 29-53125 Bonn Telefon 0228-2497482
MehrErfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)
Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen
MehrErfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)
Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen
MehrIndividuelle Lösungen für Industriebatterie-Entsorgung.
Sie und GRS Batterien: Individuelle Lösungen für Industriebatterie-Entsorgung. Mehr Sicherheit. Weniger Aufwand. Wir sind GRS Batterien. GRS Batterien, das Gemeinsame Rücknahmesystem für Batterien, wurde
MehrInhalt. FaQ BattG Stand von 6 WENN AUF KNOPFZELLEN NICHTS DRAUF STEHT?... 3 ZURÜCKNEHME, MUSS ICH DIE MARKE DANN ZWEIMAL MELDEN?...
Inhalt 1. WERISTHERSTELLERNACHBATTERIEGESETZ(BATTG)?... 2 2. WASISTEINEGERÄTE,INDUSTRIE ODERSTARTERBATTERIE?... 2 3. WASFÜRPFLICHTENADRESSIERTDASBATTGANDIEHERSTELLER?... 2 4. WASBEDEUTETDIE ANZEIGEPFLICHT
MehrArtikel 1 BattG - Batteriegesetz Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
Artikel 1 BattG - Batteriegesetz Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Vom 25. Juni 2009 Stand 16.11.2011 1 Anwendungsbereich
MehrSie und GRS Batterien: der Erfolg einer starken Partnerschaft. Erfolgskontrolle 2015 gemäß 15 (1) Batteriegesetz
2 Sie und GRS Batterien: der Erfolg einer starken Partnerschaft. Erfolgskontrolle 2015 gemäß 15 (1) Batteriegesetz 2 Inhaltsverzeichnis Bestätigung Bestätigung Vorwort Unsere Kunden Unsere Sammelquote
MehrZiele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes
Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele
MehrGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) BattG Ausfertigungsdatum: 25.06.2009 Vollzitat: "Batteriegesetz
MehrElektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 ist in den
MehrGesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren*)
1582 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2009 Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren*) Vom 25. Juni
MehrSicherheitshinweise. 4. Halten Sie beim Fliegen mindestens 2-3 Meter Abstand zu Hindernissen. Fliegen Sie nicht in der Nähe von Menschen und Tieren.
Sicherheitshinweise ACHTUNG! GEFAHR DES ERSTICKENS DURCH KLEINTEILE. BENUTZUNG NUR UNTER UNMITTELBARER AUFSICHT DURCH ERWACHSENE. PRODUKT AUßER REICHWEITE VON BINDERN UNTER 8 JAHREN HALTEN. NICHT FÜR KINDER
MehrENTWURF. Vom [Datum der Ausfertigung] Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Dieser Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) dient als Grundlage für die Anhörung der beteiligten Kreise. Es handelt sich um einen BMU-internen, inhaltlich noch nicht abschließend mit anderen Ressorts
MehrEntwurf der Bundesregierung für ein
1 Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren A. Problem und Ziel Mit der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen
MehrDie Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes
Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes WEEE in Europa Frankfurt, 3. November 2015 Carina Dasenbrock Referat WR II 3 Branchenbezogene Prouktverantwortung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
MehrBesteht für den Handel ein Anschlusszwang an GRS Batterien?
FRAGEN UND ANTWORTEN FÜR DEN HANDEL Besteht für den Handel ein Anschlusszwang an GRS Batterien? Nein. Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12227 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und
MehrInhaltsübersicht Seite. Abkürzungen... 6
Abfallrecht DARSTELLUNG von Dr. Ralf Bleicher, Stadtdirektor a. D., Beigeordneter des Deutschen Landkreistages a. D. Inhaltsübersicht Abkürzungen.................... 6 1. Entwicklung des Abfallrechts.............
MehrACHTUNG! GEFAHR DES ERSTICKENS DURCH KLEINTEILE. BENUTZUNG NUR UNTER UNMITTELBARER AUFSICHT DURCH ERWACHSENE. NICHT FÜR KINDER UNTER 8 JAHREN!
Sicherheitshinweise ACHTUNG! GEFAHR DES ERSTICKENS DURCH KLEINTEILE. BENUTZUNG NUR UNTER UNMITTELBARER AUFSICHT DURCH ERWACHSENE. PRODUKT AUßER REICHWEITE VON BINDERN UNTER 8 JAHREN HALTEN. NICHT FÜR KINDER
MehrBatterien: Sicherheit bei Transport, Gebrauch und Recycling als Voraussetzung für Marktakzeptanz IB-REC
Batterien: Sicherheit bei Transport, Gebrauch und Recycling als Voraussetzung für Marktakzeptanz 1 Statistik Markterwartung Quelle: ExtraEnergy 2009 2 Beispiel Akku aus einem Golfcaddy Lithium-Ionen Gewicht
MehrDaten und Fakten zum ElektoG
Daten und Fakten zum ElektoG 1. Was ändert sich konkret für Verbraucher? 2. Mengenangaben von elektrischen/elektronischen Altgeräten 3. Elektro-Altgeräte-Entsorgung und Deutschland 4. Qualitätsstandards
MehrOptionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen
Industrie- und Handelskammer zu Köln & Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 16. November 2015, Köln Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen
MehrGEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien
Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG. Zweck: Dieses gilt für interne und externe Transporte von Batterien und Akkus. Verantwortlich: Vorgehensweise: Dokumente/ Aufzeichnungen:
MehrSitzungsvorlage 40/2016
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43-729.902-3013095 Sitzungsvorlage 40/2016 Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf die öffentliche Sammlung durch den Landkreis
MehrSTELLUNGNAHME. zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Berlin, 12.06.2015
STELLUNGNAHME zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Berlin, 12.06.2015 Verband kommunaler Unternehmen e.v. Invalidenstraße 91 10115 Berlin Fon +49 30 58580-0 Fax +49 30 58580-100
MehrDurch Artikel 2 wird die bisherige AbfBeauftrV in vielen Punkten neu gefasst und ergänzt.
Stand: 10.08.2017 Betriebsbeauftragte für Abfall - Hinweise für den Vollzug Land Sachsen-Anhalt Am 1. Juni 2017 trat die Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (BGBl. I,
MehrAnzeige einer gewerblichen Sammlung gem. 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Anzeige einer gewerblichen Sammlung gem. 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Kreisverwaltung Ahrweiler Untere Abfallbehörde Wilhelmstraße 24 30 53474 Bad Neuenahr Ahrweiler 1. Sammelunternehmen Träger
MehrNovelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes
Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes SAM-Fachtagung Abfallrecht 2015 Referent: Dr. Dirk Grünhoff Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie
MehrRücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten
Entsorgung beginnt mit. enretec Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten Ein Service für Hersteller und Vertreiber von medizinischen Elektrogeräten. Inhalt 3 Ihre Gründe für enretec 4 Unsere Entsorgungs-
MehrLeitfaden für Einzelhändler beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten. Stand: 29. September 2015
Leitfaden für Einzelhändler beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten Stand: 29. September 2015 Einleitung In Deutschland treten voraussichtlich im Oktober 2015 wesentliche Änderungen im Elektround
MehrSammel- und Verwertungskonzept für Ricoh Produkte
Stand: Juni 2013 Sammel- und Verwertungskonzept für Ricoh Produkte Verbrauchsmaterial: Wertvolle Ressourcen Ökologisch verantwortliches Handeln ist uns wichtig. Leisten Sie zusammen mit uns einen Beitrag
MehrWiederverwenden. aber WAS? Das ElektroG wird novelliert. Eine Betrachtung aus Sicht einer Erstbehandlungsanlage
Das ElektroG wird novelliert Wiederverwenden aber WAS? Eine Betrachtung aus Sicht einer Erstbehandlungsanlage Landesverein der UmweltberaterInnen in Berlin und Brandenburg e.v. Folie 1 Anspruch Die Erfassung
MehrBatterien und Recycling in Deutschland
Startklar Medieninformationsdienst für Batterie- Technologien Ausgabe 04/2015 Batterien und Recycling in Deutschland Hier können Sie das Titelbild downloaden energie vo erleben Ohne Batterien steht die
MehrZAHLEN / DATEN / FAKTEN
ZAHLEN / DATEN / FAKTEN 5 Jahre Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH Stand: September 2010 Inhaltsverzeichnis Summe der in Verkehr gesetzten Massen und Sammelmassen der Jahre 2005 bis 2010...
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bundeskongress des BWK 21.September 2012 Rechtsvorschriften
MehrLithium-Batterien in einem ASZ. 25. September
Lithium-Batterien in einem ASZ 25. September 2017 1 25. September 2017 2 Herausforderung richtige Zuordnung 25. September 2017 3 Primäre / Sekundäre Batterien Primäre Batterien für einmaligen Gebrauch
MehrModul Recycling & Entsorgung
Modul Recycling & Entsorgung Wichtiger Hinweis für unsere internationalen Kunden: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Entsorgung von Lithiumbatterien gemäß ADR. In Nicht-ADR-Staaten
MehrAuswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis
Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis Torsten Höppner Rendsburg, 24.11.15 Elektroschrottsammlung seit 1984 1984 Einführung
MehrFachtagung Abfallrecht Essen, Das neue Elektrogesetz. Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Fachtagung Abfallrecht Essen, 21.10.2014 Das neue Elektrogesetz Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Novelle Elektrogesetz: Verfahrensstand Erster Entwurf des BMUB wurde am 18.02.2014
MehrWohin mit ausgedienten Batterien, Akkus und Elektronikschrott in Freiburg?
Wohin mit ausgedienten Batterien, Akkus und Elektronikschrott in Freiburg? Dieter Bootz Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF) Juni 2015 Entsorgung von Batterien Bis Mitte der 80 er Jahre
MehrDAS NEUE ELEKTROG. Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung
DAS NEUE ELEKTROG Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung Die EU Direktive WEEE II * In EUROPA hat sich die EU (inkl. CH + NOR) das Ziel gesetzt: Die schädlichen Auswirkungen der Entstehung
MehrKreislaufwirtschaftsgesetz. Elektro- Elektronikgerätegesetz. Elektrogeräteregister (E.A.R.)
Rechtliche Grundlage Gegenstand: Rücknahme von gefährlichen Abfällen AVV- Schlüssel: 1602 160214 Abfallbezeichnung: Abfälle aus elektrischen elektronischen Geräten Anzuwendende Gesetze: Deutsches Recht
MehrAm Köllnischen Park 1 10179 Berlin. Stellungnahme zum
Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Mehr4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
4912/J XXIV. GP - Anfrage 1 von 5 4912/J XXIV. GP Eingelangt am 24.03.2010 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG
Stellungnahme Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG vom Februar 2014-2 / 6 - Stellungnahme zum Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG WA II 3 Entwurf vom Februar
MehrBestandsaufnahme und Ausblick
KRS Vertreiber-Rücknahme EAG in Schleswig-Holstein Bestandsaufnahme und Ausblick 27. Abfalltagung des LLUR 24. November 2015 Rendsburg 1 Vorstellung der KRS KRS = Kreislaufwirtschafts- und Rücknahmesysteme
MehrArbeitshilfe für die behördliche Bearbeitung von Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gem. 18 KrWG
- 1 - Arbeitshilfe für die behördliche Bearbeitung von Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gem. 18 KrWG Az. (Behörde) 1. Angaben zum anzeigenden Unternehmen 1.1 Die angezeigte
MehrInhaltsübersicht Pressemappe
Inhaltsübersicht Pressemappe 1. Das G 2 Infoforum 2 2. Referenten 4 3. Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) 6 4. Batteriegesetz (BattG) 8 5. stiftung elektro-altgeräte register
MehrELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN
ELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN Lightcycle-Lösungen für Händler und Inverkehrbringer ElektroG Gipfel des BVOH - Berlin, den 10. September 2015 Thomas Mayerhöffer Inhalt 1. Über Lightcycle 2. Zum neuen ElektroG
MehrWEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung. IHK Aachen
WEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung IHK Aachen 16.09.2015 Agenda 1. Firmenprofil IMMARK Deutschland 2. Anwendungsbereich ElektroG2 3. Bereitstellen / Sammelgruppen 4. Transport und Logistik
MehrVerordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung AbfBeauftrV)
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung AbfBeauftrV) Veröffentlicht im BGBl I Nr. 58 vom 7. Dezember 2016, S. 2770 als Artikel 2 der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung
MehrElektroG2: Was ändert sich für den Fach- und Onlinehandel
ElektroG2: Was ändert sich für den Fach- und Onlinehandel Informationsveranstaltung am 16.09. 2015 in den Räumen der IHK Aachen Referent: Dipl. Ing. André Brümmer Seniorexpertenservice für Unternehmer
MehrStadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Stadt Rastatt Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte 1 Allgemeines 1. Die Stadt Rastatt betreibt eine Sammelstelle für die kostenlose Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
MehrBundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten. für den Einzel- und Online-Handel. August 2015 Jochen Stepp
Bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten für den Einzel- und Online-Handel August 2015 Jochen Stepp 1 Mitgliederentwicklung 2 Definitionen Hersteller ist jeder, der unter eigenem/r Namen/Marke
MehrZertifikat gem. 25 EfbV
Zertifikat gem. 25 EfbV 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1. Name: Zertifizierung Bau GmbH 1.2. Straße: Kronenstraße 55-58 1.3. Staat: Deutschland Bundesland: BE Postleitzahl: 10117
MehrEntsorgung von Nachtspeicherheizgeräten Jürgen Beckmann
Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten Jürgen Beckmann 1. Nachtspeicherheizgeräte - Allgemein 2-KW-NSH 130 kg, 8-KW-NSH 480 kg (Ø ca. 200 300 kg/nsh) Nur noch wenige Hersteller, Stiebel Eltron, Olsberg,
MehrDas Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:
Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
MehrStand, Entwicklungen und Problematik von Lithium-Batterien. DI Thomas Nigl Univ.-Prof. DI Dr.mont. Roland Pomberger
Stand, Entwicklungen und Problematik von Lithium-Batterien DI Thomas Nigl Univ.-Prof. DI Dr.mont. Roland Pomberger Übersicht Nigl, 2016 Einführung Batterietypen Batteriekategorien Ist-Stand & Marktübersicht
MehrDie Vervielfältigung oder Teilvervielfältigung dieses Handbuches ist ohne eine schriftliche Zustimmung seitens der Firma ALDEN untersagt.
Allgemeine Hinweise Die Vervielfältigung oder Teilvervielfältigung dieses Handbuches ist ohne eine schriftliche Zustimmung seitens der Firma ALDEN untersagt. ALDEN hebt besonders die Risiken hervor, die
MehrUmweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
MehrPRESSEINFORMATION. PV Recycling WEEE benötigt kein branchenindividuelles Rücknahmesystem der Hersteller
PV Recycling WEEE benötigt kein branchenindividuelles Rücknahmesystem der Hersteller Auswirkung der WEEE-Novelle auf PV-Hersteller und Importeure - Wenn die überarbeitete Richtlinie des Europäischen Parlaments
MehrMatthias Kühle-Weidemeier (Herausgeber) Abfallforschungstage 2008 Abfalltagung mit wissenschaftlichem Schwerpunkt
Matthias Kühle-Weidemeier (Herausgeber) Abfalltagung mit wissenschaftlichem Schwerpunkt https://cuvillier.de/de/shop/publications/1472 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,
MehrAnzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen
Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen Erstmalige Anzeige X Änderungsanzeige Vorgangsnummer (sofern von der Behörde erteilt) ENW000026347 2 1 Anzeigender (Hauptsitz des Betriebes)
MehrExport von Elektro- und Elektronik(alt)geräten Rechtliche Grundlagen
M I N I S T E R I U M F Ü R U M W E L T, K L I M A U N D E N E R G I E W I R T S C H A F T B A D E N W Ü R T T E M B E R G Export von Elektro- und Elektronik(alt)geräten Rechtliche Grundlagen Immer wieder
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten
Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Ing. Angelika Frauenberger Wien Energie 13. Oktober 2015 WIFI
MehrStandort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel
Standort Dresden Dr.-Ing. Jelena Nagel Gruppe: Produkte, mechanische und elektrische Sicherheit, Dresden nagel.jelena@baua.bund.de Tel.: 0351 5639 5434 Inkrafttreten Gesetz über das Inverkehrbringen, die
MehrSie und GRS Batterien: Der Erfolg einer starken Partnerschaft. Erfolgskontrolle 2011 gemäß 15 (1) Batteriegesetz
Sie und GRS Batterien: Der Erfolg einer starken Partnerschaft. Erfolgskontrolle 2011 gemäß 15 (1) Batteriegesetz 2 Inhaltsverzeichnis Prüfvermerk Prüfvermerk Vorwort Unsere Kunden Unsere Sammelquote Unsere
MehrHandlungsanleitung für Hersteller und Importeure
MERKBLATT Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Zur Umsetzung der RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
MehrLEITFADEN ELEKTRONIK DISTRIBUTION
LEITFADEN ELEKTRONIK DISTRIBUTION GESETZ ZUR NEUREGELUNG DER ABFALLRECHTLICHEN PRODUKTVERANTWORTUNG FÜR BATTERIEN UND AKKUMULATOREN März 2010 Der Begriff Batterie bezeichnet ursprünglich eine Zusammenschaltung
MehrAuswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf die Sammlung und Verwertung durch den Landkreis Karlsruhe
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.21005; 43.22004-729.902-2694031 Sitzungsvorlage 53/2015 Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf die Sammlung und Verwertung
MehrRegulations and Environment After Sales
Regulations and Environment After Sales Regulations and Environment After Sales Spezielle Aftersales Gesetzes- und Umweltanforderungen an Handling End of Life Alt-/Zellmodule - insbesondere Lithium- -
MehrDIE SPANNENDE WELT DER BATTERIEN
DIE SPANNENDE WELT DER BATTERIEN Coole Fakten und spannende Experimente für die Sekundarstufe I 2 KABELLOS GLÜCKLICH BATTERIEN MACHEN S MÖGLICH! Warum funktioniert mein Handy auch ohne Stromkabel? Unterwegs
MehrELEKTRO-RECYCLING IT-REMARKETING DATENLÖSCHUNG
ELEKTRO-RECYCLING IT-REMARKETING DATENLÖSCHUNG ConJob PROFESSIONELLER SERVICE. SOZIALES ENGAGEMENT IT-REMARKETING MIT 100% SICHERER DATENLÖSCHUNG Für PCs, Server, Laptops, Tablets und Smartphones Remarketing
Mehr2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV)
2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) I I Abfallwirtschaftliche Ziele: 1 VerpackV Ordnungswidrigkeiten: 15 VerpackV Einzelpflicht (1) Ordnungswidrig im Sinne des 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Für alle Angebote, die über den Online-Shop bestellt werden können, gelten die nachfolgenden AGB. Angebote die über den Online-Shop bestellt werden können
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 151/9
12.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 151/9 VERORDNUNG (EU) Nr. 493/2012 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2012 mit Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen von Recyclingverfahren
MehrSAM aktuell. Liebe Leserinnen, liebe Leser, Neues ElektroG: Sonderregelungen für gefährliche Elektro- und Elektronikaltgeräte INHALT
SAM aktuell 15. Jahrgang Nr. 5/2015 INHALT 1. Nachweispflicht 2 1.1 Bisherige Rechtslage 2 1.2 Neue Rechtslage 3 1.3 Erstbehandlung 4 2. Andienungs-, Überlassungspflichten 5 Liebe Leserinnen, liebe Leser,
MehrDrucksache 477/
Drucksache 477/16-132- Zu Artikel 2 (Neufassung der Abfallbeauftragtenverordnung) Zu Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften) Dieser Abschnitt legt den Anwendungsbereich fest, bestimmt die Anlagen, die Besitzer
MehrAnzeige einer gemeinnützigen Sammlung gem. 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gem. 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Untere Abfallbehörde - Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich 1. Träger der Sammlung (Verein,
MehrGebührentarif (VEG, vorgezogene Entsorgungsgebühr) Gültig ab 1. Januar 2016
Gebührentarif (VEG, vorgezogene Entsorgungsgebühr) Gültig ab 1. Januar 2016 In Anlehnung an die - Chemikalienrisikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Batterieanhang 2.15 sowie - Verordnung über die Höhe
MehrRechtsfragen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen
Rechtsfragen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen Umweltrecht aktuell Hannover, 18. Juni 2013 Dr. Holger Jacobj Prof. Versteyl Rechtsanwälte 1 Gliederung 1. Begriffsbestimmungen, 3 KrWG Gemeinnützige
MehrRücknahme und Entsorgung von Elektround Elektronik-Altgeräten durch den Handel nach dem neuen ElektroG und der LAGA-Mitteilung 31A
Rücknahme und Entsorgung von Elektround Elektronik-Altgeräten durch den Handel nach dem neuen ElektroG und der LAGA-Mitteilung 31A Jürgen Beckmann Inhalt 1. Rechtsgrundlagen 2. ElektroG Allgemein 3. ElektroG
Mehr19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche. Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott
19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott Zur Rechtsauffassung die Entwicklung der Rahmenbedingungen Vortrag von Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst,
MehrBerlin, den 4. März 2015
Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland (HDE) zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
MehrABFALLENTSORGUNG VON MORGEN
ABFALLENTSORGUNG VON MORGEN NEUE REGELUNGEN DER GEWERBEABFALLVERORDNUNG AB 01. AUGUST 2017 Container mit Pfiff NEUE GEWERBEABFALLVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN RECYCLINGKAPAZITÄT FÜR DEN
MehrINNOVATION UND UMWELT
Seite 1/7 INNOVATION UND UMWELT Betriebsbeauftragte für Abfall: Änderungen bei den Bestellpflichten und neue Anforderungen an die Fachkunden 1. Was ist ein Betriebsbeauftragter für Abfall 2. Werden die
MehrWichtige Information zur Entsorgung von Elektroschrott Elektrogeräten, Batterien und Entladungslampen
An alle Abteilungen, Referate und Sachgebiete der Zentralen Universitätsverwaltung einschl. Fachbereichsverwaltungen Zentrale Universitätsverwaltung Sachgebiet Umweltmanagement und Technische Sicherheit
Mehr