Förderprogramme des Landes - Tierheime, Katzenkastrationen
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- Caroline Boer
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1 Förderprogramme des Landes - Tierheime, Katzenkastrationen 50. Detmolder Gespräch am im CVUA OWL Dr. Marita Langewische
2 Tierschutzförderprogramme rderprogramme 2011 Bereitstellung von zur Förderung von Katzenkastrationen und von baulichen Maßnahmen in Tierheimen durch das Land NRW I. Bauliche Maßnahmen in Tierheimen Höchstbetrag pro Antragsteller II. Katzenkastrationen Höchstbetrag pro Antragsteller
3 Hintergründe nde
4 Finanzielle und bauliche Situation in den Tierheimen häufig marode Bausubstanzen regelmäßige Überfüllung der Tierheime vorübergehende Schließungen steigender Infektionsdruck (Parvovirose etc.) unklare Vertragslagemit den Kommunen fehlende/defizitäre Kostenübernahme Fundtiere mit den Kommunen wenig finanzielle Rücklagen
5 Fundtierproblematik Die Betreuung und Unterbringung verlorener, entlaufener, ausgesetzter, zurückgelassener und anderweitig herrenloser Tiere ist derzeit unbefriedigend durch verschiedene Gesetze und unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten geregelt. Fundtiere sind von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen (Bürgerliches Gesetzbuch 960 ff), zusätzlich besteht Aufbewahrungspflicht und Verpflichtung zur Aufbewahrung und Kostenübernahme. Aber: Die Abgrenzung des Fundtieres zum ausgesetzten und zurückgelassenen Tier ist schwierig! Keine einheitliche Definition, unterschiedliche Regelungen in den Ländern
6 Handel mit Auslandstieren Die Verbringung von Hunden und Katzen aus Süd- und Osteuropa nach Deutschland nimmt zu, häufig erfolgt die Vermittlung über Tierschutzvereine gegen Schutzgebühren, die auch die finanzielle Situation der Tierheime verbessern sollen. Aber: Vielfach handelt es sich bei den transportierten Hunden um leichtvermittelbare Welpen Es besteht der Verdacht, dass ein großer Teil dieser Welpen gezielt für den deutschen Markt produziert wird In den seltensten Fällen werden hierbei die tierschutz- und tierscheuchenrechtlichen Bestimmungen eingehalten
7 Ziel Verbesserung der Situation der Tierheime I. Unterstützung von Sanierungen und Kapazitätserweiterungen der Tierheime (bauliche Maßnahmen) II. Aufgreifen der kommunalen Kastrationsprojekte zur Dezimierung der wildlebenden Katzenpopulationen Änderung TierSchG: Ermächtigung der Landesregierungen, Gebiete mit hoher Anzahl freilebender Katzen festzulegen Ermöglichung von Beschränkungen des Freilaufes von nicht kastrierten Katzen Einführung von Kennzeichnungs-/Registrierungspflichten
8 Rechtliche Grundlagen Koalitionsvertrag NRW SPD Bündnis90/Die Grünen März 12 Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen von Tierheimen vom Verfahrenserlass für die Durchführung von Katzenkastrationen vom
9 I. Bauliche Maßnahmen in Tierheimen Verbesserung der Unterbringung und Pflege von herrenlosen, ausgesetzten, vorübergehend eingezogenen oder unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren in Nordrhein-Westfalen Zuwendungsempfänger: kommunale und private (gemeinnützige) Träger von Tierheimen in Nordrhein-Westfalen. Förderung von: Neu-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten Maßnahmen zur Wiederherstellung / Verbesserung der hygienischen und wirtschaftlichen Einrichtungen. Anteilfinanzierung: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Höchstbetrag Durchführungszeitraum: ab Bewilligung ( )
10 Ablauf Antragseingang Prüfung auf Vollständigkeit Auswahl in der Kommission (MKULNV, LANUV, Landestierschutzverband NRW und Bundesverband für Tierschutz) Zuwendungsbescheid Durchführung der Maßnahme bis zum
11 Ergebnis -Tierheimförderung rderung Insgesamt gingen 41 Anträge ein Gesamtsumme der beantragten Förderungen: ,47 Gefördert werden konnten insgesamt 14 Tierheimemit einer Gesamtfördersumme von ,44 Einzelfördersummen: zwischen ,60 und ,00 (Höchstsatz)
12 Art der baulichen Maßnahmen Die geplanten baulichen Maßnahmen ließen sich in die Kategorien Sanierung, Energieeinsparung und Kapazitätserweiterung/Neubau tserweiterung/neubau einteilen. Sanierung Neubau/Kapazitätserweiterung 33,3 % 33,3 % 33,3 % Energieeinsparung
13 II. Katzenkastrationen Verringerung der sich stark vermehrenden Population verwilderter Katzen in NRW Zuwendungsempfänger: alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind Förderung von Kastrationen von Katzen, die in NRW gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen wurden Festbetragförderung: Gefördert wurden Kastrationen von Katzen mit 40, Kastrationen von Katern mit 25 Höchstbetrag pro Tierschutzverein: Durchführungszeitraum: Bewilligung Jahresende 2011
14 Ablauf Antragseingang Prüfung des Antrages bei Erfüllung aller Voraussetzungen sofortige Bewilligung; tagesaktuelle Veröffentlichung der noch zur Verfügung stehenden Gelder Durchführung der Kastrationen bis Jahresende
15 Ergebnis -Katzenkastration Insgesamt gingen 121 Anträgeein, davon wurden 9 abgelehnt (verfrühter/verspäteter Eingang) Gefördert werden konnten insgesamt 112 Tierschutzvereinemit einer Gesamtfördersumme von ,00 Einzelfördersummen: zwischen 440 und (Höchstsatz) in 14 Fällen erfolgte kein Abruf der Gelder in 6 Fällen wurden Gelder zurückgefordert (weniger Kastrationen als ursprüngliche Schätzung) Restgelder:
16 Schwierigkeiten in der Abwicklung
17 Späte Verabschiedung Haushalt 2011 kurzer Durchführungszeitraum v.a. für die baulichen Maßnahmen ( ) Hektik in der Antragsstellung; unvollständig ausgefüllte Anträge, fehlende Anlagen (u.a. Kostenvoranschläge) wenig Zeit für eigentliches Bauvorhaben, dazu schlechte Witterungsbedingungen (Winter) Ein Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraumes war möglich, wurde jedoch meist nicht oder zu spät gestellt.
18 Ehrenamlich tätige Antragsteller mit wenig Erfahrung in administrativen Tätigkeiten fehlende, unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge und Anlagen keine rechtsverbindlichen Unterschriften Unklarheiten bzgl. Vorsteuerabzugsberechtigung, De minimis - Erklärungen schlechte Erreichbarkeit der Antragsteller z.t. sehr emotionale Kommunikation Haushaltssicherung bei kommunalen Tierheimen Stellungnahme des Kämmerers bzgl. der Sicherung des Eigenanteiles notwendig
19 Verpflichtungserklärung, für den Zeitraum von 5 Jahren keine zum Zwecke der Vermittlung aus dem Ausland verbrachten Tiere aufzunehmen Diese Forderung stieß in einigen Fällen auf Unverständnis und Verärgerung. Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Förderrichtlinie für die Katzenkastrationen: die Berechnung der Kastrationskosten ist auf Grundlage der GOT vorzunehmen Die Kostenkalkulationstabellen ließen bei einem Großteil der Anträge auf eine Unterschreitung der GOT schließen!
20 Wildkatze Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist trotz ähnlicher äußerer Merkmale ein völlig anderes Tier als die Hauskatze (F. s. libyca f. catus bzw. F. catus). Die Wildkatze ist nach 44 Bundesnaturschutzgesetz und gem. Anhang IV FFH- Richtlinie bundes- wie europaweit streng geschützt, darf nicht gefangen und nicht kastriert werden! Wildkatze Hauskatze Wenn eine sichere Unterscheidung nicht möglich ist, sollte in den Verbreitungsgebieten der Wildkatze auf die Kastration verzichtet und das Tier am Fundort wieder freigelassen werden.
21 Zusammenfassung Die Maßnahmen wurden in NRW sehr positiv aufgenommen. Erstmalig ist es seit langer Zeit gelungen, die ehrenamtliche Tätigkeit der Tierschutzvereine zu würdigen und den Tierschutz maßgeblich zu verbessern. Insbesondere die baulichen Maßnahmen in den Tierheimen dienen dazu, dass die Tierheimträger das Tierheim wirtschaftlicher führen können, Energie einsparen oder sogar erzeugen können, und damit die Gelder der Unterbringung und Vermittlung der Tiere zugute kommen.
22 Ausblick voraussichtlich erneute Förderungen bauliche Maßnahmen: im Jahr ,7 Mio. Katzenkastrationen: Die Durchführung der Förderungen erfolgt ab 2013 nicht mehr im Fachbereich Tierschutz, sondern im Fachbereich Förderungen
23 Vielen Dank!!! Das Team vom Fachbereich 84
Förderung von Tierheimen und Katzenkastrationen in Nordrhein-Westfalen
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