Prof. Dr. Fabian Amtenbrink Juristische Fakultät der Erasmus Universität Rotterdam

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1 FIDE 2014 Fragebogen, Generalthema 1 Die Wirtschafts- und Währungsunion: konstitutionelle und institutionelle Aspekte der wirtschaftspolitischen Steuerung innerhalb der EU Prof. Dr. Fabian Amtenbrink Juristische Fakultät der Erasmus Universität Rotterdam Alle drei Fragebögen wurden ursprünglich auf English ausgearbeitet und anschließend ins Französische und Deutsche übersetzt. Sollten es Abweichungen geben, sind es die englischen Versionen, die am besten das Denken der Berichterstatter repräsentieren. Einleitung Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise und die daran anschließende Schuldenkrise im Euro- Währungsgebiet haben Sofortmaßnahmen und dauerhafte Reformanstrengungen ausgelöst, die tiefgehende Auswirkungen auf jene Regeln, Prozesse und Verhaltensweisen haben, die bestimmen, wie Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union auf nationaler Ebene einerseits und auf europäischer Ebene andererseits durchgeführt wird. 1 Die wirtschaftspolitische Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) hat einen erheblichen Wandel erlebt, der zudem noch längst nicht abgeschlossen ist. Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer Änderung des der EMU zugrunde liegenden materiellrechtlichen Regelwerks gemäß primärem und sekundärem EU-Recht und natürlich zwischenstaatlichen Verträgen, sondern auf etwas höherer Ebene ist dadurch auch die konstitutionelle und institutionelle Struktur der Europäischen Union und ihrer einzelnen Mitgliedstaaten betroffen. Allgemein ausgedrückt hat sich das Gleichgewicht der Kräfte zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten insbesondere im Euro-Währungsgebiet zugunsten der EU verschoben. Hinzu kommt eine geänderte Machtverteilung zwischen den Institutionen der EU. In den Mitgliedstaaten wirft die neue Art der wirtschaftspolitischen Steuerung (konstitutionelle) Fragen u. a. in Bezug auf 1 Diese Definition basiert auf der Veröffentlichung der Europäischen Kommission, Europäisches Regieren ein Weißbuch, KOM/2001/0428 endg. Es wird gerne zugegeben, dass dies bei weitem nicht die einzige mögliche Definition ist. 1

2 den Spielraum, den nationale Regierungen bei der autonomen Festlegung ihrer eigenen Wirtschaftspolitik haben, sowie in Bezug auf die Stellung der nationalen Parlamente auf. Im Rahmen der allmählichen Schwerpunktverlagerung vom Krisenmanagement zu mittel- und langfristigen Perspektiven der EWU tritt die konstitutionelle und institutionelle Tragweite dieser wirtschaftspolitischen Steuerung immer mehr in den Vordergrund. Die Darlegung der sich herausschälenden neuen wirtschaftspolitischen Steuerung innerhalb der EU, ihrer Folgen für die Rechtsordnungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer Stärken und Schwächen sind eine entscheidende Vorbedingung für die Schaffung nachhaltiger Strukturen für diese Steuerung auf mittel- und langfristige Sicht. Demgemäß soll mit diesem Fragebogen die Berichterstattung aus den in FIDE vertretenen Ländern und den Institutionen der EU über wichtige konstitutionelle und institutionelle Fragen in Verbindung mit dem neu entstehenden System der wirtschaftspolitischen Steuerung innerhalb der EU angeregt werden. Diese Berichte werden die Grundlage für den gemeinsamen Bericht bilden, der eine umfassende und, soweit möglich, vergleichende Analyse der wichtigsten Herausforderungen des neuen Steuerungssystems in Bezug auf sowohl nationale Rechtsordnungen als auch die EU- Rechtsordnung vorlegt. Der Fragebogen ist entsprechend der beiden Hauptbereiche der EWU, d. h. der Wirtschaftspolitik und der Währungspolitik, in zwei Teile gegliedert. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, dass diese Bereiche isoliert zu betrachten sind. Schließlich hat die Schuldenkrise im Euro-Währungsgebiet die enge Vernetzung dieser beiden Bereiche in einem einheitlichen Währungsraum nur zu deutlich gezeigt. In Anbetracht der Ausrichtung der für jeden dieser Hauptbereiche entwickelten Fragen ist eine weitere Unterteilung sinnvoll, nämlich, ob es sich um konstitutionelle oder institutionelle Aspekte der nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten oder der EU-Rechtsordnung handelt. Diese Unterteilung wurde eingeführt, um die Fragebögen besser zu strukturieren und verständlich zu machen. Damit soll also nicht angedeutet werden, dass Entwicklungen der nationalen Rechtsordnungen getrennt von Entwicklungen auf EU-Ebene betrachtet werden können und umgekehrt. Es sei auch gerne eingeräumt, dass nicht alle Rechtsfragen in Bezug auf die wirtschaftspolitische Steuerung in der EWU in diesem Fragebogen angesprochen sind. Angesichts der laufenden Änderungen der wirtschaftspolitischen Steuerung innerhalb der EU ist es sogar wahrscheinlich, dass Entwicklungen nach der Verteilung des Fragebogens neue Rechtsfragen aufwerfen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Fragebogens nicht vorhersehbar waren. Aus diesem Grund endet der Fragebogen mit einer allgemeinen offenen Frage (Frage 15). 2

3 Wirtschaftspolitik EU-Rechtsordnung 1. Frage In welchem Ausmaß erlaubt primäres EU-Recht die Annahme von EU- und Nicht-EU- Instrumenten, auf die man sich als Reaktion auf die Schuldenkrise im Euro-Währungsgebiet geeinigt hat? Anwendungsbereich von Artikel 121 Absatz 6, 122 Absatz 2, 126 Absatz 14 und 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Grundlage für die Reformierung der wirtschaftspolitischen Steuerung Anwendungsbereich von Artikel AEUV Anwendungsbereich von Artikel 127 Absatz 6 AEUV im Rahmen der vorgeschlagenen Bankenunion 2 Verwendung von Nicht-EU-Instrumenten zur Regulierung von EWU-Angelegenheiten Vereinbarkeit mit EU-Recht im Sinne der Vorschriften des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts-und Währungsunion (z. B. Übertragung von neuen Funktionen auf EU-Institutionen, Verwendung von bestehenden EU-Befugnissen im Kontext dieses Vertrags, Rolle des Europäischen Gerichtshofs, Möglichkeit(en) zur Annahme von Vorschriften dieses Vertrags im EU-Rechtsrahmen) Vereinbarkeit von EU-Recht und dem Vertrag zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus Notwendigkeit von Änderungen von EUV/AEUV im Rahmen entweder des ordentlichen Änderungsverfahrens oder des vereinfachten Änderungsverfahrens 2. Frage Worin bestehen die konstitutionellen und institutionellen Auswirkungen der Verwendung von supranationalen (z. B. Sechserpack 3, Zweierpack 4 ), zwischenstaatlichen (z. B. Vertrag über 2 Siehe auch 12. Frage. 3 Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro- Währungsgebiet, ABl L 306/1; Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet, ABl L 306/8; Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, ABl L 306/12; Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, ABl L 306/25; Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, ABl L 306/33; Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, ABl L 306/41. 4 Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieses Fragebogens; Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, KOM/2011/0821 endgültig; Europäische Kommission, Vorschlag für 3

4 Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion), privatrechtlichen (Europäischen Finanzstabilitätsfazilität) und rechtlich nicht zwingenden (z. B. Euro-Plus-Pakt, Europa 2020) Instrumenten bei der Reformierung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EWU? Verteilung der Kompetenzen gemäß primärem EU-Recht Grundlegendes Steuerungskonzept für die Wirtschaftspolitik gemäß Artikel AEUV Einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Kohärenz und Komplexität des generellen EU-Rechtsrahmens Kohärenz und Komplexität des generellen EU-Rechtsrahmens betreffend die wirtschaftspolitische Steuerung in der EWU Durchsetzbarkeit des EU-Rechtsrahmens Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmethode Inanspruchnahme von EU-Institutionen innerhalb und außerhalb des EU-Rechtsrahmens Europa mit variabler Geometrie/Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten (in Anbetracht der Situation von Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets) Integrität des Binnenmarktkonzepts, das für alle EU-Mitgliedstaaten zutrifft 3. Frage In Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion 5 spricht sich die Europäische Kommission für ein Vorgehen Schritt für Schritt aus, um letztendlich eine vollständige steuerliche, wirtschaftliche und politische Union zu erreichen, wozu u. a. auch die Schaffung einer besseren Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet gehört. In dem Bericht der vier Präsidenten Towards a Genuine Economic and Monetary Union (Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion) werden weitere Pläne für die europäische Fiskalkapazität und eine höhere Abstimmung wirtschaftlicher Entscheidungen entwikkelt und, bis zu einem gewissen Grad, auch konkretisiert. In welchem Ausmaß und auf welche Weise verlangen diese Pläne eine Änderung von nationalem und (primärem und sekundärem) EU-Recht? Neuer vertraglicher Ansatz für die Umsetzung von Strukturreformmaßnahmen, einschließlich eines EU-Finanzinstruments zur Unterstützung der Wiederherstellung des Gleichgewichts und der Anpassung der Wirtschaften im Euro-Währungsgebiet Verstärkte Vorabkoordinierung von wichtigen Strukturreformmaßnahmen Größere Politikkoordinierung in bestimmten wirtschaftspolitischen Bereichen, wie z. B. Steuern und Beschäftigung eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind, KOM/2011/0819 endgültig. 5 Mitteilung der Kommission, Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion. Auftakt für eine europäische Diskussion, Brüssel, 28. November2012, KOM/2012/777 endgültig/2, 11 et seq. Siehe auch Präsident des Europäischen Rates, Towards a Genuine Economic and Monetary Union, 5. Dezember

5 Zentralisierte Emission von Schuldverschreibungen im Euro-Währungsgebiet (Schuldentilgungsfonds und Eurobills) und insbesondere die Vereinbarkeit der Vergemeinschaftung von Schulden mit primärem EU-Recht Größere Politikkoordinierung in Steuer- und Haushaltsfragen, einschließlich eines möglichen Vetorechts der EU für nationale Haushalte Einrichtung eines autonomen Haushalts für das Euro-Währungsgebiet (zu Stabilisierungszwecken) Andere Maßnahmen für eine weitere politische Integration der EU oder des Euro- Währungsgebiets, einschließlich Änderungen der institutionellen Struktur bzw. des institutionellen Gleichgewichts auf EU-Ebene 4. Frage Sind auf EU-Ebene rechtlichen Änderungen erforderlich, um die demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten und wenn ja, welche? Auswirkungen der Machtverschiebung (z. B. stärkere Position der Europäischen Kommission, Europäischer Rat als inoffizieller Agenda-Setter, Rolle der EZB) auf die gegenwärtigen Mechanismen für demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht in der Wirtschaftspolitik Rolle der EU-Institutionen und EU-Körperschaften, z. B. des Europäischen Parlaments (z. B. Trend zu Rechtspaketen, Wirtschaftsdialog) und des Europäischen Gerichtshofs (Auslegung von EU- und Nicht-EU-Instrumenten) (institutionelles Gleichgewicht) Rolle der Euro-Gruppe Prognose für eine Rolle der nationalen Parlamente Rolle der Zivilgesellschaft 5. Frage Wird die EU rechtlichen Herausforderungen in Bezug auf die Finanzmarktregulierung und - aufsicht gegenüberstehen und, wenn ja, welchen? Auswirkungen des europäischen Systems einer Finanzmarktregulierung und -aufsicht auf die Wirtschafts- und Währungspolitik Notwendigkeit zusätzlicher Finanzmarktregulierungen (Bereiche?) Notwendigkeit einer (weiteren) Überarbeitung der Finanzmarktaufsicht in der EU und/oder dem Euro-Währungsgebiet Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen Mitgliedstaaten innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsgebiets Notwendigkeit eines zentralisierteren Aufsichtssystems (d. h. eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus) Notwendigkeit eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus, einschließlich eines gemeinsamen (steuerlichen) Rettungsmechanismus Notwendigkeit von stärker harmonisierten und/oder stärker zentralisierten Einlagensicherungssystemen 5

6 Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten 6. Frage Welchen rechtlichen Herausforderungen stehen Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, Mitgliedstaaten im Vorzimmer des Euro-Währungsgebiets und Mitgliedstaaten, die zumindest vorläufig auf eine Teilnahme an der gemeinsamen Währung verzichten, in Bezug auf das nationale Steuerrecht und geltende Haushaltsprozesse gegenüber, die sich aus den verschiedenen europäischen Sofortmaßnahmen (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus, Europäische Finanzstabilitätsfazilität) und den langfristigen Reformmaßnahmen (z. B. Sechserpack, Zweierpack, Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, Vertrag zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus) ergeben? Auswirkungen der Verpflichtungen aufgrund von EU- und Nicht-EU-Instrumenten (z. B. im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester, Haushaltsrahmen für Mitgliedstaaten, Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, Möglichkeit von (un)verzinslichen Einlagen, Regel des ausgeglichenen Haushalts und der Schuldenbremse, finanzielle Konsolidierungsprogramme (Konditionalität) im Rahmen von EFSM/EFSF/ESM) auf nationale Rechtsordnungen Auswirkungen der Verpflichtungen aufgrund von EU- und Nicht-EU-Instrumenten auf die autonome Beschlussfassung in wirtschaftspolitischen Bereichen Rolle der nationalen Parlamente (einschließlich der Rolle der verschiedenen Kammern in parlamentarischen Zwei-Kammer-Systemen) Rolle der zentralen und regionalen Regierungen Auswirkungen des Vertrags zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus auf u. a. die Rolle der nationalen Parlamente im Haushaltsprozess (d. h. im Falle der Anwendung von Artikel 4 Absatz 4 des Vertrags) der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet und der Mitgliedstaaten im Vorzimmer des Euro-Währungsgebiets Auswirkungen des Euro-Plus-Pakts und Europa Frage Sind Änderungen auf Mitgliedstaatsebene zur Gewährleistung der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion erforderlich und, wenn ja, welche? Derzeitige Mechanismen zur Sicherung von demokratischer Legitimität und Rechenschaftspflicht in der Wirtschaftspolitik Auswirkungen der Umsetzung von finanziellen Konsolidierungsprogrammen gemäß dem ESM-Vertrag (Konditionalität) auf nationales Verfassungsrecht Rolle der nationalen und regionalen Regierungen und Parlamente sowie anderer öffentlicher Institutionen/Körperschaften Rolle der Zivilgesellschaft 6

7 8. Frage Wie wurden die Verpflichtungen aufgrund des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere diejenigen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1, 4, 5 und 6, in die nationalen Rechtsordnungen eingebunden? Art und Anwendungsgebiet von Rechtsinstrumenten, die von Mitgliedstaaten im Euro- Währungsgebiet zur Umsetzung der Verpflichtungen verwendet werden Auslegung der Verpflichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1, 4, 5 und 6 Auswirkungen des Vertrags auf Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets (z. B. Umsetzung von Vorschriften in Erwartung des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet) Vereinbarkeit mit geltenden nationalen Vorschriften über eine gesunde (ausgeglichene) Haushaltslage (Schuldenbremse) 9. Frage Wurde vor einem nationalen Gericht (oberstes Gericht oder Verfassungsgericht) gegen EUoder Nicht-EU-Instrumente zur Bewältigung der Schuldenkrise im Euro-Währungsgebiet geklagt? Wenn ja, mit welcher Begründung und welchem Ergebnis? Probleme aufgrund von bilateralen Krediten an Griechenland, Verordnung (EU) Nr. 407/2010 vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), Rahmenabkommen mit der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) oder jeder nationale Rechtsakt, der die Rechtsgrundlage für Finanzhilfen unter dem EFSM bereitstellt Probleme aufgrund der fünf Verordnungen und der einen Richtlinie des Sechserpacks Probleme aufgrund der beiden Verordnungen des Zweierpacks Probleme aufgrund des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion oder nationaler Ratifizierungsinstrumente Probleme aufgrund des Vertrags zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus oder nationaler Umsetzungsvorschriften 10. Frage Welchen spezifischen rechtlichen Problemen stehen Mitgliedstaaten außerhalb des Euro- Währungsgebiets, d. h. Mitgliedstaaten im Vorzimmer des Euro-Währungsgebiets und Mitgliedstaaten, die zumindest vorläufig auf eine Teilnahme an der gemeinsamen Währung verzichten, aufgrund des Aufkommens (in erster Linie aufgrund von Artikel 121 Absatz 6, 126 Absatz 14 und 136 AEUV sowie zwischenstaatlichen Verträgen) einer stetig differenzierteren wirtschaftspolitischen Steuerung in den Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet gegenüber? Einfluss von Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets auf neue bereits erlassene bzw. noch zu erlassende Rechtsvorschriften Einfluss von Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets auf Politik und Beschlussfassung in Verbindung mit der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung 7

8 Druck zur Einhaltung von Maßnahmen, die de jure nur für Mitgliedstaaten im Euro- Währungsgebiet gelten Auswirkungen der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung (Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) für das Anwendungsgebiet bzw. die Gültigkeit der Konvergenzkriterien (Artikel 140 Absatz 1 AEUV) Auswirkungen des neuen Systems für die Finanzmarktregulierung und -aufsicht auf Vorschriften des Binnenmarkts (und andere Bereiche der EU-Politik), die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten Währungspolitik 11. Frage Hat die Europäische Zentralbank bei ihrer Reaktion auf die Schuldenkrise im Euro- Währungsgebiet in Übereinstimmung mit ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß primärem EU- Recht gehandelt? Primäre und sekundäre Ziele der EZB Verbot von Kreditfazilitäten (Artikel 123 AEUV und 7. Erwägungsgrund des Einleitungsteils zur Verordnung (EG) Nr. 3603/93 des Rates vom 13. Dezember 1993, Artikel 18.1 der Satzung des ESZB und der EZB) Gesetzlich gesicherte Unabhängigkeit der EZB Geldpolitische Maßnahmen der EZB während der Krise (z. B. Vorschriften für Sicherungsgeschäfte für die langfristige Refinanzierung, Programm für die Wertpapiermärkte, endgültige geldpolitische Transaktionen) Rechtliche Auflagen zur Bereitstellung von Liquiditätshilfen im Krisenfall Gesetzliche Regelungen für die Verteilung von Risiken und Verlusten innerhalb des Eurosystems 12. Frage In Anbetracht des vorrangigen Ziels gemäß Artikel 127 Absatz 1 AEUV, welche Rolle kann die EZB aus juristischer Sicht bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten (Finanzaufsicht auf Mikroebene) spielen und wie kann dies mit einer Rolle als Unterstützer der Stabilität des Finanzsystems (Finanzaufsicht auf Makroebene) verknüpft werden? Vorschlag der Europäischen Kommission für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken (Bankenunion) und insbesondere die Vorschläge zur Übertragung von bestimmten Aufgaben betreffend Maßnahmen in Verbindung mit der Beaufsichtigung von Kreditinstituten auf die Europäische Zentralbank 6 6 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (KOM/2012/511 endgültig). Siehe auch Vorschlag für eine Ver- 8

9 Anwendungsbereich von Artikel 127 Absatz 6 AEUV Restriktionen für Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets Vereinbarkeit der verschiedenen Aufgaben und Ziele der EZB (Geldpolitik, Finanzaufsicht auf Mikro- und Makroebene) Möglichkeit von Interessenkonflikten und anderen Risiken aufgrund der Zusammenlegung von Kompetenzen Verhältnis zwischen der EZB und nationalen Zentralbanken Erfahrungen aus der Zusammenlegung von Kompetenzen in anderen Politikbereichen (z. B. EU-Wettbewerbsrecht) Fragen zur Rechenschaftspflicht 13. Frage Wie lassen sich die gesetzlich verankerten Ziele der EZB umdefinieren? Ein Ziel oder mehrere Ziele (unter Berücksichtigung von beispielsweise Artikel 2A des Gesetzes über ein Zentralbanksystem Federal Reserve Act in den USA) Rolle der EZB als Behörde für eine einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet Rolle der EZB bei der Finanzaufsicht auf Mikro- und Makroebene Funktion als Kreditgeber letzter Instanz 14. Frage Kann der Europäische Gerichtshof eine Rolle bei der Auslegung und Anwendung von primärem und sekundärem EU-Recht zur Geldpolitik spielen und, wenn ja, welche? Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen zur Geldpolitik Gerichtliche Überprüfung von Offenmarkttransaktionen Offene Frage 15. Frage Welche anderen vorrangigen juristischen Überlegungen machen sich auf EU- oder nationaler Ebene in Bezug auf konstitutionelle und institutionelle Aspekte der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EWU geltend, die nicht durch die obigen Fragen abgedeckt sind? *** ordnung des Europäischen Menz und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen mit der Verordnung (EU) Nr. / des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (KOM/2012/512 endgültig). 9

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