Statistische Berichte Öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen. am 31. Dezember
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- Lennart Winter
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1 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember 2009 Bestell-Nr. L , (Kennziffer L III j/09)
2 Öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember 2009 Bestell-Nr. L (Kennziffer L III j/09)
3 Herausgegeben von Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik Mauerstraße 51, Düsseldorf Postfach , Düsseldorf Telefon Telefax Internet: Erschienen im Oktober 2010 Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download in unserer Internet-Rubrik Publikationen. Information und Technik NRW, Düsseldorf, 2010 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.
4 Inhalt Seite Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen... Erhebungsmerkmale und Berichtskreis... Methodische Hinweise... Begriffserläuterungen... Ergebnisse der Schuldenstandstatistik zum 31. Dezember Hinweise Tabellenteil Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten EUR... EUR je Einwohner Schuldenaufnahme nach Laufzeiten, Schuldentilgung und Nettokreditaufnahme im Jahr EUR und EUR je Einwohner Schuldenaufnahmen und sonstige Zugänge im Jahr 2009 nach Arten EUR EUR je Einwohner Tilgungen uns sonstige Abgänge im Jahr 2009 nach Arten, Fälligkeiten ab 2010 nach Jahren EUR EUR je Einwohner Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR EUR je Einwohner Gemeindegrößenklassen der Funktionalreform EUR EUR je Einwohner Schuldenaufnahmen nach Laufzeiten, Schuldentilgung und Nettokreditaufnahmen im Jahr Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR und EUR je Einwohner Gemeindegrößenklassen der Funktionalreform EUR und EUR je Einwohner Schuldenaufnahmen und sonstige Zugänge im Jahr 2009 nach Arten Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR EUR je Einwohner Gemeindegrößenklassen der Funktionalreform EUR EUR je Einwohner Tilgungen und sonstige Abgänge im Jahr 2009 nach Arten, Fälligkeiten ab 2010 nach Jahren Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR EUR je Einwohner Gemeindegrößenklassen der Funktionalreform EUR EUR je Einwohner... 46
5 Seite Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände Verbindlichkeiten am 31. Dezember 2009 nach Körperschaftsgruppen, Gemeindegrößenklassen und Arten Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR und EUR je Einwohner Gemeindegrößenklassen der Funktionalreform EUR und EUR je Einwohner Verbindlichkeiten am 31. Dezember 2009 im Einzelausweis sowie nach Arten EUR und EUR je Einwohner
6 5 Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Schuldenstandstatistik ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz-FPStatG) vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S 2580) i. V. mit 15 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhebungsmerkmale und Berichtskreis Nach 5 Nr. 1 und 3 FPStatG werden jährlich jeweils zum 31. Dezember erfasst: Stand der Schulden und Berichtigung des Standes der Schulden nach Schuldenarten; Stand der Schulden am Kreditmarkt nach dem Jahr der Fälligkeit; Summe der Bürgschaften im Sinne des 765 BGB; Schuldenaufnahmen im Laufe des Jahres nach Laufzeiten und Schuldenarten; Schuldentilgungen im Laufe des Jahres nach Schuldenarten; sonstige Zu- und Abgänge im Laufe des Jahres nach Schuldenarten; Garantien und sonstige Gewährleistungen. Erfragt werden die Schulden folgender Körperschaften ( 2 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 FPStatG): Land; Gemeinden und Gemeindeverbände (GV); Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher arbeit; kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit; Anstalten des öffentlichen Rechts; kommunale Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen. Methodische Hinweise Im Schuldenstand sind alle Schulden nachzuweisen, für die die Berichtsstelle Schuldner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Nicht im Schuldenstand nachgewiesen sind: Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen); Gelder, die an Dritte weitergeleitet werden, soweit die Berichtsstelle keine Verpflichtungen (Zinsen, Tilgung) übernommen hat; kreditähnliche Rechtsgeschäfte; Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verpflichtungen. Als Schuldenbetrag wird grundsätzlich der Nennbetrag ohne Abzug eines etwaigen Disagios ausgewiesen. Bei teilweise vereinnahmten bzw. teilweise zurückgezahlten Schulden kommt dagegen nur der am Stichtag maßgebliche Teilbetrag zum Ansatz. Gelder in internen Tilgungsfonds werden wie Schulden behandelt, nicht dagegen solche, die zugunsten des Gläubigers auf ein Sperrkonto eingezahlt wurden. Der Aufgliederung der aufgenommenen Schulden nach Schuldenarten wird soweit möglich das Gläubigerprinzip zugrunde gelegt. Maßgebend für die Zuordnung ist der in der Schuldurkunde bezeichnete Gläubiger. Bei allen Schulden, für die Wertpapiere ausgegeben worden sind (Anleihen usw.), entfällt die Aufteilung nach Gläubigern. Abweichend von dieser Regelung werden von Kreditinstituten oder sonstigen Institutionen (Wohnungsbauförderungsanstalten u. ä.) ausgezahlte, aber aus öffentlichen Mitteln stammende Darlehen nach ihrer Herkunft zugeordnet. Begriffserläuterungen Schulden Alle Verbindlichkeiten aus Darlehensaufnahmen soweit sie durch Übernahme einer besonderen Schuldenverpflichtung oder Schuldurkunde fundiert sind. Kreditmarktschulden Alle Schulden, die die kommunalen Haushalte zum Zweck der Haushaltsfinanzierung durch Begebung von Wertpapieren oder direkt mittels Schuldscheindarlehen bei Kreditinstituten oder sonstigen inländischen und ausländischen Stellen aufgenommen haben. Schulden bei öffentlichen Sämtliche aus Mitteln des Bundes, Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, der Länder, der Gemeinden/GV und Zweckverbände aufgenommenen Schulden, auch wenn sie über Kreditinstitute oder sonstige Institutionen ausgezahlt worden sind. Kurzfristige Verbindlichkeiten, die die Schuldner zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen. Bürgschaften Alle Verpflichtungen i. S. des 765 BGB einschließlich Nachbürgschaften. Zum Ansatz kommen die übernommenen Haftungssummen, nicht etwa die gesamten Kreditsummen. Gezahlte Beträge aus Schadensfällen werden
7 6 abgesetzt. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen, teilweise gesicherte dagegen entsprechend dem ungesicherten Teil. Bei den Ländern sind auch Garantien und sonstige Gewährleistungen einbezogen (z. B. Kreditaufträge nach 778 BGB, Schuldenübernahme, Wechselbürgschaften). Bei den Gemeinden/GV entfällt dieser Nachweis. Bürgschaften, die Kraft Gesetz oder Satzung übernommen werden müssen (z. B. Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden für ihre Sparkassen als Gewährträger), bleiben unberücksichtigt. Verbindlichkeiten ist ein Begriff des Bilanzrechts. Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen bzw. Schulden des Unternehmens, die beim Gläubiger als Forderungen zu Buche stehen. Sie gehören zum Fremdkapital des Unternehmens und müssen auf der Passivseite bilanziert werden. Es gibt zwei Arten von Verbindlichkeiten; einerseits die langfristigen und andererseits die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Ihre Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. Sie stehen am Bilanzstichtag sowohl der Höhe als auch der Fälligkeit nach fest. Damit unterscheiden sie sich von Rückstellungen, deren Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind. Verbindlichkeiten entstehen mit dem Zeitpunkt der Leistungsverpflichtung also beispielsweise zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung durch den Lieferanten. Sie sind also nichts anderes als ein Kredit, der beispielsweise von Lieferanten oder Banken gewährt wird. Die Verbindlichkeiten dürfen nicht ein zu hohes Ausmaß annehmen, damit es nicht zur Zahlungsunfähigkeit kommt. Mit der Finanzund Liquiditätsplanung lassen sie sich weitgehend unter Kontrolle halten. Das Pendant auf der Aktivseite der Bilanz sind die Forderungen. Hinweis für Tabelle 3 der Veröffentlichung Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände Im Rahmen der Erhebung des Schuldenstands am wurde das Erhebungskonzept dahingehend geändert, dass bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden derjenige Teil der Kreditmarktschulden sowie der Schulden bei öffentlichen zusätzlich hinterfragt wurde, der von diesen an Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) oder auch an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform (vereinfachend FEU genannt) weitergeleitet wurde. Zur Gegenkontrolle wurden bei den FEU ebenfalls die vom Träger/Eigner weitergeleiteten Darlehen abgefragt. Sinn dieser Ergänzung ist es, in konsolidierten Darstellungen Doppelzählungen zu vermeiden. Aus diesem Grund werden die weitergeleiteten Mittel bei der Gemeinde/dem Gemeindeverband saldiert und ausschließlich dem FEU zugeschlagen. Dadurch bedingt kann es im Vergleich mit Vorjahresergebnissen, bei denen IT.NRW keine Information über die etwaige Höhe derartiger Schulden zur Verfügung hatte, zu stärkeren Schwankungen kommen. Weitere mögliche Gründe für gravierende Abweichungen vom Vorjahr können neben den normalen Gründen wie verstärkte Schuldenaufnahme oder -tilgung sein: Auslagerung von Schulden in bestehende oder neu gegründete Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) oder rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform, Umfirmierung ehemaliger Eigenbetriebe in AöR oder rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform, Auflösung von Eigenbetrieben und erneute Übernahme von Schulden in den Kernhaushalt des Trägers. Die Werte bei den Tabellen 1 (Schulden der öffentlichen Haushalte) und 2 (Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen) wurden dagegen aus methodischen Gründen im Bruttonachweis dargestellt. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Als solche werden erfasst: Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden; Restkaufgelder; Leasingverträge. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Ausschließlich Verbindlichkeiten, die von der Berichtskörperschaft beim Erwerb bereits belasteter Grundstücke mit übernommen wurden, nicht dagegen Darlehensaufnahmen der Berichtskörperschaft gegen hypothekarische Sicherung. Restkaufgelder Noch nicht gezahlte (Teil-)Beträge einer Kaufsumme, die auch hypothekarisch im Grundbuch gesichert sein können (Restkaufgeldhypothek). Leasing Hier ist die eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) aus Leasingverträgen nachzuweisen. Diese kreditähnlichen Rechtsgeschäfte werden nur nachrichtlich erhoben Bevölkerungszahlen Die Zuordnung zu den Größenklassen und die Berechnung der Kopfbeträge erfolgt mit den Einwohnerzahlen nach der Fortschreibung vom 30. Juni 2009 und dem Gebietsstand am 31. Dezember Ergebnisse der Schuldenstandstatistik zum 31. Dezember 2009 Nach der zum 31. Dezember 2009 durchgeführten Erhebung hatten das Land, die Gemeinden/GV einschließlich der Zweckverbände, die kommunalen Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts und die kommunalen Krankenhäuser eine Gesamtverschuldung in Höhe von 159,7 Mrd. EUR. Die Steigerung betrug gegenüber dem Haushaltsjahr ,2 % (2008/07 +0,2 %).
8 7 Schulden des Landes und der Gemeinden/GV *) Land Jahr 1) Veränderung gegenüber Mill. EUR Mill. EUR dem Vorjahr % Gemeinden/GV Veränderung gegenüber dem Vorjahr % , , ,9 0, ,8 +0, , ,1 *) ohne Zweckverbände, Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 1) Stand jeweils am Jahresende An der Gesamtverschuldung hatte das Land NRW einen Anteil von 77,2 % oder 123,3 Mrd. EUR bzw EUR/E (2008: 76,0 % oder 116,5 Mrd. EUR bzw EUR/E). Der Gemeinde/GV-Anteil (einschl. ca. 645 Mill. EUR Schulden, die von Gemeinden/GV aufgenommen und in Form von Trägerdarlehen an Sonderrechnungen (175 Mill. EUR), an Anstalten öffentlichen Rechts (379 Mill. EUR) oder an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform (91 Mill. EUR) weitergereicht wurden.) lag bei 14,6 % oder 23,3 Mrd. EUR bzw EUR/E (2008: 15,4 % oder 23,6 Mrd. EUR bzw EUR/E). Die restlichen 8,2 % der Gesamtverschuldung verteilten sich auf kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Anstalten des öffentlichen Rechts, die kommunalen Krankenhäuser und die Zweckverbände selbst. Betrachtet man die Veränderungsraten der verschiedenen Körperschaftsgruppen im Einzelnen, weisen die Steigerungsraten bzw. Rückgänge von +5,8 % (2008/07: 0,5 %) beim Land, und 1,0 % (2008/07: +0,1 %) bei den Gemeinden/GV (ohne Zweckverbände) nur bedingt auf eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte hin. Bei den kommunalen Eigenbetrieben war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang in Höhe von 4,3 % zu verzeichnen. Seit 2007 werden im Berichtskreis auch die Anstalten des öffentlichen Rechts nachgewiesen. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine Institution, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt, die ihr gesetzlich zugewiesen worden ist. Sie bündelt sächliche Mittel (Gebäude, Einrichtung, Fahrzeuge, ) und persönliche Mittel (Planstellen für Beamte und Arbeitnehmer) in einer Organisationseinheit. Eine juristisch-historische Definition lautet: Eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist ein Bestand von Mitteln, sächlichen wie persönlichen, welche in der Hand eines Trägers öffentlicher Verwaltung einem besonderen öffentlichen Zweck dauernd zu dienen bestimmt sind. Anstalten des öffentlichen Rechts werden durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert und aufgelöst. Sie können Rechtsfähigkeit besitzen. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts hat keine Mitglieder, sondern Benutzer. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 52,9 Mrd. EUR im Jahre 2009 beliefen sich die Passiva bei den Gemeinden/GV (Kernhaushalt) auf 23,3 Mrd. EUR, bei den Sonderrechnungen (Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, kommunale Krankenhäuser ohne eigene Rechtspersönlichkeit) auf 9,3 Mrd. EUR. Die Rückstände bei den Anstalten des öffentlichen Rechts belief sich auf 3,7 Mrd. EUR. Von den gesamten schwebenden Schulden, den Kassenkrediten in Höhe von 18,3 Mrd. EUR oder EUR/E (2008: 16,5 Mrd. EUR oder 916 EUR/E) entfielen 94,2 % oder 17,2 Mrd. EUR bzw. 963 EUR/E (2008: 88,7 % oder 14,6 Mrd. EUR bzw. 813 EUR/E) auf die Gemeinden/GV (ohne Zweckverbände). Die Zweckverbände beanspruchten keine Kassenkredite. Das Land verzeichnete einen Kassenkredit in Höhe von 1,1 Mrd. EUR bzw. 60 EUR/E. Die Veränderungsraten der Kassenkredite gegenüber 2008 von +18,0 % bei den Gemeinden/GV (ohne Zweckverbände) resultierten in erster Linie aus ihrer kurzfristigen, vorübergehenden Inanspruchnahme. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte, bezogen auf den absoluten Betrag der Schulden, mit +6,8 Mrd. EUR (+5,8 %) gegenüber 2008 (0,1 Mrd. EUR oder 0,5 %) Öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen 2009 Erhebungstatbestand 2009 Organisationseinheit 1) EUR EUR/E Veränderung 2009 gegenüber EUR % Gesamtverschuldung davon Land Gemeinden/GV kommunale Eigenbetriebe (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) Anstalten des öffentlichen Rechts Krankenhäuser (Gemeinden/GV) Zweckverbände Kassenkredite davon Land Gemeinden/GV Zweckverbände 1) entsprechend dem öffentlichen Gesamthaushalt , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0
9 8 Schulden der Gemeinden/GV am 31. Dezember 2009 nach Gemeindegrößenklassen*) Körperschaften darunter aus Kreditmarktmitteln Fundierte Schulden Gemeinden/GV Gemeindegrößenklasse Anzahl EUR EUR/E % EUR EUR/E % 1) Kreisfreie Städte 2) davon mit... bis unter... Einwohnern und mehr ,49 44, ,59 5, ,43 18, ,63 19, , , , ,92 98,4 99,8 97,9 98,4 Kreisangehörige Gemeinden 2) davon mit... bis unter... Einwohnern unter und mehr ,29 45,7 593,22 719,94 1,1 5,7 956,17 17, ,96 15, ,62 5, , ,33 713, , , ,80 98,9 99,9 99,1 98,9 99,3 97,2 Kreise 2) ,56 6, ,66 98,6 Landschaftsverbände ,27 3, ,81 94,6 Regionalverband Ruhr ,25 0, ,26 100,0 Gemeinden/GV dagegen , ,71 *) ohne Zweckverbände, Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Gemeindegrößenklassen nach dem bundeseinheitlichen Veröffentlichungsprogramm 1) Anteil an den Schulden 2) Die Vergleichbarkeit für die Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist nicht mehr gegeben (siehe Hinweis Seite 10) , ,89 98,5 98,4 eine höhere Zunahme der gesamten Verbindlichkeiten als die Gemeinden/GV (ohne Zweckverbände) mit 0,1 Mrd. EUR oder 1,0 % (2008: +0,1 Mrd. EUR bzw. +0,1 %). Der Schuldenstand pro Kopf der Bevölkerung war beim Land mit EUR/E 2009 höher als im Vorjahr. Bei den Gemeinden/GV ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (2009: EUR/E; 2008: EUR/E). Von den kommunalen Schulden entfielen 10,3 Mrd. EUR (44,3 %) auf die kreisfreien Städte, 10,7 Mrd. EUR (45,7 %) auf die kreisangehörigen Gemeinden und 1,4 Mrd. EUR (6,2 %) auf die Kreise Nordrhein-Westfalens. Die Landschaftsverbände waren mit 0,8 Mrd. EUR (3,5 %) und der Regionalverband Ruhr mit 0,1 Mrd. EUR (0,3 %) am Schuldenstand der kommunalen Körperschaften beteiligt. Pro Kopf der Bevölkerung betrug die Schuldenbelastung der kreisfreien Städte EUR und die der kreisangehörigen Gemeinden 988 EUR. Die entsprechenden Werte machten bei den Kreisen 134 EUR, den Landschaftsverbänden 45 EUR und beim Regionalverband Ruhr 4 EUR aus. Die Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte lag um 12,0 % über dem kommunalen Durchschnitt (1 304 EUR/E). Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung hatten die kreisfreien Städte in der Größenklasse über Einwohner (1 690 EUR/E), gefolgt von der Größenklasse mit bis unter Einwohnern (1 420 EUR/E). Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 988 EUR/E lagen die kreisangehörigen Gemeinden dagegen um 24,2 % unter dem kommunalen Durchschnitt. Auch in diesem Bereich nahm die Pro-Kopf-Verschuldung trotz sinkender Einwohnerzahl bis zu einem Betrag von EUR/E in der Größenklasse über Einwohnern zu. Der Anteil der kreisfreien Städte an den fundierten Schulden sank von 46,1 % in 2008 auf 44,3 % in Allerdings geht diese Veränderung zu großen Teilen darauf zurück, dass durch die Gründung der Städteregion Aachen die ehemalige kreisfreie Stadt Aachen, und damit auch deren Schulden, nun unter der Position kreisangehörige Gemeinden eingeordnet werden. 1) Dementsprechend stieg der Anteil der kreisangehörigen Gemeinden an den fundieren Schulden in 2009 auf 45,7 % gegenüber 43,4 % in Nur geringe Änderungen gab es bei den Anteilen der Schulden aus Kreditmarktmitteln. Für die kreisfreien Städte war hier ein Anstieg von 98,0 % in 2008 auf 98,4 % in 2009 zu verzeichnen. Bei den kreisangehörigen Gemeinden sank der Anteil 2009 um 0,3 Prozentpunkte auf 98,9 %. In der Tabelle auf Seite 9 sind die staatlichen und kommunalen Schulden im Bundesgebiet (ohne Stadtstaaten) zusammengestellt. Nordrhein-Westfalen hatte bezogen auf den absoluten Betrag der Schulden bei einem Vergleich zum Bundesgebiet mit 146,6 Mrd. EUR den höchsten Stand an fundierten Schulden. Der Anteil der Verschuldung Nordrhein-Westfalens an der Verschuldung im Bundesgebiet lag bei 29,5 %. 1) Siehe auch Hinweis auf Seite 10.
10 9 Schulden des Landes und der Gemeinden/GV in den Bundesländern am 31. Dezember 2009*) Davon Bundesland des Landes der Gemeinden/GV Mill. EUR EUR/E Mill. EUR EUR/E Mill. EUR EUR/E Schleswig-Holstein Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern *) ohne Zweckverbände, Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Mit einer Verschuldung von EUR je Einwohner lag Nordrhein-Westfalen um EUR/E über dem Bundesdurchschnitt in Höhe von EUR/E; die Schulden lagen mit +4,7 % über dem entsprechenden Durchschnittswert (+4,2 %) aller 13 Flächenländer. Von diesen wiesen 10 eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung auf, wobei der höchste Betrag mit EUR/E auf das Saarland entfiel Bei den staatlichen Schulden lag Nordrhein-Westfalen mit EUR/E um EUR/E über dem Bundesdurchschnitt (5 471 EUR/E). Am höchsten belastet war dabei hier mit EUR/E der einzelne Bürger in Saarland. Auch die Gemeinden/GV (ohne Zweckverbände, Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts) Nordrhein-Westfalens lagen mit EUR/E über der kommunalen Bundesdurchschnittsverschuldung von EUR/E. Nur das Land Hessen (1 544 EUR/E) wies eine noch höhere Pro-Kopf- Kommunalverschuldung aus.
11 10 Hinweise Städteregion Aachen Änderung des Gebietsstandes Seit dem 21. Oktober 2009 bilden die Stadt Aachen und die Gemeinden des aufgelösten Kreises Aachen nach dem Aachen-Gesetz die Städteregion Aachen. Die Städteregion Aachen ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen. Die Stadt Aachen wird in der vorliegenden Veröffentlichung als regionsangehörige Gemeinde der Städteregion Aachen ausgewiesen, die Vergleichbarkeit der Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist dadurch nicht mehr gegeben. Die Städteregion Aachen besteht als Gemeindeverband aus Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen. Zeichenerklärung (nach DIN ) 0 x weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau null) Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Hinweis Bei der Berechnung von Veränderungsraten können Rundungsdifferenzen auftreten. EUR/E = Euro je Einwohner Abkürzung
12 11 Tabellenteil
13 12
14 1. Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen 1.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten EUR 13 Gemeinden und Gemeindeverbände1) Art der Schulden Land 1) kreisangehörige Kreise 3) Bezirks- kreisfreie Städte 3) Gemeinden 3) verbände Zweckverbände 1)2) Schulden am Kreditmarkt Kreditmarktschulden Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden Schulden bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen darunter durch Träger/Eigner im Kernhaushalt aufgenommene und... weitergeleitete Darlehen an Eigenbetriebe an Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Leasingverträge (einschl. Zinsanteile) Innere Darlehen Mittel von Sonderrücklagen Mittel von Sondervermögen ohne Sonderrechnung Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen ) ausschließlicher Nachweis der Schulden der Kernhaushalte 2) kameral verbuchende Verbände 3) Die Vergleichbarkeit für die Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist nicht mehr gegeben (siehe Hinweis Seite 10).
15 14 Noch: 1. Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen Noch: 1.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten EUR je Einwohner Gemeinden und Gemeindeverbände1) Art der Schulden Land 1) kreisangehörige Kreise 3) Bezirks- kreisfreie Städte 3) Gemeinden 3) verbände Zweckverbände 1)2) Schulden am Kreditmarkt Kreditmarktschulden Wertpapierschulden 3 786, ,46 6,38 10,59 Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen 2 796,07 18, ,53 12, ,50 5, ,42 12,51 945,34 1,07 119,52 46,73 4,04 inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden 856,43 0,13 6,61 144,63 382,58 382,40 0, ,65 854,33 4,69 113,31 382,28 382, ,34 2,11 0,13 1,92 31,22 0,30 0,12 0, ,17 4,42 0,32 1,75 33, ,72 0,59 0,01 1,47 28,31 0,50 0,20 0,30 977,29 1,55 131,66 0,34 47,07 0,10 4,14 Schulden bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 160,48 0,15 43,34 1,65 156,24 31,08 1,48 207,10 187,32 4,23 0,13 12,16 1,65 9,33 0,02 12,95 0,06 1,48 1,41 19,65 23,77 0,75 0,20 9,85 0,11 0,36 0,08 0,01 0,09 1,45 11,00 1,90 0,07 0,87 1,51 0,02 0,10 2,45 0,12 darunter durch Träger/Eigner im Kernhaushalt aufgenommene und... weitergeleitete Darlehen an Eigenbetriebe an Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform 8 198, ,66 9,76 21,20 5,06 36, , ,49 9,76 21,20 5,06 36,02 4,72 15,46 20,18 988,29 133,56 9,51 24,98 8,33 42,82 0,07 0,07 49,52 4,26 2,15 2,15 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Leasingverträge (einschl. Zinsanteile) 2,44 2,58 7,16 12,18 2,44 2,58 7,09 12,11 1,78 0,64 13,16 15,58 2,85 3,87 1,48 8,20 0,02 1,61 1,63 0,07 0,07 Innere Darlehen Mittel von Sonderrücklagen Mittel von Sondervermögen ohne Sonderrechnung 0,14 0,06 0,20 0,14 0,32 0,06 0,20 0,32 0,02 0,09 0, ,18 59,69 963, ,32 418,88 28,43 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen 1 107,65 690,19 417,46 551,19 275,78 46,56 4, , ,54 Anmerkungen Seite , , ,26 210,18 53,77 4,33
16 Noch: 1. Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen 1.2 Schuldenaufnahme nach Laufzeiten, Schuldentilgung und Nettokreditaufnahme im Jahr Art der Schuldenaufnahme Schuldentilgung Nettokreditaufnahme Land 1) Gemeinden und Gemeindeverbände 1) kreisfreie Städte 3) kreisangehörige Gemeinden 3) Kreise 3) Bezirksverbände Zweckverbände 1)2) EUR mit einer Laufzeit bis einschl. 1 Jahr über 1 bis unter 5 Jahren von 5 Jahren und mehr mit einer Laufzeit bis einschl. 1 Jahr über 1 bis unter 5 Jahren von 5 Jahren und mehr Schuldenaufnahme bei öffentlichen mit einer Laufzeit bis einschl. 1 Jahr über 1 bis unter 5 Jahren von 5 Jahren und mehr Schuldentilgung am Kreditmarkt am Kreditmarkt bei öffentlichen Sonstige Zugänge Abgänge Nettokreditaufnahme EUR je Einwohner mit einer Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 186,23 147,38 über 1 bis unter 5 Jahren von 5 Jahren und mehr 594,08 586,73 690,95 583, , ,26 38,85 84,54 4,52 7,35 107,73 7,64 130,19 7,15 79,70 4,03 153,93 222,37 91,37 4,03 2,56 5,56 0,07 8,12 0,07 mit einer Laufzeit bis einschl. 1 Jahr über 1 bis unter 5 Jahren von 5 Jahren und mehr 186,23 594,08 686, ,32 147,38 586,73 579, ,29 38,85 7,35 106,76 152,96 84,54 7,64 129,62 221,80 4,52 7,15 78,60 90,27 4,02 4,02 2,56 5,48 8,04 0,07 0,07 Schuldenaufnahme bei öffentlichen mit einer Laufzeit bis einschl. 1 Jahr über 1 bis unter 5 Jahren von 5 Jahren und mehr 4,94 3,97 4,94 3,97 0,97 0,57 0,97 0,57 1,10 0,01 1,10 0,01 0,08 0,08 Schuldentilgung am Kreditmarkt am Kreditmarkt bei öffentlichen 1 106,10 931,59 7,30 5, ,40 937,09 174,14 247,02 1,80 2,52 175,94 249,54 93,33 10,90 0,88 0,04 94,21 10,94 13,21 0,37 0,24 13,45 0,37 Sonstige Zugänge Abgänge 13,92 13,07 7,51 7,51 6,41 5,54 3,07 1,36 8,60 8,30 0,01 Nettokreditaufnahme 358,71 380,17 21,14 25,46 2,54 6,91 5,33 0,31 1) ausschließlicher Nachweis der Schulden der Kernhaushalte 2) kameral verbuchende Verbände 3) Die Vergleichbarkeit für die Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist nicht mehr gegeben (siehe Hinweis Seite 10).
17 16 Noch: 1. Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen 1.3 Schuldenaufnahmen und sonstige Zugänge im Jahr 2009 nach Arten EUR Gemeinden und Gemeindeverbände1) Art der Schuldenaufnahme Land 1) kreisangehörige Kreise 3) Bezirks- kreisfreie Städte 3) Gemeinden 3) verbände Zweckverbände 1)2) Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden Schuldenaufnahme bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ) ausschließlicher Nachweis der Schulden der Kernhaushalte 2) kameral verbuchende Verbände 3) Die Vergleichbarkeit für die Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist nicht mehr gegeben (siehe Hinweis Seite 10).
18 Noch: 1. Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen Noch: 1.3 Schuldenaufnahmen und sonstige Zugänge im Jahr 2009 nach Arten EUR je Einwohner 17 Gemeinden und Gemeindeverbände1) Art der Schuldenaufnahme Land 1) kreisangehörige Kreise 3) Bezirks- kreisfreie Städte 3) Gemeinden 3) verbände Zweckverbände 1)2) Wertpapierschulden 808,62 808,62 Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden 388,22 229,66 240,29 1,34 39,55 2,12 2, ,14 240,26 1,34 38,80 2,12 2, ,80 158,49 224,86 0,03 0,75 159,27 224,86 97,42 4,02 0,05 1,25 98,72 4,02 8,04 0,07 8,04 0,07 Schuldenaufnahme bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern 5,04 3,97 1,06 0,57 1,26 0,08 bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 0,01 5,04 3,97 1,06 0,57 1,26 0,01 0,08 Anmerkungen Seite , ,77 160,33 225,43 99,98 4,03 8,12 0,07
19 18 Noch: 1. Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen 1.4 Tilgungen und sonstige Abgänge im Jahr 2009 nach Arten, Fälligkeiten ab 2010 nach Jahren EUR Art der Schuldentilgung Fälligkeiten Gemeinden und Gemeindeverbände1) Land 1) kreisangehörige Kreise 3) Bezirks- kreisfreie Städte 3) Gemeinden 3) verbände Zweckverbände 1)2) Tilgungen am Kreditmarkt Tilgungen am Kreditmarkt Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden Tilgungen bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln im Rechnungsjahr nach dem ) ausschließlicher Nachweis der Schulden der Kernhaushalte 2) kameral verbuchende Verbände 3) Die Vergleichbarkeit für die Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist nicht mehr gegeben (siehe Hinweis Seite 10).
20 Noch: 1. Schulden der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen Noch: 1.4 Tilgungen und sonstige Abgänge im Jahr 2009 nach Arten, Fälligkeiten ab 2010 nach Jahren EUR je Einwohner 19 Art der Schuldentilgung Fälligkeiten Gemeinden und Gemeindeverbände1) Land 1) kreisangehörige Kreise 3) Bezirks- kreisfreie Städte 3) Gemeinden 3) verbände Zweckverbände 1)2) Tilgungen am Kreditmarkt Tilgungen am Kreditmarkt Wertpapierschulden 595,17 595,17 Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten 440,11 265,42 174,32 243,04 96,74 10,86 12,95 0,37 inländischen Bausparkassen 0,42 0,42 0,96 0,07 inländischen Versicherungsunternehmen 33,77 33,48 0,29 0,50 0,15 der Bundesagentur für Arbeit 0,03 0,03 0,08 öffentlichen Zusatzversorgungsseinrichtungen 0,73 0,73 0,61 0,38 0,26 sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen 20,27 16,65 3,61 3,18 3,84 0,04 ausländischen Stellen 28,66 28,39 0,27 0,45 EUR-Schulden 28,44 28,39 0,05 0,08 Fremdwährungsschulden 0,22 0,22 0, ,16 939,11 179,67 248,37 101,63 10,90 13,21 0,37 Tilgungen bei öffentlichen beim Bund 6,02 5,50 0,52 1,20 0,07 beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes 0,14 0,14 0,02 0,22 bei Ländern 0,92 0,92 1,06 0,59 0,02 0,13 bei Gemeinden/GV 0,12 0,12 0,11 bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 0,11 0,11 0,25 0,02 7,31 5,50 1,81 2,53 0,88 0,04 0, ,47 944,61 181,48 250,90 102,51 10,94 13,45 0,37 Fälligkeiten aus Kreditmarktmitteln im Rechnungsjahr , ,20 71,72 73,16 48,04 18,42 2,60 0, , ,65 60,00 65,40 45,94 6,05 2,68 0, ,57 808,24 63,10 69,21 48,29 6,22 2,75 0, ,85 658,85 62,78 63,86 50,26 7,53 2,57 0, ,55 462,69 61,64 67,58 44,63 8,94 2,51 0,22 nach dem , ,72 964, ,51 740,13 84,50 33,95 3,03 Anmerkungen Seite , , , ,72 977,29 131,66 47,06 4,14
21 20 2. Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR Kreisfreie Städte Art der Schulden Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen 1) und mehr mit... bis unter... Einwohnern unter Schulden am Kreditmarkt Kreditmarktschulden Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden Schulden bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen darunter durch Träger/Eigner im Kernhaushalt aufgenommene und... weitergeleitete Darlehen an Eigenbetriebe an Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Leasingverträge (einschl. Zinsanteile) Innere Darlehen Mittel von Sonderrücklagen Mittel von Sondervermögen ohne Sonderrechnung Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen ) Die Vergleichbarkeit für die Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist nicht mehr gegeben (siehe Hinweis Seite 10).
22 Noch: 2. Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen Noch: 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten Noch: Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR 21 Kreisangehörige Gemeinden Art der Schulden Bezirksverbände zusammen 1) und mehr mit... bis unter... Einwohnern unter Kreise 1) Schulden am Kreditmarkt Kreditmarktschulden Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden Schulden bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen darunter durch Träger/Eigner im Kernhaushalt aufgenommene und... weitergeleitete Darlehen an Eigenbetriebe an Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Leasingverträge (einschl. Zinsanteile) Innere Darlehen Mittel von Sonderrücklagen Mittel von Sondervermögen ohne Sonderrechnung Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen Anmerkung Seite
23 22 Noch: 2. Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen Noch: 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten Noch: Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR je Einwohner Art der Schulden Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen 1) und mehr Kreisfreie Städte mit... bis unter... Einwohnern unter Schulden am Kreditmarkt Kreditmarktschulden Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden 6, ,50 5,61 2,11 0, ,42 12,51 4,42 0,32 1,92 1,75 31,22 33,30 0,30 0,12 0, , , ,24 22, ,78 3,67 4,21 0,57 3,78 24,59 54, , , ,55 13,48 14,55 0,43 0, ,52 Schulden bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 4,23 9,33 0,13 12,16 1,65 1,48 19,65 0,02 12,95 0,06 1,41 23,77 0,10 21,25 24,53 0,14 1,94 26,71 7,21 1,50 29,96 0,13 1,93 0,01 2,07 darunter durch Träger/Eigner im Kernhaushalt aufgenommene und... weitergeleitete Darlehen an Eigenbetriebe an Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform 1 303, ,49 9,76 4,72 21,20 15,46 5,06 36,02 20, , ,43 10,56 10, ,59 3,69 87,24 90,93 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Leasingverträge (einschl. Zinsanteile) 2,44 1,78 2,58 0,64 7,09 13,16 12,11 15,58 1,54 2,10 0,81 16,59 2,26 18,94 4,36 1,50 1,82 32,59 35,91 Innere Darlehen Mittel von Sonderrücklagen Mittel von Sondervermögen ohne Sonderrechnung 0,14 0,32 0,06 0,20 0,32 0,74 0,74 963, , , , ,79 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen 417,46 551,19 773,27 449,81 318, , ,90 Anmerkung Seite , , ,59
24 Noch: 2. Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen Noch: 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten Noch: Bundeseinheitliche Gemeindegrößenklassen EUR je Einwohner Art der Schulden Bezirksverbände zusammen 1) und mehr Kreisangehörige Gemeinden mit... bis unter... Einwohnern unter Kreise 1) 23 Schulden am Kreditmarkt Kreditmarktschulden Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden 945,34 1,07 0,59 0, ,57 1,47 28,31 0,50 0,20 0,30 977, , ,79 0, ,02 2,99 0,32 0,18 3,27 18, , ,37 901,93 0,24 0,39 679,41 0,52 1,03 0,03 0,63 1,24 41,38 31,47 1,15 0,40 0,75 945,72 713,70 567,43 3,74 0,03 10,59 119,52 0,60 19,62 1,55 0,91 0,91 592,33 131,66 46,73 0,34 47,07 Schulden bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 0,75 0,20 9,85 0,11 0,09 11,00 139,85 0,22 140,07 1,66 0,20 1,86 0,50 6,88 0,21 7,59 0,45 2,46 0,21 9,68 0,01 0,10 10,45 0,71 2,63 0,16 0,28 6,24 0,89 0,89 0,36 0,08 0,01 1,45 1,90 0,07 0,87 1,51 2,45 darunter durch Träger/Eigner im Kernhaushalt aufgenommene und... weitergeleitete Darlehen an Eigenbetriebe an Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform 988, ,64 9,51 24,98 8,33 42, , ,96 6,29 5,16 16,33 22,44 6,29 43,93 956,17 719,94 15,30 4,48 50,34 1,23 6,85 66,87 11,33 593,22 133,56 16,78 0,07 16,78 0,07 49,52 2,15 2,15 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Leasingverträge (einschl. Zinsanteile) 2,85 3,87 0,10 1,48 8,20 0,10 0,18 6,70 1,84 1,58 0,18 10,12 1,76 0,81 7,84 0,57 2,47 0,14 12,07 1,52 0,09 0,02 2,17 0,08 1,61 2,34 1,63 Innere Darlehen Mittel von Sonderrücklagen Mittel von Sondervermögen ohne Sonderrechnung 0,02 0,09 0,11 0,28 0,28 0,02 0,02 0,07 0,07 0,23 0,23 418,88 757,20 671,50 570,76 361,85 208,33 135,76 28,43 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen 275,78 334,02 392,36 330,88 288,79 144,79 66,71 46,56 4,25 Anmerkung Seite , , , , , ,65 798,26 210,18 53,77
25 24 Noch: 2. Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen Noch: 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2009 nach Schuldenarten Gemeindegrößenklassen der Funktionalreform EUR Art der Schulden Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen 1) und mehr Kreisfreie Städte mit... bis unter... Einwohnern unter Schulden am Kreditmarkt Kreditmarktschulden Wertpapierschulden Schulden bei inländischen Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten inländischen Bausparkassen inländischen Versicherungsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen sonstigen Sozialversicherungen sonstigen inländischen Stellen ausländischen Stellen EUR-Schulden Fremdwährungsschulden Schulden bei öffentlichen beim Bund beim ERP- und bei sonstigen Sondervermögen des Bundes bei Ländern bei Gemeinden/GV bei Zweckverbänden bei staatlichen oder kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen darunter durch Träger/Eigner im Kernhaushalt aufgenommene und... weitergeleitete Darlehen an Eigenbetriebe an Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) an rechtlich selbstständige Einrichtungen in privater Rechtsform Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Leasingverträge (einschl. Zinsanteile) Innere Darlehen Mittel von Sonderrücklagen Mittel von Sondervermögen ohne Sonderrechnung Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen ) Die Vergleichbarkeit für die Summen der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Kreise zu den Vorjahren ist nicht mehr gegeben (siehe Hinweis Seite 10).
Statistische Berichte Öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen Statistische Berichte Öffentliche Verschuldung in Nordrhein-Westfalen am. Dezember 00 Bestell- L 00 00, (Kennziffer L III j/0) www.lds.nrw.de
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