1. Vorläufiger Haushalt für die Bundesfernstraßen 2010 und Mittelfristplanung 2011 bis 2013

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1 2/ Februar 2010 Ansprechpartner: RA Peter Thomas, Tel: 0511/ INHALT: 1. Vorläufiger Haushalt für die Bundesfernstraßen 2010 und Mittelfristplanung 2011 bis Regelungen für Nachtbaustellen auf Autobahnen (ARS 17/2009) 3. Richtlinie für die rechnerische Dimensionierung von Asphalt-Deckschichten (RDO Asphalt 09 ARS 15/2009) 4. Markierungen ZTV M-StB in der Überarbeitung 5. Elektronische Bauabrechnung REB Prüfprogramme

2 Seite 2 1. Vorläufiger Haushalt für die Bundesfernstraßen 2010 und Mittelfristplanung 2011 bis 2013 In diesem Jahr ist eine Länderübersicht für die Bundesfernstraßen noch nicht möglich, da hierzu der Beschluss des Bundeshaltes unabdingbare Voraussetzung ist. Der Bundeshaushalt soll nach der gegenwärtigen Planung im Bundesgesetzblatt am 15. April 2010 nach der Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat verkündet werden. Bis dahin gilt eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit dürfen Neubeginne nicht beauftragt werden. Erhaltungsmaßnahmen können hingegen nahezu unbeschränkt bis zu rund 80 Prozent des Haushaltsansatzes des Vorjahres beauftragt werden. Die nachstehende Übersicht zeigt den Etat-Entwurf 2010 und die Finanzplanung bis 2013 aufgrund der Kabinettsberatung am 17. Dezember Etatentwurf 2010 und Finanzplanung bis 2013 (Kabinett 17. Dez. 2009) Verteilung auf die Verkehrswege Investitionen (Mrd. ) 2009 Soll 2010 Entwurf 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan Bundesfernstraßen Etat-/Finanzplanung (mit KP I) 5,75 5,29 5,00 4,84 4,85 Konjunkturpaket II (zusätzlich) 0,85 Schienenwege Etat-/Finanzplanung (mit KP I) 4,07 4,33 3,94 3,92 3,92 Konjunkturpaket II (zusätzlich) 0,70 Wasserstraßen Etat-/Finanzplanung (mit KP I) 1,17 1,01 0,90 0,87 0,87 Konjunkturpaket II (zusätzlich) 0,35 Kombinierter Verkehr Etat-/Finanzplanung (mit KP I) 0,15 0,15 0,16 0,16 0,16 Konjunkturpaket II (zusätzlich) 0,10 Verkehrswege (inkl. KV) Etat-/Finanzplanung (mit KP I) 11,14 10,78 10,00 9,79 9,80 Konjunkturpaket II (zusätzlich) 2,00

3 Seite 3 Zur Übersicht ist noch folgendes anzumerken: 1. Die Bundesfernstraßenmittel sind in 2009 einschließlich der Mittel aus den Konjunkturpaketen nahezu 100-%ig ausgegeben worden. Ausgabereste belaufen sich nach uns vorliegenden Informationen auf unter 3 Mio.. 2. Bei den Bundesfernstraßen sind die Mittel aus dem Konjunkturpaket II (KP II) mit 850 Mio. nicht auf die Jahresscheiben 2009 und 2010 aufgeteilt. Nach vorläufigen Berechnungen wurden in 2009 hiervon erst rund 250 Mio. ausgegeben. Damit stehen für 2010 und Abfinanzierung bis Ende 2011 aus dem KP II noch rund 600 Mio. zur Verfügung. 3. Gleichzeitig besteht hinsichtlich der Mauteinnahmen ein Einnahmerisiko. In 2009 sind anstelle des Etatansatzes von 5,05 Mrd. infolge der Wirtschaftskrise nur rund 4,3 Mrd. Mauteinnahmen erzielt worden. Für 2010 sind im Haushaltansatz 4,87 Mrd. vorgesehen. Ob diese Größenordnung durch die anziehende Wirtschaft erreicht werden kann, ist mit einem Fragezeichen zu versehen. Die Spediteure haben ihre LKW-Flotte auf Euro V LKW weitgehend umgestellt, was zu geringeren Mauteinnahmen führt. Realistische Schätzungen gehen von Mauteinnahmen 2010 in Höhe von 4,3-4,4 Mrd. aus. Das bedeutet ein Einnahmerisiko/Haushaltrisiko bei der Maut von rund 500 Mio.. 4. Darüber hinaus ist eine Haushaltsperre im Umfang von 200 Mio. im Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt vorgesehen. Sollte diese gezogen werden, sind die Bundesfernstraßen mit rund 100 Mio. davon betroffen. Belastbare Aussagen zum Investitionshaushalt der Bundesfernstraßen 2010 können daher erst im April 2010 getroffen werden.

4 Seite 4 2. Regelungen für Nachtbaustellen auf Autobahnen (ARS 17/2009) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 17/2009 vom im Vorgriff auf die in Überarbeitung befindlichen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Änderungen zur weiterhin geltenden RSA 1995 bekannt gegeben. Diese Änderungen sind mit sofortiger Wirkung anzuwenden. Die Änderungen gehen insbesondere auf die zum geänderte StVO zurück. Die Änderungen gelten vor allem dem Schutz der Beschäftigten auf den Nachtbaustellen. Diese betreffen aber ebenso auch die Beleuchtung der Arbeitsbereiche von Nachtbaustellen im Hinblick auf eine Beeinflussung/Blendung der Verkehrsteilnehmer im angrenzenden Verkehrsbereich. Des Weiteren sind Neuregelungen zur Warnkleidung getroffen worden. Das ARS 17/2009 enthält den sehr wichtigen Hinweis: Bei der Sicherung von Arbeitsstellen sind die geänderte StVO und die VwV- StVO zu beachten. Wir fügen das ARS 17/2009 im kompletten Wortlaut bei (Anlage 1) und bitten um Beachtung. 3. Richtlinie für die rechnerische Dimensionierung von Asphalt-Deckschichten (RDO Asphalt 09 ARS 15/2009) Mit ARS Nr. 15/2009 vom , welches infolge erforderlicher Klärungen im BMVBS erst am offizielle bekannt gegeben wurde, werden die Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltschicht, Ausgabe 2009 (RDO Asphalt 09) für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

5 Seite 5 Gemäß Beschluss der Bund-Länder-Dienstbesprechung Straßenbautechnik ist die rechnerische Dimensionierung nach RDO Asphalt 09 grundsätzlich nur bei A- und F-Modellen, sonstigen ÖPP-Straßenbauprojekten sowie Funktionsbauverträgen zugelassen. Darüber hinaus können die RDO Asphalt 09 auch bei konventionellen Bauverträgen im Rahmen von Nebenangeboten außerhalb des Wettbewerbes zur Erfahrungssammlung herangezogen werden. Das bedeutet, ein nicht wertbares Nebenangebot eines an erster Stelle liegenden Bieters auf der Grundlage der RDO Asphalt 09 kann als brauchbar eingestuft und darauf der Zuschlag erteilt werden. Das ARS 15/2009 fügen wir in Kopie bei (Anlage 2). Wir weisen darauf hin, dass die RDO Beton 09 fertig gestellt ist und unmittelbar vor ihrer Einführung steht. 4. Markierungen ZTV M-StB in der Überarbeitung Für die Markierung von Straßen gelten derzeit die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Markierungen auf Straßen (ZTV M-StB 02). Die ZTV M befindet sich in der Überarbeitung, ein neuer Entwurf mit Stand wurde der bauindustriellen Verbandsorganisation vom BMVBS mit der Bitte um Stellungnahme übergeben. Die Überarbeitung betrifft nahezu alle Teile der ZTV M und enthält z.t. höhere Anforderungen gegenüber der ZTV M-StB 02. Wir überreichen Ihnen Kopie des Entwurfes der ZTV M-StB 09 (Anlage 3) mit der Bitte um Einreichung von Änderungs- und Ergänzungshinweisen bis zum 25. März Elektronische Bauabrechnung REB-Prüfprogramme Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat mit Rundschreiben vom 22. Dezember 2009 bekannt gegeben, dass das Programmsystem REB- Prüfprogramme, Version 3.1, Stand 12/2009, für die Windows-Betriebssysteme

6 Seite /XP/Server 2003/VISTA (32 bit)/server 2008 (32 bit) durch die Bundesanstalt für Straßenwesen am freigegeben worden ist. Der Bundesverkehrsminister empfiehlt den obersten Straßenbaubehörden der Länder, die REB-Prüfprogramme für die Prüfung von Mengenermittlungen im Bundesfernstraßenbau sowie in deren eigenen Zuständigkeitsbereich einzusetzen. Mit der Freigabe dieser neuen Programmversion erlischt die Freigabe der Vergängerversion 3.0 einschließlich aller ServicePacks.

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