Neue Grippe A/H1N1 ( Schweinegrippe ) in Krippen und Horten
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- Magdalena Althaus
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1 Schulgesundheitsdienste Parkring 4 Postfach 8027 Zürich Tel Fax Ihre Kontaktperson: daniel.frey@schulen.zuerich.ch An die Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern, die einen Hort der Stadtzürcher Volksschule besuchen Zürich, 11. August 2009 Neue Grippe A/H1N1 ( Schweinegrippe ) in Krippen und Horten Sehr geehrte Eltern Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es auch bei uns zunehmend Fälle von Erkrankungen an der Neuen Grippe A/H1N1 ( Schweinegrippe ). Obwohl es sich in den meisten Fällen nicht um eine schwere Erkrankung handelt, müssen zum jetzigen Zeitpunkt Massnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung der Grippe zu vermindern und dennoch weitgehend einen normalen Schulalltag zu ermöglichen. Wir bitten Sie, folgende Informationen zu beachten: Betreuung findet statt Es gibt keine Vorschriften für Rückreisende aus dem Ausland. Gesunde Kinder, die sich in den letzten Tagen im Ausland aufgehalten haben, dürfen die Krippe oder den Hort besuchen. Kranke Kinder bleiben zu Hause Kranke Kinder, die an folgenden Krankheitszeichen leiden, dürfen die Krippen und Horte nicht besuchen: Akut auftretendes Fieber (38 C oder mehr) und ein oder mehrere der folgenden Symptome: Schüttelfrost, Muskel-, Kopf- oder Gelenkschmerzen Halsschmerzen, Husten und Schnupfen Ausgeprägtes Krankheits- und Schwächegefühl Besonders bei Kleinkindern Übelkeit, Erbrechen und Durchfall Kranke Kinder werden nach Hause geschickt Die Krippen und Horte sind angewiesen, kranke Kinder sofort nach Hause zu schicken. Wir bitten Sie, sich darauf einzurichten und Ihre Erreichbarkeit gegenüber der Schule sicher zu stellen. Im entsprechenden Fall werden Sie telefonisch orientiert. Die Kinder müssen so lange zu Hause bleiben, bis sie mindestens einen Tag lang gesund (ohne Krankheitszeichen, das heisst auch fieberfrei ohne Einnahme von fiebersenkenden Mitteln) sind.
2 Ab der 4. Primarklasse dürfen gesunde Geschwister unter strenger Einhaltung der Hygienemassnahmen die Schule weiter besuchen. Jüngere Kinder (bis zur 3. Primarklasse) bleiben zu Hause, bis das Geschwister wieder gesund ist. Die Kinder dürfen während der Krankheit die Wohnung/das Haus nicht verlassen und sich auch nicht mit anderen Kindern treffen. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihre Kinder auch zu Hause die Hygienemassnahmen wie z.b. häufiges Händewaschen einhalten. Falls Sie einen Arztbesuch mit Ihrem Kind nötig finden, bitten wir Sie, vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen und ihm die Krankheitszeichen zu schildern, damit das weitere Vorgehen geplant werden kann. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verzögern, sollten Sie nicht ohne telefonische Absprache eine Arztpraxis oder ein Spital aufsuchen. Kinder und Jugendliche, die sich wegen chronischer Krankheit in regelmässiger medizinischer Betreuung befinden, sollen sich bei Fragen zu speziellen Vorsichtsmassnahmen sowie bei Grippesymptomen mit ihrem betreuenden Arzt in Verbindung setzen. Ansonsten gelten die Hygieneempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit unverändert. Insbesondere durch regelmässiges Händewaschen kann das Infektionsrisiko wesentlich gemindert werden. Alle weiteren Informationen finden Sie unter: oder unter der Hotlinenummer des BAG: Unter folgendem Link finden Sie sämtliche Informationen des Volksschulamtes des Kantons Zürich zur A/H1N1 Grippe in den Schulen: Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline des BAG oder Ihren Hausarzt. Freundliche Grüsse Direktor Schulgesundheitsdienste Mitglied des Pandemiestabes SSD unter der Leitung von Stadtrat Gerold Lauber
3 Schulgesundheitsdienste Parkring 4 Postfach 8027 Zürich Tel Fax An die Eltern und Erziehungsberechtigten von KindergärtnerInnen oder PrimarschülerInnen Ihre Kontaktperson: daniel.frey@schulen.zuerich.ch Zürich, 11. August 2009 Neue Grippe A/H1N1 ( Schweinegrippe ) im Kindergarten und an der Primarstufe Sehr geehrte Eltern Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es auch bei uns zunehmend Fälle von Erkrankungen an der Neuen Grippe A/H1N1 ( Schweinegrippe ). Obwohl es sich in den meisten Fällen nicht um eine schwere Erkrankung handelt, müssen zum jetzigen Zeitpunkt Massnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung der Grippe zu vermindern und dennoch weitgehend einen normalen Schulalltag zu ermöglichen. Wir bitten Sie, folgende Informationen zu beachten: Schule findet statt Es gibt keine Vorschriften für Rückreisende aus dem Ausland. Gesunde Kinder, die sich in den letzten Tagen im Ausland aufgehalten haben, dürfen den Kindergarten oder die Schule besuchen. Kranke Kinder bleiben zu Hause Kranke Kinder, die an folgenden Krankheitszeichen leiden, dürfen die Schule nicht besuchen: Akut auftretendes Fieber (38 C oder mehr) und ein oder mehrere der folgenden Symptome: Schüttelfrost, Muskel-, Kopf- oder Gelenkschmerzen Halsschmerzen, Husten und Schnupfen Ausgeprägtes Krankheits- und Schwächegefühl Besonders bei Kleinkindern Übelkeit, Erbrechen und Durchfall Kranke Kinder werden nach Hause geschickt Die Schulen sind angewiesen, kranke Kinder sofort nach Hause zu schicken. Dies muss wegen der besonderen Lage auch während den Blockzeiten geschehen. Wir bitten Sie, sich darauf einzurichten und Ihre Erreichbarkeit gegenüber der Schule sicher zu stellen. Im entsprechenden Fall werden Sie telefonisch orientiert. Die Kinder müssen so lange zu Hause bleiben, bis sie mindestens einen Tag lang gesund (ohne Krankheitszeichen, das heisst auch fieberfrei ohne Einnahme von fiebersenkenden Mitteln) sind.
4 Ältere Geschwister (ab der 4. Primarklasse) dürfen unter strenger Einhaltung der Hygienemassnahmen die Schule besuchen. Jüngere gesunde Geschwister (bis zur 3. Primarklasse) von kranken Kindern bleiben zu Hause, bis das Geschwister gesund ist. Sie dürfen auch keine Krippe oder keinen Hort besuchen. Die Kinder dürfen während der Krankheit die Wohnung oder das Haus nicht verlassen und sich auch nicht mit anderen Kindern treffen. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihre Kinder auch zu Hause die Hygienemassnahmen wie z.b. häufiges Händewaschen einhalten. Falls Sie einen Arztbesuch mit Ihrem Kind für nötig finden, bitten wir Sie, vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen und ihm die Krankheitszeichen zu schildern, damit das weitere Vorgehen geplant werden kann. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verzögern, sollten Sie nicht ohne telefonische Absprache eine Arztpraxis oder ein Spital aufsuchen. Kinder und Jugendliche, die sich wegen chronischer Krankheit in regelmässiger medizinischer Betreuung befinden, sollen sich bei Fragen zu speziellen Vorsichtsmassnahmen sowie bei Grippesymptomen mit ihrem betreuenden Arzt in Verbindung setzen. Ansonsten gelten die Hygieneempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit unverändert. Insbesondere durch regelmässiges Händewaschen kann das Infektionsrisiko wesentlich gemindert werden. Alle weiteren Informationen finden Sie unter: oder unter der Hotlinenummer des BAG: Unter folgendem Link finden Sie sämtliche Informationen des Volksschulamtes des Kantons Zürich zur A/H1N1 Grippe in den Schulen: Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline des BAG oder an Ihren Hausarzt. Freundliche Grüsse Direktor Schulgesundheitsdienste Mitglied des Pandemiestabes SSD unter der Leitung von Stadtrat Gerold Lauber
5 Schulgesundheitsdienste Parkring 4 Postfach 8027 Zürich Tel Fax Ihre Kontaktperson: daniel.frey@schulen.zuerich.ch An die Eltern und Erziehungsberechtigten von SekundarschülerInnen Zürich, 11. August 2009 Neue Grippe A/H1N1 ( Schweinegrippe ) in der Sekundarstufe Sehr geehrte Eltern Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es auch bei uns zunehmend Fälle von Erkrankungen an der Neuen Grippe A/H1N1 ( Schweinegrippe ). Obwohl es sich in den meisten Fällen nicht um eine schwere Erkrankung handelt, müssen zum jetzigen Zeitpunkt Massnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung der Grippe zu vermindern und dennoch weitgehend einen normalen Schulalltag zu ermöglichen. Wir bitten Sie, folgende Informationen zu beachten: Schule findet statt Es gibt keine Vorschriften für Rückreisende aus dem Ausland. Gesunde Kinder, die sich in den letzten Tagen im Ausland aufgehalten haben, dürfen die Schule besuchen. Kranke Jugendliche bleiben zu Hause Kranke Jugendliche dürfen die Schule nicht besuchen. Krankheitszeichen sind: Akut auftretendes Fieber (38 C oder mehr) und ein oder mehrere der folgenden Symptome: Schüttelfrost, Muskel-, Kopf- oder Gelenkschmerzen Halsschmerzen, Husten und Schnupfen Ausgeprägtes Krankheits- und Schwächegefühl Kranke Jugendliche werden nach Hause geschickt Die Schulen sind angewiesen, kranke Schülerinnen und Schüler sofort nach Hause zu schicken. Dies muss wegen der besonderen Lage auch während den Blockzeiten geschehen. Wir bitten Sie, sich darauf einzurichten und Ihre Erreichbarkeit gegenüber der Schule sicher zu stellen. Im entsprechenden Fall werden Sie telefonisch orientiert. Die Jugendlichen müssen so lange zu Hause bleiben, bis sie mindestens einen Tag lang gesund (ohne Krankheitszeichen, das heisst auch fieberfrei ohne Einnahme von fiebersenkenden Mitteln) sind. Die Jugendlichen dürfen in dieser Zeit die Wohnung oder das Haus nicht verlassen und sich auch nicht zuhause mit anderen Jugendlichen treffen. Gesunde Geschwister (d.h. ohne Krankheitszeichen) von erkrankten Schülerinnen und Schülern ab der 4. Primarklasse gehen unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften weiter zur Schule. Jüngere gesunde Geschwister bleiben zu Hause.
6 Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihre Kinder auch zu Hause die Hygienemassnahmen wie z.b. häufiges Händewaschen einhalten. Falls Sie einen Arztbesuch mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn für nötig finden, bitten wir Sie, vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen und ihm die Krankheitszeichen zu schildern, damit das weitere Vorgehen geplant werden kann. Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verzögern, sollten Sie nicht ohne telefonische Absprache eine Arztpraxis oder ein Spital aufsuchen. Kinder und Jugendliche, die sich wegen chronischer Krankheit in regelmässiger medizinischer Betreuung befinden, sollen sich bei Fragen zu speziellen Vorsichtsmassnahmen sowie bei Grippesymptomen mit ihrem betreuenden Arzt in Verbindung setzen. Ansonsten gelten die Hygieneempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit unverändert. Insbesondere durch regelmässiges Händewaschen kann das Infektionsrisiko wesentlich gemindert werden. Alle weiteren Informationen finden Sie unter: oder unter der Hotlinenummer des BAG: Unter folgendem Link finden Sie sämtliche Informationen des Volksschulamtes des Kantons Zürich zur A/H1N1 Grippe in den Schulen: Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline des BAG oder Ihren Hausarzt. Freundliche Grüsse Direktor Schulgesundheitsdienste Mitglied des Pandemiestabes SSD unter der Leitung von Stadtrat Gerold Lauber
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