Als Gegenleistung bietet die BDI Beteiligungs GmbH den Streubesitzaktionären eine Barzahlung in Höhe von EUR 13,50 je Aktie der BDI AG an.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Als Gegenleistung bietet die BDI Beteiligungs GmbH den Streubesitzaktionären eine Barzahlung in Höhe von EUR 13,50 je Aktie der BDI AG an."

Transkript

1 Fragen und Antworten zum Angebot der BDI Beteiligungs GmbH an die Aktionäre der BDI - BioEnergy International AG ( BDI AG ) und dem beabsichtigten Delisting 1. Welches Angebot macht die BDI Beteiligungs GmbH? Die BDI Beteiligungs GmbH (nachfolgend auch die "Bieterin") ist Hauptaktionärin der BDI AG (nachfolgend auch die "Zielgesellschaft") und hält derzeit 72,46% der Aktien der BDI AG. Weitere Großaktionäre der BDI AG, welche vom Angebot nicht umfasst sind, halten 8,04%. Die BDI Beteiligungs GmbH unterbreitet den Aktionären, welche die restlichen 19,5% der BDI AG halten (nachfolgend die "Streubesitzaktionäre"), ein Angebot zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der BDI AG (nachfolgend die "BDI Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend das "Abfindungs-Angebot"). Als Gegenleistung bietet die BDI Beteiligungs GmbH den Streubesitzaktionären eine Barzahlung in Höhe von EUR 13,50 je Aktie der BDI AG an. 2. Wo werden Informationen in Bezug auf das Abfindungs-Angebot veröffentlicht? Die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe des Abfindungs-Angebots am 17. Oktober 2016 entsprechend den Vorgaben des anwendbaren deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht. Die genannte Veröffentlichung der Bieterin ist im Internet unter (nachfolgend die "Website der Bieterin") abrufbar. Die Angebotsunterlage in Bezug auf das Abfindungs-Angebot wird von der Bieterin voraussichtlich Anfang November 2016 durch (i) (ii) Bekanntmachung im Internet auf der Website der Bieterin und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der abwickelnden Bank in Deutschland, veröffentlicht werden. Auch die weiteren (erforderlichen) Veröffentlichungen der Bieterin in Zusammenhang mit dem Abfindungs-Angebot bzw. dem Angebotsverfahren werden im Internet auf der Website der Bieterin erfolgen. Als Serviceleistung gegenüber ihren Aktionären wird die BDI AG diese Veröffentlichungen der Bieterin, als auch eigene Veröffentlichungen insbesondere die Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats auf ihrer eigenen Website unter 1 5

2 in der Rubrik Investor Relations veröffentlichen. 3. Was ist der Hintergrund für dieses Abfindungs-Angebot? Es ist beabsichtigt, den Widerruf der Börsenotierung der Aktien der BDI AG an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen und die BDI AG-Aktien auch nicht an einem anderen regulierten Markt oder einer anderen Handelsplattform einzuführen (Delisting). Das beabsichtigte Delisting der BDI AG-Aktien hat folgende Konsequenzen: (i) (ii) Im Fall eines Delisting der BDI AG-Aktien steht den Aktionären kein börslicher Markt mehr zur Verfügung, über den sie ihre Aktien verkaufen könnten, was die Handelbarkeit der BDI AG-Aktien voraussichtlich erheblich beeinträchtigen wird. Auch außerbörsliche Märkte werden, wenn sie überhaupt zur Verfügung stehen, möglicherweise nicht über eine hinreichende Liquidität verfügen. Mit der Bekanntgabe der Entscheidung zur Durchführung des Delisting kann es zu Kursverlusten der am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten BDI AG-Aktien kommen. (iii) Nach Durchführung des angekündigten Delisting finden die für einen organisierten Markt geltenden Bestimmungen keine Anwendung mehr. (iv) Mit erfolgtem Delisting wird die Zielgesellschaft die Voraussetzungen für die Anteilsverbriefung in Form von Inhaberaktien nicht mehr erfüllen. Daher werden die notwendigen Schritte zur Umstellung auf Namensaktien zu setzen sein, und werden sich Aktionäre in der Folge im Aktienbuch der BDI AG zu registrieren haben, um ihre Aktionärsrechte ausüben zu können. 4. Weshalb ist das Delisting der BDI AG-Aktien beabsichtigt? Aufgrund des geringen Streubesitzes ist der Handel in BDI AG-Aktien sehr illiquide und kommt es an manchen Tagen zu gar keiner Kursbildung. Dies kann dazu führen, dass geringfügige Kauf- oder Verkaufsorders erhebliche Kursbewegungen auslösen können, welche mit der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung der BDI AG in keinerlei Zusammenhang stehen. Die Zulassung zum geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse hat für die BDI AG auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung des Kapitalmarktes zur Eigenmittelaufnahme keinen nennenswerten Mehrwert da aus heutiger Sicht auf absehbare Zeit keine Eigenkapitalmaßnahme beabsichtigt ist. Weiters entstehen durch die Börsenotierung erhebliche Kosten und Verwaltungsaufwendungen. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt die Börsenotierung daher nicht mehr die mit ihr verbundenen Kosten und Aufwendungen. Schließlich führen die mit der Börsenotierung einhergehenden strengen Transparenz- und Publizitätspflichten auch 2 5

3 zur Preisgabe von wettbewerbsrelevanten Unternehmensinformationen, die von Marktteilnehmern dahingehend ausgenützt werden können, dass sie Rückschlüsse auf die Strategie, die Auftragslage sowie technologische und finanzielle Umstände zulassen und für die BDI AG dadurch Wettbewerbsnachteile entstehen. 5. Wie kommt der Angebotspreis zustande? Gemäß dem auf die BDI AG anwendbaren deutschen Börsegesetz ist den Aktionären bei einem Delisting ein angemessenes Abfindungsangebot zu unterbreiten. Dabei sind die Mindestpreisvorschriften des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung und des 39 des deutschen Börsengesetzes einzuhalten, die vorsehen, dass die Gegenleistung für die Aktien einer Zielgesellschaft mindestens (i) dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage, als auch (ii) dem gewichteten durchschnittlichen Börsekurs dieser Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots, zu entsprechen haben. Die angebotene Gegenleistung genügt nicht nur den vorgenannten gesetzlichen Mindesterfordernissen, sondern übersteigt diese den gewichteten durchschnittlichen Börsekurs der BDI AG-Aktie während der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Abfindungs-Angebots und enthält aus Sicht der BDI AG darüber hinaus einen attraktiven Aufschlag auf die relevanten historischen Börsekurse der BDI AG-Aktie. 6. Hat ein Aktionär Nachteile, wenn er das Abfindungs-Angebot nicht annimmt? Mit dem Delisting verbundene Nachteile lassen sich naturgemäß nicht sicher vorhersagen. Nach erfolgtem Widerruf der Zulassung der BDI AG-Aktien zum geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse können diese jedenfalls nicht mehr börsemäßig gehandelt werden. Damit verbunden ist eine erheblich eingeschränkte Fungibilität der BDI AG-Aktien, die in der Folge nur mehr außerbörslich veräußert werden können. 7. Wann wird das Delisting stattfinden? Wie ist der Ablauf? Der Antrag auf Delisting wird von der BDI AG in Abstimmung mit der BDI Beteiligungs GmbH bei der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und dem Ende der Annahmefrist für das Abfindungs-Angebot gestellt werden. Gemäß der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt der Widerruf der Zulassung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse, die den Antrag prüfen und darüber entscheiden wird. Der Widerruf wird anschließend unverzüglich im Internet 3 5

4 veröffentlicht und drei Tage nach Veröffentlichung wirksam. 8. Hat das Delisting Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BDI AG? Nein, die operative Tätigkeit der BDI AG wird weder durch das Abfindungs-Angebot noch durch den Widerruf der Börsenzulassung beeinträchtigt. 9. Gibt es künftig Hauptversammlungen der BDI AG trotz Delisting? Welche Rechte haben BDI AG-Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen? Ja, es wird auch zukünftig Hauptversammlungen der BDI AG geben und bleiben alle gesellschaftsrechtlichen Rechte der das Abfindungs-Angebot nicht annehmenden Aktionäre erhalten. 10. Können BDI AG-Aktien nach dem Delisting noch über eine Börse verkauft werden? Nein, da durch das Delisting die Zulassung der BDI AG-Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beendet wird. Da die Aktien an keiner anderen Börse gehandelt werden und auch keine Einführung der Aktien an einem anderen regulierten Markt oder einer anderen Handelsplattform geplant ist, wird es nach dem Delisting nicht mehr möglich sein, die BDI AG-Aktien über eine Börse zu kaufen oder zu verkaufen. 11. Unterstützt der Vorstand (und Aufsichtsrat) der BDI AG das Abfindungs- Angebot? Ja, vorbehaltlich einer positiven Beurteilung der Angebotsunterlage stehen Vorstand und Aufsichtsrat der BDI AG dem Abfindungs-Angebot positiv gegenüber. Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats mit der definitiven Beurteilung des Abfindungs-Angebots wird von der BDI AG auf ihrer Website veröffentlicht werden. 12. Erfolgen weitere Veröffentlichungen der BDI AG? Ja, die BDI AG wird diese Fragen und Antworten nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und erforderlichenfalls auch nach Veröffentlichung der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats mit der definitiven Beurteilung des Abfindungs-Angebots insbesondere hinsichtlich der technischen Abwicklung, der Annahmefrist und der Annahmemodalitäten ergänzen und wiederum auf ihrer Website veröffentlichen. 4 5

5 17. Oktober

FAQ Häufig gestellte Fragen zum Übernahmeangebot durch Bain Capital und Cinven

FAQ Häufig gestellte Fragen zum Übernahmeangebot durch Bain Capital und Cinven FAQ Häufig gestellte Fragen zum Übernahmeangebot durch Bain Capital und Cinven 1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebots? Die Nidda Healthcare Holding AG, die Erwerbsgesellschaft von Bain Capital

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG,

Mehr

Gemeinsame ergänzende Stellungnahme

Gemeinsame ergänzende Stellungnahme Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame ergänzende Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mehr

KOMPENDIEN. Erster Abschnitt Anwendungsbereich

KOMPENDIEN. Erster Abschnitt Anwendungsbereich Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Mehr

Update Kapitalmarktrecht

Update Kapitalmarktrecht Update Kapitalmarktrecht 4. November 2015 Mit der Einführung einer gesetzlichen Regelung zum Delisting stoppt der Gesetzgeber die seit der Frosta - Entscheidung des BGH vom 8. Oktober 2013 zu beobachtende

Mehr

ÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der

ÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der Pflichtveröffentlichung nach 34, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Curanum AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes in (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes in (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes in (WpÜG) ÄNDERUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 1 Abs. 3 Nr. 2 lit. a, 34, 27 Abs. 3 Satz 1 und 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 1 Abs. 3 Nr. 2 lit. a, 34, 27 Abs. 3 Satz 1 und 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 1 Abs. 3 Nr. 2 lit. a, 34, 27 Abs. 3 Satz 1 und 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzende gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ergänzende Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der ALNO

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat der RWL AG haben das Angebot sorgfältig geprüft und nehmen hierzu gemäß 27 WpÜG wie folgt gemeinsam Stellung.

Vorstand und Aufsichtsrat der RWL AG haben das Angebot sorgfältig geprüft und nehmen hierzu gemäß 27 WpÜG wie folgt gemeinsam Stellung. Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der RWL Verwaltungs- und Beteiligungs-AG, Bremen gemäß 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum Pflichtangebot (Barangebot)

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Stellungnahme des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln,

Mehr

Freiwilliges öffentliches Angebot

Freiwilliges öffentliches Angebot Freiwilliges öffentliches Angebot der FB Beteiligungen GmbH an die Aktionäre der Fabasoft AG Angebot: Kauf von bis zu 1.100.000 Stückaktien der Fabasoft AG Angebotspreis: 1,60 je Stückaktie (ISIN AT0000785407)

Mehr

Erwerbsangebot (Barangebot)

Erwerbsangebot (Barangebot) Erwerbsangebot (Barangebot) der Arnold Kuthe Beteiligungs- GmbH Brunsbütteler Damm 120 130, D-13581 Berlin an die Aktionäre der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft Kantstr. 17, D-10623 Berlin

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Produktion

Mehr

Äußerung des Vorstandes. der Mautner Markhof Nahrungs- und Genussmittel Beteiligungsaktiengesellschaft. gemäß 14 Abs 1 ÜbG ivm 22 Abs 7 ÜbG

Äußerung des Vorstandes. der Mautner Markhof Nahrungs- und Genussmittel Beteiligungsaktiengesellschaft. gemäß 14 Abs 1 ÜbG ivm 22 Abs 7 ÜbG Äußerung des Vorstandes der Mautner Markhof Nahrungs- und Genussmittel Beteiligungsaktiengesellschaft gemäß 14 Abs 1 ÜbG ivm 22 Abs 7 ÜbG Die HAMILTON Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.h. mit dem

Mehr

ÄNDERUNG ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (BARANGEBOT)

ÄNDERUNG ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (BARANGEBOT) Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ÄNDERUNG des ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (BARANGEBOT) der

Mehr

Änderung der Angebotsunterlage

Änderung der Angebotsunterlage Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Änderung der Angebotsunterlage zum Öffentlichen Übernahmeangebot

Mehr

GAGFAH-Aktionäre können der Deutschen Annington ihre Aktien noch bis zum 10. Mai 2015 andienen / Delisting der GAGFAH-Aktien beschlossen

GAGFAH-Aktionäre können der Deutschen Annington ihre Aktien noch bis zum 10. Mai 2015 andienen / Delisting der GAGFAH-Aktien beschlossen PRESSEINFORMATION DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE

Mehr

ÄNDERUNG. des. FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS gemäß 25a Übernahmegesetz 1998 idf 2006 ( ÜbG ) der

ÄNDERUNG. des. FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS gemäß 25a Übernahmegesetz 1998 idf 2006 ( ÜbG ) der ÄNDERUNG des FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS gemäß 25a Übernahmegesetz 1998 idf 2006 ( ÜbG ) der voestalpine AG voestalpine Straße 1, 4020 Linz, Österreich an die Aktionäre der Böhler-Uddeholm

Mehr

1. Was ist der voraussichtliche Zeitplan? Wann beginnt die Annahmefrist und wie lange werden die Aktionäre ihre Aktien einreichen können?

1. Was ist der voraussichtliche Zeitplan? Wann beginnt die Annahmefrist und wie lange werden die Aktionäre ihre Aktien einreichen können? DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. ALNO Aktiengesellschaft

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. ALNO Aktiengesellschaft Pflichtveröffentlichung gem. 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der ALNO Aktiengesellschaft Heiligenberger

Mehr

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Bekanntmachung Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Gemäß des 12 Abs. 2 Nr. 1 des Börsengesetzes hat der Börsenrat der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse am 15. September

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 in Verbindung mit 39 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 in Verbindung mit 39 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 in Verbindung mit 39 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) GEMEINSAME STELLUNGNAHME DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS der YMOS AG Feldstraße

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Odeon Film AG, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der

Mehr

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Rgierungsentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 21. Dezember 2016 (Lesefassung)

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Rgierungsentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 21. Dezember 2016 (Lesefassung) Dezember 2016 WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Rgierungsentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 21. Dezember 2016 (Lesefassung) Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. Jänner 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. Jänner 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. Jänner 2018 Teil II 13. Verordnung: Veröffentlichungsverordnung 2018 VeröffentlichungsV 2018 13. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Mehr

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 29. September 2016 (Lesefassung)

WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 29. September 2016 (Lesefassung) Oktober 2016 WpÜG-Angebotsverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 29. September 2016 (Lesefassung) Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.

Mehr

ERGÄNZENDE GEMEINSAME STELLUNGNAHME

ERGÄNZENDE GEMEINSAME STELLUNGNAHME Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ERGÄNZENDE GEMEINSAME STELLUNGNAHME DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER AIXTRON SE Dornkaulstraße

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der conwert Immobilien Invest SE an die Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG Disclaimer Dieses Dokument stellt weder eine Einladung

Mehr

Äußerung des Aufsichtsrats. Frauenthal Holding AG

Äußerung des Aufsichtsrats. Frauenthal Holding AG Äußerung des Aufsichtsrats der Frauenthal Holding AG zum Pflichtangebot ( 22 ff Übernahmegesetz) der Ventana Holding GmbH 1. Ausgangslage 1.1 Pflichtangebot Ventana Holding GmbH, eine Gesellschaft mit

Mehr

VERBESSERUNG FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS

VERBESSERUNG FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS VERBESSERUNG des FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS gemäß 4 ff Übernahmegesetz der AIRPORTS GROUP EUROPE S.À R.L. 6C, rue Gabriel Lippmann 5365 Munsbach Luxemburg (die "Bieterin") an die Aktionäre der

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. Curanum AG Engelbertstraße 23-25 81241 München Deutschland

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. Curanum AG Engelbertstraße 23-25 81241 München Deutschland Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Engelbertstraße 23-25

Mehr

Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG,

Mehr

ANGEBOTSUNTERLAGE. der. BDI Beteiligungs GmbH Parkring 18, 8074 Grambach, Österreich. an die Aktionäre der

ANGEBOTSUNTERLAGE. der. BDI Beteiligungs GmbH Parkring 18, 8074 Grambach, Österreich. an die Aktionäre der Pflichtveröffentlichung nach 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1, Abs. 4 deutsches Börsengesetz (BörsG) in Verbindung mit 14 Abs. 2 und 3 deutsches Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der BDI BioEnergy

Mehr

CANCOM SE Erika-Mann-Straße München. Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Pironet AG Von-der-Wettern-Straße Köln

CANCOM SE Erika-Mann-Straße München. Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Pironet AG Von-der-Wettern-Straße Köln CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Pironet AG Von-der-Wettern-Straße 27 51149 Köln zum Erwerb sämtlicher bis zu Stück 740.772 von ihr noch nicht

Mehr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2013

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2013 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2013 Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der

Mehr

Änderung. an die Aktionäre der. Deutsche Börse Aktiengesellschaft Frankfurt am Main, Deutschland. durch Tausch von. 1 Aktie der HLDCO123 PLC

Änderung. an die Aktionäre der. Deutsche Börse Aktiengesellschaft Frankfurt am Main, Deutschland. durch Tausch von. 1 Aktie der HLDCO123 PLC Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebots (Tauschangebot)

Mehr

Änderung. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß 22 Abs 11 ÜbG der Siemens Aktiengesellschaft Österreich

Änderung. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß 22 Abs 11 ÜbG der Siemens Aktiengesellschaft Österreich Änderung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß 22 Abs 11 ÜbG der Siemens Aktiengesellschaft Österreich an alle Aktionäre der VA Technologie Aktiengesellschaft gemäß 15 Übernahmegesetz 1998

Mehr

außerordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 08. Juni 2015

außerordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 08. Juni 2015 außerordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG am 08. Juni 2015 Wahlvorschläge des Aufsichtsrats und Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zur Tagesordnung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Beschlussfassungen

Mehr

Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien

Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zur Umstellung der freenet Aktie von Inhaber- auf Namensaktien geben. Sie wird zum 28. September

Mehr

KTM AG. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß 108 Aktiengesetz

KTM AG. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß 108 Aktiengesetz KTM AG gemäß 108 Aktiengesetz 1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der KTM AG schlägt vor, zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Mag. Friedrich

Mehr

Bericht. des Aufsichtsrats der. BDI BioEnergy International AG FN f Parkring 18, 8074 Grambach. gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz

Bericht. des Aufsichtsrats der. BDI BioEnergy International AG FN f Parkring 18, 8074 Grambach. gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz Bericht des Aufsichtsrats der BDI BioEnergy International AG FN 149076 f Parkring 18, 8074 Grambach gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz vom 6.04.2017 über den geplanten Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern

Mehr

1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebots?

1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebots? FAQ HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGBEOT DURCH DIE STUDHALTER INVESTMENT AG UND DIE HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG 1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebts? Die Studhalter Investment AG und

Mehr

Der Tenor des Befreiungsbescheids der BaFin lautet wie folgt:

Der Tenor des Befreiungsbescheids der BaFin lautet wie folgt: Veröffentlichung des Tenors einschließlich der Nebenbestimmungen und der wesentlichen Gründe des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 09.12.2016 über die Befreiung gemäß 37

Mehr

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche

Mehr

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! GRENKELEASING AG Neuer Markt 2 D-76532 Baden-Baden Wertpapier-Kennnummer 586590 ISIN DE0005865901 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet

Mehr

Bekanntgabe des Vorstandes der Austria Haustechnik AG

Bekanntgabe des Vorstandes der Austria Haustechnik AG Bekanntgabe des Vorstandes der Austria Haustechnik AG gemäß 14 Abs 1 ÜbG ivm 22 Abs 7 ÜbG Die Freezing & Chilling Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1010 Wien, Graben 29a,

Mehr

Genehmigtes Kapital 2016/I

Genehmigtes Kapital 2016/I Bericht des Vorstands gemäß 203 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit 186 Absatz 4 Satz 2, Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz zu Punkt 2 der Tagesordnung Überblick Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der

Mehr

Übernahmeangebote. Dr. Olaf Müller-Michaels

Übernahmeangebote. Dr. Olaf Müller-Michaels Übernahmeangebote Dr. Olaf Müller-Michaels mueller-michaels@hoelters-elsing.de Ausgangslage Zielgesellschaft ist an EU-reguliertem Markt in Deutschland börsennotiert (z. B. Prime-Standard, General Standard)

Mehr

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der IMW Immobilien AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. IMW Immobilien AG, Berlin ISIN: DE000A0BVWY6 und DE000A0BVWZ3

Mehr

NACHTRAG NR. 1. vom 14. März 2013 zu der bereits mit Datum vom 27. Februar 2013 im Bundesanzeiger veröffentlichten

NACHTRAG NR. 1. vom 14. März 2013 zu der bereits mit Datum vom 27. Februar 2013 im Bundesanzeiger veröffentlichten NACHTRAG NR. 1 vom 14. März 2013 zu der bereits mit Datum vom 27. Februar 2013 im Bundesanzeiger veröffentlichten ANGEBOTSUNTERLAGE vom 25. Februar 2013 im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Aktienrückkaufangebot

Mehr

B E R I C H T. des Sachverständigen gemäß 13 ff Übernahmegesetz der. PANKL RACING SYSTEMS AG als Zielgesellschaft

B E R I C H T. des Sachverständigen gemäß 13 ff Übernahmegesetz der. PANKL RACING SYSTEMS AG als Zielgesellschaft B E R I C H T des Sachverständigen gemäß 13 ff Übernahmegesetz der PANKL RACING SYSTEMS AG als Zielgesellschaft 80.080 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. Auftrag und Auftragsdurchführung 1 II. Beurteilung

Mehr

dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807

dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807 dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807 German Brokers AG; Bieter: David L. Deck / Gilbert Schöni und Weitere WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für

Mehr

Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. BDI BioEnergy International AG

Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. BDI BioEnergy International AG Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der

Mehr

Dieses Angebot erfolgt im Namen der ACON aber im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden der ACON.

Dieses Angebot erfolgt im Namen der ACON aber im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden der ACON. Angebot der ACON Actienbank AG Heimeranstraße 37, 80339 München, Deutschland (Amtsgericht München, HRB 160937) an die Aktionäre der Clere AG Schlüterstraße 45, 10707 Berlin, Deutschland zum Erwerb von

Mehr

Angebotsunterlagen. Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot. der Immovaria Real Estate Aktiengesellschaft. Wartenberger Straße 24, Berlin

Angebotsunterlagen. Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot. der Immovaria Real Estate Aktiengesellschaft. Wartenberger Straße 24, Berlin Angebotsunterlagen Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Immovaria Real Estate Aktiengesellschaft Wartenberger Straße 24, 13053 Berlin ISIN DE000A0JK2B6// WKN A0JK2B an ihre Aktionäre zum Erwerb

Mehr

/Noerr Public M&A Report

/Noerr Public M&A Report Noerr Public M&A Report Der deutsche Markt für öffentliche Übernahmen im ersten Halbjahr 2017 /Noerr Public M&A Report Der deutsche Markt für öffentliche Übernahmen im ersten Halbjahr 2017 Marktentwicklung

Mehr

Auszüge aus dem Aktiengesetz:

Auszüge aus dem Aktiengesetz: 15 Verbundene Unternehmen Auszüge aus dem Aktiengesetz: Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 39, 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Pflichtveröffentlichung gemäß 39, 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Pflichtveröffentlichung gemäß 39, 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der BIEN-ZENKER AG Am Distelrasen

Mehr

Äußerung des Aufsichtsrats. zum. antizipatorischen Pflichtangebot. zum Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung( 22 ÜbG) der

Äußerung des Aufsichtsrats. zum. antizipatorischen Pflichtangebot. zum Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung( 22 ÜbG) der Äußerung des Aufsichtsrats zum antizipatorischen Pflichtangebot zum Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung( 22 ÜbG) der Fosun lndustrial Holdings Limited Wolford AG Wolferdstraße 1 6900 Bregenz Österreich

Mehr

Angebotsunterlage. der. Elector GmbH Kurfürstendamm 57, Berlin, Bundesrepublik Deutschland

Angebotsunterlage. der. Elector GmbH Kurfürstendamm 57, Berlin, Bundesrepublik Deutschland Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) Aktionäre der Clere AG insbesondere mit Sitz,

Mehr

Weitere gemeinsame ergänzende Stellungnahme

Weitere gemeinsame ergänzende Stellungnahme Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Weitere gemeinsame ergänzende Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mehr

Angebotsunterlage. Pflichtangebot. Effecten-Spiegel AG Tiergartenstraße Düsseldorf

Angebotsunterlage. Pflichtangebot. Effecten-Spiegel AG Tiergartenstraße Düsseldorf Pflichtveröffentlichung nach 35 Absatz 2, 14 Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Pflichtveröffentlichung nach 35 Absatz 2, 14 Absatz 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Oudenarder Straße 16, Berlin

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Oudenarder Straße 16, Berlin Pflichtveröffentlichung gemäß 39, 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche Real Estate

Mehr

WP AG FN a mit dem Sitz in Mattighofen ISIN: AT0000A1DDL3

WP AG FN a mit dem Sitz in Mattighofen ISIN: AT0000A1DDL3 WP AG FN 177514 a mit dem Sitz in Mattighofen ISIN: AT0000A1DDL3 Einladung zu der am Mittwoch, 20. Juli 2016 um 9 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Gewerbegebiet Nord 8, 5222 Munderfing, stattfindenden außerordentlichen

Mehr

S&T AG. Freiwilliges Kaufangebot

S&T AG. Freiwilliges Kaufangebot S&T AG Linz, Österreich Freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der Kontron S&T AG ISIN: DE000A2BPK83 zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien der Kontron S&T AG (nachfolgend "Kontron S&T-Aktien")

Mehr

Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die

Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die ordentliche Hauptversammlung der Wirecard AG mit Sitz

Mehr

Angebotsunterlage PFLICHTANGEBOT. der

Angebotsunterlage PFLICHTANGEBOT. der Pflichtveröffentlichung nach 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, S. 3822). Die Aktionäre der CAA AG außerhalb der Bundesrepublik

Mehr

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. WpÜGAngebV. Ausfertigungsdatum: 27.12.2001. Vollzitat:

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. WpÜGAngebV. Ausfertigungsdatum: 27.12.2001. Vollzitat: Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME DES VORSTANDS DER UNIWHEELS AG MIT SITZ IN BAD DÜRKHEIM, DEUTSCHLAND

BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME DES VORSTANDS DER UNIWHEELS AG MIT SITZ IN BAD DÜRKHEIM, DEUTSCHLAND BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME DES VORSTANDS DER UNIWHEELS AG MIT SITZ IN BAD DÜRKHEIM, DEUTSCHLAND IM HINBLICK AUF DAS ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR AKTIEN DER UNIWHEELS AG, VERÖFFENTLICHT AM 23. MÄRZ 2017 VON DER SUPERIOR

Mehr

Freiwilliger Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 2, 3 und 4 der Tagesordnung

Freiwilliger Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 2, 3 und 4 der Tagesordnung Freiwilliger Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 2, 3 und 4 der Tagesordnung Der Vorstand erstattet über die Gründe für die folgenden Beschlussvorschläge zu Punkt 2, 3 und 4 der Tagesordnung

Mehr

a) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V

a) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Nanogate SE am 27. Juni 2018 in Saarbrücken Zu Punkt 7 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der G. Kromschröder Aktiengesellschaft,

Mehr

Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung

Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in der Fassung vom 1. September 2009 (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in der Fassung vom 1. September 2009 (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in der Fassung vom 1. September 2009 (WpÜG) Aktionäre der All for One Midmarket AG, insbesondere Aktionäre mit

Mehr

1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten

1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten der Fresenius SE & Co. KGaA (der Fresenius Management SE) zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) 1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten Das Grundkapital

Mehr

GEMEINSAME STELLUNGNAHME. des Vorstands und Aufsichtsrats der

GEMEINSAME STELLUNGNAHME. des Vorstands und Aufsichtsrats der Pflichtveröffentlichung nach 27 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Absatz 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) GEMEINSAME STELLUNGNAHME des Vorstands und Aufsichtsrats der Württembergische

Mehr

Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH (4 x S GmbH) Güldensöllerweg 77 61350 Bad Homburg v.d. Höhe

Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH (4 x S GmbH) Güldensöllerweg 77 61350 Bad Homburg v.d. Höhe Pflichtveröffentlichung nach 39, 27 Absatz 3, 14 Absatz 3 Satz 1 Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz (WpÜG). Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der a.a.a. aktiengesellschaft

Mehr

Abstimmungsergebnisse in der 100. ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018

Abstimmungsergebnisse in der 100. ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018 Abstimmungsergebnisse in der 100. ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018 Bei der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 waren 70 Stammaktionäre anwesend, die berechtigt waren, im eigenen bzw. im Vollmachtsnamen

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 S. 1, 14 Abs. 3 S. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank

Mehr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2011

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2011 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2011 Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der

Mehr

Pflichtveröffentlichung nach 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung nach 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Pflichtveröffentlichung nach 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ergänzende Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der

Mehr

Corporate Governance-Bericht

Corporate Governance-Bericht Corporate Governance-Bericht adesso legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Hohe Anforderungen an Transparenz, Kontrolle und wirtschaftsethische Grundsätze stärken das Vertrauen

Mehr

ÄUSSERUNG DES VORSTANDES DER STEIEREROBST AG ZUM ÖFFENTLICHEN PFLICHTANGEBOT DER STEIRISCHE AGRARBETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.h.

ÄUSSERUNG DES VORSTANDES DER STEIEREROBST AG ZUM ÖFFENTLICHEN PFLICHTANGEBOT DER STEIRISCHE AGRARBETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.h. ÄUSSERUNG DES VORSTANDES DER STEIEREROBST AG ZUM ÖFFENTLICHEN PFLICHTANGEBOT DER STEIRISCHE AGRARBETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.h. Die STEIRISCHE AGRARBETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.h. mit dem Sitz in Graz

Mehr

Übernahmekommission Austrian Takeover Commission

Übernahmekommission Austrian Takeover Commission Übernahmekommission Austrian Takeover Commission Seilergasse 8/3, 1010 Wien Tel: +43 1 532 2830 613 Fax: + 43 1 532 2830 650 E-Mail: uebkom@wienerborse.at www.takeover.at An - - - (zustellbevollmächtigt)

Mehr

VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS. gemäß 4 ff ÜbG. der

VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS. gemäß 4 ff ÜbG. der VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS gemäß 4 ff ÜbG der Mitterbauer Beteiligungs - Aktiengesellschaft Dr.-Mitterbauer-Straße 3, 4663 Laakirchen ( MBAG oder Bieterin ) an die Aktionäre der

Mehr

CANCOM SE Erika-Mann-Straße München. Erwerbsangebot (Barangebot)

CANCOM SE Erika-Mann-Straße München. Erwerbsangebot (Barangebot) CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Pironet NDH Aktiengesellschaft (künftig Pironet AG ) Von-der-Wettern-Straße 27 51149 Köln zum Erwerb sämtlicher

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ( WpÜG )

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ( WpÜG ) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ( WpÜG ) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der

Mehr

Bericht des Vorstands DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN m,

Bericht des Vorstands DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN m, Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien außerbörslich zu erwerben

Mehr

Zulassung Geregelte Märkte

Zulassung Geregelte Märkte Zulassung Geregelte Märkte Die Zulassung von Aktien zum Amtlichen Handel ist im österreichischen Börsegesetz geregelt. Nachstehend sind die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst: 1. Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN w. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 102. ordentliche Hauptversammlung 30.

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN w. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 102. ordentliche Hauptversammlung 30. Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN 40643 w für die 102. ordentliche Hauptversammlung 30. Mai 2017 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- Governance-Bericht,

Mehr

ANGEBOTSUNTERLAGE. der. msg systems AG Robert-Bürkle-Straße 1, Ismaning, Deutschland, an die Aktionäre der

ANGEBOTSUNTERLAGE. der. msg systems AG Robert-Bürkle-Straße 1, Ismaning, Deutschland, an die Aktionäre der Pflichtveröffentlichung nach 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) Aktionäre der msg life ag, insbesondere Aktionäre

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Vtion Wireless Technology AG Westhafenplatz 1

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Esterer Aktiengesellschaft Estererstraße

Mehr

Delisting nach neuem Recht

Delisting nach neuem Recht ILF-Kapitalmarktkonferenz 2017 Delisting nach neuem Recht Dr. Lutz Angerer, LL.M. (University of Virginia) Partner bei Hogan Lovells in München 23. Februar 2017 Geschichte Macrotron und das Bundesverfassungsgericht

Mehr

Angebotsunterlage. Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot. der. Dero Bank AG Herzog-Wilhelm-Str. 26, München

Angebotsunterlage. Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot. der. Dero Bank AG Herzog-Wilhelm-Str. 26, München Angebotsunterlage Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Dero Bank AG Herzog-Wilhelm-Str. 26, 80331 München an die Aktionäre der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120

Mehr

Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft. E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g

Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft. E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft Bregenz, FN 58920 y E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur 83. ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr