5. Bedürftigkeit. 6. Leistungsfähigkeit. aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist.

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1 20 Grundprinzipien des Ehegattenunterhalts aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch 5. Bedürftigkeit Nur wer seinen Unterhaltsbedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen selbst decken kann, ist bedürftig und kann ggf. Unterhalt von dem anderen Ehegatten bekommen. Was zur Deckung des Unterhaltsbedarfs eingesetzt werden muss und wozu der Ehegatte verpflichtet ist, um seine Bedürftigkeit selbst zu beseitigen, ist je nachdem, ob es sich um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt, unterschiedlich zu bewerten. Dies wird auf Seite 41 ff. dargestellt. Festzuhalten bleibt, dass ein Unterhaltsanspruch überhaupt nur in Betracht kommt, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Wer seinen Unterhaltsbedarf selbst decken kann, ist also nicht unterhaltsberechtigt. Beispiel: Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehemannes beträgt 650 Euro. Nach einer Erbschaft einer vermieteten Eigentumswohnung hat er nach Abzug der Kosten und Steuern einen monatlichen Betrag von 700 Euro zur Verfügung. Bedürftigkeit besteht damit nicht mehr, folglich gibt es keinen Unterhaltsanspruch. Aber selbst wenn Bedürftigkeit vorliegt, ist noch nicht sicher, ob auch Unterhalt gezahlt werden kann. Dies ist nämlich auch noch abhängig von der Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten. 6. Leistungsfähigkeit Nur ein leistungsfähiger Ehegatte kann zum Unterhalt verpflichtet werden. Für den geschiedenen Ehegatten folgt dies aus 1581 BGB. Hiernach soll durch die Unterhaltszahlung nicht der eigene angemessene Unterhalt an den Ehegatten gefährdet werden. Würde er gefährdet, so besteht keine Verpflichtung zur Zahlung. Auch bei der Leistungsfähigkeit kommt es darauf an, ob Trennungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt gezahlt werden soll. Leistungsfähigkeit besteht immer nur dann, wenn der so ge-

2 Leistungsfähigkeit 21 nannte des Unterhaltsverpflichteten gedeckt ist. Wie hoch der ist, hängt davon ab, wo man wohnt, woraus das Einkommen stammt und gegenüber wem die Unterhaltsverpflichtung besteht. Das Minimum beim beträgt derzeit 770 Euro pro Monat. muss gedeckt sein e: Unterhaltsberechtigter Bezeichnung Herkunft des Einkommens Höhe Minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder kleiner (notwendiger) nicht aus Erwerbstätigkeit 770 Euro (inklusive 360 Euro Warmmiete) Minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder kleiner (notwendiger) aus Erwerbstätigkeit 890 Euro (inklusive 360 Euro Warmmiete) Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten mittlerer (eheangemessener) nicht aus Erwerbstätigkeit ca. 770 Euro Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten mittlerer (eheangemessener) aus Erwerbstätigkeit ca. 890 Euro Volljährige Kinder großer (angemessener) unerheblich Euro (inklusive 450 Euro Warmmiete) Eltern, Großeltern erhöhter großer unerheblich Euro (inklusive 450 Euro Warmmiete) (Stand ab Die e werden regelmäßig alle zwei Jahre zum 1.7. durch die Düsseldorfer Tabelle, abgedruckt im Anhang, angepasst)

3 Top-Tipps zum Unterhalt in der laufenden/funktionierenden Ehe 39 Top-Tipps zum Unterhalt in der laufenden/funktionierenden Ehe In der laufenden/funktionierenden Ehe gibt es einen Taschengeldanspruch gegen den Ehegatten in Höhe von ca. 5 Prozent des Familieneinkommens. Das gilt unter der Bedingung, dass mehr erwirtschaftet wird, als für den notwendigen Lebensunterhalt der Familie erforderlich ist. Dieser Taschengeldanspruch kann von Dritten gepfändet werden. Muss ein Ehegatte einen Rechtstreit führen, den er aber nicht selbst finanzieren kann, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Prozesskostenvorschussanspruch. Dieser Anspruch umfasst die für das Verfahren (Gericht und Rechtsanwalt) notwendigen Kosten. Der Anspruch besteht aber nur, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die in der Ehe entstanden ist oder mit ihr zusammenhängt, und der andere Ehegatte leistungsfähig ist. Der Prozesskostenvorschussanspruch besteht bis zur Beendigung der Ehe, d.h. auch für ein Verfahren über Trennungsunterhalt und für das Scheidungsverfahren. Die Grundsätze des Prozesskostenvorschussanspruchs gelten auch für die Stundung der Kosten bei einem Insolvenzverfahren: Dies bedeutet, dass der Ehegatte verpflichtet ist, die Kosten eines solchen Verfahrens vorzuschießen, wenn die Schulden in der Ehe entstanden sind und der verpflichtete Ehegatte leistungsfähig ist.

4 Top-Tipps zum Trennungsunterhalt 83 Top-Tipps zum Trennungsunterhalt Trennungsunterhalt setzt eine bestehende Ehe und die Trennung der Ehegatten von»tisch und Bett«voraus. Eine Trennung ist aber auch beim Verbleib in der gemeinsamen Wohnung möglich. Ziel der Regelungen zum Trennungsunterhalt ist, dass während der Trennungszeit durch die Regelungen möglichst keine Änderungen eintreten, die eine Versöhnung der Ehegatten erschweren könnten. So besteht beispielsweise nur eine eingeschränkte Pflicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wenn zuvor in der Ehe der Haushalt geführt wurde. Die ehelichen Lebensverhältnisse (Einkommen, Berufstätigkeit, Unterhaltsbedarf von Kindern, Abbezahlen von Schulden usw.) bestimmen den Unterhaltsbedarf und damit den maximalen Unterhalt für Ehegatten. Das»eheprägende Einkommen«steht, wenn es nicht aus Erwerbsarbeit stammt (z.b. Renten), den Eheleuten jeweils zur Hälfte zu. Bei Einkommen aus Erwerbsarbeit werden vor der Verteilung berufsbedingte Aufwendungen (z.b. Fahrtkosten) abgezogen, dann erhält der Erwerbstätige von dem verbleibenden Geld, je nach Wohnort, einen Bonus von 1/10 oder 1/7. Der Rest wird hälftig geteilt.

5 84 Trennungsunterhalt Nur wer seinen Unterhaltsbedarf nicht aus allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Einkommen und Vermögen) decken kann, ist bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts und kann Unterhalt bekommen. Eine Unterhaltsverpflichtung besteht in der Regel nur dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete mehr Einkommen hat als seinen. Dabei werden alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel (Einkommen und Vermögen) eingerechnet. Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten kann so genanntes»fiktives Einkommen«zugerechnet werden, wenn sie sich im Fall der Arbeitslosigkeit nicht ausreichend um zumutbare Erwerbsarbeit bemühen, insbesondere wenn während der Ehe eine Erwerbsarbeit ausgeübt wurde. Die Anforderungen sind sehr hoch (bis zu 30 Bewerbungen pro Monat) und der Betroffene muss seine Bemühungen beweisen. Hierzu eignet sich am besten eine Art Tagebuch, in das alle Bemühungen um Arbeit eingetragen werden. Ein eigentlich bestehender Unterhaltsanspruch kann wegen einem der in 1579 Nr. 2 bis Nr. 7 BGB genannten Verstöße gegen den Verpflichteten völlig ausgeschlossen sein.

6 126 Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle Der in der Düsseldorfer Tabelle abzulesende Kindesunterhalt entspricht in den meisten Fällen nicht dem zu zahlenden Unterhalt, da noch das Kindergeld bis maximal zur Hälfte abgezogen werden kann. Wie sich die Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform beim Kindesunterhalt und der Anrechnung von Kindergeld auswirken, wurde bereits in dem Kapitel»Gesetzliche Festlegung des Unterhalts von Kindern nach der Reform«auf Seite 116 beschrieben. Top-Tipps zum Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach heute geltendem Recht nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei dem in der Tabelle aufgeführten Einkommen handelt es sich jeweils um das bereinigte Einkommen (unter Abzug von Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingten Aufwendungen und ggf. Raten für ehebedingte Schulden). In der Tabelle sind drei Unterhaltberechtigte (rechnerisch) unterstellt. Ist Unterhalt für weniger Personen zu zahlen, so wird dies korrigiert, indem von einem Einkommen ausgegangen wird, das um eine Stufe höher ist (für jeden fehlenden Unterhaltsberechtigten) als tatsächlich der Fall. Sind mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden, so wird ab dem vierten Unterhaltsberechtigten von einem Einkommen um eine Stufe geringer ausgegangen. Bei fünf oder mehr Unterhaltsberechtigten setzt sich diese Verfahrensweise entsprechend fort.

7 Top-Tipps zum Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 127 In den aus der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt abzulesenden Werten ist die mögliche Anrechnung des hälftigen Kindergeldes noch nicht enthalten. Wird Unterhalt nach der Einkommensstufe 6 (oder höher) gezahlt, so kann vor der Zahlung das hälftige Kindergeld von dem abgelesenen Betrag abgezogen werden. Wird Kindesunterhalt nach einer geringeren Einkommensstufe gezahlt, muss gerechnet werden, ob und wie viel Kindergeld angerechnet werden kann. Durch die Unterhaltsrechtsreform wird der Kindesunterhalt zukünftig im Gesetz festgelegt und im Vergleich zu heute erhöht. Eine Anrechung des Kindergeldes erfolgt dann in jedem Fall. Dies führt in sehr wenigen Fällen (in denen bisher nur wenig Unterhalt gezahlt werden konnte) zu einem geringeren Unterhalt, in den allermeisten Fällen wird aber mehr Kindesunterhalt zu zahlen sein. Ist Kindes- und Ehegattenunterhalt festgelegt, d.h. tituliert (z.b. durch ein Urteil, einen Beschluss, eine Jugendsamtsurkunde oder eine notarielle Urkunde), so muss der Unterhaltverpflichtete frühzeitig handeln. Die Erhöhung des Kindesunterhalt kann zu einer Verminderung des Ehegattenunterhalts führen, sofern dies durch eine Abänderungsklage geltend gemacht wird.

8 132 Kapitel 8 Geltendmachung von Unterhalt Beratungsund Prozesskostenhilfe Auch wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, wird dieser nicht immer freiwillig gezahlt. Hier stellt sich die Frage nach der Durchsetzung des Anspruchs. In der Regel sollte in diesem Fall auch um evtl. doch noch zu einer gütlichen Einigung über Unterhaltsansprüche zu gelangen, anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Für den Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich ein Prozesskostenvorschussanspruch gegen den anderen Ehegatten, wenn die anwaltliche Beratung nicht selbst finanziert werden kann. Nach der Scheidung und soweit es um Kindesunterhalt geht, kann bei Bedürftigkeit außerdem Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Auseinandersetzungen beantragt werden. Die Beratungshilfe muss beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden. In einigen Bundesländern werden der Rechtsrat und die außergerichtliche Vertretung unmittelbar von einer Stelle beim Amtsgericht durchgeführt. Haben Sie nicht die Mittel für eine anwaltliche außergerichtliche Beratung und Vertretung, so können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Zur Beantragung des entsprechenden Beratungshilfescheins sollten Sie sich an Ihr örtliches Amtgericht wenden. Bringen Sie zu diesem Termin Unterlagen über Ihr Einkommen (z.b. Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen), über Ihre regelmäßigen Ausgaben (Miete, Versicherungen) sowie über Ihr Vermögen (Kapitallebensversicherungen) mit. Viele Gerichte verlangen Einsicht in die Kontoauszüge aus den letzten drei bis sechs Monaten. Auch diese sollten Sie mitbringen. Die Prozesskostenhilfe ist nur für Gerichtsverfahren erforderlich. Sie wird regelmäßig beantragt von der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin oder dem beauftragten Rechtsanwalt. In einigen Fällen besteht Unklarheit, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht, da keine Kenntnis über die Ein-

9 Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen 133 kommens- und Vermögensverhältnisse des getrennten oder geschiedenen Ehegatten vorliegen. In diesem Fall muss in einem ersten Schritt die Leistungsfähigkeit des anderen geklärt werden. Wie das geht, wird in Kapitel 9 erklärt. 1. Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen Für jeden, der ggf. Unterhalt von einem anderen verlangen kann, besteht ein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des möglicherweise Unterhaltsverpflichteten. Sinnvoll ist es, den Ehegatten zunächst außergerichtlich zur Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufzufordern. Die Auskunft muss unter Beifügung geeigneter Nachweise erfolgen. War eine erste außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht erfolgreich, so ist nahezu immer anwaltliche Hilfe angeraten. In jedem Fall sollen Sie die Aufforderung möglichst frühzeitig so wiederholen, dass Sie den Zugang der Aufforderung beweisen können (z.b. durch Einschreiben/ Rückschein). Wichtig ist dies für den Zeitraum, ab dem Sie Unterhalt verlangen können (hierzu im Anschluss). 2. Stufenklage Ist eine Auskunft außergerichtlich nicht zu erlangen, so wäre es normalerweise immer erforderlich, zunächst diese Auskunft einzuklagen. Nach einem Urteil müsste dann der Auskunftsanspruch notfalls mit Zwangsgeld und ggf. Zwangshaft durchgesetzt werden. Erst danach könnte der sich aus der Auskunft ergebende Unterhalt eingeklagt werden. Um dieses umständliche und langwierige Vorgehen zu vermeiden, lässt das Gesetz im Gegensatz zu allen anderen Verfahren hier ausnahmsweise zu, dass die Auskunft und der sich daraus ergebende Unterhalt gleichzeitig in einem Verfahren eingeklagt werden, auch wenn die Höhe des monatlich zu zahlenden Unterhalts noch nicht genannt werden kann. Dies nennt sich Stufenklage, da in einer ers-

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