13. Wahlperiode Erhalt und Förderung des Spanischunterrichts an weiterführenden Schulen im Land Baden-Württemberg

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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Rita Haller-Haid u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erhalt und Förderung des Spanischunterrichts an weiterführenden Schulen im Land Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Zukunft des Unterrichtsfaches Spanisch in der reformierten Oberstufe bewertet, angesichts der Tatsache, dass Spanisch nur als Wahlund nicht als Neigungsfach zu belegen sein wird; 2. ob daran gedacht ist, die Wahl von Spanisch als zweiter Fremdsprache an Gymnasien neben Latein und Französisch möglich zu machen, wie es in anderen Bundesländern bereits erprobt wurde; 3. ob daran gedacht ist, den Spanisch-Unterricht auch an Beruflichen Schulen sowie an Realschulen, evtl. alternativ zu Französisch, anzubieten bzw. in welchem Umfang Spanisch an diesen beiden Schularten bereits angeboten wird; 4. wie sie generell die Bedeutung des Spanischunterrichts in der Zukunft bewertet Haller-Haid, Zeller, Rudolf, Bayer, Dr. Caroli, Käppeler, Queitsch, Wintruff SPD Eingegangen: / Ausgegeben:

2 Begründung Der Spanisch-Unterricht wird an den Gymnasien in Baden-Württemberg bisher entweder in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder als Pflichtfremdsprache ab Klasse 9 angeboten. Außerdem kann er als spät beginnende Fremdsprache ab den Klassen 10 oder 11 gewählt werden, mit der Möglichkeit von Wahlgrundkursen in den folgenden Jahrgangsstufen. Eine Wahl als zweite Fremdsprache ab Klasse 7 neben Latein und Französisch ist in Baden- Württemberg, im Unterschied zu anderen Bundesländern, nicht möglich. An Realschulen gibt es bisher nur Arbeitsgemeinschaften. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Unterrichtsfach Spanisch sind gut. Das Fach findet, wo es angeboten wird, regen Zuspruch bei den Schülern. Für Spanisch spricht auch, dass die Schüler schnelle Fortschritte machen, da die Grammatik zum Beispiel im Unterschied zum Französischen nicht so große Schwierigkeiten macht. Dies könnte auch dafür sprechen, Spanisch verstärkt an Real- bzw. Berufsbildenden Schulen anzubieten. Von Romanisten wird jedoch befürchtet, dass Spanisch in der reformierten Oberstufe in die Bedeutungslosigkeit versinken könne, da es nur noch als Wahlfach zusätzlich zu den 32 Pflichtstunden wählbar ist und nicht als Profilund Neigungsfach. Das stünde im Gegensatz zu der Bedeutung, die das Spanische als dritte große Weltsprache besitzt und der Forderung, nicht zuletzt aus Reihen der Wirtschaft, nach möglichst großer Sprachkompetenz. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. Juli 2002 Nr /442 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Zukunft des Unterrichtsfaches Spanisch in der reformierten Oberstufe bewertet, angesichts der Tatsache, dass Spanisch nur als Wahlund nicht als Neigungsfach zu belegen sein wird; Mit der neuen gymnasialen Oberstufe wird das Ziel einer Stärkung der fremdsprachlichen Kompetenzen verfolgt. Über eine breite und vertiefte Allgemeinbildung in den Kernfächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik hinaus können die Schülerinnen und Schüler auch individuelle Schwerpunkte z. B. im Bereich des fremdsprachlichen Unterrichts setzen. Solchen Schwerpunkten sind jedoch Grenzen gesetzt, was die Anrechnung im Rahmen der Abiturprüfung angeht. Anrechnungsmodalitäten von Kursen müssen bundesweit im Sinne einer ganzheitlichen Bildung eingehalten werden, diese Bedingungen haben sich auch in der neuen Oberstufe nicht verändert. So ermöglicht die Neustrukturierung der Oberstufe eine Belegung mehrerer Fremdsprachen, die jeweils vierstündig auf Leistungskursniveau unterrichtet werden. Dabei können Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfachfremdsprachen doppelt, alle weiteren einfach in die Abiturprüfung eingehen. Wer- 2

3 den jedoch neben der Kernkompetenzfremdsprache zwei nichtfremdsprachliche Kurse als Profil- oder Neigungsfach gewählt, so können die zusätzlichen Fremdsprachenkurse nur noch einfach gewertet werden. Damit sind diese Fremdsprachenkurse hinsichtlich der Anrechnung den jetzigen Grundkursen vergleichbar. Spanisch kann entsprechend der Regelungen der neuen gymnasialen Oberstufe sowohl als vierstündiges Profil- wie auch Neigungsfach gewählt werden, sofern Spanisch als 3. Fremdsprache in Klasse 9 begonnen wurde. Auch als spät beginnende Fremdsprache ab Klasse 11 kann Spanisch in der Kursstufe vierstündig weitergeführt werden. Es ist in diesem Falle wie oben beschrieben allerdings nur als einfach gewertetes Fach im Sinne eines Wahlfaches in der Abiturprüfung anrechenbar. 2. ob daran gedacht ist, die Wahl von Spanisch als zweiter Fremdsprache an Gymnasien neben Latein und Französisch möglich zu machen, wie es in anderen Bundesländern bereits erprobt wurde; In Baden-Württemberg wird Spanisch als 3. Fremdsprache und spät beginnende Fremdsprache an allgemein bildenden Gymnasien angeboten. Aus folgenden Gründen kann Spanisch nicht als 1. oder 2. Fremdsprache angeboten werden. Personelle Ressourcen: Spanisch als 3. Fremdsprache wird im Profilbereich immer stärker nachgefragt. Bereits jetzt ist es fast nicht möglich, den Bedarf an Lehrkräften für Spanisch zu decken. So sind in diesem Jahr alle Referendarinnen und Referendare mit der Fakultas Spanisch eingestellt worden. Darüber hinaus wurde zum zweiten Mal eine Drittfachnachqualifizierungsmaßnahme durchgeführt. Auch in den kommenden Jahren ist hier keine Entspannung abzusehen. Ein Vorziehen von Spanisch als 1. oder 2. Fremdsprache würde noch höheren Personalressourcenbedarf ergeben, der in Zukunft mit Sicherheit nicht zu decken sein wird. Dies wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Das Prinzip der Fremdsprachenausbildung an Schulen in Baden-Württemberg ist nicht mehr primär die Vermittlung von Fremdsprachenkompetenz, sondern rückt zunehmend die Fremdsprachenerwerbskompetenz in den Mittelpunkt. Dies bedeutet, dass bereits beim Erwerb der 1. und 2. Fremdsprache Kompetenzen angeeignet werden, die das Erlernen einer weiteren Fremdsprache erleichtern. Es ist von daher weniger relevant als früher, welche Fremdsprache als zweite oder dritte erworben wird. Dabei sind Englisch und Französisch für das Grenzland Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung: Englisch als lingua franca und als die Sprache, die für die multilaterale Versetzungsordnung von besonderer Bedeutung ist, Französisch als die Sprache des Partnerlandes. Beide Sprachen sind auch weltweit im Wirtschaftsbereich und im Amtsbereich die am weitesten verbreiteten Sprachen, auch wenn Spanisch insbesondere gegenüber dem Französischen an Bedeutung gewonnen hat. Die weit verbreitete Meinung, dass Spanisch in Lateinamerika für die Geschäftsbeziehungen besonders wichtig sei, kann nicht bestätigt werden. Häufig werden Deutsch und Spanisch als Verkehrssprache selbst von deutschen Firmen zurückgedrängt gegenüber der Wirtschaftssprache Englisch. Schulorganisatorisch ist ein Nebeneinander von mehr als zwei modernen Eingangssprachen (neben Latein als alte Sprache im Sprachenangebot) nicht mehr zu bewältigen. Würde dieses Problem in die Klasse 5 heruntergeführt, würden sich daraus beträchtliche Konsequenzen für die Schulor- 3

4 ganisation (Klappklassen), aber auch für die Klassenentwicklung (die Klassen würden zumindest in den Fremdsprachen bereits geteilt werden) ergeben. Schließlich wird mit der Neuausrichtung der Fremdsprachenfolgen im Gymnasium (1. Fremdsprache ab Klasse 1, 2. Fremdsprache ab Klasse 5, 3. Fremdsprache ab Klasse 7) die 3. Fremdsprache deutlich früher angeboten als bisher, nämlich zum Zeitpunkt des seitherigen Beginns der 2. Fremdsprache. Auch aus diesem Grund ist es durchaus vertretbar, dass Spanisch wie Italienisch und Portugiesisch und andere weitere Fremdsprachen in Baden-Württemberg auch weiterhin als 3. Fremdsprachen angeboten werden. 3. ob daran gedacht ist, den Spanisch-Unterricht auch an Beruflichen Schulen sowie an Realschulen, evtl. alternativ zu Französisch, anzubieten bzw. in welchem Umfang Spanisch an diesen beiden Schulen bereits angeboten wird; Spanisch an Realschulen Spanisch als additive Fremdsprache wird im Wahlbereich zusätzlich mit drei Wochenstunden nach Lehrplan nur an der Lessing-Realschule in Freiburg angeboten. Die Leistung der Schülerinnen und Schüler wird benotet und ist positiv versetzungswirksam. Die Jahresleistungen in Klasse 10 werden in das Abschlusszeugnis übernommen. An einigen Realschulen des Landes wird Spanisch als Arbeitsgemeinschaft angeboten. Spanisch an beruflichen Gymnasien Am beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform kann Spanisch auch berufsbezogen als neu beginnende (Niveau B) und als fortgeführte (Niveau A) Fremdsprache ab Klasse 11 an allen Schulen angeboten werden. Spanisch (Niveau B) kann vor Ort neben Französisch gewählt werden, um die Fremdsprachenverpflichtung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife zu erfüllen. Spanisch (Niveau B) wird seit dem Schuljahr 1999/2000 wie alle anderen in Klasse 11 neu beginnenden Fremdsprachen vierstündig und nicht mehr dreistündig belegt, sodass 480 statt 360 Stunden Unterricht erteilt werden. Am beruflichen Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform kann Spanisch oder Französisch als 2. Fremdsprache ab Klasse 8 unterrichtet werden. Spanisch an den übrigen beruflichen Schulen Spanisch ist an der Mehrzahl der beruflichen Bildungsgänge als Wahlpflichtfach, Wahlfach oder Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. Als Pflichtfach spielt es in folgenden Bereichen eine besondere Rolle: Am Berufskolleg Fremdsprachen, das an etwa 20 Schulstandorten eingerichtet ist, steht Spanisch oder Französisch im gleichen Stundenumfang (14 Wochenstunden in zwei Jahren) neben Englisch und kann damit intensiv unterrichtet werden. Im dualen Berufskolleg Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen z. B. in Künzelsau, Esslingen oder Villingen-Schwenningen wird Spanisch als 2. Fremdsprache angeboten und zertifiziert. Das Duale Berufskolleg kann nur von Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschulreife besucht werden. 4

5 Ein zentrales Anliegen bei der Weiterentwicklung des Spanischunterrichts ist nach wie vor die Stärkung des Angebots im Wahlpflichtbereich der Berufsschule. Ein Lehrplan für berufsbezogenes Spanisch an der Berufsschule liegt vor. 4. wie sie generell die Bedeutung des Spanischunterrichts in der Zukunft bewertet. Baden-Württemberg als Land, das sich seiner kulturellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen als Exportland besonders bewusst ist, misst der Fremdsprachenkompetenz einen hohen Stellenwert bei. Mit der flächendeckenden Einführung der 1. Fremdsprache ab Klasse 1 ab dem Schuljahr 2003/04 wird hier ein deutliches Signal gesetzt. So werden schon bald alle Kinder in Baden-Württemberg in einem für den Fremdsprachenerwerb günstigen Alter eine Fremdsprache erlernen. Die Hauptschulen und die Realschulen der Rheinschiene werden ermutigt, die aus der Grundschule mitgebrachte Fremdsprache Französisch auch ab der Klasse 5 fortzuführen. Damit werden in einem beträchtlichen Teil des Landes in diesen Schularten zwei Fremdsprachen unterrichtet. Die allgemein bildenden Gymnasien werden flächendeckend ab dem Schuljahr 2007/08 die 2. Fremdsprache in Klasse 5 und die 3. Fremdsprache ab Klasse 7 anbieten. Damit wird jede 3. Fremdsprache insbesondere das Spanische zu einem Zeitpunkt angeboten, zu dem in anderen Ländern die 2. Fremdsprache beginnt. Dies bedeutet für die 3. Fremdsprache hier für das Spanische eine deutliche Aufwertung. Somit erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich optimal auf das zusammenwachsende Europa und die zunehmende Internationalisierung des kulturellen und wirtschaftlichen Bereichs vorzubereiten. Ein solch umfangreiches Sprachenangebot wie das an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg bedarf einer besonderen Planung. Dabei ist darauf zu achten, dass die Durchlässigkeit zwischen den Schularten auch weiterhin erhalten bleibt. Dies erfordert eine abgestimmte Fremdsprachenfolge. Alleingänge einzelner Schularten wie beispielsweise die Einführung von Spanisch als zweiter Fremdsprache sind daher wenig geeignet, diese Durchlässigkeit zu garantieren. Bereits im vergangenen Jahr hat Baden-Württemberg auf die größere Nachfrage nach Spanisch mit zwei umfangreichen Maßnahmen reagiert: Durch die neue Wissenschaftliche Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 13. März 2001 sind die Möglichkeiten, Spanisch für das Lehramt an Gymnasien in einer attraktiven Fächerverbindung studieren zu können, beträchtlich ausgeweitet worden. Erstmals ist es auch möglich, Spanisch in einer Zwei-Fächer-Verbindung zu studieren und damit einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Davon wird längerfristig eine dem Bedarf an Spanischlehrern entsprechende Zahl von Bewerbern erwartet. Bewerber mit Ausbildung in Spanien können bereits jetzt zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg zugelassen werden, wenn sie neben Spanisch ein zweites Hauptfach oder zwei weitere Fächer so nachweisen können, dass sich eine Fächerverbindung ergibt, die in Baden-Württemberg zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst berechtigt. In einer Verbindung von zwei Fächern sind dies regelmäßig die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik, in einer Drei-Fächer-Verbindung kann Spanisch mit praktisch allen anderen Unterrichtsfächern an Gymnasien verbunden werden. Die zweite Maßnahme betrifft Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Schuldienst befinden. Derzeit absolvieren landesweit 50 Lehrer 30 aus dem 5

6 beruflichen Schulwesen, 20 aus dem allgemein bildenden Gymnasium eine Drittfachausbildung. Ab dem Schuljahr 2003/04 kann auf diesen qualifizierten Personenkreis zurückgegriffen werden. Dies wird zu einer Entspannung der angespannten Personallage führen. Dr. Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 6

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