Elektronische Rechnungen werden jetzt auch ohne digitale Signatur anerkannt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Elektronische Rechnungen werden jetzt auch ohne digitale Signatur anerkannt"

Transkript

1 Elektronische Rechnungen werden jetzt auch ohne digitale Signatur anerkannt von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund Die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße elektronische Rechnung waren bislang wegen der qualifizierten digitalen Signatur extrem hoch und für viele Kfz-Betriebe zu kompliziert und kostenintensiv. Das soll nun anders werden! Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Juli 2011 die Anforderungen an elektronische Rechnungen reduziert und damit das Risiko des Verlusts des Vorsteuerabzugs deutlich gesenkt. Ein Segen für Ihre Buchhaltungen. Im Grundsatz sind alle Rechnungen gleich Eine Unterscheidung zwischen Papier- und elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Beide sind umsatzsteuerlich gleich zu behandeln. Insbesondere haben sich die Anforderungen an Papierrechnungen nicht erhöht. Die Unterscheidung hat allerdings weiterhin Bedeutung für die Archivierung und das Widerspruchsrecht des Rechnungsempfängers. Innerbetriebliches Kontrollverfahren Durch ein beliebiges innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft, müssen Sie nunmehr lediglich sicherstellen, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind ( 14 Abs. 1 Satz 6 UStG). Abgleich der Rechnung mit der Zahlungsverpflichtung Nach Ansicht des BMF ist ein innerbetriebliches Kontrollverfahren ein Verfahren, das Sie als Unternehmer zum Abgleich der Rechnung mit Ihrer Zahlungsverpflichtung einsetzen. Ihre Buchhaltung muss also prüfen, ob die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich in dargestellter Qualität und Quantität erbracht wurde, der Rechnungsaussteller den behaupteten Zahlungsanspruch hat und die vom Rechnungsaussteller angegebene Kontoverbindung korrekt ist.

2 PRAXISHINWEISE Letztlich heißt das: Ihre Buchhaltung muss nur das machen, was sie bislang auch schon bei Papierrechnungen gemacht hat, um eine Rechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen: Die Rechnung muss direkt nach Eingang einer elektronischen Rechnung durch Abgleich mit der Bestellung, dem Auftrag oder Vertrag und gegebenenfalls dem Lieferschein geprüft werden, ob sie inhaltlich in Ordnung ist. Es müssen keine neuen speziellen Verfahrensweisen innerhalb des Unternehmens geschaffen werden. Bereits ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen, das die Zuordnung der Rechnung zur empfangenen Leistung ermöglicht, kann als geeignetes Kontrollverfahren gelten. Der Begriff innerbetriebliches Kontrollverfahren bedeutet nicht, dass es sich um ein technisches oder EDV-gestütztes Verfahren handeln muss. Auch in kleineren Unternehmen, die über kein kaufmännisches Rechnungswesen verfügen, können innerbetriebliche Kontrollverfahren angewandt werden. In der einfachsten Form kann dies durch einen manuellen Abgleich der Rechnungen mit geschäftlichen Unterlagen (zum Beispiel Bestellung, Kaufvertrag, Lieferschein, Überweisungs- oder Zahlungsbeleg) geschehen. Rechnungsprüfung dokumentieren Das innerbetriebliche Kontrollverfahren muss einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen. Nach Auffassung des BMF ergibt sich daraus keine besondere Dokumentationspflicht. Allerdings sind Sie als Unternehmer nach wie vor verpflichtet, die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nachzuweisen. Formell und materiell fehlerlose Eingangsrechnungen sind hier sicherlich unproblematisch. Stellt sich aber etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung heraus, dass eine Rechnung fehlerhaft ist, müssen Sie zur Wahrung aller Rechte Ihre Gutgläubigkeit nachweisen: Sie müssen alles getan haben, was von einem sorgfältigen Kaufmann erwartet werden kann, und sollten dies auch dokumentieren. PRAXISHINWEISE Für die Dokumentation selbst bieten sich unterschiedliche Vorgehensweisen an: Die Anlage einer besonderen EDV-Datei Rechnungsprüfung mit Prüfungsvermerken wie Datum der Rechnungsprüfung, prüfender Mitarbeiter, Rechnungsnummer und -datum, Beanstandungen und Ähnliches. Ein handschriftlicher Prüfungsvermerk auf einem Ausdruck der elektronisch

3 empfangenen und zuvor gespeicherten Rechnung. Gerade kleinere Unternehmen werden diesen Weg häufig gehen und den Prüfungsvermerk zusammen mit dem Kontierungsvermerk anbringen. Da die Finanzverwaltung keine besondere Dokumentation fordert, sind wohl auch Generalanweisungen an die Mitarbeiter der Kreditorenbuchhaltung denkbar. Diese sagen dann für den Einzelfall zwar nichts darüber aus, ob eine bestimmte Rechnung auch tatsächlich vom zuständigen Mitarbeiter geprüft wurde, zeigen aber, dass Sie sich grundsätzlich darum bemüht haben. BEACHTEN SIE Die Finanzverwaltung fordert bislang, dass die Kontierung direkt auf dem Buchungsbeleg angebracht wird. Bei elektronischen Rechnungen ist dies technisch nicht machbar, weil der Originalzustand erhalten bleiben muss. Es besteht aber die Möglichkeit, an die Rechnung einen Datensatz anzuhängen, der die für die Buchung notwendigen Informationen enthält. Der Datensatz muss mit der Rechnung so verbunden werden, dass er von dieser nicht mehr getrennt werden kann. PRAXISHINWEIS Bei Rechnungen mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. bei der Übermittlung im elektronischen Datenaustausch (EDI) gelten die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet ( 14 Abs. 3 UStG). Wer diese beiden Verfahren, bei denen elektronische Rechnungen schon vor dem 1. Juli 2011 anerkannt wurden, freiwillig anwendet, spart sich das innerbetriebliche Kontrollverfahren. Fließender Übergang zur Prüfung des Vorsteuerabzugs Mit dem innerbetrieblichen Kontrollverfahren soll lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnungen sichergestellt werden. Die Abziehbarkeit der Vorsteuer ist darüber hinaus davon abhängig, dass die Eingangsrechnung alle Pflichtangaben enthält ( 14, 14a UStG) und diese grundsätzlich richtig sind (Abschnitt 15.2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE]). Eine Prüfung der Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistenden oder der Rechnungsnummer ist nicht notwendig. Sie müssen nur auf einer Rechnung angegeben und dürfen nicht erkennbar falsch sein (A 15.2 Abs. 3 Sätze 3 f. UStAE). PRAXISHINWEISE Nach Auffassung des BMF rechtfertigt eine inhaltlich richtige Rechnung die Annahme, dass bei der Übermittlung die Echtheit der Herkunft oder die Unversehrtheit des Inhalts nicht beeinträchtigt wurden. Bei inhaltlich richtiger Rechnung ist damit davon auszugehen, dass die Rechnung nicht gefälscht oder verfälscht oder auf andere Weise verändert wurde und der erbrachten

4 Leistung entspricht. Ist der Nachweis erbracht, dass die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach 15 UStG gegeben sind, kommt der Frage der Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens nach Auffassung des BMF in dem konkreten Einzelfall keine eigenständige Bedeutung mehr zu und kann insbesondere nicht mehr zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln ( 14 Abs. 1 S. 6 UStG). Das heißt: Sie haben weiterhin Anspruch auf eine Papierrechnung. Sie haben aber das Recht, die elektronische Abrechnung durch eine formfreie Zustimmung zu akzeptieren. So können Sie beispielsweise in einer Rahmenvereinbarung mit Ihren Geschäftspartnern im Vorhinein mündlich, auf Papier oder elektronisch festlegen, sämtliche Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Die Zustimmung kann auch im Nachhinein konkludent erteilt werden, indem ein Geschäftspartner die elektronischen Rechnungen des anderen ohne Widerspruch hinnimmt. Sie können Ihre Zustimmung auch wieder zurücknehmen allerdings nur für die Zukunft. PRAXISHINWEIS Eine wesentliche Erleichterung bringt die Neuregelung für per Fax übermittelte Rechnungen. Die Übermittlung von Standard- zu Standard-Faxgerät oder von einem Computer-Telefax/Fax-Server an ein Standard-Faxgerät gilt zukünftig als Papierrechnung. Bislang galt dies nur, wenn auch der Rechnungsaussteller ein Standard-Faxgerät verwendet hat; es sei denn, er hatte das Fax qualifiziert digital signiert. Da der Rechnungsempfänger dies nicht sicher kontrollieren konnte, wurde Fax-Rechnungen häufig widersprochen. Jetzt können (und müssen) Sie Faxrechnungen ohne besondere Prüfung akzeptieren, wenn sie auf einem Standard- Faxgerät eingegangen sind. Widerspruch gegen Erhalt elektronischer Rechnungen Man kann es nicht leugnen: Elektronische Rechnungen bergen nach wie vor gewisse Risiken und führen zwangsläufig zu erhöhtem Prüfungsaufwand. Um sich Letzteren zu ersparen, wollen manche Unternehmen elektronische Rechnungen auch weiterhin nicht anerkennen. In diesem Fall sollte der Rechnungsaussteller wie folgt informiert werden: MUSTERSCHREIBEN / Widerspruch gegen elektronische Rechnungen

5 Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Dank für Ihre Warensendung. Formulierungsvorschlag bei Eingangsrechnung via Telefax Die uns hierzu von Ihnen per Telefax übersandte Abrechnung vermögen wir allerdings nicht als Rechnung anzuerkennen, da wir selbst nicht mit einem Standard- Faxgerät arbeiten. Formulierungsvorschlag bei Eingangsrechnung via Die uns hierzu von Ihnen via übersandte Abrechnung vermögen wir aufgrund des damit verbundenen Prüfungsaufwands und der Risiken und Unsicherheiten allerdings nicht als Rechnung anzuerkennen. Unter Hinweis auf 14 Abs. 1 S. 7 Alt. 2 UStG bitten wir daher um Übersendung einer Papierrechnung auf dem Postweg. Sollten wir diese nicht zeitnah von Ihnen erhalten, werden wir Ihre Forderung bei Fälligkeit netto begleichen. Mit freundlichen Grüßen PRAXISHINWEISE Bei guter Geschäftsbeziehung sollte vom Einfordern einer Papierrechnung abgesehen werden insbesondere dann, wenn man davon ausgehen darf, dass der Rechnungsaussteller das elektronische Prozedere beherrscht und der Vorsteueranspruch damit ungefährdet ist. Zivilrechtlich haben Sie als Rechnungsempfänger ein Zurückbehaltungsrecht lediglich hinsichtlich der Umsatzsteuer. Nur Letztere ist risikobehaftet. Sie müssen daher die Rechnung bei Fälligkeit netto begleichen. Aufbewahrung (Archivierung) von Rechnungen Hinsichtlich der Form und Dauer der Aufbewahrung von Rechnungen gibt es keine Änderungen. Sie müssen Papier- und elektronische Rechnungen zehn Jahre aufbewahren. Während des gesamten Zeitraums müssen die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sein ( 14b Abs. 1 Satz 2 UStG). Elektronische Rechnungen sind zwingend elektronisch aufzubewahren. Eine ausschließliche Aufbewahrung in Papierform ist für steuerliche Zwecke unzulässig, weil dadurch das Recht der Finanzbehörde auf Datenzugriff konterkariert würde (

6 147 Abs. 6 Abgabenordnung). Speichern müssen Sie auf einem Datenträger, der keine Änderungen mehr zulässt, also zum Beispiel auf einer nur einmal beschreibbaren Daten-DVD oder Daten-CD. PRAXISHINWEISE Erhalten Sie eine Rechnung als PDF-Anhang zu einer , müssen Sie nicht nur die PDF, sondern auch die elektronisch aufbewahren. Wollen Sie vermeiden, dass ein Betriebsprüfer in das -Programm selbst hineinprüft und damit den gesamten -Verkehr sehen kann, müssen Sie die Daten zeitnah trennen und gesondert archivieren. Bei Papierrechnungen haben Sie die Wahl, ob Sie diese in Papierform oder als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahren. Beim Einscannen von Papierrechnungen sind die Ausführungen unter Abschnitt VII Buchst. b) Nr. 1 der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) zu beachten. Die Verletzung der Aufbewahrungspflichten nach 14b UStG kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ( 26a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Der Anspruch auf Vorsteuerabzug nach 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG bleibt hiervon zwar unberührt. Sie tragen jedoch als Unternehmer nach allgemeinen Grundsätzen die objektive Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Anspruch begründen. Sind Unterlagen für den Vorsteuerabzug unvollständig oder nicht vorhanden, kann das Finanzamt die abziehbare Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen schätzen oder aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise anerkennen, sofern im Übrigen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen (Abschnitt Abs. 5 ff. UStAE). BEACHTEN SIE Um keine Einbußen zu erleiden, hat der Gesetzgeber im Gegenzug zur vereinfachten elektronischen Rechnungsstellung die Umsatzsteuerkontrolle in 27b Abs. 2 UStG ergänzt: Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau kann der durchführende Amtsträger nunmehr auch verlangen, elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, andere Urkunden und elektronische Rechnungen im Sinne des 14 Abs. 1 S. 8 UStG einzusehen. Soweit erforderlich darf er in diesem Fall sogar die hierfür eingesetzten Datenverarbeitungssysteme nutzen. Checklisten für Ihre Buchhaltung Die folgenden Checklisten zeigen die Konsequenzen, die sich aus der Neuregelung für Ihre Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung ergeben.

7 CHECKLISTE / Konsequenzen für die Debitorenbuchhaltung Für die elektronische Rechnungsstellung ist kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren vorgeschrieben. Der Rechnungsaussteller kann frei entscheiden, wie er Rechnungen übermittelt. In Betracht kommen insbesondere die Übermittlung als bloße , als mit Word-, sonstigem Text- oder PDF-Anhang, im EDI-Verfahren, über Computer-Fax oder über einen Fax-Server (ein Standard-Fax gilt jetzt als Papierrechnung, insoweit sind hier keine Besonderheiten zu beachten), per Web-Download, via D oder E-Post Eine (qualifizierte elektronische) Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, gleichwohl aber möglich. Das innerbetriebliche Kontrollverfahren muss insbesondere gewährleisten, dass es zu keiner Steuerschuld nach 14c UStG (unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis) kommt. Die Ausgangsrechnung (an Kunden versandter Datensatz) ist zu archivieren. Widerspricht der Rechnungsempfänger einer elektronischen Rechnung, ist eine Papierrechnung zu übersenden. CHECKLISTE / Konsequenzen für die Kreditorenbuchhaltung Ein innerbetriebliches Kontrollverfahren muss gewährleisten, dass die Eingangsrechnung mit der behaupteten Zahlungsverpflichtung abgeglichen wird. Die Prüfungshandlungen sollten dokumentiert werden. Bei inhaltlich richtiger Rechnung ist davon auszugehen, dass die Rechnung nicht gefälscht oder verfälscht oder auf andere Weise verändert wurde und der erbrachten Leistung entspricht. In der Praxis werden sich hier die Durchführung des (neuen) Kontrollverfahrens und die Prüfung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs in weiten Teilen überschneiden. Nach wie vor sind die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs zu prüfen. Ist der Nachweis erbracht, dass diese gegeben sind, kommt der Frage der Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens keine eigenständige Bedeutung mehr zu und kann insbesondere nicht mehr zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Einer elektronischen Rechnung kann widersprochen werden. In diesem Fall ist

8 darauf zu achten, dass der Nettobetrag fristgerecht gezahlt wird. Eine Rechnung, die als Standard-Fax eingeht, ist keine elektronische Rechnung. Sie gilt als Papierrechnung und berechtigt nicht zum Widerspruch! Die Eingangsrechnung der vom leistenden Unternehmer übersandte Datensatz ist zu archivieren. Quelle:Auto-Steuern-Recht Ausgabe 02 / 2012 Seite 7 ID

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT für Leistungen ab 01.07.2011 Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen? Jeder Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne unabhängig

Mehr

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Ein Merkblatt Ihrer IHK Anforderungen an Einleitung Seit Mitte 2011 können auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert. Elektronisch übermittelte

Mehr

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge

Mehr

Um den Vorsteuerabzug zu sichern und die Aufbewahrungspflicht zu erfüllen, kann in der Praxis wie folgt vorgegangen werden:

Um den Vorsteuerabzug zu sichern und die Aufbewahrungspflicht zu erfüllen, kann in der Praxis wie folgt vorgegangen werden: Elektronische Rechnungen: Was Sie beachten müssen Der Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen geht verloren, wenn der Nachweis und die Kontrolle der Echtheit, Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts

Mehr

Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Bundesministerium der Finanzen, Berlin Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin www.bundesfinanzministerium.de MDg Dr. Günter Hofmann Unterabteilungsleiter IV D POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011 Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Mehr

Elektronische Rechnungen Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

Elektronische Rechnungen Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 Elektronische Rechnungen Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 07. Dezember 2011 Einführung Rechtliche Grundlagen der aktuellen Änderungen Richtlinie

Mehr

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung 2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Mehr

Die Bedeutung elektronischer Medien für die Finanzverwaltung

Die Bedeutung elektronischer Medien für die Finanzverwaltung Die Digitalisierung im Mittelstand Die Finanzverwaltung macht mit. Veranstaltung bei der IHK Heilbronn Franken am 17.11.2015 Die Bedeutung elektronischer Medien für die Finanzverwaltung 1. Grundsätze zur

Mehr

Schriftlicher Lehrgang Umsatzsteuer

Schriftlicher Lehrgang Umsatzsteuer Haufe Akademie Schriftlicher Lehrgang Umsatzsteuer In 13 Lektionen zum Zertifikat Fachliche Leitung: Rüdiger Weimann Download zu Lektion 8 Start des Lehrgangs: 26. November 2010 Stand dieses Downloads:

Mehr

Elektronik statt Papier. Teil 1: Fit für die E-Bilanz Teil 2: Weg frei für die E-Rechnung

Elektronik statt Papier. Teil 1: Fit für die E-Bilanz Teil 2: Weg frei für die E-Rechnung Elektronik statt Papier Teil 1: Fit für die E-Bilanz Weg frei für die E-Rechnung Seite 2 Agenda I. Einleitung II. Grundsätzliches zu Rechnungen III. Bisherige Regelungen für elektronische Rechnungen IV.

Mehr

Zehn Fragen zur erechnung aus steuerlicher Sicht

Zehn Fragen zur erechnung aus steuerlicher Sicht Zehn Fragen zur erechnung aus steuerlicher Sicht Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn 10 Fragen zur erechnung aus

Mehr

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.

Mehr

Warum elektronische Rechnungen?

Warum elektronische Rechnungen? Warum elektronische Rechnungen? Jürgen Schüler Kompetenzzentrum IT Sicherheit der Handwerkskammer Rheinhessen 1 Fortschritte in der bisher: Rechnung in Papierform Nachteil: Manuelle Eingabe der Daten in

Mehr

StE Steuern der Energiewirtschaft

StE Steuern der Energiewirtschaft Schwerpunkte Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen Unberechtigter Steuerausweis nach 14c UStG BMF zum Risiko einer doppelten Umsatzsteuerschuld von Energieversorgungsunternehmen bei Rechnungen

Mehr

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach? Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)

Mehr

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten?

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung

Mehr

Tabelle Rechnungsmerkmale

Tabelle Rechnungsmerkmale Tabelle Rechnungsmerkmale Name u Anschrift des Leistungsempfängers Fortlaufende Nummer UID des leistenden Unternehmers Kleinbetragsrechnungen Fahrausweise Anzahlungsrechnungen Endrechnungen Dauerrechnungen

Mehr

Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien

Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien Oliver Berndt B&L Management Consulting GmbH www.bul-consulting.de Rechnungsaustausch in D heute Deutscher Gesetzgeber verlangt heute

Mehr

Mandanten-Information zur elektronischen Rechnung ab

Mandanten-Information zur elektronischen Rechnung ab Anlage III Mandanten-Information zur elektronischen Rechnung ab 01.07.2011 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll die Verwendung einer elektronischen Rechnung in der Umsatzsteuer zum 01.07.2011

Mehr

Steuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Steuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung 2 Was galt...? Steuerliche Aspekte der erechnung 3 Ablauf Rechnungsstellung

Mehr

Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien

Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien Elektronische Rechnung: Anforderungen nach den aktuellen Richtlinien Oliver Berndt B&L Management Consulting GmbH www.bul-consulting.de Rechnungsaustausch in D heute Deutscher Gesetzgeber verlangt heute

Mehr

Die elektronische Rechnung in der Umsatzsteuer Chancen und Risiken

Die elektronische Rechnung in der Umsatzsteuer Chancen und Risiken Die elektronische Rechnung in der Umsatzsteuer Chancen und Risiken AWB Business Breakfast München, 21.07.2014 Dipl. Finanzwirt (FH) Dr. Carsten Höink Rechtsanwalt / Steuerberater Rechnungsanforderungen,

Mehr

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge

Mehr

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Einleitung Seit Mitte 2011 können Rechnungen auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert.

Mehr

E(DI)-Rechnungen Kontrollverfahren statt Mustervereinbarung

E(DI)-Rechnungen Kontrollverfahren statt Mustervereinbarung E(DI)-Rechnungen Kontrollverfahren statt Mustervereinbarung 18. April 2016 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Autoreninformationen:

Mehr

Antragsformular elektronische Rechnung

Antragsformular elektronische Rechnung Rückantwort FuehlerSysteme enet International GmbH Röthensteig 11 D-90408 Nürnberg E-Mail: buchhaltung@fuehlersysteme.de oder Fax: +49 911 37322-112 Antragsformular elektronische Rechnung Sehr geehrte

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher

Mehr

8 Einfache Lösung: Die DATEV Belegverwaltung online und DATEV erechnung

8 Einfache Lösung: Die DATEV Belegverwaltung online und DATEV erechnung 1 Einleitung 2 Was ist eine Rechnung? 3 Innerbetriebliches Kontrollverfahren 4 Was ist eine elektronische Rechnung? 5 ZUGFeRD einheitliches Format für elektronische Rechnungen 6 Erleichterungen bei elektronischen

Mehr

UMSATZSTEUER Pflichtangaben für Rechnungen

UMSATZSTEUER Pflichtangaben für Rechnungen UMSATZSTEUER Pflichtangaben für Rechnungen Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers.

Mehr

Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht

Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht Vereinfachung der elektronischen Rechnung Mit einem halben Jahr Verspätung ist mit Datum vom 2. Juli 2012 nunmehr das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen

Mehr

erechnung Uwe K. Franz aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte

erechnung Uwe K. Franz aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte erechnung aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Uwe K. Franz Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte 1 Bedeutung der Rechnung

Mehr

E-Rechnungen. Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren. Rüdiger Weimann. Haufe Gruppe Freiburg München

E-Rechnungen. Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren. Rüdiger Weimann. Haufe Gruppe Freiburg München E-Rechnungen Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren Rüdiger Weimann Haufe Gruppe Freiburg München Vorwort 9 1 Einführung 11 1.1 E-Rechnungen im digitalen Zeitalter 11 1.2 Papierrechnungen

Mehr

Stand 25.10.2012. Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1

Stand 25.10.2012. Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1 Stand 25.10.2012 Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1 Verfügbare E-Government Anwendungen u.a. } Finanzonline } ELDA } WEBEKU } SVA-Beitragskonto

Mehr

Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs

Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zielt der Gesetzgeber wie der Titel schon erkennen

Mehr

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Rechnungsanforderungen

Rechnungsanforderungen D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben

Mehr

Umsatzsteuer; Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

Umsatzsteuer; Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße

Mehr

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein

Mehr

Elektronische Rechnungen Compliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungen aus der neuen Rechtslage

Elektronische Rechnungen Compliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungen aus der neuen Rechtslage Elektronische Rechnungen Compliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungen aus der neuen Rechtslage Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Compliance bei elektronischen

Mehr

ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis

ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...

Mehr

Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793.

Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793. - 1 - Bearbeitungsstand: 26.10.2010 10:15 Uhr Umdruck-Nr. 14 Formulierung BMF Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793

Mehr

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe

Herzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe Herzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe Moderne Verwaltung Vollständige elektronische Durchführung von Vergabeverfahren bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen und der elektronische Rechnungsverarbeitung

Mehr

Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte

Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Rechtssicherer Austausch elektronischer

Mehr

Umsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen

Umsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen Umsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Elektronischer Rechnungstag 2014 2 Frage 1: Was geschah

Mehr

Mandanten-Info Elektronische Rechnungen. einfach und sicher! Zeit und Kosten sparen durch digitalen Geschäftsverkehr

Mandanten-Info Elektronische Rechnungen. einfach und sicher! Zeit und Kosten sparen durch digitalen Geschäftsverkehr Mandanten-Info Elektronische Rechnungen Elektronische Rechnungen einfach und sicher! Zeit und Kosten sparen durch digitalen Geschäftsverkehr Mandanten-Info Elektronische Rechnungen einfach und sicher!

Mehr

Elektronische Rechnung und Archivierung

Elektronische Rechnung und Archivierung Elektronische Rechnung und Archivierung 15. März 2007 CeBIT 2007, Hannover Dr. Astrid Auer-Reinsdorff Rechtsanwältin, Berlin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff 2007 1 Vorsteuerabzug Rechnung = Kernelement des

Mehr

FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung

FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Herzlich Willkommen zu FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Wer sind wir? Warum soll ich überhaupt was umstellen? In vielen Unternehmen ist es immer noch gängige Praxis,

Mehr

Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung

Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung Spranger und Kollegen Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung Birgit Hopf, StB 30.06.2007 1 Bedeutung der korrekten Rechnung i.s.d USt-Rechts: Eingangsrechnung Voraussetzung für den Vorsteuer-

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

Rechnungen, elektronische. Neuregelung zur elektronischen Rechnung: So müssen Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt befürchten

Rechnungen, elektronische. Neuregelung zur elektronischen Rechnung: So müssen Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt befürchten Rechnungen, elektronische Neuregelung zur elektronischen Rechnung: So müssen Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt befürchten rechnungen, elektronische R 200 / 1 Neuregelung zur elektronischen Rechnung: So

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Das Finanzamt spielt mit Vortrag der Finanzverwaltung zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten, Schwerpunkt die elektronische

Mehr

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die

Mehr

Elektronische Rechnung

Elektronische Rechnung Elektronische Rechnung Rechtliche Grundlagen Dr. Stefan Melhardt, BMF Hintergrund Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 zur Änderung der MWSt-RL 2006/112/EG: - Vereinfachung, Modernisierung und

Mehr

Merkblatt: Anforderungen an eine Rechnung

Merkblatt: Anforderungen an eine Rechnung STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSBEISTAND Merkblatt: Anforderungen an eine Rechnung 1. Anforderungen an eine Rechnung BÜRO FÜRSTENZELL Griesbacher Straße 3 94081 Fürstenzell +49 8502 9002-0 BÜRO POCKING

Mehr

Echtheit der Herkunft der Rechnung, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit des Inhalts

Echtheit der Herkunft der Rechnung, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit des Inhalts Worauf es beim Einführen eines Systems zur Erstellung elektronischer Rechnungen ankommt, was es mit dem ZUGferd auf sich hat und welche Punkte unbedingt beachtet werden müssen, dazu informiert dieses Top-Thema.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Was ist eine Rechnung? Wofür brauche ich eine Rechnung? Vorsteuerabzug 10

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Was ist eine Rechnung? Wofür brauche ich eine Rechnung? Vorsteuerabzug 10 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kap 1 Einleitung 1.1 Was ist eine Rechnung? 10 1.2 Wofür brauche ich eine Rechnung? 10 1.2.1 Vorsteuerabzug 10 Kap 2 Allgemeines 2.1 Berechtigung und Verpflichtung zur Rechnungsstellung

Mehr

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG VERANSTALTUNG: SEPA-UMSTELLUNG - DER COUNTDOWN LÄUFT! RLB OÖ, 20.3.2013 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG Mag. Markus Raml Steuerberater und Unternehmensberater Dr. Robert Herger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Mehr

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD in Kooperation mit Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß, Steuerberater und CISA (Certified Information Systems Auditor) Partner bei PSP und Vorstandsvorsitzender des VeR Die E-Rechnung im Lichte

Mehr

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Kostensenkungspotenzial erechnungen Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend elektronischer Rechnungsverkehr

Mehr

Infor Finance Newsletter

Infor Finance Newsletter Infor Finance Newsletter 11. Oktober 2011 Inhalt Allgemein... 4 Aktuelle Hinweise zum Reverse-Charge-Verfahren (D)... 4 E-Bilanz / XBRL (D)... 4 Elektronische Rechnung (D)... 5 Infor Finance... 6 Anlagenbuchführung...

Mehr

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum 1.1.2013 Inhalt I. Pflichtangaben auf Rechnungen II. Neuregelungen ab 1.1.2013 1. Abrechnung im Gutschriftsverfahren 2. Steuerschuldnerschaft

Mehr

Die Elektronische Rechnung seit dem 1. Juli 2011

Die Elektronische Rechnung seit dem 1. Juli 2011 4 1 1.1 Vorbemerkung Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz, das in seinem Art. 5 eine Neuregelung der elektronischen Rechnungserteilung enthält, hatte am 8.7.2011 insgesamt

Mehr

Elektronische Rechnungen einfach und sicher!

Elektronische Rechnungen einfach und sicher! Elektronische Rechnungen einfach und sicher! Zeit und Kosten sparen durch digitalen Geschäftsverkehr Durch digitale Geschäftsprozesse können die Arbeitsabläufe im Unternehmen optimiert werden. Im Bereich

Mehr

MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten?

MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Steuerrechtlich gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (01.01.2015: Vernichtung aus 2004 und früher) Bücher und Aufzeichnungen

Mehr

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Sicherung des Vorsteuerabzugs - - - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung Referent: Sebastian Nehls Steuerberater Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

Digitale Rechnungen und E-Invoicing

Digitale Rechnungen und E-Invoicing Steuern, Finanzen und Controlling Steuern Dirk J. Lamprecht, Oliver Glück Digitale Rechnungen und E-Invoicing Unter Berücksichtigung der aktuellen GoBD und des ZUGFeRD-Verfahrens Verlag Dashöfer Dirk J.

Mehr

Pflichtangaben. seyboldsteuerberatung. einer ordnungsgemäßen Rechnung I. Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg

Pflichtangaben. seyboldsteuerberatung. einer ordnungsgemäßen Rechnung I. Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung I seyboldsteuerberatung Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist jedes Dokument (oder eine Mehrzahl von Dokumenten), mit

Mehr

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN Brückner. Beier. Socher. Ritter.. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner Marco Beier

Mehr

www.pwc.com Absehbare rechtliche Änderungen zum elektronischen Rechnungsaustausch

www.pwc.com Absehbare rechtliche Änderungen zum elektronischen Rechnungsaustausch www.pwc.com Absehbare rechtliche Änderungen zum elektronischen Rechnungsaustausch 1. Begrüßung Ihr Referent Carsten Crantz Tel: +49 40 6378-1836 Fax: +49 69 9585-949145 Mobil: +49 160 972 24 434 carsten.crantz@de.pwc.com

Mehr

Haufe Fachbuch 03470. E-Rechnungen. Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren. Bearbeitet von Rüdiger Weimann

Haufe Fachbuch 03470. E-Rechnungen. Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren. Bearbeitet von Rüdiger Weimann Haufe Fachbuch 03470 E-Rechnungen Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren Bearbeitet von Rüdiger Weimann 1. Auflage 2013 2012. Taschenbuch. 173 S. Paperback ISBN 978 3 648 03752

Mehr

BMF, GZ BMF /0262-VI/4/2011

BMF, GZ BMF /0262-VI/4/2011 1 von 5 09.07.2012 16:17 1 Treffer zu: Richtlinien und Erlässe und Informationen/EAS, aktuelle Fassung und UFS Textdokumente und Rechtssätze seit 01.01.2010; Suchwort 'BMF-010219/0262-VI/4/2011' Richtlinie

Mehr

RECHTSANWALTSKANZLEI ROHNER Medienrecht Urheberrecht Internetrecht Arbeitsrecht

RECHTSANWALTSKANZLEI ROHNER Medienrecht Urheberrecht Internetrecht Arbeitsrecht Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der elektronischen Rechnung und Archivierung Vortrag im Rahmen der Abendveranstaltung Datensicherung und Archivierung 4. Februar 2015, 19.00 21.00 Uhr in der Handwerkskammer

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

4.9 Rechnungen und Gutschriften

4.9 Rechnungen und Gutschriften 4.9 Rechnungen und Gutschriften 241 in den Fällen der Besteuerung von Reiseleistungen nach 25 UStG (s. 14a Abs. 6 UStG), in den Fällen der Differenzbesteuerung gem. 25a UStG, wobei in der Rechnung auf

Mehr

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise

Mehr

Leseprobe aus "Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht" Dezember 2012

Leseprobe aus Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht Dezember 2012 Vorwort Die Rechnung ist die wichtigste Visitenkarte jedes Unternehmens. Sie sollte deshalb auch korrekt sein. Das Umsatzsteuerrecht ist allerdings sehr komplex und formalistisch. Dies trifft auch auf

Mehr

Die elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen

Die elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Die elektronische Steuerprüfung Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Was ist eine elektronische Betriebsprüfung? Seit 2002 haben die Finanzämter

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 2013 Neufeldweg 93, 8010 Graz Tel: +43 (0) 316 427428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 272901a SONDER- KLIENTEN-INFO DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNG AB 01.01.2013

Mehr

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise

Mehr

Die ausschließliche Aufbewahrung von E-Rechnungen ausgedruckt auf Papier ist nicht zulässig!

Die ausschließliche Aufbewahrung von E-Rechnungen ausgedruckt auf Papier ist nicht zulässig! September 2016 Elektronische Rechnungen Die ausschließliche Aufbewahrung von E-Rechnungen ausgedruckt auf Papier ist nicht zulässig! 1. Definition einer E-Rechnung Sowohl die Definition des allgemeinen

Mehr

Umsatzsteuer in der Praxis

Umsatzsteuer in der Praxis Rüdiger Weimann Umsatzsteuer in der Praxis Die wichtigsten Fragen und Fälle 10. Auflage München 2012 Aktualisierung zu Kapitel 56 (Stand: 10. September 2012) g E-Rechnungen: Authentizität, Integrität,

Mehr

Merkblatt. Elektronische Rechnungen. Inhalt

Merkblatt. Elektronische Rechnungen. Inhalt Elektronische Rechnungen Inhalt 1 Allgemeines 2 Welche Anforderungen muss jede Rechnung erfüllen? 3 Was galt bis Mitte 2011? 4 Was gilt seit Juli 2011? 5 Wie werden elektronische Rechnungen aufbewahrt?

Mehr

Notwendige Angaben in einer Rechnung

Notwendige Angaben in einer Rechnung Notwendige Angaben in einer Rechnung Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem über eine Sache (Lieferung) oder eine Dienstleistung (sonstige Leistung) abgerechnet wird, gleichgültig

Mehr

Neues zur Rechnung per

Neues zur Rechnung per Neues zur Rechnung per E-Mail Mag. Esther Freitag AUSTRIA CENTER VIENNA Neuerungen zur elektronischen 2 1 Übersicht zur elektronischen StatusQuo Rechnungen müssen eine fortgeschrittene elektronische Signatur

Mehr

Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: )

Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: ) Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: 1139316) Einführung Sämtliche Geschäftsvorfälle sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und im Rahmen der laufenden Buchhaltung entsprechend

Mehr

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD

Mehr

Elektronische Rechnung künftig einfacher? Anmerkungen zum Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011

Elektronische Rechnung künftig einfacher? Anmerkungen zum Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 Elektronische Rechnung künftig einfacher? Anmerkungen zum Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 Die Bundesregierung hat am 02.02.2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen,

Mehr

von / nach CH Fokus auf der elektronischen Signatur Merkmale der grenzüberschreitenden Rechnungsstellung

von / nach CH Fokus auf der elektronischen Signatur Merkmale der grenzüberschreitenden Rechnungsstellung Grenzüberschreitendes E-Invoicing von / nach CH Fokus auf der elektronischen Signatur eberhard@keyon.ch V1.4 2010 by keyon (www.keyon.ch) Agenda Über Keyon Gesetzliche Grundlagen 1 Über Keyon Über Keyon

Mehr

Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance

Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance Webinar am 21. Juni 2017 Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance

Mehr

Elektronische Rechnungen einfach und sicher! Zeit und Kosten sparen durch digitalen Geschäftsverkehr

Elektronische Rechnungen einfach und sicher! Zeit und Kosten sparen durch digitalen Geschäftsverkehr Elektronische Rechnungen einfach und sicher! Zeit und Kosten sparen durch digitalen Geschäftsverkehr 1 Inhalt 2. Einleitung 3 3. Was ist eine Rechnung? 4 4. Innerbetriebliches Kontrollverfahren 7 5. Was

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

10 Merksätze für elektronische Rechnungen. Zweite Auflage. www.bitkom.org

10 Merksätze für elektronische Rechnungen. Zweite Auflage. www.bitkom.org 10 Merksätze für elektronische Rechnungen www.bitkom.org 2 10 Merksätze für elektronische Rechnungen Der elektronische Rechnungsaustausch ist seit dem 1. Juli 2011 deutlich vereinfacht worden.1 War bis

Mehr

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Gründe für Archivierung Kaufmännische Buchführung Spezialgesetze Beweissicherung Nachvollziehbarkeit des Handelns Dokumentation

Mehr

EXISTENZGRÜNDUNG RECHNUNG ABER RICHTIG!

EXISTENZGRÜNDUNG RECHNUNG ABER RICHTIG! 02.06.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de EXISTENZGRÜNDUNG RECHNUNG ABER RICHTIG! Vorstellung Ralph Kammermeier Steuerberater,

Mehr