Inhaltsverzeichnis. 1. Theoretische Grundlagen Definition Pädagogische Leitlinien Zielsetzung... 1

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2 Inhaltsverzeichnis 1. Theoretische Grundlagen Definition Pädagogische Leitlinien Zielsetzung Praktische Umsetzung Räumlichkeiten Reflexionsraum- Besetzung: Aufsichtsstunden Pädagogischer und bürokratischer Arbeitsprozess im Reflexionsraum Pädagogische Konsequenzen für Reflexionsraumbesucher Konsequenzen Die fünf Fragen im Unterricht Konsequenzen Reflexionsraum Konsequenz-Stufen Plädoyer Anhang

3 1. Theoretische Grundlagen 1.1 Definition Ein (pädagogischer) Reflexionsraum ist ein Raum innerhalb der Schule, in den Schüler/innen 1 geschickt werden können, wenn sie den Unterricht maßgeblich gestört haben. Dort sollen sie - unter Anleitung einer Lehrkraft - darüber nachdenken, inwieweit sie zur Unterrichtsstörung beigetragen haben und inwieweit sie ihr persönliches Verhalten verändern können. 1.2 Pädagogische Leitlinien Das Reflexionsraum-Konzept basiert auf drei elementaren Grundpfeilern: a) Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. b) Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. c) Jede(r) muss die Rechte der anderen respektieren. 1.3 Zielsetzung Unterrichtsstörungen sind sowohl Lehrern als auch SuS bekannt. Durch diese werden das Lehren des Unterrichtenden und das Lernen der SuS maßgeblich behindert: die Unterrichtsqualität nimmt ab, die Motivation und Konzentration aller Beteiligten sinkt und Flow-Erlebnisse werden seltener, da Lernprozesse unterbrochen werden. Eine angenehme Lernatmosphäre, die auf einen fairen Umgang miteinander und der Konzentration aller SuS basiert, ist damit gestört. Folglich können der unterrichtende Lehrer nicht ungestört lehren und lernbereite SuS nicht angemessen lernen. Deshalb dient der Reflektionsraum in erster Linie dazu, lernbereite SuS im Klassenraum zu schützen und ihnen eine angenehme Lernatmosphäre zu offerieren, um ungestörten, qualitativhochwertigen Unterricht zu ermöglichen. In zweiter Linie soll aber auch den störenden SuS eine strukturierte Hilfe zur Aufarbeitung ihres Fehlverhaltens dargeboten werden, sodass sie langfristig ihr Verhalten verändern, das nicht durch Fremdbestimmung evoziert wird. Durch die gemeinsame pädagogische Arbeit zwischen Lehrern und dem/r Schüler/in im Reflektionsraum soll den SuS bewusst werden, dass sie über ihr Verhalten selbst entscheiden und deshalb auch selbst verantwortlich sind. Sie sollen ferner erkennen, den Eigenanteil ihres Fehlverhaltens bewusst wahrzunehmen, Konsequenzen zu überdenken und sich selbst zu kontrollieren. Ihre Persönlichkeit kann möglicherweise dadurch gefestigt werden. 1 Im Folgenden wird der besseren Lesbarkeit halber für Schüler und Schülerinnen die Abkürzung SuS verwendet. 1

4 Schließlich lernen die SuS, sich an verbindliche Schul- und Klassenregeln zu halten. 2 Zudem stärken sie ihre Entscheidungsfähigkeit (den Besuch des Reflexionsraums) und üben sich darin, die Konsequenzen ihres Handelns zu berücksichtigen. Das störende Schülerverhalten kann nur dann aufgegeben werden, wenn die Jugendlichen realisieren, dass sie langfristig keinen persönlichen Nährwert damit erzielen. Somit fungiert der Reflexionsraum als pädagogischer Raum. Zudem muss die Lehrkraft im Klassenraum oft ein erhebliches Maß sowohl an persönlicher Energie als auch an Unterrichtszeit für die Bearbeitung von Konflikten aufwenden, bevor der Unterricht konzentriert fortgesetzt werden kann. Die Crux des Lehrers besteht letztendlich darin, nicht gleichzeitig lernbereite SuS zu unterrichten und Störungen zu ignorieren, reglementieren respektive einzudämmern, wenn die betroffenen SuS nicht zu einer Verhaltensänderung im Klassenraum bereit sind. Deshalb soll ein Reflexionsraum zur Entlastung aller dienen: Unterrichtsstörende Konflikte werden außerhalb des Klassenraumes reflektiert, sodass u.a. die dazu führenden Ursachen von den entsprechenden SuS aufgearbeitet werden. Erst dann ist ein Rückgang in den Klassenraum sinnvoll. Verantwortungsbewusstsein, die Anerkennung von Regeln im Umgang miteinander, Entscheidungs- und Antizipationsfähigkeit, Problemlösekompetenz sowie Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft können dabei als notwendige soziale Schlüsselkompetenzen angebahnt werden. Das stringente und transparente Vorgehen der Lehrer bei Störungen im Unterricht (zweimaliges Ermahnen des Schülers; dieser nennt die Regel, gegen die er verstoßen hat) gibt zum einen den SuS eine Orientierung, zum anderen wird psychische Anspannung der Lehrer/innen reduziert. Sie müssen nicht mehr gegen Unterrichtsstörungen ankämpfen, sondern können gelassener darauf reagieren. Das Reflexionsraumkonzept stellt also ein Programm zur Verbesserung von Unterrichtsqualität, zur qualitativen Verbesserung pädagogischer Arbeit sowie zur Unterstützung respektive Aufrechterhaltung eines fair-respektvollen Umgangs miteinander in der Schule im Allgemeinen und in Klassen bzw. Kursen im Besonderen dar. 2. Praktische Umsetzung 2.1 Räumlichkeiten Die Schulleitung stellt einen Raum zur Verfügung (voraussichtlich Raum A 005a), der als Reflexionsraum genutzt werden kann und dementsprechend eingerichtet wird: Damit einerseits die SuS sich auf die Reflexion der Konflikte konzentrieren können, die Aufsichtspersonen andererseits ihre organisatorischen Aufgaben effizient und unkompliziert erledigen können, sind Einzeltische und Regalsysteme vorgesehen, auf denen Formblätter zur 2 Die verbindlichen Klassenregeln befinden sich im Anhang; die allgemeinen Schulregeln im Schülerbuch, welches jede/r SUS besitzt. 2

5 Kommunikation zwischen Reflexionsraumlehrer/innen und Klassenlehrer/innen bereitgestellt werden. Der Raum sollte aus pädagogischen Gründen eine angenehme und beruhigende Atmosphäre ausstrahlen, die unterstützend auf den Reflexionsprozess der betroffenen SuS wirkt, damit sie sich auf ein ernsthaftes, reflektiertes Gespräch über die Unterrichtsstörung und ggf. deren Ursachen einlassen. 2.2 Reflexionsraum- Besetzung: Aufsichtsstunden Es werden freiwillige Lehrkräfte für ein bestimmtes Stundenkontingent freigestellt, um die Schüler/innen im Reflexionsraum zu betreuen. Voraussichtlich werden 20 Wochenstunden dafür benötigt. Der Berechnungsschlüssel richtet sich stets nach aktueller Versorgungslage, weshalb er nicht von vornherein festgelegt werden kann. Angestrebt und wünschenswert ist jedoch ein Verrechnungsschlüssel von 1:1! Binnen eines Probelaufs von einem Schulhalbjahr soll der Reflexionsraum zunächst ab der dritten bis zur sechsten Stunde für den 7./ 8. Jahrgang von Montag bis Freitag geöffnet werden. Sollte sich das Konzept als praktikabel sowie pädagogisch sinnvoll bewähren und von allen Beteiligten positiv angenommen werden, ist eine Ausweitung auf weitere Klassenstufen erstrebenswert. Zweckmäßig ist ein konstanter Lehrerpool an Aufsichtskräften, damit eine dauerhaftpersonenbezogene Beratung bzw. Unterstützung gewährleistet wird. Das ermöglicht den Reflexionsgesprächen zwischen Schülern und Lehrern langfristig Beständigkeit, sodass an bereits besprochenen Problematiken, Vereinbarungen etc. schnell angeknüpft werden kann. 2.3 Pädagogischer und bürokratischer Arbeitsprozess im Reflexionsraum Es bedarf für die Betreuung des Reflexionsraumes einer Einweisung hinsichtlich der Struktur des Reflexionsprozesses, die von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe durchgeführt wird. Verhalten sich Schüler/innen störend oder beleidigend im Unterricht, werden sie ausdrücklich von der Lehrkraft ermahnt. Verändern die betroffenen SuS ihr Verhalten nicht, entscheiden sie sich damit bewusst für den Aufenthalt im Reflexionsraum. Damit müssen sie den Unterricht verlassen, um den Reflexionsraum aufzusuchen. Der pädagogische Arbeitsprozess der Aufsichtspersonen im Reflexionsraum sieht Folgendes vor: Dort werden die SuS aufgefordert, über ihr Verhalten in schriftlicher Form mit Hilfe eines Reflexionsbogens nachzudenken und zu überlegen, was sie an ihrem Verhalten ändern müssen, wenn sie in die Lerngruppe zurückkehren. Die Aufsichtspersonen sind als Außenstehende unbefangen, da sie nicht in den Konflikt involviert waren. Deshalb können sie den störenden SuS sachlich-angemessen und freundlich gegenübertreten. 3

6 Fortgesetzte Unterrichtsstörungen der Rückkehrer in dem Klassenraum können einen weiteren Reflexionsraum-Aufenthalt der Störenden zur Folge haben. In einem fein-abgestimmten Stufenplan der betroffenen SuS werden weitere Maßnahmen vereinbart, die bei wiederholten Besuchen des Reflexionsraums eintreten. Diese können beispielsweise Elternbriefe, Beratungsgespräche mit Eltern sowie Schülern oder auch Beschlüsse von Klassenkonferenzen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sein. Zusätzlich sind bürokratische Aufgaben zu erledigen, damit die Kommunikation zwischen der Lehrkraft, die den Schüler des Unterrichts verwiesen hat, und der Lehrkraft des Reflexionsraumes fließend bzw. transparent verläuft. Die Dokumentation des/r anwesenden Schülers/in besteht lediglich aus einer entsprechenden Seite aus dem jeweiligen Schülerbuch sowie einem Reflexionsbogen, worauf sowohl der Ablauf als auch die Vereinbarung für die Rückkehr in die Klasse notiert werden. Um eine sichere Archivierung des Reflexionsbogens zu gewährleisten, soll dieser in einem Ordner im Reflexionsraum aufbewahrt werden. Die Anwesenheit des/r Schülers/in wird durch einen Stempel im Schülerbuch bestätigt und dient als Mitteilung sowohl für die Klassenlehrer als auch für die Eltern. Dafür erweist sich auch ein entsprechend vorgesehener Bereich im Schülerbuch als praktikabel. 3. Pädagogische Konsequenzen für Reflexionsraumbesucher 3.1 Konsequenzen Verantwortlich zu denken, Entscheidungen zu treffen, darüber nachzudenken, was man eigentlich will und welches die Folgen des eigenen Tuns sind, dies sind die Ziele des Reflexionsraum- Programms: Die Schüler sollen lernen eigenverantwortlich zu denken und zu handeln. Dafür ist ein Frageprozess im Unterricht vorgesehen: Die fünf Fragen im Unterricht Der Frageprozess 1. Was machst du? 2. Wie lautet die Regel? 3. Was geschieht, wenn du gegen die Regel verstößt? 4. Wofür entscheidest du dich? 5. Wenn du wieder störst, was passiert dann? In dem Moment, wo sich eine Lehrkraft gestört fühlt oder bemerkt, dass andere Schüler sich gestört fühlen, ruft sie den störenden Schüler auf und fragt: Was machst du? Jetzt soll der Schüler sein Verhalten benennen, z.b. sagen: Ich habe mit meinem Nachbarn gesprochen. Daraufhin fragt ihn die Lehrkraft, gegen welche Regel er verstoßen hat. Diese muss der Schüler dann benennen und kann dabei auf das in der Klasse hängende Regel-Plakat schauen. Wenn er die Regel 4

7 benannt hat, fragt ihn die Lehrkraft danach, was geschieht, wenn er gegen eine der Regeln verstößt. Der Schüler weiß, dass er sich dann entscheiden kann, ob er in der Klasse bleiben oder gleich in den Reflexionsraum gehen möchte. Die Lehrkraft fragt ihn nach seiner Entscheidung. Will der Schüler bleiben und weiter am Unterricht teilnehmen, stellt der/die Lehrer/in ihm noch eine letzte Frage, nämlich was dann passiert, wenn er wieder stört. Der Schüler antwortet, dass er dann sofort in den Trainingsraum geht, ohne dass ihm noch einmal die Fragen gestellt werden Konsequenzen Reflexionsraum Wenn der Schüler das zweite Mal im Klassenraum stört, werden ihm keine Fragen mehr gestellt, denn nun kann die Lehrkraft davon ausgehen, dass er sich durch sein Handeln entschieden hat, in den Reflexionsraum zu gehen, denn er wusste ja, was passieren würde, wenn er wieder stört. Die zweite Störung hat er dann mehr oder weniger bewusst in Kauf genommen und muss folglich auch die Konsequenzen seines Tuns tragen. Der Schüler bekommt von der Lehrkraft eine schriftliche Zuweisung an den Reflexionsraum und wird daraufhin zum Reflexionsraum geschickt. Dort bekommt der Schüler mit Hilfe der Reflexionsraumlehrkraft die Gelegenheit zu überlegen, wie es ihm zukünftig besser gelingen könnte, mitzuarbeiten und nicht im Unterricht zu stören. Den Schülern wird es unterschiedlich schwer fallen, ihr Verhalten zu verändern, deshalb sind verschiedene Konsequenz-Stufen zur Verbesserung des Verhaltens vorgesehen Konsequenz-Stufen 1-3 Konsequenz-Stufe 1: Nach dem 3. Besuch im Reflexionsraum werden die Eltern schriftlich benachrichtigt, um mit ihrem Kind über sein Verhalten im Unterricht zu sprechen. Des Weiteren muss der Schüler einen Termin bei den Konfliktlotsen vereinbaren, um sein Verhalten nochmals in einem Gespräch zu reflektieren. Konsequenz-Stufe 2: Nach dem 5. Besuch im Reflexionsraum wird der Schüler vom Unterricht suspendiert und es werden die Eltern mit ihrem Kind zusammen zu einem ausführlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch werden die Rückkehrpläne gemeinsam besprochen und Unterstützungsmaßnahmen verabredet. Konsequenz-Stufe 3: Sollte der Schüler nach dem ausführlichen Beratungsgespräch weiterhin im Unterricht stören und zwei weitere Male im Reflexionsraum erscheinen, wird eine Klassenkonferenz eingeleitet. 5

8 4. Plädoyer Damit das Reflexionsraumprogramm erfolgreich umgesetzt und durchgeführt werden kann, sollten alle Beteiligten (Kollegium, Schüler, Eltern) informiert respektive einbezogen werden. Die Implementierung des Reflexionsraums wird in verschiedenen Gremien wie beispielsweise der Gesamtkonferenz, der Schulzweigleitung, Elternabenden, Klassen- bzw. Kursverbänden transparent gemacht, um damit die Notwendigkeit eines solchen Konzepts zu verdeutlichen. Um das Programm nach bzw. schon während der Testphase optimieren zu können, wird die erste Evaluation bereits nach einem halben Jahr durchgeführt. 6

9 Anhang 7

10 1. Anhang Unsere Regeln im Unterricht Ich höre zu, wenn andere sprechen. Ich melde mich und warte, bis ich aufgerufen werde. Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich. Ich respektiere andere Meinungen. Ich spreche und verhalte mich höflich, diszipliniert und respektvoll. Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um. Ich achte das Eigentum anderer. Ich halte den Klassenraum sauber. Ich lehne gesprochene und körperliche Gewalt ab. Ich biete Hilfestellung zur friedlichen Konfliktlösung an. Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrerinnen und Lehrer. Ich beachte die Klassen- und Schulregeln.... 8

11 2. Anhang Zuweisung an den Reflexionsraum Schuljahr 2013/2014 Schüler/in: Klasse: Verstöße gegen die Klassenregeln (bitte zutreffende Verstöße mit den Ziffern 1 und 2 "für die 1. und 2. Störung" kennzeichnen) Anzahl der Aufenthalte im RR ruft unpassende Bemerkungen in die Klasse ם stört durch undisziplinierte Geräusche ם stört durch ständiges Lachen ם isst / trinkt während des Unterrichts ם wirft mit Papier und anderen Gegenständen ם läuft durch die Klasse ם beschäftigt sich mit anderen Dingen ם Datum Stunde Uhrzeit packt vor Unterrichtsschluss die Materialien ein ם redet mit Mitschüler/innen ם stört Mitschüler/innen beim Arbeiten ם nimmt Mitschüler/innen Unterrichtsmaterialien ם weg Mitschü- streitet während des Unterrichts mit ם ler/innen beleidigt / beschimpft Mitschüler/innen ם schlägt / schubst Mitschüler/innen ם beschädigt Schuleigentum ם kommt verspätet zum Unterricht (ohne triftigen ם Grund) un- verhält sich bei Ermahnung uneinsichtig / ם angemessen / unverschämt widersetzt sich den Anweisungen ם Verstöße: andere ם Verstöße: andere ם Verstöße: andere ם Unterschrift der Lehrkraft Weitere Verstöße nach der Entscheidung des Schülers / der Schülerin, den Klassenraum zu verlassen: weigert sich, in den Reflexionsraum zu gehen ם ם 9

12 3. Anhang Ausschluss vom Unterricht Schüler/in: U-Stunde: Reflexionsbogen Klasse: Fach: Lehrkraft: Ankunft im Reflexionsraum (Uhrzeit): Datum: Startzeit vom Reflexionsraum (Uhrzeit): 1) Wie habe ich gestört? 2) Welche Regel(n) habe ich gebrochen? 3) Welche Folgen hat mein Verhalten? Mein Plan 1) Was kann ich besser machen? Will ich, dass das passiert? Ja O Nein O 2) Wie kann ich dieses Ziel erreichen? 3) Wen frage ich nach dem versäumten Unterrichtsstoff und Hausaufgaben? 4) Hier hast du die Möglichkeit, deiner Lehrerin / deinem Lehrer eine Nachricht zu schreiben: Unterschrift der Schülerin / des Schülers Unterschrift Aufsichtskraft 10

13 4. Anhang Konsequenzen-Stufe 1 Ausschluss vom Unterricht Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Tochter / Ihren Sohn heute zum dritten Mal, aufgrund von Unterrichtsstörungen in den Reflexionsraum geschickt worden ist. Um weitere unangenehme Maßnahmen zu vermeiden, bitten wir Sie ein ausführliches Gespräch mit ihrem Kind über sein Verhalten in der Schule zu führen. Desweiteren wird Ihr Kind einen Termin bei den Konfliktlotsen vereinbaren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Mitarbeit. Laatzen, (Reflexionsraumlehrer/in) Name des Kindes: Ich habe das Schreiben zur Kenntnis genommen und mit meiner Tochter / meinem Sohn über ihr / sein Verhalten im Unterricht gesprochen. (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) 11

14 5. Anhang Konsequenzen-Stufe 2 Ausschluss vom Unterricht Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr, leider mussten wir Ihre Tochter / Ihren Sohn am um Uhr nach Hause schicken, weil er / sie das fünfte Mal aufgrund von Unterrichtsstörungen in den Reflexionsraum geschickt wurde. Wir laden Sie und Ihr Kind deshalb zu einem Gespräch ein. Es findet am um Uhr in Raum statt. An diesem Gespräch wird / werden außerdem noch teilnehmen. Bitte führen Sie ein ausführliches Gespräch mit ihrem Kind über sein Verhalten in der Schule. Laatzen, (Reflexionsraumlehrer/in) Name des Kindes: Ich habe das Schreiben zur Kenntnis genommen und mit meiner Tochter / meinem Sohn über ihr / sein Verhalten im Unterricht gesprochen. Ich werde zu diesem Gesprächstermin in die Schule kommen. Ich bitte um einen anderen Termin. Mein Vorschlag (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) 12

15 6. Anhang Liebe Eltern, wir haben beschlossen an unserer Schule das "Reflexionsraum-Programm" einzuführen. Ein pädagogischer Reflexionsraum ist ein Raum innerhalb der Schule, in den Schüler/innen geschickt werden können, wenn sie den Unterricht maßgeblich gestört haben. Dort sollen sie - unter Anleitung einer Lehrkraft - darüber nachdenken, inwieweit sie zur Unterrichtsstörung beigetragen haben und inwieweit sie ihr persönliches Verhalten verändern können. Das Programm orientiert sich an den folgenden drei Grundprinzipien: 1. Jeder muss immer die Rechte der anderen respektieren. 2. Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen. 3. Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Die Konsequenzen richten sich nach der Anzahl der Besuche im Reflexionsraum. Nach dem dritten Besuch werden Sie als Eltern benachrichtigt, um mit Ihrem Kind über sein Verhalten im Unterricht zu sprechen. Nach dem fünften Besuch werden Sie zusammen mit Ihrem Kind zu einem ausführlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch werden die Rückkehrpläne gemeinsam besprochen und Unterstützungsmaßnahmen verabredet. Nach dem siebten Besuch findet eine Klassenkonferenz statt. Diese Regeln und Abläufe werden in den Klassen besprochen und sind allen Schüler/innen unserer Schule bekannt. Für alle Schüler/innen steht das Prinzip der Eigenverantwortung im Mittelpunkt, da er/sie sich entscheiden kann, durch störungsfreies Verhalten im Klassenraum zu bleiben oder durch Stören in den Reflexionsraum zu gehen. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Unterstützung. 13

16 7. Anhang Umfrage zur Unterrichtstörung - Meinungsbild zum Reflexionsraum Auswertung von insgesamt 70 zurückgegangenen Fragebögen 1. Wie zufrieden seid ihr mit eurer Unterrichtssituation in Bezug auf die Einhaltung von Klassenregeln? zufrieden weniger zufrieden nicht zufrieden Ca. 70 % der Kollegen sind im Allgemeinen unzufrieden mit der Einhaltung der Klassenregeln. 2. Wie oft geht Unterrichtszeit pro Unterrichtsstunde bei euch durch Ermahnungen und Anordnung von pädagogischen Maßnahmen verloren? sehr oft oft selten nie Bei 64 % der Kollegen geht die Unterrichtszeit pro Unterrichtsstunde durch Ermahnungen und Anordnung von pädagogischen Maßnahmen verloren. Es bleibt ungenügend Zeit für Unterrichtsinhalte. 3. Haben die von euch ergriffenen Maßnahmen langfristig zu einer Reduktion von Unterrichtsstörungen geführt? Ja Nein Teilweise Enthaltungen % der Kollegen geben an, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen keine Reduktion von Unterrichtsstörung erzielt haben. 4. Wünscht ihr euch einheitliche, wirkungsvollere Maßnahmen, auf die ihr zurückgreifen könnt? Ja Nein Enthaltungen % der Kollegen wünschen eine einheitliche Maßnahme für alle. 14

17 Umfrage zur Unterrichtstörung - Meinungsbild zum Reflexionsraum 15

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