Bericht des Direktoriums. Dr. Axel Reimann. Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund
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- Cathrin Kästner
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1 Bericht des Direktoriums Dr. Axel Reimann Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 2. Juli 2015 in Saarbrücken Es gilt das gesprochene Wort! abrufbar auch unter
2 Seite 1 Auswirkungen des Rentenpakets: Erste Befunde in der Zugangs- und Bestandsstatistik für das Jahr 2014 Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 1. Juli 2014 ist das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Die zeitnahe Umsetzung der beschlossenen Regelungen dieses auch als Rentenpaket bezeichneten Reformgesetzes stellte für die Rentenversicherungsträger zweifellos eine erhebliche Herausforderung dar, die wir aber wie uns auch die zuständige Ministerin ausdrücklich bestätigt hat erfolgreich bewältigt haben. Das Paket umfasste vor allem vier Elemente: Die Anerkennung eines zusätzlichen, zweiten Jahres Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992, die sog. Mütterrente ; die Ausweitung der Regelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die u.a. für einen befristeten Zeitraum bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen abschlagsfreien Rentenzugang bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres ermöglicht, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente durch eine Ausweitung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr sowie ein modifiziertes Verfahren zur Bewertung der Zurechnungszeit, sowie eine Änderung der Reglungen zur Fortschreibung des Reha-Deckels, der die demografische Entwicklung berücksichtigt.
3 Seite 2 Während die Modifikation der Regelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Verbesserungen bei den EM-Renten nur für Versicherte gelten, die unter den Bedingungen des neuen Rechts in Rente gegangen sind, kommt die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 auch den Müttern (und ggf. Vätern) zugute, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits eine Rente bezogen haben. Erste empirisch belastbare Hinweise auf die Wirkungen des Rentenpakets liefern die statistischen Auswertungen des Rentenzugangs 2014 sowie des Rentenbestandes am Im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahreswerten zeigen sich einige auffällige Befunde, die zumindest teilweise auf die beschlossenen Reformmaßnahmen zurückzuführen sind. Allerdings bedürfen einige der statistischen Werte einer genaueren Analyse und Interpretation, da sie für sich betrachtet durchaus missverständliche Schlussfolgerungen nahelegen können. Aus diesem Grund sollen im Folgenden erste Ergebnisse der Auswertungen zum Rentenzugang 2014 und zum Rentenbestand am Jahresende 2014 präsentiert werden. Deutlicher Anstieg der Rentenzugangszahlen Auffällig ist dabei bereits die Anzahl der im vergangenen Jahr neu zugegangenen Renten, die mit insgesamt rd. 1,362 Mio. um rd Zugänge oder 12,6 % höher liegt als im Jahr Dabei sind jedoch die Zugänge von Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten etwas geringer ausgefallen als 2013; der Zuwachs geht allein auf die Altersrenten zurück gingen insgesamt
4 Seite 3 knapp Altersrenten zu, das waren gut bzw. 27,1 % mehr als im Jahr zuvor. Dieser doch erhebliche Anstieg der Rentenzugangszahlen bedeutet zunächst einmal, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2014 im Vergleich zum Vorjahr einen erheblich größeren Arbeitsaufwand zu bewältigen hatten. Mehr Rentenzugänge heißt eben unter anderem auch: Mehr Anträge aufnehmen, mehr Bescheide erstellen und letztlich auch mehr Auskunft und Beratung, insbesondere im Vorfeld der Antragstellung. Die Zahlen des Rentenzugangs geben insofern nicht nur erste Hinweise auf die Auswirkungen des Rentenpakets, sondern dokumentieren auch eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit unserer Häuser und vor allem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommt, dass im zweiten Halbjahr 2014 auch für rund 9,5 Mio. Bestandsrenten Rentenzuschläge als Mütterrente neu zu berechnen und in der Folge ggf. auch Einkommensanrechnungen bei gleichzeitigem Bezug einer Hinterbliebenenrente vorzunehmen waren. Demografische Ursachen für erhöhte Zugangszahlen Die statistische Analyse des Rentenzugangs soweit sie bislang vorliegt macht zunächst deutlich, dass die Veränderung der Zahl der Rentenzugänge 2014 im Vergleich zum Vorjahr auf mehrere Ursachen zurückzuführen ist, die auch keineswegs alle Folge des Rentenpaketes sind. So hat ein nicht unerheblicher Teil des Anstiegs der Zugangszahlen seine Ursache in der demografischen Entwicklung: Während die Rentenzugänge der vergangenen Jahre eher von den Geburtsjahrgängen der letzten Kriegsjahre und der unmittelbaren Nachkriegszeit geprägt waren, erreichen inzwischen
5 Seite 4 jene Jahrgänge das Rentenalter, bei deren Geburt der Krieg schon einige Jahre zurück lag. Diese Geburtsjahrgänge sind, was die Bevölkerungszahl betrifft, deutlich stärker besetzt: Konkret: Der Geburtsjahrgang 1949, der im vergangenen Jahr 65 Jahre alt wurde, umfasste etwa 10 % mehr Personen als der vorangehende Geburtsjahrgang Dies hat entsprechend höhere Rentenzugangszahlen zur Folge. Unterschiedliche Entwicklung bei vorgezogenen Altersrenten Trotz der insgesamt deutlich höheren Gesamtzahl an Altersrentenzugängen war im vergangenen Jahr in einem speziellen Segment der Altersrenten eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Dies betrifft die vorgezogenen Altersrenten mit Rentenabschlägen. Bei der Altersrente für Frauen, der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie bei der Altersrente für langjährig Versicherte waren was die Zugangszahlen betrifft zum Teil erhebliche Rückgänge zu verzeichnen. Bei den beiden erstgenannten Rentenarten dürfte dies im Wesentlichen darauf zurückzuführen sein, dass diese Möglichkeit des vorzeitigen Rentenbeginns unter Inkaufnahme von Abschlägen nur noch Geburtsjahrgängen bis 1951 möglich ist. Der Rückgang der Zugänge in die abschlagsbehaftete Altersrente für langjährig Versicherte ist dagegen vermutlich vor allem auf die mit Inkrafttreten des Rentenpakets für einen Teil der Anspruchsberechtigten nun bestehende Alternative des abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginns zurückzuführen. Insgesamt ging die Anzahl der Zu-
6 Seite 5 gänge in die abschlagsbehaftete Altersrente für langjährig Versicherte 2014 im Vergleich zum Vorjahr um fast ein Viertel zurück. Die angesprochene Möglichkeit des abschlagsfreien vorzeitigen Rentenzugangs über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nahmen im vergangenen Jahr insgesamt rd Personen in Anspruch. Der größte Teil davon rd ging im zweiten Halbjahr unter den neuen Bedingungen, die durch das Rentenpaket eröffnet wurden, in Rente. Zur Erinnerung: Anders als im ersten Halbjahr, als die entsprechende Altersgrenze noch bei 65 Jahren lag, war ab dem ein Rentenzugang bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres und unter erleichterten Konditionen möglich u.a. werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nun grundsätzlich bei der erforderlichen Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt. Zur Einordnung der Größenordnungen: Bis zum Jahresende 2014 wurden rd Anträge auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte gestellt, von denen offenbar ein größerer Teil auf einen Rentenbeginn im Jahr 2015 zielte. Für den Zeitraum Juli 2014 bis Mai 2015 beläuft sich der Antragseingang auf rd Fälle, mittlerweile mit abnehmender Tendenz. Hinsichtlich der Struktur der im zweiten Halbjahr 2014 zugegangenen Altersrenten für besonders langjährig Versicherte zeigen die ersten Auswertungen, dass knapp zwei Drittel dieser Rentenzugänge im Alter von 63 Jahren erfolgten. Mehr als zwei Drittel dieser Neurentner waren Männer.
7 Seite 6 Rentenzugänge jenseits der Regelaltersgrenze durch neue Mütterrenten Auch die Anrechnung eines zweiten Jahres Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 hatte ganz erhebliche Auswirkungen auf die Zahl der Rentenzugänge im vergangenen Jahr. Auf den ersten Blick mag dies erstaunen, da diese Leistungsverbesserung in erster Linie auf die Erhöhung von Rentenansprüchen abzielte. Aber für Frauen, die bislang die allgemeine Wartezeit von 5 Beitragsjahren nicht erfüllten, kann sich durch die Anrechnung eines zusätzlichen Jahres Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind nun erstmals ein Rentenanspruch ergeben selbst wenn diese Mütter die Regelaltersgrenze bereits weit überschritten haben. Diese neuen Mütterrenten wurden dann folgerichtig im Rentenzugang 2014 erfasst. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr gut derartige neue Mütterrenten die sich fast vollständig auf den Bereich der alten Bundesländer konzentrieren. In den neuen Ländern hatten die Mütter in aller Regel auch ohne das zusätzliche Kindererziehungsjahr bereits die Wartezeit erfüllt und erhielten eine Rente. Entwicklung des durchschnittlichen Zugangsalters Die Neuregelungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes haben aber nicht nur Auswirkungen auf die Anzahl der im vergangenen Jahr zugegangenen Renten, sondern auch auf weitere Kennzahlen des Rentenzugangs Insbesondere gilt dies für das durchschnittliche Rentenzugangsalter und die durch-
8 Seite 7 schnittlichen Rentenzahlbeträge. Auch dabei überlagern sich zum Teil wieder die Wirkungen der verschiedenen Elemente des Rentenpakets. Besonders auffällig ist dies beim durchschnittlichen Rentenzugangsalter. Seit der Jahrtausendwende ist das durchschnittliche Eintrittsalter bei den Zugängen in Altersrenten stetig angestiegen, und zwar von 62,3 Jahren (im Jahr 2000) bis zu immerhin 64,1 Jahre im Jahr Grund dafür waren u.a. die Anhebung der Altersgrenzen, das Auslaufen von vorgezogenen Rentenarten, demografische Effekte und sicher auch die ausgesprochen positive Arbeitsmarktentwicklung für Personen im Alter von 55 und mehr Jahren. Im vergangenen Jahr hat sich der Anstieg des durchschnittlichen Renteneintrittsalters auf den ersten Blick erheblich beschleunigt das durchschnittliche Zugangsalter in Altersrenten lag 2014 bei 64,9 Jahren. Dieser Wert ist aber Folge einer höchst unterschiedlichen Entwicklung bei Männern und Frauen. Während bei den Männern das Durchschnittsalter bei Rentenzugang erstmals seit langer Zeit gegenüber dem Vorjahr wieder etwas gesunken ist wenn auch nur um 0,1 auf nun 64,0 Jahre ist es bei den in Altersrente gegangenen Frauen gravierend angestiegen und zwar um immerhin 1,6 Jahre von 64,2 auf nun 65,8 Jahre. Bei den Männern liegt der leichte Rückgang des durchschnittlichen Rentenzugangsalters wesentlich in der Neuregelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte begründet. Hierdurch hat sich die Anzahl und der Anteil der Altersrentenzugänge mit 63 Jahren erhöht, was die geringfügige Senkung des Durchschnittsalters zur Folge hatte. Der deutliche Anstieg des durch-
9 Seite 8 schnittlichen Alters von Frauen beim Zugang in Altersrente ist dagegen wesentlich der Mütterrente und hier der nicht unerheblichen Zahl von Frauen geschuldet, die durch die zusätzlichen Kindererziehungsjahre in einem bereits relativ hohen Alter erstmals eine Rente bezogen haben. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter dieser neuen Mütterrenten lag bei 74,2 Jahren. Würde man diese Renten aus der Ermittlung des durchschnittlichen Zugangsalters herausrechnen, läge das Durchschnittsalter der Frauen beim Altersrentenzugang nicht bei 65,8 Jahren, sondern bei 64,3 Jahren und damit nur um 0,1 Jahre über dem Vorjahreswert. Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge Ein ganz ähnlicher Effekt ist im Hinblick auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge der 2014 zugegangenen Altersrenten zu beobachten. Bei den Männern liegt der durchschnittliche Zahlbetrag mit 975 Euro um 6,7 % oder 62 Euro höher als im Rentenzugang Hierfür dürften neben der Rentenanpassung vom wesentlich die Regelungen zur Rente mit 63 verantwortlich sein. Denn zum einen ist der Anteil der abschlagsbehafteten und deshalb im Zahlbetrag niedrigeren vorzeitigen Altersrenten zurück gegangen und zum anderen hat der Anteil der Altersrenten für besonders langjährig Versicherte zugenommen, die vergleichsweise hohe Rentenansprüche aufweisen und diese zudem abschlagsfrei beziehen. Bei den Frauen ist demgegenüber der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den Altersrentenzugängen im vergangenen Jahr geringer ausgefallen als im Jahr zuvor. Er lag 2014 nur noch bei 533 Euro; das sind 2,4 % weniger als der Durchschnittsbetrag von
10 Seite (546 Euro). Dieser Durchschnittswert ist allerdings massiv durch die neuen Mütterrenten beeinflusst, die naturgemäß nur sehr wenige Versicherungsjahre aufweisen (im Schnitt 5,8 Jahre) und demzufolge auch nur auf einen niedrigen Zahlbetrag von durchschnittlich 129 Euro kommen. Bereinigt um diese neuen Mütterrenten läge der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den Altersrenten an Frauen im Zugang 2014 bei immerhin 607 Euro, das wären rund 11,2 % mehr als im Zugang Dieser deutliche Anstieg der zudem erheblich stärker ausfällt als bei den Männern ist zum Teil auf die Rentenanpassung zum sowie auf die auch in den Zugängen der vergangenen Jahre bereits beobachtbare Zunahme der Rentenanwartschaften bei westdeutschen Frauen zurückzuführen. Ganz wesentlich hat dazu auch die Berücksichtigung des zweiten Jahres Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 beigetragen. Bei der Interpretation des Rentenzugangs 2014 ist zwischen einmaligen und dauerhaften Effekten zu unterscheiden. Insbesondere die Auswirkungen der Rentenzugänge von Frauen, die aufgrund der zusätzlichen Kindererziehungszeiten teilweise weit jenseits der Regelaltersgrenze erstmals einen Rentenanspruch realisiert haben, sind in dieser Form auf den Rentenzugang 2014 beschränkt. Andere Auswirkungen des Rentenpaketes vor allem die zusätzlichen Anwartschaften für das zweite Kindererziehungsjahr für alle Geburten vor 1992 werden dagegen auch die künftigen Rentenzugänge und auch den Rentenbestand dauerhaft beeinflussen.
11 Seite 10 Auswirkungen des Rentenpakets auf den Rentenbestand Die Auswirkung des Rentenpakets auf den Rentenbestand ist im Übrigen bereits jetzt sichtbar. Zum Jahresende 2014 wurden von der Rentenversicherung insgesamt rund 25,3 Millionen Renten gezahlt, davon 17,9 Mio. Altersrenten. Die Anzahl der Altersrenten ist dabei im Vergleich zum Vorjahr leicht um rund (bzw. 0,9 Prozent) angestiegen. Besondere Wirkungen zeigt im Hinblick auf die Zahlbeträge die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992, die über die Zuschlagsregelung auch bei den Bestandrenten zum Tragen kam. Die durchschnittlichen Altersrenten im Rentenbestand lagen am Jahresende 2014 mit 805 Euro um rd. 5,1 % höher als ein Jahr zuvor (766 Euro). Der Anstieg fiel dabei bei den Männern mit 17 Euro auf nun Euro deutlich geringer aus als bei den Frauen, wo der durchschnittliche Rentenzahlbetrag mit 618 Euro Ende 2014 um 10 % höher lag als ein Jahr zuvor (562 Euro). Betrachtet man nur die Frauen mit Kindern, hat sich der durchschnittliche Rentenzahlbetrag gegenüber dem Wert zum Jahresende 2013 sogar um rund 12 % erhöht. Man kann insofern festhalten, dass die Mütterrente zu einem dauerhaften deutlichen Anstieg der Frauenrenten geführt hat. Auswirkungen auf EM-Renten zeigen sich erst später Das Rentenpaket enthielt neben der Mütterrente und der Rente mit 63 auch Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich inzwischen Siche-
12 Seite 11 rungsdefizite gibt, die Reformmaßnahmen erforderlich machen. Die Deutsche Rentenversicherung hat deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz die dort enthaltenen Reformmaßnahmen ausdrücklich begrüßt. Im Rentenzugang 2014 sind die Auswirkungen dieser Reformmaßnahmen aber noch nicht ablesbar. Bei der großen Mehrzahl aller Erwerbsminderungsrenten, die im vergangenen Jahr erstmals gezahlt wurden, kamen die Neuregelungen also die um zwei Jahre verlängerte Zurechnungszeit sowie das veränderte Verfahren zur Bewertung der Zurechnungszeit noch nicht zum Tragen, da diese erst bei einem Rentenbeginn ab dem greifen. Bei den meisten EM-Rentenzugängen des Jahres 2014 liegt der Leistungsfall des Eintritts der Erwerbsminderung und auch der Rentenbeginn jedoch früher. Viele Versicherte, die einen Rentenbeginn ab dem zweiten Halbjahr 2014 aufweisen, werden erst im laufenden Jahr erstmals eine Rentenzahlung erhalten und deshalb im Rentenzugang 2015 erfasst werden. Dies gilt auch für diejenigen Versicherten, die eine befristete EM-Rente erhalten, da diese bekanntlich erst ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wird. Vor diesem Hintergrund erstaunt es wenig, dass sich im Rentenzugang 2014 noch keine nennenswerten Auswirkungen des Rentenpaketes zeigen. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den Zugängen in Erwerbsminderungsrente lag 2014 mit 628 Euro um 15 Euro höher als im Rentenzugang Dieser Anstieg entspricht in etwa dem Trend der letzten beiden Jahre.
13 Seite 12 Fazit Meine Damen und Herren, die aktuellen Auswertungen des Rentenzugangs 2014 und des Rentenbestands am liefern durchaus einige interessante Informationen zu den Auswirkungen des Rentenpakets. Insbesondere zeigt sich, dass die Mütterrente zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Altersrenten von Frauen geführt hat. Dieser im Rentenbestand besonders deutlich werdende Effekt wird allerdings im Rentenzugang dadurch überlagert, dass eine erhebliche Anzahl von Frauen durch die Ausweitung der Kindererziehungszeiten überhaupt erstmals die für einen Rentenanspruch notwendige Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und deshalb einen Rentenanspruch realisiert hat. Diese neuen Mütterrenten von Frauen, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten hatten, führen zu Sondereffekten sowohl im Hinblick auf das durchschnittliche Zugangsalter der Altersrentnerinnen (nach oben) als auch im Hinblick auf deren durchschnittlichen Rentenzahlbetrag (nach unten). Gerade wenn man die aktuellen Zugangszahlen mit denen der vergangenen Jahre vergleicht, ist dies zu berücksichtigen. Wir haben deshalb neben den Statistikergebnissen, die die neuen Mütterrenten einbeziehen zusätzlich auch solche veröffentlicht, die um diesen nur im Zugang 2014 auftretenden Einmaleffekt bereinigt sind. Dies gilt es nun auch öffentlich zu kommunizieren, damit Missverständnisse vermieden werden und die Diskussion in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit auf einer fundierten empirischen Basis erfolgt.
14 Seite 13 Bei den Erwerbsminderungsrenten spiegeln sich die Reformmaßnahmen insofern noch nicht in den Statistikdaten des letzten Jahres wider, als hier im Jahr 2014 die meisten Renten noch nach altem Recht zu bewilligen waren. Folglich wird es erst der Rentenzugang 2015 sein, der uns weitergehende Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Leistungsverbesserungen in diesem Bereich verschaffen kann. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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