Konzeption. Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich. Stand 05.09

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1 Konzeption Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich Stand 05.09

2 Berufliche Bildung in den Delme-Werkstätten Berufliche Bildung ist ein zentrales Angebot der Delme-Werkstätten und hat die Aufgabe, sowohl arbeits- und berufspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln als auch die Persönlichkeit des Menschen mit einer Behinderung weiterzuentwickeln. Die berufliche Bildung findet ihre gesetzlichen Grundlagen im SGB IX, in der Werkstättenverordnung (WVO) und in der Vereinbarung über das Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich, vereinbart zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen und der Bundesagentur für Arbeit im Jahre Danach hat jeder Beschäftigte Anspruch auf individualisierte, planmäßige berufsfördernde Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage einer qualifizierten und fortzuschreibenden Förder- und Bildungsplanung. Die Delme-Werkstätten qualifizieren zurzeit in folgenden Bildungsbereichen: Einführung in die Werkstatt für behinderte Menschen Metall Holz Verpackung Hauswirtschaft Elektromontage Kreativ Garten- und Landschaftsbau und Persönlichkeitsbildung und Lebenspraxis. Für jeden Bildungsbereich beschreibt ein Rahmenplan die Ausbildungsinhalte und die zu erlernenden Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Ausbildungsinhalte werden in Projektform vermittelt. Der Beschäftigte wird, entsprechend seinen individuellen Voraussetzungen, in den Prozess der beruflichen Bildung einbezogen. Es finden regelmäßige Gespräche mit dem Beschäftigten und den Gruppenleitungen über Ziele, Inhalte und den weiteren Verlauf der beruflichen Bildung statt. Stand 05.09, Seite 1 von 7

3 Das Eingangsverfahren Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Das Eingangsverfahren der Werkstatt für behinderte Menschen dient zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen dazu in Betracht kommen ( 40 (1), Ziff. 1 SGB IX). Die Aufnahme in das Eingangsverfahren erfolgt auf Empfehlung des Fachausschusses und nach Kostenzusage des Leistungsträgers. Das Eingangsverfahren dauert drei Monate. Es verkürzt sich auf vier Wochen, wenn die notwendigen Feststellungen in dieser Zeit getroffen werden können ( 40 (2) SGB IX). Am Ende des Eingangsverfahren wird ein Eingliederungsplan erstellt. Ziele und Inhalte Im Eingangsverfahren werden gemeinsam mit dem Beschäftigten Perspektiven der beruflichen Bildung entwickelt. Durch Arbeits- und Belastungserprobungen werden die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen des Beschäftigten ermittelt. Der Beschäftigte nimmt am Bildungsbereich Einführung in die WfbM teil, außerdem an mindestens vier Projekten aus den Bereichen Holz oder Metall, Verpackung, Kreativ und Hauswirtschaft. Der Beschäftigte erhält Einblick in den Berufsschulunterricht und in das Angebot arbeitsbegleitender Maßnahmen. Mit dem Test Kulturtechnik werden seine Fähigkeiten im Bereich Lesen, Schreiben und Rechnen festgestellt. Bei Bedarf findet eine ergänzende Leistungsdiagnostik durch den Psychologischen Dienst statt. Dokumentation Durch gezielte Beobachtung und die Auswertung der Projekte werden Informationen über Arbeits- und Sozialverhalten des Beschäftigten erhoben. Die Ergebnisse werden in einer ersten Erhebung mit der Individuellen Entwicklungsdokumentation festgehalten und dienen als Grundlage für den zu erstellenden Eingliederungsplan. Dieser enthält die Empfehlung der Werkstatt an den Fachausschuss über den weiteren Verlauf der beruflichen Bildung. In einem Abschlussgespräch mit den zuständigen Gruppenleitungen und ggf. dem Sozialen Dienst werden mit dem Beschäftigten der Verlauf des Eingangsverfahrens und die Empfehlungen für den weiteren Verlauf der Stand 05.09, Seite 2 von 7

4 beruflichen Bildung besprochen. In der Regel erfolgt nach dem Eingangsverfahren eine Aufnahme in den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen. Eine Aufnahme in den Berufsbildungsbereich ist nicht möglich bei erheblicher Selbst- und/oder Fremdgefährdung oder wenn - unter Berücksichtigung des Einzelfalles und der Möglichkeiten der Einrichtung das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung dauerhaft nicht zulassen ( 136 (2) SGB IX). Stand 05.09, Seite 3 von 7

5 Der Berufsbildungsbereich Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Im Berufsbildungsbereich werden Menschen mit Behinderungen gefördert und beruflich gebildet, um deren Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen. Es wird erwartet, dass der behinderte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen ( 40 (1), Ziff.2, SGB IX sowie 4 WVO). Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden für zwei Jahre erbracht. Sie werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Sie werden für ein weiteres Jahr bewilligt, wenn die Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen weiterentwickelt oder wieder gewonnen werden kann ( 40 (3) SGB IX). Grundlage für die Bewilligung sind die Empfehlungen des Leistungserbringers (Werkstatt) und des Fachausschusses. Ziele, fachliche Aspekte und Inhalte Ziel des Berufsbildungsbereiches ist die Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben der WfbM, die Vermittlung in weiterführende Maßnahmen der beruflichen Bildung oder die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wesentlicher Bestandteil der arbeits- und berufsfördernden Maßnahmen sind die Förderung und Entwicklung der Lernfähigkeit und der Persönlichkeit. Die Inhalte umfassen das Erlernen handwerklicher und praktischer Fähig- und Fertigkeiten, die Vermittlung von Wissen und Einsichten sowie das Erreichen sozialer Lernziele. Selbstgesteuerte Lernprozesse sollen initiiert, Schlüsselqualifikation und soziale Kompetenz entwickelt sowie kooperatives Lernen und Handeln gefördert werden. Zentralen Stellenwert im Berufsbildungsbereich hat die Vermittlung von Schlüssel- und fachlichen Qualifikationen auf unterschiedlichem Anspruchsniveau entsprechend den individuellen Voraussetzungen des Beschäftigten. Schlüsselqualifikationen sind intellektuelle und soziale Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, die eine Person neben der fachlichen Kompetenz braucht, um im Beruf bestehen zu können. Stand 05.09, Seite 4 von 7

6 Folgende Schlüssel- und fachliche Qualifikationen stellen elementare Bestandteile der beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich dar: - Schlüsselqualifikationen: - Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Ausdauer und Flexibilität - Konzentrationsfähigkeit und Motivation - Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Toleranz - Selbständigkeit, Selbstkontrolle - fachliche Qualifikationen: - Erkennen, Unterscheiden und Verarbeiten von Informationen - Erkennen, Unterscheiden, Zuordnen, Benennen und Gebrauch von Materialien im Bearbeitungsprozess - Erkennen, Unterscheiden, Zuordnen, Benennen und Gebrauch von Geräten, Werkzeugen und Maschinen - Aufstellen, Anordnen, Eingeben, Entnehmen, Montieren und Demontieren - Verändern, Führen und Lenken von Material - Verwenden einfacher Handwerkzeuge und -geräte - Verwenden einfacher und komplizierter (energiebetriebener) Werkzeuge - Benutzen von Fahrzeugen und Transportmitteln - Bedienen von Schaltern und Tastaturen u.a. Der Berufsbildungsbereich ist in einen Grund- und einen Aufbaukurs gegliedert. Im Grundkurs absolviert der Beschäftigte entsprechend seinen individuellen Fähigkeiten verschiedene verpflichtende Projekte. Im Aufbaukurs werden vorwiegend Wahlprojekte angeboten. Stand 05.09, Seite 5 von 7

7 Verlauf und Dokumentation Zu Beginn der beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich erstellt die Gruppenleitung auf der Grundlage der Individuellen Entwicklungsdokumentation einen Individuellen Bildungsplan. Dieser enthält Aussagen über zu erwerbende Schlüsselqualifikationen- und persönlichkeitsbezogene Bildungsziele, entsprechende Fördermaßnahmen und Bewertungszeiträume. Der Bildungsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Um Schlüsselqualifikationen und fachliche Grundfertigkeiten zu vermitteln, werden im Grundkurs (1. Jahr) Projekte mit differenzierten Leistungsanforderungen angeboten, die die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcen des Beschäftigten berücksichtigen. Qualifizierende Projekte sind auch unterschiedliche Übungen mit Aufträgen aus dem Arbeitsbereich sein, um Beschäftigte mit den verschiedenen Arbeitsangeboten des Arbeitsbereiches vertraut zu machen, und sie durch kontinuierliches Arbeiten an die Anforderungen des Werkstattalltags heranzuführen. Die Projekte werden regelmäßig ausgewertet. Zentraler Bestandteil des Aufbaukurses (2. Jahr) sind mehrwöchige Praktika des Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstatt. Der Beschäftigte lernt die unterschiedlichen Tätigkeiten und Anforderungen im Arbeitsbereich kennen und erhält die Möglichkeit, seine beruflichen Neigungen und Wünsche zu erkennen. Die Beschäftigten werden im Berufsbildungsbereich fachlich auf die Praktika vorbereitet. Verlauf und Ergebnis der Praktika werden im Praktikumsbegleitbogen dokumentiert. Ein Praktikumsplan ermöglicht einen Überblick über alle absolvierten und geplanten Praktika. Bei entsprechenden individuellen Voraussetzungen sind Praktika auf Arbeitsplätzen außerhalb der Werkstatt möglich. Beschäftige können sich so im Vorfeld einer möglichen Vermittlung mit den Anforderungen und Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vertraut machen und weitergehende Perspektiven entwickeln. Jeweils ca. drei Monate vor Ende des ersten bzw. zweiten Jahres im Berufsbildungsbereich führt die Gruppenleitung eine zweite bzw. dritte Erhebung mit der Individuellen Entwicklungsdokumentation durch. Deren Ergebnisse und die Erfahrungen aus den Praktika dienen als Grundlage für die Empfehlung an den Fachausschuss. Die Empfehlung enthält biografische Angaben, Aussagen zu Sozial- und Arbeitsverhalten, zu erworbenen Qualifikationen, eine zusammenfassende Bewertung und eine Empfehlung. Stand 05.09, Seite 6 von 7

8 Berufsschulunterricht wird entsprechend dem gesetzlich festgelegten Stundenkontingent in der Werkstatt oder in der Berufsschule erteilt. Zudem besteht im Einzelfall die Möglichkeit, an elementarbildenden Maßnahmen (z.b. der Volkshochschulen) während der Arbeitszeit teilzunehmen. Integraler Bestandteil des Berufsbildungsbereiches sind begleitende Maßnahmen wie Sport und Schwimmen, Krankengymnastik sowie weitere werkstattspezifische Angebote. Nach Beendigung des Berufsbildungsbereiches erhält der/die Beschäftigte eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung (Zertifikat). Institutionelle Rahmenbedingungen Die Delme-Werkstätten stellen geeignete Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur beruflichen Rehabilitation der Beschäftigten im Berufsbildungsbereich zur Verfügung. Im Berufsbildungsbereich der Delme-Werkstätten werden Gruppenleitungen mit handwerklicher Grundausbildung und sonderpädagogischer Zusatzqualifikation im Verhältnis 1:6 eingesetzt. Unterstützend können Mitarbeiter des organisatorischen Hilfsdienstes wie z.b. Zivildienstleistende tätig sein. Für die fachliche Weiterentwicklung des Berufsbildungsbereiches sind die Begleitenden Dienste verantwortlich. Die Mitarbeiter des Berufsbildungsbereiches nehmen regelmäßig an internen und externen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Delme - Werkstätten kooperieren eng mit abgebenden Einrichtungen, Eltern und Betreuern, Institutionen der Behindertenhilfe und externen Fachkräften, um gemeinsam eine möglichst optimale berufliche Bildung zu erreichen. Stand 05.09, Seite 7 von 7

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