Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG)
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- Nikolas Schulz
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1 Träger der Einrichtung (Anschrift) Datum Tel. Fax Über die Kreis-/Stadt-Verwaltung - Jugendamt An den Landschaftsverband Rheinland Dezernat 4 - Jugend Köln Aktenzeichen des Landesjugendamtes Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG) ANTRAG AUF ERTEILUNG/VERÄNDERUNG DER BETRIEBSERLAUBNIS FÜR DIE EINRICHTUNG: Name der Einrichtung Name des Leiters/der Leiterin mit Wirkung vom für (Anzahl) Plätze Differenzierung siehe Anlage: Anlage 1: Differenzierung nach Leistungsangeboten sowie Anlage 2: Differenzierung der Leistungsangebote nach Anschriften, Platzzahl, Anzahl der Fachkräfte Die erforderlichen Betriebsunterlagen (siehe Merkblatt) sind beigefügt liegen vor. Unterschrift des Trägers
2 Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Dezernat 4 Jugend Merkblatt Erforderliche Betriebsunterlagen für den Antrag auf Betriebserlaubnis für Einrichtungen gemäß 45 SGB VIII - Trägerunterlagen entsprechend der Organisationsform - Liquiditätsnachweis bei neuem Träger Finanzrahmen: Platzzahl x Leistungsentgelt x 2 Monate - Konzeption/Entwürfe von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (s. u.a. Rahmenvertrag) - Personalunterlagen der fachlichen Leitung: Personalbogen, Lebenslauf, Unterlagen der fachlichen Ausbildung, Nachweis von dreijähriger Tätigkeit davon 1 Jahr in Leitungsfunktion in einer vergleichbaren Einrichtung (beglaubigte Kopien) - Personalbögen aller Mitarbeiter/-innen Unter der Rubrik Arbeitsrechtlicher Status ist mitzuteilen, ob Betreuungskräfte mit Arbeitsvertrag oder als freie Mitarbeiter beschäftigt werden. Dabei muss gesichert sein, dass im Falle einer freien Mitarbeit im Vertrag verbindlich vorgegeben ist, dass - die Arbeit nach dem Konzept der Einrichtung und - den Vorgaben des Hilfeplans erfolgt. - Angaben über Eigentum, Miete, Pacht etc. der Einrichtung oder Einrichtungsteile Hinweise für den Träger - Für den laufenden Betrieb der Einrichtung sind die Hinweise auf die Auflagen der Betriebserlaubnis zu beachten - Außerhalb der Jugendhilfe liegende gesetzliche Bestimmungen und sonstige Vorschriften für den Betrieb einer Einrichtung sind zu beachten (z. B. Bauaufsicht/Brandschutz, Unfallschutz, Infektionsschutz, Arbeitszeitordnung)
3 Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Dezernat 4 Jugendamt Hinweise zur Qualitätsentwicklung - Qualität wird von der Leitung und allen Mitarbeiter/-innen durch ihr Handeln getragen und weiterentwickelt. - Qualitätsentwicklung ist ein gemeinsamer Prozess aller Ebenen der Einrichtung! Qualität entsteht nicht durch Dienstanweisungen, sondern durch einen internen Kommunikationsprozess unter Beteiligung aller Mitarbeiter/-innen. - Qualitätsentwicklung braucht Kenntnis und interne Transparenz über den Ist- Zustand der Einrichtung, z.. Personal-Dimensionen, Entscheidungs- und Kommunikationsstrukturen, betriebswirtschaftliche Dimensionen, sächlich/räumliche Infrastrukturen usw.. - Qualitätsentwicklung braucht als Grundlage eine Analyse der eigenen Stärken und Schwächen, besonders unter dem Blickwinkel der verschiedenen Zielgruppen/- Kooperationspartner, wie z. B. Jugendliche, Familie, Jugendämter, Schulen usw.. - Qualitätsentwicklung ist ein ständiger Prozess der Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit und der Kommunikation mit den Zielgruppen/Kooperationspartnern über ein gemeinsames Verständnis von Qualität. Hinweise zur Qualitätsentwicklungsbeschreibung - Schauen Sie in Ihre Leistungsbeschreibung: hier steht das Was und Womit. Beschreiben Sie nun das Wie. - Produzieren Sie keine Hochglanzbroschüre. - Definieren Sie hier Ihre wichtigsten Schlüsselprozesse. - Konkretisieren Sie diese anhand von den für Sie wichtigsten Qualitätsmerkmalen. - Wodurch können Sie Ihre gute Arbeit sichtbar machen und belegen (Indikatoren)? - Benennen Sie Ihre Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung Ihrer Qualität. - Sprechen Sie mit Ihrem örtlichen Jugendamt zwecks eines gemeinsamen Verständnisses von Qualität und Absprachen zum zukünftigen Qualitätsdialog. - Verstehen Sie die alltäglichen Rückmeldungen, insbesondere der jungen Menschen und ihrer Familien als wesentliche Hinweise auf die Qualität Ihrer Einrichtung. - Führen Sie die Qualitätsdebatte auch mit Ihren örtlichen/regionalen Nachbareinrichtungen und auf Verbandsebene etc..
4 Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Dezernat 4 Jugend Arbeitshilfe: Leistungsbeschreibung Grundlagen der Leistungsbeschreibung ist die Konzeption der Einrichtung mit - Organisationsform des Trägers - Leitbild - Pädagogische Grundannahmen, Ziele, Methoden - Personelle Anforderungen - etc. I. Überblick der Gesamteinrichtung 1. Zielgruppen 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Überblick der Gesamtleistungen z. B. durch Organigramm 4. Übergreifende Leistungen im personellen Bereich - z. B. Leitung, Beratung Verwaltung Hauswirtschaft, Reinigung, Hausmeister im räumlichen Bereich - z. B. Sportanlagen/Freizeitbereiche 5. Übergreifende Angebote - z. B. im schulischen Bereich im Ausbildungs-/ Beschäftigungsbereich im Versorgungsbereich
5 II. Beschreibung der Leistungsfelder Jedes Leistungsfeld soll nach folgenden Punkten beschrieben werden: 1. Leistungsfeld - z. B. Regelangebote Intensivangebote Verselbständigungsangebote andere Angebote/Projekte 2. Zielgruppe 3. Rechtliche Grundlagen 4. Platzzahl/Betreuungsdichte 5. Sozialpädagogische Grundleistungen - z. B. Alltag/Setting Eltern- und Familienarbeit Psych./therapeutische Leistungen Schul- und Ausbildungsbereich 6. Betreuung - z. B. Anzahl der Mitarbeiter/-innen (Teilzeit ausweisen) Qualifikation der Mitarbeiter/-innen 7. Versorgungsbereich - z. B. hauswirtschaftliche, technische Leistungen Räumlichkeiten/Wohnen 8. Individuelle Zusatzleistungen In der Konzeption formuliert der Träger Ausgangspunkt und Grundlage seiner Arbeit. Zur Konzeption einer Einrichtung gehört das Leitbild weltanschauliche, religiöse, politische, fachliche Grundeinstellungen und daraus abgeleitet die Ziele der Arbeit und die Umsetzung der Ziele. Die Konzeption stellt einen Zusammenhang her zwischen Zielen, Inhalten und Methoden der Arbeit und den Angeboten (Betreuungsformen) der Einrichtung. Eine Leistungsbeschreibung ist die konkrete Beschreibung eines Angebotes. Jede Betreuungsform erfordert eine eigene Leistungsbeschreibung. Die beschriebenen Leistungen stehen in engem Zusammenhang zur Konzeption und leiten sich daraus ab. Leistungsbeschreibungen geben darüber Auskunft, an welchem Ort, von wem, für wen, in welchem Umfang, in welcher Art und zu welchen Kosten der Träger Leistungen anbietet. Die Leistungsbeschreibung unterscheidet zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen. Grundleistungen eines Angebotes stehen allen Hilfeempfängern ständig oder bei Bedarf zur Verfügung. Zusatzleistungen eines Angebotes können für einzelne Hilfeempfänger zeitlich begrenzt angeboten werden. Die Installierung einer Zusatzleistung bedarf der besonderen Vereinbarung im Hilfeplan, sie wird gesondert finanziert.
6 Anlage 1 Differenzierung nach Leistungsangeboten I. Allgemeine Leistungsvereinbarung Hilfen zur Erziehung, Heimerziehung und sonstige Wohnformen Leistungsfelder Intensivangebote Regelangebote Angebote mit niedrigem Betreuungsaufwand andere Angebote Organisationsformen Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze Gruppenform Projekte mit Sondervereinbarungen Lebensgemeinschaften Individualformen Plätze ja nein II. Sonstige Leistungsangebote/Einrichtungsformen (z.b. Tagesgruppe, Inobhutnahme, Vater/Mutter-Kind, Internate, Jugendwohnheime usw.) Leistungsangebote Anzahl Plätze Plätze Plätze I Plätze II Gesamtplatzzahl
7 Anlage 2 I. Differenzierung der Leistungsangebote nach Anschriften, Platzzahl und Anzahl der Fachkräfte 1. Intensivangebote Anzahl, Name und Anschrift 1 Platzzahl Fachkräfte Regelangebote Anzahl, Name und Anschrift Platzzahl Fachkräfte 3. Angebote mit niedrigem Betreuungsaufwand Anzahl, Name und Anschrift Platzzahl Fachkräfte 4. Andere Angebote (Projekte mit Sondervereinbarungen) Anzahl, Name und Anschrift Platzzahl Betreuungskräfte 3 II. Sonstige Leistungsangebote/Einrichtungsformen (z. B. Tagesgruppe, Inobhutnahme, Gemeinsame Wohnformen f. Väter/Mütter und Kinder, Internate, Jugendwohnheime) Anzahl, Name und Anschrift Platzzahl Fachkräfte... 1 der Betreuungsangebote (Gruppen/Einheiten) 2 Anzahl der Vollzeitstellen für Fachkräfte im Gruppendienst 3 Anzahl der Vollzeitstellen für Betreuungskräfte in den Projekten
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