Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement der Musikschule. vom 18. Mai 1999

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement der Musikschule. vom 18. Mai 1999"

Transkript

1 Einwohnergemeinde 4512 Bellach Reglement der Musikschule vom 18. Mai 1999 Stand: 27. April 2004

2 Reglement der Musikschule der Einwohnergemeinde Bellach I. Trägerschaft und Zielsetzung Trägerschaft 1 Die Einwohnergemeinde Bellach führt eine Musikschule. Ziel 2 Die Musikschule ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche eine ihnen angemessene musikalische Ausbildung erhalten. Sie will die SchülerInnen zu einer vertieften Gemütsbildung und sinnvollen Freizeitgestaltung führen. Der Unterricht soll das Verständnis für die Werte der Musik fördern und dem öffentlichen Musikleben aktive Freunde vermitteln. II. Musikunterricht Unterrichtsangebot 3 Es kann folgender Unterricht angeboten werden: Musikalische Grundschulung Rhythmik und Orff Tanz und Bewegung Instrumentalunterricht (mindestens 2 Anmeldungen pro Instrument) Solo-Gesang Ensemblespiel für alle Instrumente Chor Der Unterricht für ein bestimmtes Instrument wird nur angeboten, wenn sich mindestens 2 SchülerInnen dafür anmelden. Das derzeit gültige Konzept bildet den Anhang 1 dieses Reglements. Unterrichtsart 4 Instrumentalunterricht wird in Einzellektionen (1-2 SchülerInnen) oder in Kleingruppen ( 3-4 SchülerInnen) erteilt. Die andern Fächer finden in Grossgruppen (6-12 SchülerInnen) statt. Unterrichtsdauer 5 Eine Unterrichtslektion für Gruppenunterricht dauert mindestens 45 Minuten. Eine Unterrichtslektion für Einzelunterricht dauert 25 Minuten oder 45 Minuten für zwei SchülerInnen. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 2 von 2

3 5-Tage-Woche 6 Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Unterrichtsräume 7 Die Einwohnergemeinde stellt die erforderlichen Unterrichtsräume zur Verfügung. III. SchülerInnen, Eltern Zulassung 8 Das Recht zum Besuch der Musikschule haben SchülerInnen der Volksschule, Jugendliche (Berufs- und KantonsschülerInnen bis zum 20. Altersjahr) die in Bellach wohnhaft sind. Auswärtige 9 Die Musikschule steht in besonderen Fällen auch SchülerInnen sowie Jugendlichen anderer Gemeinden offen. Eintritt 10 Der Eintritt in die Musikschule ist freiwillig. Er erfolgt auf schriftliche Anmeldung hin auf Beginn eines Schuljahres. Neuzuziehende SchülerInnen, die am bisherigen Schulort bereits eine Musikschule besucht haben, können auch im Verlaufe eines Schuljahres aufgenommen werden, sofern die entsprechenden Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Die Anmeldung erfolgt für ein Jahr. Bisherige SchülerInnen haben sich für ein weiteres Schuljahr erneut anzumelden. Pflichten 11 Angemeldete SchülerInnen haben den Musikunterricht regelmässig zu besuchen und zu Hause gemäss den Weisungen der Musiklehrkräfte zu üben. Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder die eingegangenen Verpflichtungen einhalten. Elternbeitrag 12 Für den Musikunterricht ist ein vom Gemeinderat zu bestimmender Elternbeitrag zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. Die derzeit gültigen Elternbeiträge sind aus dem Anhang 2 dieses Reglements ersichtlich. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 3 von 3

4 Gesuche um Reduktion des Elternbeitrages sind an den Musikschulausschuss zu richten, dieser leitet die Gesuche zum Entscheid an die Gemeindeverwaltung weiter. Für auswärtige SchülerInnen wird der Wohngemeinde gemäss Vertrag Rechnung gestellt. Die Wohngemeinde entscheidet über die Höhe des Elternbeitrages und erhebt diesen. Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Elternbeitrages für Stunden, die wegen Krankheit der Lehrkräfte oder Veranstaltungen der Schule ausfallen. Absenzen 13 Absenzen sind den Musiklehrkräften spätestens am Vortag zu melden, bei plötzlicher Erkrankung so bald als möglich. Bei langer Krankheit des Schülers/der Schülerin kann der Musikschulausschuss einen teilweisen Erlass des Elternbeitrages gewähren, sofern das durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. Die Musiklehrkräfte sind nicht verpflichtet, durch den Schüler/die Schülerin versäumte Stunden nachzuholen. Austritt 14 Angemeldete SchülerInnen haben den Musikunterricht grundsätzlich während eines ganzen Schuljahres zu besuchen. AnfängerInnen können auf Wunsch der Eltern und im Einverständnis mit der Musiklehrkraft und der Musikschulleitung auf Ende des ersten Semesters austreten. Die Hälfte der Kurskosten wird zurückerstattet. Wegzüge sind dem/der LeiterIn der Musikschule rechtzeitig zu melden. Austritte innerhalb eines Schuljahres sind ausnahmsweise möglich und müssen schriftlich begründet dem/der MusikschulleiterIn mitgeteilt werden. Der Elternbeitrag wird nicht zurückerstattet. Mahnung und Ausschluss 15 Schüler und Schülerinnen, die den Unterricht nur unregelmässig besuchen, diesen durch ihr Verhalten stören oder es am nötigen Fleiss fehlen lassen, sind von den Musiklehrkräften zu ermahnen. Bleibt die Mahnung erfolglos, sind die Eltern schriftlich zu orientieren. Trifft keine Besserung ein, kann die Musiklehrkraft dem/der LeiterIn der Musikschule unter Bekanntgabe an die Eltern einen schriftlichen Antrag auf Ausschluss aus der Musikschule stellen. Über den Ausschluss entscheidet der/die LeiterIn der Musikschule. Der Elternbeitrag wird nicht zurückerstattet. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 4 von 4

5 IV. Musiklehrkräfte Anstellung 16 Musiklehrkräfte werden öffentlichrechtlich nach dem Beschluss des Gemeinderates vom angestellt. Die Anstellung erfolgt durch den Musikschulausschuss. Nach Möglichkeit werden M2-Lehrer angestellt. Einstufung 17 Der Musikschulausschuss hat die Ausweise der zur Anstellung vorgeschlagenen Musiklehrkräfte dem Erziehungs-Departement (Abteilung Rechnungswesen) einzureichen. Das Erziehungs-Departement nimmt die Einstufung der Musiklehrkräfte instrumentenbezogen vor und teilt der Einwohnergemeinde die Einstufung der Musiklehrkräfte in die entsprechenden Besoldungsklassen (M1, M2, M3) mit. Besoldung Grundsatz 18 Die Besoldung der Musiklehrkräfte erfolgt nach dem Beschluss des Gemeinderates vom und nach der kantonalen Verordnung über Staatsbeiträge an Musikunterricht. Die Besoldungsklassen und -stufen sind im Anhang 3 dieses Reglementes festgehalten. Dienstaltersgeschenke 19 Für die an der Musikschule Bellach geleisteten Dienstjahre werden nach Vollendung des 20. Dienstjahres und sodann nach je 5 weiteren Dienstjahren, Dienstaltersgeschenke im Wert von 1/12 der in den vorangegangenen 5 Jahren bezogenen Jahresdurchschnittsbesoldung ausgerichtet. Gestaltung des Unterrichts 20 Die Musiklehrkräfte erteilen den Unterricht nach zeitgemässen musikpädagogischen und methodischen Grundsätzen und Erkenntnissen. Weiterbildung 21 Sie setzen sich durch Weiterbildung über neue Erkenntnisse und Entwicklungen ins Bild. Durch Weiterbildung, Fortbildung, nach der Anstellung erworbene Diplome etc., entsteht kein Anspruch auf Einstufung in eine höhere Besoldungsklasse. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 5 von 5

6 Schule und Elternhaus 22 Die Musiklehrkräfte beraten die Eltern bei der Wahl der Instrumente. Verzeichnis der SchülerInnen 23 Die Musiklehrkräfte führen ein Verzeichnis der SchülerInnen sowie ein Absenzenverzeichnis. Diese sind auf Verlangen dem/der LeiterIn der Musikschule und dem Musikschulausschuss vorzulegen. Unterrichtsverpflichtung 24 Die Musiklehrkraft ist verpflichtet, den Unterricht gründlich vorbereitet, gewissenhaft und pünktlich zu erteilen. Zusätzliche Verpflichtungen 25 Musiklehrkräfte sind verpflichtet, an Veranstaltungen der Schule, wie an Konzerten, Vortragsübungen, Konferenzen der Lehrkräfte usw., ausserhalb der Unterrichtszeit teilzunehmen. Aus diesen zusätzlichen Verpflichtungen entsteht kein Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen. Absenzen 26 Absenzen sind dem/der LeiterIn der Musikschule und den betroffenen SchülerInnen rechtzeitig zu melden. Lektionen dürfen nur im Einverständnis mit dem/der LeiterIn der Musikschule verschoben werden. Privatunterricht 27 Wenn Lehrkräfte neben ihrer Tätigkeit an der Musikschule Bellach auch Privatunterricht erteilen, darf der Unterricht an der kommunalen Musikschule dadurch nicht beeinträchtigt werden. V. Instrumente und Lehrmittel Leistung der Eltern 28 Die Eltern haben für die im Musikunterricht benötigten Instrumente und Musikalien aufzukommen. Leistungen der Schule 29 Die Instrumente für die musikalische Grundschule und Verbrauchsmaterialien werden von der Schule unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ebenso Musikalien für das Chorsingen, das Ensemblespiel und das Orchester. Die Eltern haften für den Verlust oder mutwillige Beschädigungen. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 6 von 6

7 VI. Behörden und Leitung Musikschulausschuss 30 Der Musikschulausschuss übt im Auftrag der Primarschulkommission die Aufsicht über die Musikschule aus. Er setzt sich aus drei Mitgliedern der Primarschulkommission zusammen und wird durch diese gewählt. Der/die LeiterIn der Musikschule nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Musikschulausschusses teil. Der Musikschulausschuss konstituiert sich selbst. Aufgaben des Musikschulausschusses 31 Der Ausschuss ist für folgende Aufgaben verantwortlich: Das Fächerangebot festlegen Die Lehrkräfte des Musikunterrichts wählen Das Budget erstellen Die Urlaubsgesuche behandeln Die Beschwerden behandeln Den Musikunterricht gegen aussen vertreten Er erlässt Weisungen für die Durchführung des Musikunterrichtes Rechnungsprüfung in Verbindung mit der Finanzverwaltung Leistung der Musikschule 32 Der/die LeiterIn der Musikschule führt die Musikschule in musikpädagogischer, administrativer und organisatorischer Hinsicht. Der/die LeiterIn der Musikschule wird durch die Schulkommission gewählt. Er/Sie erteilt in der Regel Musikunterricht. Er/Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: Führung der Musikschule gemäss diesem Reglement und speziellen Dienstvorschriften Beratung des Musikschulausschusses in administrativen und musikalischen Belangen Einberufung und Leitung der Konferenz der Musiklehrkräfte, welche über die fachliche Gestaltung der Musikschule berät und die zu administrativen Fragen Stellung nimmt. Weiterleitung von Beschlüssen der Konferenz der Musiklehrkräfte an den Musikschulausschuss, der Musiklehrkräfte über Beschlüsse des Musikschulausschusses. Vertretung der Musikschule gegen aussen, soweit diese nicht durch den Musikschulausschuss wahrgenommen wird Rechnungsprüfung in Verbindung mit der Finanzverwaltung P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 7 von 7

8 Konferenz der Musiklehrkräfte 33 Die Konferenz der Musiklehrkräfte setzt sich aus allen gewählten Musiklehrkräften zusammen. Sie wird von dem/der LeiterIn der Musikschule einberufen und präsidiert. VII. Rechtsmittel Beschwerderecht 34 Gegen Verfügung des/der LeitersIn der Musikschule, gegen Entscheide des Musikschulausschusses und gegen Entscheide der Schulkommission aufgrund dieses Reglements kann bei der Gemeinderatskommission innert 10 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Gegen Entscheide der Gemeinderatskommission kann innert 10 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht werden. Beschwerdeverfahren 35 Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach der Gemeindeordnung und dem Gemeindegesetz. Im übrigen gilt das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz). VIII. Schlussbestimmungen Kantonales Recht 36 Die kantonale Schulgesetzgebung ist sinngemäss anwendbar. Kommunales Recht 37 Die Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde Bellach ist sinngemäss anwendbar. Inkrafttreten 38 Dieses Reglement tritt auf den 1. August 1999 in Kraft. Es ersetzt das Reglement über den Musikunterricht an den Schulen Bellach vom 1. Juli 1975 und alle Beschlüsse, die dem Reglement oder einzelnen Bestimmungen des Reglements widersprechen. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 18. Mai 1999 beschlossen. Der Gemeindepräsident: Ernst Walter Der Gemeindeschreiber: Jürg Marti Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 27. April 2004 mit Beschluss Nr. 5 revidiert. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 8 von 8

9 Anhang I zum Reglement der Musikschule Angebots- und Unterrichtskonzept der Musikschule Bellach In der Unterstufe werden nur Gruppen- oder Grossgruppenunterricht angeboten. Der eigentliche Instrumentalunterricht beginnt erst in der Mittelstufe, ab 4. Klasse. Es gibt keine planlosen Einsteiger mehr, die vom Angebot profitieren und nach 2-3 Jahren mangels Interesse aussteigen. In der 4. Klasse können sich die Eltern und Schüler bewusster für das Erlernen eines bestimmten Instrumentes entscheiden. Der Früheinstieg in den Instrumentalunterricht ab der 2. Klasse ist zum doppelten Elternbeitrag möglich. Es wird den Schülern die Möglichkeiten geboten in Ensembles, kleinen Orchestern oder einer Band musizieren zu können. In der Oberstufe wird der Instrumentalunterricht der Mittelstufe weiterhin angeboten. Unterstufe Schuljahr Gruppengrösse Lektionsdauer Angebot 1. EK Grossgruppen Grossgruppen Grossgruppen 6-10 ab Min. Grundkurs spezial 45 Min. Grundkurs 1 45 Min. Grundkurs 2 Früheinsteiger für Solo-Instrumentalunterricht zu doppeltem Elternbeitrag durch Empfehlung Musiklehrkraft an Musikschulleitung. 3. Grossgruppen Min. Tanz und Bewegung, Rhythmik und Perkussion ab er 45 Min. Gitarre Begleitung 3-4er 45 Min. Sopranblockflöte 45 Min. Schülerchor Mittel- und Oberstufe Entscheid Eltern Schüler - Musiklehrkraft - wie weiter Schuljahr Gruppengrösse Lektionsdauer Angebot ab er 45 Min. Trommel, Sopranblockflöte, Gitarre Begleitung ab 4. Solounterricht 2er- Gruppen: 45 Min. Einzelunterricht: Sopran-, Altblockflöte Blechblasinstrumente Klarinette P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 9 von 9

10 25 Min. 35 Min. 45 Min. Querflöte Saxophon Akkordeon Klavier Violine Cello Schlagzeug Keyboard Gitarre E. Bass E. Gitarre Solo-Gesang Grossgruppen 45 Min. Schülerchor Ensemble Orchester Entscheid Eltern Schüler - Musiklehrkraft - wie weiter Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 18. Juni 1999 beschlossen. Der Gemeindepräsident: Ernst Walter Der Gemeindeschreiber: Jürg Marti Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 18. Februar 2003 mit Beschluss Nr. 1 revidiert. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 27. April 2004 mit Beschluss Nr. 5 revidiert P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 10 von 10

11 Anhang II zum Reglement der Musikschule Elternbeiträge Die Elternbeiträge werden ab Schuljahr 1998 / 1999 neu nach Gruppengrösse festgelegt. Kurs Schüleranzahl Lektionsdauer Elternbeitrag Grundkurs spezial Min. gratis Grundkurs Min. gratis Grossgruppen - Grundkurs 2 - Tanz & Bewegung Grossgruppen - Rhythmik & Perkussion Min Min Schülerchor 45 Min Sopranblockflöte Min Gitarre Begleitung Min Trommel Min Soloinstrumente / Solo-Gesang Einzelunterricht Einzelunterricht Einzelunterricht 2er Gruppen 25 Min. 35 Min. 45 Min. 45 Min Ensemble / Orchester / Band 45 Min. gratis (60.- *) Das Musizieren in Ensemble, Orchester und Band wird gratis angeboten. Von den Schülern wird verlangt, dass sie bereit sind, zum Nutzen der Gemeinde aufzutreten (div. Gemeindeveranstaltungen). *) Der Beitrag gilt nur für folgende Kategorien: Schüler, die keinen Einzelunterricht besuchen Erwachsene und auswärtige Mitwirkende P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 11 von 11

12 Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 18. Mai 1999 beschlossen. Der Gemeindepräsident: Ernst Walter Der Gemeindeschreiber: Jürg Marti Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 18. Februar 2003 mit Beschluss Nr. 1 revidiert. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 27. April 2004 mit Beschluss Nr. 5 revidiert. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\07-musikschule.doc / Seite 12 von 12

Musikschulreglement 1

Musikschulreglement 1 Musikschulreglement 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Trägerschaft und Zielsetzungen 3 II. Musikunterricht 3 III. Schüler, Eltern 4 IV. Musiklehrpersonen 6 V. Instrumente und Lehrmittel 8 Vl. Behörden und

Mehr

Musikschulreglement 1

Musikschulreglement 1 Musikschulreglement 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Trägerschaft und Zielsetzungen 3 II. Musikunterricht 3 III. Schüler, Eltern 4 IV. Musiklehrpersonen 6 V. Instrumente und Lehrmittel 8 Vl. Behörden und

Mehr

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Luterbach

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Die Gemeindeversammlung - gestützt auf 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 und 3 der Gemeindeordnung - beschliesst: I. Trägerschaft und

Mehr

Musikschulreglement vom

Musikschulreglement vom Musikschulreglement vom 06.07.05 Gemeinde Aarburg Rathaus CH-4663 Aarburg Tel. 06 787 4 4 Fax 06 787 4 0 www.aarburg.ch Inhaltsverzeichnis I. Trägerschaft und Zielsetzung... 3 Trägerschaft / Zielsetzung...

Mehr

Reglement der Musikschule Niederwil

Reglement der Musikschule Niederwil Reglement der Musikschule Niederwil 1 Sinn und Zweck 1 Die Musikschule Niederwil vermittelt Kindern aller Schulstufen sowie Jugendlichen und Erwachsenen eine qualifizierte musikalische Ausbildung, fördert

Mehr

Reglement über die Musikschule der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn

Reglement über die Musikschule der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn Reglement über die Musikschule der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn vom 7. Dezember 2010 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf 56 lit. a) Gemeindegesetz vom 16. Februar 1992 und

Mehr

Angebot und Anmeldung Schuljahr 2017/2018

Angebot und Anmeldung Schuljahr 2017/2018 Angebot und Anmeldung Schuljahr 07/08 Instrumentenvorstellung Freitag, 4. März 07 8.00-9.0 Uhr Schulhaus Einschlag Anmeldefrist 0. April 07 Liebe Eltern, Liebe Kinder und Jugendliche Die Musikschule Bettlach

Mehr

R E G L E M E N T über den Unterricht an der städtischen Musikschule Brugg. I. Allgemeine Bestimmungen

R E G L E M E N T über den Unterricht an der städtischen Musikschule Brugg. I. Allgemeine Bestimmungen R E G L E M E N T über den Unterricht an der städtischen Musikschule Brugg I. Allgemeine Bestimmungen Geschlecht 1 Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe gelten generell für beide Geschlechter. Grundsatz

Mehr

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach vom 0. Juni 04 Der Einwohnergemeinderat Alpnach erlässt gestützt auf Artikel 94 Ziff. 8 der Kantonsverfassung a vom 9. Mai 968 und auf Artikel 9 Absatz

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

Reglement. der. Musikschule

Reglement. der. Musikschule Reglement der Musikschule Seite 1 von 7 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Allgemeines 4 2 Schüler 4 Nachbargemeinden 4 3 Musikschulleiter / Musiklehrer 4 II. ORGANE

Mehr

Reglement für die Musikschule. der politischen Gemeinde Gaiserwald

Reglement für die Musikschule. der politischen Gemeinde Gaiserwald Reglement für die Musikschule der politischen Gemeinde Gaiserwald vom 18. August 2008 1 1 Vom Gemeinderat Gaiserwald erlassen am 18. August 2008; rechtsgültig geworden durch Genehmigung des Bildungsdepartementes

Mehr

Informationen und Anmeldung. Schuljahr 2017 / 18

Informationen und Anmeldung. Schuljahr 2017 / 18 Informationen und Anmeldung Schuljahr 2017 / 18 Orientierung zum Schuljahr Angebot Schulgeld und Unterrichtsform Konzertvorschau Orientierung zum Schuljahr 2017 / 18 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen

Mehr

Angebot und Anmeldung Schuljahr 2015/2016

Angebot und Anmeldung Schuljahr 2015/2016 Angebot und Anmeldung Schuljahr 2015/2016 Instrumentenvorstellung Freitag, 20. März 2015 18.00-19.00 Uhr, Schulhaus Einschlag Anmeldefrist 4. Mai 2015 Geschätzte Eltern Sie haben die Anmeldungsunterlagen

Mehr

MUSIKSCHULE. Stansstad. Kursprogramm 2007/2008. Musikunterricht für: Kinder Jugendliche Erwachsene

MUSIKSCHULE. Stansstad. Kursprogramm 2007/2008. Musikunterricht für: Kinder Jugendliche Erwachsene MUSIKSCHULE Stansstad Kursprogramm 2007/2008 Musikunterricht für: Kinder Jugendliche Erwachsene RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE BILDUNG (RMB) Die Schulgemeinde Stansstad setzt im Bereich der rhythmisch-musikalischen

Mehr

Reglement Musikschule

Reglement Musikschule SCHNEISINGEN Reglement Musikschule Beschlossen durch die Gemeindeversammlung: 27. November 2015 Inkrafttreten am: 1. August 2016 Reglement Musikschule Schneisingen Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine

Mehr

Vertrag über die Führung einer Kreismusikschule

Vertrag über die Führung einer Kreismusikschule Ord. Nr. 08.0 G E M E I N D E P R A T T E L N Vertrag über die Führung einer Kreismusikschule vom 8. März / 4. Mai / 8. Juni 0 Vertrag über die Führung einer Kreismusikschule vom 8. März / 4. Mai / 8.

Mehr

ALLGEMEINES REGLEMENT DER MUSIKSCHULE REINACH AG

ALLGEMEINES REGLEMENT DER MUSIKSCHULE REINACH AG ALLGEMEINES REGLEMENT DER MUSIKSCHULE REINACH AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Grundsatz 1 Die Einwohnergemeinde Reinach unterhält eine Musikschule zur Förderung der musikalischen Erziehung und Bildung.

Mehr

Musikschule Inwil. Schulprogramm 2017/2018. Anmeldeschluss: 30. April Musikschulleitung

Musikschule Inwil. Schulprogramm 2017/2018. Anmeldeschluss: 30. April Musikschulleitung Musikschule Inwil Schulprogramm 2017/2018 Anmeldeschluss: 30. April 2017 Musikschulleitung Manuel Imhof Hirzenmatt 2 6037 Root 041 448 02 10 musikschule@inwil.ch Ausbildungsmöglichkeiten Grundschulangebot

Mehr

Verordnung. über die Musikschule in den Gemeinden Hergiswil b. W. und Menznau. vom 18. September Seite 1 von 5

Verordnung. über die Musikschule in den Gemeinden Hergiswil b. W. und Menznau. vom 18. September Seite 1 von 5 Verordnung über die Musikschule in den Gemeinden Hergiswil b. W. und Menznau vom 18. September 2014 Seite 1 von 5 Vorbemerkungen Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung des Kantons Luzern vom

Mehr

Verordnung für die Musikschule der Gemeinde Escholzmatt-Marbach

Verordnung für die Musikschule der Gemeinde Escholzmatt-Marbach Ausgabe vom 4. Februar 2015 Verordnung für die Musikschule der Gemeinde Escholzmatt-Marbach vom 23. Januar 2013 Der Gemeinderat Escholzmatt-Marbach erlässt gestützt auf Art. 15 Abs. 2 des Schulreglements

Mehr

Musikschule Schönenwerd Anmeldung für die Musikschule im Schuljahr 2016/17

Musikschule Schönenwerd Anmeldung für die Musikschule im Schuljahr 2016/17 Musikschule Schönenwerd Anmeldung für die Musikschule im Schuljahr 2016/17 12. März 2016 um 10.00 Uhr Informationsmorgen in der Aula des Schulhauses Feld Name Adresse Telefon/Mobile Vorname des Vaters

Mehr

Reglement über die Schulzahnpflege

Reglement über die Schulzahnpflege Reglement über die Schulzahnpflege vom 25. Juni 1996 Die Gemeindeversammlung, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und 11 Absatz 2 litera a) Gemeindeordnung vom 27. Juli

Mehr

Anmeldung für die Musikschule im Schuljahr 2017/18

Anmeldung für die Musikschule im Schuljahr 2017/18 Musikschule Schönenwerd Anmeldung für die Musikschule im Schuljahr 2017/18 Name Adresse Telefon/Mobile Vorname des Vaters oder der Mutter Vorname Wohnort Geburtsdatum Aktuelle Klasseneinteilung: E-Mail-Adresse

Mehr

Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen

Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen 3.6.1 Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen vom 05.06.1990 in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen Änderungen: 1. Änderungssatzung vom 13.05.2004 (In Kraft getreten

Mehr

Musikschulprogramm Schuljahr 2011/2012

Musikschulprogramm Schuljahr 2011/2012 Musikschulprogramm Schuljahr 2011/2012 Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist, zu schweigen. Victor Hugo, französischer Schriftsteller, 1802-1885 Anmeldeschluss

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 3 2 / Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Stufen: - der elementaren Musikerziehung in der Grundstufe, - musikalische

Mehr

Willkommen in der Musikschule Schöftland

Willkommen in der Musikschule Schöftland Willkommen in der Musikschule Schöftland www.sch.ch Oktober 2010 Die Musik ist die Sprache des Herzens. Chinesische Weisheit Die in dieser Broschüre verwendeten Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen

Mehr

SCHULREGLEMENT DER MUSIKSCHULE REGION LAUFENBURG

SCHULREGLEMENT DER MUSIKSCHULE REGION LAUFENBURG SCHULREGLEMENT DER MUSIKSCHULE REGION LAUFENBURG Alle Personenbeschreibungen gelten sinngemäss immer für beide Geschlechter. Mit Lehrperson ist immer die Instrumentallehrperson, respektive mit Schulleitung

Mehr

März Schulentlassene mit Wohnort Kölliken können bis zum 20. Altersjahr in der Musikschule verbleiben (Tarife s. Seite Elternbeiträge).

März Schulentlassene mit Wohnort Kölliken können bis zum 20. Altersjahr in der Musikschule verbleiben (Tarife s. Seite Elternbeiträge). Schuljahr 2015 / 2016 Liebe Eltern März 2015 Im vorliegenden Prospekt unterbreiten wir Ihnen das Angebot der Musikschule Kölliken. Bitte lesen Sie die Broschüre aufmerksam durch. Sie enthält auch Bestimmungen

Mehr

Schulordnung der Musikschule Rontal (Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Root)

Schulordnung der Musikschule Rontal (Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Root) Schulordnung der Musikschule Rontal (Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Root) Inhaltsverzeichnis Art. 1 Grundauftrag... 3 Art. 2 Fächerangebot... 3 Art. 3 Schulprogramm... 3 Art. Aufnahme / Austritt...

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr

Musikschule. Am Alten Rhein. Zweckverbandsvereinbarung

Musikschule. Am Alten Rhein. Zweckverbandsvereinbarung Musikschule Am Alten Rhein Zweckverbandsvereinbarung Im Sinne einer besseren Verständlichkeit wird in dieser Vereinbarung die männliche Form verwendet. Selbstverständlich gilt sinngemäss über auch die

Mehr

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18 14.6 Gestützt auf Art. 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 sowie auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung erlässt die Gemeinde Celerina/Schlarigna

Mehr

Musikunterricht für Kinder und Jugendliche. Schuljahr 2016/17

Musikunterricht für Kinder und Jugendliche. Schuljahr 2016/17 Musikunterricht für Kinder und Jugendliche Schuljahr 2016/17 Musikschule Solothurn Lorenzenstrasse 1, 4500 Solothurn Büro Schulleitung: Telefon 032 623 93 49 (Dienstag bis Donnerstag, 14.00 bis 17.00 Uhr)

Mehr

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck:

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck: SATZUNGEN 1. ALLGEMEIN 1.1 Name und Sitz Unter dem Namen Überregionale Musikschule Surbtal, nachfolgend ÜMS genannt, besteht mit Sitz in Lengnau ein Gemeindeverband im Sinne der 74 bis 82 des Gemeindegesetzes.

Mehr

Primarschulgemeinde Benken. JMS Benken /

Primarschulgemeinde Benken. JMS Benken / Primarschulgemeinde Benken 2011-04 JMS Benken / www.benken.ch 1 Musikunterricht für Kinder und Jugendliche die Freude und Interesse an Musik haben. die nicht nur Musik hören, sondern auch Musik machen

Mehr

Die Musikschule Kulm stellt sich vor

Die Musikschule Kulm stellt sich vor Die Musikschule Kulm stellt sich vor Elternbroschüre mit Informationen zu Angebot und Unterricht an der Musikschule Kulm Ausgabe Februar 2016 Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte Die vorliegende

Mehr

Musikunterricht für Kinder und Jugendliche. Schuljahr 2016/17

Musikunterricht für Kinder und Jugendliche. Schuljahr 2016/17 Musikunterricht für Kinder und Jugendliche Schuljahr 2016/17 Verena Bucher Stemmer Schulleiterin Bernstrasse 4 4562 Biberist Telefon 032 671 12 36 E-Mail: verena.bucher@schulenbiberist.ch www.schulenbiberist.ch

Mehr

MUSIKSCHULE ELTERNINFORMATION DER SCHULE ENTFELDEN

MUSIKSCHULE ELTERNINFORMATION DER SCHULE ENTFELDEN MUSIKSCHULE ELTERNINFORMATION DER SCHULE ENTFELDEN MUSIKSCHULE ELTERNINFORMATION DER SCHULE ENTFELDEN www.schule-entfelden.ch/musikschule DIE MUSIK IST DIE SPRACHE DES HERZENS. Chinesische Weisheit LIEBE

Mehr

Kantonale Talentförderung Musik Klassik Reglement

Kantonale Talentförderung Musik Klassik Reglement Kantonale Talentförderung Musik Klassik Reglement Anhang L I. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Gesetzliche Grundlagen Musikschulgesetz vom 8. Juni 0 (MSG; BSG.) Musikschulverordnung vom. Februar 0 (MSV; BSG.) Reglement

Mehr

PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG

PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG der Einwohnergemeinde Hildisrieden vom. August 000 Personal- und Besoldungsordnung INHALT Seite I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich II. Personalrecht des Kantons Art.

Mehr

Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse

Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse vom 17. Juni 1994 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage... 3 2. Grundsätze... 3 3. Aufsichtskommission...

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Inhaltsverzeichnis 1 Trägerschaft 2 2 Aufgaben 2 3 Schuljahr 2 4 Anmeldungen 2 5 Aufnahme 2 6 Abmeldungen 3 7 Entlassungen 3 8 Unterricht 3 9 Studienvorbereitende

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Tagesschulverordnung Beschlossen durch den Gemeinderat am 19. Mai 2010 Änderungen vom 8. Juni 2011, 28. März 2012 und 9. März 2016 Die Einwohnergemeinde Meikirch erlässt gestützt

Mehr

Musikschule Region Willisau. Reglement

Musikschule Region Willisau. Reglement Musikschule Region Willisau Reglement Der Musikschulunterricht ist ein freiwilliges Bildungsangebot der Musikschule Region Willisau. Sie umfasst die Gemeinden Alberswil, Ettiswil und Willisau. Mit Genehmigung

Mehr

Die Musikschule Region Willisau veröffentlicht jährlich ein Schulprogramm mit folgendem Inhalt:

Die Musikschule Region Willisau veröffentlicht jährlich ein Schulprogramm mit folgendem Inhalt: Musikschule Region Willisau Schulordnung 1. Allgemeine Grundlagen Gestützt auf das Reglement der Musikschule Region Willisau erlässt die Verbandsleitung folgende Schulordnung. Sie regelt das Unterrichtsangebot

Mehr

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines Satzung der städtischen Musikschule (Ratsbeschluss vom 14.12.2010) 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Mettmann und trägt den Namen "Städtische Musikschule

Mehr

Stiftung Musikschule Unteres Worblental

Stiftung Musikschule Unteres Worblental Stiftung Musikschule Unteres Worblental Der Stiftungsrat erlässt gestützt auf die Stiftungsurkunde vom 21. Dezember 1976, der Abänderung der Urkunde vom 30. November 1982 und das Kantonale Dekret über

Mehr

REGLEMENT FÜR DAS REGIONALE PFLEGEHEIM ROMANSHORN

REGLEMENT FÜR DAS REGIONALE PFLEGEHEIM ROMANSHORN REGLEMENT FÜR DAS REGIONALE PFLEGEHEIM ROMANSHORN Gestützt auf Art. 20 lit. j der Gemeindeordnung der Gemeinde Romanshorn vom 26. November 2002 erlässt die Gemeindeversammlung das nachstehende Reglement

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe 8.. Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe RRB vom. September 998 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer des Volksbeschlusses

Mehr

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:

Mehr

EIN INSTRUMENT ERLERNEN

EIN INSTRUMENT ERLERNEN EIN INSTRUMENT ERLERNEN Die aktive Beschäftigung mit Musik und Tanz fördert die Entwicklung und Stärkung einer lebendigen und vielseitigen Persönlichkeit. Sie hilft mit, Toleranz und soziale Kompetenz

Mehr

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN R E G L E M E N T ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Die Einwohnergemeinde Subingen erlässt, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und die Vollziehungs-Verordnung

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

SCHULORDNUNG FÜR DIE MUSIKSCHULE KLANGWERKSTATT AMBERG

SCHULORDNUNG FÜR DIE MUSIKSCHULE KLANGWERKSTATT AMBERG SCHULORDNUNG FÜR DIE MUSIKSCHULE KLANGWERKSTATT AMBERG Abschnitt I Aufgabengliederung 1 Aufbau Die Musikschule gliedert sich in 1. Musikalische Grundfächer 2. Vokalunterricht 3. Instrumentalunterricht

Mehr

S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010

S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat am 7. Dezember 2010 folgende Schulordnung für die Musikschule Pfullingen beschlossen:

Mehr

Musik entdecken Freude erleben

Musik entdecken Freude erleben Musik entdecken Freude erleben Musik ist jener Bereich der Kultur, der uns am nächsten ist. Den Grund dafür kennen wir alle nur zu gut. Musik bewegt uns emotional auf eine ganz einzigartige Weise. In den

Mehr

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch 1. Aufgaben Die Musikschule der Gemeinde Haßloch ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische

Mehr

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 SCHULORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 Schulordnung Der Gemeinderat Quarten erlässt gestützt auf - Art. 3 und Art. 23 des Gemeindegesetzes 1, - Art. 33 des Volksschulgesetzes 2, - sowie

Mehr

Verordnung für die Gewerbliche Berufsschule Chur (GBC)

Verordnung für die Gewerbliche Berufsschule Chur (GBC) $$$ 75 Verordnung für die Gewerbliche Berufsschule Chur (GBC) Beschlossen vom Gemeinderat am 5. Mai 00 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Trägerschaft Die Gewerbliche Berufsschule Chur (GBC) wird von der

Mehr

Musikunterricht für Kinder und Jugendliche. Schuljahr 2017/18

Musikunterricht für Kinder und Jugendliche. Schuljahr 2017/18 Musikunterricht für Kinder und Jugendliche Schuljahr 2017/18 Verena Bucher Stemmer Schulleiterin Bernstrasse 4 4562 Biberist Telefon 032 671 12 36 E-Mail: verena.bucher@schulenbiberist.ch www.schulenbiberist.ch

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen. vom 17. Dezember 1996

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen. vom 17. Dezember 1996 Einwohnergemeinde 4512 Bellach Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen vom 17. Dezember 1996 Stand: 12. Juni 2007 Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine

Mehr

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2 Satzung der Musikschule Ettlingen () Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 II. Aufgaben der Musikschule... 2 III. Aufbau der Musikschule / Verwaltungsrat... 2 IV. Unterricht, Gebühren und Gebührenmaßstab...

Mehr

SCHULORDNUNG der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (Beschluß des Kreistages vom )

SCHULORDNUNG der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (Beschluß des Kreistages vom ) SCHULORDNUNG der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (Beschluß des Kreistages vom 06.02.1995) Inhaltsübersicht 1 Aufgabe 2 Aufbau 3 Unterrichtszeiten 4 Unterrichtsfächer 5 Teilnahmevoraussetzungen

Mehr

Reglement. für den. Kindergarten. der

Reglement. für den. Kindergarten. der Kindergartenreglement.doc EINWOHNERGEMEINDE STARRKIRCH-WIL SOLOTHURN Reglement für den Kindergarten der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil - 2 - Inhaltsverzeichnis Paragraph Text Seite INHALTSVERZEICHNIS...2

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen Schule Kloten der Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen Stand 10.07.2014 Schule Kloten Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen Seite 1 Alle Formulare und Dokumente können als PDF-Datei im Internet unter

Mehr

Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden

Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden 87. Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden vom 4. November 00 (Stand. August 05). Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Musikschule Region Schötz

Musikschule Region Schötz Musikschule Region Schötz Musikschulprogramm Schuljahr 2015/2016 Die Musik spricht für sich allein. Vorausgesetzt, wir geben ihr eine Chance. Yehudi Menuhin (1916 1999); Geiger, Bratschist und Dirigent

Mehr

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Inhalt: ZIELE UND ZWECK DER JUGENDFEUERWEHR I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN II. MITGLIEDSCHAFT III. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER IV. LEITUNG DER

Mehr

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Schulzahnpflegereglement R 1 Schulzahnpflegereglement der EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 23. Juni 2004 Schulzahnpflegereglement R 2 Alle hier verwendeten Funktionsbezeichnungen

Mehr

Musikschule Unterrheintal Angeschlossene Schulgemeinden: Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Heerbrugg, Oberegg, OMR, Widnau

Musikschule Unterrheintal Angeschlossene Schulgemeinden: Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Heerbrugg, Oberegg, OMR, Widnau Schulprospekt Musikschule Unterrheintal Angeschlossene Schulgemeinden: Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Heerbrugg, Oberegg, OMR, Widnau Die Musikschule Unterrheintal bietet Schülerinnen und Schülern,

Mehr

Gemeinde Emmen 6020 Emmenbrücke. Verordnung über das Jugendparlament

Gemeinde Emmen 6020 Emmenbrücke. Verordnung über das Jugendparlament Gemeinde Emmen 6020 Emmenbrücke Verordnung über das Jugendparlament Ausgabe 2005 2 Gestützt auf Art. 43 der Gemeindeordnung von Emmen erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung über das Jugendparlament:

Mehr

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011)

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011) Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010) Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,

Mehr

Akkordeon/Schwyzerörgeli Blockflöte Cornet Euphonium. Trompete Violine/Viola Violoncello Waldhorn. Musikalische Grundschule neu Tigerklarinette

Akkordeon/Schwyzerörgeli Blockflöte Cornet Euphonium. Trompete Violine/Viola Violoncello Waldhorn. Musikalische Grundschule neu Tigerklarinette Unser Angebot Akkordeon/Schwyzerörgeli Blockflöte Cornet Euphonium neu Fagott Gesang Gitarre Klarinette Klavier neu Kontrabass Oboe Posaune Querflöte/Piccolo Saxophon Schlagzeug neu Sing and play Trompete

Mehr

Vollzugsverordnung zur Personalund Besoldungsverordnung für die Musikschule Arth-Goldau (VVOPBM)

Vollzugsverordnung zur Personalund Besoldungsverordnung für die Musikschule Arth-Goldau (VVOPBM) Vollzugsverordnung zur Personalund Besoldungsverordnung für die Musikschule Arth-Goldau (VVOPBM) Genehmigt durch den Gemeinderat Arth am: 11. August 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck / Geltungsbereich

Mehr

Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , ,

Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , , Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom 16.12.92 zuletzt geändert am 20.05.2008, 07.11.2011, 05.12.2016 Auf Grund 6 Abs. 1 der Satzung über die Einrichtung und den Betrieb einer

Mehr

Musikschule der Stadt Neu-Ulm

Musikschule der Stadt Neu-Ulm Musikschule der Stadt Neu-Ulm Musikgarten, Musikalische Früherziehung Instrumental- und Vokalunterricht Ensembles, Chor, Bands Das Unterrichtsangebot In unsere Musikschule gehen Kinder, Jugendliche und

Mehr

Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst

Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst 11.08 Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst gültig ab 1. April 2005 Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege vom 15. November 1965, mit Änderung

Mehr

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden Schulpflegereglement der Gemeinde Hildisrieden vom 23. August 2000 rev. am 11. Dezember 2003 Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG), das Projekt Schulen mit Profil sowie

Mehr

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15 Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. Raiffeisenplatz 2 83342 Tacherting Tel.: 08622/227 Fax: 08622/919970 Email: info@musikschule-emertsham.de Gebührenordnung für die Sing- und

Mehr

Informationsblatt Schulordnung. der Musikschule Küttigen-Biberstein

Informationsblatt Schulordnung. der Musikschule Küttigen-Biberstein Gemeinde Küttigen Gemeinde Biberstein Informationsblatt Schulordnung der Musikschule Küttigen-Biberstein 2016 Informationsblatt/Schulordnung Unter der Bezeichnung "Musikschule Küttigen-Biberstein" bieten

Mehr

Angebot Schuljahr 2016/2017

Angebot Schuljahr 2016/2017 MUSIKSCHULE SCHANFIGG Angebot Schuljahr 2016/2017 www.musikschule-schanfigg.ch ANGEBOT AB SOMMERSEMESTER 2016 2 KOSTEN 2 INSTRUMENTALER FRÜHUNTERRICHT 3 DAS ORCHESTER 4 DAS ORCHESTER PROBT WEITER! 5 ENSEMBLESPIEL

Mehr

Schulreglement der Musikschule Konservatorium Bern

Schulreglement der Musikschule Konservatorium Bern Schulreglement SEITE 1 Schulreglement der Musikschule Konservatorium Bern Der Stiftungsrat der Musikschule Konservatorium Bern, gestützt auf Art. 6.1 der Stiftungsstatuten vom 1.1.2000 beschliesst: I Trägerschaft

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE

EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Stand 26.11.2012 REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Sämtliche Berufs- und Funktionsbezeichnungen dieses Reglements gelten in gleicher

Mehr

Instrumentalangebote

Instrumentalangebote Instrumentalangebote Blockflöten Renata Würsten Cello Camilla Flessner und Christoph Ehrsam Klavier Flavio Dora Voraussichtliche Unterrichtstage: Dienstag,, Freitag Violine Ursula Schnepp Elektro-Bass

Mehr

Gesetz über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton Graubünden (Fortbildungsgesetz)

Gesetz über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton Graubünden (Fortbildungsgesetz) 433.00 Gesetz über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton Graubünden (Fortbildungsgesetz) Vom 3. Juni 976 (Stand. Januar 06) Vom Volke angenommen am 3. Juni 976 ). Allgemeine

Mehr

Reglement über die Organisation und den Betrieb der Musikschule Oensingen- Kestenholz

Reglement über die Organisation und den Betrieb der Musikschule Oensingen- Kestenholz ZWECKVERBAND KREISSCHULE BECHBURG Reglement über die Organisation und den Betrieb der Musikschule Oensingen- Kestenholz Von der Delegiertenversammlung genehmigt am 25. Februar 1982. Änderungen von der

Mehr

Verordnung Zweckverband Musikschule beider Frenkentäler

Verordnung Zweckverband Musikschule beider Frenkentäler Verordnung Zweckverband Musikschule beider Frenkentäler Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Musikschule beider Frenkentäler, gestützt auf 34 f Absatz 1 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 (GemG/Änderung

Mehr

Angebote. Schuljahr 2018/2019. Kinder Jugendliche Erwachsene

Angebote. Schuljahr 2018/2019. Kinder Jugendliche Erwachsene Angebote Schuljahr 2018/2019 Kinder Jugendliche Erwachsene Die regionale Musikschule für Gross und Klein! Liebe Musikinterressierte Mit dieser Broschüre lernen Sie das gesamte Angebot der Musikschule Saanenland-Obersimmental

Mehr

Freude an der Musik ist unser. Programm

Freude an der Musik ist unser. Programm Freude an der Musik ist unser Programm 2017/18 Besuchen Sie mit Ihren Kindern unseren Instrumentenparcours: Samstag, 18.03.2017, 09.30 12.30 Uhr, Schulhaus Meiersmatt Anmeldeschluss: Sonntag, 9. April

Mehr

Merkblatt zum Instrumentalunterricht, Schuljahr 2015/16

Merkblatt zum Instrumentalunterricht, Schuljahr 2015/16 Merkblatt zum Instrumentalunterricht, Schuljahr 2015/16 Das Erlernen eines Instruments ist eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Es fördert die Musikalität, die Konzentration und die Motorik. Das Musizieren

Mehr

VERORDNUNG ZUR PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG

VERORDNUNG ZUR PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG VERORDNUNG ZUR PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG der Einwohnergemeinde Hildisrieden vom 16. August 2000 / 15. Oktober 2001 Verordnung zur Personal- und Besoldungsordnung Seite 2 INHALT... Seite I BESOLDUNG

Mehr

Musikschule Rothenthurm

Musikschule Rothenthurm Musikschule Rothenthurm Reglement der Musikschule Rothenthurm (MSR) 1. Zweck und rechtliche Stellung 1.1. Die Gemeinde Rothenthurm führt eine Musikschule, deren Besuch freiwillig ist. Die Musikschule bezweckt

Mehr

und Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden

und Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden Jederzeit kostenlose Probestunden

Mehr

MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE

MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE Die Musikvereinigung seit 1749 Thannhausen e.v. erlässt folgende GESCHÄFTSORDNUNG für die

Mehr

Schulleitung. Organisationsreglement. vom 5. Februar

Schulleitung. Organisationsreglement. vom 5. Februar Schulleitung Organisationsreglement vom 5. Februar 2002 04.11.500 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 2 Art. 1 Grundsatz 2 Art. 2 Wahl 2 Art. 3 Auftrag 2 II. Schulleitung 2 Art. 4 Aufgaben

Mehr