Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss

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1 Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) DRUCKSACHE ZRF-VV BESCHLUSSVORLAGE Bearbeitet von: Tel.Nr.: Datum: Steffen Bitter 0761/ Thomas Wisser 0761/ Betreff: Integriertes regionales Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn Sachstandsbericht zur Projektentwicklung: Infrastrukturausbau und künftiger S-Bahn-Betrieb; - Realisierungs- und Finanzierungsvertrag Drei-Seen-Bahn; - S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag 2014 (SBMV-14) Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss VV X X Die Verbandsversammlung fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Sachstandsbericht zum integrierten regionalen Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, mit dem Land Baden- Württemberg und der DB AG den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für den barrierefreien Ausbau der Stationen an der Drei-Seen-Bahn abzuschließen. ANLAGEN: 1 Breisgau-S-Bahn 2020: Liniennetzplan Ausbaustufe 2018-neu 2 Ausbaustufe 2018-neu: Übersicht Infrastrukturmaßnahmen und Kosten 3 Ausbaustufe 2018-neu: Projektstand und Umfang der Infrastrukturmaßnahmen 4 S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag SBMV 2014 am 26.September 2014 unterzeichnet Seite 1

2 DRUCKSACHE ZRF-VV Begründung 1. Integriertes regionales Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2005 Der ZRF hat gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg und in Abstimmung mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen in der Region, der Deutschen Bahn AG und der Südwestdeutschen Verkehrs-AG (SWEG), zwischen 1996 und 1997 das Integrierte regionale Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2005 entwickelt. Ziel des Konzeptes ist, die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr im Gebiet des ZRF durch ein alle öffentlichen Verkehrsmittel umfassendes Konzept wesentlich zu steigern. Ausgebaut und optimal verknüpft werden sollen die Angebote des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV; d.h. des Eisenbahnverkehrs) der regional bedeutsamen Stadtbahnstrecken in Freiburg und der Regionalbuslinien zu einem Nahverkehrskonzept aus einem Guss, um die Region mit einem deutlich erweiterten, vertakteten und damit für die Fahrgäste einprägsamen Fahrplanangebot zu erschließen. Gemäß den Beschlüssen der Verbandsversammlung im Juni 1997 und Juli 1998 wurden als erste Maßnahmen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und der Stadtbahn der Ausbau der Breisacher Bahn, der Kaiserstuhlbahn Ost, der Elztalbahn und der Stadtbahn Haslach in Angriff genommen. Auch konnte der SPNV auf der Strecke Müllheim - Neuenburg reaktiviert werden. Diese Maßnahmen wurden unter dem Begriff Pilotstrecken zusammengefasst. Auf allen Strecken waren die umgesetzten Maßnahmen sehr erfolgreich. So konnten beispielsweise durch den Ausbau des Fahrplanangebotes und der Stationen sowie durch den Einsatz neuer Fahrzeuge die Fahrgastzahlen auf der Breisacher Bahn zwischen 1997 und 2007 um mehr als 400 % gesteigert werden, auf der Elztalbahn um mehr als 200%. Heute gelingt es in den Hauptverkehrszeiten teilweise nicht mehr, ausreichende Kapazitäten auf den Schienenstrecken bereit zu stellen. Auch dies war ein Anlass für die im folgenden Abschnitt beschriebene Weiterentwicklung des Breisgau-S-Bahn- Konzepts. 2. Freiburger Erklärung / Breisgau-S-Bahn 2020 In der Freiburger Erklärung haben sich das Land Baden-Württemberg und der ZRF Ende 2007 darauf verständigt, den SPNV in der Region weiter auszubauen und das Angebot langfristig zu sichern. Zu diesem Zweck soll neben dem weiteren Ausbau der Infrastruktur der Betrieb auf allen Schienenstrecken im Verbandsgebiet des ZRF mit dem Ziel einer Inbetriebnahme im Dezember 2018 neu ausgeschrieben werden. Seite 2

3 DRUCKSACHE ZRF-VV Auf Grundlage der Freiburger Erklärung und ausgehend von den Erfahrungen beim Ausbau der Pilotstrecken wurde in der Folgezeit das bisherige Konzept Breisgau-S- Bahn 2005 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bestehend aus Land, ZRF und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB AG und SWEG zur Breisgau-S-Bahn 2020 fortgeschrieben. Dabei wurde unterschieden zwischen einer sogenannten Ausbaustufe 2018 (Maßnahmen, die unabhängig vom viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn umgesetzt werden können) sowie einem Zielkonzept, das zusätzlich die Maßnahmen umfasst, die erst nach dem viergleisigen Neu-/Ausbau der Rheintalbahn umgesetzt werden können. Am 18. Mai 2011 hatte die Verbandsversammlung des ZRF die Umsetzung des Gesamtnetzausbauprogramms (Zielkonzept) sowie der Ausbaustufe 2018 der Breisgau-S-Bahn 2020 beschlossen. Grundlage für diese Beschlussfassung war eine im Jahr 2009 abgeschlossene Grobkostenschätzung für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen sowie das positive Ergebnis der sog. Standardisierten Bewertung, welche für das Erlangen von Bundes- und Landeszuschüssen notwendig ist. 3. Ausbaustufe 2018-neu Ende 2010 wurden die Vorplanungen für den Ausbau der DB-Strecken aufgenommen. Mitte September 2012 zeigten die ersten Ergebnisse, dass die voraussichtlichen Kosten für die Streckenausbauten sehr deutlich über der 2009 erstellten Grobkostenschätzung lagen. Rasch war klar, dass der sich nun ergebende wesentlich höhere Finanzbedarf durch die Projektpartner nicht zu stemmen sein würde. Aus diesem Grund wurde im Dezember 2012 von der ZRF-Verbandsversammlung die Anpassung der bisherigen Ausbaustufe 2018 zur Ausbaustufe 2018-neu beschlossen - mit dem Ziel, die Kosten für den Infrastrukturausbau dieser ersten Stufe deutlich zu senken. Dies konnte nur durch eine entsprechende Reduzierung des Infrastrukturmaßnahmenumfangs sowie des ursprünglich vorgesehenen Verkehrsangebots erreicht werden. Dabei wurden die wegfallenden Maßnahmen lediglich in das Zielkonzept verschoben. Gleichzeitig konnte erreicht werden, dass wesentliche Kernelemente der bisherigen Planung erhalten bleiben konnten: Durchbindung der Ost-West-Achse zwischen Breisach/Endingen, Freiburg, Neustadt und Villingen bzw. Seebrugg; Wegfall des Umsteigens in Freiburg und Neustadt Flügeln der Züge in Gottenheim (nach Breisach und Endingen) sowie in Titisee (nach Neustadt und Seebrugg); zwischen den genannten Endpunkten können die Fahrgäste künftig fahren, ohne Umsteigen zu müssen Erhöhung der Kapazitäten durch den Einsatz längerer Züge; dies gilt insbesondere für die Breisacher Bahn, die Elztalbahn und die Münstertalbahn Barrierefreier Ausbau der Stationen; dies verbessert die Zugänglichkeit und steigert gleichzeitig insgesamt die Attraktivität des S-Bahn-Verkehrs Verknüpfung der S-Bahn-Verkehre untereinander und zum Regional- und Stadtbus sowie zur Stadtbahn; Optimierung der Umsteigevorgänge und der Reisezeiten Seite 3

4 DRUCKSACHE ZRF-VV Ausweitung des Angebots auf allen Strecken, insbesondere auch in den Tagesrandzeiten und am Wochenende Nach Abschluss der Umplanungen und Überarbeitung der Standardisierten Bewertung fasste die Verbandsversammlung im Oktober 2013 den Beschluss zur Fortsetzung der Ausbaustufe 2018-neu (DRUCKSACHE ZRF-VV ). Das Liniennetzkonzept der Ausbaustufe 2018-neu mit dem künftigen S-Bahn- Angebot ist Anlage 1 zu entnehmen. Die Standardisierte Bewertung ist ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Erarbeitung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für große Infrastrukturvorhaben. Ein positiver Nutzen-Kosten-Koeffizient von größer als 1,0, was bedeutet, dass der in Geld bewertete Nutzen eines Vorhabens größer ist als die Kosten für die Umsetzung, ist Voraussetzung für eine Förderung nach dem GVFG-Bundesprogramm. 4. Finanzierung nach GVFG-Bundesprogramm Die Ausbaumaßnahmen der Breisgau-S-Bahn 2020 werden über das GVFG- Bundesprogramm finanziert. Hiernach trägt der Bund 60 % der Baukosten, das Land Baden-Württemberg 20 % und der ZRF 20% der Baukosten sowie die vollständigen Planungskosten. Mit Blick auf das Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms zum ist allerdings zu beachten, dass die Gewährung des 60%igen Baukostenzuschusses des Bundes nach derzeitiger Rechtslage befristet ist für Maßnahmen, die bis Ende 2018 fertiggestellt und bis Ende 2019 endabgerechnet sind. Es ist nach heutigem Stand unklar, ob und wie eine mögliche Nachfolgeregelung auf Bundes- oder Landesebene aussehen wird. Der Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der Ausbaustufe 2018-neu der Breisgau-S-Bahn 2020 im Dezember 2018 ist insbesondere vor diesem Hintergrund festgelegt worden. Ausgehend von einem Gesamtinvestitionsvolumen für die S-Bahn-Maßnahmen der Ausbaustufe 2018-neu von 215 Mio. Euro ergibt sich für den ZRF ein voraussichtlicher Kostenanteil von rund 96,4 Mio. Euro. Hinzu kommen weitere Anteile für die regional bedeutsamen Stadtbahnmaßnahmen (ZRF-Anteil rund 11,6 Mio. Euro) und für den Bau von Umsteigeanlagen Bus-Schiene (ZRF-Anteil rund 1,4 Mio. Euro). Die Kostenübersicht ist der Anlage 2 zu entnehmen, Preisstand Da die Baumaßnahmen erst in den Jahren 2016 bis 2018 realisiert und bauseitig abgerechnet werden, ist infolge der zu erwartenden Preissteigerung mit entsprechend höheren Kosten zu rechnen. Eine Vorausschau hierzu wird im ersten Quartal 2015 möglich sein, wenn die Kostenberechnungen aus der laufenden Entwurfsplanung für alle Strecken vorliegen. 5. Weiteres Vorgehen Infrastrukturausbau Derzeit wird für alle S-Bahn-Strecken an der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanungen gearbeitet, die Grundlage sind für die Durchführung der Planfeststellungsverfahren zur baurechtlichen Sicherung der Maßnahmen. Seite 4

5 DRUCKSACHE ZRF-VV Die Planfeststellungsverfahren für die drei Abschnitte West, Nord und Ost der Kaiserstuhlbahn sollen um den Jahreswechsel 2014/2015 beim Regierungspräsidium als zuständige Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Bei den Strecken der DB AG ist zuständige Behörde das Eisenbahn-Bundesamt. Hier sollen die Antragsunterlagen im Sommer 2015 vorgelegt werden. Dies betrifft die Breisacher Bahn, die Elztalbahn und die Höllentalbahn. Für den Ausbau zwischen Müllheim und Neuenburg ist das Verfahren bereits nahezu abgeschlossen; der Beschluss wird noch im September 2014 erwartet. Für die Drei-Seen-Bahn wird bereits derzeit ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Detailliertere Angaben zu den Projektständen der einzelnen Vorhaben können Anlage 3 entnommen werden. Als Grundlage für die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur an den DB-Strecken sind Realisierungs- und Finanzierungsverträge zwischen dem ZRF, der DB AG und dem Land Baden-Württemberg abzuschließen. Der Vertrag für die Strecke Müllheim-Neuenburg befindet sich derzeit im Unterschriftslauf. Für die übrigen Strecken werden aktuell die Entwürfe erstellt, wobei der Vertrag Müllheim-Neuenburg als Muster dient und lediglich die streckenspezifischen Angaben anzupassen sind. Die Verträge für die Breisacher Bahn, die Elztalbahn und die Höllentalbahn sollen im Frühjahr 2015 auf Grundlage eines dann durch die Verbandsversammlung zu treffenden Beschlusses unterzeichnet werden. Für die vergleichsweise überschaubaren Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Stationen an der Drei-Seen-Bahn soll der Vertrag bereits unmittelbar nach erfolgter Abstimmung mit den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Das Projekt ist bereits weiter fortgeschritten als die o.g. Vorhaben und soll mit Blick auf die zu erwartenden hohen Investitionsraten in 2017 und 2018 möglichst bald und damit vor diesem Zeitraum realisiert werden. Daher wird gemäß Ziffer 2. des Beschlussantrags vorgeschlagen, den Verbandsvorsitzenden zu beauftragen, den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für die Drei-Seen-Bahn mit den Projektpartnern abzuschließen. Die Baumaßnahmen an den S-Bahn-Strecken werden in den Jahren 2016 bis 2018 durchgeführt. Dabei wird es sich nicht vermeiden lassen, die Strecken abschnittsweise für längere Zeit zu sperren, um die Bauzeit letztlich zu verkürzen und die Kosten zu reduzieren. In diesen Zeiten werden die Züge durch Busse ersetzt. Konkretere Angaben zur Durchführung des Schienenersatzverkehrs sind erst möglich, wenn aus der Entwurfsplanung Ergebnisse zu den Bauabläufen und den notwendigen Sperrzeiten vorliegen. Beim weiteren Infrastrukturausbau der Stufe 2018-neu bestehen insbesondere die Risiken, dass eingeplante Bundesmittel (Baukostenzuschuss in Höhe von 60%) nicht in Anspruch genommen werden können, weil Ausbaumaßnahmen wegen Verzögerungen nicht bis Ende 2018 fertiggestellt und bis Ende 2019 endabgerechnet werden oder weil wegen des Auslaufens des Bundesförderprogramms 2019 dessen Mittel nicht mehr für alle Projekte in Baden-Württemberg ausreichen. Das Land hat Seite 5

6 DRUCKSACHE ZRF-VV sich bereit erklärt, die genannten Risiken in den Realisierungs- und Finanzierungsverträgen rechtsverbindlich zu übernehmen, wenn im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses mit einer rechtzeitigen Fertigstellung des Infrastrukturausbaus gerechnet werden kann (sog. Ausfallgarantie des Landes). Der ZRF hat seinerseits die Übernahme des Risikos zugesagt, dass der für die Ausbaustufe 2018-neu zur Zeit bei 1,85 liegende Nutzen-Kosten-Koeffizient auf einen Wert unter 1,0 absinkt und infolgedessen Bundesmittel zurückgefordert werden. Auf die als Teil der Anlage 4 beigefügte dreiseitige Absichtserklärung wird insoweit verwiesen. 6. S-Bahn-Betrieb / Vergabeverfahren Land Baden-Württemberg Gemäß ÖPNV-Gesetz ist das Land Baden-Württemberg Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und damit verantwortlich für die Bestellung und die Finanzierung von entsprechenden Leistungen. Dabei finanziert der ZRF bereits seit Beginn des Ausbaus der Pilotstrecken das S-Bahn-Angebot anteilig mit, und zwar auf solchen Strecken, auf denen der vom Land definierte Angebotsstandard übertroffen wird. Das Land wird für das künftig geplante S-Bahn-Angebot insgesamt 3 Vergabeverfahren durchführen, getrennt nach den Vergabenetzen Ost-West-Achse (Netz 9a: Breisacher Bahn, Kaiserstuhlbahn Ost, Höllentalbahn und Drei-Seen-Bahn), Nord- Süd-Achse (Netz 4: Rheintalbahn und Müllheim-Neuenburg-Mulhouse) und Freiburger Y (Netz 9b: Elztalbahn, Kaiserstuhlbahn West und Nord und Münstertalbahn). Die Verfahren sind so rechtzeitig zu beginnen, dass eine Betriebsaufnahme des verbesserten Angebots zum Dezember 2018, auf der Nord-Süd-Achse sogar bereits zum Dezember 2016 möglich ist. Sofern auf den Strecken Neufahrzeuge zum Einsatz kommen, ist die Beschaffung dieser Fahrzeuge der bestimmende Zeitfaktor, wobei die Verfahren in diesem Fall mit einer Vorlaufzeit von etwa 4 Jahren starten sollten. Für das Freiburger Y nennt der Vergabekalender des Verkehrsministeriums zwar keinen konkreten Zeitpunkt, sieht aber die Inbetriebnahme auch hier mit Fertigstellung des Infrastrukturausbaus, also zum Dezember 2018, vor. Das Land hat im Juni 2014 das Zielkonzept 2025 für den SPNV in Baden- Württemberg veröffentlicht, in dem für alle Schienenstrecken das künftige Angebot definiert ist. Für den Bereich der Breisgau-S-Bahn 2020 deckt sich dieses weitgehend mit dem bereits zuvor zwischen Land und ZRF vereinbarten Umfang und setzt auch weiterhin eine regionale Mitfinanzierung voraus. Einzelheiten sind in einem S- Bahn-Mitfinanzierungsvertrag zwischen dem Land und dem ZRF zu regeln. Die Verbandsversammlung des ZRF hatte in der Sitzung am 14.Mai 2014 (Drucksache ZRF-VV ) den Verbandsvorsitzenden beauftragt, die Neufassung dieses S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrags (SBMV 2014) mit dem Land Baden-Württemberg auf Grundlage der seinerzeit vorliegenden Entwurfsfassung zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung erfolgte am 26.September 2014 im Rahmen eines Gesprächs der drei Verbandsvorsitzenden mit Minister Hermann in Stuttgart. Die unterzeichnete Fassung der Vereinbarung ist als Anlage 4 beigefügt. Die im SBMV 2014 genannten Anlagen fehlen teilweise, da diese auch vergaberelevante Informationen enthalten und somit bis zum Abschluss der Ausschreibungen für die S-Bahn-Verkehre vertrau- Seite 6

7 DRUCKSACHE ZRF-VV lich zu behandeln sind. Die Verbandsversammlung hatte am 14.Mai 2014 ferner das Land aufgefordert, die Vergabeverfahren für alle Vergabenetze der Breisgau-S-Bahn 2020 (4, 9A und 9B) umgehend zu beginnen. So soll sichergestellt werden, dass valide Zahlen zu den Kosten der künftigen Verkehrsangebote Anfang 2015 vorliegen, um auf dieser Grundlage den künftigen Angebotsumfang für alle Strecken der Breisgau-S-Bahn 2020 verbindlich festlegen zu können und damit die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen für die Unterzeichnung der Realisierungs- und Finanzierungsverträge spätestens im April Hintergrund hierfür ist auch, dass sich das Land vorbehalten hat, vom zugesagten Verkehrsangebot dann Abstand zu nehmen, wenn die Ergebnisse der Vergabeverfahren die wirtschaftlichen Erwartungen des Landes um mehr als 10 % verfehlen oder wenn die finanziellen Mittel des Bundes, die das Land zur Finanzierung des SPNV erhält (sog. Regionalisierungsmittel), erheblich gekürzt werden. Das MVI hat am 26.September bekräftigt, im Frühjahr 2015 über hinreichend valide Zahlen zu verfügen. Bearbeitet von << Steffen Bitter und Thomas Wisser >> -Verwaltung ZRF- Seite 7

8 Breisgau-S-Bahn 2020: Liniennetzplan Ausbaustufe 2018-neu Anlage 1 zu Drucksache ZRF-VV

9 Anlage 2 zur Drucksache ZRF-VV Integriertes regionales Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn Ausbaustufe 2018-neu: Übersicht Infrastrukturmaßnahmen und Kosten Für alle folgenden Kostenangaben S-Bahn gilt: Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Maßnahmen im ZRF-Verbandsgebiet Preisstand 2012 bereits verausgabte Mittel für Planung und Bau sind nicht zum Abzug gebracht S-Bahn Strecke: Breisacher Bahn Drei-Seen-Bahn Elztalbahn Höllentalbahn Kaiserstuhlbahn (Ost und West) Müllheim-Mulhouse Münstertalbahn Rheintalbahn Selbstbehalte Summe S-Bahn (mit Gutach) Baukosten 56,2 5,8 24,3 68,5 32,6 9,8 14,4 3,5-215,1 ZRF-Anteil Bau- u. Planungskosten 27,2 2,8 12,0 33,4 9,1 4,6 4,0 1,3 2,0 96,4 Aufteilung der Gesamtkosten S-Bahn: Zuschüsse Bund und Land (80 %) Kosten ZRF: davon Eigenanteil an Baukosten und Selbsthalt: davon Planung/Projektsteuerung 172,1 96,4 50,6 45,8 Busverknüpfung Regional bedeutsame Stadtbahnen 2,5 36,6 1,4 11,6 Gesamtkosten ZRF für Infrastrukturmaßnahmen bis Ende 2018: S-Bahn Busverknüpfung Stadtbahnen Summe 254,2 96,4 1,4 11,6 109,4 Der Umfang der Maßnahmen ist nachfolgend dargestellt. W:\ZRF\Projekte\Sitzungen_VORLAGEN\B_Sitzungen_aktuell\141015_kS\TOPS\TOP_3_BSB_2020\141015_TOP_3_Anlage_2_Deckblatt.xl s

10 Anlage 2 zur Drucksache ZRF-VV Integriertes regionales Nahverkehrskonzept Breisgau-S-Bahn 2020 Ausbaustufe 2018-neu: Übersicht Infrastrukturmaßnahmen und Kosten Für die Kostenangaben gilt: Quelle: Kostenschätzungen mit Preisstand 2012 (falls nicht anders angegeben) Maßnahmenumfang gemäß Ausbaustufe 2018-neu Angegeben sind die Gesamtkosten, d.h. bereits getätigte Ausgaben für Planung und Bau sind nicht in Abzug gebracht S-Bahn Breisacher Bahn Umfang: Barrierefreier Aus- bzw. Neubau der Stationen (sofern noch nicht vorhanden) Ausbau der Station Gottenheim für Flügelkonzept Elektrifizierung Ausbau der Signaltechnik Geschwindigkeitserhöhungen für die Durchbindung mit der Höllentalbahn sowie für die regelmäßige Bedienung aller Stationen Weichenverbindung Freiburg Hbf zw. Gleisen 4 und 5 (Kosten jeweils hälftig der Elztalbahn und der Breisacher Bahn zugeordnet) Baukosten: ca. 56,2 Mio. Euro Drei-Seen-Bahn Umfang: Barrierefreier Ausbau der Stationen Baukosten: ca. 5,8 Mio. Euro Elztalbahn Umfang: Barrierefreier Ausbau der Station Waldkirch Neubau Kreuzungsbahnhof Gutach (Kreuzungsgleis, Signaltechnik, 2. Bahnsteig) Elektrifizierung Denzlingen Elzach Ausbau der Signaltechnik Weichenverbindung Freiburg Hbf zw. Gleisen 4 und 5 (Kosten jeweils hälftig der Elztalbahn und der Breisacher Bahn zugeordnet Baukosten: ca. 24,3 Mio. Euro 1

11 Anlage 2 zur Drucksache ZRF-VV Höllentalbahn Umfang: Barrierefreier Ausbau der Stationen Kreuzungsbahnhof Littenweiler für HVZ-Verstärker Freiburg - Kirchzarten Geschwindigkeitserhöhung Freiburg - Littenweiler für die Durchbindung mit der Breisacher Bahn Anpassung Kreuzungsbahnhof Himmelreich für größere Zuglängen Anpassung Kreuzungsbahnhof Hirschsprung für größere Zuglängen (Sonntagsverkehr - 20-Minuten-Takt; kein Ausbau zum Ein- und Aussteigen) Anpassung Stellwerk Titisee für Flügelkonzept Elektrifizierung Neustadt Unadingen/Kreisgrenze ( Donaueschingen) Baukosten: ca. 68,5 Mio. Euro davon 35,7 Mio. Höllentalbahn West, 32,8 Mio. Höllentalbahn Ost einschl. Neustadt nachrichtlich: zusätzliche Kosten im Bereich Schwarzwald- Baar-Kreis: 16,0 Mio. Kaiserstuhlbahn (Ost und West) Umfang: Anpassungen/Ausbau der Bahnhöfe Riegel Ort, Endingen, Sasbach und Oberrotweil Doppelspurabschnitt Bahlingen Nimburg Elektrifizierung Gottenheim Riegel Ort sowie Breisach Endingen Riegel- Malterdingen Ausbau der Signaltechnik Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhungen im Bereich Kaiserstuhlbahn West Baukosten: (Kostenstand zum Zeitpunkt der Vergabe der Planungsleistungen) ca. 32,6 Mio. Euro Müllheim-Mulhouse Umfang: Barrierefreier Ausbau der Station Neuenburg einschl. Bahnsteigverlängerung Ertüchtigung der Gleisinfrastruktur inkl. Anpassung Oberleitung Ausbau der Signaltechnik Baukosten: (Stand Kostenberechnung auf Basis Entwurfsplanung) ca. 9,8 Mio. Euro 2

12 Münstertalbahn Anlage 2 zur Drucksache ZRF-VV Umfang: Barrierefreier Ausbau der Stationen Ausbau des Bahnhofs Staufen zum Kreuzungsbahnhof Elektrifizierung Bad Krozingen - Münstertal Ausbau der Signaltechnik Baukosten: 14,4 Mio. Euro Rheintalbahn Umfang: Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Emmendingen Baukosten: ca. 3,5 Mio. Euro Summen S-Bahn Kosten S-Bahn (Ausbaustufe 2018-neu): Baukosten: ca. 215,1 Mio. Euro Aufteilung der Gesamtkosten Zuschüsse (ca. 80% der Baukosten) ca. 172,1 Mio. Euro Kosten ZRF: ca. 96,4 Mio. Euro davon Eigenanteil an Baukosten: ca. 50,6 Mio. Euro davon Planung: ca. 45,8 Mio. Euro Bei den Kosten für den S-Bahn-Ausbau ist folgendes zu beachten: Preisstand für die Kostenschätzung der Ausbaustufe 2018-neu ist das Jahr Mit Abrechung der Maßnahmen im Jahr 2019 werden sich die Kosten um die Preissteigerung erhöht haben. Die DB AG geht beispielsweise von einem mittleren Anstieg um 2% pro Jahr aus. Der Kostenanteil des ZRF umfasst den Eigenanteil in Höhe von 20% der Baukosten, einen Ansatz von 3% der Baukosten für nicht zuwendungsfähige Kosten sowie die Planungskosten. Die Planungskosten bei den SWEG-Strecken sind vertraglich auf einen Ansatz von 8% der Baukosten fixiert. Die DB AG hat sich nach intensiven Verhandlungen zwischenzeitlich bereit erklärt, einen Planungskostenanteil in Höhe von maximal 24,3% bezogen auf die Gesamtbaukosten gemäß Schlussabrechung der Maßnahmen zu akzeptieren. 3

13 Anlage 2 zur Drucksache ZRF-VV Die Kostenansätze werden wesentlich beeinflusst von der Frage, ob die Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb oder weitgehend im Schutz einer Streckensperrung realisiert werden können. Bei einer Streckensperrung lassen sich die Baukosten erheblich senken, da nur in ganz geringem Umfang Kosten für die Absicherung der Baustellen anfallen. In Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den SPNV wurde unterstellt, dass alle Strecken ähnlich wie bereits bei der Münstertalbahn praktiziert für die Baumaßnahmen über einen längeren Zeitraum (ggf. mehrere Monate) gesperrt werden können mit entsprechendem Busersatzverkehr. Wie lange und zu welchem Zeitpunkt die Strecken gesperrt werden müssen, kann erst in der weiteren Planung geklärt werden. Busverknüpfung und regional bedeutsame Stadtbahnstrecken Busverknüpfung Umfang: Barrierefreier Ausbau von Umsteigeanlagen Regionalbus S-Bahn/Stadtbahn Baukosten: ca. 2,5 Mio. Euro Stadtbahn nördliche Stadtteile Umfang: Umbau Stadtbahn Habsburger Straße Neubau Stadtbahnverlängerung Zähringen bis Gemarkungsgrenze Gundelfingen Baukosten: ca. 36,6 Mio. Euro Gesamtkosten ZRF für Infrastrukturmaßnahmen bis Ende 2018 S-Bahn ca. 96,4 Mio. Euro Busverknüpfung ca. 1,4 Mio. Euro Stadtbahn ca. 11,6 Mio. Euro Summe ca. 109,4 Mio. Euro 4

14 Anlage 3 zu Drucksache ZRF-VV Ausbaustufe 2018-neu Projektstand und Umfang der Infrastrukturmaßnahmen Münstertalbahn (Bad Krozingen Münstertal): Bauumfang: Barrierefreier Ausbau der Stationen und Elektrifizierung, Ausbau der Signaltechnik sowie des Bahnhofs Staufen Sachstand: Die Maßnahme ist abgesehen vom derzeit laufenden Umbau mehrerer Bahnübergänge abgeschlossen. Die Münstertalbahn stellt damit die erste abgeschlossene Ausbaumaßnahme im Rahmen des Konzepts Breisgau S-Bahn 2020 dar. Der Großteil der Baumaßnahmen erfolgte während eines Jahres vom Sommer 2012 bis zum Sommer 2013 unter Vollsperrung der Strecke. Mit der Inbetriebnahme der ausgebauten Infrastruktur kam es zu einer erheblichen Ausweitung des Fahrplanangebots, die bereits zu einem erkennbaren Anstieg der Fahrgastzahlen geführt hat. Müllheim Neuenburg (Grenze): Bauumfang: Barrierefreie Ausbau der Station Neuenburg einschl. Bahnsteigverlängerung, Neubau der Gleisinfrastruktur im Bereich des Bahnhofs mit Anpassung der Oberleitung zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit, Neubau der Signaltechnik (Elektronisches Stellwerk). Die Maßnahmen sind erforderlich für eine Ausweitung und Vertaktung des Angebots zwischen Müllheim, Neuenburg und weiter nach Mulhouse. Sachstand: Der Planfeststellungsbeschluss wird im September 2014 erwartet. Der mit dem Land und der DB AG abgestimmte Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) für die Strecke Müllheim Neuenburg befindet sich zurzeit im Umlauf zur Unterzeichnung. Der GVFG-Zuschussantrag wird im Oktober 2014 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Gemäß aktuellem Zeitplan wird der Ausbau 2015 mit der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen beginnen. Die wesentlichen Baumaßnahmen - dann unter Vollsperrung werden im Sommer 2016 durchgeführt. Drei-Seen-Bahn (Titisee Seebrugg): Bauumfang: Barrierefreie Ausbau der Stationen Sachstand: Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist größtenteils abgeschlossen. Der Antrag auf Plangenehmigung wurde Ende Mai 2014 beim EBA eingereicht. Der RuFV wird zurzeit von der DB AG bearbeitet. Ein Entwurf soll Anfang Oktober vorliegen. Der GVFG-Zuschussantrag wird im Oktober 2014 beim EBA eingereicht. Die Baumaßnahmen werden 2016 während einer mehrmonatigen Streckensperrung durchgeführt. Kaiserstuhlbahn Ost (Gottenheim Riegel-Ort) und Kaiserstuhlbahn West (Riegel-Malterdingen Breisach): Bauumfang: Elektrifizierung, Bau des Doppelspurabschnitts Bahlingen Nimburg, Ausbau der Signaltechnik, Infrastrukturmaßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung, Ausbau einzelner Stationen. Diese Maßnahmen sind Voraussetzung u. a. für die Verknüpfung der Kaiserstuhlbahn Ost mit der Breisacher Bahn (damit umsteigefreie Verbindung von/nach Freiburg), die Ausdehnung des Halbstundentakts zwischen Gottenheim und Endingen sowie ein vertaktetes und verdichtetes Angebot zwischen Riegel-Malterdingen und Breisach. Seite 1

15 Sachstand: Die Entwurfsplanungen sind so weit fortgeschritten, dass die insgesamt drei Planfeststellungsanträge Ende 2014 / Anfang 2015 beim Regierungspräsidium eingereicht werden können. Im Vorfeld dazu fanden ab März 2014 drei Bürgerinformationsveranstaltungen statt. Die Baumaßnahmen sind in den Jahren vorgesehen. Die weiteren Baumaßnahmen im Rahmen der Ausbaustufe 2018-neu, der Ausbau der Höllentalbahn (Freiburg Donaueschingen), der Elztalbahn (Denzlingen Elzach) und der Breisacher Bahn, und damit der größte Teil, wird in den Jahren 2017/2018 erfolgen. Sachstand: Mit der DB AG wurden für diese Streckenabschnitte Anfang 2014 Planungsverträge für die Erstellung der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung abgeschlossen. Die Unterzeichnung der Realisierungs- und Finanzierungsverträge ist für Mai 2015 vorgesehen, die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für Sommer Folgender Bauumfang ist auf diesen Strecken im Einzelnen vorgesehen: Breisacher Bahn (Freiburg Hbf Breisach): Elektrifizierung, Ausbau der Signaltechnik, Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung, Ausbau der Station Gottenheim für das Kuppeln und Flügeln der Züge, Verlängerung der Bahnsteige im Abschnitt Freiburg Gottenheim. Diese Maßnahmen sind u. a. notwendig, um die Breisacher Bahn mit der Höllental sowie der Kaiserstuhlbahn zur Schaffung umsteigefreier Verbindungen zu verknüpfen, um den akuten Kapazitätsengpässen durch längere Züge begegnen zu können sowie um künftig alle Haltepunkte mit allen Fahrten bedienen zu können. Elztalbahn: Elektrifizierung, Bau des Kreuzungsbahnhofs Gutach, Ausbau der Signaltechnik, barrierefreier Ausbau der Station Waldkirch. Diese Maßnahmen sind insb. notwendig, um den heute bis Waldkirch reichenden Halbstundentakt bis Bleibach bzw. Elzach ausdehnen zu können. Höllentalbahn West: Barrierefreier Ausbau der Stationen inkl. Anpassungen der bestehenden Kreuzungsbahnhöfe Kirchzarten, Himmelreich und Hirschsprung, Neubau des Kreuzungsbahnhofs Littenweiler, Ausbau des Stellwerks in Titisee für das Flügelkonzept, leichte Geschwindigkeitserhöhungen im Abschnitt Freiburg Kirchzarten. Durch den Umbau der Stationen wird auf der Höllentalbahn erstmals ein barrierefreier Zugang gewährleistet. Durch die übrigen Maßnahmen kann mit weiteren Kapazitäten auf die insb. an Wochenenden hohen Nachfrage reagiert werden. Außerdem wird durch den Umbau des Bahnhofs Titisee die Ausdehnung des Halbstundentakts bis Neustadt möglich. Durch die Verknüpfung mit der Breisacher Bahn werden umsteigefreie Verbindungen über den Freiburger Hbf hinaus geschaffen. Höllentalbahn Ost: Elektrifizierung, Ausbau der Kreuzungsbahnhöfe Löffingen und Döggingen, partielle leichte Geschwindigkeitserhöhungen, barrierefreier Ausbau der Stationen. Insbesondere durch die Elektrifizierung wird der Streckenabschnitt zwischen Neustadt und Donaueschingen umsteigefrei an Freiburg angeschlossen. Der Ausbau der Stationen ermöglicht auf dieser Strecke erstmals einen barrierefreien Zugang zu den Zügen. Darüber hinaus werden die Stationen Bachheim und Unadingen künftig stündlich bedient. Seite 2

16 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) zu ANLAGE 4 vom 26. September 2014 Anlage IV Dreiseitige Absichtserklärung Land DB AG (EIU) ZRF vom 3.März 2014 Seite 1 von 4

17 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) zu ANLAGE 4 vom 26. September 2014 Seite 2 von 4

18 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) zu ANLAGE 4 vom 26. September 2014 Seite 3 von 4

19 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) zu ANLAGE 4 vom 26. September 2014 Seite 4 von 4

20 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) ANLAGE 4 vom 26. September 2014 Vereinbarung über den Umfang und die Finanzierung des SPNV Angebots im Gebiet des Zweckverbandes Regio Nahverkehr Freiburg ab Dezember 2018 zwischen dem Land Baden Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden Württemberg, nachfolgend Land genannt, und dem Zweckverband Regio Nahverkehr Freiburg, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, nachfolgend ZRF genannt, mit dem Ziel der nachhaltigen Stärkung des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (S Bahn Mitfinanzierungsvertrag SBMV 2014) Präambel: Auf Grundlage der FREIBURGER ERKLÄRUNG vom 10. Dezember 2007 kommen das Land und der ZRF überein, das Verkehrsangebot (Anzahl der Fahrtenpaare und deren Kapazität) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dessen Finanzierung für das Gebiet des ZRF verbindlich festzulegen, um hierdurch die Grundlage für die anstehende langfristige Neuvergabe der Verkehrsleistungen zu schaffen. Beide Partner setzen alles daran, dass die erforderliche Infrastruktur auf Grundlage der FREIBURGER ERKLÄRUNG bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 realisiert wird, um die Fahrbarkeit des in dieser Vereinbarung festgelegten nachfragegerechten Angebots sicher zu stellen. Hierbei unterstellen sie den rechtzeitigen Abschluss aller erforderlichen Realisierungs und Finanzierungsverträge, wozu sie ihrerseits in jeglicher Hinsicht beitragen werden. Angesichts der Abhängigkeit vom dringend erforderlichen viergleisigen Neu bzw. Ausbau der Rheintalbahn, wissen sich Land und ZRF einig, das Verkehrsangebot in Hinblick auf den Zielzustand des Gesamtinfrastrukturausbauprogramms BREISGAU S BAHN 2020 nachfragegerecht auszuweiten. Seite 1 von 6

21 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) ANLAGE 4 vom 26. September Verkehrsangebot der Ausbaustufe 2018 neu (1) Auf Grundlage der Abstimmung in der AG Netz 2018 gemäß 3 Abs. 2 der FREIBURGER ERKLÄRUNG haben Land und ZRF das Gesamtvorhaben in betrieblicher und finanzieller Hinsicht konzipiert und in den beiden vergangenen Jahren überprüft und angepasst. Dabei ist der bis 2018 vorgesehene Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur wegen erheblicher Steigerungen der voraussichtlichen Bau und Planungskosten im Vergleich zur Grobkostenschätzung aus dem Jahr 2009 auf den der Deutschen Bahn AG gehörenden Strecken im Sinne einer Ausbaustufe 2018 neu reduziert worden. (2) Beide Partner sind sich einig, dass zunächst bezogen auf den Infrastrukturausbau der Ausbaustufe 2018 neu das SPNV Angebot langjährig an ein oder mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen zwecks Erbringung der in ANLAGE Ia/b definierten Verkehrsleistungen (Fahrtenpaare und Kapazitäten) seitens des Landes so vergeben werden, dass dieses SPNV Angebot zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der Ausbaustufe 2018 neu gefahren werden kann, (Betriebstufe 2018 neu). Orientiert an 6 Abs.1 Satz 2 der FREIBURGER ERKLÄRUNG wird das Land dafür Sorge tragen, dass das Sitzplatzangebot nachfragegerecht bis zur maximal möglichen Traktion je Streckenabschnitt angepasst wird. (3) Die Einzelheiten dieses Verkehrsangebots sowie dessen Fortschreibung auf den Zielzustand (Betriebskonzeptionen und Fahrpläne) werden den zu Vertraulichkeit verpflichteten Beauftragten des ZRF rechtzeitig vor Veröffentlichung zwecks Bewertung übermittelt. Die hierauf beruhende Einschätzung der Beauftragten des ZRF soll den Gremien des ZRF eine verbindliche Meinungsbildung ermöglichen. Die vor Vergabe vertraulichen Unterlagen werden nach erfolgtem Zuschlag Bestandteil dieser Vereinbarung, ANLAGEN I (a und b Angebotsumfang 2018), II (Angebotsparameter u.a.), III (optionale Verkehrsleistungen in regionaler Finanzierung). (4) Das Land stellt sicher, dass spätestens mit Unterzeichnung der Realisierungs und Finanzierungsverträge (RuFV) zwischen Land, ZRF und den EIU der DBAG zur Ausbaustufe 2018 neu im II.Quartal 2015 seitens des Landes eine verbindliche Aussage getroffen wird, ob bzw. inwieweit von den Vorbehalten der 3 Abs. 1 bzw. 5 Abs. 3 Gebrauch gemacht wird. Seite 2 von 6

22 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) ANLAGE 4 vom 26. September Finanzierung des Verkehrsangebots (1) Das Land stellt als Aufgabenträger für den SPNV die Finanzierung der Verkehrsleistungen entsprechend 1 sicher. (2) Im Hinblick auf die erhebliche Ausweitung des Verkehrsangebots im Verbandsgebiet hat sich der ZRF in 4 Abs.2 der FREIBURGER ERKLÄRUNG bereit erklärt, eine ergänzende regionale Beteiligung (Mitfinanzierungsanteil) zu erbringen. (3) Der Betrag zur regionalen Mitfinanzierung des S Bahnbetriebs der Betriebsstufe 2018 im Verbandsgebiet des ZRF ergibt sich aus ANLAGE I (b), wobei über eine Mitfinanzierung optionaler Verkehrsleistungen, so der ½ h Takt Verstärkungsleistungen auf der Strecke Neustadt (Schw.) < > Donaueschingen, erst in Kenntnis des Ergebnisses des Vergabeverfahrens entschieden wird (optionale weitere regionale Mitfinanzierung, ANLAGE III; 3 Abs.3 gilt entsprechend). Grundlage der Mitfinanzierung ist die Zusage des Landes, für die Erhöhungen der Kapazitäten ohne Mehrung von Zugkilometern im Rahmen der ANLAGE I (a) ohne weitere regionale Mitfinanzierung einzustehen. (4) Die Begrenzungen der regionalen Mitfinanzierung berücksichtigen die erheblichen Leistungen des ZRF insbesondere für die Planung der durchgängigen Elektrifizierung im Verbandsgebiet sowie die Kosten für die Herstellung des Lückenschlusses zwischen Neustadt (Schw.) und Donaueschingen. (5) Die Zahlung erfolgt jeweils zur Mitte des Kalenderjahrs, und ist erstmals am 30.Juni 2019 zu leisten. Maßgeblich ist jeweils das Leistungsangebot zufolge ANLAGE I (b) nach dem Fahrplanwechsel im Vorjahr. Mit dieser Regelung wird einer stufenweisen Inbetriebnahme bis zum Erreichen des Zielkonzepts, 1, Rechnung getragen. (6) Soweit Leistungen nach ANLAGE I (b) bereits vor Dezember 2018 erbracht werden, gilt Abs. 5 Satz 1 1.Hs., Satz 2 entsprechend, soweit dieses nach dem kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2016 erfolgt. Seite 3 von 6

23 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) ANLAGE 4 vom 26. September Grundlagen der Finanzierung (1) Soweit die Ausschreibungen der Verkehrsleistungen nach 1 Ergebnisse zeitigen, die die wirtschaftlichen Erwartungen des Landes, welche den zur Vertraulichkeit verpflichteten Beauftragten des ZRF zuvor vertraulich offen gelegt wurden, um mehr als 10 v.h. verfehlen oder übertreffen, so treten beide Partner unverzüglich in Gespräche um eine einvernehmliche Anpassung der zu beauftragenden Leistungen ein. Maßgebliche Bemessungsgrundlage ist die vom Land zuvor offen gelegte Abschätzung. In dem Fall, in dem die wirtschaftlichen Erwartungen des Landes verfehlt werden, soll Ziel der Gespräche sein, durch eine andere Gestaltung der Ausschreibung günstigere Ergebnisse zu erreichen. Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die in ANLAGEN I (b) und III aufgeführten zusätzlichen Verkehrsleistungen hinsichtlich der Mitfinanzierung/ optionalen Mitfinanzierung seitens des ZRF. (2) Sollte der ZRF den einvernehmlich festgelegten notwendigen Infrastrukturausbau (Ausbaustufe 2018 neu, Beschluss der ZRF Verbandsversammlung vom 2.Oktober 2013) nicht zeitgerecht co finanzieren und ist dies zumindest mitursächlich für eine Verzögerung des Ausbaus, so trägt er die hierdurch bedingten Mehrkosten bei der Erbringung der Verkehrsleistungen. Das Land seinerseits wird für eine zeitgerechte Co Finanzierung Sorge tragen. Auf die zwischen Land, DBAG und ZRF am 3.März 2014 vereinbarte Absichtserklärung, (ANLAGE IV) wird Bezug genommen. (3) Sollte sich die Fahrgastnutzung von Streckenabschnitten, auf denen der ZRF ergänzende regionale SPNV Leistungen finanziert, vgl. 2 Abs.3 i.v.m. Anlage I (b), III unter Berücksichtigung des in Anlage Ia definierten Standards wesentlich ändern, soll die regionale Mitfinanzierung entsprechend angepasst werden, sobald es zu einer Neuvergabe von SPNV Leistungen kommt. (4) Im Übrigen regelt diese Vereinbarung die ergänzende regionale Beteiligung des ZRF abschließend. (5) Dem Verkehrsangebot nach dieser Vereinbarung liegen RE Leistungen auf der Relation Karlsruhe Offenburg Freiburg Basel zugrunde. Der Umfang dieser Leistungen ist zwischen den Partnern abgestimmt. Führen Abbestellungen oder Weniger Bestellungen dieser RE Leistungen zu Mehrbestellungen von S Bahn Leistungen im Rheintal, so wird allein das Land die Finanzierung dieser zusätzlichen Leistungen sicher stellen. Seite 4 von 6

24 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) ANLAGE 4 vom 26. September Fortsetzung der Zusammenarbeit (1) Land und ZRF sind sich einig, die erfolgreiche vertrauensvolle Zusammenarbeit fortzusetzen. Über Fahrplanänderungen wird der ZRF jeweils rechtzeitig vor Umsetzung der avisierten Anpassung informiert. (2) Die AG Netz 2018 wird als Arbeitsgruppe Schienenpersonennahverkehr (AG SPNV) ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung die stete Zusammenarbeit sicherstellen. Ihre konkrete Zusammensetzung wird entsprechend den anstehenden Themen (Infrastruktur / Betrieb) jeweils anlassbezogen vereinbart. 5 Schlussbestimmungen (1) Beide Partner sind sich einig, dass die REGIO VERBUND GmbH im Rahmen ihrer Aufgaben auch gegenüber Dritten die regionalen Interessen, einschließlich Rechte und Pflichten des ZRF aus diesem Vertrag, wahrnimmt. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Land und ZRF verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigen wirtschaftlich und rechtlichen Erfolg möglichst nahe kommen. (3) Sollten erhebliche Kürzungen der Regionalisierungsmittel erfolgen und deshalb dem Land die Erfüllung der in dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr zumutbar sein, so werden beide Partner unverzüglich in Gespräche mit dem Ziel der Anpassung der Vereinbarung eintreten. Ziel dieser Gespräche ist der weitgehende Erhalt der für die Betriebsstufe 2018 neu vereinbarten Verkehrsleistungen. Das gleiche gilt, wenn schwere finanzielle Verwerfungen den ZRF Gefahr laufen lassen, die eingegangen Verpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang erfüllen zu können. (4) Diese Vereinbarung regelt Umfang und Finanzierung des SPNV Angebots im Verbandsgebiet des ZRF zumindest bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2033,. Sie findet auf zu diesem Zeitpunkt noch vergebene SPNV Leistungen weiterhin Anwendung, soweit zwischen den Partner für nach Dezember 2030 zu erbringende SPNV Leistungen nichts Abweichendes vereinbart wurde. Beide Partner streben zudem an, das Verkehrsangebot über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus zu entsprechenden Konditionen aufrecht zu erhalten und beabsichtigen daher, diese Vereinbarung rechtzeitig vor Ablauf des ersten Vergabezeitraums fortzuschreiben. (5) Änderungen dieser Vereinbarung bedürften der Schriftform. (6) Diese neugefasste Vereinbarung ersetzt diejenige vom 6. Juli Seite 5 von 6

25 Vereinbarung zum SPNV Angebot im Verbandsgebiet des ZRF (SBMV 14) ANLAGE 4 vom 26. September 2014 (7) Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält ein gezeichnetes Exemplar. Anlagen: I. Angebotsumfang 2018 a. SPNV Leistungen im Obligo des Landes b. Ergänzende SPNV Leistungen auf Kosten des ZRF (= regionale Mitfinanzierung) II. Betriebskonzeptionen und Fahrpläne u.a. der Betriebsstufe 2018 nebst deren Fortschreibung inklusive Definition der maßgeblichen Parameter zur Abgrenzung I a und I b III. Definition der optionalen Leistungen in regionaler Mitfinanzierung IV. Dreiseitige Absichtserklärung Land DB AG (EIU) ZRF vom 3. März 2014 Stuttgart, den 26. September Minister Winfried Hermann Land Baden Württemberg Landrätin Dorothea Störr Ritter Landrat Hanno Hurth Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon Zweckverband Regio Nahverkehr Freiburg ZRF Seite 6 von 6

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