Beförderungsleistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
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- Johannes Kopp
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Andreas Schwarz u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Beförderungsleistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Zugkilometer das Land ab 2012 im Regionalverkehr ohne die S-Bahn der Region Stuttgart (Verband Region Stuttgart) bestellt; 2. wie viele Zugkilometer seit der Regionalisierung des SPNV jährlich bestellt und abgerechnet worden sind; 3. wie viel Geld das Land dafür im Jahr 2012 ausgibt; 4. welcher Anteil, ausgedrückt in Fahrplankilometern und Geld sowie in zurückgelegten Personenkilometern (Fahrgastnachfrage) dabei auf die Deutsche Bahn Regio AG entfällt (getrennt nach großem Verkehrsvertrag einerseits und anderen Verträgen [soweit wettbewerbsrechtlich zulässig: getrennte Darstellung je Vertrag, sonst: Zusammenfassung] andererseits); 5. mit welchen anderen Verkehrsunternehmen Verträge zur Erbringung von SPNV- Leistungen bestehen, welchen Umfang diese in Fahrplankilometern und Geld sowie in zurückgelegten Personenkilometern (Fahrgastnachfrage) haben (soweit wettbewerbsrechtlich zulässig getrennte Darstellung je Vertrag, sonst Zusammenfassung) und wann die Verträge jeweils enden; 6. inwiefern ihr bekannt ist, wie hoch derzeit bundesweit bei Nettoverträgen die Bestellerentgelte pro Zugkilometer bei Wettbewerbsvergaben von RE-/IRE-Linien liegen (Vergleichswerte z. B. aus Ausschreibungen aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern); Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. welche Gutachten über Wettbewerbspreise für die zukünftigen Ausschreibungsstrecken bislang vorliegen und falls diese vorliegen, ob sie bereit ist, diese Gutachten offenzulegen Schwarz, Raufelder, Renkonen, Marwein, Tschenk GRÜNE Begründung Angesichts der offensichtlichen Mittelknappheit besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an einer Aufarbeitung der genannten Themen. Darüber hinaus sind die gezahlten Entgelte im Regionalverkehr auf ihre Marktüblichkeit zu überprüfen. Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 23. Mai 2012 Nr /722 nimmt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Zugkilometer das Land ab 2012 im Regionalverkehr ohne die S-Bahn der Region Stuttgart (Verband Region Stuttgart) bestellt; Das Land bestellt im Jahr 2012 insgesamt Zugkilometer im Regionalverkehr ohne die S-Bahn Stuttgart. 2. wie viele Zugkilometer seit der Regionalisierung des SPNV jährlich bestellt und abgerechnet worden sind; Eine Übersicht der seit der Regionalisierung in Baden-Württemberg bestellten Zugkilometer ist als Anlage 1 beigefügt. Es handelt sich hierbei um bestellte SPNV- Leistungen im Auftrag des Landes, des Verbands Region Stuttgart für die S-Bahn Stuttgart sowie um die u. a. von kommunalen Aufgabenträgern bzw. Zweckverbänden bestellten Leistungen. 3. wie viel Geld das Land dafür im Jahr 2012 ausgibt; Für die vom Land bestellten Verkehre wird das Land im Jahr 2012 voraussichtlich insgesamt 635 Mio. ausgeben. Die Ausstattung des Verbands Region Stuttgart mit Regionalisierungsmitteln für die S-Bahn Stuttgart ist in diesem Betrag nicht enthalten. 4. welcher Anteil, ausgedrückt in Fahrplankilometern und Geld sowie in zurückgelegten Personenkilometern (Fahrgastnachfrage) dabei auf die Deutsche Bahn Regio AG entfällt (getrennt nach großem Verkehrsvertrag einerseits und anderen Verträgen [soweit wettbewerbsrechtlich zulässig: getrennte Darstellung je Vertrag, sonst: Zusammenfassung] andererseits); *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
3 5. mit welchen anderen Verkehrsunternehmen Verträge zur Erbringung von SPNV- Leistungen bestehen, welchen Umfang diese in Fahrplankilometern und Geld sowie in zurückgelegten Personenkilometern (Fahrgastnachfrage) haben (soweit wettbewerbsrechtlich zulässig getrennte Darstellung je Vertrag, sonst Zusammenfassung) und wann die Verträge jeweils enden; Zu 4. und 5.: Eine Übersicht der Verkehrsverträge zwischen dem Land und den Eisenbahnverkehrsunternehmen ist mit den entsprechenden Informationen als Anlage 2 beigefügt. Der jährliche Zuschussbedarf für die einzelnen Verkehrsverträge kann nicht genannt werden, da er dem Geschäftsgeheimnis unterliegt. 6. inwiefern ihr bekannt ist, wie hoch derzeit bundesweit bei Nettoverträgen die Bestellerentgelte pro Zugkilometer bei Wettbewerbsvergaben von RE-/IRE-Linien liegen (Vergleichswerte z. B. aus Ausschreibungen aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern); Eine Übersicht über Bestellerentgelte zu einzelnen Verkehrsverträgen in anderen Bundesländern existiert nicht und lässt sich nur mit Einschränkungen erstellen. Für einzelne Verträge sind die Entgelte bekannt geworden. Um diese jedoch vergleichen zu können, muss unter anderem bekannt sein, ob in den Angaben die Infrastrukturentgelte enthalten sind und auf welchen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit sich der Betrag bezieht. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Darstellungen; einige als Gesamtsumme ohne Angaben zur Verkehrsleistung, andere hingegen in Euro pro Zugkilometer. Bei einem Vergleich zweier Verträge bzw. Bahnlinien müssen ebenfalls die in der Höhe sehr unterschiedlichen Trassen- und Stationspreise, sowie das Fahrgastaufkommen bzw. die Fahrgelderlöse berücksichtigt werden, um beurteilen zu können, wie günstig ein Vertrag ist. Aus den genannten Gründen sind allgemeine und pauschale Vergleiche problematisch und nur bedingt aussagefähig. 7. welche Gutachten über Wettbewerbspreise für die zukünftigen Ausschreibungsstrecken bislang vorliegen und falls diese vorliegen, ob sie bereit ist, diese Gutachten offenzulegen. Im Rahmen von Vergabeverfahren werden im Vorfeld Auftragswertberechnungen durchgeführt. Diese basieren auch auf den Ergebnissen von Kosten- und Erlösgutachten. Bei einer Offenlegung besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb gefährdet wird. Von einer Veröffentlichung wird daher abgesehen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur 3
4 Anlage 1 4
5 Anlage 2 Auflistung der Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg Eisenbahnverkehrs-unternehmen Strecke Zugkm p.a. zurückgelegte Personenkilometer pro Tag, 1. Halbjahr 2011 Mo-Fr an Schultagen Laufzeitende/erste Kündigungsmöglichkeit zum agilis Regensburg E-Netz Regensburg (in BaWü: Ulm- Landesgrenze) in BW < 1km Dezember 2022; wird der Vertrag nicht mindestens 18 Monate vor Ende seiner Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um 2 Jahre Standardverkehre (einschl. Murgtal, s.u.) Laufzeit befristet bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 Pforzheim - Bad Wildbad unbefristet; kündbar 12 Monate zum Ende eines Fahrplanjahres Albtal-Verkehrsgesellschaft mbh Freudenstadt - Eutingen unbefristet, jährlich kündbar Karlsruhe - Germersheim derzeit keine Pkm- Angaben möglich feste Laufzeit bis Dezember 2023 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH Friedrichshafen - Aulendorf unbefristet; kündbar 12 Monate zum Ende einer Fahrplanperiode, Breisgau-S-Bahn Freiburg - Elzach Freiburg - Breisach Generalvertrag Regionalverkehr in Baden-Württemberg ; KBS 780 Würzburg - Stuttgart bis Würzburg enthalten unbefristet; kündbar zu Beginn des Fahrplanwechsels mit Wirkung zu dessen Ende, erstmals zum Fahrplanende 2012; unbefristet; kündbar zu Beginn einer jeden Fahrplanperiode mit Wirkung zu dessen Ende; Laufzeit befristet bis Schwarzwaldbahn Verkehrsvertrag ist unbefristet, kündbar mit einer Frist von 24 Monaten erstmals im September 2014 zum Dezember 2016 DB Regio AG Singen - Schaffhausen in Zahlen zum Generalvertrag enthalten; Ausdifferenzierung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich Laufzeit befristet bis Ulm - Landesgrenze Aalen - Nördlingen (E-Netz Augsburg) (ohne Ulm - Landesgrenze) Der Vertrag endet zum Dezember 2019 Westpfalz/Südpfalz feste Laufzeit bis Dez S-Bahn RheinNeckar unbefristet; kündbar zum Ablauf eines Fahrplanjahres erstmalig mit einer Frist von 24 Monaten zum Dezember 2015 DB ZugBus Regionalverkehr Alb- Bodensee GmbH Nordschwarzwald unbefristet; kündbar mit einer Frist von 24 Monaten jeweils zum Ablauf eines Fahrplanjahres, erstmals im Dezember 2012 zum Dezember 2014; Hohenzollerische Landesbahn AG Ringzug unbefristet; kündbar zu Beginn des Fahrplanjahres zu dessen Ende, erstmals zum Ende des Jahresfahrplans 2012 Tübingen - Sigmaringen Laufzeit befristet bis Fahrplanwechsel im Dezember 2013 Kanton Aargau Koblenz - Waldshut in BW < 1km unbefristet Pforzheim - Bietigheim in Zahlen zum Generalvertrag enthalten; Ausdifferenzierung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich unbefristet; kündbar zum Ende einer Fahrplanperiode, erstmals zum Fahrplanwechsel 2003/04 mit einer Frsit von 12 Monaten Konsortium DB Regio AG /AVG Murgtalbahn Karlsruhe - Rastatt s.o. AVG Standardverkehre unbefristet; kündbar zu Beginn des Fahrplanjahres zu dessen Ende, erstmals zum Ende des Jahresfahrplans 2012; Stadtbahn Heilbronn - Öhringen unbefristet; kündbar zu Beginn des Fahrplanjahres zu dessen Ende, erstmals zum Ende des Jahresfahrplans 2015; SBB Deutschland GmbH Wiesental seehas unbefristet; kündbar mit einer Frist von 24 Monaten jeweils zum Ende eines Fahrplanjahres, erstmals im Dezember 2012 zum Ende des Fahrplanjahres 2013/14 (Dezember 2014); unbefristet, kündbar mit einer Frist von 24 Monaten erstmals im September 2014 zum Dezember 2016 Südwestdeutsche Verkehrs AG Ortenau Vertrag ist befristet bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 VIAS, Frankfurt Odenwaldbahn (Bruttovertrag) in BW gering Summe: Vertrag endet zum Fahrplanwechsel im Dezember
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