Verfassung und Datenschutz
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- Monica Hartmann
- vor 7 Jahren
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1 Verfassung und Datenschutz Das Private und das Öffentliche in der Rechtsordnung Christoph Gusy, Bielefeld
2 Übersicht: Datenschutz als Bildungsaufgabe: Warum auch noch Juristisches? Das Private: rechtliche Leitbilder Das Öffentliche: rechtliche Leitbilder An den Grenzen von privat und öffentlich Datenschutz als Bildungsaufgabe: Was lehrt uns das?
3 Datenschutz als Bildungsaufgabe: Warum auch noch Juristisches? Das Private und das Öffentliche sind nicht natürlich konstituiert und einfach da. Beide sind vielmehr von kulturellen, sozialen, ökonomischen u.a. Bedingungen abhängig. Sie sind also auch gesellschaftliche Konstrukte. Ein zentrales Medium dieser Konstruktion ist das Recht.
4 Die Sphärentheorie Ältestes Leitbild ist die Sphärentheorie mit 2 bzw. 3 Sphären: Intimsphäre Privatsphäre Öffentlichkeitssphäre. Sie zeichnen sich durch unterschiedlichen Kommunikationsgehalt aus: Intimsphäre ist allein individuell, Öffentlichkeitssphäre ist kommunikativ-sozial (was alle wissen oder wissen können).
5 Die Selbstbestimmungstheorie Maßgeblich ist danach nicht die Frage, wer an der jeweiligen Sozialbeziehung teilnimmt, sondern wer über die Regel über den Zugang, die Teilhabe disponiert. In diesem Sinne ist Privatsphäre die Selbstbestimmung über die Regeln der Zugänglichkeit bestimmter Sphären. Am Beispiel: Wohnung: Sie ist privat, aber nicht deshalb, weil kein Anderer darin ist, sondern weil ich über die Regeln entscheide, nach denen andere Zugang/Einblick erlangen können.
6 Öffentlichkeit Öffentlichkeit ist dann die fehlende Möglichkeit Einzelner, über die Regeln des Zugangs zu Kommunikationsvorgängen zu entscheiden. Öffentlichkeit bedeutet Abnahme von Selbstbestimmung Zunahme an Kenntnis-, Mitwirkungs-, gesellschaftlichen Teilhabe-, Ressourcenzugangschancen.
7 Das Verhältnis von privat und öffentlich verteilt die Kompetenzen im Hinblick auf die Bestimmung des Selbstbildes. bestimmt mein soziales Bild: Wer über mich Öffentliches wissen will, kann bei facebook nachschauen. verteilt die Kompetenzen im Hinblick auf soziale Rollen: Wer ist wichtig, wer ist fähig, wer kann etwas? reduziert die Menschen auf Kommunikations- oder Interaktionsvorgänge: Man wird als Verbraucher, Kunde, Wähler wahrgenommen und adressiert. In der Öffentlichkeit kann nur bestehen, wer selbst öffentlich ist sonst entsteht der Eindruck, man habe etwas zu verbergen. Öffentlichkeit ist insoweit selbstbezüglich, selbstreproduzierend, selbstverstärkend.
8 An den Grenzen von privat und öffentlich Bekanntestes Beispiel für die Grenzen zwischen öffentlich und privat ist die Idee von der (informationellen) Selbstbestimmung. Sie verleiht dem Einzelnen ein grundsätzlichen Verfügungsrecht über seine Daten, Informationen, Persönlichkeitsentfaltung Bei dieser Entscheidung stellt sich die Frage nach dem Preis der Freiheit, nach dem Preis der Privatheit, nach dem Preis der Selbstbestimmung. In diesem Sinne ist Privatheit ebenso wie Öffentlichkeit markgängig.
9 Auf dem Informationsmarkt herrscht Marktasymmetrie zwischen Anbietern und Nachfragern, hinsichtlich von Informiertheit, Transparenz und Kontrollierbarkeit, hinsichtlich der Wirksamkeit rechtlicher Schutzmechanismen.
10 Datenschutz als Bildungsaufgabe: Was lehrt uns das? 1. Erwerb von Wissen als Grundlage jeder Bildung: Was ist Privatsphäre? Wofür brauchen wie sie? Und wofür brauchen wir Öffentlichkeit? Was ist der Unterschied? Wie kann ich Privatheit, wie Öffentlichkeit herstellen? 2. Erwerb von Handlungs-, Sozialkompetenz: Wie verhalte ich mich richtig? Wie kann ich meine Privatsphäre schützen? Wie die Folgen meiner Entscheidung erkennen, wie das richtige Maß an Öffentlichkeit erkennen und herstellen? Dies ist eine neue Kulturtechnik, die gelernt sein will und gelehrt werden muss. Hier geht es wirklich um das Lernen für das Leben, nicht nur für die Schule!
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