Luzern, 8. September Anlagereglement. der Caritas Schweiz

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1 Luzern, 8. September 2016 Anlagereglement der Caritas Schweiz

2 Inhalt 1 Zweck des Anlagereglements 2 2 Generelle Ausrichtung der Anlagepolitik 2 3 Anlagekategorien Anlagehorizonte Kurzfristige Anlagen Mittel- und langfristige Anlagen Zulässige Anlagekategorien Geldmarktanlagen und flüssige Mittel Mikrofinanz Obligationen Schweiz Aktien Kollektivanlagen (Fonds) Andere und alternative Anlagen Restriktionen 4 4 Ziele der Anlagepolitik Kurzfristige Anlagen Mittel- und langfristige Anlagen 5 5 Anlagerat Zweck und Zuständigkeit Mitglieder Vorsitz und Sitzungsorganisation 6 6 Richtsätze im Anlageportefeuille (Strategie und Bandbreiten) Allgemeines Richtsätze und Gesamtbegrenzungen pro Anlagesegment 7 7 Kompetenzen 7 8 Rechnungslegungsgrundsätze und Wertschwankungsreserve 8 9 Schlussbestimmungen 8 1

3 1 Zweck des Anlagereglements Mit diesen Richtlinien werden folgende Aspekte geregelt: Anlagekategorien: Definitionen und Begriffe Grundlage und Ziele der Anlagepolitik Richtsätze Anlageportefeuille Kompetenzen Die vorliegenden Anlagerichtlinien lehnen sich an die Vorgaben des schweizerischen Bundesgesetzes über die Berufliche Vorsorge (BVG, insbesondere BVV2) an. 2 Generelle Ausrichtung der Anlagepolitik Die Anlagepolitk orientiert sich an den Grundsätzen des Leitbilds der Caritas Schweiz. 3 Anlagekategorien 3.1 Anlagehorizonte Kurzfristige Anlagen Als kurzfristige Anlagen gelten finanzielle Mittel, die auf dem kurzfristigen Finanzmarkt (Geldmarkt) angelegt werden. Kurzfristige Anlagen haben in der Regel eine Laufzeit von maximal 12 Monaten. Kurzfristige Anlagen sind unter anderem Geldmarktpapiere wie Call- und Festgelder oder Treuhandgelder Mittel- und langfristige Anlagen Als mittel- bzw. langfristige Anlagen gelten Wertpapiere mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wobei mittelfristige Anlagen in der Regel über eine Laufzeit von maximal drei Jahren verfügen. Zu den mittel- und langfristigen Anlagen zählen unter anderem Wertpapiere wie Kassenobligationen, Anleihensobligationen, Aktien, Fondsanlagen. 3.2 Zulässige Anlagekategorien Geldmarktanlagen und flüssige Mittel Liquide Mittel dürfen in kurzfristig kündbaren Bank- und Postkonti sowie in Geldmarktanlagen mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten angelegt werden. Die Auswahl der Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung einer hohen Schuldnerqualität und der Erhaltung eines angemessenen Liquiditätsgrades. 2

4 3.2.2 Mikrofinanz Gemeint sind damit finanzielle Basisdienstleistungen wie Kredite, Sparbücher welche auch für Kunden zur Verfügung stehen, die von herkömmlichen Banken aus verschiedenen Gründen nicht bedient werden. Mikrofinanz hat daher eine gewisse Bedeutung in der Entwicklungspolitik. Vorbehalten bleiben die Restriktion gemäss Abs Obligationen Schweiz Schweiz: Es dürfen auf Schweizer Franken lautende Obligationen, einschliesslich Kassenobligationen, der Eidgenossenschaft, der Kantone und Gemeinden, anderer schweizerischer öffentlicher Körperschaften sowie privater erstklassig beurteilter Emittenten mit Domizil in der Schweiz erworben werden. Obligationen Ausland, CHF: Es dürfen auf Schweizer Franken lautende Obligationen von erstklassig beurteilten, ausländischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, supranationalen oder privaten Gesellschaften mit Domizil im Ausland erworben werden. Die Bonität der Schuldner muss mindestens einem Rating von BBB oder einer gleichwertigen Qualität entsprechen. Obligationen Ausland, Fremdwährungen: Es dürfen auf Fremdwährungen lautende festoder variabel verzinsliche, leicht handelbare Obligationen öffentlich-rechtlicher Schuldner, supranationaler Gesellschaften oder privater, erstklassig beurteilter Unternehmen mit einem Rating von mindestens BBB oder einer gleichwertigen Qualität erworben werden, wobei auf eine angemessene Risikoverteilung zu achten ist Aktien Sowohl in schweizerische als auch in ausländische Unternehmen sind Anlagen in Beteiligungspapiere möglich Kollektivanlagen (Fonds) Es dürfen Aktien- und Obligationenfonds sowie gemischte Fonds von erstklassigen Anbietern erworben werden, die eine Bewilligung zum öffentlichen Vertrieb in der Schweiz oder in einem ausländischen Land haben. Die Anlagefonds haben den Vorgaben für die verschiedenen Anlagekategorien möglichst weitgehend zu entsprechen und werden gemäss ihrem Charakter prozentual den übrigen Anlagekategorien angerechnet Andere und alternative Anlagen Der Einsatz von alternativen Anlagen 1 ist grundsätzlich möglich mit den nachfolgenden Einschränkungen: 1 Alternative Anlagen = Alle Anlagen, die über die klassischen Anlagekategorien gemäss Abs hinausgehen. Dazu gehören insbesondere: Private Equity, Hedgefonds, strukturierte Produkte, Rohstoffe, Edelmetalle. 3

5 Derivative Instrumente Der Einsatz von Termingeschäften und Derivaten 2 darf nur zur Absicherung des Markt-, Währungs- oder Zinsrisikos im Rahmen der Bandbreiten der Anlagestrategie erfolgen. Es dürfen insbesondere keine Leerverkäufe getätigt werden Edelmetalle Anlagen in Gold sind wegen den Restriktionen gemäss Abs. 3.2 nicht möglich Immobilien Es werden keine Anlagen in einzelne Immobilienobjekte getätigt. Ausgenommen davon sind die Werte, die der Caritas Schweiz aus Schenkungen und Legaten zufallen oder Immobilien, die der eigenen Nutzung dienen. Möglich ist aber die Investition in Immobilien-Anlagefonds. 3.3 Restriktionen Die Anlagepolitik wird in Abs. 3 erläutert. An dieser Stelle sollen lediglich Grundvoraussetzungen behandelt werden. Die Auswahl der Titel erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikoverteilung, sowohl in geografischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht und der sorgfältigen Auswahl der Emittenten. Bei den Anlagen in Obligationen, Aktien und Kollektivanlagen muss es sich um Titel handeln, die an einer Börse kotiert sind oder ausserbörslich gehandelt werden. Die Anlagen müssen mit dem in Abs. 3.2 beschriebenen Ziel "Sozial- und Umweltverträglichkeit" kompatibel sein. 4 Ziele der Anlagepolitik Auf der Grundlage des Leitbildes und der Strategie der Caritas Schweiz gelten folgende Zielsetzungen bei der Anlage der von Caritas treuhänderisch verwalteten Vermögensbestände: 4.1 Kurzfristige Anlagen Die kurzfristigen Anlagen der finanziellen Mittel richten sich nach folgenden Anlagezielen und folgender Rangreihenfolge: 1. Sicherheit und Liquidität 2. Rentabilität 2 Derivate = Anlagen, die oft vom Wert eines Basisinstrumentes (beispielsweise Aktien) abhängen. Bekannte Instrumente sind vor allem Financial Futures und Optionen. 4

6 Die Anlageziele Sicherheit, Liquidität und Rentabilität richten sich nach der im Anlagewesen der Schweiz üblichen Auffassung. Sie werden in diesem Reglement nicht weiter ausgeführt. 4.2 Mittel- und langfristige Anlagen Die Anlagen in mittel- und langfristige Wertpapiere (Bilanzpositionen Wertschriften ) richtet sich nach den folgenden vier Anlagezielen und folgender Reihenfolge: 1. Sicherheit, 2. Rentabilität, 3. Sozial- / Umweltverträglichkeit, 4. Liquidität. Mit dem Anlageziel Sozial- und Umweltverträglichkeit wird eine erhöhte Ausrichtung der Vermögensanlage auf weltverträgliche Anlagewerte verfolgt. Darunter fallen Anlagetitel von Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eine nachhaltige Entwicklung verfolgen, auch auf sozialem Gebiet und im Bereich der Oekologie verfolgen. Grundsätzlich wird ein diskurs-ethischer Ansatz 3 verfolgt: Caritas Schweiz beurteilt die Titel in ihrem Depot entweder selber anhand von einschlägigen Rating-Agenturen, durch Diskussionen oder delegiert die Recherche an externe Spezialisten. Für die ergänzende und sachgemässe Auslegung dieses Zieles ist der Anlagerat zuständig 5 Anlagerat 5.1 Zweck und Zuständigkeit Der Anlagerat ist zuständig für die Überwachung der Anlagepolitik. 5.2 Mitglieder Der Anlagerat besteht aus drei Mitgliedern. Neben dem Direktor/der Direktorin, der/die dem Rat vorsteht, gehört dem Rat eine externe Fachperson sowie ein interner Mitarbeiter bzw. eine interne Mitarbeiterin an. Der Bereichsleiter/die Bereichsleiterin Finanzen und Administration gehört dem Anlagerat mit beratender Stimme an. 3 Ansatz stammt von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermass und ist durch Ulrich/Thielemann, Hochschule St. Gallen (HSG), in deren integrative Wirtschafts-Ethik eingeflossen: Die Richtigkeit ethischer Aussagen werden mit Hilfe eines nach Regeln mit vernünftigen Argumenten gestalteten Diskurses gewonnen. Einen Ansatz zu verfolgen, der nur auf Negativ- Kriterien beruht, würde dabei zu kurz greifen, obwohl auch Caritas drei Branchen ausschliesst: Rüstungsindustrie, Atomenergie und landwirtschaftliche Gentechnologie. 5

7 Der interne Mitarbeiter bzw. die interne Mitarbeiterin soll aufgrund seiner bzw. ihrer Kompetenz und Erfahrung in Caritas Grundlagenarbeit oder operationeller Caritas-Arbeit ernannt werden. Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Direktors bzw. der Direktorin durch die Geschäftsleitung. 5.3 Vorsitz und Sitzungsorganisation Der Direktor bzw. die Direktorin hat den Vorsitz. Der Anlagerat tritt jährlich mindestens vier Mal auf Einladung des/der Vorsitzenden zusammen. 6 Richtsätze im Anlageportefeuille (Strategie und Bandbreiten) 6.1 Allgemeines Für die Anlagen werden zur Risikobegrenzung maximale Richtsätze je Anlageart und Anlageschuldner bestimmt. Die Richtsätze verstehen sich als Höchstwerte zu Marktwerten. Sie dürfen nicht überschritten werden. Anlagewerte, die der Caritas Schweiz aus Schenkungen oder Legaten zukommen, fallen ein Jahr nach ihrem Zugang ins Wertschriftendepot ebenfalls unter die Bestimmungen der Richtsätze. 6

8 6.2 Richtsätze und Gesamtbegrenzungen pro Anlagesegment Anlagesegment (Die Prozentsätze beziehen sich auf das gesamte Portefeuille und auf die Bewertung beim Ankauf beziehungsweise auf die Bewertung per 1.1.) Strategie in % Bandbreiten Maximum Minimum Maximaler Anteil je Schuldner/in in % Geldmarkt, Mikrofinanz Obligationen bei Bund, Kantonen und bei Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie Obligationen bei übrigen Kantonalbanken, Grossbanken, Pfandbriefanstalten und Raiffeisenverband Andere Obligationen Inland in CHF Ausländische Obligationen in CHF 30 5 Ausländische Obligationen in Fremdwährungen 20 5 gilt nicht für Fonds Im Inland und Ausland kotierte Aktien: Aktien Schweiz gilt nicht Aktien Ausland für Fonds Immobilien Titel (Aktien, Anlagefonds, Hypothekarkredite) Alternative Anlagen Fremdwährungen (Fremdwährungsabsicherungen beispielsweise über Devisentermingeschäfte sind möglich und werden bei der Berechnung der Quote berücksichtigt.) Kompetenzen Für die Umsetzung und Einhaltung dieser Anlagerichtlinien ist der Bereichsleiter bzw. die Bereichsleiterin Finanzen und Administration (F+A) zuständig. Dabei hat er bzw. sie den Anlagerat gemäss Artikel 4 zu konsultieren. Einzelne Anlageentscheide werden vom Bereichsleiter/der Bereichsleiterin F+A getroffen und vom Direktor bzw. der Direktorin genehmigt. Der Entscheid ist zu dokumentieren. 7

9 Die Geschäftsleitung berichtet jährlich über das Anlagewesen der Caritas Schweiz. Die GPK gibt dazu ihre Stellungnahme zuhanden des Präsidiums ab. Bei bedeutenden Turbulenzen an den Finanzmärkten informiert die Direktorin / der Direktor das Präsidium umgehend. 8 Rechnungslegungsgrundsätze und Wertschwankungsreserve Die Bewertung der Anlagen und die Rechnungslegung richten sich nach den Empfehlungen von Swiss GAAP FER. Grundsätzlich werden alle Vermögenswerte zu Marktwerten bilanziert. Wertschwankungen der Wertschriften werden mit einem Wertschwankungsfonds aufgefangen. Dieser Fonds wird basierend auf der implizierten und historischen Volatilität der einzelnen Anlagekategorien jährlich neu berechnet. Der Fonds wird durch Kursgewinne geäufnet. Kursverluste führen zu einer Reduktion des Fondsbestandes. 9 Schlussbestimmungen Die vorliegenden Anlagerichtlinien wurden am 8. September 2016 vom Präsidium und Vorstand auf Antrag der Geschäftsleitung und nach Beratung in der Geschäftsprüfungskommission genehmigt. Sie ersetzen die Anlagerichtlinien vom 7. April 2005 und treten auf den 1. Oktober 2016 in Kraft. Caritas Schweiz Mariangela Wallimann-Bornatico Präsidentin Hugo Fasel Direktor Luzern, 8. September

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