Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften per 30. Juni 2013
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- Hans Mann
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1 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften per 30. Juni 2013 Per 1. Januar 2013 wurden in der Schweiz die neuen Eigenmittelvorschriften zur Umsetzung von Basel III mit Übergangsbestimmungen in Kraft gesetzt. Die Luzerner Kantonalbank verzichtet für die Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel auf die Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen und wendet somit bereits seit dem 1. Januar 2013 die definitiven Basel III-Vorschriften an. Mit einer Gesamtkapital-Ratio von 15.7 % (Ende 2012: 15.3 %) erfüllt die LUKB die seit 2013 geltenden Eigenmittelvorschriften nach Basel III komfortabel und liegt damit im obersten Bereich des eigenen strategischen Zielbandes von 14 % bis 16 %. Das regulatorische Eigenkapital von 2.28 Milliarden Franken setzt sich primär aus hartem Kernkapital (2.02 Milliarden Franken) zusammen. Das Ergänzungskapital beträgt 254 Millionen Franken. Dieses besteht auch aus einer im 2011 begebenen nachrangigen Anleihe, welche über die Laufzeit bis 2020 jährlich weniger anrechenbar ist. Die nachstehenden Aufstellungen zeigen einen Einblick in die Risikosituation und Eigenmittelunterlegung der Luzerner Kantonalbank. Mit den vorliegenden quantitativen Informationen per 30. Juni 2013 trägt die Bank den Vorgaben aus der Eigenmittelverordnung (ERV), den zugehörigen Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und insbesondere den Offenlegungspflichten FINMA RS 08/22 Rechnung. Die qualitativen Informationen wie auch die Offenlegung der Vorperioden sind jeweils aus dem Finanzbericht ersichtlich.
2 Offenlegung der Zusammensetzung des regulatorischen anrechenbaren Eigenkapitals Konzern (Rechnungslegung und regulatorischer Konsoldierungskreis sind identisch) Aktiven Referenzen Flüssige Mittel 2'550.6 Forderungen aus Geldmarktpapieren 17.2 Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Kunden 3'822.4 Hypothekarforderungen 19'315.0 Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen 24.9 Finanzanlagen 1'428.0 Beteiligungen 25.0 Sachanlagen Rechnungsabgrenzungen 36.7 Sonstige Aktiven Total Aktiven 28'272.1 Passiven Verpflichtungen aus Geldmarktpapieren 0.2 Verpflichtungen gegenüber Banken Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform 13'899.6 Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden 6'224.6 Kassenobligationen Anleihen und Pfandbriefdarlehen 4'623.0 Rechnungsabgrenzungen Sonstige Passiven Wertberichtigungen und Rückstellungen davon Pauschalwertberichtigung für latente Ausfallrisiken 96.9 A Total Fremdkapital 26'169.8 davon nachrangige Verpflichtungen, anrechenbar als Ergänzungskapital (Tier A Gesellschaftskapital davon als CET1 anrechenbar C Reserven für allgemeine Bankrisiken B Kapitalreserven B Gewinnreserven 1'000.3 B Periodengewinn 88.1 abzüglich eigene Beteiligungstitel D Total Eigenkapital 2'102.3 Total Passiven 28'272.1 Die Referenzen beziehen sich auf die Tabelle "Regulatorisch anrechenbare Eigenmittel Konzern". Der Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Eigenmittel.
3 Regulatorisch anrechenbare Eigenmittel Konzern Hartes Kernkapital (CET Nach Übergangsbestimmungen Referenzen Ausgegebenes einbezahltes Gesellschaftskapital, vollständig anrechenbar C Reserven für allgemeine Bankrisiken B Gewinnreserven 1' '000.3 B Kapitalreserven B Total hartes Kernkapital, vor Anpassungen 2' '038.1 Anpassungen bezüglich des harten Kernkapitals Eigene Beteiligungstitel Bilanz D Deltagewichtetes Kontraktvolumen verkaufte Call-Optionen auf eigenen Beteiligungstitel D Summe der Anpassungen des harten Kernkapitals Total hartes Kernkapital (net CET 2' '022.0 zusätzliches Kernkapital (net AT Total Kernkapital (net Tier 2' '022.0 Ergänzungskapital (net Tier Ausgegebene und einbezahlte Schuldinstrumente A davon transitorisch anerkannt (phase out) Wertberichtigungen für latente Ausfallrisiken A Total Ergänzungskapital (net Tier Regulatorisches Kapital (net Tier 1 & net Tier 2' '118.9 Summe der risikogewichteten Positionen (12,5 x Mindesteigenmittel) 14' '501.1 Kapitalquoten CET1-Quote (hartes Kernkapital in % der risikogewichteten Positionen) Tier 1-Quote (hartes Kernkapital in % der riskogewichteten Positionen) Quote bzgl. des regulatorischen Kapitals in % der risikogewichteten Positionen CET1-Überschuss in % (CET1 Anforderung 2013: 3,5 %) AT1-Eigenmittelpufferanforderung in % Tier 1-Überschuss in % (Tier 1 Anforderung 2013: 4,5 %) Tier 2-Eigenmittelpufferanforderung in % Regulatorischer Gesamtkapital-Überschuss in % Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) Betrag Schwellenwert Nicht qualifizierte Beteiligungen im Finanzsektor ) Andere qualifizierte Beteiligungen im Finanzsektor (CET ) Anwendbare Obergrenzen für den Einbezug in Tier 2 Betrag Anwendbare Wertberichtigungen im Tier Obergrenze für die Anrechnung der Wertberichtigungen ) Die Referenzen beziehen sich auf die Tabelle "Offenlegung der Zusammensetzung des regulatorischen anrechenbaren Eigenkapitals Konzern" Beträge unter dem Schwellenwert unterliegen der normalen Eigenmittelanforderung. 3) Schwellenwert 1 nach Art. 35 Abs. 2 ERV. 4) Schwellenwert 2 nach Art. 35 Abs. 3 ERV. 5) Obergrenze nach Rundschreiben 13/1, Rz 95.
4 Erforderliche Eigenmittel Konzern Verwendeter Ansatz Kreditrisiko inkl. CVA Standardansatz BIZ 1'059.3 davon Kursrisko bezüglich der Beteiligungen im Bankenbuch 17.1 Nicht gegenparteibezogene Risiken Standardansatz BIZ 13.0 Marktrisiko Standardansatz 20.4 davon auf Zinsinstrumente (allgemeines und spezifisches Marktrisiko) 8.6 davon auf Beteiligungstitel 2.9 davon auf Devisen und Edelmetalle 4.7 davon auf Rohstoffe 4.2 Operationelles Risiko Basisindikatoransatz 67.3 Total erforderliche Eigenmittel 1'160.1 Die erforderlichen Eigenmittel für das Risko möglicher Wertanpassungen von Derivaten (CVA-Risiko) werden nach der vereinfachten Berechnungsmethode ermittelt ( : 36.8 Millionen Franken).
5 Kreditengagements nach Gegenparteigruppen Zentral- Privatkunregierungen Banken und Andere den und und Zentral- Effekten- Institu- Unter- Kleinunter- Übrige Kreditengagements banken händler tionen nehmen nehmen Positionen Total Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Kunden ' ' '822.4 Hypothekarforderungen ' '315.0 Schuldtitel in den Finanzanlagen '318.1 Rechnungsabgrenzungen und Sonstige Aktiven 3) Positive Wiederbeschaffungswerte Derivate Total Bilanzpositionen per ' ' ' '383.9 Total Bilanzpositionen per ) ' ' ' '019.2 Ausserbilanzpositionen Eventualverpflichtungen / Verpflichtungskredite Unwiderrufliche Zusagen Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen Add-ons Derivate Total Ausserbilanzpositionen per Total Ausserbilanzpositionen per ) Gegenparteigruppen gemäss Eigenmittelverordnung, ohne flüssige Mittel, nicht gegenparteibezogene Positionen und CVA sowie Engagements mit Beteiligungscharakter. Die Ausserbilanzpositionen sind in ihre Kreditäquivalente umgerechnet. Öffentlich-rechtliche Körperschaften, Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Internationaler Währungsfonds (IWF), multilaterale Entwicklungsbanken und Gemeinschaftseinrichtungen. 3) Ohne Ausgleichskonto für nicht erfolgswirksame Wertanpassungen. 4) Berechnung gemäss Vorschriften von Basel II.
6 Regulatorische Kreditrisikominderung Gedeckt durch Gedeckt durch anerkannte finanzielle Garantien und Gedeckt durch Übrige Kredit- Kreditengagements Sicherheiten oder REPOS Kreditderivate Grundpfand engagements Total Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Kunden ' '822.4 Hypothekarforderungen ' '315.0 Schuldtitel in den Finanzanlagen ' '318.1 Rechnungsabgrenzungen und Sonstige Aktiven 3) Positive Wiederbeschaffungswerte Derivate 4) Total Bilanzpositionen per ' ' '383.9 Total Bilanzpositionen per ) ' ' '019.2 Ausserbilanzpositionen Eventualverpflichtungen / Verpflichtungskredite Unwiderrufliche Zusagen Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen Add-ons Derivate 4) Total Ausserbilanzpositionen per Total Ausserbilanzpositionen per ) Ohne nicht gegenparteibezogene Aktiven, CVA und Engagements mit Beteiligungscharakter. Die Ausserbilanzpositionen sind in ihre Kreditäquivalente umgerechnet. Die Kreditrisikominderung erfolg nach dem umfassenden Sicherheitenansatz. Die Angaben erfolgen zum Nettowert der Sicherheit, d.h. nach berücksichtigung eines aufsichtsrechtlichen Haircuts. 3) Ohne Ausgleichskonto für nicht erfolgswirksame Wertanpassungen. 4) Engagements in derivativen Finanzinstrumenten entsprechen der Summe aus den positiven Wiederbeschaffungswerten Derivate und den Add-ons Derivate. Das Gegenparteirisiko von Derivaten wird nach der Marktwertmethode geschätzt. 5) Berechnung gemäss Vorschriften von Basel II.
7 Kreditengagements nach Risikogewichtungsklassen Kreditengagements 0% 20%/25% 35% 50% 75% 100% 125% 150% 250% Total Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Kunden ' '822.4 Hypothekarforderungen ' ' ' '315.0 Schuldtitel in den Finanzanlagen '318.1 Rechnungsabgrenzungen und Sonstige Aktiven 3) Positive Wiederbeschaffungswerte Derivate 4) Total Bilanzpositionen per ' ' ' ' ' '383.9 Total Bilanzpositionen per ) ' ' ' ' ' '019.2 Ausserbilanzpositionen Eventualverpflichtungen / Verpflichtungskredite Unwiderrufliche Zusagen Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen Add-ons Derivate 4) Total Ausserbilanzpositionen per Total Ausserbilanzpositionen per ) Ohne nicht gegenparteibezogene Aktiven, CVA und Engagements mit Beteiligungscharakter. Die Ausserbilanzpositionen sind in ihre Kreditäquivalente umgerechnet. Die Kreditrisikominderung erfolg nach dem umfassenden Sicherheitenansatz. Dabei wird der Nettowert der finanziellen Sicherheiten nach Berücksichtigung eines aufsichtsrechtlichen Haircuts in der Spalte "0 %" ausgewiesen. 25 % und 125 % beziehen sich auf das Vorjahr (Basel II). 3) Ohne Ausgleichskonto für nicht erfolgswirksame Wertanpassungen. 4) 5) Engagements in derivativen Finanzinstrumenten entsprechen der Summe aus den positiven Wiederbeschaffungswerten Derivate und den Add-ons Derivate. Berechnung gemäss Vorschriften von Basel II.
8 Zinsänderungsrisiken im Bankenbuch Angaben zum Vermögenseffekt bei einem Zinsänderungsschock: Sensitivität: -0.51% -0.66% -0.47% 0.23% -1.14% Anpassung Replicating ab Barwertveränderung des Eigenkapitals bei einer parallelen Zinskurvenverschiebung von +- 1 % Per führt eine parallele Erhöhung der Zinskurve um 1.00 % zu einer Verminderung des Barwerts des Eigenkapitals von 1.14%.
9 Merkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente Aktienkapital Nachrangige Obligation Emittent Luzerner Kantonalbank AG Luzerner Kantonalbank AG ISIN-Nummer CH CH Geltendes Recht des Instruments Schweizer Recht Schweizer Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung Berücksichtigung unter den Basel-III-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital (CET Ergänzungskapital (T Berücksichtigung nach der Basel-III-Übergangsphase Hartes Kernkapital (CET nicht mehr anrechenbar Anrechenbar auf Stammhaus- und Konzernebene Stammhaus- und Konzernebene Stammhaus- und Konzernebene Titelart Beteiligungstitel Schuldtitel (nachrangig) Anrechenbares Eigenkapital (gemäss letztem Eigenmittelausweis) 357 Mio. CHF 175 Mio. CHF Nennwert 357 Mio. CHF 175 Mio. CHF Rechnungslegungsposition Aktienkapital Anleihen und Pfandbriefdarlehen Ursprüngliches Ausgabedatum Unbegrenzt oder mit Verfalltermin unbegrenzt Ursprüngliches Fälligkeitsdatum n/a Durch Emittenten kündbar Nein Nein Coupons/Dividenden Fest / variabel n/a Fest Nominalcoupon n/a Ja Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Nein n/a Zinsenzahlung / Dividenden völlig diskretionär zwingend Zinserhöhungsklausel oder anderer Tilgungsanreiz n/a Nein Nicht kumulativ oder kumulativ n/a Nicht kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar n/a nicht wandelbar Abschreibungsmerkmal n/a n/a Auslöser für die Abschreibung n/a n/a Ganz / teilweise n/a n/a Dauerhaft oder vorübergehend n/a n/a Bei vorübergehender Abschreibung: Mechanismus der Zuschreibung n/a n/a Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere im Nachgang zur Tier 2 Anleihe Im Falle der Liquidation oder des Instrument nennen) Konkurses können die Obligationen und Coupons erst berücksichtigt und bedient werden, wenn die Gläubiger der nichtnachrangigen Forderungen vollständig befriedigt sind. In einem Sanierungsverfahren kann die Nachrangigkeit zu einem ganzen oder teilweisen Verlust der Forderungen unter den Obligationen und Coupons führen. Merkmale, die eine volle Anerkennung unter Basel III verhindern Nein Ja ohne PONV-Klausel n/a Ja
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