NORDRHEIN-WESTFALEN e. V.

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1 + W A L D B A U E R N V E R B A N D NORDRHEIN-WESTFALEN e. V ha Privatwald in Nordrhein-Westfalen - Ressource mit Zukunft! Stellungnahme zum Entwurf der Biodiversitätsstrategie Nordrhein-Westfalen Sehr geehrter Herr Dr. Woike, vielen Dank für die Übersendung des Entwurfs zur Biodiversitätsstrategie NRW und die Einbindung in die Verbändebeteiligung. Leider erfolgt diese für uns erstmalige Beteiligung an der Strategie in einer völlig unzureichenden Fristsetzung. Aufgrund der Bedeutung der Biodiversität für die Waldbesitzer sehen wir es als erforderlich an, eine solche: "Standortbestimmung der nordrhein-westfälischen Naturschutzpolitik", die für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren den Handlungsrahmen stecken soll, in einem ihr angemessenen breiten Dialog zu bearbeiten. Die umfassende Beteiligung der nordrhein-westfälischen Waldbesitzer war in der gesteckten Frist nicht ausreichend möglich. Daher lehnen wir die Biodiversitätsstrategie in der vorgelegten Form grundsätzlich ab. Nachfolgend erhalten Sie unsere Stellungnahme zur vorgelegten Biodiversitätsstrategie. Die Anmerkungen orientieren sich an den jeweiligen Kapiteln und Absätzen. Insofern stellt die Reihenfolge keine Wertung dar. Kapitel 1: Einleitung Biodiversität und Wirtschaft S. 6 Die Aussagen der Einleitung begrüßen wir ausdrücklich. Wir stehen im Hinblick auf den Klimawandel vor großen Herausforderungen. Da ist eine breite genetische Vielfalt zur Reaktionsfähigkeit eines Ökosystems unerlässlich. Auf S. 6 zitieren Sie aus dem in der Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya vereinbarten Plan zur Biologischen Vielfalt unter anderem das Ziel "alle für die Land- und Forstwirtschaft genutzten Flächen nachhaltig zu bewirtschaften". Dies begrüßen wir ausdrücklich. Jüngste Forschungsergebnisse und Studien belegen klar, dass die biologische Vielfalt im bewirtschafteten Wald höher ist als im nicht-bewirtschafteten Wald. Damit ist die nachhaltige Wirtschaft ein Garant für die Biodiversität. Biodiversitätsstrategie / NRW-Nachhaltigkeitsstrategie S. 7 Auf S. 7 unten erläutern Sie, dass die Biodiversitätsstrategie ein "Pfeiler" der zu erarbeitenden NRW-Nachhaltigkeitsstrategie sein wird. Hierzu haben wir gleich mehrere Fragen. Wann wird die NRW-Nachhaltigkeitsstrategie erstellt? Welche Inhalte soll sie neben dem "Pfeiler Biodiversitätsstrategie" haben? Welche Verknüpfungen und Prioritäten wird die Biodiversitätsstrategie im Verhältnis zur Waldstrategie und der Klimaschutz- und Energiestrategie NRW haben? Werden wir bereits in die Erstellung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden?

2 Was bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Biodiversitätsstrategie "fortgeschrieben" werden soll? Ist die aktuelle Biodiversitätsstrategie also nur ein Zwischenstadium? Wir bitten darum, dass diese Biodiversitätsstrategie nicht bereits im Entwurf eine Ankündigung enthält, dass die aktuelle Arbeit an ihr durch die künftige Erstellung einer NRW-Nachhaltigkeitsstrategie bereits in Frage gestellt wird. Die Änderung oder "Anpassung" der Biodiversitätsstrategie bereits im ersten Entwurf anzukündigen läuft der erklärten Bedeutung der Strategie zuwider. Die Biodiversitätsstrategie als Grundlage für die folgenden Fachplanungen muss zumindest für die Dauer ihrer prognostizierten Ausrichtung eine stabile Orientierung und Planungssicherheit darstellen. Im Anschreiben zur Verbändebeteiligung wird dies deutlich ("Die Biodiversitätsstrategie NRW bildet eine Standortbestimmung für die kommenden 10 bis 15 Jahre."), im eigentlichen Text der Biodiversitätsstrategie wird diese Planungssicherheit durch die Anpassungsaussagen in Frage gestellt. Zusammenhang zwischen Biodiversität und Klimaschutz S. 10 Auf S. 10 führen Sie im zweiten Absatz die Hauptursachen des weltweiten Verlustes an Biodiversität an. Hier werden auch die Auswirkungen des Klimawandels genannt. Zur Bekämpfung des Klimawandels arbeitet das Land NRW in verschiedenen Arbeitsgruppen an einer umfassenden Klimaschutzstrategie. Wichtiger Baustein hierzu wird die im letzten Jahr veröffentlichte Klimaschutz- Studie Beitrag des NRW Clusters ForstHolz zum Klimaschutz (MKULNV 2012) sein. Im Hinblick auf die Bedeutung für das Klima und damit auch die Biodiversität soll die CO2-Studie im Einleitungskapitel der Biodiversitätsstrategie vorgestellt werden. Die CO2-Studie belegt die enorme Bedeutung des Clusters Wald und Holz, insbesondere der nordrhein-westfälischen Wälder für den Klimaschutz. In bewirtschafteten Wäldern wird demnach mehr Kohlenstoff gebunden als in unbewirtschafteten Wäldern. Diese Tatsache muss in der Biodiversitätsstrategie Erwähnung finden, weil die Ziele zur Erhaltung der Biodiversität und der Klimaschutz untrennbar miteinander verbunden sind. In den auf S. 9 aufgeführten TEEB-Studien sind die Klimaschutzleistungen des Waldes hingegen noch nicht berücksichtigt. Intensive Bewirtschaftung gefährdet die Artenvielfalt S. 11 Diese Aussage von S. 11 können wir für Nordrhein-Westfalen nicht stehen lassen. Wir bitten um unmissverständliche Erläuterung, dass in Nordrhein-Westfalen die Waldbewirtschaftung die Biodiversität nicht gefährdet. Die Waldbewirtschaftung in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten sozialen und ökologischen Bewirtschaftungsstandards ist ein Garant für Artenvielfalt. Das unterstreicht auch der Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes von 2014 "Nachhaltige Entwicklung in Deutschland", der für den Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität/Teilindex Wälder mit Erreichung von 76 % des Zielwerts den günstigsten Wert unter den Teilindikatoren aufweist (andere Teilindikatoren: Agrarland, Binnengewässer, Alpen, Küsten/Meere und Siedlungen). Der Holzeinschlag liegt in den nordrhein-westfälischen Wäldern seit Jahrzehnten unter dem nachhaltig möglichen Nutzungssatz. Trotz aktuell guter Holzpreise ist kein Raubbau in den Wäldern auszumachen, weil sich die Flächeneigentümer ihrer Verantwortung bewusst sind

3 und dies seit Jahrhunderten (2013: 300 Jahre Nachhaltigkeit!) an die nachfolgenden Generationen weitergeben. Kapitel 2: Leitziele Wohl der Allgemeinheit S.12 Auf S. 12 führen Sie im vorletzten Satz aus, dass der Gebrauch des Eigentums auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Hierbei wird jedoch verschwiegen, dass nach Artikel 14 Abs. 3 des GG Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe zu entschädigen sind. Wir bitten um ausgewogene Darstellung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und insbesondere seiner Grenzen. Bei der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie müssen diese Grundlagen des Eigentumsrechts immer berücksichtigt werden. Deshalb ist eine Erwähnung unerlässlich. Umsetzung der Biodiversitätsstrategie S.12, 13 und 14 Auf S. 13 führen Sie die Wege an, wie die Biodiversitätsstrategie umgesetzt werden soll. Wir bedauern hierbei, dass der Vertragsnaturschutz nicht an erster Stelle steht, sehen wir ihn doch als wichtigsten und effektivsten Weg der gesellschaftlich akzeptierten Umsetzung der Biodiversitätsstrategie an. Weiterhin führen Sie auf S. 14 aus, dass Sie mit den Landnutzern kooperieren möchten. 1) Wir bitten um Vorrang für Vertragsnaturschutz im Privatwald vor jeder gesetzlichen und untergesetzlichen Regelung. Auch die Änderung von Landschaftsplänen und erst Recht die Ausweisung neuer Schutzgebiete lehnen wir kategorisch ab. 2) Die Kooperation mit den Landnutzern muss Voraussetzung bei jeglicher Umsetzung von Maßnahmen im Privatwald sein. 1) Waldbesitzer schaffen, erhalten und fördern besondere Biotoptypen in ihren Wäldern meist ohne Förderprogramme und öffentliches Aufsehen. Die damit oftmals geschaffenen ökologisch wertvollen Biotope brauchen nicht vor ihrem Eigentümer per Verordnung geschützt zu werden. Die weitere Unterschutzstellung von Naturschutz-würdigen Flächen raubt die letzte noch vorhandene Motivation der Waldbesitzer, solche Trittsteine der Biodiversität aus eigenem Antrieb zu erhalten. Besondere Biotope, die derzeit keinen Schutzstatus aufweisen, sollten daher nur mittels Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis weiter gefördert werden. Verordnungsnaturschutz halten wir für unverhältnismäßig und ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Biodiversitätsstrategie nicht erforderlich. Auch die "Förderung", wie sie für FFH-Gebiete bislang möglich war, lehnen wir entschieden ab. Die Waldbesitzer erhielten nur dann eine Förderung, wenn die Fläche als NSG (oder LSG) ausgewiesen war. In diesem Jahr sind die Waldbesitzer ihrer vertraglichen Verpflichtung nachgekommen, die Förderbescheide hingegen wurden abgelehnt. Dies ist ein Paradebeispiel für verspieltes Vertrauen beim Naturschutz. Im Hinblick auf die Wahl der Mittel bei der Umsetzung verweisen wir auch auf das Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs. Dieses Prinzip, auch Verhältnismäßigkeitsprinzip genannt,

4 ergibt sich aus dem Artikel 20 des GG und gilt sowohl für die Gesetzgebung selbst als auch für jedes Verwaltungshandeln. 2) Eine Umsetzung konkreter Maßnahmen ohne die Akzeptanz der Flächeneigentümer lässt eine Maßnahme scheitern. Die bereits heute hohen Standards der Waldbewirtschaftung können auch auf dem gesetzlichen und untergesetzlichen Wege nicht weiter erhöht werden, ohne dass solche Verschärfungen und weiteren Bewirtschaftungseinschränkungen entschädigt werden müssen. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Wahl des mildesten Mittels gilt das unter 1) Geschriebene. Gebietsbetreuung S. 13 und 39 Wir vermissen die Einbindung des Flächeneigentümers in die Aufgaben der Gebietsbetreuung sowie die für den Wald zuständige Hoheitsbehörde. Die Gebietsbetreuung soll vorrangig durch den Flächeneigentümer sowie durch die Hoheitsbehörde, im Wald der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, erfolgen. Es ist unverständlich, wenn diejenigen, die sich in ihrem Wald am besten auskennen, als Gebietsbetreuer gar nicht erst genannt werden. Weiterhin ist hoheitlich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Wald zuständig. Es ist nicht ersichtlich, warum diesem zusätzlich die Biologischen Stationen, Stiftungen (welche?) und Verbände (welche?) zur Seite gestellt werden sollen. Kapitel 3: Artenschutz 3.1 Ausgangslage Artenschutz S. 16 Im 3. Abschnitt Satz 1 Dauerhafte Beeinträchtigungen werden bei der Darstellung der Gefährdung der Arten unreflektiert unterschiedliche Landnutzungen und Ursachen miteinander vermischt. Wir bitten um klare Benennung, dass die Waldbewirtschaftung die naturnaheste von allen Flächenbewirtschaftungen ist und die höchste Artenvielfalt aufweist. Eine unklare Benennung der Ursachen des Artensterbens ist für eine Strategie mit dem Anspruch einer Metaebene nicht akzeptabel. Tatsache ist, dass sich auf der Roten Liste gefährdeter Arten kein oder kaum mehr typische Waldtiere oder pflanzen befinden. Die ehemals auf diesen Listen geführten Arten, die auf Wald angewiesen sind, haben sich in den letzten Jahren soweit erholt, dass die Bestände als stabil eingestuft werden. So ist der Schwarzstorch heute zum Beispiel fester Bestandteil von intensiv bewirtschafteten Wäldern in Südwestfalen, auch nahe von Windenergieanlagen. Besonders störungssensible Arten werden weniger durch die Forstwirtschaft als vielmehr durch die intensive Freizeitnutzung an einer weiteren Bestandserhöhung gehindert. 3.1 Invasive Arten S. 23 Wir danken für die Ankündigungen im Vorfeld, dass die Douglasie von der Liste der invasiven Arten gestrichen wird. Die Douglasie ist von der Liste der invasiven Arten zu streichen.

5 Die Douglasie kann den Prognosen nach auf vielen Standorten, auf denen die Fichte künftig nicht mehr geeignet ist, ihren Platz einnehmen. Zum Nadelholz als wirtschaftliche Notwendigkeit beziehen wir unter der Kommentierung zu Kapitel umfassend Stellung. Wir weisen ergänzend darauf hin, dass die Douglasie vor dem Hintergrund der Klimaänderung ein Hoffnungsträger ist. Die Douglasie ist grundsätzlich sturmfester und überdies in den naturnahen Waldbau gut zu integrieren. Sie hat gute Streueigenschaften und ist mit waldbaulichen Mitteln gut zu steuern. 3.3 Anwendung der Artenschutzbestimmungen S. 26 Als Ziel und Maßnahme führen Sie die "konsequente Anwendung der gesetzlichen Artenschutzbestimmungen sowie deren Umsetzung " auf. Dies wird leider nicht weiter konkretisiert. Allerdings ist aus der Formulierung zu schließen, dass die Anwendung derzeit NICHT konsequent erfolgt. Wird hier ein Versagen der hoheitlich Tätigen suggeriert? Die Formulierung ist zu überarbeiten. Es soll konkret benannt werden, wo was wie angewendet werden soll. Sollte es einen Missstand bei der derzeitigen Anwendung der Artenschutzbestimmungen geben, sollte dieser klar benannt und seine Behebung als Maßnahme formuliert werden. Die Formulierung der "konsequenten Anwendung" der Artenschutzbestimmungen lässt einen weiten und mit Sicherheit auch nicht gerechtfertigten Interpretationsspielraum. Solche Formulierungen sollten in der Biodiversitätsstrategie vermieden werden. Weiterhin gibt es aus unserer Sicht einen erhöhten Bedarf, teilweise ausufernde Freizeitbeschäftigungen auf ihren Einfluss auf den Artenschutz zu überprüfen. Nennen möchten wir hier beispielhaft vor allem nächtliches Geocaching (die Caches liegen nicht selten in NSGs) und das ausufernde Pilzsammeln in der Pilzsaison, ebenfalls mitten in den Waldbeständen und in der Dämmerung.

6 Kapitel 4: Schutzgebietssystem und Biotopverbund weitere Unterschutzstellungen S. 30/31 und S. 35 Weitere Unterschutzstellungen kündigen Sie hier an, obwohl das bevölkerungsreiche Nordrhein- Westfalen bereits den höchsten Anteil an NSGs aufweist. Wir fordern einen Vorrang für Vertragsnaturschutz im Privatwald vor jeder Ausweisung neuer Schutzgebiete. Die Ausweisung neuer Schutzgebiete im Wald ist für die erfolgreiche Umsetzung der Biodiversitätsstrategie nicht erforderlich. Wie bereits ausgeführt, zerstört schon die Ankündigung zur Ausweisung weiterer Schutzgebiete die Motivation der Waldbesitzer, solche Trittsteine der Biodiversität aus eigenem Antrieb zu erhalten. Biotope, die derzeit keinen Schutzstatus aufweisen, sollten ausschließlich mittels Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis weiter gefördert werden. Nochmals verweisen wir hier auf das grundgesetzlich verankerte Verhältnismäßigkeitsprinzip als Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs und als Grundsatz jeglichen Verwaltungshandelns. Überdies widerspricht auch 2 des Raumordnungsgesetzes einer weiteren Unterschutzstellung. Danach soll der ländliche Raum eben nicht nur dem Naturschutz dienen, sondern hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen, die wir im Wald Multifunktionalität nennen Erhöhung des Waldflächenanteils mit natürlicher Entwicklung S. 35 Das Ziel, den Waldflächenanteil mit natürlicher Waldnutzung auf 5 % zu erhöhen, halten wir aus der Sicht der Biodiversität für nicht erforderlich und aus Klimaschutzgründen für falsch. 1) Wir bitten um klare Benennung, dass eine weitere Erhöhung der Stilllegungsfläche nicht für angestrebte Erhöhung oder Sicherung der Biodiversität erforderlich ist. 2) Weiterhin bitten wir, die ökonomischen Auswirkungen und die Folgen für das Klima klar zu beziffern. 3) Außerdem bitten wir klarzustellen, dass sich die Ziele der Stilllegung ausschließlich auf Flächen des Landeswaldes beziehen, bzw. in anderen Besitzarten nur freiwillig im Wege des Vertragsnaturschutzes umgesetzt werden. Stilllegung ist kein Wert an sich. Eine Verbesserung des Artenschutzes oder der Biodiversität sehen wir durch eine flächenhafte Stilllegung nicht gegeben. Vielmehr sind so genannte Hot Spots für die Biodiversität bzw. für den Artenschutz viel erfolgreicher als Stilllegung nach dem Gießkannenprinzip. Die Hot-Spot-Strategie setzt Ihr Ministerium übrigens beispielhaft bei der Umsetzung der WRRL um, in dem hier das so genannte Trittstein-Prinzip verfolgt wird. Analog zu diesem Trittstein-Prinzip empfehlen wir, dieses auch im Wald bzw. für die Biodiversitätsstrategie insgesamt anzuwenden. Eine Stilllegung von 5 % der Gesamtwaldfläche Nordrhein-Westfalens mit einer Fläche von ha führt bei einer vorsichtigen Rechnung zu Mindereinnahmen in Höhe von 11 Millionen Euro JÄHRLICH. Hinzu kommt ein Arbeitsplatzverlust von rund Arbeitsplätzen. Wir sind der Meinung, dass dieses Vorgehen, auch wenn es "nur" für den Landeswald geplant ist: zum einen die Resultate zur Erhöhung der Biodiversität nicht im Mindesten rechtfertigt, den Klimaschutzbemühungen aus Gründen der damit verringerten Kohlenstoffbindung zuwider läuft und den Holzstandort Nordrhein-Westfalen insgesamt gefährdet.

7 4.2 Qualitative Verbesserung der Schutzgebiete S. 38 Im letzten Absatz auf Seite 38 führen Sie an, dass "der Anteil von Lebensraumtypen in einem guten Zustand auch eine Folge erfolgreicher Naturschutzbemühungen" ist. Dies stellen wir nicht in Abrede. Entscheidend an dem Zustand der Lebensraumtypen waren aber nicht die Naturschützer, sondern die jeweiligen Flächeneigentümer. Deren Würdigung fehlt hier gänzlich. Wir bitten um Klarstellung zu den Leistungen der Flächeneigentümer, die den wertvollen Zustand der Fläche erst geschaffen haben, lange bevor sich Naturschützer damit befasst haben. Die Biodiversitätsstrategie als Metaebene muss vor allem im Hinblick auf die Verwendung für künftige Planungen ausgewogen und umfassend die Leistungen der jeweiligen Akteure darstellen. Kapitel 5: Qualitative Verbesserung der Lebensräume Gewichtung der Waldfunktionen S. 41 In der Ausgangslage zum Wald zählen Sie die Funktionen des Waldes auf. Wir begrüßen, dass Sie damit die umfassende Funktionalität des Waldes festgestellt haben. Befremdlich ist jedoch die Formulierung "auch Produktionsstätte", die der Bedeutung des Waldes als Wirtschaftsraum, als Lieferant des Ökorohstoffs Nummer 1, dem Holz, sowie der damit verbundenen Wirtschafts- und Sozialfunktion für die Gesellschaft in keiner Weise Rechnung trägt. Wir bitten um klare Benennung und Auflistung der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes für die Gesellschaft, insbesondere für die Arbeitsplätze, die Einkommensfunktion, vor allem des ländlichen Raumes, und die Bedeutung des Rohstoffes Holz als bedeutendsten nachhaltig produzierbaren Rohstoff der Welt. Die Reihenfolge der Auflistung ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die erfolgreich alle Waldfunktionen auf einer Fläche zulassen, ermöglichen und seit Generationen fördern. Sie ignoriert eine gesamtgesellschaftliche Gesamtleistung aus einem Miteinander aus Nutzung und Verzicht, Maßhalten und Erlösoptimierung, wie sie seit Generationen in allen Besitzarten erfolgreich praktiziert wird. Die Lesart ist augenscheinlich, dass die Waldbesitzer und auch die gesamte Forstpartie hier nur noch ein Anhängsel der übergeordneten Funktionen der Biodiversität sind. Das Gegenteil ist der Fall und muss dringend in den Focus dieser Strategie gestellt werden: Die Waldbesitzer und die Forstpartie sind seit Jahrzehnten (Jahrhunderten) DER Motor für eine erfolgreiche Multifunktionalität, der Bereitstellung aller Funktionen des Waldes auf (zumindest überwiegend) ein und derselben Fläche. Wie sonst ist es erklärlich, dass wir im Wald so gut wie keine Rote-Liste- Arten haben und dass sich die meisten Schutzgebiete der offenkundig ökologisch wertvollen Gebiete im privatwaldreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen befinden Fichte nicht standortheimisch S. 42 Die Fichte wird als nicht standortheimisch bezeichnet. Dies ist falsch. Die Fichte ist in Europa bis weit in das kontinentale Asien hinein seit der letzten Eiszeit heimisch. Zwar ist die Fichte erst ca. Mitte des vorletzten Jahrhunderts nach Nordrhein-Westfalen gebracht worden, doch laut BNatschG 7 Abs. 2 Nr. 7 gilt als heimisch "auch eine wildlebende Tier- und Pflanzenart, wenn sie sich über mehrere Generationen als Populationen erhalten." Dies ist bei

8 der Fichte ohne Zweifel der Fall. Die ehemals aus Thüringen stammenden Fichtenherkünfte bilden heute in Nordrhein-Westfalen ein eigenes Herkunftsgebiet, das sich auch im Vermehrungsgutgesetz widerspiegelt. Gleiches gilt übrigens mittlerweile auch für die Douglasie, die vor weit mehr als 100 Jahren in den Wäldern von NRW eingebracht wurde. Was also soll diese Aussage zur Herkunft der Fichte an dieser Stelle? Zu welchen Schlüssen soll diese Aussage führen? Die Bedeutung der Fichte im gesamten Cluster Wald und Holz sollte gewürdigt werden. Die Fichte darf nicht unser Feindbild sein. Nicht nur die Einkommensfunktion der Fichte sei hier anzuführen, auch die Nachfrage nach Fichtenholz ist unbeeindruckt von politischen Baumartenvorgaben. Immerhin macht bei einem Flächenanteil von nur 36 % das Fichtenholz den größten Anteil des verwertbaren Schnittholzes aus. Dieser Umstand ist bei der Herleitung von Zielen und Maßnahmen zur Biodiversitätsstrategie zu berücksichtigen. Selbst wenn wir unsere nordrheinwestfälischen Wälder komplett stilllegen würden, würde der Markt nach Fichtenholz oder Nadelholz verlangen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass für jeden Festmeter Nadelholz, den wir in unserem Land nicht ernten oder gar nicht erst anbauen, Nadelholz aus anderen Regionen der Erde herantransportiert werden muss. Die herausstechenden Folgen sind kurz mit den folgenden Stichworten umrissen: Klimaschädigung durch weite Transportwege, Verlust der Einkommensfunktion unserer Wälder, Verlust von heimischen Arbeitsplätzen, Raubbau in bislang unberührten Naturwäldern (auch FSC-Zertifiziert) und damit Verschärfung des Naturschutzkonfliktes, weil die ökologischen und sozialen Bewirtschaftungsstandards in Nordrhein-Westfalen mit die höchsten weltweit sind, Missachtung der Ziele der Konferenzen von Rio, Helsinki und Nagoya. Nicht zuletzt wird bei dem Feldzug einiger so genannter Naturschützer offenbar bewusst verschwiegen, dass die immergrünen, dichten Fichtenwälder vielen Tierarten einen idealen und gerne angenommenen Lebensraum bieten, zum Beispiel dem Schwarzspecht, dem Fichtenkreuzschnabel, dem Waldbaumläufer, den beiden Häherarten, verschiedenen Eulen sowie Greifen wie Sperber, Mäusebussard und Habicht Überprüfung forstlicher Maßnahmen S. 43 Die Formulierung im zweiten Absatz, letzter Satz, suggeriert, dass vor jeder forstwirtschaftlichen Maßnahme, also vom Auszeichnen bis zum Holzeinschlag, die Artenrelevanz der Maßnahme "zu überprüfen" ist. Richtig ist, dass auch in Nicht-Schutzgebieten die geschützten Arten der europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützt sind und forstliche Maßnahmen diese nicht beeinträchtigen dürfen. Die europäische Liste schrumpft allerdings in Nordrhein-Westfalen auf eine geringe Anzahl Wald-relevanter Arten zusammen. Diese bei der Bewirtschaftung im Blick zu haben, gehört zur derzeit praktizierten ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Es stellt sich also die Frage, was diese Formulierung an dieser Stelle bezweckt Natürliches Alter / Wirtschaftswald S. 44 Diese Grafik erstaunt uns sehr. Hier werden mittlere Altersangaben gemacht, die selbst in Urwäldern kaum erreichbar sind. Zudem wird mit der Darstellung suggeriert, dass die genannten Höchstalter auf den nordrhein-westfälischen Standorten erreichbar seien. Dies trifft nicht zu. Auch

9 ist es verwunderlich, wenn auf S. 42 die Fichte als nicht heimisch bezeichnet wird, in der Tabelle aber ein mittleres Höchstalter von 450 (!) Jahren genannt wird. Die Tabelle muss entweder mit belegbaren Daten, getrennt für die nordrheinwestfälischen Wuchsgebiete dargestellt oder als irreführende Abbildung gänzlich gestrichen werden. Damit die Tabelle als Argumentationshilfe für weitere Schlussfolgerungen herangezogen werden kann, sind belegbare Daten verständlich darzulegen. Ansonsten muss befürchtet werden, dass nicht wissenschaftliche Analysen die Motivation des Handelns sind, sondern versucht wird, Zielsetzungen mit Scheinargumenten zu ummanteln. Die aus der vorliegenden Abbildung zu ziehenden Schlussfolgerungen sind fraglich und die unreflektierte Umsetzung in eine Strategie falsch Wildnisgebiete S. 45 Die Zielsetzung Wildnis um der Wildnis willen sollte unter Beachtung aller Aspekte neu bewertet werden. Sollten die Entscheidungen weiterhin für die Ausweisung von Wildnisgebieten getroffen werden, muss sichergestellt werden, dass von Wildnisgebieten keine nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Nicht-Wildnis-Gebiete ausgehen. Gegebenenfalls sollten entsprechende Schutzstreifen vorgehalten werden. Zur Wildnis beziehungsweise Stilllegung haben wir uns unter dem Kapitel bereits ausführlich geäußert. Wir fassen hier stichwortartig die wichtigsten Punkte zusammen: Stilllegung ist kein Wert an sich. Die "Kosten" der Stilllegung müssen den Erfolg rechtfertigen. Dies ist bei flächigen Stilllegungen nicht zu erwarten. Ist eine wissenschaftliche Begleitung der Wildnisgebiete geplant? Wenn ja: Welche Kosten werden hierfür veranschlagt? Wenn nein: Wie sollen dann die Auswirkungen der Stilllegung auf die Biodiversität gemessen werden? Bevorzugung von Hot Spots anstelle von Gießkannen-Prinzip Klare Benennung der Kosten der Stilllegung und der volkswirtschaftlichen Folgen (Einnahmeverzicht, Holzmarkt und Holzwirtschaft, Einkommen Ländlicher Raum, Arbeitsplätze) Negative Auswirkungen einer Stilllegung auf die Kohlenstoffbindung und damit auf die CO2-Reduktion. Folgen der Artenverarmung in den sich schließenden Buchenwäldern; Welche Arten werden durch die Stilllegungen künftig auf der Roten Liste neu aufzunehmen sein? Totholz S. 46 Bei der Strategie zum Alt- und Totholz wird erfreulicherweise das Trittstein-Prinzip genannt. Wir bitten, bei der Zielsetzung mehr Alt- und Totholz zu erhalten, das Trittstein- Prinzip anzuwenden. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die Eigentümer für ihren Nutzungsverzicht eine angemessene Entschädigung erhalten. Hierfür ist das Instrument des Vertragsnaturschutzes zu wählen. In die Bildungsprogramme sollte eine zunehmende Waldgefährdung durch Totholz aufgenommen werden.

10 Wie bereits ausgeführt, ist das Trittstein-Prinzip zur Erhöhung der Biodiversität sinnvoller als das Gießkannen-Prinzip. Generell Totholzmengen gesetzlich festzulegen (die Formulierung "ist anzustreben" auf S. 46, 2. Absatz, lässt weiten Interpretationsspielraum für die Umsetzung), wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentum. Ein Verzicht auf Nutzung bedarf demnach einer Entschädigungsregelung. Auch beim Erhalt von Alt- und Totholz gilt das bereits Geschriebene zum Thema Wildnis, weil auch hier ein Nutzungsverzicht des Rohstoffs Holz vorliegt. Weiterhin ist bei dem Erhalt von Alt- und Totholz zu beachten, dass unsere nordrheinwestfälischen Wälder intensiv von der Bevölkerung als Erholungsraum genutzt werden. Auch wenn die Betretung des Waldes auf eigene Gefahr geschieht und Schädigungen durch Totholz zu den natürlichen Gefahren des Waldes zählen, führen solche Programme zu einer höheren Gefährdung der Bevölkerung und auch der im Wald arbeitenden Menschen FSC / PEFC S. 46 und S. 49 unten Gleichbehandlung der Zertifikate FSC und PEFC. Die Zertifizierung des Waldes nach FSC beziehungsweise PEFC ist eine freie Entscheidung des jeweiligen Forstbetriebes. Die Systeme sind weitestgehend gleichwertig. Sogar scheint die Unabhängigkeit der PEFC-Zertifizierung aufgrund der Unterwerfung unter internationale Zertifizierungsregeln größer zu sein als die von den Naturschutzverbänden abhängige FSC-Zertifizierung. Auch bundesgesetzlich ist festgestellt worden, dass die Gesetzgeber keines der beiden Zertifikate diskriminieren dürfen. Das Land NRW muss sich hier neutral verhalten und darf kein Zertifizierungssystem der Privatwirtschaft einseitig bevorzugen Leitbild S. 48 Aufnahme der Wirtschaftsfunktion in die Formulierung des Leitbildes. Die Bedeutung der Wirtschaftsfunktion des Waldes ist in unserer Stellungnahme unter Abschnitt ausführlich erläutert. Ein Leitbild ohne den wesentlichen Eckpfeiler der Wirtschaftsleistung des Waldes ist unvollständig und kann zu späteren Fehlinterpretationen bei der Umsetzung führen. Die Biodiversitätsstrategie kann sich dieser Forderung auch nicht mit dem Verweis, eine bloße Strategie für die Biodiversität darzustellen, entziehen. Im Gegenteil, in der Strategie selbst wird der Anspruch der Metaebene formuliert. Erklärtermaßen wird sie an den Beginn der nachfolgenden Fachplanungen gestellt. Aus diesem Grund muss, auch um Kapitel 1 des Bundeswaldgesetzes an dieser Stelle nachzukommen, die Bewirtschaftung nachhaltig gesichert und dies im Leitbild auch formuliert werden Ziele und Maßnahmen für den Wald S. 49 1) Sicherung der Multifunktionalität Diesen dauerhaften Grundsatz unterstützen wir. Die Multifunktionalität sollte in allen Wäldern Nordrhein-Westfalens gängige Praxis sein. Ausnahmen sollten lediglich die bereits existierenden Naturwaldzellen sowie der Nationalpark Eifel bilden.

11 Multifunktionalität ist die Basis für Biodiversität (siehe Indikatorenbericht unter unserer Anmerkung zu 3.1.). Weiterhin gibt auch, wie bereits erwähnt, sowohl die Vertragstaatenkonferenz als auch das Bundeswaldgesetz die Bewirtschaftung der Flächen als Ziel vor. 2) Umsetzung Artenschutzbestimmungen Siehe unsere Stellungnahme zum Punkt ) Ausweitung der Vertrags- und Förderangebote Diese Maßnahme begrüßen wir. Es muss sichergestellt werden, dass hierfür Gelder zur Verfügung stehen. 4) Fortbildung und Kooperationen Auch diese Maßnahme begrüßen wir. Fortbildungsangebote zum Vertragsnaturschutz und der Biodiversität sind auch für die Flächeneigentümer anzubieten. Die Förderung der Kooperation zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz begrüßen wir. Wir bitten hier aber um ergänzende Benennung der Flächeneigentümer. Auch hierfür muss sichergestellt werden, dass Gelder und Personal zur Verfügung stehen. 5) Klimaanpassungsstrategie Die Erarbeitung bzw. die Fortführung an der Klimaanpassungsstrategie begrüßen wir ausdrücklich. Hier gilt unsere Stellungnahme zum Punkt 6.1.1, klimaplastische Wälder. 6) FFH-Erhaltungszustände Hier muss dringend von dem konservierenden Naturschutz abgewichen werden. Die Zustände der Wälder sind insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels in Änderungen begriffen. Statisch an heutigen Zuständen festzuhalten ist auch im Sinne einer Biodiversität nicht Ziel führend. 7 und 8) Anteil Laub-Mischwälder Bei den Zielen zur Erhöhung des Laubwaldanteils, zur Reduktion der Nadelholzbestände und zur Erhöhung der Buchenwälder müssen die %-Angaben gestrichen werden. Die Ziele selbst sind diskussionswürdig. Auf jeden Fall sind die %-Angaben fachlich mit dem Ziel der Biodiversität nicht zu belegen. Im Übrigen verweisen wir auf die Erfordernisse der Säge- und Holzindustrie (unsere Stellungnahme zu Punkt Fichte). 9) Umbau naturferner Bestockungen auf sensiblen Standorten Dieses Ziel können wir grundsätzlich unterstützen und verweisen hier lediglich auf die Freiwilligkeit der jeweiligen Maßnahmen. 10) Erhöhung des Buchenwaldanteils Die fast schon dogmatische Beschwörung der Buchenwälder muss hinterfragt werden. Die Erhöhung des Anteils der Buchenwälder auf 20 % muss vor dem Hintergrund der Klimaveränderung und Buchenkomplexkrankheiten kritisch hinterfragt werden. Die Buchenwälder sollten fokussiert nur auf den Standorten erhalten und entwickelt werden, auf denen sie, den Prognosen nach, künftig klimafest stocken können.

12 Nach derzeitigen Erkenntnissen werden eine Reihe von Standorten bei der prognostizierten Klimaänderung künftig für die Buche nicht mehr geeignet sein. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass die Buche künftig auf einigen Standorten flächenweise ausfällt. Die Buche leidet auf einigen Standorten unter neuen Komplexschäden (siehe hierzu die Veröffentlichung aus der AFZ 15/2014 von Niesaret.al) Vor diesem Hintergrund ist eine pauschale Erhöhung des Buchenwaldanteils fachlich fraglich. Das flächenweise Prinzip der Buchenwaldvermehrung ist unseres Erachtens dogmatisch motiviert und führt durch ein Absterben von Buchenbeständen an den langfristigen Zielen der Biodiversitätsstrategie vorbei. Der Schutz der Buchenwälder muss sich daher auf die Standorte konzentrieren, die derzeit und in den Prognosen durch Buchenkomplexschäden nicht betroffen sind. Das unkonkrete Ziel der Ausweitung der Buchenreinbestände auf 20 % läuft der Realität zuwider. Weiterhin, und aus Sicht einer Biodiversitätsstrategie besonders schwerwiegend, erscheint uns die Tatsache, dass sich in Buchenreinbeständen ("Monokulturen") aufgrund ihrer Konkurrenzstärke in der Regel keine anderen Baumarten etablieren können. Buchenbestände bilden, vor allem wenn diese nicht regelmäßig durchforstet werden und ausreichend Licht an den Boden gelangt, hallenartige Bestände aus, die sich durch Artenarmut auszeichnen. In stillgelegten, also nicht mehr bewirtschafteten Buchenbeständen (Wildnis), werden bereits nach wenigen Jahren die Artenvielfalt und damit auch die Biodiversität abnehmen. 11) Zertifizierung siehe unsere Stellungnahme zu Punkt Ziele und Maßnahmen für den Staatswald S. 50 Es ist sicherzustellen, dass die Vorgaben für den Staatswald nicht durch die Hintertür Eingang in gesetzliche Planungen, zum Beispiel in Landschaftsplänen, auch dem Privatwald übergestülpt werden. Weiterhin muss bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes Rücksicht genommen werden auf angrenzende Waldbesitzarten (z.b. Ausbreitung von Schädlingen, Vernässungen von Standorten). Der Begriff Vorbildfunktion ist durch Beispielfunktion zu ersetzen. Es gibt keine Belege dafür, dass diese Standards wirklich langfristig zu einer Erhöhung der Biodiversität führen, also im Hinblick auf Biodiversität tatsächlich vorbildhaft sind. Zudem wird suggeriert, dass andere Maßnahmen, die beispielsweise im Privatwald durchgeführt wurden und werden, schlechter zu bewerten sind Spezielle Schutzmaßnahmen im Wald S. 50 Das Förderangebot für das Land Nordrhein-Westfalen ist unabhängig von den Vorgaben der NBS auf der ganzen Fläche zu entwickeln. Fördereinschränkungen für ein NRW-Programm sind aus unserer Sicht zur Erreichung einer hohen Biodiversität fachlich nicht begründbar.

13 Kapitel 6: Klimawandel und erneuerbare Energien klimaplastische Wälder S. 67 Die Prognosen zu den Klimaeigenschaften und der künftigen Eignung der Standorte für die jeweiligen Baumarten sind in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. Allerdings ist eine Prognose ganz besonders in diesem Bereich von zahlreichen Faktoren abhängig, die heute nicht annähernd erfasst werden können. Als Beispiele für unvorhersehbare Ereignisse, die auch, oder gerade unsere aus heimischen Baumarten bestehenden Ökosysteme treffen, sind die biotischen (Eichenwickler, Eichenprozessionsspinner) und abiotischen (Sturm Ela) Ereignisse dieses Jahres zu nennen. Zur Schaffung von klimaplastischen Wäldern darf es keine Fokussierung auf heimische Baumarten geben. Im Arboretum Burgholz sind hierzu erste und hervorragende Anfänge gemacht worden. Die Erkenntnisse aus diesen Langzeitversuchen sollten intensiver als bislang gewonnen und verbreitet werden. Weiterhin sollten auch in anderen Wuchsgebieten entsprechende Flächen entwickelt und mit bislang nicht heimischen Baumarten erprobt werden. Wie bereits oben ausgeführt wissen wir heute noch nicht, welche Klimaänderungen auf uns zukommen und erst Recht nicht, wie sich die heimischen Baumarten bei veränderten Bedingungen anpassen können. Eine Einengung von Anpflanzung und Aufforstung auf heimische Baumarten ist daher nicht nur falsch, sondern fahrlässig. Viele so genannte Fremdländer sind in Mischungen gut in den naturnahen Waldbau zu integrieren, ohne die heimische Fauna und Flora zu gefährden. Im Gegenteil, es gibt zahlreiche Fremdländer, die vor dem Hintergrund der Klimaänderung Hoffnungsträger sind, weil sie gute Wuchseigenschaften aufweisen, gute Bodeneigenschaften haben und meist als sturmfest gelten. Die Ziele der Biodiversitätsstrategie werden in keiner Weise gefährdet, wenn weitere Baumarten in Mischung und in Ergänzung zur aktuellen Baumartenpalette erprobt und deren Anbau unterstützt werden. Im Hinblick auf die Klimaänderung ist dieses Vorgehen vorausschauend und nachhaltig CO2-Senken S. 88 und 90 Wir begrüßen, dass der Wald hier als CO2-Senke anerkannt wird. Allerdings stellt nicht nur der naturnah bewirtschaftete Wald eine CO2-Senke dar. Weiterhin wird als Ziel der Biodiversitätsstrategie die Sicherung und Schaffung von CO2-Senken aufgeführt. Hier wird als letzter Punkt die "Neuentwicklung und Förderung von klimaangepassten, naturnahen Wäldern" genannt. Dies ist vor dem Hintergrund der in den vorherigen Kapiteln gemachten Aussagen zur Stilllegung, Fokussierung auf heimische Baumarten und Erhöhung von Erntealtern geradezu konträr. 1) Als Beleg für den Beitrag des Waldes und der Waldbewirtschaftung zum Klimaschutz ist die NRW-Klimaschutz-Studie in der Biodiversitätsstrategie aufzuführen. Für die jeweiligen Maßnahmen soll klar benannt werden, ob jeweils die CO2-Senkenleistung oder eine andere ökologische Zielsetzung im Vordergrund steht. 2) Als Maßnahme zur Sicherung und Schaffung von CO2-Senken ist die Unterstützung der Waldbewirtschaftung bzw. der Abbau von Bewirtschaftungshemmnissen aufzuführen. 3) Die Wiedervernässung von Moorböden darf auf privaten Flächen nur mit Zustimmung des Flächeneigentümers erfolgen.

14 1) Eine generelle Begründung der Biodiversitätsstrategie mit den Klimaschutzzielen und der CO2-Reduktion ist schlichtweg falsch. Manche in der Strategie geplanten Maßnahmen haben keine CO2-Senkenwirkung zur Folge, sondern allenfalls eine neutrale Auswirkung, wenn nicht sogar eine Quellenwirkung. Die Studie "Beitrag des NRW Clusters ForstHolz zum Klimaschutz" (2012) belegt die Bedeutung der Kohlenstoff-Bindung in bewirtschafteten Wäldern. Die Biodiversitätsstrategie muss sich klar bekennen, welche Ziele sie an welcher Stelle priorisiert. Und in der Strategie muss benannt werden, dass CO2-Reduktion und manche Zielstellungen zu mehr Totholz, Stilllegungen, Eingrenzung der Baumartenwahl (z.b. auch in Schutzgebieten) nicht deckungsgleich sind. Die Ziele zur CO2-Reduzierung und die o.g. Ziele müssen und können als Gesamtpaket dargestellt werden. Dies sollte jedoch offen und ehrlich erfolgen. 2) Alle bewirtschafteten Wälder leisten einen herausragenden Beitrag zur CO2- Senkenfunktion. Zunächst erfolgt die Kohlenstoff-Speicherung durch das Wachstum des Baumes. Nach der Ernte des Baumes wird die Speicherung fortgeführt durch die Speicherwirkung im verarbeiteten Produkt Holz. Selbst Holz als Brenn- und Baustoff leistet durch seinen Substitutionseffekt einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion und damit zum Klimaschutz. Totholz hingegen wird zur CO2-Quelle Windenergie S. 96 Zur Errichtung von WKA im Wald ist 2013 die Richtlinie "Leitfaden für Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein- Westfalen " erstellt worden. Eine weitere Erarbeitung von Biodiversitätsstandards ist überflüssig. Dieser Leitfaden und alle bestehenden Regelungen sind ausreichend Biomassekriterien S. 97 Es sind für die Biomasse Holz aus dem Wald keine gesonderten Biodiversitätsstandards zu erstellen. Ein geernteter Baum, der Stammholz, ggf. Industrieholz und Holz für die Biomassenutzung bereitstellt kann nicht nach unterschiedlichen Produktionsstandards behandelt werden. Die Bewirtschaftungsvorgaben des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes sind hier völlig ausreichend. Kapitel 8: Grundlagendaten und Biodiversitätsmonitoring 8.3 naturkundliche Landeserfassung S. 114 Als Ziel bei der naturkundlichen Landeserfassung ist die Förderung des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements aufgeführt. Die Erfassung von naturkundlichen Daten von anderen Personen als den hoheitlich Zuständigen lehnen wir ab.

15 Die Betretung des Waldes ist zum Zwecke der Erholung gestattet. Das Ausschwärmen unkoordinierter Turnschuhtruppen zur Erfassung von naturkundlichen Daten durch Laien ist eine zusätzliche Beunruhigung des Waldes und findet keine Akzeptanz bei den Waldbesitzern. Auch die Außenwirkung ist hier problematisch. Aufnahmen von naturkundlichen Daten gehören in die Hände von Fachleuten. Im Wald ist dies der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit seinen Förstern. Kapitel 9: Naturschutz in der Gesellschaft 9.1 Naturschutzbildung S. 120 Für die Vermittlung von Informationen rund um Naturschutz im Wald muss weiterhin der Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit seinen Försterinnen und Förstern zuständig sein. Dies umfasst auch Weiterbildungsangebote für Bürger. Doppelzuständigkeiten lehnen wir ab. Für die Belange im Wald ist die Forstpartie optimal ausgebildet. Die forstliche Ausbildung umfasst einen ganzheitlichen Ansatz und ist daher für diese Aufgabe bestens geeignet. 9.3 Erholung in der Natur S. 124 Als dauerhafte Maßnahme ist die Vorbeugung von Nutzungskonflikten zwischen Naturschutz, Tourismus und Sport aufgeführt. Natürlich ist es erfreulich zu lesen, dass offensichtlich keine Konflikte der Bevölkerung mit der Waldbewirtschaftung gesehen werden. Dies geht jedoch unseres Erachtens an der Realität, vor allem im stadtnahen Bereich, vorbei. Die Information über die Notwendigkeit und die wichtige Funktion des Waldes als Holzlieferant und Wirtschaftsraum muss vor allem der urbanen Bevölkerung dauerhaft nahegebracht werden. Dies dient der Vorbeugung von Nutzungskonflikten zwischen allen Naturnutzern. Kapitel 10: Organisation und Finanzen 10.1 Vertreter der Belange des Naturschutzes S. 126 Bereits der erste Satz der Ausgangslage reduziert die Zuständigen für Naturschutz und Landschaftspflege auf die amtlichen und nichtamtlichen Institutionen. Wie bereits in unseren Anmerkungen zu Kapitel 2 ausgeführt, wird damit die Leistung der Flächeneigentümer ignoriert. Dabei sind die Flächeneigentümer diejenigen, die seit Jahrhunderten die Belange des Naturschutzes vertreten und auf ihren Flächen verwirklichen. Diese wichtigste Gruppe für den Erhalt der Biodiversität darf nicht hinten angestellt werden Finanzierung S. 133 Auf Seite 133 wird ausgeführt, dass die Absicherung des derzeitigen Naturschutzetats aufgrund der angespannten Haushaltslage vor großen Herausforderungen steht. Auf S. 134 wird sogar angeregt, über "neue Finanzierungsmöglichkeiten" nachzudenken. Gleichzeitig führt die Biodiversitätsstra-

16 tegie bis dahin zahlreiche Ziele und Maßnahmen auf, die Nutzungseinschränkungen darstellen. Obwohl die Absicht zum Vertragsnaturschutz erwähnt ist, passen diese Aussagen nicht zueinander. Selbst die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen ausschließlich im Landesbetrieb Wald und Holz NRW müssten haushälterisch ausgewiesen werden. Die Finanzierung der Maßnahmen sollte berechnet und sichergestellt werden, insbesondere die forstlichen Förderprogramme, die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald und die Beratungen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer (S. 47) sowie das Monitoring zur Erfassung des Vegetationszustandes (S. 51). Die vielen Maßnahmen und Ziele lesen sich wie eine Wünsch-Dir-Was-Auflistung. Ziel- und Maßnahmenbenennung ohne nur im Mindesten die finanziellen Möglichkeiten der Umsetzung zu behandeln, lässt den Verdacht aufkommen, dass zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie mal wieder die verfassungsrechtlich verankerte Sozialpflichtigkeit des Eigentums bemüht werden soll. Dies ist nicht sachgerecht. Weitergehende Naturschutzforderungen, und vor allem die in der Biodiversitätsstrategie aufgelisteten Ziele, dürfen nicht zu Lasten des privaten Eigentums umgesetzt werden Personelle Ausstattung S. 135 Neben den Landschaftsbehörden und des LANUV muss auch der für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie im Wald zuständige Landesbetrieb Wald und Holz NRW angemessen für diese Aufgaben mit Personal ausgestattet werden. Schlussbemerkung Wir sind fest davon überzeugt, dass nur mit Vertrauen in die Planungen und im Konsens zwischen Flächeneigentümern und Naturschutz die Ziele erreichbar sein werden. Insbesondere Maßnahmen, die Einzel- oder Flächenschutzmaßnahmen erfordern, können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn diese die Akzeptanz der Flächeneigentümer haben. Ein Naturschutz auf dem Verordnungsweg kann und darf dies nicht ersetzen. Eine frühzeitige Einbindung der Waldeigentümer stellt daher nicht nur die Voraussetzung für einen erfolgreichen Naturschutz dar, sondern dient in besonderer Weise auch als Vertrauen bildende Maßnahme. Wir knüpfen daher an unsere Aussage zu Beginn dieser Stellungnahme an und bitten Sie, die Biodiversitätsstrategie grundlegend und unter Einbeziehung der Flächeneigentümer zu überarbeiten. Für Nachfragen zu den hier eingebrachten Änderungsvorschlägen und zur Beratung der weiteren Vorgehensweise stehen wir gerne bereit! Mit freundlichen Grüßen Waldbauernverband NRW e. V. gez. Heidrun Buß-Schöne Geschäftsführerin

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