ROADSHOW Der WP-Vermittler neu, gesetzeskonforme Wertpapierberatung und Geldwäschefälle aus der Praxis
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1 ROADSHOW 2012 Der WP-Vermittler neu, gesetzeskonforme Wertpapierberatung und Geldwäschefälle aus der Praxis Mag. Julian Korisek MBA, LL.M. Leiter Recht, WAG, Compliance März 2012
2 AGENDA Der WP-Vermittler neu gesetzeskonforme Wertpapierberatung Geldwäschefälle aus der Praxis 2
3 Der Wertpapiervermittler neu Am Beginn der Novelle des Gewerbes des Finanzdienstleistungsassistenten stand folgender Beschluss: 3
4 Der Wertpapiervermittler neu Die Beschlussfassung war allerdings bereits eine entschärfte Version : 4
5 Der Wertpapiervermittler neu Erläuterungen zur Novelle: 5
6 Wertpapiervermittler, was ist das? Die Definition des WAG in 2 Abs. 1 Z 15 lautet: Wertpapiervermittler: Natürliche Personen [ ], die [ ] Dienstleistungen [ ] im Namen und auf Rechnung einer Wertpapierfirma oder eines Wertpapierdienstleistungsunternehmen erbringen Die Bestimmungen der GewO: WPV darf nicht als vertraglich gebundener Vermittler tätig werden ( 136b Abs 1 GewO) Bei der Anmeldung des Gewerbes als WPV ist ein Vertretungsverhältnis nachzuweisen ( 136b Abs 2 GewO) WPV hat der Gewerbebehörde den Wegfall des letzten Vertretungsverhältnisses unverzüglich mitzuteilen die Gewerbebehörde hat die Berechtigung längstens binnen 2 Monaten zu entziehen ( 136b Abs 3 GewO) Schulungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Gewerbeeintragung mindestens 40 Stunden bei einer unabhängigen Ausbildungsinstitution Schulungsnachweis ist am Gewerbestandort zumindest 5 Jahre aufzubewahren WPV darf für nicht mehr als 3 Unternehmen tätig werden ( 136d GewO) 6
7 Was ändert sich beim gewerblichen Vermögensberater? (1) Der gewerbliche Vermögensberater ist gem 136a Abs 3 GewO berechtigt als Wertpapiervermittler ODER vertraglich gebundener Vermittler tätig zu werden 7
8 Was ändert sich beim gewerblichen Vermögensberater? (2) Bei Anmeldung des Gewerbes als WPV oder vgv hat der gewerbliche Vermögensberater zumindest ein Vertretungsverhältnis nachzuweisen ( 136a Abs 4 bzw Abs 9 GewO) Der Vermögensberater hat der Gewerbebehörde den Wegfall des letzten Vertretungsverhältnisses unverzüglich mitzuteilen die Gewerbebehörde hat die Berechtigung längstens binnen 2 Monaten zu entziehen ( 136a Abs 5 bzw Abs 10 GewO) Bei Tätigkeit als WPV Schulungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Gewerbeeintragung mindestens 40 Stunden bei einer unabhängigen Ausbildungsinstitution Schulungsnachweis ist am Gewerbestandort zumindest 5 Jahre aufzubewahren ( 136a Abs6 GewO) Der gewerbliche Vermögensberater als WPV darf für nicht mehr als 3 Unternehmen tätig werden ( 136a Abs 7 GewO) 8
9 Was ändert sich beim gewerblichen Vermögensberater? (3) Der gewerbliche Vermögensberater hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen ( 136a Abs 12 GewO) Versicherungssumme von mindestens Euro für jeden einzelnen Schadensfall und von Euro für alle Schadensfälle eines Jahres Die Versicherungspflicht gilt nicht für Tätigkeiten für die eine Haftungsabsicherung besteht als WPV als vertraglich gebundener Vermittler als Versicherungsvermittler ( 137c GewO) 9
10 Übergangsfristen Wertpapiervermittler Inkrafttreten Gewerbeberechtigungen FDLA, die bereits vor dem bestanden haben > Übergangsfrist bis Gewerbliche Vermögensberater Gewerbetreibende, deren Berechtigungen vor Inkrafttreten der Novelle bestanden haben müssen eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bis nachweisen 10
11 Kooperationsformen ab Ende der Übergangsfrist Vertraglich gebundener Vermittler Wertpapiervermittler Wertpapieraufsichtsgesetz 1 Z 20 WAG 2 Abs 1 Z 15 WAG Art der Kooperation Exklusive Tätigkeit für eine Wertpapierfirma oder Kreditinstitut Max. 3 Kooperationspartner (WPF und WPDLU) Gewerbeberechtigung Gewerblicher Vermögensberater 94 Z 75 GewO Gewerblicher Vermögensberater 94 Z 75 GewO Wertpapiervermittler 94 Z 77 GewO Gewerbeumfang Alle Finanzinstrumente Übertragbare WP und Anteile an inoder ausländischen Kapitalanlageund Immobilienfonds Haftung Erfüllungsgehilfe gem. 1313a ABGB Erfüllungsgehilfe gem. 1313a ABGB und alle Geschäftsherren (max. 3) trifft Solidarhaftung Weiterbildungsverpflichtung Angemessene Weiterbildung ( 28 WAG nach Ansicht der FMA zumindest einmal jährlich) 40 h im Zeitraum von 3 Jahren 11
12 AGENDA Der WP-Vermittler neu gesetzeskonforme Wertpapierberatung Geldwäschefälle aus der Praxis 12
13 Informationen für Kunden 40 WAG Eine WPF ist verpflichtet Kunden in verständlicher Form angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen zu: Vorteilen den Rechtsträger und seine Dienstleistungen Finanzinstrumenten Schutz von Kundenfinanzinstrumenten Kosten und Nebenkosten vorgeschlagenen Anlagestrategien Ausführungsplätzen 13
14 Eignungstest Einem Kunden ist eine Veranlagung zu empfehlen, die zu ihm paßt. Die Frage, ob eine Veranlagung paßt, wird durch den sogenannten Eignungstest im Sinne des WAG beantwortet. Hierzu müssen vom Kunden bestimmte Informationen abgefragt werden. 14
15 Eignung von Wertpapierdienstleistungen 44 WAG Eine Veranlagung ist für den Kunden geeignet, wenn 1. sie seinen Anlagezielen entspricht; 2. mit dem Geschäft einhergehende Anlagerisiken für ihn, seinen Anlagezielen entsprechend, finanziell tragbar sind; 3. er die mit dem Geschäft einhergehenden Risiken aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen verstehen kann. 15
16 Eignungstest - der Kunde ist zu fragen nach 16
17 Eignungstest - der Kunde ist zu fragen nach 17
18 Wir müssen fragen, der Kunde muß aber nicht antworten: Kein Eignungstest möglich dem Kunden darf kein Produkt empfohlen werden der Kunde kann im Rahmen eines beratungsfreien Geschäfts ordern Kein Angemessenheitstest möglich der Kunde ist zu warnen 18
19 Dokumentation!!!!!!! 19
20 Im Namen der Republik 20
21 Im Namen der Republik Dem Kauf war ein Gespräch des Klägers mit einem Mitarbeiter der beklagten Bank vorausgegangen, in dessen Zug ein Anlegerprofil des Klägers ausgefüllt wurde. Dabei wurde der Kläger in die Risikoklassen 1 bis 3, ertragsorientiert, eingestuft. Da der Kläger im Anlageprofil in der Risikoklasse 3 eingestuft wurde und die Lehman-Brothers-Anleihen in die Risikoklasse 4 fielen, konnte der Wertpapierkauf mit diesen Angaben über das Computersystem der Beklagten nicht durchgeführt werden, da die vom Kunden angegebene Risikoklasse überschritten wurde. Deshalb wurde der Wertpapierkauf als beratungsfreies Geschäft abgewickelt. Der Kläger begehrt von der Beklagten den Ersatz des Verlusts. Die Anleihe sei für ihn unangemessen und ungeeignet gewesen. Auf das Risiko eines Totalverlusts sei er nicht hingewiesen worden. Wäre er über dieses Risiko aufgeklärt worden, so hätte er die Anlage nicht erworben. 21
22 Im Namen der Republik Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, weil der Beklagten (Bank) der Nachweis nicht gelungen sei, den Kläger ausreichend beraten zu haben. Die Voraussetzungen eines beratungsfreien Geschäfts isd 46 WAG 2007 seien nicht vorgelegen. 22
23 AGENDA 23 Der WP-Vermittler neu gesetzeskonforme Wertpapierberatung Geldwäschefälle aus der Praxis
24 Geldwäsche Beispiel Vindobona Privatbank Miami- Connection Involvierte Parteien Wiener Banker Michael Margules Prokurist und Mitbegründer der Vindobono Privatbank AG David Witter Enkel von Dean Witter, Wertpapierhändler und Gründer von Dean Witter Reynolds Inc. (USA) 24
25 Geldwäsche Beispiel Vindobona Privatbank Presseberichte: 25
26 Struktur des Geldwäschevorganges Drogenhändler bzw. verdeckter Ermittler Mexiko Cayman Inseln Robert Kurlander (3 Unternehmen) David Witter Budapest Michael Margules Geldkurier Vindobona Privatbank AG/ Wien Staatsanwalt Cornell/ United States District Court es ist die seltene Gelegenheit, dass ein Mitbesitzer einer österreichischen Bank als Geldwäscher vor einem Gericht der Vereinigten Staaten steht 26
27 Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 40 BWG: Die Kredit- und Finanzinstitute haben.. Abs 1: die Identität eines Kunden festzustellen und zu überprüfen Abs 2: den Kunden aufzufordern, bekannt zu geben, ob er eine Geschäftsbeziehung oder die Transaktion auf eigene oder fremde Rechnung bzw. im fremden Auftrag betreiben will Abs 2a Z1: aufzufordern die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden bekannt zu geben Abs 2a Z2: angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Informationen über Zweck und Art der angestrebten Geschäftsbeziehung einzuholen 27
28 Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 40 BWG: Die Kredit- und Finanzinstitute haben.. Abs 2a Z3: risikobasierte und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um eine kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich einer Überprüfung der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese mit den Kenntnissen der Institute über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil, einschließlich erforderlichenfalls der Herkunft der Geld- oder Finanzmittel, kohärent sind, und Gewähr zu leisten, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen stets aktualisiert werden. 28
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