- GUT ZU WISSEN - Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler

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1 - GUT ZU WISSEN - Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler In diesem Booklet finden Sie in kurzer und übersichtlicher Form viele Informationen und Antworten auf Fragen zu Produktvermittlern aus dem Bereich Versicherungen und Finanzen. Welche Unterschiede gibt es bei Beratern und Vermittlern? Welcher ist für mich der richtige Vermittlertyp? Wie werden Vermittler bezahlt? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler? Habe ich Vorteile bei einem Versicherungsmakler? FRF Frank Rindermann Finanz- & Versicherungsmakler e.k. Stephanienstr Karlsruhe Tel: Mail: innendienst@frf-finanzmakler.de HP: Wir beraten und vermitteln: Kapitalanlagen Versicherungen Immobilien Finanzierungen FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 1

2 Inhalt Wo finden Sie was? 1. Welche Arten von Vermittlern gibt es in Deutschland überhaupt? (Seite 3) 2. Welche gesetzl. Regelungen sind von Vermittlern zu beachten? (Seite 3) 3. Wer darf heute als Vermittler arbeiten? (Seite 3) 4. Wie prüfen Sie den tatsächlichen Status eines Vermittlers? (Seite 3-4) 5. Was bedeutet das für Sie als Verbraucher? (Seite 4) 6. Welche Vorteile bietet ein unabhängiger Versicherungsmakler? (Seite 4) 6.1. Der Maklerauftrag (Seite 4) 6.2. Welche Pflichten hat ein Versicherungsmakler zu erfüllen? (Seite 4-5) 6.3. Sicherheit durch Haftung des Versicherungsmaklers (Seite 5) 7. Wie werden Vermittler eigentlich bezahlt? (Seite 5-6) 8. Kennen Sie das auch? Das alltägliche Problem mit den Versicherungs- und Finanzverträgen. (Seite 6-7) 9. Die Lösung FRF Finanzmakler Karlsruhe! (Seite 7) 10. Wie arbeiten wir für Sie und mit Ihnen? (Seite 7-8) 11. Das Vollmandat Das Rundum-Sorglos-Paket! (Seite 8) 12. Wann lohnt sich für Sie das Vollmandat? (Seite 8) 13. Der Einzelauftrag (Seite 9) 14. Wann lohnt sich für Sie der Einzelauftrag? (Seite 9) 15. Vollständige Transparenz in Kosten und Leistungen (Seite 9) 16. Über FRF Finanzmakler Karlsruhe (Seite 10-11) 17. Was tun wir für Sie? (Seite 11) 18. Pflichtinformationen (Seite 12) FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 2

3 1. Welche Arten von Vermittlern gibt es in Deutschland überhaupt? Heute (Stand 2009) sind etwa Personen als Vermittler tätig. Etwa Versicherungsvertreter üben Ihre Tätigkeit als Einfirmenvertreter hauptberuflich aus. Die Anzahl von Mehrfachagenten beläuft sich auf ungefähr Personen. Der Mehrfachagent ist rechtlich Versicherungsvertreter. Er hat die Erlaubnis für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig zu werden. Als unabhängig kann er daher nicht bezeichnet werden. Als unabhängige Versicherungsmakler sind ungefähr Personen mit Erlaubnis registriert. Der Versicherungsmakler hat keinerlei vertragliche Verpflichtungen für bestimmte Versicherungen Produkte vermitteln zu müssen. Eine Sonderstellung haben die Versicherungsberater. Diese führen ausschließlich Beratungen durch. Eine Vermittlung von Produkten ist ihnen ausdrücklich verboten. Aktuell sind 167 Personen als Versicherungsberater registriert. Durch die VersicherungsVermittlerVerordung (und andere Gesetze), welche seit dem in Deutschland gilt und u.a. eine Berufszulassung und Registrierung von Vermittlern vorschreibt, ging die Anzahl der nebenberuflichen Vermittler faktisch auf Null zurück. 2. Welche gesetzlichen Regelungen sind von Vermittlern zu beachten? Ein Vermittler ist verpflichtet eine Vielzahl von Gesetzesvorschriften zu erfüllen und einzuhalten, wie z.b.: - Vorschriften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - Vorschriften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) - Vorschriften nach der Gewerbeordnung (GewO) - Vorschriften nach der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) - Vorschriften nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 3. Wer darf heute als Vermittler arbeiten? Alle unter 1. genannten Vermittler unterliegen seit dem einer Berufserlaubnis und einem strengen Zulassungsverfahren für die Berufsausübung. Um die Berufserlaubnis zu erhalten, müssen z.b. Versicherungsmakler u.a.: - einen Nachweis der Sachkunde erbringen und eine Prüfung ablegen - eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen - die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen (polizeiliches Führungszeugnis; Auszug aus Gewerbezentralregister) - geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen (Bescheinigungen des Finanzamtes und des Amtsgerichtes) Nach Erteilung der Berufserlaubnis werden alle Versicherungsvermittler (auch Vertreter und Mehrfachagenten) öffentlich registriert. (siehe 4.) 4. Wie prüfen Sie den tatsächlichen Status eines Vermittlers? Durch die Pflicht der Berufserlaubnis und Registrierung bei der örtlichen IHK können Sie den Status eines bekannten Vermittlers leicht prüfen. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 3

4 Unter (Reiter: Suche ) geben Sie den Namen des Vermittlers ein und erfahren sofort, wie dieser Vermittler eingetragen ist: 1. Gebundener Versicherungsvertreter nach 34d Abs. 4 GewO (= Einfirmenvertreter oder Mehrfachagent) 2. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO (= unabhängiger Versicherungsmakler) 5. Was bedeutet das für Sie als Verbraucher? Die o.g. Gesetze aus Brüssel stehen unter der Überschrift Verbraucherschutz. Der Aufwand für die Vermittler ist deutlich gestiegen ist und eine Vielzahl von Vermittlern können den Beruf dadurch nicht mehr ausüben. Im Ergebnis hat es für die Verbraucher aber deutliche Vorteile gebracht: Es gibt heute ausschließlich gut qualifizierte und unabhängige Versicherungsmakler in Deutschland. Durch gesetzliche Auflagen sind Sie als Kunde eines Versicherungsmaklers vor Beratungs- und Arbeitsfehlern und somit vor den finanziellen Folgen dieser Fehler Ihres Maklers geschützt. 6. Welche Vorteile bietet ein unabhängiger Versicherungsmakler? Der Versicherungsmakler ist rechtlich unabhängig. Er ist somit an keine Produktgesellschaft gebunden und handelt ausschließlich im Auftrag seiner Kunden/Klienten. In der Rechtssprechung ist der Versicherungsmakler als Sachwalter seiner Kunden/Klienten in der Vertrauensstellung einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerprüfer und Mediziner gleichgestellt. Ein guter und seriöser Versicherungsmakler wird immer erst ein Vorgespräch mit Ihnen führen, um die Aufgabenstellung von Ihnen zu erfahren. Erst dann wird vereinbart, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenarbeit möglich ist. 6.1 Der Maklerauftrag Sie beauftragen einen Versicherungsmakler, weil Sie eine unabhängige und individuelle Beratungsleistung wünschen. Die Produktfindung soll sich ausschließlich nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und persönlichen Gegebenheiten richten. In einem Maklerauftrag wird Ihr Auftrag an den Versicherungsmakler genau definiert. Somit ist die rechtliche Situation sowie die Rechte und Pflichten für beide Seiten eindeutig geregelt. 6.2 Welche Pflichten hat ein Versicherungsmakler zu erfüllen? Der Versicherungsmakler ist nach o.g. Gesetzen verpflichtet einen hohen Verwaltungsaufwand zu betreiben und eine professionelle Beratungsleistung zu erbringen. - sämtliche Wünsche des Klienten müssen erfasst und berücksichtigt werden. - der Versicherungsmakler muss eine komplette Risikoanalyse und Bedarfsermittlung durchführen. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 4

5 - seine Beratung und die Produktempfehlung muss aus einer breiten Palette von Versicherern und Produkten gefiltert werden und zu dem Bedarf und den Wünschen des Klienten passen. - dabei müssen sämtliche Schritte von dem Auftrag des Kunden bis zur Vermittlung des gefundenen Vertrages protokolliert und dokumentiert werden. 6.3 Sicherheit durch Haftung des Versicherungsmaklers Besondere Sorgfaltspflichten sind dem Versicherungsmakler auferlegt, die seine Kunden/Klienten vor Schaden aufgrund der Maklertätigkeit schützen. Darüber hinaus ist jeder Versicherungsmakler mit einer Vermögensschadenversicherung ausgestattet, die z.b. Beratungsfehler des Versicherungsmaklers an den Kunden/Klienten ersetzt. Neben der Sicherheit einer wirklich bedarfsgerechten und unabhängigen Beratung kommt auch noch die finanzielle Sicherheit für die Kunden/Klienten hinzu. Ein Versicherungsvertreter haftet nicht persönlich. Im Falle einer Falsch- oder Schlechtberatung mit der Folge eines Vermögensschadens, müssen Sie hier Ihren Anspruch gegen ein großes Versicherungsunternehmen durchsetzen. 7. Wie werden Vermittler eigentlich bezahlt? 7.1 In Deutschland üblich Erfolgsvergütung Bekannt ist, dass Vermittler gemeinhin eine Erfolgsvergütung (Provision) für Ihre Tätigkeit erhalten. Unterzeichnen Sie als Kunde einen Antrag auf ein bestimmtes Produkt (Versicherung, Kapitalanlage, Finanzierung u.ä.) erhält der Vermittler bei Vertragsabschluss (der Vertrag kommt rechtlich zustande) eine Provision vom Produktgeber (Versicherer, Anlagegesellschaft, Bank etc.). Seit über 100 Jahren werden Finanz- und Versicherungsprodukte mit der Provision als Erfolgsvergütung kalkuliert. Der Kunde zahlt die Provision über seinen Vertragsbeitrag an den Produktgeber. Der Produktgeber zahlt die Provision meist vorschüssig in einer Summe an den Vermittler aus. Kommt es zu Vertragsstornierungen oder Kündigung innerhalb bestimmter Fristen, muss der Vermittler die erhaltene Provision wieder an den Produktgeber zurückzahlen. Mit der Provision sind sämtliche Leistungen des Vermittlers abgegolten; z.b. für Beratungen, Analysen, Angebotserstellung, Antragsstellung, Überwachung u.s.w. Diese Einmalprovision muss darüber hinaus sämtliche Fixkosten des Vermittlers decken (Bürokosten, Gehälter, Fahrkosten, Software, Telefon etc.) Für bestimmte Vertragsarten erhält der Vermittler noch eine laufende Provision für den Vertrag, solange dieser gültig ist. Diese Bestandsprovision ist meist sehr gering und deckt nicht einmal die Kosten für einen notwendigen Besuch des Kunden bei Fragen zum Vertrag. Die beschriebenen Vergütungsarten erhalten Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Bei einem Versicherungsmakler wird diese Provision Courtage genannt. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 5

6 Dienstleistungs-Honorar Ein registrierter Versicherungsberater führt ausschließlich Beratungen zu Versicherungsverträgen durch, darf aber keine Verträge vermitteln. Sein Honorar wird - ähnlich wie ein Anwaltshonorar - aus einer Aufwandstabelle abgerechnet. Üblich sind hier Stundensätze zwischen 75,00 und 200,00 je Stunden; je nach Schwierigkeit und Aufwand. Versicherungsmakler können für bestimmt Leistungen ebenfalls ein Honorar erheben, wenn die zu erbringende Leistung nicht unmittelbar auf den Abschluss eines Vertrages abzielt und der Makler somit keine Vergütung in Aussicht hat. Solche Dienstleistungen können die Sichtung, Ordnung und Prüfung bestehender Verträge sein, die detaillierte Risikoanalyse für Risiken einer Familie oder eines Betriebes, die Planung einer sicheren Altersvorsorge, die Berechnungen für eine Finanzierung, einer Kapitalanlage oder ähnliche Dinge. Die Vereinbarung eines Honorars muss dabei immer im Voraus vereinbart werden. Üblich ist dabei die Erhebung einer Vorauszahlung nach geschätztem Aufwand. Seriöse Makler rechnen nach erbrachter Leistung das vorausbezahlte Honorar genau ab. Wurde die Leistung mit weniger Aufwand als ursprünglich geschätzt erbracht, erhält der Klient eine Rückzahlung; wurde mehr Zeit benötigt erhält der Klient eine Nachzahlungsaufforderung. Versicherungsvertreter dürfen keinerlei Honorare vereinbaren. 7.2 In anderen EU-Staaten üblich Das unter 7.1. beschriebene Provisionsmodell ist in vielen anderen EU-Staaten (z.b. in England, Dänemark) schon lange nicht mehr gültig. Hier ist es bereits üblich, dass Kunden Ihre Berater direkt über ein Honorar für Ihre Dienstleistung bezahlen. Die Produkte enthalten dort also keinen Provisionsanteil mehr und sind um genau diesen Teil günstiger. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland dieses gerechtere Vergütungsmodel eingeführt wird. Viele Makler führen dieses Honorarmodel schon heute verstärkt in Ihrem Arbeitsalltag ein, auch wenn es dadurch zu einem Mehraufwand für den Makler kommt. Bei genauer Betrachtung ist das Honorarmodel für den Kunden die fairste Variante zur Vergütung eines Beraters und Vermittlers. Er bezahlt nur die Leistung, die er zuvor mit dem Berater abgesprochen hat und hat somit einen Rechtsanspruch auf die vertraglich fixierte Leistung für den gezahlten Preis. Leider blockieren die meisten deutschen Versicherer noch immer das Honorarmodel, in dem sie keine Produkte anbieten, die ohne Abschlußkosten kalkuliert sind. Bisher gibt es keine ausreichende Anzahl an geeigneten Produkten für eine bedarfsgerechte Nutzung. Mit dem Provisionsmodel versuchen die Versicherer noch immer einen gewissen Druck auf die Vermittler (und gerade auf die unabhängigen Makler) auszuüben. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, wann die EU-Kommission auch in Deutschland das Honorarmodel wie in anderen EU- Staaten vorschreibt. 8. Kennen Sie das auch? Das alltägliche Problem mit den Versicherungsund Finanzverträgen. Ihre Versicherungsunterlagen und Ihre Finanzunterlagen nehmen immer mehr Platz ein. Die Ordner platzen aus allen Nähten und sind unübersichtlich geworden. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 6

7 Sie finden nicht mehr die Zeit und die Muße einmal alle Unterlagen zu sichten und schon gar nicht die Zeit um alles zu ordnen. Sie sind nicht sicher, ob Sie überhaupt noch auf dem Laufenden sind. Ob nicht der eine oder andere Vertrag veraltet oder gar überflüssig ist. Vielleicht hat sich Ihre Lebenssituation dermaßen verändert, dass manche Verträge gar nicht mehr passen. Eventuell gibt es seit langer Zeit viel bessere Vertragsbedingungen; oder Sie zahlen einfach nur zu viel Prämie für Ihren Vertrag. Immer wieder stellen Sie sich die Frage, ob es nicht viel besser wäre, wenn Sie sich gar nicht mehr um alle Ihre Versicherungs- und Finanzverträge kümmern müssten. Wenn Sie doch nur einen einzigen Ansprechpartner für alle Verträge hätten, der sich wirklich um alles kümmert! 9. Die Lösung FRF Finanzmakler Karlsruhe! FRF Finanzmakler ist als unabhängiger Finanz- & Versicherungsmakler ein Service- Dienstleister für seine Kunden. Wir bieten Ihnen unseren umfassenden Service- Katalog an. Den Umfang und die Leistung bestimmen Sie dabei selbst. Sie haben die Wahl zwischen einem so genannten Vollmandat oder einem so genannten Einzelauftrag. Als Spezialisten in den Bereichen private Krankenversicherung, Existenzsicherung (Einkommenssicherung bei Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit u.ä.), Altersvorsorge, Kapitalanlagen und Investment können Sie sicher sein, bei uns eine professionelle Vorbereitung und Ausarbeitung zur Problemlösung zu finden. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und das know-how für eine sichere Entscheidung. 10. Wie arbeiten wir für Sie und mit Ihnen? 10.1 Erstgespräch In einem ersten unverbindlichen und kostenlosen Gespräch sprechen wir über Ihre Wünsche, Pläne und Vorstellungen zu einem bestimmten Produkt oder eine generelle Zusammenarbeit. Wenn wir erkennen, dass wir Ihnen helfen können, wird Ihr Auftrag und der Umfang der an uns gestellten Aufgabe schriftlich in einem Maklerauftrag (siehe 6.1 Der Maklerauftrag) festgelegt. Gleichzeitig wird die Bezahlung unserer Dienstleistung besprochen und ebenfalls schriftlich vereinbart. (siehe 15. Vollständige Transparenz in Kosten und Leistungen Seite 10) 10.2 Datenerfassung und Risikoanalyse Nach dem Erstgespräch findet die Erfassung aller notwendigen Daten statt. Je nach Auftrag und Umfang, werden diverse Risikoanalysen erstellt, um den genauen Bedarf zu ermitteln. Nur so ist es möglich, genau das Produkt zu finden, dass auf Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche zugeschnitten ist Besprechung der Ergebnisse und Auswertungen und erste Produktvorschläge In einem weiteren Gespräch erhalten Sie schriftliche Auswertungen und eventuell schon erste Produktvorschläge ausgehändigt. Details zu Ihrer Situation, zu den Ergebnissen und Auswertungen werden detailliert besprochen. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 7

8 10.4 Entscheidungsfindung Sie studieren in aller Ruhe die von uns übergebenen Unterlagen. Notieren offene Fragen oder klären diese direkt per Telefon, per oder persönlich in weiteren Gesprächen mit uns. Wir möchten, dass Sie wirklich alle Informationen besitzen, um ein zufrieden stellende Entscheidung treffen zu können Entscheidungs- und Protokolltermin Hier besprechen wir Ihre noch offenen Fragen, protokollieren Ihre Entscheidung und formulieren die weiteren Schritte. Bei einer Entscheidung für ein bestimmtes Produkt kümmern wir uns um die Antragstellung und termingerechte Eindeckung des Antrages. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung und Überwachung bis zum Erhalt des Vertrages und sofern gewünscht übernehmen auch die weitere Vertragsbetreuung und Vertragsverwaltung für die Zukunft. 11. Das Vollmandat Das Rundum-Sorglos-Paket! Mit dem Maklerauftrag wird der Umfang der von uns gewünschten Leistungen festgelegt. Hier können Sie z.b. angeben, dass Sie die Beratung und Betreuung für alle bisherigen (nicht von uns vermittelten Verträge) und alle neuen (eventuell später folgende) Verträge wünschen. Das Vollmandat mit Komplettbetreuung umfasst u.a. folgende Service-Leistungen: - Aufnahme aller erforderlichen Daten zur persönlicher Situation - Erfassung sämtlicher übergebener Altverträge - Prüfung und Kommentierung sämtlicher Altverträge (nicht von uns vermittelt) - Beratung zu den vorhandenen Vertragsbedingungen - Beratung zu Versorgungs- und Vertragslücken - Vorschläge zur Optimierung der bestehenden Verträge - Vorschläge zur Deckung von Versorgungslücken - Regelmäßige Prüfung der persönlichen Situation - Regelmäßige Vertrags-Anpassungen bei veränderter Situation - Regelmäßige Prüfung aller Verträge auf Preis-/Leistungsverhältnis - Sämtliche Kommunikation mit Vertragsgesellschaften (telefonisch, schriftlich, per Mail, per Internet) - Übernahme der Schadenabwicklung Sobald Sie die umfassende Betreuung der von Ihnen benannten Verträge (und alle späteren, durch uns vermittelten Verträge) gem. Maklerauftrag wünschen, kommt die jährliche Dienstleistungspauschale zum Tragen. (siehe 15. b) Dienstleistungspauschale Seite 10) 12. Wann lohnt sich für Sie das Vollmandat? Wenn Sie nach einem persönlichen Vorgespräch erkennen, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken wollen und Sie bereits den einen und anderen Vertrag besitzen. Sie wollen endlich die Sicherheit haben, zu jeder Zeit die richtigen Verträge zu besitzen. Und Sie möchten für Ihr gesamtes Vertragsuniversum nur noch einen Ansprechpartner haben, der sich jederzeit um alles kümmert. Oder Sie möchten endlich alle Verträge auf Ihre aktuelle Lebenssituation und Lebensplanung abstimmen. Ein Fachmann kommt Ihnen dafür gerade Recht. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 8

9 13. Der Einzelauftrag Der Maklerauftrag wird auf einen bestimmten Auftrag beschränkt. Dieser Auftrag kann z.b. die Beratung und den Abschluss einer Rechtschutzversicherung, einer Unfallversicherung oder einer Altersvorsorge betreffen. Unsere Tätigkeit beschränkt sich dann allein auf diese eine Aufgabenstellung von Ihnen. Nach einer eventuellen Vermittlung ist der Maklerauftrag dann erledigt. Eine weitere Verpflichtung zur Beratung und/oder Betreuung ist durch uns dann nicht gegeben. Sie kümmern sich in der Folge dann selbst um diesen Vertrag. Eine Verpflichtung uns in Angelegenheiten zu diesem Vertrag einzuschalten, haben Sie nicht. Wenn Sie später doch einmal unsere Dienstleistung gezielt für einen Vertrag in Anspruch nehmen möchten, erheben wir dafür eine Dienstleistungsvergütung. Für einen solchen Einzelauftrag erheben wir eine Dienstleistungsvergütung, die sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. (siehe 15. a) Dienstleistungsvergütung ) 14. Wann lohnt sich für Sie der Einzelauftrag? Wählen Sie den Einzelauftrag, wenn Sie z.b. einen aktuellen Beratungsbedarf zu einem bestimmten Finanz- oder Versicherungsprodukt haben. So können Sie unsere Leistungsfähigkeit und unseren Service prüfen und feststellen, ob Sie das Vollmandat vielleicht im Anschluss erteilen möchten. 15. Vollständige Transparenz in Kosten und Leistungen Zur Vertrauensbildung bieten wir vollständige Transparenz in unseren Leistungen und den Kosten für Sie. In übersichtlicher Form wird dargestellt, welche gewünschten und in Auftrag gegebenen Leistungen, in welcher Höhe direkt an uns zu vergüten sind. Sollten wir im Falle eines Vermittlungserfolges (also dem Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen und einem Versicherer) eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer erhalten, werden wir die vereinbarten Vergütungsteile für diese Vermittlung selbstverständlich zurück erstatten. Unser Ziel ist eine faire Vergütung für unsere hochwertige Leistung. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Situationen für eine direkte Vergütung unserer Leistungen: a) eine Dienstleistungsvergütung (einmalige Vergütung). Diese bemisst sich nach Zeitaufwand und Schwere der Tätigkeiten des Maklers. Die vom Klienten gewünschten Leistungen und die daraus resultierende Vergütung werden grundsätzlich vor dem Beginn der Tätigkeit vereinbart. Unser Stundensatz beträgt 80,00 zzgl. gültiger Mehrwertsteuer. b) eine Dienstleistungspauschale (jährliche Pauschale), wenn der Klient die komplette Betreuung und Verwaltung der Verträge nach der Beratung und Vermittlung wünscht. Die Anzahl der Verträge hat keinen Einfluss auf die Höhe der Pauschale. Ob Sie nur 2 Verträge verwalten lassen oder 20 Verträge, spielt somit keine Rolle. Diese Pauschale beträgt z.b. für einen Privathaushalt (Single und Familie) 120,00 (zzgl. gültiger Mehrwertsteuer) pro Jahr. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 9

10 Bei Gewerbekunden richtet sich die Pauschale nach der Anzahl der Mitarbeiter ( 180,00 bis 600,00 p.a.). In die Dienstleistungspauschale können auch bereits bestehende Verträge zur Betreuung und Verwaltung ohne weitere Kosten durch den Makler aufgenommen werden. Je mehr Verträge Ihr Makler somit verwaltet, desto günstiger wird die Dienstleistungspauschale je Vertrag. Führt die erbrachte Leistung direkt nach dem Auftrag doch zu einem Vertrag, für den wir vom Produktgeber dann eine Courtage erhält, werden wir diese Courtage auf das gezahlte Honorar anrechnen, da sonst der Klient die Leistung doppelt bezahlt hätte (siehe Erfolgsvergütung ). In den meisten Fällen erhält der Klient bei einem Vertragsabschluss - sein direkt an den Makler gezahltes Honorar komplett wieder zurück. Es ist durchaus üblich und von dem jeweiligen Auftrag an den Versicherungsmakler abhängig das bei der Vergütung beide Vergütungsmöglichkeiten kombiniert werden. Wir sind uns sicher, dass Sie als Interessent, Klient und Auftraggeber den Wert unserer unabhängigen und immer professionellen Arbeit und unseren umfassenden Service zu würdigen wissen; und das nicht nur durch eine faire Vergütung. 16. Über FRF Finanzmakler Karlsruhe FRF Finanzmakler wurde 2001 gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Der Firmeninhaber - Frank Rindermann - verfügt über eine qualifizierte Fachausbildung (Versicherungsfachmann BWV) und eine langjährige Berufserfahrung in der Branche seit Eine fundierte Marktkenntnis erlaubt es uns, unseren Kunden preisgünstige und bedarfsgerechte Produkte anbieten zu können. Dabei sind wir nicht an einzelne Versicherer gebunden, sondern vollständig unabhängig. Unsere Kernkompetenz liegt in der Auswahl und Vermittlung von Personen- und Gewerbeversicherungen sowie in der Beratung leitender Angestellte, Selbständiger und Freiberufler in den Sparten: Private Krankenversicherungen Berufsunfähigkeitsversicherung Private- und betriebliche Altersvorsorge Existenzsicherungs-Konzepte Gewerbeversicherungen Immobilienfinanzierungen Privat-Darlehen FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 10

11 Daneben bieten wir unseren Kunden eine Reihe von Servicedienstleistungen: Finanzanalysen (Liquidität, Vermögen, Vorsorge-Optimierung) Vertragsverwaltung/Überwachung/Betreuung Portfoliogestaltung und optimierung (Wertpapiere, Aktien, Fonds, Beteiligungen u.ä.) Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken Im Bereicht Finanzplanung erstellen wir individuelle Investmentportfolios und betreuen diese nach Ihren individuellen Vorgaben. Wir erstellen Gutachten zu bestehenden Portfolios und Strategien zur professionellen Optimierung. 17. Was tun wir für Sie? Als Ihr Finanzmakler sind wir Koordinator Ihrer gesamten Finanz- und Versicherungs-angelegenheiten. Wir stellen sicher, dass die einzelnen Bausteine, aus denen sich Ihr Finanzglobus zusammensetzt, miteinander harmonieren und sich perfekt ergänzen. Das Zusammenspiel aller Verträge ist von einer existenziellen Bedeutung für Ihre persönliche Lebensplanung. Dabei kosten nicht zielorientierte Verträge oder Lücken in der Vertragsbeschaffenheit wertvolles Geld oder gefährden gar Ihre Ziele. Durch unsere regelmäßige Überprüfung Ihrer Situation haben Sie die Gewähr, die Strategie zur Erreichung Ihrer Ziele auch wirklich effizient umzusetzen. Sollten sich Ihre Lebensziele ändern, passen wir die Strategie neu an. Ob es um die Absicherung der Ver-sicherungsrisiken geht oder um den Aufbau eines Kapitalstocks. Um eine langfristige Altersvorsorge oder eine Immobilien- oder Unternehmensfinanzierung. Um den Erwerb oder Verkauf von Immobilienobjekten oder um steueroptimierende Kapitalanlagen: Wir liefern jederzeit eine fundierte und bedarfsgerechte Beratung und arbeiten die bestmögliche Strategie für Sie aus. Wir wollen Ihnen nichts versprechen. Wir wollen durch unsere Leistungen überzeugen! Wir würden uns freuen, Sie als neuen Kunden bei FRF Finanzmakler begrüßen zu dürfen. Herzlichst Frank Rindermann und Ihr Team von FRF Finanzmakler Karlsruhe. FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 11

12 18. Pflichtinformationen Kundeninformation nach 11 VersVermV Nach 11 VersVermV sind wir verpflichtet Ihnen beim ersten Kontakt zu uns folgende Informationen zu übergeben. 1. Name: Rindermann, Frank 2. Firma: FRF Frank Rindermann Finanz- & Versicherungsmakler e.k. 3. Anschrift: Stephanienstr. 63, Karlsruhe 4. Tätigkeit: Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. 5. Erlaubnis: gem. 34 d Abs. 1 GewO - erteilt von der IHK-Karlsruhe am Register-Nr.: D-U5FJ-ZKLQ1-77 eingetragen am Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v.; Breite Straße 29, Berlin Telefon: (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) 7. Beteiligungen: FRF hält keine Beteiligungen von über 10% an Stimmrechten oder am Kapital (direkt und indirekt) eines Versicherungsunternehmens. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen eine Beteiligung von über 10% an FRF. 8. Schlichtungsstellen: Bei Streitigkeiten sind folgende Schlichtungsstellen anzurufen: Versicherungsombudsmann e.v., Prof. Wolfgang Römer Postfach , Berlin Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Arno Surminski, Kronenstr. 13, Berlin FRF Finanzmakler Gut zu wissen Das Wichtigste über Versicherungsmakler und andere Vermittler 12

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