Dispute Resolution Möglichkeiten und Grenzen der Streitbeilegung im internationalen Steuerrecht
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- Moritz Brodbeck
- vor 7 Jahren
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1 Dispute Resolution Möglichkeiten und Grenzen der Streitbeilegung im internationalen Steuerrecht
2 Podiumsdiskussion Teilnehmer: Dr. Sven Bremer, Siemens AG Dr. Gregor Gehauf, BMW AG Dr. Stefan Greil, BMF Dr. Michael Hölzl, Osram Licht AG Prof. Dr. Stephan Rasch,
3 Agenda 1. Einführungsstatements aus Sicht der Praxis 2. Praxisfälle zu Korrekturen 3. Unilaterale Auskünfte und verbindliche Zusagen 4. Dispute Resolution: Alternative Lösungsmöglichkeiten und Anregungen für Verbesserungen 3
4 Einführung 4
5 Dispute Resolution Einführungsstatements aus Sicht der Praxis Was sind die Erfahrungen aus Sicht der Unternehmen mit Verständigungsverfahren und APAs? Welche Rolle spielen die Möglichkeiten zur verbindlichen Auskunft und verbindlichen Zusage in der Praxis der Betriebsprüfungen? Welche Erfahrungen gibt es aus Sicht der Unternehmen in Fällen, in denen DBAs nicht existieren? Nur in der EU und mit wenigen anderen Staaten gibt es einen Einigungszwang. Welche Erfahrungen gibt es mit anderen wichtigen Handelspartnern, wie zum Beispiel China? Gibt es bereits Erfahrungen mit den sog. joint audits? Sind FG Verfahren (derzeit) eine realistische Alternative? 5
6 Praxisfälle zu Korrekturen 6
7 Vergütung von Routinegesellschaften Möglichkeiten der Gegenkorrektur? M-Inc. (alt. M-S.A.) Prod-GmbH Auftragsfertigung Sachverhalt Die Prod-GmbH ist ein deutscher Auftragsfertiger für die M- Inc. (alternativ für M-S.A. in Frankreich) und wird gem. C+5% vergütet Aus Steuerungs-Gründen (Controlling) werden budgetierte Kosten für die VP-Verrechnung verwendet. Die Ist-Kosten weichen im Betriebsprüfungszeitraum von den Budget-Kosten nach oben und nach unten ab. Die wesentlichen Abweichungsgründe werden dokumentiert. Es erfolgt keine Anpassung auf die Ist-Kosten Es kommt zu dt. BP-Hinzurechnungen, da laut Auffassung der BP die Auftragsfertigungsleistungen unzutreffend zum Nachteil der Prod.-GmbH abgerechnet wurden Fragestellung Welche Gegenkorrekturmöglichkeiten gibt es (außer MAP)? Mit welchen Gegenkorrektur-Ländern klappt dies? Während oder nach der deutschen BP? 7
8 Vergütung von Routinegesellschaften Möglichkeiten der Gegenkorrektur? Neu: gleichzeitige (gemeinsame) Prüfung nach EU-Amtshilfegesetz als besondere Form grenzüberschreitender Zusammenarbeit (Joint Audit); nur in Abstimmung mit den jeweiligen zentralen Verbindungsbüros Nach erfolgter Betriebsprüfung gegen die ergangenen Änderungsbescheide - Einspruch bzw. nachfolgend Klage beim Finanzgericht Verständigungsverfahren - Verständigungs- und Schiedsverfahren - Verständigungsverfahren nach Artikel 25 OECD-MA - EU-Schiedsverfahren Geltungsbereich - Verständigungsverfahren nach DBA-Schiedsklausel Vorabverständigungsverfahren (VVV/APA) - Grundlagen Nationale Korrekturvorschriften beachten - Vgl. 175a AO, setzt aber ein Verständigungsverfahren/ Schiedsspruch voraus 8
9 Ziele eines Verständigungsverfahrens Doppelbesteuerung vs. sachgerechte Besteuerung? M-S.A. T-GmbH Beispiel T-GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft (Routine) für M-S.A. Umsatzrendite der T-GmbH betrug in den letzten Jahren 10%; M-S.A.. ermittelt fremdübliche Margen von 2-5% Ab 2008 Einführung eines neuen weltweiten TP-Systems mit Preisanpassungen auf den Median von 3% BP akzeptiert keine Jahresendanpassungen Ergebnis Verständigungsverfahren: 5% Umsatzrendite Was sind die Folgen für den Konzern? Umstellung des Verrechnungspreissystems? Anwendungsfall von 370 AO im Fall der Beibehaltung des Verrechnungspreissystems? Sind Verständigungsverfahren geeignet, Hinweise für eine sachgerechte Besteuerung zu erlangen? Sec MEMAP: Der Steuerpflichtige ist über die Hintergründe und die zugrundeliegenden Prinzipien zu unterrichten. 9
10 BRIC-Länder Erfahrungen mit China M-AG T-Ltd Cost +15 % M-AG ist ein deutscher Anlagenbauer, T-Ltd. ist als Lohnfertiger in China tätig und exportiert die Produkte nach Deutschland. T-Ltd. erzielt einen Kostenaufschlag von 15%. Die deutsche Finanzverwaltung fordert einen maximalen Kostenaufschlag von 5%. Pan-asiatische Benchmarks zeigen eine interquartile Bandbreite von 3-10% auf Vollkosten. M-AG geht trotzdem von der Angemessenheit aus, da die chinesische Finanzverwaltung einen angemessenen Anteil an den Lohnkostenvorteilen einfordert (hier 1/3 in China) Frage: Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden, wenn Deutschland eine grundlegend andere Auffassung als sein DBA Vertragspartner vertritt und Verständigungsverfahren bisher scheitern? 10
11 Möglichkeiten für dt. unilaterale verbindliche Auskünfte und verbindliche Zusagen in VP-Fällen? 11
12 Verbindliche Auskünfte und Zusagen Verbindliche Auskunft nach 89 Abs. 2 AO M-AG Lizenz Sachverhalt: Die M-AG gründet mit der Production Ltd. eine chinesische Tochtergesellschaft für die Produktion und den Vertrieb in China. Die Production Ltd. fungiert als Lizenzfertiger. Die M-AG stellt einen Antrag nach 89 Abs. 2 AO, um die Angemessenheit einer Lizenzgebühr von 5 % feststellen zu lassen. Fragestellung: Kann die Erteilung einer verbindlichen Auskunft erfolgen und können damit die bestehenden Rechtsunsicherheiten bzgl. der Anerkennung als Lizenzfertiger und der Höhe der Lizenz beseitigt werden? 12
13 Verbindliche Auskünfte und Zusagen Verbindliche Zusage nach 204 AO M-AG Lizenz Sachverhalt: Im Rahmen einer Außenprüfung wird die Lizenzgebühr von 5 % auf 7 % angepasst. Begründet wird dies mit der Funktionsschwäche der Tochtergesellschaft, die technische Unterstützung auf laufender Basis durch die M-AG erhält. Im Anschluss stellt die M-AG einen Antrag auf die verbindliche Zusage nach 204 AO, dass eine Lizenzgebühr von 7 % auch zukünftig angemessen ist Fragestellung: Kann die Erteilung einer verbindlichen Zusage erfolgen? 13
14 Dispute Resolution Alternative Lösungsmöglichkeiten und Anregungen für Verbesserungen 14
15 Dispute Resolution Alternative Lösungsmöglichkeiten Vorschläge im Rahmen eines Betriebsprüfungslebenszyklus Zeitraum vor oder zu Beginn der Betriebsprüfung Proaktiver und kooperativer Ansatz Aktive Diskussion vor Festlegung von Positionen Zügiger und kooperativer Austausch von Informationen Ggf. Besprechungen vor Abgabe der Steuererklärung Während der Betriebsprüfung Vorabkonsultationen der Betriebsprüfungen vor Korrektur Joint Audits Mediation 15
16 Dispute Resolution Alternative Lösungsmöglichkeiten Vorschläge aus der Praxis Definition intelligenter Verrechnungspreissysteme Stärkung der zeitnahen Betriebsprüfung Ausbau des DBA Netzwerks Lösungen in Betriebsprüfungen unter Berücksichtigung/ Abstimmung der Gegenkorrektur im beteiligen anderen Staat Einheitliche Anwendung und Auslegung der OECD Leitlinien in allen Staaten Automatische Gegenkorrektur im Falle kleinerer Anpassungen Möglichkeiten und Grenzen: Welche Vorschläge sind realistisch (Zeit/Aufwand)? Welche Vorschläge sind rechtlich umsetzbar? 16
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