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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Aktivitäten des Bundes und von Baden-Württemberg zur Unterstützung der energetischen Gebäudesanierung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung für privat genutzten oder vermieteten Wohnraum in Baden-Württemberg aktuell bestehen; 2. wie sich die jeweiligen Fördervoraussetzungen konkret darstellen; 3. in welchem Umfang hierfür in 2013 einerseits von Seiten des Landes und an - dererseits von Seiten des Bundes Mittel für Baden-Württemberg zur Verfügung stehen; 4. inwiefern ihr bekannt ist, welche Sanierungsquoten für privat genutzten oder vermieteten Wohnraum in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren erreicht wurden; 5. ob sie davon ausgeht, dass in den kommenden Jahren das Ziel einer zweiprozentigen Sanierungsquote erreicht werden kann; 6. mit welchem Zuwachs an Wertschöpfung insbesondere für das Handwerk bei Erreichen einer Sanierungsquote von zwei Prozent gerechnet werden könnte und in welchem Verhältnis die daraus voraussichtlich erwachsenden Steuermehreinnahmen zu den Kosten der Förderverfahren stehen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. welche Maßnahmen sie ergriffen hat und weiter ergreifen will, um dieses Ziel zu erreichen Nemeth, Röhm, Müller, Razavi, Reuther, von Eyb, Jägel, CDU Begründung Der Antrag hat zum Ziel, die Förderkulisse, die in Baden-Württemberg zur Unterstützung der energetischen Sanierung für privat genutzten oder vermieteten Wohnraum bereit steht, in den Blick zu nehmen. Von Interesse ist dabei insbesondere gerade auch nach dem aktuell im Vermittlungsausschuss eine steuerliche Geltendmachung der Sanierungskosten nicht erreicht werden konnte in welchem Umfang die für Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Mittel von Seiten des Bundes kommen bzw. im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Zudem ist von Interesse, welche Anstrengungen die Landesregierung unternimmt, um im für das Gelingen der Energiewende zentralen Feld der Verbesserung der Energieeffizienz von privaten Bestandsgebäuden voranzukommen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. Februar 2013 Nr /26/1 nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung für privat genutzten oder vermieteten Wohnraum in Baden-Württemberg aktuell bestehen; Für die energetische Gebäudesanierung stehen Immobilienbesitzern in Baden- Württemberg eine Vielzahl an Förderprogrammen des Landes sowie des Bundes zur Verfügung. Dabei handelt es sich um direkte Investitionszuschüsse oder um zinsverbilligte Darlehen der, die teilweise durch Landeszuschüsse weiter zinsverbilligt werden. Darüber hinaus sieht das Landeswohnraumförderungsprogramm 2013, das am 2. Januar 2013 in Kraft trat, sowohl im Rahmen seiner Mietwohnraumförderung als auch zur Unterstützung selbstgenutzten Wohneigentums Förderansätze für energetische Sanierungsmaßnahmen vor. Mit der Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand soll landesweit die energetische Sanierung von aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig mittels Wohnraumförderung unterstützten Mietobjekten vorangebracht werden. Die Förderung erfolgt in Ergänzung der Angebote der KfW zum energieeffizienten Sanieren durch eine weitere Zinsabsenkung mit Landesmitteln auf 0,0 Prozent p. a. während der zehnjährigen Sollzinsbindung. Die Anwendbarkeit der hierzu bestehenden Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 ist derzeit jedoch noch ausgesetzt. 2

3 Im Zusammenhang mit der Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung kann der Erwerber landesweit zusätzlich für die energetische Sanierung des erworbenen Wohnraums eine Förderung in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck verbilligt das Land die zinsgünstigen KfW-Angebote zum energieeffizienten Sanieren auf einen Zinssatz von 0,0 Prozent p. a. für die ersten zehn Jahre. Schließlich werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung ihres Wohnungsbestandes landesweit unterstützt. Auch hier erfolgt die Förderung in Ergänzung der KfW-Angebote zum energieeffizienten Sanieren durch eine landesseitige weitere Zinsabsenkung auf 0,0 Prozent p. a. während der zehnjährigen Sollzinsbindung. Nachfolgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick über die zugänglichen Förderprogramme zur energetischen Sanierung: Förderfähige Maßnahme Solarthermische Anlagen zur Warmwassererwärmung und/oder Raumheizung, Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Effiziente Wärmepumpen, Erdwärmeanlagen (z. B. Erdwärmesonden, Flächenkollektoren, Wärmepfähle bzw. Wärmekörbe), Kraft-Wärme-Kopplung Einzelanlagen zur Wärmeversorgung (z. B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle) Brennwertkessel, Wärmegeführte Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen), Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen Solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaserzentralheizungen und Wärmepumpen können nur mitgefördert werden, sofern dies in Ergänzung zum Einbau einer der oben genannten Heizungsanlagen erfolgt. Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Brennwertkessel, Wärmegeführte Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen), Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen Solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaserzentralheizungen und Wärmepumpen können nur mitgefördert werden, sofern dies in Ergänzung zum Einbau einer der oben genannten Heizungsanlagen erfolgt. Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Heizungsmodernisierung Landesförderprogramm Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien Landesförderprogramm Energieeffizienzfinanzierung (L-Bank) von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit bei Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Maßnahmenkombinationen KfW-Programm Energieeffizient (variante) L-Bank Bereich Durchleitungsgeschäft Börsenplatz Stuttgart Tel.: L-Bank Stuttgart Tel.: ww w.l-bank.de/eef-sanieren Niederlassung Berlin Berlin Fax: 069/ Nur für selbstgenutzte Wohngebäude. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verbilligt zusammen mit der L-Bank die Konditionen des KfW- Programms Energieeffizient. Nur für Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten (eine davon selbst genutzt) und selbst genutzte Eigentumswohnungen Nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. 3

4 Förderfähige Maßnahme Brennwertkessel, Wärmegeführte Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen), Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen Solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaserzentralheizungen und Wärmepumpen können nur mitgefördert werden, sofern dies in Ergänzung zum Einbau einer der oben genannten Heizungsanlagen erfolgt. Heizungsmodernisierung KfW-Programm Energieeffizient (Kreditvariante) Fax: 069/ Nur für Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Kombination mit der variante des Programms Energieeffizient ist ausgeschlossen. Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung bis 40 m 2 Bruttokollektorfläche; Pelletkessel von 5 bis 100 kw; Pelletöfen mit Wassertasche von 5 kw bis 100 kw; Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel von 5 kw bis 100 kw; Holzhackschnitzelanlagen von 5 kw bis 100 kw; Effiziente Wärmepumpen bis 100 kw Innovationsförderung für besonders innovative Technologien: Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 100 m 2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung zur Bereitstellung von Prozesswärme (bis m 2 ) zur solaren Kälteerzeugung die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen (Basisförderung) Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Erhöhter für besonders innovative Maßnahmen Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str Eschborn/Ts. Tel.: 06196/ Telefax: 06196/ Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str Eschborn/Ts. Tel.: 06196/ Telefax: 06196/ Zusätzlich zur Basisförderung können diverse Boni (z. B Kesseltauschbonus, Effizienzbonus, Kombinationsbonus) gewährt werden. Der Antrag auf Innovationsförderung für Große Solarkollektoranlagen ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung (z. B. elektro-statische Abscheider) und zur Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen bis 100 kw 4

5 Förderfähige Maßnahme Blockheizkraftwerke bis 20 kw el Heizungsmodernisierung Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kw el Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße Eschborn Tel.: Die KWK-Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen mit einem Wartungsvertrag betreut werden. Es sind außerdem anspruchsvolle Effizienzanforderungen zu erfüllen. Einzelmaßnahmen bzw. freie Maßnahmenkombinationen: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren Energetische Sanierung zum Wärmedämm-Maßnahmen Landesförderprogramm bei Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Maßnahmenkombinationen sowie bei Sanierung zum zusätzlich Tilgungszuschuss je nach KfW- Effizienzhaus-Standard 55/70/85/100/115 = 15,0 %/12,5 %/10,0 %/ 7,5 %/5,0 % des Zusagebetrages Energieeffizienzfinanzierung (L-Bank) L-Bank Stuttgart Tel.: Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verbilligt zusammen mit der L-Bank die Konditionen des KfW- Programms Energieeffizient zusätzlich. Nur für Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten (eine davon selbst genutzt) und selbst genutzte Eigentumswohnungen 5

6 Förderfähige Maßnahme Einzelmaßnahmen bzw. freie Maßnahmenkombinationen: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren Energetische Sanierung zum Denkmal Wärmedämm-Maßnahmen von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit bei Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Maßnahmenkombinationen je Wohneinheit (WE) 55: 25 %, maximal , 70: 20 %, maximal , 85: 15 %, maximal , 100: 12,5 %, maximal 9.375, 115: 10 %, maximal Denkmal: 10 %, maximal Niederlassung Berlin Berlin Fax: 069/ Nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Kombination mit der Darlehensvariante des KfW- Programms Energieeffizient ist ausgeschlossen. Einzelmaßnahmen bzw. freie Maßnahmenkombinationen: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren Energetische Sanierung zum Denkmal KfW-Programm Energieeffizient bei Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Maßnahmenkombinationen sowie bei Sanierung zum zusätzlich Tilgungszuschuss je nach KfW- Effizienzhaus-Standard 55/70/85/100/115 / Denkmal = 12,5 %/10,0 %/7,5 %/5,0 %/ 2,5 %/ 2,5 % des Zusagebetrages Niederlassung Berlin Berlin Fax: 069/ Nur für Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten und Pflegeheime, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Kombination mit der variante des Programms Energieeffizient ist ausgeschlossen. KfW-Programm Energieeffizient 6

7 Förderfähige Maßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum oder von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden Wärmedämm-Maßnahmen KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Baubegleitung Niederlassung Berlin Berlin Fax: 069/ Voraussetzung für den ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im Programm Energieeffizient der KfW (Programmnummer: 151/152/430) oder im Landesförderprogramm Energieeffizienzfinanzierung (L-Bank) 2. wie sich die jeweiligen Fördervoraussetzungen konkret darstellen; Siehe dazu Tabelle unter Ziffer 1. In Ergänzung gelten folgende Rahmenbedingungen im Bereich der Wohnraumförderung: Grundsätzliche Fördervoraussetzungen folgen aus dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG). Das sind vor allem die Einhaltung von sozial orientierten Einkommensgrenzen, die Erbringung einer angemessenen Eigenleistung seitens der Antragsteller, das Unterbleiben eines vorzeitigen Vorhabensbeginns und die Fähigkeit der Förderempfänger, die Kreditbelastungen tragen zu können (vgl. 10, 11 LWoFG). Wenige spezielle Anforderungen sind den Programmvorschriften zu entnehmen, wie etwa die notwendige Verknüpfung mit der Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung, das Bauantragsjahr und die Anbindung an bereits in der Vergangenheit landesseitig unterstützte Miet - objekte. Im Übrigen ergeben sich Fördervoraussetzungen aus den entsprechenden KfW-Programmen, die im Zuge der strukturellen Anknüpfung an diese Pro - grammatik einschlägig sind. Auf die dort normierten, bundesseitig vorgegebenen Fördervoraussetzungen wird insoweit verwiesen. 3. in welchem Umfang hierfür in 2013 einerseits von Seiten des Landes und andererseits von Seiten des Bundes Mittel für Baden-Württemberg zur Verfügung stehen; Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogrammes stehen zwischen und rund Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Im barwertigen Subventionswert sind sowohl Landesmittel als auch Kompensationsmittel des Bundes ent - halten. Das Land stellt für das Zinsverbilligungsprogramm Energieeffizient 2,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Generell ist der Umfang der bereit - gestellten Mittel von der Nachfrage abhängig. Die KfW-Mittel sind nicht für einzelne Bundesländer kontingentiert, sondern stehen allen Antragstellern offen. Insofern lässt sich der Anteil der Bundesmittel, der nach Baden-Württemberg fließt, nicht in Summe quantifizieren. Zahlen über den Mittelabfluss bei der L-Bank im Jahr 2012 sind derzeit noch nicht verfügbar. 4. inwiefern ihr bekannt ist, welche Sanierungsquoten für privat genutzten Wohnraum in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren erreicht wurden; Schätzungen gehen von aktuellen Sanierungsquoten zwischen 0,8 bis 1,2 Prozent aus. Im aktuellen Entwurf für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) 1, der sich derzeit im Bürgerbeteiligungsverfahren BEKO befindet, ist folgende Zielsetzung formuliert: 1 unter anderem Download auf 7

8 Um die Klimaschutzziele erreichen zu können, muss die jährliche Sanierungsquote (das ist der Anteil am Gesamtgebäudebestand, der in einem Jahr saniert wird) von heute etwa 1 Prozent mindestens auf 2 Prozent erhöht werden. Den Rahmen dafür setzt in erster Linie der Bundesgesetzgeber in Verbindung mit begleitenden Anreizsystemen. Im Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften wird in diesem Bereich eine Sanierungsrate von mindestens 2 Prozent pro Jahr angestrebt. Die Landesregierung ist sich dabei bewusst, dass es bislang keine verbindliche bundesweite Definition des Begriffes Sanierungsrate gibt, welcher die unterschiedlichen Sanierungstiefen abbildet, und dass die hierzu laufenden Fachdiskussionen noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung spricht in ihrem Energiekonzept von dem Ziel, die Sanierungsquote von 1 Prozent pro Jahr auf zwei oder 2,5 Prozent zu erhöhen. Dies sei notwendig, um den Bestand einmal komplett in 50 bzw. 40 Jahren zu sanieren und Einsparungen von 80 Prozent der Primärenergie bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Zahl leitet die Bundesregierung aus einer Erhebung des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) und dem Bremer Energie Institut (BEI) aus dem Jahr 2010 ab. Diese Studie basiert auf rund Gebäuden und liefert aktuell die ausführlichsten Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudebestandes sowie den Sanierungsaktivi - täten der letzten Jahre. Die Qualität dieser Datenbasis wird beispielsweise vom Institut der deutschen Wirtschaft kritisch hinterfragt. 2 Allerdings steht derzeit kein alternativer Maßstab zur Verfügung, sodass die Landesregierung ebenso wie andere Länder und der Bund im Sinne einer politischen Zielsetzung an diesem Ziel der Erhöhung der Sanierungsquote festhält. 5. ob sie davon ausgeht, dass in den kommenden Jahren das Ziel einer zweiprozentigen Sanierungsquote erreicht werden kann; Siehe Antwort unter Ziffer 4. Im Übrigen bedarf es hierzu großer gemeinsamer Anstrengungen. Im IEKK werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung dem Ziel einer Erhöhung der energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand in den kommenden Jahren dient. Nach der Durchführung der Bürger- und Öffentlichkeits - beteiligung BEKO und der anschließenden Kabinettsbefassung wird die Landesregierung mit dem IEKK ein integriertes Konzept vorlegen, mit dessen Maß - nahmen auch die Ziele im Bereich der energetischen Sanierung erreicht werden sollen. 6. mit welchem Zuwachs an Wertschöpfung insbesondere für das Handwerk bei Erreichen einer Sanierungsquote von zwei Prozent gerechnet werden könnte und in welchem Verhältnis die daraus voraussichtlich erwachsenden Steuermehreinnahmen zu den Kosten der Förderverfahren stehen; Erkenntnisse im Sinne eines Faktors, der die Wertschöpfung konkret wiedergibt, liegen für die Wohnraumförderung insgesamt und mangels Erfahrungswerten auch für die Verbilligung von KfW-Krediten im Besonderen nicht vor. Insoweit können auch keine quantitativen Aussagen über die aus einer höheren Wertschöpfung erwachsenden Steuermehreinnahmen gemacht werden. Die Auswirkungen der aufgezeigten Förderungen können jedoch beispielhaft am erwarteten Darlehensvolumen veranschaulicht werden, welches mittels der Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften generiert wird. Im Förderjahr 2012 wurde erstmals die Durchleitung von Krediten der KfW zur energetischen Sanierung von Wohnraum durch die L-Bank an Wohnungseigen - tümergemeinschaften ermöglicht. Dabei konnte ein Kreditvolumen von über 8 Mio. Euro erreicht werden. Auch aufgrund der nun zugunsten der Wohnungs - eigentümergemeinschaften vorgesehenen Förderung, die eine zusätzliche Ver - 2 Vgl. Immobilien-Monitor 1/

9 billigung der KfW-Kredite auf 0,0 Prozent p. a. bewirkt, ist von einer erhöhten Nachfrage nach diesem Angebot auszugehen und ein Kreditvolumen von rund 10 Mio. Euro zu erwarten. Diese darlehensweise gewährten Mittel kommen unmittelbar dem Handwerk zugute. Beim KfW-Programm Energieeffizient Sanieren konnte mit einem Mitteleinsatz von bis zu 2,5 Millionen Euro im Jahr 2012 ein Kreditvolumen von über 300 Millionen Euro initiiert werden. Für energieeffizientes Bauen und Sanieren bediente die L-Bank im Jahr 2012 insgesamt ca. 600 Millionen Euro Kreditvolumen mit einer Investitionssumme von ca. 1,9 Milliarden Euro. 7. welche Maßnahmen sie ergriffen hat und weiter ergreifen will, um dieses Ziel zu erreichen. Siehe Antwort unter Ziffer 5. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 9

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