Leihvertrag. Zwischen: [1] Name des Händlers/Adresse. [2] Herrn/Frau Name/Vorname*: Anschrift*: Telefon*: Mobiltelefon: *: Personalausweis-Nr.
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- Liane Raske
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1 Zwischen: [1] Name des Händlers/Adresse [2] Herrn/Frau Name/Vorname*: Anschrift*: Telefon*: Mobiltelefon: *: Personalausweis-Nr.*: (*Angaben sind Pflichtangaben) im Folgenden Verleiher genannt im Folgenden Entleiher genannt Es ist folgendes vereinbart: 1. Vertragsgegenstand Der Verleiher stellt dem Entleiher das in Anlage 1 näher beschriebene Olympus- Verleih-Set unentgeltlich zum Zwecke der Erprobung zur Verfügung. Der Entleiher soll die Möglichkeit erhalten, sich von den Funktionalitäten und der Qualität des Produktes zu überzeugen. 2. Leihzeitraum und Rückgabe 2.1 Die Leihzeit beginnt mit dem Tag der Abholung des Olympus-Verleih-Sets beim Verleiher und endet am übernächsten Tag (Rückgabetag), ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf. Sofern der Rückgabetag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, endet die Leihzeit am darauffolgenden Werktag. Samstage gelten als Werktage. 2.2 Am Rückgabetag hat der Entleiher das Olympus-Verleih-Set vollständig bis spätestens 18:00 Uhr am Geschäftssitz des Verleihers abzugeben. Sofern die Öffnungszeiten des Verleihers am Rückgabetag vor 18:00 Uhr enden, hat die Rückgabe innerhalb der Öffnungszeiten zu erfolgen. 2.3 Vorbehaltlich der in Ziffer 2.4 enthaltenen Regelungen, ist die Verlängerung der Leihzeit sowie die wiederholte Verleihung des Olympus-Verleih-Sets an den Entleiher ausgeschlossen. 2.4 Für den Fall, dass sich nach Übergabe des Olympus-Verleih-Sets an den Entleiher herausstellt, dass dieses ohne Verschulden des Entleihers nicht ordnungsgemäß funktioniert bzw. Mängel aufweist, kann der Verleiher dem Entleiher nach seinem Ermessen ein Ersatz-Olympus-Verleih-Set zur Verfügung stehen, sofern ein solches verfügbar ist. Die unter Ziffer 2.1 aufgeführte Leihzeit berechnet sich sodann ab Übergabe des Ersatz-Olympus-Verleih-System erneut. 2.5 Bei verspäteter Rückgabe des Olympus-Verleih-Sets (bzw. des Ersatz-Olympus- Verleih-Sets), oder einzelner Komponenten hieraus, verpflichtet sich der Entleiher eine Vertragsstrafe für jeden angefangenen Tag, an dem das Olympus-Verleih-Set, oder einzelner Komponenten hieraus zu spät an den Verleiher zurückgegeben wird, einen Betrag von 1% des in Anlage 1 aufgeführten Gesamtwertes des Olympus- Verleih-Sets zu zahlen, insgesamt maximal jedoch in Höhe von 5% des in Anlage 1 aufgeführten Gesamtwertes des Olympus-Verleih-Sets. Der Anspruch des Verleihers auf Rückgabe sowie weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt von der Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. 3. Vertragsgemäßer Gebrauch, Pflichten des Entleihers, Haftung des Entleihers 3.1 Der Entleiher muss volljährig sein und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. 3.2 Der Entleiher darf das Olympus-Verleih-Set zu keinem anderen Zweck als zur Erprobung des Olympus-Produktes und zum Kennenlernen der Funktionalitäten des Olympus-Produktes für private Testaufnahmen bzw. -aufzeichnungen zu verwenden, insbesondere ist er nicht berechtigt, den Gebrauch des Olympus-Verleih-Sets einem Dritten zu überlassen. 3.3 Der Entleiher hat bei Abholung des Olympus-Verleih-Sets auf Verlangen des Verleihers eine in bar zahlbare Kaution gemäß Anlage 2 beim Verleiher zu hinterlegen. Die Kaution wird bei der ordnungsgemäßen Rückgabe des Olympus-Verleih-Sets zurückgezahlt. Stellt der Verleiher bei der Rückgabe Schäden an dem Olympus- Verleih-Set fest, ist der Verleiher berechtigt die Kaution bis zur weiteren Klärung der Schadensursache bzw. -verantwortlichkeit zurückzubehalten und sofern die Schäden vom Entleiher zu vertreten sind die Kosten der Beseitigung der Schäden mit der Kaution zu verrechnen. Gleiches gilt für die Vertragsstrafe im Falle einer verspäteten Rückgabe des Olympus-Verleih-Sets im Sinne von Ziffer Der Entleiher hat dem Händler bei der Abholung des Olympus-Verleih-Sets seinen Personalausweis vorzuzeigen sowie auf Verlangen des Verleihers eine Fotokopie eines weiteren Identitätsnachweises (z.b. des Führerscheins) beim Verleiher zu hinterlegen. Die Fotokopie wird dem Entleiher bei der Rückgabe des Olympus- Verleih-Sets zurückgegeben. 3.5 Auf etwaige Mängel des Olympus-Verleih-Sets hat der Entleiher bei Rückgabe des Olympus-Verleih-Sets hinzuweisen. Diese sind im Übergabeprotokoll zu vermerken. Darüber hinaus haben Entleiher und Verleiher das Olympus-Verleih-Set bei der Abholung durch den Entleiher auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und etwaige offensichtliche Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit schriftlich im Übergabeprotokoll (Anlage 2) festzuhalten. 3.6 Das Olympus-Verleih-Set ist Eigentum des Verleihers. Der Entleiher behandelt das Olympus-Verleih-Set sachgemäß und mit besonderer Sorgfalt. Insbesondere sorgt er für eine trockene und saubere Aufbewahrung. Der Entleiher wird über das Olympus-Verleih-Set keine Verfügungen treffen (z.b. veräußern, verleihen, etc.) und keinerlei Änderungen an ihm vornehmen oder vornehmen lassen. 3.7 Der Entleiher hat im Falle einer schuldhaften Verschlechterung des Olympus-Verleih- Sets oder einzelner Komponenten hieraus, dem Verleiher den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. 3.8 Im Falle des Untergangs (z.b. Verlust, Zerstörung, Vernichtung etc.) des entliehenen Olympus-Verleih-Set, oder einzelner Komponenten hieraus, hat der Entleiher, sofern er den Untergang zu verschulden hat, dem Verleiher den unter Ziffer 1 aufgeführten Wert des Olympus-Verleih-Set bzw. der jeweils untergegangenen Komponente zu erstatten. 4. Haftung des Verleihers 4.1 Der Verleiher haftet in keinem Fall für das Gelingen der Testaufnahmen bzw. -aufzeichnungen, eine bestimmte Bildqualität oder eine durchgängige Funktionsfähigkeit bzw. bestimmte Leistungsfähigkeit des Olympus-Verleih-Sets. 4.2 Der Verleiher haftet darüber hinaus gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung dem entgegensteht. 5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist soweit gesetzlich zulässig der Geschäftssitz des Verleihers. 6. Schlussbestimmungen 6.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sämtliche Änderungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. 6.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen. 7. Einwilligungserklärung des Entleihers Ich, der Entleiher, möchte über interessante Produktneuheiten, Angebote, Preisvorteile, Aktionen oder Neuigkeiten des Verleihers informiert werden. [ ] (wenn zutreffend bitte ankreuzen) Ich bin damit einverstanden, zu diesem Zweck per Post, Telefon, SMS, vom Verleiher kontaktiert bzw. angesprochen zu werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft teilweise oder vollständig widerrufen. Der Widerspruch ist schriftlich, telefonisch, per- oder per Fax zu richten an: [NAME/ADRESSE/ /FAX/TELEFON DES HÄNDLERS].
2 OM-D E-M1 Das Olympus-Verleih-Set mit einem Gesamtwert in Höhe von [ 1699,00 ] besteht aus folgenden Komponenten: E-M1 Gehäuse schwarz Wert: [ 1499,00 ] M.ZUIKO ED 12-50mm schwarz Wert: [ 399,99 ] BLN-1 Lithium-Ionen-Akku Wert: [ 59,90 ] BCN-1 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel Wert: [ 59,90 ] Micro Four Thirds Objektivdeckel (LC-52C) Wert: [ 8,99 ] Objektiv: E-M1 Gehäuse schwarz [ ] [ ] M.ZUIKO ED 12-50mm schwarz [ ] [ ] BLN-1 Lithium-Ionen-Akku [ ] [ ] BCN-1 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel [ ] [ ] Micro Four Thirds Objektivdeckel (LC-52C) [ ] [ ], Unterschrift von 800,- erhalten., Unterschrift Kaution in Höhe von 800,- zurückerhalten
3 OM-D E-M5 Das Olympus-Verleih-Set mit einem Gesamtwert in Höhe von [ 1099,- ] besteht aus folgenden Komponenten: E-M5 Gehäuse silber Wert: [ 899,- ] M.ZUIKO ED 12-50mm schwarz Wert: [ 399,99 ] FL-LM2 Blitz Schwarz Wert: [ 62,00 ] BLN-1 Lithium-Ionen-Akku Wert: [ 59,90 ] BCN-1 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel Wert: [ 59,90 ] Micro Four Thirds Objektivdeckel (LC-52C) Wert: [ 8,99 ] CB-AVC3 Audio/Video-Kabel Wert: [ 25,89 ] OM-D Schultertasche L Wert: [ 49,90 ] Objektiv: Blitz: E-M5 Gehäuse silber [ ] [ ] M.ZUIKO ED 12-50mm schwarz [ ] [ ] FL-LM2 Blitz Schwarz [ ] [ ] BLN-1 Lithium-Ionen-Akku [ ] [ ] BCN-1 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel [ ] [ ] Micro Four Thirds Objektivdeckel (LC-52C) [ ] [ ] CB-AVC3 Audio/Video-Kabel [ ] [ ] OM-D Schultertasche L [ ] [ ], Unterschrift von 500,- erhalten., Unterschrift Kaution in Höhe von 500,- zurückerhalten
4 PEN E-P5 Das Olympus-Verleih-Set mit einem Gesamtwert in Höhe von [ 1199,- ] besteht aus folgenden Komponenten: E-P5 Gehäuse silber Wert: [ 999,00 ] M.ZUIKO EZ 14-42mm schwarz Wert: [ 349,00 ] BLN-1 Lithium-Ionen-Akku Wert: [ 59,90 ] BCN-1 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel Wert: [ 59,90 ] Micro Four Thirds Objektivdeckel (LC-37B) Wert: [ 10,90 ] Objektiv: E-P5 Gehäuse schwarz [ ] [ ] M.ZUIKO EZ 14-42mm schwarz [ ] [ ] BLN-1 Lithium-Ionen-Akku [ ] [ ] BCN-1 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel [ ] [ ] Micro Four Thirds Objektivdeckel (LC-37B) [ ] [ ], Unterschrift von 600,- erhalten., Unterschrift Kaution in Höhe von 600,- zurückerhalten
5 STYLUS 1 Das Olympus-Verleih-Set mit einem Gesamtwert in Höhe von [ 599,00 ] besteht aus folgenden Komponenten: STYLUS 1 schwarz Wert: [ 599,00 ] BLS5 Lithium-Ionen-Akku Wert: [ 54,90 ] BCS5 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel Wert: [ 54,90 ] Objektivdeckel (LC-51A) Wert: [ 24,90 ] STYLUS 1 schwarz [ ] [ ] BLS5 Lithium-Ionen-Akku [ ] [ ] BCS5 Akkuladegerät, inkl. Netzkabel [ ] [ ] Objektivdeckel (LC-51A) [ ] [ ], Unterschrift von 300,- erhalten., Unterschrift Kaution in Höhe von 300,- zurückerhalten
6 Objektive Das Olympus-Verleih-Set entsprechender Auswahl besteht aus folgenden Komponenten: [1] M.ZUIKO 12-40mm 1:2.8 PRO schwarz Wert: [ 900,00 ] Kaution: [ 500,00 ] + Gegenlichtblende LH-66 schwarz Wert: [ 44,90 ] + Objektivdeckel LC-62D/LC-2 Wert: [ 19,90/6,90 ] + Objektivtasche LSC-0918 Wert: [ 19,90 ] [2] M.ZUIKO ED-60mm 1:2.8 schwarz Wert: [ 599,00 ] Kaution: [ 300,00 ] + Objektivdeckel LC-46/LC-2 Wert: [ 19,90/6,90 ] [3] M.ZUIKO ED-75mm 1:1.8 schwarz Wert: [ 999,00 ] Kaution: [ 500,00 ] + Objektivdeckel LC-58E/LC-2 Wert: [ 19,90/6,90 ] Objektiv: (Bitte per Hand ausfüllen) [1] M.ZUIKO 12-40mm 1:2.8 PRO schwarz [ ] [ ] + Gegenlichtblende LH-66 schwarz [ ] [ ] + Objektivdeckel LC-62D/LC-2 [ ] [ ] + Objektivtasche LSC-0918 [ ] [ ] [2] M.ZUIKO ED-60mm 1:2.8 schwarz [ ] [ ] + Objektivdeckel LC-46/LC-2 [ ] [ ] [3] M.ZUIKO ED-75mm 1:1.8 schwarz [ ] [ ] + Objektivdeckel LC-58E/LC-2 [ ] [ ], Unterschrift von (Bitte per Hand ausfüllen) erhalten., Unterschrift Kaution in Höhe von zurückerhalten (Bitte per Hand ausfüllen)
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