Das geplante Fahreignungsregister (FAER)

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1 Das geplante Fahreignungsregister (FAER) Einfacher: Drei Maßnahmen Stufen: 0 bis 3 Punkte Vormerkung ohne weitere Maßnahme 4 oder 5 Punkte (1. Stufe/gelb) Ermahnung und Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem 6 oder 7 Punkte (2. Stufe/rot) Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem erfolgen. 8 Punkte oder mehr (3. Stufe/schwarz) Entziehung der Fahrerlaubnis führen. 1

2 Von sieben auf drei Kategorien: Unterscheidung nur zwischen schweren (1 Punkt) und besonders schweren Verstößen (2 Punkte) Straftaten sollen als besonders schwere Verstöße eingestuft werden Alte Punkte sollen gerecht in das neue System überführt werden. 2

3 Tilgungshemmung und Überliegefrist sollen entfallen: Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist Schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren Straftaten generell nach 10 Jahren. Ein neuer Verstoß während dieser Zeit soll nicht mehr dazu führen, dass eine alte Tat länger im System gespeichert bleibt. Einfacher und gerechter 3

4 Wegfall von ASP und verkehrspsychologischer Beratung Ziele: Geeignetere Seminare im Sinne der Verkehrssicherheit. Unterstützung verkehrsaufälliger Kraftfahrer Änderung ihres Fahrverhalten um sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Konzeption durch: Bundesanstalt für Straßenwesen Das soll aus zwei Teilen bestehen: Ein Informationsteil Fahrlehrer Ein Beratungsteil Verkehrspsychologe 4

5 Informationsteil Durchführung durch speziell geschulte Fahrlehrer Inhalte: Verkehrsregeln, Sinnhaftigkeit von Regeln und Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln Umfang: Zwei Sitzungen von jeweils 90 Minuten Gruppengröße: Höchstens drei Teilnehmer Sonstiges: Zwischen beiden Sitzungen soll ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegen Beratungsteil Durchführung: Durch Verkehrspsychologen Inhalte: Aufzeigen individueller Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens. Erproben persönlicher Strategien im Alltag. Besprechung der damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen Umfang: Drei Einzelsitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer. Sonstiges: Zwischen den einzelnen Sitzungen des Beratungsteils sollen jeweils drei Wochen liegen. 5

6 Allgemeines Zeitraum für beide Teile: sieben Wochen Insgesamt drei Monate Anordnung durch die zuständige Führerscheinstelle Bei Nichtteilnahme so lange Entzug der Fahrerlaubnis, bis die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt wird. Kosten: Nicht höher, als die Kosten für das bisherige angeordnete Aufbauseminar und die verkehrspsychologische Beratung. Im bisherigen System mit rund 9 Millionen eingetragenen Personen werden jährlich rund Aufbauseminare angeordnet. Geplante Änderungen seit Fahreignungsregister & Mehrfachtäter-Punktsystem -> Fahreignungs-Bewertungssystem Informationsteil Beratungsteil -> Seminarteil Verkehrspädagogik -> Seminarteil Verkehrspsychologie Eintragung Owi > 70.- Überliegefrist soll doch bleiben 6

7 Fahreignungsregister & Geplante Änderungen seit Freiwillige Teilnahme am bei 4-5 Punkten möglich BF17 Begleiter max. 2 Punkte ( Altbesitzer werden auf 2 reduziert) 1 Punkt mehr erlaubt, wenn innerhalb der letzten 6 Monate freiwillig besucht Straftaten mit Entziehung der FE Straftaten mit Fahrverbot Von sieben auf drei Kategorien: Unterscheidung nur zwischen schweren (1 Punkt) und besonders schweren Verstößen (2 Punkte) Straftaten sollen als besonders schwere Verstöße eingestuft werden 7

8 Voraussetzungen für die Seminarerlaubnis Wie bisher Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt Voraussetzungen für die Seminarerlaubnis Neu: im Fahreignungsregister nicht mehr als zwei Punkte Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre Die Seminarerlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Seminarleiters begründen 8

9 Einweisungslehrgang für die Seminarerlaubnis Wie bisher: viertägiger verkehrspädagogischer Grundkurs und ein viertägiger Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des s Einweisungslehrgang für die Seminarerlaubnis Neu: eine Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des s und eine eigenständige Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des s, durch einen Lehrgangsleiter beaufsichtigt 9

10 Einweisungslehrgang für die Seminarerlaubnis Umschreibung alter ASP Seminarerlaubnisse: Innerhalb von 2 Jahren Drei Tage Einweisungslehrgang in das Teilseminar Sonstiges: Jährliche Fortbildungspflicht Flächendeckende Qualitative Überwachung Mehrere Konzeptanbieter möglich aber genehmigungspflichtig! Zielsetzung des Teilseminars Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, Verbesserung der Gefahrenkognition, Anregung zur Selbstreflexion und Entwicklung von Verhaltensalternativen 10

11 Ablauf und Inhalt des Teilseminars 2 Module zu je 90 Minuten Sie kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu drei Teilnehmern durchgeführt werden. Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme darf frühestens eine Woche nach Abschluss von Modul 1 begonnen werden 8 Bausteine: Modul 1 des Teilseminars 1. Einzelbaustein.Seminarüberblick", 2. teilnehmerbezogene Darstellung der individuellen Fahrkarriere und Sicherheitsverantwortung, 3. teilnehmerbezogene Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung, 4. Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung als Hausaufgabe, 5. Einzelbaustein Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems" 11

12 Modul 1 des Teilseminars 6. deliktbezogene Bausteine zu Verkehrsregeln und Rechtsfolgen bei Verstößen mit folgenden Varianten: Geschwindigkeit/ Abstand Vorfahrt und Abbiegen Überholen/Ladung Telefonieren im Fahrzeug Alkohol und andere berauschende Mittel Straftaten 7. Festigungsbaustein "Übung zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation" 8. Hausaufgabenbaustein "Übung zur Selbstbeobachtung" Modul 2 des Teilseminars 9. Auswertung der Hausaufgaben 10. deliktbezogene Bausteine zu Risikoverhalten und Unfallfolgen 11. Festigungsbaustein "individuelle Sicherheitsverantwortung" Auswahl der deliktbezogenen Bausteine durch Seminarleiter Abhängigkeit von den Verkehrsverstößen in den Anordnungsbescheiden und in den individuellen Fahrerkarrieren 12

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