Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf

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1 Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Laut Artikel 41 BayEUG (2011) erfüllten Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. (3) Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll (bei Volljährigkeit u. Vorliegen der notwendigen Einsichtsfähigkeit entscheiden die Schülerin oder der Schüler selbst). Ab Schuljahr 2012/13 gibt es laut Bayerischem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nur noch zwei schriftliche Dokumentationsformen in denen der Sonderpädagogische Förderbedarf eines Schulpflichtigen sowie die damit verbundenen erforderlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen beschrieben werden: a) der Förderdiagnostische Bericht b) das sonderpädagogische Gutachten Der Förderdiagnostische Bericht bildet im Sinne des Art. 30 a und b BayEUG die Grundlage sonderpädagogischen Handelns in inklusiven schulischen Angeboten (gilt an allen allgemein bildenden Schulen, nicht nur an Profilschulen). Laut 25 VSO-F ist der Förderdiagnostischer Bericht die Voraussetzung für die sonderpädagogische Förderung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und ist entsprechend der jeweiligen Schulordnungen Grundlage für eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule nach individuellen Lernzielen; ansonsten kann er bei Bedarf auf Anforderung der allgemeinen Schule erstellt werden. Der Bericht enthält eine Aussage zur Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung. Eine Aussage zum Förderort wie beim Sonderpädagogischen Gutachten ist nicht erforderlich. Der Förderdiagnostische Bericht wird von der Lehrkraft für Sonderpädagogik erstellt und von ihr und der Schulleitung der allgemein bildenden Schule unterschrieben (vgl. Anhang 1). Das Sonderpädagogische Gutachten wird notwendig, sofern ein Schulpflichtiger eine Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung besuchen soll (vgl. Art. 41, Absatz 4 Satz 2). Mit Aufnahme eines Schulpflichtigen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in eine Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung ist die Notwendigkeit einer besonderen Fachlichkeit und Ausstattung verbunden. Ein sonderpädagogisches Gutachten muss justiziabel sein. Für eine sach- und fachgerechte Gutachtenerstellung ist deshalb die Schulleitung der angefragten Förderschule federführend verantwortlich. Deshalb muss ein Sonderpädagogische Gutachten von der Schulleitung der Förderschule unterschrieben werden. Eine beauftragte Lehrkraft für Sonderpädagogik zeichnet im Idealfall mit. (vgl. Anhang 2). Seite 1 von 6

2 Der Sonderpädagogische Förderbedarf sowie die erforderlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen werden auf der Basis einer umfassenden Kind-Umfeld- Analyse ermittelt. Im Interesse einer umfassenden Kind-Umfeld-Analyse werden sowohl Gegebenheiten der sozialen Umwelt wie auch schulische Rahmenbedingungen einbezogen. Dabei ist jedoch auf einen sensiblen Umgang mit Aussagen über das Kind oder den Jugendlichen sowie sein Umfeld zu achten, um mögliche Stigmatisierungen zu vermeiden. Über den Umfang der Diagnostik und die dabei zum Einsatz kommenden Verfahren entscheidet der/die Lehrkraft für Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule unter Berücksichtigung des Förderbedarfs des Schulpflichtigen sowie der diagnostischen Fragestellung. Ein Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist bei der Durchführung eines Intelligenztests notwendig. Die Mitglieder des unterfränkischen Arbeitskreises Sonderpädagogischer Förderbedarf bemühen sich um einen einheitlicheren Standard bei der Erstellung sonderpädagogischer Expertisen. Vor diesem Hintergrund sind die Gliederungs-vorschläge für den Förderdiagnostischen Bericht und das Sonderpädagogische Gutachten entstanden, die im Anhang zur Verfügung gestellt werden. Würzburg, August 2012 Seite 2 von 6

3 Anlage 1 Aufbau/Gliederung - Förderdiagnostischer Bericht (Orientierungsvorlage) 0. Datenübersicht (Kurzüberblick) Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes mit Anschrift der Erziehungsberechtigten Adresse der aktuellen Schule bzw. vorschulischen Einrichtung 1. Auftraggeber/Fragestellung/Auftragsdaten/Anlass 2. Anamnestische Daten 2.1 Kurze Übersicht zum (institutionellen) Entwicklungsverlauf (z. B. Kita, SVE, Zurückstellung/ Schulbesuchsjahre/ Wiederholungen/Schulwechsel). Umfang der Daten ist abhängig von vorheriger Dokumentation bzw. Angaben der Eltern 2.2 Analyse des Entwicklungsverlaufs (Person/ kindliche Entwicklung) - Geburtsverlauf - Frühkindliche Entwicklung (Motorische Entwicklung, Sprachentwicklung) - Krankheiten/Unfälle - Kita-Einrichtung - Schuleintrittsphase - Lern- und Leistungsentwicklung (Kompetenzen und Hemmnisse) - Angaben zur emotionalen und sozialen Entwicklung (Kompetenzen u. Hemmnisse) 2.3 Umfeldanalyse (hemmende und stützende Faktoren) - Familiäre Situation (mit Besonderheiten im familiären Umfeld) - Angaben zur Freizeitgestaltung des Kindes/Jugendlichen (z. B. Freundeskreis) - Verhalten des Kindes in den beiden Bereichen (abhängig von Angaben der Eltern bzw. der (Schul-)Freunde) - Besonderheiten im vorschulischen bzw. schulischen Umfeld - Ressourcen im Umfeld (Familie, KITA oder Schule), z. B. Förderstrukturen bzw. angebote in der Regelschule usw. - Zusammenfassung der aktuellen entwicklungsförderlichen und entwicklungshemmenden Aspekte (kindbezogen und Berücksichtigung der verschiedene Lebensbereiche) 2.4 Sonstige Informationen - Vorliegende Gutachten (mit Quellenangabe und Datum) - Berichte bereits tätig gewordener Dienste bzw. Kooperationspartner (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Ärzte, Jugendamt, Logopäden) - Angaben aus Aktenstudium - Vorliegende Dokumentationen der Lehrkraft (auch frühere Zeugnisse) Seite 3 von 6

4 3. Ergebnisse sonderpädagogischer Diagnostik 3.1 Eigene Beobachtung (z. B. Unterricht, Pausen, Schulweg, Überprüfungssituationen) Beschreibung des konkreten Verhaltens mit Angaben zur Situation (z.b. Datum, Mathestunde, Aufgabe u. Reaktion des Kindes/Jugendlichen) 3.2 Gezielte Erhebung zum Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten Auswahl und Begründung informeller und ggf. standardisierter Verfahren Ergebnisse der prozessorientierten diagnostischen Erhebungen zu den Entwicklungsbereichen: Motorik Wahrnehmung (z. B. Hören, Sehen) Kommunikation / Sprache Kognition Emotionalität Soziabilität / (Sozial-)Verhalten Schulisches Lern- und Leistungsverhalten (allgemein, Schulleistungen) Lebensgestaltung und Selbstverwirklichung Zusammenfassung 4. Zusammenschau / Synopsis Zusammenschau aller Erhebungen inklusive Ressourcen und Kompetenzen 5. Beantwortung der Fragestellung (siehe Pkt. 1) 5.1 Beschreibung des (sonderpädagogischen) Förderbedarfs des Kindes/Jugendlichen mit Auflistung der erforderlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen 5.2 Einschätzung/Sicht der Volksschule und der Eltern bzw. Sorgeberechtigten (Zielerwartungen und Prognosen) 5.3 Ableitung und Konkretisierung der vereinbarten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Ressourcen/Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule bzw. KITA-Einrichtung und darüber hinausgehender (ggf. außerschulischer) Maßnahmen Hinweis ( 25 VSO-F 2012): Ein Förderdiagnostischer Bericht ist die Voraussetzung für die sonderpädagogische Förderung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und ist entsprechend der jeweiligen Schulordnungen Grundlage für eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule nach individuellen Lernzielen; ansonsten kann er bei Bedarf auf Anforderung der allgemeinen Schule erstellt werden. Der Förderdiagnostische Bericht sollte in einem überschaubaren Umfang gestaltet sein, d. h. es kann mit Verweisen und Anhängen gearbeitet werden. Der Förderdiagnostische Bericht wird von der Lehrkraft für Sonderpädagogik erstellt und unterschrieben. Die Schulleitung der allgemein bildenden Schule zeichnet verantwortlich mit. Stand: Juno 2012 Verfasser: Mitglieder des Arbeitskreises Sonderpädagogischer Förderbedarf Seite 4 von 6

5 Anlage 2 Aufbau/Gliederung eines sonderpädagogischen Gutachtens (Orientierungsvorlage) 0. Datenübersicht (Kurzüberblick) Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes mit Anschrift der Erziehungsberechtigten Adresse der aktuellen Schule bzw. vorschulischen Einrichtung 1. Auftraggeber/Fragestellung/Auftragsdaten/Anlass 2. Anamnestische Daten 2.1 Kurze Übersicht zum (institutionellen) Entwicklungsverlauf (z. B. Kita, SVE, Zurückstellung/ Schulbesuchsjahre/ Wiederholungen/Schulwechsel). Umfang der Daten ist abhängig von vorheriger Dokumentationen bzw. Angaben der Eltern 2.2 Analyse des Entwicklungsverlaufs (Person/ kindlichen Entwicklung) - Geburtsverlauf - Frühkindliche Entwicklung (Motorische Entwicklung, Sprachentwicklung) - Krankheiten/Unfälle - Kita-Einrichtung - Schuleintrittsphase - Lern- und Leistungsentwicklung (Kompetenzen und Hemmnisse) - Angaben zur emotionalen und sozialen Entwicklung (Kompetenzen u. Hemmnisse) 2.3 Umfeldanalyse (hemmende und stützende Faktoren) - Familiäre Situation (mit Besonderheiten im familiären Umfeld) - Angaben zur Freizeitgestaltung des Kindes/Jugendlichen (z. B. Freundeskreis) - Verhalten des Kindes in den beiden Bereichen (abhängig von Angaben der Eltern bzw. der (Schul-)Freunde - Besonderheiten im vorschulischen bzw. schulischen Umfeld - Ressourcen im Umfeld (Familie, KITA oder Schule), z. B. Förderstrukturen bzw. angebote in der Regelschule usw. - Zusammenfassung der aktuellen entwicklungsförderlichen und entwicklungshemmende Aspekte (Person und verschiedene Lebensbereiche) 2.4 Sonstige Informationen - Vorliegende Gutachten (mit Quellenangabe und Datum) - Berichte bereits tätig gewordene Dienste bzw. Kooperationspartner (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Ärzte, Jugendamt, Logopäden) - Angaben aus Aktenstudium - Vorliegende Dokumentationen der Lehrkraft (auch frühere Zeugnisse) Seite 5 von 6

6 3. Ergebnisse sonderpädagogischer Diagnostik 3.1 Eigene Beobachtung (z. B. Unterricht, Pausen, Schulweg, Überprüfungssituationen) Beschreibung des konkreten Verhaltens mit Angaben zur Situation (z.b. Datum, Mathestunde, Aufgabe u. Reaktion des Kindes/Jugendlichen) 3.2 Gezielte Erhebung zum Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten Auswahl und Begründung informeller und ggf. standardisierter Verfahren Ergebnisse der prozessorientierten diagnostischen Erhebungen zu den Entwicklungsbereichen: Motorik Wahrnehmung (z. B. Hören, Sehen) Kommunikation / Sprache Kognition Emotionalität Soziabilität (Sozial-)Verhalten Schulisches Lern- und Leistungsverhalten (allgemein, Schulleistungen) Lebensgestaltung und Selbstverwirklichung Zusammenfassung 4. Zusammenschau / Synopsis Zusammenschau aller Erhebungen inklusive Ressourcen und Kompetenzen 5. Beantwortung der Fragestellung 5.1 Beschreibung des (sonderpädagogischen) Förderbedarfs des Kindes mit Auflistung der konkret notwendigen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen 5.2 Empfehlung zum Förderort (Begründung unter Berücksichtigung der Ressourcen/ Rahmenbedingungen der zuständigen Sprengelschule bzw. Kita-Einrichtung, den Möglichkeiten der aufnehmenden Schule inklusive darüber hinausgehender (ggf. außerschulischen) Maßnahmen 5.3 Einschätzung / Sicht der Eltern bzw. Sorgeberechtigten Anmerkung: Das Gutachten sollte in einem überschaubaren Umfang gestaltet sein, d. h. es kann auch mit Verweisen und Anhängen gearbeitet werden. Das Sonderpädagogische Gutachten muss von der Schulleitung der Förderschule unterschrieben werden, da er/sie für Inhalt und sachgerechte Gestaltung verantwortlich ist. Eine beauftragte Lehrkraft für Sonderpädagogik zeichnet im Idealfall mit. Stand: Juno 2012 Verfasser: Mitglieder des Arbeitskreises Sonderpädagogischer Förderbedarf Seite 6 von 6

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