Landschaft und Windturbinen. Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura
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- Christin Albrecht
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1 Landschaft und Windturbinen Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura
2 Landschaft - Begriffsdefinition Die Landschaft bildet die heutigen wie die früheren Beziehungen zwischen dem Menschen und der ihn umgebenden Natur ab. Somit hat die Landschaft eine Geschichte zu erzählen, die wir nachzuerzählen versuchen können. Die Landschaft stellt immer Fragen, aber die Antworten sind meist an einem anderen Ort zu finden, im Verständnis der Geschichte des betroffenen Gebietes. Eine Landschaft ist das Resultat vieler politischer und administrativer Entscheide und Handlungen mit ihren Folgen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt.
3 Feststellungen Aufgrund der Ausmasse der gegenwärtigen Anlagen (über 150 m Gesamthöhe) können die Windturbinen weder versteckt noch in andere bestehende Elemente integriert werden. Somit kann man nicht gleichzeitig eine Landschaft schützen und eine Windkraftanlage planen. Die Errichtung neuer Windturbinen muss Teil eines Landschaftsplanungs-Prozesses sein, d.h. es muss eine neue Landschaft mit Windturbinen geschaffen werden. Diese Vorbemerkungen zeigen die grosse Bedeutung der Standortwahl aus der Sicht der Landschaft; die Landschaften, die in der Schweiz vordringlich erhalten bleiben sollen, müssen aus der Planung für Windkraftstandorte ausgeschlossen werden.
4 Windpärke können in verschiedenen Bereichen Auswirkungen haben: Die landschaftlichen Merkmale einer Region, die Zeugen sowohl der geologischen Vergangenheit als auch des Umgangs des Menschen mit der Umwelt im Laufe der letzten Jahrhunderte sind, Erfahren grössere Veränderungen; die in der Schweiz bekannten grossflächigen typischen Gebiete können erheblich gestört werden, insbesondere durch Auswirkungen auf die bestehenden Arten; Das gesellschaftliche und kulturelle Leben eines Ortes kann sich durch die Präsenz von Windturbinen nachhaltig verändern; wertvolle historische Denkmäler können durch die Präsenz solcher Anlagen entwertet werden; Spezifische Tierarten können durch Windturbinen gefährdet werden.
5 Folgen Bei jedem Windkraftprojekt muss davon ausgegangen werden, dass es die Landschaft grundlegend verändern wird. Wenn daher eine Landschaft erhalten bleiben soll (proaktiver politischer Entscheid oder bestehendes Inventar), besteht die einzige Lösung darin, Windkraftprojekte im betroffenen Gebiet auszuschliessen. Im gegenteiligen Fall muss die Landschaftsstudie die Analyse des ursprünglichen Zustandes und die Interessensgruppen einbeziehen und Varianten zur Gestaltung einer neuen Landschaft vorschlagen. Der Einfluss der sich drehenden Windturbinen muss als störendes Element bei der Wahrnehmung der ursprünglichen Landschaft (ohne Windturbinen) berücksichtigt werden.
6 Prinzipien Theoretisch stützt sich eine Landschaftsstudie auf folgende Schlüsselelemente: geologische Formen die landschaftlichen Einheiten, definiert durch die Umgebung und die zahlreichen Eingriffe der letzten Menschengenerationen die Organisation des Wirtschafts- und Gesellschaftsgefüges des Standortes Der erste Ansatz darf sich nur auf objektive Elemente stützen. Danach werden die subjektiven Elemente in das Landschaftsprojekt einbezogen und diskutiert. Es ist sehr wichtig, dass in dieser Studie die Akzeptanz der Landschaftsveränderung durch die Interessensgruppen aus dem näheren und dem weiteren Umfeld eingehend untersucht wird.
7 Die vorrangigen Landschaften der Schweiz werden auf unterschiedliche Art definiert. Einerseits sind es jene, die seit langem in den Inventaren (BLN, Auengebiete, Moorlandschaften etc.) festgehalten sind, und andererseits jene, die ohne inventarisiert zu sein Zugangstore zu verschiedenen Landschaften, die die Bekanntheit der Schweiz prägen (erste Zone der Jurahöhen, typische Täler, Gebiet der grossen Seen usw.), bilden. In den inventarisierten Gebieten von nationaler Bedeutung müssen sämtliche Windkraftprojekte ausgeschlossen werden. Gebiete von regionaler Bedeutung müssen diesbezüglich umfassend untersucht werden, insbesondere im Rahmen von Vorstudien und der Erarbeitung von Zonenplänen für die Nutzung der Windkraft. Unabhängig von der geplanten Vorgehensweise der Kantone sind diese regionalen und/oder kantonalen Massnahmen unerlässlich, wenn man die heutige allgemein positive Wahrnehmung der Windenergie und der Windpärke langfristig erhalten will.
8 Um Konflikte mit den Zielen anerkannter Schutzzonen zu vermeiden, sollte die Errichtung von Windturbinen in folgenden Gebieten ausgeschlossen werden: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung Nationalpark Herausragende Kretenlagen und verschiedene vorrangige geomorphologische Formen der betroffenen Gebiete
9 Ansatz mit negativer Auswahl Ausschluss von «Tabu-Zonen»
10 Ansatz mit positiver Auswahl Bestimmung möglicher Zonen / aus wirtschaftlicher Sicht
11 Ansatz mit positiver Auswahl Analyse auf Ebene der Regionen / Landschaften
12 Ansatz mit positiver Auswahl Bestimmung von möglichen Gebieten / Landschaften
13 Detailanalyse zonenkonforme Errichtung Beispiel: Mont-Crosin
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15 Beim gegenwärtigen Stand ist es nicht Ziel der Studie, den Standort in Frage zu stellen. Vielmehr sollen die Grenzen der Akzeptanz durch den Ersteller und die Partner festgelegt werden.
16 FESTSTELLUNG In ganz Europa werden Windturbinen in Frage gestellt. Niemand hat eine überall anwendbare Lösung gefunden! Jeder Fall ist in seiner Umgebung einzigartig. Es geht nun also darum, den Rahmen festzulegen und anschliessend Elemente zu finden, die erlauben, bestimmte Landschaftsmerkmale zu erhalten, wobei die Windturbinen als neue Elemente einbezogen werden.
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18 Die bestehenden Elemente müssen den Windturbinen als neuen Gegebenheiten gegenübergestellt werden.
19 EINE LÖSUNG IN EINER OFFENEN UND EINER GESCHLOSSENEN ZONE
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