1438/2010. Inhalt Bonn. Herausgegeben vom aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. Heilsbachstraße 16

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1 1438/2010 Herausgegeben vom aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. Heilsbachstraße Bonn mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Text Dr. Günter Fischer, Lotte Bilder Siehe Bilderverzeichnis auf Seite 33 Redaktion Dr. Elisabeth Roesicke, aid Layout und Gestaltung Arnout van Son, Alfter Druck Druckerei Lokay e. K. Königsberger Straße Reinheim Nachdruck auch auszugsweise sowie Weitergabe mit Zusätzen, Aufdrucken oder Aufklebern nur mit Genehmigung des aid gestattet. 3., überarbeitete Auflage ISBN Inhalt Die Schweine haltungs hygiene verordnung...4 An wen richtet sich die Schweine haltungs hygiene verordnung?...6 Was regelt die Verordnung?...6 Welche Haltungsformen werden erfasst?...6 Was ist Sinn und Zweck der Verordnung?...7 Welche Betriebsgrößen werden von der Verordnung erfasst?....7 Welche besondere Bestimmung gilt für Freilandhaltungen?...10 Was ist beim Transport von Schweinen zu beachten? Was sind betriebseigene Kontrollen?...11 Was bedeutet tierärztliche Bestandsbetreuung? Welche/r Tierärztin/Tierarzt darf einen Schweinebestand betreuen?...13 Wie wird der Tierarztbesuch dokumentiert?...14 Wann ist eine tierärztliche Untersuchung des Schweine bestandes zwingend erforderlich? Welche Untersuchungen sind dann durchzuführen?...15 Welche zusätzlichen Anforderungen müssen Zuchtbetriebe erfüllen?..16 Wie und wann sind Umrausch- und Abortquote zu berechnen?...16 Wer kontrolliert die Einhaltung der Verordnung? Welche Maßnahmen können die Veterinärbehörden bei Verstößen ergreifen? Gibt es Ausnahmen von der Verordnung?...17 Welche baulichen Anforderungen gelten für stallhaltende Betriebe?.. 18 Welche Anforderungen an den Betriebsablauf gelten für alle Stallhaltungsbetriebe? Welche Anforderungen gelten für die Reinigung und Desinfektion?...19 Was ist bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen, Maschinen und Gerätschaften in der Schweinehaltung auf verschiedenen Betrieben zu beachten?...21 Wie dürfen betriebsfremde Personen die Stallungen bzw. den Betrieb betreten? Welche Anforderungen gelten für eine Umkleidemöglichkeit, welche für einen Umkleideraum?...22 Welche Einrichtungen müssen für das Ver- und Entladen von Schweinen vorhanden sein?...23 Was ist bei der Tierkörperlagerung und -abholung zu beachten?...24 Was gilt für die Lagerung und die Ausbringung von Dung, Gülle und flüssigen Abgängen?...26 Welche Anforderungen gelten für den Außenschutz von Betrieben?..27 Welche Anforderungen gelten für Zu- und Abgänge? Welche Anforderungen muss ein Quarantänestall erfüllen?...31 Was ist noch bei Zu- und Abgängen zu beachten? KTBL-Veröffentlichungen...34 aid-medien...35

2 ScHWEINE HALTUNGS HyGIENE VERordnung Fragen und Antworten für die Praxis Die Schweine haltungs hygiene verordnung Ferkelerzeuger und Mäster wünschen sich gesunde Tierbestände. Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Krankheiten sind längst gängige Praxis. Durch Sanierungsund Impfprogramme wurden einige Krankheiten wirksam zurückgedrängt. Dennoch ist das Erkrankungsrisiko nicht geringer geworden: Das liegt auch am zunehmenden Tierverkehr und den stark wachsenden Betriebseinheiten. So trat beispielsweise die in Europa besiegt geglaubte Maul- und Klauenseuche wieder im Vereinigten Königreich, in Frankreich und den Niederlanden auf. Die Schweinepest trat und tritt in Deutschland bei Hausund bei Wildschweinen auf: Seit dem Jahr 1993 kam zu mehr als 300 Ausbrüchen bei Hausschweinen. Dabei haben sich im Vergleich zu den Seuchenausbrüchen davor liegender Jahre andere Erfahrungen ergeben: Symptome Die Krankheitsanzeichen bei an Schweinepest erkrankten Schweinen waren in vielen Fällen nicht mehr so charakteristisch für Schweinepest. Zum Teil wurde lediglich hohes Fieber oder eine erhöhte Umrauschquote festgestellt. Dies sind Krankheitsanzeichen, die nicht sofort auf die Schweinepest hingewiesen haben. Aus den Erfahrungen mit der Schweinepest entwickelten sich die Hygienestandards der Schweinehaltungshygieneverodnung. Mangelhafte Abschottung der Betriebe und direkte Besuchskontakte begünstigten die Ausbreitung der Schweinepest in den 90er Jahren. 4

3 Jeder, der Zucht- oder Mastschweine hält, muss die Bestimmungen der Schweine haltungshygiene verordnung einhalten. Bestandsgröße Nicht nur Großbetriebe, auch kleine und mittlere Betriebe waren zu einem großen Teil betroffen wurden bei 26 Prozent der von der Schweinepest betroffenen Betriebe weniger als 400 Mastschweine gehalten. Vor Inkrafttreten der Schweinehaltungshygieneverordnung galten Hygienemaßnahmen und bauliche Anforderungen nur für Betriebe mit mindestens 700 Mastplätzen oder 100 bzw. 150 Sauenplätzen. Transport Ein wesentlicher Risikofaktor war der gemeinsame Transport von Schweinen aus unterschiedlichen Beständen in mehrere Bestände (Sammeltransporte). Zeitfaktor Je mehr Zeit bis zum Erkennen der Schweinepest verging, umso ungünstiger waren die Bedingungen für die Bekämpfung. Es galt: Je mehr Zeit vergeht, umso weiter kann sich die Seuche ausbreiten. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wurde nach Verbesserungen für die Tierseuchenbekämpfung gesucht. Sie betreffen folgende Bereiche: die amtliche Tierseuchenbekämpfung, den Viehhandels und den landwirtschaftlichen Betrieb. Die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)* legt in allen Schweine haltenden Betrieben die grundsätzlich erforderlichen/gebotenen Hygienestandards fest (nicht nur zur Bekämpfung der Schweinepest). Sie trat im Juni 1999 in Kraft, einige Vorschriften (insbesondere die baulichen) hatten eine Übergangsfrist bis Mitte Das Ziel der Verordnung ist es, eine Einschleppung von Erregern in den Betrieb zu verhindern und dazu beizutragen, dass schwere Krankheiten frühzeitig erkannt werden können. * Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung SchHaltHygV) vom 7. Juni 1999 (BGBl. I S. 1252), zuletzt geändert durch: Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337). 5

4 ScHWEINE HALTUNGS HyGIENE VERordnung Fragen und Antworten für die Praxis An wen richtet sich die Schweinehaltungs hygiene verordnung? Die Verordnung richtet sich an jeden, der Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken hält. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Hausoder im Gehege gehaltene Wildschweine oder um bestimmte Rassen handelt. Die Verordnung gilt nicht für Zirkusse, Tierschauen oder andere Einrichtungen, die Schweine nur zur Schau stellen oder zu kulturellen Zwecken halten, auch nicht für Minischweine, die statt Hund als Begleiter des Menschen gehalten werden. Was regelt die Verordnung? Die Verordnung legt die hygienischen Mindestanforderungen an Schweine haltende Betriebe fest. Dazu gehören bestimmte bau- liche und betriebsorganisatorische Anforderungen, die dazu dienen, die Einschleppung und Verbreitung von Krankheitserregern zu verhüten und Infektionen frühzeitig zu erkennen. Schweine haltende Betriebe müssen betriebseigene Kontrollen durchführen, eine tierärztliche Betreuung sicherstellen, unter bestimmten Bedingungen Einrichtungen und Geräte reinigen und desinfizieren sowie die Durchführung bestimmter Maßnahmen dokumentieren. Welche Haltungsformen werden erfasst? Neben der bisher üblichen Stallhaltung werden auch Auslauf- und Freilandhaltung erfasst. In einer Auslaufhaltung haben die Schweine zeitweise Auslauf auf eine Weide oder sonstige Fläche; im Übrigen werden sie In der Alltagssprache wird Hygiene fälschlicherweise an Stelle von Sauberkeit verwendet, es ist aber die Lehre der Verhütung von Krankheiten. Schweine dürfen sich trotz Schweinehaltungshygieneverordnung im Schlamm suhlen. 6

5 Nicht nur die übliche Stallhaltung, auch die Freilandhaltung wird von der Verordnung erfasst. Grundsätzlich erfasst die Verordnung alle Schweine haltenden Betriebe und alle Betriebsgrößen. Damit gilt sie auch für denin Ställen gehalten, die in unmittelbarer Nähe gelegenen sind. Bei einer Freilandhaltung werden die Schweine dauerhaft außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten. Unter bestimmten Umständen (bis zu einer Fläche von 75 Hektar) gelten die Vorschriften auch für Gehege- oder Gatterhaltung von Schweinen. Was ist Sinn und Zweck der Verordnung? Die Verordnung verfolgt den Schutz von Schweine haltenden Betrieben vor der Einschleppung ansteckender Infektionskrankheiten, dabei insbesondere vor anzeigepflichtigen Tierseuchen, wie der Schweinepest, der Maul- und Klauenseuche, der Aujeszkyschen Krankheit und anderen. Mit der Verordnung werden dabei Erfahrungen aus dem Schwei- nepestseuchenzug im Jahr 1993 und danach umgesetzt. Die damals geltende Tierseuchen- Schweinehaltungsverordnung galt erst ab einer Betriebsgröße von 150 Sauenplätzen oder 700 Mastplätzen. Die Schweinepest in den Jahren 1993 und danach trat jedoch überwiegend in kleineren Betrieben auf, die von der damaligen Tierseuchen-Schweinehaltungsverordnung nicht erfasst wurden. Die Bestimmungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung gelten deshalb auch für kleinere und mittlere Betriebe. Welche Betriebsgrößen werden von der Verordnung erfasst? 7

6 ScHWEINE HALTUNGS HyGIENE VERordnung Fragen und Antworten für die Praxis Bei Stallhaltung werden unterschieden: Stallhaltung I. Betriebsgrößenklasse 1 bis 20 Mast- oder Aufzuchtsplätze für reine Mast- bzw. Aufzuchtsbetriebe, 1 bis 3 Sauenplätze für Sauen haltende Betriebe (Ferkelerzeuger, gemischter Betrieb, Zucht- und Vermehrungsbetrieb), 1 bis 3 Sauenplätze und 1 bis 20 Mast- oder Aufzuchtplätze für gemischte Betriebe II. Betriebsgrößenklasse 21 bis 700 Mast- oder Aufzuchtplätze für reine Mast- oder Aufzuchtbetriebe, 4 bis 150 Sauenplätze für Zuchtbetriebe ohne Aufzucht und Mast (Ferkelerzeugerbetriebe), 4 bis 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) III. Betriebsgrößenklasse mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätze, mehr als 150 Sauenplätze für Zuchtbetriebe ohne Aufzucht und Mast (Ferkelerzeugerbetrieb), mehr als 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) Bei Freilandhaltung werden unterschieden: Freilandhaltung I. Betriebsgrößenklasse bis zu 700 Mast- oder Aufzuchtplätze, bis zu 150 Sauenplätze, 4 bis 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) II. Betriebsgrößenklasse mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätze, mehr als 150 Sauenplätze, mehr als 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) 8

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