1438/2010. Inhalt Bonn. Herausgegeben vom aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. Heilsbachstraße 16
|
|
- Alexandra Braun
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1438/2010 Herausgegeben vom aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. Heilsbachstraße Bonn mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Text Dr. Günter Fischer, Lotte Bilder Siehe Bilderverzeichnis auf Seite 33 Redaktion Dr. Elisabeth Roesicke, aid Layout und Gestaltung Arnout van Son, Alfter Druck Druckerei Lokay e. K. Königsberger Straße Reinheim Nachdruck auch auszugsweise sowie Weitergabe mit Zusätzen, Aufdrucken oder Aufklebern nur mit Genehmigung des aid gestattet. 3., überarbeitete Auflage ISBN Inhalt Die Schweine haltungs hygiene verordnung...4 An wen richtet sich die Schweine haltungs hygiene verordnung?...6 Was regelt die Verordnung?...6 Welche Haltungsformen werden erfasst?...6 Was ist Sinn und Zweck der Verordnung?...7 Welche Betriebsgrößen werden von der Verordnung erfasst?....7 Welche besondere Bestimmung gilt für Freilandhaltungen?...10 Was ist beim Transport von Schweinen zu beachten? Was sind betriebseigene Kontrollen?...11 Was bedeutet tierärztliche Bestandsbetreuung? Welche/r Tierärztin/Tierarzt darf einen Schweinebestand betreuen?...13 Wie wird der Tierarztbesuch dokumentiert?...14 Wann ist eine tierärztliche Untersuchung des Schweine bestandes zwingend erforderlich? Welche Untersuchungen sind dann durchzuführen?...15 Welche zusätzlichen Anforderungen müssen Zuchtbetriebe erfüllen?..16 Wie und wann sind Umrausch- und Abortquote zu berechnen?...16 Wer kontrolliert die Einhaltung der Verordnung? Welche Maßnahmen können die Veterinärbehörden bei Verstößen ergreifen? Gibt es Ausnahmen von der Verordnung?...17 Welche baulichen Anforderungen gelten für stallhaltende Betriebe?.. 18 Welche Anforderungen an den Betriebsablauf gelten für alle Stallhaltungsbetriebe? Welche Anforderungen gelten für die Reinigung und Desinfektion?...19 Was ist bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen, Maschinen und Gerätschaften in der Schweinehaltung auf verschiedenen Betrieben zu beachten?...21 Wie dürfen betriebsfremde Personen die Stallungen bzw. den Betrieb betreten? Welche Anforderungen gelten für eine Umkleidemöglichkeit, welche für einen Umkleideraum?...22 Welche Einrichtungen müssen für das Ver- und Entladen von Schweinen vorhanden sein?...23 Was ist bei der Tierkörperlagerung und -abholung zu beachten?...24 Was gilt für die Lagerung und die Ausbringung von Dung, Gülle und flüssigen Abgängen?...26 Welche Anforderungen gelten für den Außenschutz von Betrieben?..27 Welche Anforderungen gelten für Zu- und Abgänge? Welche Anforderungen muss ein Quarantänestall erfüllen?...31 Was ist noch bei Zu- und Abgängen zu beachten? KTBL-Veröffentlichungen...34 aid-medien...35
2 ScHWEINE HALTUNGS HyGIENE VERordnung Fragen und Antworten für die Praxis Die Schweine haltungs hygiene verordnung Ferkelerzeuger und Mäster wünschen sich gesunde Tierbestände. Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Krankheiten sind längst gängige Praxis. Durch Sanierungsund Impfprogramme wurden einige Krankheiten wirksam zurückgedrängt. Dennoch ist das Erkrankungsrisiko nicht geringer geworden: Das liegt auch am zunehmenden Tierverkehr und den stark wachsenden Betriebseinheiten. So trat beispielsweise die in Europa besiegt geglaubte Maul- und Klauenseuche wieder im Vereinigten Königreich, in Frankreich und den Niederlanden auf. Die Schweinepest trat und tritt in Deutschland bei Hausund bei Wildschweinen auf: Seit dem Jahr 1993 kam zu mehr als 300 Ausbrüchen bei Hausschweinen. Dabei haben sich im Vergleich zu den Seuchenausbrüchen davor liegender Jahre andere Erfahrungen ergeben: Symptome Die Krankheitsanzeichen bei an Schweinepest erkrankten Schweinen waren in vielen Fällen nicht mehr so charakteristisch für Schweinepest. Zum Teil wurde lediglich hohes Fieber oder eine erhöhte Umrauschquote festgestellt. Dies sind Krankheitsanzeichen, die nicht sofort auf die Schweinepest hingewiesen haben. Aus den Erfahrungen mit der Schweinepest entwickelten sich die Hygienestandards der Schweinehaltungshygieneverodnung. Mangelhafte Abschottung der Betriebe und direkte Besuchskontakte begünstigten die Ausbreitung der Schweinepest in den 90er Jahren. 4
3 Jeder, der Zucht- oder Mastschweine hält, muss die Bestimmungen der Schweine haltungshygiene verordnung einhalten. Bestandsgröße Nicht nur Großbetriebe, auch kleine und mittlere Betriebe waren zu einem großen Teil betroffen wurden bei 26 Prozent der von der Schweinepest betroffenen Betriebe weniger als 400 Mastschweine gehalten. Vor Inkrafttreten der Schweinehaltungshygieneverordnung galten Hygienemaßnahmen und bauliche Anforderungen nur für Betriebe mit mindestens 700 Mastplätzen oder 100 bzw. 150 Sauenplätzen. Transport Ein wesentlicher Risikofaktor war der gemeinsame Transport von Schweinen aus unterschiedlichen Beständen in mehrere Bestände (Sammeltransporte). Zeitfaktor Je mehr Zeit bis zum Erkennen der Schweinepest verging, umso ungünstiger waren die Bedingungen für die Bekämpfung. Es galt: Je mehr Zeit vergeht, umso weiter kann sich die Seuche ausbreiten. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wurde nach Verbesserungen für die Tierseuchenbekämpfung gesucht. Sie betreffen folgende Bereiche: die amtliche Tierseuchenbekämpfung, den Viehhandels und den landwirtschaftlichen Betrieb. Die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)* legt in allen Schweine haltenden Betrieben die grundsätzlich erforderlichen/gebotenen Hygienestandards fest (nicht nur zur Bekämpfung der Schweinepest). Sie trat im Juni 1999 in Kraft, einige Vorschriften (insbesondere die baulichen) hatten eine Übergangsfrist bis Mitte Das Ziel der Verordnung ist es, eine Einschleppung von Erregern in den Betrieb zu verhindern und dazu beizutragen, dass schwere Krankheiten frühzeitig erkannt werden können. * Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung SchHaltHygV) vom 7. Juni 1999 (BGBl. I S. 1252), zuletzt geändert durch: Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337). 5
4 ScHWEINE HALTUNGS HyGIENE VERordnung Fragen und Antworten für die Praxis An wen richtet sich die Schweinehaltungs hygiene verordnung? Die Verordnung richtet sich an jeden, der Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken hält. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Hausoder im Gehege gehaltene Wildschweine oder um bestimmte Rassen handelt. Die Verordnung gilt nicht für Zirkusse, Tierschauen oder andere Einrichtungen, die Schweine nur zur Schau stellen oder zu kulturellen Zwecken halten, auch nicht für Minischweine, die statt Hund als Begleiter des Menschen gehalten werden. Was regelt die Verordnung? Die Verordnung legt die hygienischen Mindestanforderungen an Schweine haltende Betriebe fest. Dazu gehören bestimmte bau- liche und betriebsorganisatorische Anforderungen, die dazu dienen, die Einschleppung und Verbreitung von Krankheitserregern zu verhüten und Infektionen frühzeitig zu erkennen. Schweine haltende Betriebe müssen betriebseigene Kontrollen durchführen, eine tierärztliche Betreuung sicherstellen, unter bestimmten Bedingungen Einrichtungen und Geräte reinigen und desinfizieren sowie die Durchführung bestimmter Maßnahmen dokumentieren. Welche Haltungsformen werden erfasst? Neben der bisher üblichen Stallhaltung werden auch Auslauf- und Freilandhaltung erfasst. In einer Auslaufhaltung haben die Schweine zeitweise Auslauf auf eine Weide oder sonstige Fläche; im Übrigen werden sie In der Alltagssprache wird Hygiene fälschlicherweise an Stelle von Sauberkeit verwendet, es ist aber die Lehre der Verhütung von Krankheiten. Schweine dürfen sich trotz Schweinehaltungshygieneverordnung im Schlamm suhlen. 6
5 Nicht nur die übliche Stallhaltung, auch die Freilandhaltung wird von der Verordnung erfasst. Grundsätzlich erfasst die Verordnung alle Schweine haltenden Betriebe und alle Betriebsgrößen. Damit gilt sie auch für denin Ställen gehalten, die in unmittelbarer Nähe gelegenen sind. Bei einer Freilandhaltung werden die Schweine dauerhaft außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten. Unter bestimmten Umständen (bis zu einer Fläche von 75 Hektar) gelten die Vorschriften auch für Gehege- oder Gatterhaltung von Schweinen. Was ist Sinn und Zweck der Verordnung? Die Verordnung verfolgt den Schutz von Schweine haltenden Betrieben vor der Einschleppung ansteckender Infektionskrankheiten, dabei insbesondere vor anzeigepflichtigen Tierseuchen, wie der Schweinepest, der Maul- und Klauenseuche, der Aujeszkyschen Krankheit und anderen. Mit der Verordnung werden dabei Erfahrungen aus dem Schwei- nepestseuchenzug im Jahr 1993 und danach umgesetzt. Die damals geltende Tierseuchen- Schweinehaltungsverordnung galt erst ab einer Betriebsgröße von 150 Sauenplätzen oder 700 Mastplätzen. Die Schweinepest in den Jahren 1993 und danach trat jedoch überwiegend in kleineren Betrieben auf, die von der damaligen Tierseuchen-Schweinehaltungsverordnung nicht erfasst wurden. Die Bestimmungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung gelten deshalb auch für kleinere und mittlere Betriebe. Welche Betriebsgrößen werden von der Verordnung erfasst? 7
6 ScHWEINE HALTUNGS HyGIENE VERordnung Fragen und Antworten für die Praxis Bei Stallhaltung werden unterschieden: Stallhaltung I. Betriebsgrößenklasse 1 bis 20 Mast- oder Aufzuchtsplätze für reine Mast- bzw. Aufzuchtsbetriebe, 1 bis 3 Sauenplätze für Sauen haltende Betriebe (Ferkelerzeuger, gemischter Betrieb, Zucht- und Vermehrungsbetrieb), 1 bis 3 Sauenplätze und 1 bis 20 Mast- oder Aufzuchtplätze für gemischte Betriebe II. Betriebsgrößenklasse 21 bis 700 Mast- oder Aufzuchtplätze für reine Mast- oder Aufzuchtbetriebe, 4 bis 150 Sauenplätze für Zuchtbetriebe ohne Aufzucht und Mast (Ferkelerzeugerbetriebe), 4 bis 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) III. Betriebsgrößenklasse mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätze, mehr als 150 Sauenplätze für Zuchtbetriebe ohne Aufzucht und Mast (Ferkelerzeugerbetrieb), mehr als 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) Bei Freilandhaltung werden unterschieden: Freilandhaltung I. Betriebsgrößenklasse bis zu 700 Mast- oder Aufzuchtplätze, bis zu 150 Sauenplätze, 4 bis 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) II. Betriebsgrößenklasse mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätze, mehr als 150 Sauenplätze, mehr als 100 Sauenplätze für gemischte Betriebe (Zucht- und Vermehrungsbetrieb mit eigener Aufzucht, Ferkelerzeuger mit Aufzucht und Mast) 8
Checkliste: Hygiene in der Schweinehaltung
Hygiene Schweinehaltung Seite 1 von 7 Seiten Checkliste: Hygiene in der Schweinehaltung Eigenkontrolle zur Klärung, ob die rechtlichen Anforderungen nach der Schweinehaltungs-Hygiene- Verordnung im Betrieb
MehrVerordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung SchHaltHygV)
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung SchHaltHygV) In der Fassung vom 2. April 2014 (BGBl.
MehrVerordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV)
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) Vom 7. Juni 1999 (BGBl. I S. 1252) zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung
Mehr1/9. 7. Aufzuchtbetrieb: ein Betrieb, der Ferkel aus Zuchtbetrieben bezieht, aufzieht und zu Zucht- oder Mastzwecken
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) vom 7.J uni 1999 (BGBl. I S. 1252), geändert durch Verordnung vom 18. April 2000 (
MehrVerordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV)
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) SchHaltHygV Ausfertigungsdatum: 07.06.1999 Vollzitat: "Schweinehaltungshygieneverordnung
MehrVERORDNUNG. über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV)
VERORDNUNG über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) Vom 7. Juni 1999 (BGBl. I S. 1252) geändert durch VO vom 18. April 2000 (BGBl. I S.
MehrVerordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV)
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) SchHaltHygV Ausfertigungsdatum: 07.06.1999 Vollzitat: "Schweinehaltungshygieneverordnung
MehrAujeszkysche Krankheit Status und Rechtsrahmen
Tierseuchenrisiko Wildschwein Aujeszkysche Krankheit, Schweinepest, Brucellose und Co. Aujeszkysche Krankheit Status und Rechtsrahmen Dr. Andreas Tyrpe Status: Anzeigepflichtige Tierseuche (Deutschland,
MehrSchweinehaltungshygieneverordnung - M e r k b l a t t -
Landratsamt Ostalbkreis, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen, Tel.: 07361 503-1830 Schweinehaltungshygieneverordnung - M e r k b l a t t - Im Juni 1999 wurde
MehrVerordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen Datum: 7. Juni 1999 Fundstelle: BGBl I 1999, 1252 Textnachweis ab: 12. 6.1999 (+++
MehrInformationen zur Schweinehaltung
Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung Veterinäramt Landkreis Forchheim - Dienststelle Ebermannstadt - Oberes Tor 1 91320 Ebermannstadt Telefon: 09191/86-3400; -3402 Fax: 09191/86-3418 E-Mail: veterinaeramt@lra-fo.de
MehrVerordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen -Umsetzung durch den prakt. TA aus Sicht der Behörde Fortbildungsveranstaltung Himmelkron, 18/02/2009 Ausgangsbasis für VO n Tierseuchengesetz
MehrVerordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)
Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung
MehrAnforderungen an Tierhaltungsanlagen aus dem Bereich des Veterinärwesens
Umweltallianz Hessen Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen aus dem Bereich des Veterinärwesens Dr. Ingo Franz Gliederung 1. Einleitung 2.
MehrDritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)
1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie
Mehra) die Schweine aus einem Betrieb versendet werden, der außerhalb Nordrhein- Westfalens gelegen ist,
Inklusive: Konsolidierte Fassung der Ursprungsversion zwecks durchgängiger Lesbarkeit Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der
MehrVerordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut- Verordnung)
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut- Verordnung) BlutArmV 2010 Ausfertigungsdatum: 04.10.2010 Vollzitat: "Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 4. Oktober
MehrBrucellose Status und Rechtsrahmen
Tierseuchenrisiko Wildschwein Aujeszkysche Krankheit, Schweinepest, Brucellose und Co. Brucellose Status und Rechtsrahmen Dr. Andreas Tyrpe Status: Anzeigepflichtige Tierseuche Rind, Schwein, Schaf und
MehrVerordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand MilzbRbV Ausfertigungsdatum: 23.05.1991 Vollzitat: "Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I
MehrVerordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung) BlutArmV 2010 Ausfertigungsdatum: 04.10.2010 Vollzitat: "Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 4. Oktober
MehrSchweine in der Freiland-Haltung
Schweine in der Freiland-Haltung Schweine in der Freiland-Haltung Stallhaltung ist billiger als Freilandhaltung Automatisierte Stallhaltung ist billiger als Auslauf- und Freilandhaltung. Denn die Stallhaltung
MehrAktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) - gekürzte Version - Altötting, 29. März 2014 Landesjägertag 2014 Afrikanischen Schweinepest (ASP) virale Infektionskrankheit Erreger: Asfivirus
MehrVerordnung der Bundesministerin für Gesundheit über Biosicherheitsmaßnahmen, hygienische Anforderungen und die Gesundheitsüberwachung
1 von 13 E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über Biosicherheitsmaßnahmen, hygienische Anforderungen und die Gesundheitsüberwachung in Schweinehaltungsbetrieben (Schweinegesundheitsverordnung
MehrDosen machen keine Flügel
Dosen machen keine Flügel Koffein ist ein natürlich vorkommender Stoff, den man zuerst in Kaffeebohnen gefunden hat. Er ist aber auch in Kakaobohnen, in der Tee-Pflanze, Guarana-Beeren und Kolanüssen
MehrTuberkulose-Verordnung* RindTbV
Tuberkulose-Verordnung* RindTbV * Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes Ausfertigungsdatum: 16.06.1972 Vollzitat: Tuberkulose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März
MehrTierseuchenbekämpfung wozu?
Inhalt Tierseuchenbekämpfung wozu?.......................... 4 Allgemeine Erläuterungen zum Tierseuchenrecht............... 6 Meldepflicht.......................................... 7 Ansteckende Metritis
MehrFlore-Chemie GmbH Hygieneschulung Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz Warum Infektionsschutzgesetz? ALT NEU Das Infektionsschutzgesetz löst das Bundesseuchengesetz ab. Was bedeutet Infektionsschutz? Infektionsschutz bedeutet: Frühzeitige Erkennung
MehrMedieninformation. Nr. 029/2016. Thüringer Sozialministerium
Pressesprecher Medieninfrmatin Thüringer Szialministerium Dr. Matthias Hinze Telefn 0361 3798-730 Mbil 0173 720 1310 matthias.hinze@ tmasgff.thueringen.de Erfurt, 29. Februar 2016 Rinder-Herpes in Thüringen
MehrTierseuchenhygiene als Voraussetzung für die pädagogische Arbeit mit Tieren
Tierseuchenhygiene als Voraussetzung für die pädagogische Arbeit mit Tieren Dr. Wolfgang Naujok Einführung Die Gretchenfrage: Lässt die Tierseuchenhygiene eine pädagogische Arbeit mit Tieren überhaupt
MehrEssen & Trinken im Alter. Tipps für den Alltag
Essen & Trinken im Alter Tipps für den Alltag Appetit: Essen mit Lust und Genuss Essen dient nicht nur der Versorgung Ihres Körpers, sondern ist auch zum Genießen da. Tipps: Essen Sie regelmäßig. Nehmen
MehrEingangsformel. 1 Monitoring
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest- Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV) V. v. 09.12016
MehrStand: Seite 1 von 7
Nur mit Grundinformationen zu Familie und Arbeitswirtschaft eines Haushalts kann auch die finanzielle Situation ausgewertet und interpretiert werden. Wichtige Kriterien für die Auswertung sind die Haushaltsgröße
MehrBiosecurity? Hygiene?
Hygiene: Biosecurity? Hygiene? Lehre von der Verhütung von Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit. (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) Biosecurity und Hygiene
MehrZum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Zuständigkeiten des Ministeriums
Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ZustVO-Tierseuchenrecht Ausfertigungsdatum: 02.06.2004 Gültig ab: 09.07.2004 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: Gliederungs-Nr: GBl. 2004, 431
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 20. Dezember 2016 Teil II
1 von 14 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 20. Dezember 2016 Teil II 406. Verordnung: Schweinegesundheitsverordnung SchwG-VO 406. Verordnung der Bundesministerin
MehrAusführungshinweise zur Schweinehaltungshygieneverordnung. Vom 26. Juni 2000
Ausführungshinweise zur Schweinehaltungshygieneverordnung Vom 26. Juni 2000 Die Schweinehaltungshygieneverordnung vom 7. Juni 1999 ist am 11. Juni 1999 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1252 verkündet worden
MehrDesinfektion in der Tierseuchenbekämpfung
ATF- Veranstaltung, Bitterfeld- Wolfen, d. 10.04.2013 Desinfektion in der Tierseuchenbekämpfung Dr. med. vet. M. Mitsching Tierseuchen Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern,
MehrTierseuchenbekämpfung wozu?
Inhalt Tierseuchenbekämpfung wozu?... 4 Allgemeine Erläuterungen zum Tierseuchenrecht............... 6 Meldepflicht... 8 Ansteckende Metritis des Pferdes (Contagious Equine Metritis, CEM)... 10 Campylobacteriose
MehrMultiresistente Erreger (MRE) Informationen für Patienten und Besucher. Düsseldorf. MRE-Ne zwerk. MRE-Broschüre.indd
Multiresistente Erreger (MRE) Informationen für Patienten und Besucher Düsseldorf MRE-Ne zwerk MRE-Broschüre.indd 1 26.10.2011 11:18:08 MRE-Broschüre.indd 2 26.10.2011 11:18:08 Einführung Dies ist eine
MehrBewertung der Abluftreinigung als Kostenposition in der Schweinehaltung
Institut für Betriebswirtschaft Bewertung der Abluftreinigung als Kostenposition in der Schweinehaltung Berechnungen für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Gerhard
MehrLebensmittelsicherheit und Tierseuchen. Von Dr. med.vet Hans Wilhelm Warnecke Vorgetragen am
Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen Von Dr. med.vet Hans Wilhelm Warnecke Vorgetragen am 20.09.2006 Lebensmittelsicherheit System zu einem vorausschauenden, dynamischen undumfassenden Instrument, mit
MehrAllgemeinverfügung. Das gesamte Gebiet der Stadt Salzgitter mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Heerter See.
Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Gesundheit Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gem. 13 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
Mehrbetriebseigene Hilfskräfte
Theoretische Ausbildung betriebseigene Hilfskräfte Recht Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 (KontrollVO) VO (EG) 852/2004 (allgm. Lebensmittelhygienevorschriften) VO (EG) 854/2004 (bes.
MehrAlle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten
Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Telefon: 07531/800-0 www.landkreis-konstanz.de Landratsamt Konstanz Waldstraße 28 78315 Radolfzell Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Ansprechpartner
MehrMagazin der ernstfall Afrikanische Schweinepest Landwirt entsetzt
Magazin der Ernstfall Die Afrikanische Schweinepest im eigenen Schweine bestand eine schreckliche Vorstellung für jeden Landwirt. Unser Planspiel zeigt, was passiert, wenn es zum Schlimmsten kommt. Illustration:
MehrStatistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik
Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht C III - j /16 Schweinebestand in Thüringen am 3. Mai 2016 - vorläufige Ergebnisse - Bestell-Nr. 03 312 Thüringer Landesamt für Statistik www.statistik.thueringen.de
MehrArbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für die Schweinehaltung
Arbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für die Schweinehaltung Grundsätzliches Die nachfolgende Arbeitshilfe kann für die Dokumentation verwendet werden. Sie dient dem Systempartner zur Orientierung bei
MehrTierseuchenbekämpfung Epizootiologie
Tierseuchenbekämpfung Epizootiologie Gegenstand: übertragbare Krankheiten und Massenerscheinungen die auf Tierpopulationen einwirken Endemie regelmäßige Vorkommen einer Krankheit (für Mensch und Tier pathogen)
MehrEinschleppung von Infektionskrankheiten
Einschleppung von Infektionskrankheiten Dr. med. vet. Jenny Markov SGD Zürich-Ostschweiz Infektionen im Schweinestall Parasiten: Würmer (Spul- und Peitschenwürmer, Trichinen, u.a.) Kokzidien Räudemilben
MehrBremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V)
Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Zum 29.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Aufgrund des 38 Absatz 9 in
MehrVerordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder- Leukose-Verordnung)
Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder- Leukose-Verordnung) LeukoseV 1976 Ausfertigungsdatum: 10.08.1976 Vollzitat: "Rinder-Leukose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrVerordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (Tuberkulose-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1997 (BGBl. I S.
Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (Tuberkulose-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1997 (BGBl. I S. 462) geändert durch Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
MehrMerkblatt für Geflügelhaltung
Merkblatt für Geflügelhaltung Anzeigepflicht Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem zuständigen Veterinäramt sowie
MehrProtokoll
Übersetzung 1 0.916.443.966.312 Protokoll über die Anwendung von Artikel II des Veterinärabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Rumänischen Volksrepublik Abgeschlossen am 28.
MehrProgramm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben. Vom 3.
Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben Vom 3. Dezember 2012 Eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung
MehrPractitioner in Organic Livestock Management
Practitioner in Organic Livestock Management Pilotkurs Trainingseinheit 4 Gesundheits- und Sicherheitsregeln ENFAP TOSCANA (IT) Übersetzung aus dem Englischen EkoConnect e.v. Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis
MehrUmweltschutz Standbein der Lebensmittelsicherheit
Umweltschutz Standbein der Lebensmittelsicherheit Dioxin- und PCB-Einträge vermeiden Fragebogen für Schweinehalter zur Analyse und Vermeidung einer möglichen Belastung von Schweinefleisch mit Dioxinen
MehrTOP Klassische Schweinepest - Status und Rechtsrahmen
Fortbildungsveranstaltung der für Tierseuchenbekämpfung zuständigen obersten Landesbehörden und der Tierärztekammern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1. Falldefinition 2. Problemkreis vor
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Aktuelle Situation der Tierproduktion in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5910 6. Wahlperiode 26.09.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Aktuelle Situation der Tierproduktion in Mecklenburg-Vorpommern
MehrInhalt des Vortrags. Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Hygieneverordnung der Länder. Hygiene im Umgang mit multiresistenten Erregern
Gesundheitsamt Hamburg-Nord Dr. Maren Boyens Herr Max Mustermann, Hamburg Marketing GmbH, 25. Juli 2005 Neue Hygiene-Richtlinien neue Vorschriften mit multiresistenten 15. November 2012 1 2 Novellierung
MehrAmtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg
Bekanntmachung der Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 12.11.2016 Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg Tierseuchenbehördliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflüqelpest
MehrLebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp
Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp Vorab Auf manchen Verpackungen herrscht ein regelrechter Informationsdschungel. Doch es gibt klare Regeln: Sieben Angaben müssen grundsätzlich auf jeder Fertigpackung
MehrDie Schweine- und Schafbestände in Schleswig-Holstein November 2016 Endgültiges Ergebnis
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: C III 1 - hj 2/16 SH Die Schweine- und Schafbestände in Schleswig-Holstein November 2016 Endgültiges Ergebnis Herausgegeben
MehrTierernährung Schwein aus tierärztlicher Sicht für Tierärztinnen und Tierärzte
Tierernährung Schwein aus tierärztlicher Sicht für Tierärztinnen und Tierärzte Kurs Grundkurs : Grundlagen der Sauen-, Ferkel- und Mastschweinernährung (und mehr) aus tierärztlicher Sicht für Tierärztinnen
MehrVerordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten TKrMeldpflV 1983 Ausfertigungsdatum: 09.08.1983 Vollzitat:
MehrNahrung und Verdauung Lernprogramm
35,50 Nahrung und Verdauung Lernprogramm Einsatzmöglichkeiten Das vorliegende Programm soll Multiplikatoren bei ihrer Arbeit unterstützen. Es vermittelt Schülern sowie interessierten Erwachsenen die wichtigsten
MehrÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016
ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung
MehrInhalt. Tierseuchenbekämpfung wozu?... 4 Allgemeine Erläuterungen zu den Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung... 6
Inhalt Tierseuchenbekämpfung wozu?... 4 Allgemeine Erläuterungen zu den Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung.... 6 Affenpocken.... 13 Afrikanische Pferdepest.... 14 Afrikanische Schweinepest.... 16 Amerikanische
MehrKrankheiten gibt es überall Ein Impfratgeber für Katzenbesitzer
Krankheiten gibt es überall Ein Impfratgeber für Katzenbesitzer www.intervet.de Impfen Ist das wirklich notwendig? Die Antwort ist ein klares JA. Noch immer sterben Katzen an vermeidbaren Infektionskrankheiten
MehrA l l g e m e i n v e r f ü g u n g :
Kreisverwaltung Kaiserslautern Stadtverwaltung Kaiserslautern Ausnahmegenehmigung der Kreisverwaltung Kaiserslautern und der Stadtverwaltung Kaiserslautern zur Festlegung eines Gebietes, in dem Geflügel
MehrÜbersicht Verbote/Gebote Schweinepest
Übersicht Verbote/Gebote Schweinepest Gemischte Bestände (Schweine und Pferde, Rinder, Ziegen Schafe, Geflügel etc.) Schweine in bzw. aus dem Bestand Sonstige Tiere (Rinder, Pferde, Ziegen etc.) in bzw.
MehrGliederung. Eigenkontrolle des Reinigungs- und Desinfektionserfolges am Beispiel des IKB-Systems. IKB: Integrierte Kettenüberwachung
Eigenkontrolle des Reinigungs- und Desinfektionserfolges am Beispiel des IKB-Systems Ist dieses System auf die Schweinebetriebe übertragbar? Gliederung IKB Grundsätzliches Eigenkontrolle im Geflügelstall
MehrVerminderung des Antibiotikaverbrauchs in der tierärztlichen Praxis
Verminderung des Antibiotikaverbrauchs in der tierärztlichen Praxis 1. Tierarzneimittelmarkt in Deutschland 2. Kontamination der Umwelt mit Veterinärantibiotika (Stoffströme) 3. Folgen der Umweltkontamination
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Bundesrat Drucksache 301/11 25.05.11 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und
MehrTierseuchenverordnung
Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom 9. April 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 43 Abs. 3 3 Die Verfütterung
MehrMerkblatt für Tierhalter über Meldepflichten etc. Fachdienst 39
DER LANDRAT Merkblatt für Tierhalter über Meldepflichten etc. Fachdienst 39 (Stand: 17.07.2013) Meldepflicht Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon
Mehr1557/2008. Inhalt. Text: Dipl.-Ing. Hans-Thomas Sönnichsen, Geschäftsführer a. D. der Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbh, Leezen
1557/2008 Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Heilsbachstraße 16 53123 Bonn Internet: http://www.aid.de E-Mail: aid@aid.de mit Förderung durch das Bundesministerium
MehrTierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts
Tierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts Gemeinsame Forderungen der Allianz für Tiere in der Landwirtschaft Dr. Brigitte Rusche Klimarelevanz der Landwirtschaft Tierbestand
MehrInformationen für Landwirte und Schweinehalter
Niedersächsisches Früherkennungs- und Monitoring- Programm für Klassische Schweinepest (KSP) und Afrikanische Schweinepest (ASP) 1 Informationen für Landwirte und Schweinehalter Einleitung Effektive Früherkennungs-
MehrFreibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
MehrVerordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder-Salmonellose-Verordnung)
Verordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder-Salmonellose-Verordnung) RindSalmV Ausfertigungsdatum: 06.01.1972 Vollzitat: "Rinder-Salmonellose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAllgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 15. November 2016 Aufgrund 13 und 65 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert
MehrVerordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine-Salmonellen- Verordnung)
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine-Salmonellen- Verordnung) SchwSalmoV Ausfertigungsdatum: 13.03.2007 Vollzitat: "Schweine-Salmonellen-Verordnung vom
MehrUmsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in Deutschland
Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in Deutschland Quelle: Erich Westendarp / pixelio.de Quelle: URSfoto / pixelio.de Stand: Juni 2016, Erstellt vom Robert Koch-Institut (RKI) Deutschland
MehrGesundheitsprophylaxe bei Kälbern - eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Paratuberkulose. Dr. Ulrike Hacker Rindergesundheitsdienst der TSK M-V
Gesundheitsprophylaxe bei Kälbern - eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Paratuberkulose Dr. Ulrike Hacker Rindergesundheitsdienst der TSK M-V Die Paratuberkulose ist eine Tierseuche und Zoonose mit wachsender
MehrVEREINIGTE TIERVERSICHERUNG
VEREINIGTE TIERVERSICHERUNG Wir versichern Ihr Einkommen und erhalten Ihre Liquidität R+V/VTV-Ertragsschadenversicherung K O M P E T A G R A R E N Z Z E N R U M T Das Risiko, indirekt betroffen zu sein,
Mehr2. Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz RICHTLINIE Nr. des Bundesamtes für Landwirtschaft zuhanden der Kantonalen
MehrBekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung v
Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung v. 12.07.2013 Auf Grund des Artikels 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung vom 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2442) wird nachstehend
MehrTiergesundheit bei Ausstellungen aus Sicht des öffentlichen Veterinärdienstes
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Tiergesundheit bei Ausstellungen aus Sicht des öffentlichen Veterinärdienstes Lukas Perler Leiter Tiergesundheit BVET Herbsttagung
MehrÖkonomische Bewertung alternativer Tierseuchen-Bekämpfungsstrategien - am Beispiel der Afrikanischen und Klassischen Schweinepest
pixelio.de Ökonomische Bewertung alternativer Tierseuchen-Bekämpfungsstrategien - am Beispiel der Afrikanischen und Klassischen Schweinepest Prof. Dr. Ludwig Theuvsen M.Sc. Maria äther Georg-August-Universität
MehrOft gestellte Fragen und Aussagen zur allgemeinen Desinfektion
Oft gestellte Fragen und Aussagen zur allgemeinen Desinfektion 2 Ist das Desinfizieren von Nasszellen überhaupt wichtig? Ja. Durch die Desinfektion minimieren wir das Risiko einer Übertragung von gemeingefährlichen
MehrRichtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Inhaltsverzeichnis 21. Lieferung der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Elsevier, Urban & Fischer Verlag München Jena
MehrNeues aus der Rechtssetzung
Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung
Mehr1 Angaben zum Betrieb
in Schweinemastbeständen Sollten Sie bei der durchgeführten Eigenkontrolle in Ihrem Betrieb bei einzelnen ein erhöhtes Risiko identifiziert haben oder sind Sie unsicher in der Bewertung einzelner, setzen
MehrDer Tierheim-Leitfaden
Der Tierheim-Leitfaden Management und artgemäße Haltung Bearbeitet von Bodo Busch 1. Auflage 2010. Buch. 232 S. Hardcover ISBN 978 3 7945 2689 5 Format (B x L): 16,5 x 24 cm Weitere Fachgebiete > Medizin
Mehr