Bildungsmesse Lauda-Königshofen 3. und 4. Juli 2015, Stadthalle Lauda. Fachmesse für Ausbildung und Beruf 3. und 4. Juli 2015, Stadthalle Lauda

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1 Anmeldekatalog für die Bildungsmesse Lauda-Königshofen 3. und 4. Juli 2015, Stadthalle Lauda Fachmesse für Ausbildung und Beruf 3. und 4. Juli 2015, Stadthalle Lauda Tag der Weiterbildung 4. Juli 2015, Stadthalle Lauda Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für Ihre Anmeldung. Verspätet eingehende Anmeldungen finden eventuell keine Berücksichtigung. Bitte senden Sie Ihre unterzeichnete Anmeldung per Post an: M.A.X. GmbH, Frau Petra Hartmann, Riedstr. 11, Heilbronn 1

2 Inhalt Einführung 3 Fachmesse für Ausbildung und Beruf Anmeldeformular inklusive Erfassungsblatt für die Programmheftdaten 4 Rückmeldeblatt für den Berufsorientierungstreff für Schüler von Hauptschule, Realschule und weiteren Schulen 6 Rückmeldeblatt zur Last-Minute-Börse 7 Tag der Weiterbildung Anmeldeformular inklusive Erfassungsblatt für die Programmheftdaten 8 Rückmeldeblatt Tag der Weiterbildung 10 Besondere Ausstellungsbedingungen/Informationen 11 Vertragsunterzeichnung 16 2

3 Herzlich Willkommen zur Bildungsmesse Lauda-Königshofen Sehr geehrte Interessenten, sehr geehrte Stammaussteller, das Organisationsteam bestehend aus der IHK Heilbronn-Franken, der Handwerkskammer Heilbronn- Franken und der Agentur für Arbeit Tauberbischofsheim, freut sich über Ihr Interesse an der Bildungsmesse Lauda-Königshofen. Die Stadthalle in Lauda bietet nicht nur gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Messe, sondern liegt geografisch betrachtet im Mittelpunkt des Main-Tauber-Kreises. In Zeiten des anstehenden Fachkräftemangels wird zielgerichtetes Ausbildungsmarketing immer wichtiger. Hierzu ist die Messe zur Kontaktanbahnung sicherlich ein sehr geeigneter Baustein. "Wirtschaft" ist aber auch bildungspolitisch in Verantwortung Schulen, Schülern und Jugend bei Berufswahl und Berufsorientierung behilflich zu sein. Als Aussteller auf der Messe leisten Sie mit Ihrer Teilnahme einen zusätzlichen und sehr wichtigen Beitrag. Für viele Jugendliche ist der Messekontakt einer der ersten Kontakte zu einem Unternehmen bzw. in die Welt der "Erwachsenen". Oft sind die jungen Messebesucher kommunikativ noch nicht sehr geübt, teilweise auch gehemmt. Hier ist es für ihren Messeerfolg wichtig, dass sie als Aussteller ganz bewusst und aktiv in Kontakt mit den Standbesuchern treten. Im Gegenzug haben die Jugendlichen die Gelegenheit "Kommunikation und Gesprächsführung" einüben zu können. Bereiten Sie ihre Standmannschaft gut darauf vor! Bitte beachten: Im Messejahr 2015 kostet die m²-messefläche 13,00. Dieser Preis setzt eine Gesamtvermietung von m² Standfläche voraus. Sollte weniger Gesamtfläche als geplant vermietet werden oder nicht vorhersehbare Kostensteigerungen entstehen, erhöht sich der Quadratmeterpreis bis auf eine maximale Höhe von 14,00 /m². Im Auftrag für das Organisationsteam Uwe Deubel IHK Heilbronn-Franken Bildungsprojekte Ihre Ansprechpartner rund um die Messe: Frau Sammet für Fragen zur Anmeldung Telefon: Uwe Deubel für alle Fragen zur Messestruktur und zum Ablauf Telefon: Mobil:

4 IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Straße Heilbronn Fax: Projekt: BMLK2015/Deubel Messeanmeldung Fachmesse für Ausbildung und Beruf Anmeldeschluss: 20. März 2015 Firma: Straße PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Ansprechpartner für Messerückfragen: Name: Wir benötigen (bitte die gewünschte Menge angeben): Standfläche: Tische (groß): bis max. 21 m² Bitte beachten: 13,00 /m² Stühle: Strom (230 Volt): Ja: Nein: Wir haben Interesse, uns an einer Sonderbeilage in den Tageszeitungen werblich zu beteiligen Ja: Nein: 4

5 Anmeldung Fachmesse für Ausbildung und Beruf - DATENSATZBLATT Datensatz zur Aufnahme im Ausstellerverzeichnis / Internetpräsentation: (Bitte genau ausfüllen, da diese Daten veröffentlicht werden!) Abgabetermin: 20. März 2015 Firma: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Internet: Ansprechpartner für Ausbildungsfragen: Name: Folgende Ausbildungsberufe bietet unsere Firma an und möchte diese veröffentlichen: Folgende Plätze für die Duale Hochschule Baden-Württemberg bietet unsere Firma an: Bewerbungen von Schülern mit Hauptschulabschluss bzw. angestrebtem Hauptschulabschluss erwünscht! Bewerbungsunterlagen für das Startjahr 2016 können am Stand abgegeben werden! 5

6 IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Straße Heilbronn Fax: Projekt: BMLK2015/Deubel Rückmeldeblatt Berufsorientierungstreff für Schüler aller Schulen Abgabetermin: 20. März 2015 Ja - wir haben Interesse und wollen uns am Vortragsprogramm beteiligen! Firma: Straße, PLZ und Ort: Ansprechpartner: Telefon: Wir helfen beim Vortragsprogramm mit und bieten folgende Veranstaltung an: Info- bzw. Vortragsveranstaltung beispielsweise zu Berufen (bis max. 50 Min.) Bewerbungs- und/oder Verhaltenstraining (bis max. 50 Min.) Workshop (Veranstaltung länger als 60 Min. Dauer) Info: Bewerbungsthemen werden von den Schülern gerne besucht! Thema: Referent: Benötigte Medien: Freitag, 3. Juli 2015 Samstag, 4. Juli Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Veranstaltung für Eltern (Elternveranstaltungen sind nur am Samstag, 4. Juli 2015 möglich!) Bitte beachten Sie: Die Realeinplanung kann von Ihren Wunschzeiten abweichen. Das Orga-Team gibt keine Gewähr für einen guten Besuch der Vortragsveranstaltungen. Schüler, Lehrer, Eltern und Interessierte entscheiden eigenständig. Ein guter Vortragsbesuch hängt von mehreren Faktoren ab: Bekanntheit des Vortragenden, Interessantheit des Themas und eine verständliche Vortragsbetitelung sind wichtig. 6

7 IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Straße Heilbronn Fax: Rückmeldeblatt zur Last-Minute-Börse 2015 Samstag, 4. Juli 2015, von Uhr bis Uhr Projekt: BMLK2015/Deubel Allgemeine Information: An der Last-Minute-Börse können sich alle Aussteller präsentieren, die für das aktuelle Bewerbungsjahr noch freie Ausbildungsplätze im Angebot haben. Zur Abwicklung von Bewerbungsgesprächen stellt das Organisationsteam den Ausstellern eine Gesprächsecke zur Verfügung (Tische und Stühle). Zur Börse werden alle ausbildungsplatzsuchenden Schüler und Jugendliche eingeladen. Des Weiteren werden alle freien Ausbildungsplätze, die dem Organisationsteam zum Zeitpunkt der Messe bekannt sind, an einem großen Job-Board zum Aushang gebracht. Die Grundlage für den Aushang bilden die jeweiligen internetgestützten Börsen bei IHK, HWK und bei der Agentur für Arbeit. Ja - wir haben Interesse an einer Teilnahme Bitte rufen Sie uns ca. 3 Wochen vor dem Messetermin an, um unseren Bedarf und die Details abzuklären. Firma: Straße, PLZ und Ort: Ansprechpartner: Telefon: 7

8 IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Straße Heilbronn Fax: Messeanmeldung Tag der Weiterbildung Samstag, 4. Juli 2015 Anmeldeschluss: 20. März 2015 Firma: Projekt: BMLK2015/Deubel Straße PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Ansprechpartner für Messerückfragen: Name: Wir benötigen (bitte die gewünschte Menge angeben): Standfläche: Tische (groß): bis max. 21 m² Bitte beachten: 13,00 /m² Stühle: Strom (230 Volt): Ja: Nein: Wir haben Interesse, uns an einer Sonderbeilage in den Tageszeitungen werblich zu beteiligen Ja: Nein: Bitte beachten Sie bei der Standplanung: Die Standtiefe beträgt 2,80 m. Die Länge kann von 3,00 m bis 8,00 m flexibel durch den Aussteller gebucht werden. Um unnötige Freiflächen zu vermeiden, wird um eine gute Vorplanung sowie Ausschöpfung der gebuchten Fläche gebeten. 8

9 Anmeldung Tag der Weiterbildung - DATENSATZBLATT Datensatz zur Aufnahme im Ausstellerverzeichnis / Internetpräsentation: (Bitte genau ausfüllen, da diese Daten veröffentlicht werden!) Abgabetermin: 20. März 2015 Firma: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Internet: Ansprechpartner für Weiterbildungsfragen: Name: Folgende Weiterbildungsangebote bietet unsere Firma an und möchte diese veröffentlichen: 9

10 IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Straße Heilbronn Fax: Rückmeldeblatt Tag der Weiterbildung, 4. Juli 2015 Abgabetermin: 20. März 2015 Ja - wir haben Interesse und wollen uns am Vortragsprogramm mitbeteiligen! Firma: Projekt: BMLK2015/Deubel Straße, PLZ und Ort: Ansprechpartner: Telefon: Wir helfen beim Vortragsprogramm mit und bieten folgende Veranstaltung an: Info- bzw. Vortragsveranstaltung beispielsweise zu Berufen (bis max. 50 Min.) Workshop (Veranstaltung länger als 60 Min. Dauer) Thema: Referent: Benötigte Medien: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 10

11 Besondere Ausstellungsbedingungen für die Veranstaltung Bildungsmesse Lauda-Königshofen in der Stadt- und Sporthalle Lauda, Becksteiner Straße 60, Lauda- Königshofen. Die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen sollen den Ausstellern und dem Veranstalter helfen, Risiken zu vermeiden und zu minimieren. Dafür ist Voraussetzung, dass alle Gewerke und Aussteller zusammenarbeiten und gemeinsam die Sicherheitsbestimmungen durchsetzen. A. Allgemeine Daten 1. Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, Heilbronn 2. Veranstaltungsleitung im Sinne des 38 Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg: siehe Nachinformation im Februar 2014 B. Anmeldung, Zulassung, Rücktritt, Schadensmeldungen 1. Alle Anmeldungen sind verbindlich. Der Anmeldeschluss ist der Eine Berücksichtigung nach dem Anmeldeschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich. 2. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Besonderen Ausstellungsbedingungen der Bildungsmesse Lauda-Königshofen sowie die Ausstellerinformationen an. 3. Der Veranstalter behält sich die Zulassung zur Bildungsmesse vor. Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Flächen vorzunehmen. Eine Zulassungsbestätigung erfolgt mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. 4. Nach schriftlicher Anmeldung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Die gesamte Mietrechnung (Ausstellerumlage) sowie die auf Veranlassung des Ausstellers entstandenen Kosten sind zu entrichten. Der Veranstalter kann im Ausnahmefall die Gewährung des Rücktritts davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet wird. Gelingt die Neuvermietung gilt der Rücktritt als zugestanden. Als Aufwandsentschädigung werden 25 % der Standmiete berechnet, sofern der Aussteller nicht nachweist, dass der Schaden des Veranstalters geringer ist oder ein Schaden gar nicht entstanden ist. Der Rücktritt bedarf des schriftlichen Antrages. 5. Schäden in oder an der Veranstaltungsstätte sind dem Veranstalter umgehend zu melden. C. Sicherheit 1. Der Aussteller verpflichtet sich, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung und Firmenbezeichnung einzuhalten. Dies gilt auch für den Aufbau und Abbau. 2. Der Aussteller verpflichtet sich darüber hinaus, den Veranstalter zu informieren, soweit er Kenntnis über sicherheitsrelevante Probleme erlangt. 3. Den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes oder des Veranstaltungsleiters sind unbedingt Folge zu leisten. 4. Kommt es aus Sicherheitsgründen zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung oder anderen Sicherheitsmaßnahmen, sind der Ordnungsdienst, Betreiber und Veranstalter unbedingt zu unterstützen. 5. Der Betreiber der Stadt- und Sporthalle, die Stadt Lauda-Königshofen, hat dem Veranstalter und dem Veranstaltungsleiter für die Dauer der Veranstaltung, inklusive Auf- und Abbauzeiten das Hausrecht eingeräumt. D. Ausleihe von Tischen und Stühlen aus dem Stadthalleninventar 1. Der Aussteller kann Tische und Stühle aus dem Stadthalleninventar für die Dauer der Messe unentgeltlich ausleihen. 2. Die Leihgegenstände (Tische und Stühle) sind nicht für den Einsatz im Freien geeignet. 3. Der Aussteller haftet für sämtliche Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung. Fehlende oder beschädigte Leihgegenstände werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit den anfallenden Reparaturkosten berechnet. 4. Die Haftung des Ausstellers für das Leihmaterial beginnt mit der Entnahme aus der Sporthallengarage und endet mit der Abgabe in der Sporthallengarage durch den Aussteller oder seines Beauftragten. 5. Die Leihgegenstände (Tische, Stühle) sind sofort nach Entnahme, auf Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. 6. Ein Anspruch auf Leihmobiliar besteht nicht, das Mobiliar wird nach Verfügbarkeit herausgegeben. 11

12 E. Standgröße und Standplatz 1. Verletzt der Aussteller sicherheitsrelevante Vorgaben aus diesem Vertrag, kann er von der Ausstellung auch kurzfristig ausgeschlossen werden, insbesondere, wenn die Mängel nicht umgehend beseitigt werden können. Der Aussteller hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung etwa erbrachter Leistungen, der Veranstalter behält seinen Anspruch auf die vereinbarte Zahlung des Mietpreises soweit dem Veranstalter die Weitervergabe des Standplatzes nicht oder nicht in dem Umfang möglich ist. 2. Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter. Spezielle Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch. Der Veranstalter ist ausdrücklich zu jeder von ihm vorgenommenen Platzzuteilung ermächtigt. Der Veranstalter kann wenn es die Umstände erfordern die Standgröße geringfügig ändern, soweit dadurch der Zweck des Ausstellers nicht abhanden kommt. F. Regelungen für den Standbetrieb: Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Bedingungen aus Gründen der Besucher- und Mitarbeitersicherheit unbedingt einzuhalten sind. 1. Standaufbau a. Der Stand und alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände dürfen nur mindestens nach dem Stand der Technik aufgebaut werden; dabei sind etwaige gesetzliche Vorschriften, DIN-Normen oder Unfallverhütungsvorschriften unbedingt einzuhalten. b. Der Stand darf erst ab Donnerstag, , ab 11:00 Uhr aufgebaut werden. c. Der Aussteller hat vor seinem Aufbau bzw. vor dem Bezug seiner Ausstellungsfläche etwaige Beschädigungen des Bodens dem Veranstalter anzuzeigen. Wird nach dem Ende der Ausstellung ein Schaden an dem Boden festgestellt, so hat der Aussteller nachzuweisen, dass der Schaden bereits vor seinem Aufbau bzw. nicht durch ihn bzw. einen seiner Beschäftigten verursacht wurde. d. Während des Aufbaus ist besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Mitarbeiter zu legen (Arbeitszeit, Persönliche Schutzausrüstung usw.). Der Aufbau ist zeitlich so zu planen, dass nicht durch einen unnötigen zeitlichen Engpass der Arbeitsschutz und Schutz Dritter außer Acht gelassen wird. e. Aufbauarbeiten sind in jedem Fall so auszuführen, dass andere Helfer oder Besucher zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden. f. Aufbauarbeiten müssen bis , 17:00 Uhr abgeschlossen sein. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle nicht für den Standbetrieb erforderlichen Kisten, Rollcontainer, Planen, Fahrzeuge und Gerätschaften usw. ordentlich verräumt, gesichert bzw. aus der Halle verbracht sein. g. Rettungswege (auch Türen, Treppen) dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Sachen und Gegenständen, auch nur nicht kurzeitig oder nur teilweise eingeengt, verstellt, oder sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Brandschutzeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen. h. Leergut, Verpackungsmaterialien, Kartonagen usw. sind unverzüglich aus der Veranstaltungshalle zu entfernen, aus Brandschutzgründen dürfen sie nicht in der Halle gelagert werden. i. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der Genehmigung des Veranstalters. Die vorgeschriebene Standhöhe beträgt 2,50 m. j. Selbstklebende Teppichfliesen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet und dürfen den Hallenboden in keinster Weise beschädigen. Der Transport der Tische und Stühle aus dem Leihpool sowie der Transport eigener Gegenstände sind mit besonderer Rücksicht auf den Hallenboden durchzuführen. Gegenstände, die nicht für das Rollen vorgesehen sind, dürfen über den Boden grundsätzlich nicht gezogen oder geschoben werden. Das Anbringen von Bolzen und Verankerungen jeglicher Art im Fußboden ist nicht erlaubt. Das Benageln und Bekleben von Wänden, Trennwänden, Fußboden und Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet. k. Für die statische Sicherheit des Standes ist der Aussteller verantwortlich. l. Beim Einbringen von schweren Gegenständen hat der Aussteller folgende Belastungshöhen (Hallenbodenbelastung) zu beachten. Kleinflächige Lasten: 1 M/mm² bei einer Flächengröße von 1500 mm² und einem Seitenverhältnis von mindestens 1 : 3 Rollende Lasten 1,5 KN pro Rad., statisch gleichmäßig verteilte Last 5 KN. 2. Parken zum Be- und Entladen a. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen und der Ein- und Ausgänge ist während dem Aufbau, Abbau und für die Dauer der Ausstellung unzulässig. Dies gilt auch für nur kurzzeitiges Parken und Abstellen. b. Brandschutzeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, zugestellt werden. c. Während der Auf- und Abbauzeiten dürfen Fahrzeuge nur zum be- und entladen an den vorher genannten Stellen halten und müssen umgehend be- oder entladen werden. d. Nach Beendigung des Ladevorgangs sind sie unverzüglich wieder zu entfernen und auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. e. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass unerlaubt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden. 12

13 3. Besetzung des Standes mit Personal Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Ausstellung mit der angemeldeten Präsentation zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Sachkundig ist das Personal, wenn es sicherheitsrelevante Probleme zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren vermag. 4. Bewachung Eine Bewachung außerhalb der den Besuchern zugänglichen Ausstellungszeiten wird durch den Veranstalter nicht durchgeführt, die Ausstellungshalle wird wie sonst üblich durch den Veranstalter 15 Minuten nach täglichem Messeende verschlossen. Es wird den Ausstellern daher nahegelegt, ihre Ausstellungsgegenstände und ihr Haftpflichtrisiko auf eigene Kosten zu versichern (siehe Messekatalog ). 5. Dekorationen und Brandschutz a. Alle für Dekorationszwecke verwendeten brennbaren Stoffe und Kunststoffe müssen mindestens nach DIN 4102 schwerentflammbar sein. Dem Einbau von Styropor sowie der Verwendung von Stroh und Heu zu Dekorationszwecken wird grundsätzlich nicht zugestimmt. Es dürfen nur zugelassene Flammschutzmittel in der vorgeschriebenen Dosierung eingesetzt werden. b. Bestätigungen über die Schwerentflammbarkeit bzw. über eine vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung sind jederzeit am Stand bereit zu halten. c. Bäume und Pflanzen dürfen nur in frischem Zustand verwendet werden. d. Brennbares Material muss von Zündquellen wie Scheinwerfern so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann. e. Anlagen und Geräte, die warm werden können, sind in ausreichendem Abstand zu brennbarem Material, Brandmelde- und Sprinklerköpfen zu halten. f. Rettungswege und Rettungskennzeichen dürfen durch Dekorationen nicht, auch nicht vorübergehend oder teilweise, abgehängt, zugeklebt, verstellt oder sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Brandschutzeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen. g. Es wird empfohlen, an dem Stand einen geeigneten Feuerlöscher bereit zu halten. 6. Elektrische Anlagen, Installationen und Geräte a. Für elektrische Anlagen und Einrichtungen gelten die derzeitigen Bestimmungen, die VDE und die derzeit gültigen Vorschriften über technische Arbeitsmittel. b. Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des VDE und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften auszuführen und instand zu halten. c. Die Verwendung elektrischer Geräte mit offenen Heizdrähten, von Heizgeräten und Tauchsiedern ist nicht gestattet. d. Elektrische Kochplatten sind nicht erlaubt. Kaffeemaschinen etc. sind nur zugelassen, wenn sie den VDE-Vorschriften entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Sie sind auf nicht brennbare, wärmebeständigen Unterlagen so aufzustellen, dass auch bei übermäßiger Wärmeentwicklung in der Nähe befindliche Gegenstände nicht entzündet werden können. Sie sind während des Betriebes ausreichend zu überwachen. 7. Gasflaschen Propan- und Butangasflaschen und andere Gasbehälter, elektrische Lüfter oder Gebläse oder Heizlüfter sind nicht zugelassen. 8. Heiz-, Grill- und Kochgeräte, Spiritus und Mineralöle a. Heiz-, Grill- und Kochgeräte die mit Kohlen, Gas oder brennbaren Flüssigkeiten beheizt werden, dürfen nicht aufgestellt werden. b. Spiritus und Mineralöle dürfen nicht eingebracht, verwendet oder gelagert werden. 9. Laseranlagen Der Einsatz von Laseranlagen ist nicht zulässig. 10. Luftballons Ballons oder Gegenstände, die mit anderen Gasen außer Luft befüllt sind, sind nicht gestattet. 13

14 11. Musik Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art, auch zu Werbezwecken, durch den Aussteller ist untersagt. 12. Müllentsorgung a. Abfall und Müll ist soweit möglich zu vermeiden. b. Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. c. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen werden. d. Jeder Aussteller muss seinen anfallenden Müll selbst umweltverträglich und ordnungsgemäß entsorgen. Sollte der Müll nicht entfernt werden, so wird dieser auf Kosten des Ausstellers entsorgt. Der Veranstalter informiert die Aussteller vor der Messe über die allgemeinen Entsorgungsmöglichkeiten. e. Bei Anfall von Sondermüll und überwachungsbedürftigen Abfällen ist der Veranstalter sofort zu informieren. f. Bei der Lagerung von Müll, soweit überhaupt zulässig, ist insbesondere auf den Brandschutz zu achten, ebenso ist Geruchsbildung zu vermeiden. g. Behälter aus brennbaren Materialen dürfen nicht als Müllbehälter verwendet werden. 13. Nebelmaschinen Der Einsatz von Nebelmaschinen ist nicht zulässig. 14. Offenes Feuer Offenes Feuer jeglicher Art auf dem Gelände verboten. 15. Ölfeuerung, Ölbrenner Ölbrenner und Ölfeuerung und ähnliche Gerätschaften sind verboten. 16. Pyrotechnik und explosionsgefährliche Stoffe, Munition Es ist untersagt, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Erzeugnisse, explosionsgefährliche Stoffe oder Munition auf das Gelände (Stadt- und Sporthalle) einzubringen, auszustellen oder abzubrennen. 17. Rauchverbot Für alle Räumlichkeiten in der Ausstellungshalle besteht für alle Personen (auch Mitarbeiter, Besucher usw.) absolutes Rauchverbot. 18. Schweißarbeiten, Lötarbeiten usw. Alle Arten von Schweißen, Löten, Auftauen, Trennschleifen usw. sind auf dem Gelände (Stadt- und Sporthalle) verboten. 19. Strom, Öl und Wasser Auf einen sparsamen Strom-, Öl- und Wasserverbrauch ist besonders zu achten. 20. Tiere Die Mitnahme von Tieren in die Halle ist nicht zulässig. 21. Umweltschäden Verunreinigungen auf dem Gelände (Stadt- und Sporthalle) sind unverzüglich dorthin zu melden. 14

15 22. Verkauf Der Verkauf von Speisen und Getränke ist nicht erlaubt. Kostproben nur nach Abstimmung mit dem Veranstalter. 23. Standabbau a. Der Stand darf erst nach Messeende, am Samstag, , um 15 Uhr geräumt werden. Nach dem Abbau muss der ursprüngliche Zustand der Standfläche vom Aussteller wiederhergestellt werden. Das heißt, dass z. B. Klebestreifen rückstandsfrei zu entfernen sind und jegliches zu Ausstellungszwecken und Demonstrationen benutzte Material vom Aussteller zu entfernen ist. b. Vor dem endgültigen Verlassen des Standes hat eine Abnahme durch einen Beauftragten des Veranstalters zu erfolgen. Die Abnahme ist durch den Aussteller beim Veranstalter anzufordern. c. Während des Abbaus ist besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Mitarbeiter zu legen (Arbeitszeit, Persönliche Schutzausrüstung usw.). Der Abbau ist zeitlich so zu planen, dass nicht durch einen unnötigen zeitlichen Engpass der Arbeitsschutz und Schutz Dritter außer Acht gelassen wird. d. Abbauarbeiten sind in jedem Fall so auszuführen, dass andere Helfer oder Besucher zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden. e. Rettungswege (auch Türen, Treppen) dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Sachen und Gegenständen, auch nur nicht kurzeitig oder nur teilweise eingeengt, verstellt, oder sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Brandschutzeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen. G. Werbung Werbung, insbesondere das Verteilen von Werbemitteln, außerhalb des Standes ist nur mit vorheriger Absprache mit dem Veranstalter zulässig. H. Freistellung des Veranstalters durch den Aussteller Der Aussteller verpflichtet sich, den Veranstalter von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen den Veranstalter aufgrund eines dem Aussteller zurechenbaren Verstoßes insbesondere gegen - den Ausstellervertrag und diese Besonderen Ausstellungsbedingungen des Veranstalters, - der Benutzerordnung der Stadt Lauda-Königshofen oder - gegen sicherheitsrelevante Vorschriften insbesondere aus der Versammlungsstättenverordnung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Gewerbeordnung, Brandschutz und dergleichen geltend gemacht werden. I. Haftung des Veranstalters 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 2. Gegenüber Unternehmern haftet der Veranstalter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Ausstellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Veranstalter zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Ausstellers. 4. Soweit der Veranstalter bzw. sein Veranstaltungsleiter oder der Betreiber die Stadt Lauda-Königshofen die Ausstellung aus Sicherheitsgründen absagt, abbricht oder unterbricht, entstehen dem Aussteller keine Ansprüche gegen den Veranstalter, sofern die Entscheidung jedenfalls in der konkreten Situation vertretbar bzw. geboten erscheinen durfte bzw. musste. J. Ausschlussklausel Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, müssen unverzüglich nach ihrer Kenntnis schriftlich geltend gemacht werden, damit der Aussteller seinen Anspruch behält K. Höhere Gewalt Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Ausstellungstätigkeit unmöglich machen und welche nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen die Ausstellung abzusagen. Etwa bereits bezahlte Mieten erstattet der Veranstalter dem Aussteller zurück. Der 15

16 Veranstalter kann aber den Teil der Kosten einbehalten, der ihm in Ansehung des Ausstellervertrages aufgrund bereits tatsächlich erbrachter Leistungen entstanden sind. L. Sonstiges 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Heilbronn, soweit es sich bei dem Aussteller um einen Kaufmann handelt. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausstellungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten vertraglichen Abmachungen zur Folge. M. Ausstellerrechnung Der Aussteller erhält nach Ablauf der Messe eine Rechnung. Für die Messe Lauda-Königshofen gilt nachfolgende Preisübersicht. Bitte beachten: Im Messejahr 2015 kostet die m²-messefläche 13,00. Dieser Preis setzt eine Gesamtvermietung von m² Standfläche voraus. Sollte weniger Gesamtfläche als geplant vermietet werden oder nicht vorhersehbare Kostensteigerungen entstehen, erhöht sich der Quadratmeterpreis bis auf eine maximale Höhe von 14,00 /m². Heilbronn, Februar 2015 Für die Bildungsmesse Lauda-Königshofen melden wir uns verbindlich an. Mit Abgabe dieser Anmeldung erkenne ich als Aussteller die besonderen Ausstellungsbedingungen der Bildungsmesse Lauda-Königshofen an. Ich bin damit einverstanden, dass mir die nach der Messe errechnete Ausstellerumlage in Rechnung gestellt wird. Ort/Datum Rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers 16

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