Umgebungslärmrichtlinie - Umsetzungsstand in Deutschland - zukünftige Entwicklungen

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1 Für Mensch & Umwelt Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden Umgebungslärmrichtlinie - Umsetzungsstand in Deutschland - zukünftige Entwicklungen Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen

2 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Ermittlung der Lärmbelastung Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Aktionspläne zur Verminderung der Lärmbelastung Schutz ruhiger Gebiete Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 1

3 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Lärmkartierung Lärmaktionsplanung 2007, 2012, 2017, , 2013, 2018, Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 2

4 Kartierungsumfang 2012 von ca Gemeinden sind ca Gemeinden in den Verwaltungsgrenzen betroffen haben ca Gemeinden von Lärm betroffene Bevölkerung jede zweite Gemeinde in Deutschland durch Lärmkartierung betroffen Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 3

5 Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 4

6 Gemeinden nach kartierter Quellenart Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 5

7 Lärmkartierte Gemeinden und Ortsgröße Lärmkarten für fast alle Städte mit mehr als Einwohnern mit sinkender Einwohnerzahl nimmt Anteil kartierter Gemeinden ab Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 6

8 Umgebungslärmrichtlinie - Umsetzungsstand in Deutschland - zukünftige Entwicklungen Stand LAP an Hauptverkehrsstraßen Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 7

9 Lärmaktionsplanung in Sachsen (Stand 2015) Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 8

10 Maßnahmen zur Lärmminderung Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 9

11 Gemeinden mit Lärmaktionsplan und Ortsgröße Gemeinden mit Lärmaktionsplan im Zusammenhang mit der Ortsgröße In größeren Gemeinden werden häufiger Lärmaktionspläne erarbeitet Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 10

12 EU-Pilot-Anfrage Nr. 7807/15/ENVI vom Europäische Kommission Hüterin der Verträge wacht über ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 11

13 Lärmkartierung Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 12

14 Bestandsmeldung Lärmkarten Lärmaktionspläne DF10_MRoad_123456_Gemeinde Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 13

15 Lärmaktionsplanung Vollständigkeit der Lärmaktionsplanung Kriterien zur Aufstellung Geltungsbereich bzw. Lage nur Zusammenfassungen von endgültigen Fassungen (keine vollständigen LAPs, Entwürfe oder Versionen aus der ersten Runde) Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 14

16 EU-Umgebungslärmrichtlinie : Artikel 12 Artikel 12 Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Die Kommission passt Abschnitt 3 des Anhangs I (Zusätzliche Lärmindizes) sowie die Anhänge II (Bewertungsmethoden für Lärmindizes) und III (Methoden zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen) dieser Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt an. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie werden nach dem in Artikel 13 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 15

17 Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission vom 19. Mai Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 16

18 Nationale Umsetzung von CNOSSOS-EU Übersetzungsprüfung Interpretation & fehlende Parameter Regelwerk für Vollzug Qualitätssicherung (Testaufgaben) Umsetzungsform Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 17

19 Methoden zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen Artikel 6 Bewertungsmethoden (3) Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen können mit den Dosis-Wirkung- Relationen nach Anhang III bewertet werden. Anhang III Die Dosis-Wirkung-Relationen betreffen insbesondere Folgendes: die Relation zwischen Belästigung und L DEN für Straßenverkehrs-, Eisenbahn und Fluglärm sowie für Industrie- und Gewerbelärm, die Relation zwischen Schlafstörung und L Night für Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Fluglärm sowie für Industrie- und Gewerbelärm. WHO Environmental Noise Guidelines for the European Region Verknüpfung zwischen Ergebnissen WHO und Anhang III geplant Zeitplan Verabschiedung September 2016 Anwendung ab Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 18

20 Umgebungslärmrichtlinie und REFIT REFIT: Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung. Das EU-Recht soll einfacher werden und weniger Kosten verursachen. Ziel ist die Schaffung eines klaren, stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmens, der Wachstum und Beschäftigung fördert. Relevanz Kohärenz Wirksamkeit REFIT Effizienz EU Mehrwert Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 19

21 Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie über Umgebungslärm Zielgruppe: europäische Bürger, deren Verbände und interessierte Stakeholder Laufzeit: bis Beispielfragen: Sollte es Rechtsvorschriften gegen Lärmbelästigung geben? Konnten Sie zu Vorschlägen für Aktionspläne zur Lärmbekämpfung Stellung nehmen, bevor diese angenommen wurden? Die EU-Rechtsvorschriften enthalten weder Grenz- noch Zielwerte und stellen es den Mitgliedstaaten frei, zu entscheiden, ob und wie sie eingreifen. Ist dies Ihrer Ansicht nach angemessen? Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung Dresden 20

22 Vielen Dank fürs Zuhören. Matthias Hintzsche

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