Standard-Einsatz-Regeln: Absicherung von Einsatzstellen
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- Michaela Schmidt
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1 Standard-Einsatz-Regeln Standard-Einsatz-Regeln: Absicherung von Einsatzstellen von Andreas Weich, Ulrich Cimolino, Andreas Rehbein 1. Auflage ecomed Landsberg 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
2 Inhalt Inhalt Vorwort Inhalt Einleitung Allgemeine Informationen über Bundesfernstraßen in Deutschland Prognose der Verkehrsentwicklung bis Probleme bei der Absicherung von Einsatzstellen Ursachen für (Folge-)Unfälle im Bereich einer Absicherung Beispiele für Unfälle im Zusammenhang mit Absicherungsmaßnahmen Typische Fehler bei der Absicherung von Einsatzstellen Rechtliche Grundlagen von Absicherungsmaßnahmen Vorschriften und Richtlinien für die Feuerwehren Verkehrsregelung durch die Polizei Persönliche Schutzausrüstung mit Warnwirkung Persönliche Schutzausrüstung im Feuerwehreinsatz Persönliche Schutzausrüstung im Rettungsdiensteinsatz Geräte und Ausrüstung für die Absicherung Warndreieck (nach 53a Abs. 2 StVZO) Warnleuchte (nach 53a Abs. 2 StVZO) Verkehrsleitkegel Faltsignale (Warn-)Blitzleuchten gemäß Technische Lieferbedingungen Warnleuchten Folienabsperrband Taschenlampen mit Warnaufsatz Handscheinwerfer Starklichtfackel Warnflagge Winkerkelle in der Ausführung rot HALT Sonstiges Warngerät
3 Inhalt 6 Transporthilfsmittel für Absicherungsgerät Verkehrsabsicherungshaspel Rollcontainer Sackkarre, Trolley etc Warn- und Hinweiseinrichtungen an Einsatzfahrzeugen Gestaltung von Einsatzfahrzeugen Umfeldbeleuchtung und sonstige Beleuchtungseinrichtungen Verkehrswarneinrichtungen Verkehrssicherungsanhänger Gerätewagen Verkehrssicherung Einsatzablauf bei Absicherungsmaßnahmen Grundsätze der Absicherung Anfahrt, Fahrzeugaufstellung und Grundsicherung Dilemma der Anfangsphase Ressourcenknappheit bedingt Priorisierung Vollsperrung oder Teilsperrung Vorwarnung Absicherung unter Berücksichtigung der örtlichen Situation Abschließende Maßnahmen und Rücknahme der Warngeräte Absicherung im Bereich von Gewässern Sicheres Arbeiten durch Ausleuchten von Einsatzstellen Allgemeines Beleuchtungsgeräte tragbar und an Fahrzeugen Richtiger Einsatz von Beleuchtungsgerät Anhang Literaturverzeichnis
4 Geräte und Ausrüstung/Sonstiges Warngerät 5.12 Sonstiges Warngerät Von der Industrie werden neben den genannten noch mannigfaltige weitere Absicherungsgeräte angeboten. Stellvertretend werden nachfolgend einige Beispiele aufgezeigt: Warngerät im Sinne der RSA (Beispiele): LED-Tafeln zur Anzeige verschiedener Texte oder Symbole Leitbaken Warnbaken, in verschiedenen Größen Absperrschranken Mobile Bodenschwellen zum Wachrütteln vor Beginn der Absicherung Sonstiges Warngerät: Flache LED-Führungslichter, so genannte Flares, ggf. mit Selbstsynchronisierung für eine Lauflichtfunktion Abb. 5.12/1: Turboflares (Foto: Weich) Für die Absicherung von Einsatzstellen sind besonders Leitkegel, Faltsignale und Blitzleuchten geeignet. Eine weitere Auffächerung der Verschiedenartigkeit von Warngeräten erhöht nur in unerwünschter Weise den Ausbildungsaufwand und das Spektrum der Auswahlmöglichkeit. Zudem darf bezweifelt werden, dass mit einer Miniaturisierung der Warngeräte die Wahrnehmbarkeit verbessert wird. 36
5 Warneinrichtungen/Umfeldbeleuchtung 7.2 Umfeldbeleuchtung und sonstige Beleuchtungseinrichtungen Durch eine eingeschaltete Umfeldbeleuchtung oder sonstige Beleuchtungseinrichtungen wie beispielsweise Geräteraumbeleuchtung, Mannschaftsraumbeleuchtung, Lichtmast und Arbeitsstellenscheinwerfer, wird die Sichtbarkeit eines stehenden Einsatzfahrzeuges erhöht. Die Verwendung dieser Einrichtungen ist neben ihrem originären Zweck der Beleuchtung also auch für die Erhöhung der Warnwirkung des Fahrzeuges sinnvoll. Abb. 7.2/1: Durch die eingeschaltete Umfeldbeleuchtung und die Geräteraumbeleuchtung ist das Löschfahrzeug gut wahrnehmbar. (Foto: Truckenmüller, Düsseldorf) 7.3 Verkehrswarneinrichtungen Verkehrswarneinrichtungen dienen dazu, den Verkehr frühzeitig auf eine Einsatzstelle aufmerksam zu machen, um Auffahrunfälle in der Einsatzstelle zu vermeiden. 45
6 Warneinrichtungen/Verkehrswarneinrichtungen Tab. 7.3/1: Zulässige Warneinrichtungen an Fahrzeugen der Feuerwehr aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Stand: Mai 2013, Tabelle: Weich, Fotos: Weich; Truckenmüller, Düsseldorf; Feuerwehr Schwetzingen) Warneinrichtungen Verkehrswarnanlage Vorwarnleuchten WL 7 Blinkpfeil Verkehrssicherungsanhänger an Fahrzeugen der Feuerwehr (Stand Mai 2013) 2 bis 6 möglichst in horizontaler Reihe symmetrisch an der hinteren Dachkante angeordnete nach hinten abstrahlende gelbe Blinkleuchten, alle Leuchten müssen synchron blinken zwei zusätzliche, blinkende gelbe Warnleuchten (Durchmesser vorzugsweise 300 mm) symmetrisch an der hinteren Dachkante, die Leuchten blinken synchron kleine Blinkpfeile oder Blinkkreuze an der Rückfront von Fahrzeugen, an denen wechselweise links oder rechts vorbeigefahren werden soll Verkehrszeichen 615 Fahrbare Absperrtafel 2 als Anhänger mit 2 (oder 3) Blitzleuchten WL 5 Baden- Württemberg findet Verwendung Bayern n.a. Berlin n.a. n.a. n.a. n.a. Brandenburg n.a. n.a. n.a. n.a. Bremen n.a. findet Verwendung n.a. n.a. Hamburg i. d. R. Tri-Blitz n.a. n.a. n.a. Hessen * * * findet Verwendung Mecklenburg- Vorpommern findet Verwendung Niedersachsen findet Verwendung n.a. n.a. n.a. Nordrhein- Westfalen findet Verwendung n.a. n.a. n.a. Rheinland-Pfalz n.a. Saarland findet Verwendung Sachsen findet Verwendung n.a. n.a. n.a. Sachsen-Anhalt findet Verwendung n.a. n.a. n.a. Schleswig- Holstein findet Verwendung Thüringen findet Verwendung n.a. n.a. n.a. * während der Fahrt mit Schrittgeschwindigkeit nutzbar 46
7 Einsatzablauf/Örtliche Situation Straßen außerorts Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Landstraßen und Bundesstraßen, soll eine Vorwarnung 200 m vor der Einsatzstelle erfolgen. Hierbei kann großzügig abgeschätzt werden, damit diese Distanz auch nach dem Eintreffen von nachrückenden Fahrzeugen noch grob erhalten bleibt. Die Einsatzstelle wird unter Berücksichtigung des zu erwartenden Platzbedarfs gesichert, so dass ausreichend Aufstellfläche für nachrückende Einsatzfahrzeuge verbleibt (vgl. Abb /1 und 2). Leitpfosten an Straßen und Autobahnen haben in der Regel einen Abstand von 50 m. Somit ist eine Entfernungsabschätzung leicht möglich. Straße außerorts (z.b. Bundestraße/Landstraße) Teilsperrung Absicherung Polizei übernimmt Verkehrsregelung 100 m 200 m Legende: Faltsignal sicherer Bereich für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Blitzleuchte Absicherung 100 m 200 m Leitkegel Abb /1: Teilsperrung auf einer Straße außerorts (Grafik: Weich) Straße außerorts (z.b. Bundestraße/Landstraße) Vollsperrung Absicherung 100 m 200 m Legende: Faltsignal sicherer Bereich für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Blitzleuchte Absicherung 100 m 200 m Leitkegel Abb /2: Vollsperrung auf einer Straße außerorts (Grafik: Weich) 65 Seite 65 von 92
8 Ausleuchten/Beleuchtungsgeräte 9.2 Beleuchtungsgeräte tragbar und an Fahrzeugen Zur Beleuchtung von Einsatzstellen können verschiedene tragbare Beleuchtungsgeräte zum Einsatz kommen: Handscheinwerfer nach DIN (explosionsgeschützt; vgl. Abb. 9.2/1) Persönliche Beleuchtungsmittel (z.b. Knickkopf-Lampen, L-Lampen, Stabtaschenlampen, Kopfleuchten etc. nicht genormt; vgl. Abb. 9.2/2) Abb. 9.2/1: Verschiedene Handscheinwerfer (Foto: Weich) Abb. 9.2/2: Knickkopflampe (Foto: Weich) Flutlichtscheinwerfer mit Leitungsanschluss für den Einsatz auf einem Stativ Flutlichtscheinwerfer mit Akkumulator Leuchtballons mit Stativ (vgl. Abb. 9.2/4) Beleuchtetes Warngerät zur Absicherung von Einsatzstellen (vgl. Kap. 5) 81
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