Mobilfunkanlage WLWZ, Swisscom (Schweiz) AG

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1 Zusammenfassung Prüfbericht Abnahmemessung Mobilfunkanlage WLWZ, Zentrum 4628 Wolfwil / 5

2 1. Zusammenfassung des Prüfberichtes Mobilfunk Die akkreditierte NED TECH GmbH, Partnerin der ASEB wurde als Folge einer Bewilligungsauflage mit der Durchführung einer Abnahmemessung folgender Mobilfunk - Basisstation beauftragt, welche am durchgeführt wurde. Anlagebetreiber Auftraggeber Standort der Anlage Baubewilligung Messfirma, Network Environment, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern 4628 Wolfwil, Zentrum (WLWZ) Gemeinde Wolfwil Auftragsnummer Baubewilligung: BG Nr Stellungnahme der NIS - Fachstelle: Standortdatenblatt Revision NED TECH GmbH (Akkreditierte Messfirma, STS 0575), Partnerin der ASEB 1.1. Betriebszustand der Anlage Bewilligte Frequenzbänder: Bewilligte Frequenzbänder: Anlagegrenzwert: Band 900 MHz, Band 1800 MHz, Band 2100 MHz 5 V/m Frequenzbänder in Betrieb: Frequenzbänder in Betrieb: Anlagegrenzwert: Band 900 MHz, Band 1800 MHz, Band 2100 MHz 5 V/m Die Azimute und Elevationen der Antennen entsprechen den bewilligten Vorgaben und die Messung wurde falls erforderlich, mit den Einstellungen der kritischen Sendewinkel vorgenommen. 2 / 5

3 1.2. Messempfehlung und Messmethode für Mobilfunkbasisstationen Die Messmethode der akkreditierten NED TECH GmbH unterliegen voll umfänglich der Verordnung über der Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV (1. Februar 2000). Der Vollzugsempfehlung zur NISV (2002), der Messempfehlung GSM (2002), dem Nachtrag zur Messempfehlung GSM (2003), dem Entwurf der Messempfehlung UMTS (2003) und dem technischen Bericht zur Messmethode LTE (2012). Codeselektive Messung: UMTS 900, LTE 1800, UMTS 2100 Die verwendeten Messinstrumente und Messmethoden sind im Prüfbericht mit der unter Punkt 1 erwähnten Auftragsnummer beschrieben. 2. Resultate Die ermittelten Messresultate sind aus dem Prüfbericht entnommen und in den folgenden Tabellen dargestellt. Der für Sie massgebende Messort wird durch die NIS - Fachstelle gekennzeichnet. OMEN Bezeichnung Messort Berechneter Wert [V/m] Beurteilungswert beim aktuellen Betrieb Beurteilungswert E B beim bewilligten Ausbau [V/m] [V/m] OMEN Anlagegrenzwert [V/m] Der Anlagegrenzwert ist eingehalten ja ja ja ja Tabelle 1. Zusammenfassung der Messergebnisse OMEN Bezeichnung Messort 6 A (7) B (8) Berechneter Wert [V/m] Beurteilungswert beim aktuellen Betrieb Beurteilungswert E B beim bewilligten Ausbau [V/m] [V/m] Anlagegrenzwert [V/m] Der Anlagegrenzwert ist eingehalten ja ja ja Tabelle 2. Zusammenfassung der Messergebnisse OMEN 3 / 5

4 2.1. Schlussfolgerung Beim aktuellen Betrieb der Dienste ; Band 900 MHz, Band 1800 MHz, Band 2100 MHz ist der Anlagegrenzwert von 5 V/m dieser Anlage gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an allen Messorten eingehalten. Bei Hochrechnung der Immissionen auf die bewilligten Leistungen, sind die Vorgaben der NISV ebenfalls an allen Messorten erfüllt. Deitingen, Projekt Nr / korrigierte Version NED TECH GmbH, Partnerin der ASEB Verantwortliche Assistentin Ana Jukic Assistentin / Geschäftsführer Janina Stalder / Markus Gugler Ausgabe / Korrektur Datum Initialen Funktion A A.Jukic Erstellung Bericht A J.Stalder Kontrolle Bericht K A.Jukic Änderung / Inkorrekte Referenzsignalleistung bei LTE gemäss Swisscom-Mitteilung vom K M.Gugler Kontrolle Bericht NED -TECH GmbH (akkreditierte Firma STS 0575) ASEB Arbeitsgemeinschaft NED TECH GmbH, Brüniger + Co. AG,TIsolutions Sagl NED TECH GmbH, Stöcklimattstrasse 20A, 4543 Deitingen (akkreditierte Firma) Tel , Fax , nisv@ned-tech.ch, 4 / 5

5 Fachbegriffe und deren Abkürzungen Anlagegrenzwert (AGW) : Schweizerischer Vorsorgewert gemäss USG; dieser Wert der elektrische Feldstärke muss bei allen Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden. Je nach Funkdienst unterschiedlich zwischen 4 6 V/m Azimut: Horizontale Senderichtung der Funkantenne Elevation: Vertikale Senderichtung der Funkantenne Funkdienste: Heute werden die Funkdienste (GSM, UMTS und LTE) in verschiedenen Frequenzbändern betrieben (800, 900, 1800, 2100 und 2600 MHz) Immissionsgrenzwert (IGW): Überall wo sich Personen aufhalten können, muss dieser Wert eingehalten werden. Dieser Wert gilt in den Nachbarländern als Anlagegrenzwert NIS- Fachstelle: Kantonale oder Städtische Fachstelle zur Kontrolle und Überwachung der Grenzwerte für Mobilkommunikationsanlagen. Zum Teil auch Gemeinden. NISV: Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom 23. Dezember 1999 (Stand am 1. Juli 2012) OKA: Orte für kurzfristigen Aufenthalt (Wartungsarbeiten, Balkone, Dachterrassen, etc.) OMEN: Orte mit empfindlicher Nutzung (Wohnung, Arbeitsplatz, Schulen, Kindergärten, etc.) USG: Umweltschutzgesetz (7. Oktober 1983) Volt pro Meter (V/m): Masseinheit für die elektrische Feldstärke. Masseinheit für die nichtionisierende Strahlung (elektromagnetische Immission) an einem bestimmten Ort. 5 / 5

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