Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Grundlagen der Vorstandshaftung

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1 Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Grundlagen der Vorstandshaftung mit Stefan Wagner, Dresden 1

2 Grundlagen der Vorstandshaftung - die Themen Hafte ich als Vorstand des Vereins? 2. Das Haftungssystem im e. V. 3. Verantwortung des Vorstands für die Geschäftsführung im e. V. 4. Besondere Aufgabenbereiche im Blickwinkel des Vorstands 5. Was kann ein Vorstandsmitglied zu seiner Absicherung tun? 2

3 1. Hafte ich als Vorstand des Vereins? Zum Einstieg: Vorstand = Geschäftsführungsorgan des e. V. Wer ist Vorstand eines e. V.? 26 BGB Satzung! Eintragung im Vereinsregister Vorstand ist das Geschäftsführungsorgan des e. V. 27 Abs. 3 BGB aber: 40 BGB 3

4 1. Hafte ich als Vorstand des Vereins? Wer ist der Vorstand des Vereins: 3 Schritte zum Ziel! 1 Grundlage 26 BGB (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen. (2) 1 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 2 Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. 2 Was regelt Ihre Vereinssatzung zum Vorstand? 3 Was ist im Vereinsregister eingetragen? 4

5 1. Hafte ich als Vorstand des Vereins? Gibt es Unterschiede bei der Vorstandshaftung? Vorstand Welcher Verein? Wie wird das Amt ausgeübt? Nicht rechtsfähiger Verein 54 BGB e. V. 21 BGB Ehrenamt? Hauptamt? 5

6 1. Hafte ich als Vorstand des Vereins? Was sagt die Rechtsprechung zur Haftung des ehrenamtlichen Vorstands eines e. V.? Ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins... haftet für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie ein Geschäftsführer einer GmbH. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) v Az.: VII R 4/98 BStBl. II 1998, S. 761 ff 6

7 Grundlagen der Vorstandshaftung - die Themen Hafte ich als Vorstand des Vereins? 2. Das Haftungssystem im e. V. 3. Verantwortung des Vorstands für die Geschäftsführung im e. V. 4. Besondere Aufgabenbereiche im Blickwinkel des Vorstands 5. Was kann ein Vorstandsmitglied zu seiner Absicherung tun? 7

8 2. Das Haftungssystem im e. V. Beim e. V. müssen zwei Haftungsebenen klar voneinander getrennt werden 1 2 Grundsatz der Vereinshaftung 31 BGB Persönliche Verantwortung des Handelnden? Haftungsmasse? Vereinsvermögen Haftungsmasse? Privatvermögen 8

9 2. Das Haftungssystem im e.v. Je nach Fall kann sich ein Geschädigter an den e.v. oder an den Vorstand halten e.v. Vereinshaftung 31 BGB 1 Gesamtschuldnerische Haftung Vorstand 26 BGB Persönliche Haftung! 2 Wahlrecht des Geschädigten! 9

10 2. Das Haftungssystem im e. V. 31 BGB regelt die Haftung des Vereins für seine Organe. Der e.v. haftet für deren Handeln mit seinem Vereinsvermögen. e. V. Vereinsvermögen - Auftragsverhältnis - Zurechnung 31 BGB e. V. haftet für Schaden Vereinsorgan - Vorstand - Vorstandsmitglied - verfassungsmäßig berufener Vertreter verursacht schuldhaft Schaden Dritter 10

11 2. Das Haftungssystem im e. V. Wann haftet der Vorstand persönlich mit seinem Privatvermögen? Unterscheidung zwischen interner und externer Haftung des Vorstands: e. V. Mitgliederversammlung Interne Haftung Vorstand 26 BGB Externe Haftung Finanzamt SV-Träger Dritter 11

12 Grundlagen der Vorstandshaftung - die Themen Hafte ich als Vorstand des Vereins? 2. Das Haftungssystem im e. V. 3. Verantwortung des Vorstands für die Geschäftsführung im e. V. 4. Besondere Aufgabenbereiche im Blickwinkel des Vorstands 5. Was kann ein Vorstandsmitglied zu seiner Absicherung tun? 12

13 3. Verantwortung des Vorstands Ausgangspunkt: 27 Abs. 3 BGB Vorstand = Geschäftsführungsorgan Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Auftrag des e.v. Interessen des e. V. wahren - Schaden verhüten Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich zur Geschäftsführung verpflichtet (Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung) Merke: Die Satzung kann abweichende Regelungen treffen! 40 BGB 13

14 3. Verantwortung des Vorstands Analysieren Sie die Risikobereiche Ihres Vereins! Einhaltung Satzungszweck Organisationsmängel Untergliederungen Finanzielle Situation Insolvenzrisiko Fördermittelverwendung Riskante Verträge Anlagen und Gebäude Geräte und Inventar Der Vereins als Arbeitgeber LSt, SV-Pflicht und VBG Ausländer Übungsleiter? Zahlungen von Dritten? Steuerrechtliche Pflichten Spendenproblematik Entzug der Gemeinnützigkeit Aufzeichnungspflichten Bezahlter Sport? Zweckbetriebe? Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe? 14

15 3. Verantwortung des Vorstands Grundsatz: Haftung folgt der Aufgabe - Folgen für den Vorstand? Vorstand 26 BGB = Geschäftsführer Option: 40 BGB aktivieren? Satzungsgrundlage für wirksame Aufgabendelegation erforderlich! GF JuL Erw. Vorstand AbtL 15

16 3. Verantwortung des Vorstands Die Satzung steuert die Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung und damit die haftungsrechtliche Verantwortung im Verein Grundsatz: Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung Aber: Aufgaben können kraft Satzung delegiert werden Haftung folgt der Aufgabe! Was muss die Satzung beantworten? - Wer kann was? - Wer darf was? - Wer muss was? 16

17 3. Verantwortung des Vorstands Der Vorstand nach 26 BGB kann sich nicht seinen gesetzlichen Pflichten entziehen, insbesondere in Krisensituationen des Vereins Vorstand kann Aufgaben weitgehend delegieren Beispiele: 34 Abs.1 AO 42 Abs. 2 BGB Bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten sind aber enge Grenzen gesetzt Pflichten des Vorstands: - informieren - kontrollieren - überwachen - eingreifen - zurückholen Vor allem in der Krise! 17

18 3. Verantwortung des Vorstands Überwachungspflicht und Organisationsverschulden Ein Verein, der gegen die Rechtsordnung verstößt, kann die Gemeinnützigkeit verlieren Beispiel: Lohnsteuerhinterziehung durch den Vorstand Vorstand muss sich eigenmächtiges Handeln einer Person des Vereins zurechnen lassen, wenn die Überwachungspflichten grob vernachlässigt werden Problem des Organisationsverschuldens Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) v Az.: V R 17/99 18

19 3. Verantwortung des Vorstands Merke: Verein und Vorstand haften also auch auch bei Vorliegen von sog. Organisationsmängeln Betrieblicher Organisationsmangel Körperschaftlicher Organisationsmangel 19

20 3. Verantwortung des Vorstands Bei der Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben muss der Vorstand den Haftungsmaßstab des 276 Abs. 2 BGB beachten 276 Abs. 2 BGB Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt Der Vorstand muss bei der Geschäftsführung die Sorgfalt anwenden, die eine ordentliche, gewissenhafte und ihrer Aufgabe gewachsene Person anzuwenden pflegt. BGH: Sorgfalt des ordentlich Beauftragten. 20

21 3. Verantwortung des Vorstands Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab des Vorstands Maß der Sorgfalt (objektiver Maßstab!) - Umstände des Einzelfalls - Art und Größe des Vereins - Umfang der Vereinstätigkeit - Vereinszweck Vorstand kann sich nicht auf Mangel an Fähigkeiten, Gewandtheit oder Erfahrung berufen Vorstand kann nicht einwenden, dass die Mitgliederversammlung ihn schlecht ausgewählt oder nicht genügend überwacht hat. 21

22 3. Verantwortung des Vorstands Der Haftungsmaßstab im Zivil- und Steuerrecht ist gesetzlich unterschiedlich ausgestaltet und muss daher differenziert angewendet werden Zivilrecht 276 Abs.1 BGB Fahrlässigkeit Steuerrecht 69 AO Grobe Fahrlässigkeit 22

23 Grundlagen der Vorstandshaftung - die Themen Hafte ich als Vorstand des Vereins? 2. Das Haftungssystem im e. V. 3. Verantwortung des Vorstands für die Geschäftsführung im e. V. 4. Besondere Aufgabenbereiche im Blickwinkel des Vorstands 5. Was kann ein Vorstandsmitglied zu seiner Absicherung tun? 23

24 4. Besondere Aufgabenbereiche im Blickwinkel Der Vorstand muss vor allem folgende besondere Haftungstatbestände im Auge behalten: Haftung aus Delikt? 823 Abs. 1 BGB 823 Abs. 2 BGB Hauptanwendungsfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht 24

25 4. Besondere Aufgabenbereiche im Blickwinkel Der Vorstand muss vor allem folgende besondere Haftungstatbestände im Auge behalten: Sondertatbestände Haftung im Steuerrecht 34, 69 AO Abführen der Sozialversicherungsbeiträge 28 d ff. SGB IV Verletzung der Insolvenzantragspflicht 42 Abs. 2 BGB 15a InsO (seit ) 25

26 Grundlagen der Vorstandshaftung - die Themen Hafte ich als Vorstand des Vereins? 2. Das Haftungssystem im e. V. 3. Verantwortung des Vorstands für die Geschäftsführung im e. V. 4. Besondere Aufgabenbereiche im Blickwinkel des Vorstands 5. Was kann ein Vorstandsmitglied zu seiner Absicherung tun? 26

27 5. Persönliche Absicherung des Vorstands Risikovermeidung und Risikovorsorge sollten zentrale Themen der Vorstandsarbeit sein Jeder Vorstand sollte entsprechende Strategien entwickeln Maßnahmen in der Satzung Versicherungsschutz Organisation der Geschäftsführung Organisations- und Strukturentscheidungen Vertragsgestaltung des e. V. 27

28 5. Persönliche Absicherung des Vorstands Welche Maßnahmen sind im Rahmen von Satzungsregelungen möglich? 1. Haftungsmilderung: Ausschluss der einfachen Fahrlässigkeit im Innenverhältnis 2. Entlastung der Geschäftsführung 3. Klare Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung 4. Beschränkung der Vertretungsmacht 5. Einführung des 4-Augen-Prinzips 6. Einführung des Ressortprinzips 7. Vollständigkeitserklärungen in Mehrspartenvereinen 28

29 5. Persönliche Absicherung des Vorstands Sonstige Maßnahmen? 1. Versicherungsschutz optimieren Haftpflichtversicherung normal + Veranstalter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Unfallversicherungsschutz für das Ehrenamt bei der BG 2. Organisations- und Strukturentscheidungen Auslagerung/Abspaltung risikobehafteter Vereinsbereiche 3. Vertragsgestaltung AGB einführen Haftungsbeschränkungsklauseln einführen 29

30 Grundlagen der Vorstandshaftung Die folgenden weiterführenden Arbeitshilfen befinden sich im Produkt redmark der verein bzw. können bei Bedarf in der Redaktion unter angefordert werden: 1. Rechte und Pflichten im Vorstandsamt, Checkliste 2. Vertretungsregelung des Vorstands, Checkliste 3. Rücktritt eines Vorstandsmitglieds, Checkliste 4. Vorstandsklauseln für eine Satzung 5. Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds, Checkliste 6. Risikominimierung der Vorstandshaftung, Checkliste 30

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