Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung für die Praxis

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1 Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung für die Praxis Deutscher BundeswehrVerband Mitgliederversammlung Dr. E.-A. Cramer Unfallchirurgie / Orthopädische Chirurgie St. Antonius Krankenhaus Köln Bayenthal

2 altes Thema 1977 Emnid-Umfrage Sterbehilfe 55% - Recht auf aktive Sterbehilfe 54% - ggf. Angehörigenentscheidung 77% - Sterbehilfe für unheilbar Kranke 69% - gesetzliche Grundlage für Sterbehilfe 1995 Allensbach-Umfrage Patientenverfügung 70% - pro / 16% - contra Patientenverfügung Fazit: Selbstbestimmung / rechtliche Sicherheit

3 Historie Richtlinien für die Sterbehilfe (Schweiz) Richtlinien für die Sterbehilfe (BÄK) - Resolution zur Behandlung Todkranker und Sterbender (DGChi) Neufassung Patientenverfügung (Schweiz) Christliche Patientenverfügung (BRD, 1. Auflage) Auflage gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung (BRD) Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis BÄK / Zentrale Ethikkommission bei der BÄK (Deutsches Ärzteblatt 110, Heft ( ), S. A1580-A1585)

4 Themen-Barometer (Deutschland, 2007/2009) Haben Sie eine Patientenverfügung? (SOEP-Studie 2007, Berlin) , ,4 % 30 Reihe ,7 0 NEIN, will nicht NEIN, will aber JA Antworten Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Patientenverfügungen in Deutschland 2007 (SOEP-Studie 2007, Berlin) (Trauer.de, 2009 / n=1030) markt.gruppe Anzeigennetzwerk % Anzahl (%) 0 < >80 Alter

5

6 Über mein Leben entscheide ich! über mein Sterben...? Wunsch: 90 % aller Menschen wollen zu Hause sterben! familiäre Atmosphäre intimere und intensivere Zuwendung Realität: 29 % aller Menschen sterben zu Hause! Veränderte Gesellschaftsstruktur ( double income, no kids ) Entfremdung vom Sterben

7 eigener Wunsch... Selbstbestimmung auch zum Sterben! Eigene Vorstellungen - eher vage Fremdbeeinflussung... Problem: mit Kommunikation lösbar! Akute lebensbedrohliche / lebensbeendende Krankheitssituation mit fehlender Kommunikationsmöglichkeit

8 aber anhaltende Diskussion Interesse? feste Meinung? Kontroverse? Ängste! Ratlosigkeit! Verdrängung! Rechtsunsicherheit?

9 Patientenverfügung (vor 2009) Grundsatz:...in eingetretener Sterbephase oder in unumkehrbar tödlichem Krankheitsverlauf... Verbindlichkeit:? Rechtliche Grundlage: NEIN

10 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts 2009 BGB 1901 ff : Willensbekundung Festlegung im Fall eigener Einwilligungsunfähigkeit, in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen... (des) Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen

11 Formen der Willensbekundung (zur medizinischen / pflegerischen Behandlung) Mitteilung von Überzeugungen, Wertvorstellungen u. ä. mutmaßlicher Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Behandlungswünsche immer an ärztliche Indikation gebunden Patientenverfügung konkrete Festlegungen für bestimmte beschriebene Situationen

12 Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Instrumente zur eigenen Willensbekundung mit rechtlicher Verbindlichkeit für Arzt, Bevollmächtigten/Betreuer und Gerichte

13 Vorsorgevollmacht Bevollmächtigung einer Vertrauensperson (auch mehrerer) für den Fall der Geschäfts- / Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Entscheidungsbereiche Gesundheitsangelegenheiten Vermögensangelegenheiten Unterbringung Besonderes Vertrauensverhältnis Formular oder in Schriftform (Ort, Datum, Unterschrift) Benennung ärztlicher Maßnahmen (evtl. + Patientenverfügung) Kombination mit Betreuungsverfügung Evtl. notarielle Bekundung (Vermögensangelegenheiten!) Jederzeit formlos widerrufbar! BGH 2016: Aussage zur Entscheidungskompetenz zum Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen!

14 Vorsorgevollmacht - warum? Sorgerecht nur bei Eltern für minderjährige Kinder sonst Gerichtsentscheid! (2014 1,3 Millionen Betreuungen) Gerichtsentscheidungen in 2014: 51% Familienangehörige 36% Berufsbetreuer 12% ehrenamtl. Fremdbetreuer / Betreuungsvereine Zentrales Vorsorgeregister ( ): (3 Mio. Vollmachten bei 65 Mio. Einwohnern = 5%)

15 Betreuungsverfügung wenn ein Betreuer vom Amtsgericht / Betreuungsgericht für bestimmte Bereiche bestellt werden muss Benennung einer Person des eigenen Vertrauens, die vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll Benennung von Handlungsanweisungen für Betreuer auch Benennung von Personen, die keinesfalls zum Betreuer bestellt werden sollen

16 Patientenverfügung Volljährigkeit Einwilligungsfähigkeit nicht Geschäftsfähigkeit, sondern natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit...wenn er Art, Bedeutung, Tragweite und auch die Risiken zu erfassen und seinen Willen hiernach zu bestimmen vermag. Schriftform Unterschrift eigenhändig Widerspruchsmöglichkeit keine Aktualisierungspflicht BGH 2016: Konkretisierung Einwilligung / Nichteinwilligung in noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen! immer und formlos

17 Patientenverfügung keine Reichweitenbegrenzung! in jeder Lebensphase gültig nicht nur in eingetretener Sterbephase oder in unumkehrbar tödlichem Krankheitsverlauf keine Formulierungsanweisungen

18 Ablauf der Entscheidungsfindung ( 1901a) Definition der Patientenverfügung erfüllt? Überprüfung des Zutreffens auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation? durch Arzt und Bevollmächtigten/Betreuer sonst: Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens! Äußerungen / Überzeugungen / Wertvorstellungen

19 Patientenwille (Ablauf zwischen Arzt und Bevollmächtigtem / Betreuer) Bei Zutreffen auf eingetretene Lebens- und Behandlungssituation: Einwilligung des Bevollmächtigten / Betreuers nicht erforderlich Bei Nicht-Zutreffen auf eingetretene Lebens- und Behandlungssituation : Bevollmächtigter / Betreuer: mutmaßlicher Wille? im Zweifel: Betreuungsgericht (Entscheidung erst nach 2 Wochen wirksam...)

20 Kompetenz des Betreuungsgerichts (bei ärztlichen Maßnahmen) erforderlich zur Einwilligung / Nichteinwilligung gegenüber Bevollmächtigtem/Betreuer bei begründeter Gefahr des Todes oder schwerer gesundheitlicher Schädigung durch ärztliche Maßnahme ( 1904 / i.d.r. Sachverständigengutachten) nicht erforderlich bei Konsens zwischen Arzt und Bevollmächtigtem / Betreuer bzgl. des festgestellten Willens des Betreuten ( 1901a)

21 Bedenken / Ängste... Hilfeleistungspflicht kein Behandlungsrecht Aufklärungspflicht Einwilligungsrecht Angehörigenwille allein ist nicht rechtsgültig! Betreuungsgericht folgt Ärzte-Empfehlungen... Sterbehilfe (aktuelle politische Diskussion!) aktive SH Lebensverkürzung indirekte SH ungewollte Beschleunigung... passive SH Sterben lassen...

22 ...warum eigentlich eine Patientenverfügung?...unnötig, wenn: ärztliche Orientierung gemäß medizinischem Wissensstand medizinische Entscheidungen leitlinienorientiert Beachtung ethischer Normen, menschlicher Grundwerte Beachtung des Patientenwillens

23 ...deshalb ist sie eine Hilfe!...für den Patienten: Reflexion über eigenes Sterben und Tod Erhalt der Selbstbestimmung in fremdbestimmter Lebenssituation...für die Angehörigen: Befreiung vom Mitentscheidungsdruck Vertretung des Patientenwillens...für den Arzt: wichtige Entscheidungshilfe ( Terri Schiavo, )...juristisch: verbindlich!

24 also wie?

25 mein Vorschlag Freie Formulierung? besser: Formulierungshilfe mit individuellen Ergänzungen Vorgespräche mit Vertrauten und Arzt Benennen einer Vertrauensperson Juristische Beratung Aktualisierung in kürzeren Zeitabständen (5 Jahre) Hinterlegung bei Arzt / Pflegeeinrichtung / Vertrauten / Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Empfehlung: 1. Vorsorgevollmacht 2. Betreuungsverfügung 3. Patientenverfügung

26 Meine Empfehlung /ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/pa tientenverfuegung-undvorsorgevollmacht

27 Meine Empfehlung orsorge/ en/gesellschaft/patientenverf uegung/patientenverfuegung_ node.html

28 Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) Bundesnotarkammer ZVR.php Aber: keine Hinterlegungsstelle nur Übersicht über Ersteller und Bevollmächtigte(n)

29 ZVR

30

31 Fazit was Du heute kannst besorgen Ärzte / Medizin = Entscheidungspartner! biologische Uhr des Lebens SIE HABEN EIN RECHT AUF AUFKLÄRUNG! Nutzen Sie es! ( auch, wenn es schwer fällt ) 1. Vorsorgevollmacht!!! 2. Betreuungsverfügung!! (!!!) 3. Patientenverfügung!

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