Mitwirkung. Teilrevision Kantonaler Richtplan Kanton Nidwalden. Allgemeines
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- Angelika Hofmann
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1 Kanton Nidwalden Mitwirkung Teilrevision Kantonaler Richtplan Allgemeines Wir begrüssen sehr, dass mit dieser Teilrevision die Vorgaben des UVEK auch im Kanton Nidwalden umgesetzt werden. Insbesondere die primäre Siedlungsentwicklung nach innen ist aus unserer Sicht sehr wertvoll. Wir sind skeptisch über die angestrebte Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung im Kanton Nidwalden. Die Werte sind aus unserer Sicht zu hoch angesetzt; das mittlere Szenario wäre wünschenswert. Mit einem kleineren Wachstum wäre der Raumbedarf bedeutend kleiner, so dass grösstenteils auf die Siedlungserweiterungsgebiete verzichtet werden könnte. Eine Anpassung der zulässigen Geschossflächen in den Bau- und Zonenreglementen könnte dazu beitragen, die Dichtewerte zu erhöhen. Unsere Anträge finden Sie detailliert auf den folgenden Seiten. Seite 1 / 12
2 Kapitel : B3 Kantonale Raumentwicklungsstrategie Verkehr Planquadrat der Gesamtkarte:... (*) Thematische Karte:... (*) MIV - Die Verkehrsinfrastruktur im Bereich Stans West wird ergänzt. Dieser Text ist zu streichen. Die Umfahrung Stans West dient ausschliesslich dem MIV. Mit dieser Strasse werden die Verkehrsprobleme in Stans nur verlagert, jedoch nicht langfristig gelöst. Erfahrungsgemäss hat jede neue Strasse mehr Verkehr zur Folge, da durch die schnellere Verbindung die Attraktivität für die Automobilisten gesteigert wird. Falls die Umfahrungsstrasse wie geplant realisiert wird, sind die Benützer der bestehenden Fahrradverbindung zwischen dem Länderpark und dem Gebiet Rotzwinkel gefährdet. Bei der Einmündung in die Rotzlochstrasse werden wahrscheinlich kritische Situationen entstehen, was diese Verbindung für Velofahrer weniger attraktiv macht. Die Planung der Verkehrsinfrastruktur in Stans und Umgebung soll gesamtheitlich und nach einem partizipativen Verfahren angegangen werden. MIV, ÖV, Velofahrer, Fussgänger, Anwohner: alle müssen berücksichtigt werden. Seite 2 / 12
3 Kapitel : B3 Kantonale Raumentwicklungsstrategie Verkehr Planquadrat der Gesamtkarte:... (*) Thematische Karte:... (*) ÖV - Das ÖV-Angebot wird dort weiter gezielt verbessert, wo Potenziale vorhanden sind. In Koordination mit der Siedlungsentwicklung werden insbesondere die Bahnachse Stans Wolfenschiessen Luzern sowie das Bushauptnetz gestärkt. Die Bahnachse, welche für den Kanton Nidwalden von Bedeutung ist, erstreckt sich von Wolfenschiessen bis Luzern und nicht nur ab Stans. Die Bahn leistet eine wichtige Funktion für die Erschliessung aller Talgemeinden, die an der Bahnlinie der Zentralbahn liegen. Mit einem guten Zugsangebot kann das übergeordnete Ziel des Agglomerationsprogramm Verkehr vermeiden, verlagern und verträglich gestalten besser erreicht werden. Seite 3 / 12
4 Kapitel : B3 Kantonale Raumentwicklungsstrategie Verkehr Planquadrat der Gesamtkarte:... (*) Thematische Karte:... (*) LV - Insbesondere in den Siedlungsräumen mit mittlerer und hoher Dichte wird unter anderem auch in neuen Entwicklungsschwerpunkten ein dichtes und sicheres Netz für den Fuss- und Veloverkehr angeboten. - Zwischen den verschiedenen Siedlungsschwerpunkten bzw. -räumen werden direkte und sichere Verbindungen sichergestellt. Ergänzung: Sollte eine Umfahrungstrasse im Gebiet Stans West realisiert werden, müssen direkte und sichere Verbindungen für den Veloverkehr zwischen dem Bereich Obere Bitzi und der Ennetmooserstrasse erstellt werden. Zurzeit besteht keine schnelle und direkte Verbindung für die Velobenützer, die von der Ennetmooserstrasse in Richtung Länderpark fahren. Der bestehende Bahnübergang zwischen Paracelsusweg und Aemättlihof ist nur für Fussgänger vorgesehen. Sofern die Umfahrung Stans West realisiert wird, muss unbedingt auch die Situation für die Velofahrer verbessert werden. Seite 4 / 12
5 S1-3 Baulandbedarf Wohnen bestimmen S1-5 Neueinzonungen S1-8 Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Wohnen Planquadrat der Gesamtkarte:... (*) Thematische Karte:... (*) Die Dichteziffern stimmen bei den Kapiteln S1-3, S1-5 und S 1-8 nicht überein. Diese sind zu vereinheitlichen. Baulandbedarf Wohnen bestimmen (S1-3) Durchschnittliche Wohnungsgrösse (m2 BGF) bei Neubauten und minimale Dichteziffer für neue Wohnzonen (Richtwerte): Regionalzentrum: 135 m2 Dichteziffer 0.8 Subzentrum: 145 m2 Dichteziffer 0.7 Agglomerationsgemeinden: 135 m2 Dichteziffer 0.6 Ländlich-touristische Gemeinden: 125 m2 Dichteziffer 0.5 Neueinzonungen (S1-5) e. Als minimal zu erreichende Dichte für neue Wohn-, Misch- und Kernzonen gelten folgende Richtwerte: Regionalzentrum: 0.7; Subzentrum: 0.6; Agglomerationsgemeinden: 0.55; ländlich-touristische Gemeinden: 0.45 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen (S1-8) Minimale Dichte: Regionalzentrum: 0.8; Subzentrum: 0.65; Agglomerationsgemeinden: 0.6 Unser Vorschlag der minimalen Werte: Regionalzentrum: 0.8; Subzentrum: 0.7, Agglomerationsgemeinden: 0.7, Ländlich-touristische Gemeinden: 0.6 Der Begriff Dichteziffer ist zu präzisieren. Die Dichteziffern können sich unseres Wissens mit folgenden Werten definiert werden: Ausnützungsziffer (AZ), Baumassenziffer (BMZ), Überbauungsziffer (ÜZ), Geschossflächenziffer (GFZ). Mit dem Begriff Dichteziffer ist nicht klar, welcher Wert gemeint ist. Mit einer höheren Dichte kann der Bedarf an Bauland verringert werden. Speziell bei neuen Überbauungen soll auf eine optimale Ausnützung der Grundstücke geachtet werden. Deswegen sind die Werte generell möglichst hoch anzusetzen. Seite 5 / 12
6 Zwischen dem Subzentrum Hergiswil und den Agglomerationsgemeinden besteht baulich praktisch kein Unterschied. Die Einwohnerzahl von Hergiswil entspricht ungefähr der Bevölkerung von Buochs. Deshalb sollten die Werte dieser beiden Kategorien identisch sein. Seite 6 / 12
7 S1-5 Neueinzonungen Planquadrat der Gesamtkarte S 1-5 (Dallenwil) Thematische Karte: Siedlungserweiterungsgebiete Auf die Neueinzonung Wohnen in Dallenwil im Gebiet Graben ist zu verzichten. Das Gebiet Graben weist zurzeit die Erschliessungsgüte F auf. Neueinzonungen müssen mindestens die Güteklasse D erfüllen. Wir sehen keine Möglichkeit, dass diese Güteklasse mit einem vertretbaren Aufwand (Kosten-/Nutzenverhältnis) erreicht werden kann. Deshalb muss auf die Einzonung verzichtet werden. Seite 7 / 12
8 S1-5 Neueinzonungen Planquadrat der Gesamtkarte S 1-5 (Stans West) Thematische Karte: Siedlungserweiterungsgebiete Arbeiten und Wohnen Auf die Neueinzonungen Arbeiten und Wohnen im Gebiet Stans West ist zu verzichten. Das Gebiet Stans West ist aus unserer Sicht überdimensioniert und erfüllt die Grundlagen Nachhaltigkeit und Kulturlandschutz nicht. Wir sind überzeugt, dass mit einer verdichteten Bauweise sowie der Realisierung der Entwicklungsschwerpunkte langfristig genügend Platz für Arbeiten und Wohnen zur Verfügung stehen wird. Eine Erhöhung der Dichteziffer bei bestehenden Bauzonen sowie bei Neueinzonungen trägt ebenfalls massgeblich dazu bei, dass weniger Kulturland überbaut wird. Seite 8 / 12
9 (bitte dieses Formular kopieren oder vom Internet herunterladen und pro Antrag ein Formular ausfüllen) S1-5 Neueinzonungen Planquadrat der Gesamtkarte S 1-5 (Dallenwil) Thematische Karte: Siedlungserweiterungsgebiete Auf die Neueinzonung Arbeiten im Gebiet zwischen Dallenwil und Wolfenschiessen ist zu verzichten. Das erwähnte Gebiet weist keine Erschliessungsgüte auf. Neueinzonungen müssen mindestens die Güteklasse D erfüllen. Wir sehen keine Möglichkeit, dass diese Güteklasse mit einem vertretbaren Aufwand (Kosten-/Nutzenverhältnis) erreicht werden kann. Deshalb muss auf die Einzonung verzichtet werden. Seite 9 / 12
10 S1-5 Neueinzonungen Planquadrat der Gesamtkarte S 1-5 (Buochs) Thematische Karte: Siedlungserweiterungsgebiete, Arbeiten Auf die Neueinzonung Arbeiten im Gebiet Fadenbrücke / Redundanzpiste ist zu verzichten oder nur auszuführen, wenn mindestens die Erschliessungsgüte D garantiert werden kann. Das erwähnte Gebiet weist keine Erschliessungsklasse auf. Neueinzonungen müssen jedoch mindestens die Güteklasse D erfüllen. Mit einem kürzeren Weg zwischen der Haltestelle Buochs, Fadenbrücke und dem geplanten Siedlungserweiterungsgebiet könnte dieses Kriterium eventuell erfüllt werden. Seite 10 / 12
11 S1-5 Neueinzonungen Planquadrat der Gesamtkarte S 1-5 (Hergiswil) Thematische Karte: Siedlungserweiterungsgebiete (Wohnen) Auf die Neueinzonung Wohnen in Hergiswil im Gebiet Buolterli ist zu verzichten. Das Gebiet Buolterli weist zurzeit die Erschliessungsgüte F auf. Neueinzonungen müssen mindestens die Güteklasse D erfüllen. Wir sehen keine Möglichkeit, dass diese Güteklasse mit einem vertretbaren Aufwand (Kosten-/Nutzenverhältnis) erreicht werden kann. Deshalb muss auf die Einzonung verzichtet werden. Seite 11 / 12
12 S1-9 ESP Arbeiten Planquadrat der Gesamtkarte S 1-9 (Arbeiten) Stans/Ennetbürgen, Bürgenberg Süd Thematische Karte: ESP, Arbeiten Die Fläche des ESP Bürgenberg Süd ist so zu reduzieren, dass für das ganze Gebiet die Erschliessungsgüte D gewährleitet werden kann. Alternativ kann eine zusätzliche Haltestelle zwischen Stans, Pilatus Flugzeugwerke und Ennetbürgen, Flugplatz erstellt werden. Das erwähnte Gebiet weist nur teilweise die Erschliessungsgüte D auf. Neueinzonungen müssen jedoch durchgehend mindestens die Güteklasse D erfüllen. Mit einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Pilatus Flugzeugwerken sowie der RUAG und einem direkten Zugang zum Gelände ab diesem Haltepunkt werden diese Voraussetzungen erfüllt. Seite 12 / 12
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