Geschäftsordnung der Schulleitung

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1 1. Präambel Diese organinterne Geschäftsordnung gilt für die Schulleitung der Rudolf Steiner Schule Hagen. Zweck der Geschäftsordnung ist die Regelung der Zusammenarbeit des Vorstandes und der vom Kollegium entsandten Schulleitungsbeauftragten. 1.a Zusammensetzung und Wahl der Lehrer für die Schulleitung Die Schulleitung existiert in ihrer neuartigen Zusammensetzung seit dem Schuljahr 2012/13. Diese Zusammensetzung hat sich durch Benennung und Entsendung aus dem Gesamtkollegium im September 2012 ergeben und hat ihre Bestätigung für drei Jahre erhalten. Im Laufe des 3. Jahres findet eine Wahl innerhalb des Gesamtkollegiums statt, um neue Lehrer für die Schulleitung zu entsenden bzw. die bestehenden Mitglieder zu bestätigen. Um die Arbeitskontinuität der Schulleitung bei einem Lehrerwechsel weiterhin zu gewährleisten, sollte bei der Wahl einer neuen Zusammensetzung berücksichtigt werden, dass nicht die gesamte Schulleitung neu besetzt wird. Die Anzahl der zu entsendenden Lehrer orientiert sich am Bedarf der einzelnen Ressorts. Zwei der entsandten Kollegen sollen zusätzlich in den Vorstand bestellt werden. Die Lehrer der Schulleitung haben als Mandatsträger gegenüber dem Gesamtkollegium Informationspflicht; dieser sollten sie einmal pro Monat in der Gesamtkonferenz nachkommen. 2. Aufgaben Die Schulleitung regelt den ordentlichen Betrieb der RSS Hagen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung. Die Aufgaben sind auf vier Leitungsressorts verteilt, die jeweils mit mindestens zwei Mitgliedern besetzt sind: a) Ressort Pädagogik Konferenzorganisation Schultermine, Monatsfeiern, Feste Schulalltag Aufnahme von SchülerInnen

2 b) Ressort Personal Personalbedarfsplanung Personalakquise und einarbeitung Personalentwicklung Konfliktmanagement Gehaltsordnung, Altersvorsorge c) Ressort Schulentwicklung Abschlüsse Zukunft konzipieren und gestalten Kooperation mit Elternrat und Schülervertretung Vernetzung Kindergärten, andere Schulen, Ausland Marketing, Kooperationen d) Ressort Finanzen & Infrastruktur Recht und Versicherungen Gebäude Küche Verwaltung Budget, Haushalt, Jahresabschluss Lohn und Gehalt Banken Elternbeiträge, staatl. Zuschüsse, Spenden Schnittstellen zu anderen Gremien und Arbeitskreisen der Schulgemeinschaft ergeben sich aus der Anlage Sitzungsorganisation Die Sitzungen der Schulleitung finden i.d.r. außerhalb der Schulferien wöchentlich statt. Zusätzliche Sitzungen können verabredet werden. Sondersitzungen können in dringenden Fällen einberufen werden. Zu den Sitzungen wird spätestens 2 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den/die jährlich gewählte (n) Sitzungsleiter(in) eingeladen. Die schriftliche Kommunikation wird üblicherweise per vorgenommen. Komplexere Sachverhalte bzw. Tagesordnungspunkte sind schriftlich vorzubereiten und den Teilnehmern spätestens 2 Tage vor der Sitzung in Form eines konkreten Handlungsvorschlages zur Verfügung zu stellen.

3 4. Teilnehmer der Schulleitungssitzung und Stimmrecht An den Sitzungen nehmen regelmäßig alle gewählten Vorstandsmitglieder, die vom Kollegium entsandten Schulleitungsbeauftragten und die Geschäftsführung teil. Es können andere Sachverständige und Gäste zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Stimmberechtigt sind nur die gewählten Vorstandsmitglieder und die vom Kollegium entsandten Leitungsbeauftragten. Die Schulleitung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder beider Vereine und mehr als die Hälfte der vom Kollegium entsandten Leitungsbeauftragten anwesend sind. Einvernehmliche Beschlussfassung wird immer angestrebt, Beschlüsse können mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden gefasst werden. 5. Niederschrift Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, Namensliste der Teilnehmer, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung sowie die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses. Auf Verlangen von Schulleitungsmitgliedern müssen abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden. Das Protokoll, welches den Teilnehmern spätestens 2 Tage vor der nächsten Sitzung zugeht, wird durch den / die Sitzungsleiter/in erstellt. Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Schulleitungsmitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der Folgesitzung entschieden. Sollten bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt. 6. Arbeitsgrundsätze Das Anliegen ist, vertrauensvoll, konstruktiv, offen und tolerant miteinander zu arbeiten und einen effizienten Arbeitsstil zu pflegen. Gegenüber der Schulgemeinschaft verpflichtet sich die Schulleitung zu Transparenz in Bezug auf ihre Arbeit und Entscheidungen und ist gegenüber der Schulgemeinschaft offen für Fragen, Anregungen und Kritik. Anfragen an die Schulleitung können von Dritten an jedes Mitglied oder an die gemeinsame -Adressen schulleitung@waldorfschule-hagen.de gestellt werden. Die Anfragen werden umgehend in den darauffolgenden Sitzungen behandelt. Die Absender werden über den Eingang der Anfrage, die Bearbeitung und das Ergebnis zeitnah informiert.

4 Die Inhalte der Sitzungen werden zunächst vertraulich behandelt. In den Sitzungen wird vereinbart, welche Themen öffentlich gemacht werden können. 7. Schlussbestimmungen Diese Geschäftsordnung wurde am in der Sitzung beschlossen und tritt ab sofort in Kraft. Sie bleibt gültig bis zur Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsordnung wird in allen Schulgremien bekannt gegeben. Die Geschäftsordnung wird auf der Homepage der Schule veröffentlicht.

5 Anlage 1 Organigramm der Schulleitung, Stand April 2014

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