Soziales Betreuungsnetz in NÖ
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- Susanne Fromm
- vor 8 Jahren
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1 Soziales Betreuungsnetz in NÖ NÖ Pflegeberatungsscheck Durch den NÖ Pflegeberatungscheck soll den rund Pflegebedürftigen in NÖ und deren Angehörigen individuelle und kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der Angebote für eine optimale Pflege und Betreuung gewährleistet werden. Im speziellen betrifft dies folgende Themenbereiche: 1. Information über das in Niederösterreich vorhandene flächendeckende Netz professioneller Pflegeangebote. 2. Fragen zur 24--Betreuung. Der NÖ Pflegeberatungsscheck kann bei der Pflege-Hotline des Landes Niederösterreich angefordert werden (Tel.: 02724/9005/9095). Die Beratung ist unverbindlich, vertraulich und kostenlos Die Beratung wird durch diplomierte Fachkräfte der Anbieter der sozialen und sozialmedizinischen Dienste in NÖ (NÖ Hilfswerk, Service Mensch GmbH (Volkshilfe), Caritas St. Pölten und Caritas Wien, Rotes Kreuz) durchgeführt. Hauskrankenpflege Die Aufgaben des diplomierten Pflegepersonals umfassen eine qualifizierte situationsgerechte Pflege und Beratung der Patienten (Wundpflege und Verbandwechsel, Verabreichung von Insulin, Stomaversorgung etc.) und die Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen. Alle Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt wahrgenommen. Heimhilfe Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen (Körperpflege, Ordnung im Wohnbereich, Essenszubereitung etc.) Therapeutische Hilfen Bei ärztlicher Verordnung leisten diplomierte Physio- und Ergotherapeuten oder Lolopäden fachgerechte Hilfe, z.b. nach Schlaganfällen, Frakturen etc. Der Kostenfaktor: Das Land übernimmt den Großteil Die Betreuungsdienste kosten viel Geld. Da betreuungs- und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst finanzieren können, übernimmt as Land den Großteil der Finanzierung beanspruchter Leistungen. Stand November
2 Voraussetzung für die Finanzierung durch das Land 1. Pflegebedürftigkeit (= Anspruch auf Landes- oder Bundespflegegeld) bzw. medizinischer Hauskrankenpflegefall. 2. Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Kostenbeiträge des Hilfeempfängers werden nach der Höhe des Einkommens berechnet. Weiters wird ein aliquoter Anteil vom Pflegegeld verrechnet. Maximal werden für eine Einsatzstunde des diplomierten Pflegepersonals 27 Euro, für eine Einsatzstunde des Alten- /Pflegehelfers 22 Euro und für eine Heimhelferin 19 Euro verrechnet. An Sonn- und Feiertagen wird ein hundertprozentiger Zuschlag verrechnet. Essen auf Rädern Die Aktion soll älteren, kranken- oder pflegebedürftigen Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit (in der Regel das Mittagessen) zuzubereiten, Hilfe bieten. Die Menüangebote sind je nach Anbieter unterschiedlich. Bei vielen Anbietern gibt es Wahl zwischen Normalkost, Schonkost, Diabetikerkost und fleischloser Kost. Anbieter sind die Gemeinden sowie private Organisationen. Die Kosten sind ebenfalls je nach Anbieter unterschiedlich. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie auch bei dem für Sie zuständigen Gemeindeamt oder der Sozialabteilung Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde sowie beim Amt der NÖ Landesregierung. Häufig gestellte Fragen Ich habe zwei ausländische Betreuungskräfte und möchte diese legalisieren, welche Möglichkeiten gibt es? Die Betreuungskräfte können als selbstständige oder unselbstständige Kräfte angemeldet werden. Wobei die selbstständige Variante für den Pflegebedürftigen die kostengünstigere ist. Wie funktioniert die Anmeldung bei der Sozialversicherung bzw. beim Finanzamt, und welche laufenden Kosten entstehen für die Betreuungskräfte? Durch die Gewerbeanmeldung (Personenbetreuung) bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt eine Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und das Finanzamt. Die Beiträge werden dann vorgeschrieben. Die Beiträge an die Sozialversicherung betragen rund 25% vom Einkommen und sind bei angenommener Entlohnung (ca. 50 Euro pro Tag) durch die Förderung beim NÖ Modell gedeckt. Eine Einkommenssteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von über Euro an. Stand November
3 Was Kostet die Anmeldung? Die Anmeldung ist bei folgender Vorgangsweise kostenlos: 1. Gemeindeamt (Wohnsitzanmeldung ist kostenlos) 2. bei der Wirtschaftskammer kann die Neugründerförderung (Formular: NeuFö 1) in Anspruch genommen werden. 3. Bezirksverwaltungsbehörde: Die Ausstellung des Gewerbescheines ist bei Vorlage des oben angeführten Formulars kostenlos. Wie hoch ist die Förderung zur 24--Betreuung und wo kann ich diese beantragen? Die Förderung beträgt in NÖ 500 Euro pro Monat für zwei selbstständige und 1000 Euro für unselbstständige Betreuungskräfte. Die Antragsformulare sind im Internet ( herunterzuladen bzw. werden von der Pflegehotline auch zugesandt. Wer ist in Niederösterreich für die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes verantwortlich? Generell müssen die Kosten von der pflegebedürftigen Person mittels Pension, Leibrente, Pflegegeld etc. bezahlt werden. Falls das Einkommen und Vermögen für die ganzen Heimkosten nicht ausreichen, dann hilft das Land Niederösterreich als Sozialhilfeträger. In diesem Fall bleiben jedem/jeder BewohnerIn monatlich 20% seiner/ihrer Pension und ein Teil des Pflegegeldes (persönliche Taschengeld) und die Pensions- Sonderzahlungen. Die Regeressbestimmungen wurden ab 1. Jänner 2008 geändert, so dass der Kostenersatz zwischen Ehepartnern ebenso von Kindern für ihre Eltern entfällt. Angebote und Leistungen der Landesheime Niederösterreich 1. Kurzzeitpflege von 1 Woche bis zu 6 Wochen 2. Integrierte Tagespflege und Tagesbetreuung 3. Übergangspflege 4. Intensivpflege und Pflege von beatmungspflichtigen Menschen, Hospiz- und Palliativpflege Ab wann können Sie Pflegegeld beantragen? Die allgemeinen Anspruchvoraussetzungen für das Pflegegeld sind folgende: - wenn ständiger Betreuungs- und Hilfebedarf wegen einer körperlichen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung besteht - für eine in Österreich ansässige Person - durchschnittlich mehr als fünfzig monatlich und mindestens sechs Monate hindurch andauernd. Stand November
4 Wie hoch sind die jeweiligen Pflegegeldstufen? Das Pflegegeld wird je nach dem Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes in sieben Stufen geleistet: Pflegegeldstufe monatlicher Pflegebedarf 1 mehr als 50 2 mehr als 75 3 mehr als mehr als mehr als mehr als mehr als 180 zusätzliche Voraussetzung außergewöhnlicher Pflegebedarf zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit wegen Eigenoder Fremdgefährdung keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten oder gleichzuachtender Zustand Euro ab pro Monat 154,20 284,30 442,90 664,30 902, , ,80 6. Wie bekommen Sie Pflegegeld? Damit Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie dies schriftlich beantragen, wobei auch Familienmitglieder oder Angehörige ihres Haushaltes einen Antrag stellen dürfen. Falls Sie in einem Pflegeheim wohnen und ein Teil der Kosten von der Sozialhilfe getragen wird, ist auch der Sozialhilfeträger wie zum Beispiel das Land Niederösterreich antragsberechtigt. Wenn Sie Pensions- oder RentenbezieherIn sind, bringen Sie den Pflegegeldantrag beim zuständigen Versicherungsträger ein, demgemäss ist es jene Stelle, die ebenso ihre Pension bzw. Rente ausbezahlt. Die Unfallversicherung kann das Verfahren nur dann einleiten, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig geworden sind. Stand November
5 Informationsseiten im Internet Allgemeine Informationen zur Pflege in NÖ Pflegegeldantrag Angebote und Leistungen der NÖ- Landesheime 1. Kurzzeitpflege (von bis zu 6 Wochen) a Integrierte Tagespflege und Tagesbetreuung a. Pflegeangebote/Pflegegeld_Tagespflege.html 3. Übergangspflege a. /Uebergangspflege.html 4. Intensivpflege und Pflege von beatmungspflichtigen Menschen, Hospizund Palliativpflege Landespflegeheime Private Pflegeheime Betreuung (Förderung Land NÖ) Soziale Betreuungsdienste Bezirkshauptmannschaften in NÖ Leistungen für Pflegende Patientenrechte Arbeiterkammer NÖ Stand November
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