Fachtagung am : Vor dem Tod kommt das Sterben

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1 Fachtagung am : Vor dem Tod kommt das Sterben Sterben in unterschiedlichen Lebenswelten Entwicklungen und Tendenzen in einer Großstadt - 1. Wann muss sich das Ordnungsamt um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern? Die gute Nachricht vorneweg: Trotz wiederholter Berichte über wochenund monatelang unentdeckt verwesende Wohnungsleichen betrifft dies nur eine ganz geringe Zahl von Sterbefällen: In 2008 wurden 93,4 % aller Verstorbenen in Stuttgart. privat beerdigt. Es gibt aber doch zunehmend mehr Fälle, in denen das Amt für öffentliche Ordnung als Ortspolizeibehörde tätig werden muss. In dieser Funktion hat das Amt 2008 in 359 Fällen -dies entspricht 6,6 % - sog. Bestattungsanordnungen (BestAO) erlassen. Die Tendenz ist eine kontinuierliche Zunahme: 2005: 258 BestAO (4,6 %) 2006: 303 BestAO (5,6 %) 2007: 301 BestAO (5,8 %) 2008: 359 BestAO (6,6 %) Ebenso nimmt auch die Zahl der Singlehaushalte nicht dramatisch aber stetig zu; 47,2 % der Haushalte waren in 2008 als 1 Personenhaushalt gemeldet; zehn Jahre früher 1998 waren dies erst 42, 3 %. 2. Wann kommt es zu einer BestAO Grundsätzlich geht das Bestattungsgesetz BW (BestG) davon aus, dass jeder Verstorbene einer Leichenschau zu unterziehen ist ( 20) und bestattet werden muss ( 30). dass es für beide Maßnahmen Verpflichtete gibt, die in einer hierarchischen Rangfolge stehen ( 21): Ehegatte, volljährige. Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, volljährige Enkel. 1

2 Andere Angehörige, zum Beispiel Nichte oder Cousin, Onkel oder Großtante oder sonstige Dritte können sich selbstverständlich auf privater Basis ebenfalls um die Bestattung kümmern, sie sind aber nach dem Bestattungsgesetz nicht verpflichtet dazu. Wenn keine Bestattung von dritter Seite eingeleitet wird und keine verpflichteten Angehörigen in angemessener, d.h. sehr kurzer Frist von wenigen Tagen festgestellt werden können oder existieren, trifft Amt für öffentliche Ordnung eine BestAO. Dies schließt nicht aus, dass im Nachhinein doch noch Angehörige ermittelt werden, aber nicht zuletzt zur Vermeidung steigender Aufbewahrungskosten muss die Entscheidung über die Bestattung zeitnah nach dem Tod getroffen werden. 3. Was regelt die BestAO? Die Erfüllung der Bestattungspflicht, die nur eine ortsübliche Bestattung erfasst. In Stuttgart ist dies eine Feuerbestattung und die Beisetzung der Urne in einem anonymen Gräberfeld. Praktisch wird das Amt für öffentliche Ordnung dabei jedoch nicht selbst tätig, sondern beauftragt immer den Städtischen Bestattungsdienst, eine Abteilung unseres Garten- und Friedhofamtes. Dieser Dienst wird auch im Vorfeld eingeschaltet, wenn sich nach dem Tod im Krankenhaus oder Heim keiner der Bestattung annimmt, um als ersten Schritt für die Überführung des Leichnams in die (Kühl)halle auf dem Pragfriedhof zu sorgen. Der städtische Bestattungsdienst beginnt dann zum Beispiel über die Meldebehörde, mit den ersten Ermittlungen nach Angehörigen. Erst wenn diese nicht vorhanden, erreichbar oder willens sind für die Bestattung zu sorgen, geht eine Mitteilung an das Amt für öffentliche Ordnung, das dann die weiteren Schritte veranlasst. Der städtische Bestattungsdienst hat insoweit in Stuttgart eine Doppelfunktion und übernimmt auch hoheitliche Aufgaben, die in anderen Städten komplett beim Ordnungsamt angesiedelt sind. 2

3 3.1 Welche Bestattungsformen sind möglich? Als Alternative zur Feuerbestattung ist auch eine einfache Erdbestattung möglich, wenn dies religiöse Gründe vorschreiben (gilt insbesondere bei Muslimen und Juden) oder wenn es einen eindeutig belegten Willen des Verstorbenen gab, die Feuerbestattung abzulehnen. Allerdings ist es nicht möglich, was gerade aktuell in Stuttgart im letzten Jahr wiederholt nachgefragt wurde, dass die betreffende Religionsgemeinschaft von sich aus tätig wird und die Kosten nachher mit uns abrechnet. Konkret betraf dies die jüdische Gemeinde, die mit der staatlichen Aufnahme jüdischer Kontingentflüchtlinge aus humanitären Gründen in der Vergangenheit auch allein stehende ältere jüdische Mitglieder betreut, die auf öffentliche Hilfeleistungen angewiesen sind. In Stuttgart ist ausschließlich der städtische Bestattungsdienst der Partner, den das Ordnungsamt beauftragt. Möglich und zulässig ist dann, dass der Bestattungsdienst wiederum einen Dritten, z.b. einen Rabbiner beauftragt, wenn er selbst die Bestattungszeremonien nicht durchführen kann. Zur konkreten Nachfrage nach der Zunahme von Feuerbestattungen generell ist festzustellen, das diese in Stuttgart bisher nicht stattfindet: So gab es in 2006: 1937, in 2007: 1908 und in 2008 jeweils 1900 Feuerbestattungen ohne behördliche Anordnung. 3.2 Mit welchem Aufwand wird die Bestattung durchgeführt? Das Amt für öffentliche Ordnung bezahlt nur die absolut notwendigen Kosten einer Bestattung. Damit werden weder religiös bedingte Zusatzleistungen wie z.b. zeremonielle Waschungen noch eine Trauerfeier finanziert. Der Grund dieser Einschränkung ist, dass nur die Leistungen finanziert werden dürfen, für das AföO anschließend eine Kostenerstattung verlangen kann. Dazu hat der VGH Baden Württemberg in einem Einzelfall 2007 entschieden, dass die Behörde die Kosten für die bis dahin übliche bescheidene Feierlichkeit vom 3

4 Erstattungspflichtigen nicht zurückgefordern kann, weil dies keine Ausgaben sind, die bei der Erfüllung der gesetzlichen Bestattungspflicht zwingend anfallen. Es gab darauf eine öffentlich Diskussion über die Menschenwürde im Tod mit dem Erfolg, dass der Gemeinderat entschied auf städtische Kosten ihv ca. 585 eine Trauerfeier zu veranlassen. Darin sind enthalten die Kosten für die Nutzung der Aufbahrungszelle, die Nutzung der Feierhalle, eine Pflanzendekoration und eine Musikbegleitung. Selbstverständlich können jederzeit Dritte auch noch zusätzliche Leistungen finanzieren (z.b. für Namen auf einer Tafel, Holzkreuz). Eine religiöse Begleitung der Trauerfeier bietet außerdem in der Regel die Kirchengemeinde vor Ort ohne Ansehen der Person und zusätzliche Kosten an, wenn dies gewünscht wird und ihr rechtzeitig bekannt wird, dass eine Bestattung aufgrund behördlicher Anordnung vollzogen wird. 3.3 Wer ist zur Erstattung der verauslagten Bestattungskosten verpflichtet? Die Bestattungsverpflichteten Die Erben Es ergeht ein Kostenbescheid. Eine Feuerbestattung kostet durchschnittlich , eine Erdbestattung ca Es gilt auch hier die oben bereits aufgeführte Rangfolge der Verpflichteten, so dass es durchaus sein kein, dass z.b. der vorrangig verpflichtete Ehegatte mittellos ist, aber leistungsfähige nachrangige Kindern nicht herangezogen werden können. Gleichrangige Verpflichtete haften im übrigen als Gesamtschuldner. Mittellosigkeit führt aber nicht dazu, dass die Erstattungspflicht entfällt. Wer für die Kosten nicht aufkommen kann, hat vielmehr die Möglichkeit beim Sozialamt eine Kostenübernahme zu beantragen. Deutlich angestiegen ist die Zahl derjenigen, die eine Übernahme beim Sozialamt beantragt haben, was sich in gestiegenen Kosten niederschlägt: 2005: EURO 2006: EURO 2007: EURO 2008: EURO Gar kein Erstattungspflichtiger also auch kein mittelloser- konnte in den vergangenen 5 Jahren in durchschnittlich 25 % aller Fälle ausfindig gemacht werden 4

5 4. Was passiert mit der Wohnung /dem Nachlass, wenn jemand verstirbt um den sich niemand kümmert? Zu unterscheiden ist zunächst, ob der Nachlass werthaltig erscheint, dann kommt es zu einer Nachlasssicherung. Zuständig dafür sind die Nachlassgerichte das sind in Baden-Württemberg die Bezirksnotariate diese können die Gemeinden im Einzelfall zur Mitwirkung verpflichten, die aber unabhängig davon auch bei Gefahr im Verzug eine eigene originäre Zuständigkeit zur Sicherung haben. Hat der Nachlass keinen Wert, wird er entsorgt und alle weiteren Probleme sind privatrechtlich zu lösen. Z.B. ist es Aufgabe des Vermieters die Wohnung zu räumen, oder der Bank das Konto zu löschen usw. Nur einige offizielle Stellen, wie die Rentenversicherungsträger werden von Amts wegen über einen Todesfall verständigt. 5

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