Erklärungen zum DAK-HZV-Vertrag
|
|
- Angela Schneider
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erklärungen zum DAK-HZV-Vertrag HZV-Strukturpauschale Die jährliche HZV-Strukturpauschale beträgt 20. Sie wird automatisch über vier Quartale ausbezahlt, sobald zum ersten Mal die Ziffer 0000 zur Abrechnung kommt. Kontaktabhängige Pauschale Bei jedem Arzt-Patientenkontakt sollte die Ziffer 0000 abgerechnet werden. Dadurch werden für jeden Patienten in jedem Quartal 40 ausgezahlt. Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand definierter Krankheitsbilder Vereinfacht auch Chronikerzuschlag genannt. Voraussetzung für die Abrechnung ist das Vorliegen eines oder mehrerer Krankheitsbilder aus der Liste der 80 mrsa-relevanten Krankheitsbilder und das Übermitteln der entsprechenden ICD-Diagnose in einer Diagnosen- oder einer Dauerdiagnosenzeile. Zusätzlich muss die Ziffer 0003 eingetragen werden. Hierfür werden 20 ausgezahlt. Die 80 mrsa-relevanten Krankheitsbilder werden jährlich neu festgelegt. Eine aktuelle Liste finden Sie hier: Weiterer Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand definierter Krankheitsbilder Für die Betreuung von Patienten mit intensivem Betreuungsaufwand wird eine weitere Pauschale von 20 je Quartal ausgezahlt. Die entsprechenden Diagnosen sind Anhang 2 der Anlage 3 der HZV-Vertragsunterlagen aufgelistet. Die entsprechende ICD-Diagnose muss in einer Diagnosen- oder einer Dauerdiagnosenzeile übermittelt werden. Zusätzlich muss die Ziffer 0003 eingetragen werden. Um beide Pauschalen zu bekommen, muss also mindestens eine Diagnose aus der mrsa-diagnosenliste und zusätzlich eine Diagnose aus der DAK-Liste im Anhang 2 der Anlage 3 eingetragen werden. Es ist jedoch nur das e Eintragen der Ziffer 0003 erforderlich, bei der HÄVG wird die Pauschale automatisch anhand der Diagnosen aufgestockt.
2 Übersichtsbild: automatisch zugesetzt, 20 jährlich Ziffer 0000, einmal im Quartal 40 HZV- Strukturpauschale Kontaktabhängige Pauschale Zuschlag Betreuung chronisch Kranker Betreuung chronisch Kranker auch Ziffer 0003, Diagnose aus Anhang 2 der Anlage 3, einmal im Quartal 20 Ziffer 0003, Diagnose aus den 80 mrsa-diagnosen, einmal im Quartal 20 Rechnet man alle vier Pauschalen zusammen, sind für einen Patienten alleine mit den Pauschalen Honorare bis zu 85 je Quartal möglich. Weitere Zuschläge Zuschläge für das Vorhalten einer VERAH (Versorgungsassistentin Hausarztpraxis) und das Vorliegen bestimmter Qualifikationen (LZ-Blutdruckmessung, Belastungs-EKG, Chirotherapie, Abdomensonographie, Schilddrüsensonographie, LZ-EKG)) werden automatisch ausbezahlt, sofern Sie die Qualifikationen bei der Vertragsunterzeichnung der HÄVG gemeldet haben. Besondere Betreuungspauschalen bei Diabetikern Der DAK-HZV-Vertrag bietet umfangreiche Betreuungspauschalen bei Diabetikern. Vergütet werden entweder eine suntersuchung (wenn die entsprechende Diabetes-Folgeerkrankung nicht vorliegt) oder einmal im Quartal die Betreuungspauschale (wenn die Diabetes-Folgeerkrankung vorliegt). Zuerst muss immer die suntersuchung durchgeführt werden. Fällt bei der eine Erkrankung auf, wird eine andere Ziffer abgerechnet, als wenn sich keine Erkrankung ergibt. Die Abrechnung der Betreuungspauschale setzt die sziffer mit Diagnose der Diabetes-Folgeerkrankung in einem der Vorquartale voraus.
3 Neuropathie Nephropathie Diabetes- Folgeerkrankungen im DAK-HZV-Vertrag LUTS Diabetesleber Vaskuläre Für jede der fünf Folgeerkrankungen kann eine suntersuchung durchgeführt und abgerechnet werden (auch alle gleichzeitig). Abgerechnet wird die Ziffer für suntersuchung ohne Hinweis auf Folgeerkrankung. Ergibt die suntersuchung keinen Hinweis auf die Folgeerkrankung, kann sie frühestens nach einem Jahr wiederholt und erneut werden. Der Umfang der suntersuchungen ergibt sich aus dem erläuternden elfseitigen Dokument, das allen Vertragsteilnehmern mit dem Starterpaket zugesandt wurde. ohne Folgeerkrankung nächste ohne Folgeerkrankung Ergibt die suntersuchung einen Hinweis auf die Folgeerkrankung, dann muss die entsprechende ICD-Diagnose in Ihr Praxisverwaltungssystem eingetragen werden (am besten als Dauerdiagnose). Es muss die Ziffer für die suntersuchung mit pathologischem Ergebnis abgerechnet werden (Achtung: andere Ziffer!). Ab dem nächsten Quartal kann die Ziffer für die Weiterbetreuung abgerechnet werden. mit pathologischem Ergebnis Weiterbetreuung Weiterbetreuung Weiterbetreuung Weiterbetreuung Tritt die Folgeerkrankung in den drei Quartalen nach der unauffälligen auf, muss zuerst die suntersuchung mit pathologischem Ergebnis abgerechnet werden, in den Folgequartalen dann die Ziffer für die Weiterbetreuung. Neue Folgeerkrankung ohne Folgeerkrankung mit pathologischem Ergebnis Weiterbetreuung Weiterbetreuung
4 Screening auf Neuropathie ohne Komplikation Zuschlag Sachkosten Modul 1 - einmal jährlich Neuropathie-Screening positiv? 2 Screening auf LUTS (lower urinary tract symptoms) positiv? Screening auf Neuropathie mit Screening auf LUTS ohne Screening auf LUTS mit Zuschlag Sachkosten Modul Versorgung neurologischer Versorgung neurologischer LUTS Screening auf vaskuläre Erkrankungen positiv? Screening auf vaskuläre Erkrankungen ohne Screening auf vaskuläre Erkrankungen mit Versorgung vaskulärer Screening auf Diabetesleber ohne Screening auf Diabetesleber positiv? Screening auf Diabetesleber mit Versorgung Diabetesleber Screening auf nephrologische Folgeerkrankungen ohne Zuschlag Sachkosten Modul 5 - einmal jährlich ,00 5 Screening auf nephrologische Folgeerkrankungenn positiv? Diabetes-Arzneimittel- Interaktions-Check Screening auf nephrologische Folgeerkrankungen mit Zuschlag Sachkosten Modul ,00 Versorgung nephrologischer
5 Screening auf Neuropathie Zum Test auf eine motorische Neuropathie können die Sehnenreflexe (Patellarsehne, Achillessehne) überprüft werden. Eine sensorische Neuropathie kann beispielsweise mittels Stimmgabeltest oder Monofilamenten oder einer Kalt/Warm-Unterscheidung geprüft werden. Zum Test auf eine Anhidrose als Anzeichen einer autonomen Neuropathie kann ein Schweißtest mittels Neuropad durchgeführt werden. Für die Durchführung des Neuropathiescreenings kann einmal im Jahr die Ziffer 0008 angesetzt werden, was mit 10 vergütet wird. Neuropads können über die Firma Trigocare in Wiehl bezogen werden, zum Preis von 16,95 je Packung (ab vier Packungen versandkostenfrei). Bestellunterlagen wurden allen Vertragsteilnehmern von der HÄVG übersandt. Bei Verwendung dieser Neuropads zur Diagnostik kann zusätzlich zur Screeningziffer 0008 auch noch die Kostenersatzziffer 0018 abgerechnet werden, die mit 17,00 vergütet wird. Diabetes-Arzneimittelinteraktions-Check Wenn Diabetespatienten Begleiterkrankungen aus der folgenden Liste haben, kann ein Arzneimittelinteraktions- Check durchgeführt werden. Arterielle Hypertonie Fettstoffwechselstörung Koronare Herzkrankheit Diabetische Neuropathie Retinopathie Arterielle Verschlusskrankheit Nephropathie Chronische Herzinsuffizienz Herzinfarkt Schlaganfall Diabetische Angiopathie Dazu rufen Sie die Website auf. Das Password lautet Interaktion. Nun können Sie die Interaktion bestimmter Diabetesmedikamente mit anderen Medikamenten online überprüfen. Hierfür kann einmal im Jahr die Ziffer 0020 abgerechnet werden, die mit 5 vergütet wird. Überleitungsmanagement bei stationärer Behandlung Die besondere Betreuung eines HZV-Patienten während bzw. kurz nach der stationären Behandlung (sofern erforderlich auch mit telefonischem Kontakt zum behandelnden Stationsarzt im Krankenhaus) wird mit 30 je Krankenhausaufenthalt vergütet. Hierzu muss auch ein zweiseitiger Überleitungsbogen (Anhang 5 der Anlage 3 des DAK-HZV-Vertrages) ausgefüllt und spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Konsultation durch den Patienten an die DAK gefaxt werden (Faxnummer 0201/ ), eine Aufgabe, die auch gut von einer VERAH unterstützt werden kann. Weiterhin muss die Entlassmedikation hinsichtlich einer ausreichenden und zweckmäßigen Arzneimittelversorgung einschließlich eines Interaktionschecks bezüglich der bestehenden und künftigen Arzneimittelversorgung überprüft werden. Erforderliche Maßnahmen (z. Sicherstellung der Einleitung von Reha-Maßnahmen, Heil- und Hilfsmittelversorgung im unmittelbaren Anschluss an den stationären Aufenthalt) müssen getroffen werden. Für das alles kann die Abrechnungsziffer 2004 einmal je Krankenhausaufenthalt abgerechnet werden.
6 Postoperative Betreuung Nach ambulanter oder stationärer Operation kann der Komplex für postoperative Betreuung abgerechnet werden. Dieser umfasst: Bewertung des Arztbriefes mit Umsetzung der klinischen Therapieempfehlung in die regionalen Therapiemöglichkeiten Überprüfung der empfohlenen Arzneimittelverordnungen unter Berücksichtigung der individuellen Gesamtsituation und der Notwendigkeit und Kompatibilität mit der vorbestehenden Medikation Umsetzung der Pharmakotherapie auf der Grundlage der Vereinbarung zur Steuerung der Arzneimittelverordnungen Erläuterung des Arztbriefes einschließlich der erhobenen Befunde Erläuterung der Therapieoptionen mit dem Patienten einschl. Absprache der Therapie, ggf. mit Angehörigen Erörterung der Auswirkungen von Diagnose und Therapie auf die Lebensgewohnheiten Ggf. Koordination der Nachuntersuchungen Beurteilung und Ersteinleitung von Maßnahmen der Rehabilitation entsprechend der Heilmittelrichtlinien, sofern nicht andere Kostenträger zuständig sind (Rentenversicherung, BG) Durchführung der postoperativen Behandlungsmaßnahmen Es kann die Ziffer abgerechnet werden, die mit 30 vergütet wird. Checkup-Untersuchungen ab 18 und ab 35 Eine besondere Checkup-Untersuchung bei 18 bis 34jährigen Patienten kann durchgeführt und mit der Ziffer 0006 abgerechnet werden. Diese Untersuchung wird mit 35 vergütet. Die alle zwei Jahre mögliche Checkup-Untersuchung ab dem 36. Lebenshr ist im Umfang gegenüber dem EBM etwas erweitert worden. Sie wird mit der Ziffer 0007 abgerechnet und mit 45 vergütet. Den Umfang dieser beiden Untersuchungen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 des Vertrages. Geriatrisches Basisassessment Das hausärztlich-geriatrische Basisassessment orientiert sich an den Vorgaben des EBM von Die Ziffer umfasst auch Durchführung von Testverfahren bei Demenzverdacht, zum Beispiel Mini-Mental-State-Test, Uhrentest oder DEMTECT. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 03240, die maximal zweimal pro Jahr abgerechnet werden kann und mit 17 vergütet wird. Weitere Abrechnungsziffern Weitere Abrechnungsziffern finden sich in der Anlage 3 des Vertrages. Bitte beachten Sie auch den Anhang 1 der Anlage 3. In diesem Ziffernkranz finden sich alle EBM-Leistungen, die in diesem HZV-Vertrag als Einzelleistung abgerechnet werden können (manchmal mit anderen Ziffern als im EBM), und alle EBM-Leistungen, die bereits in der Pauschale enthalten sind und daher nicht zusätzlich abgerechnet werden können. EBM-Ziffern, die weder als Bestandteil der Pauschale noch als Einzelleistung aufgeführt sind, können wie bisher über die KV Rheinland- Pfalz abgerechnet werden. Das betrifft beispielsweise die DMP-Ziffern oder die Akupunkturziffern.
Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt- Patienten-Kontakt (APK) stattfindet und keine andere
MehrSeite 1 von 11 Stand:
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten- Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Pauschale für die hausärztliche Betreuung von
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Westfalen-Lippe Stand:
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 0000 für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 - Zuschlag für chronisch kranke Patienten - - 0001 - - 0001 0003 0003 0003 0003 0003 0003
MehrDer Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern für Ihr Praxisverwaltungssystem. Bitte
MehrSchreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung
Arzt-Patienten- Kontakt Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 Zuschlag für chronisch 0000 0000 0000 0000 0000 - - - Über Zuschlag Palliativbehandlung ; keine notwendig 0001
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrZu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HzV-Verträge in Sachsen Persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten 0000 0000 0000-0001 Zu dokumentieren,
MehrFragen-Antworten-Katalog für Ärzte
BKK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte Teilnahme des Arztes 1. Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung
MehrWichtige Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der IKK classic
Hannover / Braunschweig, 09.04.2014 Wichtige Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der IKK classic Übersicht der Themen: 1. Änderung des HzV-Vertrages und versorgungswirksame
MehrHilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte
Hilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordhreinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrHilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz
Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrAus dem Leben einer Zucker- Verah
Aus dem Leben einer Zucker- Verah Interaktion zwischen Hausarzt und Schwerpunktpraxis Franziska Eckebrecht und Annett Georgi 03.12.2016 Herbsttagung Erfurt Vorstellung meiner Person Franziska Eckebrecht
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrDiabetes mellitus Typ 2 Erstdokumentation
Diabetes mellitus Typ 2 Ziffer 5 Dokumentation 1 DMP-Fallnummer vom Arzt zu vergeben Administrative Daten 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse Name der Kasse 3 Name, Vorname des Versicherten
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrVereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem
Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit
MehrÜbersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )
Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 16.06.2010) Abrechnungspositionen / Zuschlagsleistungen im Rahmen der HzV-Verträge, die nur mit Genehmigung / Qualifikation oder Vorhalten möglich sind: Leistung
MehrInfobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK)
Infobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK) Übersicht der Themen Infobrief Nr. 4 München/Köln 10.03.2016 1. Vertragsanpassungen im HzV-Vertrag EK Bayern ab 01.07.2016 2. Ihre Teilnahme am HzV-Vertrag
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrAnhang 4 zu Anlage 12
Ambulantes Operieren Ziffern zum Ambulanten Operieren, zu Anästhesien, zur postoperativen Überwachung sowie zu den zuzuordnenden Sachkosten. Zusammen mit den folgenden Abrechnungsziffern und den Diagnosen
MehrÄrztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV
Lesefassung der Anlage 15 zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V Ärztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV Präambel Der Diabetes
MehrDer Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung
Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit
Mehr31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99, Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem.
Körperoberfläche Ambulantes Operieren Ziffern zum Ambulanten Operieren, zu Anästhesien, zur postoperativen Überwachung sowie zu den zuzuordnenden Sachkosten. Zusammen mit den folgenden Abrechnungsziffern
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
MehrQualitätsbericht der IKK Südwest
Qualitätsbericht der IKK Südwest nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer
MehrQualitätsbericht der IKK gesund plus
Qualitätsbericht der IKK gesund plus nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer
MehrKardiologische Leistungen
Versorgungs- und Leistungsinhalte Kardiologie in Verbindung mit der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) 1. Kardiologische Versorgung mit bedarfsgerechter Diagnostik (z.b. EKG, Echo) - hier allgemeiner
MehrQualitätsbericht. Nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V. der IKK Südwest. für das Behandlungsprogramm. IKKpromed Diabetes mellitus Typ I
Qualitätsbericht Nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der IKK Südwest für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ I Kalenderjahr 2015 Präambel Zur strukturierten Betreuung chronisch Erkrankter
Mehr3. Nachtrag zum Vertrag DFS Sachsen Anlage 6 Stand:
Anlage 6 - Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der VERTRAGSÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag
MehrSpezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni Überweisender Hausarzt
ebm.aktuell Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni 2016 Der Abschnitt 30.13 mit Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik wird zum 1. Juli 2016 neu in den
MehrQualitätsbericht der BIG direkt gesund
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2016 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 DMP-Teilnehmer zum 31.12.2016...
MehrIndikation Diabetes mellitus Typ 1. Berichtszeitraum ( ) MedicalContact AG. für. VIACTIV Krankenkasse
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation Diabetes mellitus
MehrQualitätsbericht der BIG direkt gesund
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2015 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 DMP-Teilnehmer zum 31.12.2015...
MehrInhalt 1. Warum IVP? 2. Ziele 3. Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 4. Bilid l ung Verso r ungsnetzw zw k
Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages 1 Inhalt 1. Warum IVP? 2. Ziele 3. Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 4. Bildung Versorgungsnetzwerk 5. Aufgaben HZV-Ärzte 6. Einschreibung
MehrDiagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels
MehrDiabetes mellitus Typ 1 Ziffer 5 Dokumentation
Diabetes mellitus Typ 1 Ziffer 5 Dokumentation Diabetes mellitus Typ 1 Erstdokumentation 1 DMP-Fallnummer vom Arzt zu vergeben Administrative Daten 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse Name
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrIndikation Diabetes mellitus Typ 1. Berichtszeitraum ( ) MedicalContact AG. für. pronova BKK - ehem. Vaillant BKK
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation Diabetes mellitus
MehrDie Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM
Fachärzte Stand: November 2013 Wird die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) von der KV eingetragen? Ja. Die KV Nordrhein setzt bei Vorliegen der Voraussetzungen die PFG automatisch zu.
MehrIndikation KHK. Berichtszeitraum ( ) MedicalContact AG. für. BKK Groz-Beckert
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation KHK Berichtszeitraum
MehrHZV in Hessen. Mehrwert für meine Praxis
HZV in Hessen Mehrwert für meine Praxis Stand: 01. August 2016 Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) der Film Aktuelle Vertragslage Ersatzkassen hkk GWQ spectrumk IKK classic IKK classic Ersatzkassen, BKK
MehrQualitätsbericht. Nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V. der IKK Brandenburg und Berlin. für das Behandlungsprogramm. IKKpromed Diabetes mellitus Typ 1
Qualitätsbericht Nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der IKK Brandenburg und Berlin für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2016 Präambel Zur strukturierten Betreuung chronisch
Mehr1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition im Abschnitt EBM
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 372. Sitzung am 11. März 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Änderung
MehrFörderung besonders betreuungsintensiver ambulanter Behandlungsformen durch die AOK Bayern
KVB 80684 München An alle hausärztlich tätigen Ärzte in Bayern Vorstand Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93-400 10 Fax: 0 89 / 5 70 93-400 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de
MehrQualitätsbericht der IKK Brandenburg und Berlin
Qualitätsbericht der IKK Brandenburg und Berlin nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer
MehrFAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V
FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm
MehrVertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL
Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V ABRECHNUNG SPEZIAL 1 Abrechnungssystematik 2 Abrechnungssystematik - Der FACHARZT-Ziffernkranz (Anhang 1 zu Anlage 12) wird durch
MehrEBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt
EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse
MehrAnlage 6b - Qualitätssicherung (2b) -
Anlage 6b - Qualitätssicherung (2b) - QUALITÄTSSICHERUNG DIABETES MELLITUS TYP 2 DURCH DIE KRANKENKASSEN Auf Grundlage des Datensatzes 2b QS-Ziele QS-Indikatoren Auswertungs-Algorithmus 1. Anforderungen
MehrIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages
Vorstellung des Vertrages Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Gründe für IVP Erfahrungen Informationen zum Versorgungsnetz IVP Bewerbung als Versorgungsnetz IVP Aufgaben HZV-Ärzte Einschreibung Versicherte
MehrQualitätsbericht der IKK Brandenburg und Berlin
Qualitätsbericht der IKK Brandenburg und Berlin für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2 Kalenderjahr 2015 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum 31.12.2014...
MehrAnlage Qualitätssicherung
Anlage Qualitätssicherung Version 4.0 Stand 15-08.2014 QUALITÄTSSICHERUNG DIABETES MELLITUS TYP 1 Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 8 der -DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil des arztbezogenen
MehrQualitätsbericht der IKK Südwest. für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2
Qualitätsbericht der IKK Südwest für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2 Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum 31.12.2014... 5 Altersverteilung
MehrKoronare Herzkrankheit Ziffer 5 Dokumentation
Koronare Herzkrankheit Ziffer 5 Dokumentation 1 DMP-Fallnummer vom Arzt zu vergeben Administrative Daten 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse Name der Kasse 3 Name, Vorname des Versicherten
MehrDiabetes mellitus Spätschäden früh erkennen und richtig behandeln
Diabetes mellitus Spätschäden früh erkennen und richtig behandeln Dr. Roman Iakoubov - Diabetesambulanz - II. Medizinische Klinik Klinikum rechts der Isar Diabetes und Spätfolgen Diabetes mellitus Überblick
MehrDiagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe
MehrEinfach Arzt sein - professionell abrechnen. Man muss viel wissen, um wenig zu tun. Willibald Pschyrembel
Weiter so? Einfach Arzt sein - professionell abrechnen. Man muss viel wissen, um wenig zu tun. Willibald Pschyrembel Kennen Sie das? Ärzte kümmern sich lieber um ihre Patienten als um Gebührenordnungen.
MehrStand: 3. Quartal 2014
Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 07. 08. 2014 Seite 1 von 22 Hessenspezifische Abrechnungsnummern 3. Quartal 2014 Wir bitten um Beachtung: Vorbehalt: "Aufgrund der Tatsache, dass der Honorarvertrag 2014 bis
MehrFAQ IVM Änderung IVM zum im EBM. GOP für die Injektion von Medikamenten in den hinteren Augenabschnitt:
Die neuen EBM-Positionen im Kapitel 31 Abschnitt 31.2.13 sowie 36.2.13 für die IVM: GOP für die : GOP Kurzlegende OP-Kategorie Bewertung 31371 Eingriff am rechten Auge (ambulant) Z1 1.618 Punkte 36371
MehrRetinopathie-Screening
Vereinbarung zur Umsetzung von Screening-Maßnahmen nach 7 Abs. 1 der Anlage 4 des Hausarztvertrages Retinopathie-Screening zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter
Mehrauf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation COPD Berichtszeitraum (
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation COPD Berichtszeitraum
MehrPRAXiS FÜR AllGEMEiNMEdiZiN
PRAXiS FÜR AllGEMEiNMEdiZiN Dr. med CARSTEN G. IANNEllO & KOllEGEN/iNNEN Akademische Lehrpraxis der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg LiNDENWEG 10 74838 LiMBACH 06287 95600 www.praxis-iannello.de Herzlich
MehrIndikation COPD. Berichtszeitraum ( ) MedicalContact AG. für BKK SBH
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation COPD Berichtszeitraum
MehrQualitätsbericht. 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V. für das Behandlungsprogramm IKKpromedd Diabetes mellitus
Qualitätsbericht der IKK Nord nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromedd Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2015 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromedTeilnehmer zum
Mehrauf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation COPD Berichtszeitraum (
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation COPD Berichtszeitraum
MehrIndikation COPD. Berichtszeitraum ( ) MedicalContact AG. für. BKK ZF & Partner
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation COPD Berichtszeitraum
MehrIndikation COPD. Berichtszeitraum ( ) MedicalContact AG. für. BKK Technoform
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation COPD Berichtszeitraum
Mehrauf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation COPD Berichtszeitraum (
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation COPD Berichtszeitraum
MehrIndikation COPD. Berichtszeitraum ( ) MedicalContact AG. für. BKK Akzo Nobel Bayern
Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation COPD Berichtszeitraum
MehrPharmakotherapie/Arzneimittelmanagement Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V zwischen HÄV RLP und BKK LV Mitte Anlage 7 - Indikationsbezogene Leistungen und Module Modul 7.4. Pharmakotherapie/Arzneimittelmanagement 7.4.1.
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab
MehrVERAH Evaluation des VERAH-Einsatzes in der
1. IGiB Konferenz zum Einsatz arztentlastender Fachkräfte Berlin, 22. Oktober 2013 VERAH Evaluation des VERAH-Einsatzes in der HzV Baden-Württemberg K. Mergenthal, M. Beyer, C. Güthlin, F. M. Gerlach Institut
Mehr2.08 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (hkk)
Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der Handelskrankenkasse Bremen (hkk) und der der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrAnlage 1 zur Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung von Gesundheitsbildungsmaßnahmen im Rahmen des Rehabilitationssport in Herzgruppen
Anlage 1 Leistungsbeschreibung von Gesundheitsbildungsmaßnahmen Thema A: Krankheitsbewältigung bei arterieller Hypertonie Informationen zur arteriellen Hypertonie, Definition, Ätiologie, Pathogenese 1.
MehrBericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK advita
Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK advita DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) Berichtszeitraum vom 1.7.21 bis 31.1.211 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet... 2 Ihre Versicherten
MehrAusfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für die strukturierten Behandlungsprogramme. Diabetes mellitus Typ 1 und 2
Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für die strukturierten Behandlungsprogramme Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Stand der letzten Bearbeitung: 15.08..2014 Version 4 Ausfüllanleitung Diabetes
MehrAkute venösen Thromboembolien (VTE) oder VTE in der Vorgeschichte, einschließlich tiefer Venenthrombose und Lungenembolie.
Aktualisierte Indikation Behandlung der schweren Osteoporose: bei postmenopausalen Frauen, bei erwachsenen Männern, mit hohem Frakturrisiko, für die eine Behandlung mit anderen für die Osteoporosetherapie
MehrQualitätsbericht der IKK Brandenburg und Berlin
Qualitätsbericht der IKK Brandenburg und Berlin Nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ I Kalenderjahr 2015 Präambel Zur strukturierten Betreuung chronisch
MehrBestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen
Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen Sollten in der vertragsärztlichen Versorgung genehmigungspflichtige Leistungen erbracht werden, ist eine Genehmigung zu beantragen.
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017
MehrVon MFA für MFA HZV - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht
Von MFA für MFA HZV - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht Stand: 31.03.15 Agenda 1. Warum gibt es HZV-Verträge? 2. Vorteile der HZV 3. HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung 4. Teilnahme der Patienten
MehrQualitätsbericht. Nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V. der IKK Brandenburg und Berlin. für das Behandlungsprogramm. IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2
Qualitätsbericht Nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V der IKK Brandenburg und Berlin für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2 Kalenderjahr 2016 Inhalt PRÄAMBEL... 3 IKKpromed-Teilnehmer zum
MehrAntragsformular für die Zertifizierung zum. Diabetes Schwerpunktpflegedienst
Antragsformular für die Zertifizierung zum Diabetes Schwerpunktpflegedienst IIGM - Institut für Innovatives Gesundheitsmanagement GmbH Allee der Kosmonauten 33g D-12681 Berlin Telefon: 030 / 54 708 232
MehrHausarztzentrierte Versorgung AOK Bayern
Hausarztzentrierte Versorgung AOK Bayern Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand September 2010 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Leistungskatalog aktualisieren... 3 2 Aktualisiertes Prüfmodul
Mehr3. ein Versicherungsverhältnis des teilnehmenden Versicherten bei der AOK PLUS am Tag der Leistungserbringung besteht und
Anlage 6 Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der ÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag kommt nur
MehrZusatzvereinbarung Darmkrebsvorsorge mittels ifobt - FAQs -
Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur Zusatzvereinbarung Was ist das Ziel der Zusatzvereinbarung ifobt? Ziel ist es, die Erkennungsrate von okkultem Blut im Stuhl zu erhöhen und damit den Einsatz
MehrAnlage Qualitätssicherung
Anlage Qualitätssicherung Version 4.1 Stand 23.03.2017 QUALITÄTSSICHERUNG DIABETES MELLITUS TYP 1 Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 8 der DMP-A-RL (Anzuwenden ab 01.07.2017) Teil 1
Mehr